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Einstufung und Kennzeichnung Rechtliche Anforderungen ... - REACh

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<strong>Einstufung</strong> <strong>und</strong> <strong>Kennzeichnung</strong><br />

<strong>Einstufung</strong> <strong>und</strong> <strong>Kennzeichnung</strong>: Was ist<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu beachten?<br />

• alle Stoffe, die auf den Markt gebracht werden,<br />

müssen gekennzeichnet werden (keine<br />

Mengenschwelle, nur „Bagatellgrenze“)<br />

• Berücksichtigungsgrenze 1% bzw. 0.1% (auch bei<br />

Verunreinigungen)<br />

• Spezifische Konzentrationsgrenzwerte /<br />

Multiplikationsfaktoren: Art. 10 CLP-VO bzw. Anhang<br />

VI CLP-VO<br />

01. Dezember 2009 REACH <strong>und</strong> Recycling<br />

<strong>Einstufung</strong> <strong>und</strong> <strong>Kennzeichnung</strong><br />

4 Schritte zur <strong>Einstufung</strong><br />

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01. Dezember 2009 REACH <strong>und</strong> Recycling

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