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Richtlinien für die Stadtmeisterschafen im Schießsport ... - Anreppen

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10. Die Auswertung und Beurteilung obliegt dem Ausrichter.<br />

11. In jeder Klasse werden ein/e Stadtmeister/in und ein Stadtmannschaftsmeister ermittelt. Die<br />

Stadtmannschaftsmeister bekommen einen Wanderpokal und eine Urkunde. Die einzelnen<br />

Stadtmeister/innen bekommen Pokale, <strong>die</strong> in den Besitz der Teilnehmer übergehen. Es ist dem<br />

Ausrichter überlassen weitere Auszeichnungen zur Stadtmeisterschaft auszuloben.<br />

12. Der Stadtpokal ist ein Ausrichterpokal und wird während der Meisterschaftsehrungen an den nächsten<br />

Ausrichter der Stadtmeisterschaften übergeben.<br />

13. Der Ausrichter wechselt jährlich in alphabetischer Reihenfolge von Verein zu Verein. Es sollten nach<br />

Möglichkeit alle <strong>im</strong> Stadtverband teilnehmenden Vereine <strong>die</strong> Stadtmeisterschaft ausrichten können und<br />

in <strong>die</strong>sem Bestreben von den übrigen teilnehmenden Vereinen unterstützt werden.<br />

14. Die Schießmeister/innen der teilnehmenden Vereine sollten sich jährlich zur Vorbereitung der<br />

Stadtmeisterschaft zusammenfinden. Eine Änderung der Beschlussfassung kann jederzeit durch <strong>die</strong><br />

teilnehmenden Schießmeister/innen erfolgen.<br />

Beschlussfassung vom 10.09.2010<br />

Datenschutzklausel<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Stadtmeisterschaft <strong>im</strong> Sportschießen – Stadtverband Delbrück<br />

1. Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich <strong>für</strong> Ausrichterzwecke verwendet<br />

werden. Hierzu zählen insbesondere <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung der Meisterschaft üblichen Speicherungen<br />

und Nutzungen sowie <strong>die</strong> üblichen Veröffentlichungen von Ergebnissen am „Schwarzen Brett“, in der<br />

Presse, in Rundschreiben und dem Internet. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung<br />

(Übermittlung an Dritte) ist nicht zulässig. Die überlassenen Daten können vom Ausrichter EDVtechnisch<br />

verarbeitet und zur Führung der Vereinschronik gespeichert werden.<br />

2. Jeder Teilnehmer kann jederzeit gegenüber dem Ausrichter Einwände gegen <strong>die</strong> Veröffentlichung seiner<br />

personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Veröffentlichung widerrufen.<br />

Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person,<br />

personenbezogene Daten des widerrufenen Teilnehmers werden von der Internetseite des Vereins<br />

entfernt. Dieses gilt nur <strong>für</strong> Daten der aktuellen Meisterschaft oder der vergangenen Meisterschaften.<br />

Bei Teilnahme an einer zukünftigen Meisterschaft muss ein neuer Einwand bzw. Widerruf erfolgen.<br />

3. Den teilnehmenden Vereinen wird <strong>die</strong> Datenschutzklausel mit den <strong>Richtlinien</strong> und der Einladung zur<br />

Meisterschaft übergeben. Die teilnehmenden Vereine informieren <strong>die</strong> Teilnehmer über <strong>die</strong><br />

Schutzklausel. Sollte ein Teilnehmer <strong>im</strong> Vorfeld <strong>die</strong>se Einwilligung beschränken ist <strong>die</strong>ses dem<br />

Ausrichter mitzuteilen. Der Ausrichter darf <strong>die</strong> Daten dann nur nach den Vorgaben des Teilnehmers<br />

einsetzen und verarbeiten.<br />

4. Laut Bundesdatenschutzgesetz hat der Teilnehmer das Recht, der Weitergabe der Daten an den<br />

Ausrichter zu widersprechen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass <strong>im</strong> Falle eines Widerspruchs unter<br />

anderem <strong>die</strong> Verleihung von Auszeichnungen und evtl. <strong>die</strong> Teilnahme an der Meisterschaft nicht<br />

möglich ist.<br />

5. Dieser Hinweis zum Datenschutz ist jedem Teilnehmer zugänglich zu machen. Bei der Meldung der<br />

Teilnehmer durch <strong>die</strong> Vereine an den Ausrichter, <strong>die</strong> ohne einen erkennbaren Zusatz eine Einschränkung<br />

der Datennutzbarkeit vermuten lassen, setzt der Ausrichter <strong>die</strong> Einwilligung der Teilnehmer nach 1.<br />

voraus.<br />

Beschlussfassung vom 01.10.2009

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