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Reorganisation der Mittelinstanzen

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nächsten Legislaturperiode vor. Bereits zum 1. Januar 2007 wurden durch ein „Gesetz<br />

zur Straffung <strong>der</strong> Behördenstruktur in NRW“ 38 Behörden aufgelöst bzw. in die bereits<br />

vorhandene Behörden eingeglie<strong>der</strong>t. Diese bis zur Neuordnung <strong>der</strong> Mittelbehörden ent-<br />

schiedene Umstrukturierung wurde vorgenommen, da die Zentralabteilungen <strong>der</strong> Be-<br />

zirksregierungen die Aufgaben <strong>der</strong> Bündelungsorganisation wesentlich effektiver und<br />

effizienter erfüllen können. Zudem führte die nordrhein-westfälische Landesregierung<br />

eine Aufgabenkritik durch. Langfristig sollen alle Aufgaben, die nicht dauerhaft bei den<br />

Bezirksregierungen verbleiben sollen, aus <strong>der</strong> Organisation herausgelöst werden. Be-<br />

reits heute sind erste Ergebnisse sichtbar. So wurde den Bezirksregierungen die Zu-<br />

ständigkeit für die Autobahnpolizei entzogen und auf die dem Innenministerium direkt<br />

unterstellten Polizeipräsidien Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster über-<br />

tragen. Auch die Versorgungsverwaltung (z.B. Elterngeldbetreuung) wurde aufgelöst<br />

beziehungsweise kommunalisiert.<br />

Der Freistaat Sachsen ist in die drei Regierungspräsidien Chemnitz, Dresden und Leip-<br />

zig aufgeteilt. Durch das sächsische Verwaltungsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz von 2004 wur-<br />

de <strong>der</strong> Verwaltungsaufbau gestrafft und zahlreiche Aufgaben auf die kommunale Ebene<br />

übertragen. Nach dem Abschluss <strong>der</strong> Aufgabenkritik im Jahr 2006 wurde auch die Neu-<br />

strukturierung <strong>der</strong> <strong>Mittelinstanzen</strong> in Angriff genommen. Die Regierungspräsidien sol-<br />

len zukünftig als Landesdirektionen fungieren mit dem Schwerpunkt <strong>der</strong> Aufsicht und<br />

Bündelung. Alle Aufgaben <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Regierungspräsidien, die außerhalb dieses<br />

Aufgabenspektrums liegen, werden den Landkreisen und Kreisfreien Städten übertra-<br />

gen.<br />

Sachsen-Anhalt legte den Grundstein für eine neue Mittelinstanz am 27. Februar 2003.<br />

Mit <strong>der</strong> Verabschiedung des Verwaltungsmo<strong>der</strong>nisierungsgrundsätzegesetz wurden die<br />

bis dahin existierenden drei Regierungspräsidien Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau<br />

sowie 22 Son<strong>der</strong>behörden zum 31. Dezember 2003 aufgelöst. Im Gegenzug wurde zum<br />

1. Januar 2004 das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt errichtet. Haupt-<br />

sitz des Landesverwaltungsamtes ist Halle (Saale). Außenstellen gibt es in Dessau und<br />

in Magdeburg. Mit circa 2.350 Mitarbeitern ist das Landesverwaltungsamt Bindeglied<br />

zwischen <strong>der</strong> Landesregierung und <strong>der</strong> kommunalen Ebene. Insgesamt sind die Be-<br />

schäftigten für die Erfüllung von über 1.000 Aufgaben zuständig. Durch die Kreisge-<br />

bietsreform 2007 wurde die Aufsichtsspanne für das Landesverwaltungsamt verringert.<br />

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