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Kilometergeld Diäten Falter

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Oberösterreich<br />

ÖAAB-Tipps zum <strong>Kilometergeld</strong><br />

Höherer Fahrkosten-Ersatz möglich!<br />

Wer sich für das amtliche <strong>Kilometergeld</strong> entschieden hat, darf keine anderen<br />

Fahrtkosten mehr verrechnen. Wer jedoch beweisen kann, dass die<br />

tatsächlichen Fahrtkosten höher sind, kann die Differenz beim Finanzamt<br />

geltend machen.<br />

Sonderregelung bei Unfall-Schäden durch höhere Gewalt!<br />

Wer im Außendienst oder am Weg zur Arbeit einen unverschuldeten Unfall<br />

(Steinschlag, Wildwechsel etc.) hat, kann die Reparaturkosten als Werbungskosten<br />

in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Schäden, die bei<br />

einer Dienstreise am Auto entstehen, können laut bürgerlichem Recht auch<br />

beim Arbeitgeber geltend gemacht werden (Höhe des Schadenersatzes ist<br />

vom jeweiligen Verschulden abhängig).<br />

Kein Geld ans Finanzamt verschenken!<br />

Da der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, das <strong>Kilometergeld</strong> in voller Höhe<br />

auszubezahlen, können Arbeitnehmer auch die Differenzbeträge zwischen<br />

den tatsächlich erhaltenen Fahrtspesen und dem <strong>Kilometergeld</strong> bei der<br />

Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Wer z.B.<br />

vom Arbeitgeber für 100 km Dienstreise mit dem PKW 20 Euro erhält, darf<br />

die Differenz von17,60 Euro (37,60 Euro für 100 km = Höchstbetrag) bei der<br />

Arbeitnehmerveranlagung beziffern. Um diesen Betrag reduziert sich dann<br />

das zu versteuernde Einkommen.<br />

<strong>Kilometergeld</strong> bei beruflicher Weiterbildung!<br />

Das <strong>Kilometergeld</strong> kann auch im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung<br />

für Fahrten vom Wohn- zum Ausbildungsort geltend gemacht werden.<br />

Hinweis!<br />

Wer das <strong>Kilometergeld</strong> direkt mit dem Arbeitgeber verrechnet, darf<br />

die 37,60 Cent steuerfrei auf 38 Cent/Kilometer runden.<br />

ÖAAB Landesgruppe Oberösterreich, 4013 Linz, Humboldtstraße 24, Tel. (0732) 662851-0;<br />

Fax: (0732) 662851-33; E-Mail: oeaab@ooe-oeaab.at; Internet: www.ooe-oeaab.at<br />

Oberösterreich<br />

<strong>Kilometergeld</strong> und<br />

<strong>Diäten</strong>-Regelung<br />

Neue Regelung seit<br />

28.10.2005 in Kraft.<br />

Dank ÖAAB wurde das amtliche<br />

<strong>Kilometergeld</strong> um 2 Cent erhöht!<br />

Stand: Jänner 2006


Kilometer<br />

<strong>Kilometergeld</strong><br />

Kilometer eld <strong>Diäten</strong>-R <strong>Diäten</strong>-Regelung<br />

<strong>Diäten</strong>-R elung<br />

Wer erhält <strong>Kilometergeld</strong><br />

Alle Arbeitnehmer können für jede berufliche Fahrt mit dem privaten PKW außerhalb<br />

des Betriebes ein <strong>Kilometergeld</strong> geltend machen. Der maximale Rahmen liegt<br />

bei 30.000 Berufskilometern pro Jahr.<br />

Das <strong>Kilometergeld</strong> ist steuerfrei und gilt als Pauschalabgeltung für alle Kosten, die<br />

durch die Verwendung des privaten PKW´s für Dienstfahrten anfallen. Für Fahrstrecken<br />

zwischen der Wohn- und Arbeitsstätte gibt es kein <strong>Kilometergeld</strong>. Diese Aufwendungen<br />

werden mit der Pendlerpauschale abgegolten.<br />

Höhe des <strong>Kilometergeld</strong>es<br />

Pro gefahrenen Kilometer beträgt das<br />

<strong>Kilometergeld</strong><br />

alt seit 28.10.05 neu<br />

Mopeds bzw. Motorräder (unter 250c³) 0,113 € 0,119 € 0,12 € *<br />

Motorräder über 250cm³ pro Fahrkilometer 0,201 € 0,212 € 0,22 € *<br />

PKW´s pro Fahrkilometer* 0,356 € 0,376 € 0,38 € *<br />

Je mitbeförderter Person 0,043 € 0,045 € 0,05 € *<br />

*Es ist erlaubt, den Betrag beim Arbeitgeber steuerfrei aufzurunden!<br />

Zum Nachweis sollten Sie ein Fahrtenbuch mit Datum, Ausgangs- u. Zielort, Zweck<br />

sowie den zurückgelegten Tageskilometern führen. Es genügen aber auch andere<br />

Unterlagen (zB Reisekostenabrechnung) gegenüber dem Arbeitgeber.<br />

Amtlicher Kilometersatz deckt folgende Kosten ab:<br />

Abschreibung bzw. Wertverlust des Autos, Kosten für Treibstoff, Wartung,<br />

Reparaturen, Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten etc.), Autoradio,<br />

Steuern, Gebühren, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs,<br />

Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten), Parkgebühren und Mautgebühren.<br />

„Wer mit seinem PKW 15.000 km an Dienstreisen<br />

zurücklegt, profitiert durch die Erhöhung des<br />

<strong>Kilometergeld</strong>es jährlich um 300 Euro!“<br />

LH-Stv. Franz Hiesl, ÖAAB-Landesobmann<br />

www.ooe-oeaab.at<br />

Oberösterreich<br />

Neben dem <strong>Kilometergeld</strong> bzw. Fahrtkostenersatz können Arbeitnehmer auch<br />

<strong>Diäten</strong> steuerfrei geltend machen.<br />

Wann hat man Anspruch auf <strong>Diäten</strong><br />

Wenn eine beruflich veranlasste Reise (Außendienst oder ein berufliches Seminar)<br />

im Inland länger als drei Stunden dauert und über eine Mindestentfernung von 25<br />

km führt, hat man für jede angefangene Stunde einen Diätanspruch von 2,20 Euro.<br />

Das maximale Taggeld beträgt 26,40 Euro. Für eine fünfstündige Dienstreise erhält<br />

man somit 11 Euro.<br />

Hinweis: Ausnahmen bei gleichen Einsatzorten<br />

Die <strong>Diäten</strong>regelung wird eingeschränkt, wenn der auswärtige Einsatzort regelmäßig<br />

aufgesucht und somit zu einem neuen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit wird.<br />

Wer länger als 5 Tage am selben Ort oder regelmäßig im gleich bleibenden Einsatzgebiet<br />

tätig ist, kann nur 5 Tage steuerfrei <strong>Diäten</strong> schreiben. Wer in einem Jahr<br />

unregelmäßig ein und den selben Ort aufsucht oder im gleichen Einsatzgebiet tätig<br />

ist, dem werden dafür maximal 15 steuerfreie <strong>Diäten</strong>tage gewährt.<br />

Fahrtkosten und KM-Geld darf man bei jeder beruflich veranlassten Fahrt beziehen,<br />

egal wie weit bzw. wie lange eine Dienstreise dauert, oder wie häufig ein Einsatzort<br />

aufgesucht wird.<br />

Nächtigungskosten<br />

Wer aus beruflichen Gründen Übernacht bleiben muss, kann die tatsächlichen<br />

Nächtigungskosten inkl. Frühstück (Belege aufbewahren!) oder eine<br />

Nächtigungspauschale von 15 Euro pro Nacht im Inland als Werbungskosten absetzen.<br />

Ohne Beleg werden vom Finanzamt 4,40 und bei Auslandsreisen 5,85 Euro<br />

Nächtigungspauschale akzeptiert. Entsteht dem Arbeitnehmer kein finanzieller Aufwand,<br />

darf auch keine steuerfreie Pauschale bezogen werden.<br />

Auslandsreisen<br />

Auslandsreisen müssen mindestens 5 Stunden dauern, um Diätanspruch zu haben.<br />

Es gelten dabei höhere und für jedes Land eigene Tagsätze bzw.<br />

Nächtigungsgebühren.<br />

Wenn eine tägliche Heimkehr zum Hauptwohnsitz nicht zumutbar ist (ab Entferungen<br />

von 120 Kilometer), können Taggelder für Tätigkeiten am selben Ort auch sechs<br />

Monate lang in voller Höhe (26,40 Euro) steuerfrei ausbezahlt werden.<br />

Kein Geld dem Finanzamt verschenken<br />

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer seine Reisekosten nicht gänzlich ersetzen.<br />

In derartigen Fällen kann man den Differenzbetrag zu den erlaubten <strong>Diäten</strong> wie<br />

beim <strong>Kilometergeld</strong> als Werbungskosten (KZ 721) im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung<br />

geltend machen.

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