Kilometergeld Diäten Falter
Kilometergeld Diäten Falter
Kilometergeld Diäten Falter
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Oberösterreich<br />
ÖAAB-Tipps zum <strong>Kilometergeld</strong><br />
Höherer Fahrkosten-Ersatz möglich!<br />
Wer sich für das amtliche <strong>Kilometergeld</strong> entschieden hat, darf keine anderen<br />
Fahrtkosten mehr verrechnen. Wer jedoch beweisen kann, dass die<br />
tatsächlichen Fahrtkosten höher sind, kann die Differenz beim Finanzamt<br />
geltend machen.<br />
Sonderregelung bei Unfall-Schäden durch höhere Gewalt!<br />
Wer im Außendienst oder am Weg zur Arbeit einen unverschuldeten Unfall<br />
(Steinschlag, Wildwechsel etc.) hat, kann die Reparaturkosten als Werbungskosten<br />
in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Schäden, die bei<br />
einer Dienstreise am Auto entstehen, können laut bürgerlichem Recht auch<br />
beim Arbeitgeber geltend gemacht werden (Höhe des Schadenersatzes ist<br />
vom jeweiligen Verschulden abhängig).<br />
Kein Geld ans Finanzamt verschenken!<br />
Da der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, das <strong>Kilometergeld</strong> in voller Höhe<br />
auszubezahlen, können Arbeitnehmer auch die Differenzbeträge zwischen<br />
den tatsächlich erhaltenen Fahrtspesen und dem <strong>Kilometergeld</strong> bei der<br />
Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Wer z.B.<br />
vom Arbeitgeber für 100 km Dienstreise mit dem PKW 20 Euro erhält, darf<br />
die Differenz von17,60 Euro (37,60 Euro für 100 km = Höchstbetrag) bei der<br />
Arbeitnehmerveranlagung beziffern. Um diesen Betrag reduziert sich dann<br />
das zu versteuernde Einkommen.<br />
<strong>Kilometergeld</strong> bei beruflicher Weiterbildung!<br />
Das <strong>Kilometergeld</strong> kann auch im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung<br />
für Fahrten vom Wohn- zum Ausbildungsort geltend gemacht werden.<br />
Hinweis!<br />
Wer das <strong>Kilometergeld</strong> direkt mit dem Arbeitgeber verrechnet, darf<br />
die 37,60 Cent steuerfrei auf 38 Cent/Kilometer runden.<br />
ÖAAB Landesgruppe Oberösterreich, 4013 Linz, Humboldtstraße 24, Tel. (0732) 662851-0;<br />
Fax: (0732) 662851-33; E-Mail: oeaab@ooe-oeaab.at; Internet: www.ooe-oeaab.at<br />
Oberösterreich<br />
<strong>Kilometergeld</strong> und<br />
<strong>Diäten</strong>-Regelung<br />
Neue Regelung seit<br />
28.10.2005 in Kraft.<br />
Dank ÖAAB wurde das amtliche<br />
<strong>Kilometergeld</strong> um 2 Cent erhöht!<br />
Stand: Jänner 2006
Kilometer<br />
<strong>Kilometergeld</strong><br />
Kilometer eld <strong>Diäten</strong>-R <strong>Diäten</strong>-Regelung<br />
<strong>Diäten</strong>-R elung<br />
Wer erhält <strong>Kilometergeld</strong><br />
Alle Arbeitnehmer können für jede berufliche Fahrt mit dem privaten PKW außerhalb<br />
des Betriebes ein <strong>Kilometergeld</strong> geltend machen. Der maximale Rahmen liegt<br />
bei 30.000 Berufskilometern pro Jahr.<br />
Das <strong>Kilometergeld</strong> ist steuerfrei und gilt als Pauschalabgeltung für alle Kosten, die<br />
durch die Verwendung des privaten PKW´s für Dienstfahrten anfallen. Für Fahrstrecken<br />
zwischen der Wohn- und Arbeitsstätte gibt es kein <strong>Kilometergeld</strong>. Diese Aufwendungen<br />
werden mit der Pendlerpauschale abgegolten.<br />
Höhe des <strong>Kilometergeld</strong>es<br />
Pro gefahrenen Kilometer beträgt das<br />
<strong>Kilometergeld</strong><br />
alt seit 28.10.05 neu<br />
Mopeds bzw. Motorräder (unter 250c³) 0,113 € 0,119 € 0,12 € *<br />
Motorräder über 250cm³ pro Fahrkilometer 0,201 € 0,212 € 0,22 € *<br />
PKW´s pro Fahrkilometer* 0,356 € 0,376 € 0,38 € *<br />
Je mitbeförderter Person 0,043 € 0,045 € 0,05 € *<br />
*Es ist erlaubt, den Betrag beim Arbeitgeber steuerfrei aufzurunden!<br />
Zum Nachweis sollten Sie ein Fahrtenbuch mit Datum, Ausgangs- u. Zielort, Zweck<br />
sowie den zurückgelegten Tageskilometern führen. Es genügen aber auch andere<br />
Unterlagen (zB Reisekostenabrechnung) gegenüber dem Arbeitgeber.<br />
Amtlicher Kilometersatz deckt folgende Kosten ab:<br />
Abschreibung bzw. Wertverlust des Autos, Kosten für Treibstoff, Wartung,<br />
Reparaturen, Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten etc.), Autoradio,<br />
Steuern, Gebühren, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs,<br />
Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten), Parkgebühren und Mautgebühren.<br />
„Wer mit seinem PKW 15.000 km an Dienstreisen<br />
zurücklegt, profitiert durch die Erhöhung des<br />
<strong>Kilometergeld</strong>es jährlich um 300 Euro!“<br />
LH-Stv. Franz Hiesl, ÖAAB-Landesobmann<br />
www.ooe-oeaab.at<br />
Oberösterreich<br />
Neben dem <strong>Kilometergeld</strong> bzw. Fahrtkostenersatz können Arbeitnehmer auch<br />
<strong>Diäten</strong> steuerfrei geltend machen.<br />
Wann hat man Anspruch auf <strong>Diäten</strong><br />
Wenn eine beruflich veranlasste Reise (Außendienst oder ein berufliches Seminar)<br />
im Inland länger als drei Stunden dauert und über eine Mindestentfernung von 25<br />
km führt, hat man für jede angefangene Stunde einen Diätanspruch von 2,20 Euro.<br />
Das maximale Taggeld beträgt 26,40 Euro. Für eine fünfstündige Dienstreise erhält<br />
man somit 11 Euro.<br />
Hinweis: Ausnahmen bei gleichen Einsatzorten<br />
Die <strong>Diäten</strong>regelung wird eingeschränkt, wenn der auswärtige Einsatzort regelmäßig<br />
aufgesucht und somit zu einem neuen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit wird.<br />
Wer länger als 5 Tage am selben Ort oder regelmäßig im gleich bleibenden Einsatzgebiet<br />
tätig ist, kann nur 5 Tage steuerfrei <strong>Diäten</strong> schreiben. Wer in einem Jahr<br />
unregelmäßig ein und den selben Ort aufsucht oder im gleichen Einsatzgebiet tätig<br />
ist, dem werden dafür maximal 15 steuerfreie <strong>Diäten</strong>tage gewährt.<br />
Fahrtkosten und KM-Geld darf man bei jeder beruflich veranlassten Fahrt beziehen,<br />
egal wie weit bzw. wie lange eine Dienstreise dauert, oder wie häufig ein Einsatzort<br />
aufgesucht wird.<br />
Nächtigungskosten<br />
Wer aus beruflichen Gründen Übernacht bleiben muss, kann die tatsächlichen<br />
Nächtigungskosten inkl. Frühstück (Belege aufbewahren!) oder eine<br />
Nächtigungspauschale von 15 Euro pro Nacht im Inland als Werbungskosten absetzen.<br />
Ohne Beleg werden vom Finanzamt 4,40 und bei Auslandsreisen 5,85 Euro<br />
Nächtigungspauschale akzeptiert. Entsteht dem Arbeitnehmer kein finanzieller Aufwand,<br />
darf auch keine steuerfreie Pauschale bezogen werden.<br />
Auslandsreisen<br />
Auslandsreisen müssen mindestens 5 Stunden dauern, um Diätanspruch zu haben.<br />
Es gelten dabei höhere und für jedes Land eigene Tagsätze bzw.<br />
Nächtigungsgebühren.<br />
Wenn eine tägliche Heimkehr zum Hauptwohnsitz nicht zumutbar ist (ab Entferungen<br />
von 120 Kilometer), können Taggelder für Tätigkeiten am selben Ort auch sechs<br />
Monate lang in voller Höhe (26,40 Euro) steuerfrei ausbezahlt werden.<br />
Kein Geld dem Finanzamt verschenken<br />
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer seine Reisekosten nicht gänzlich ersetzen.<br />
In derartigen Fällen kann man den Differenzbetrag zu den erlaubten <strong>Diäten</strong> wie<br />
beim <strong>Kilometergeld</strong> als Werbungskosten (KZ 721) im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung<br />
geltend machen.