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Einstufung und Kennzeichnung Rechtliche Anforderungen ... - REACh

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<strong>Einstufung</strong> <strong>und</strong> <strong>Kennzeichnung</strong><br />

Schritt 2: Zusammenstellen von Daten<br />

• Endpunktspezifisch (nach Art der Gefahr,<br />

Gefahrenkategorie)<br />

• CLP-Verordnung <strong>und</strong> Leitfaden der ECHA<br />

http://echa.europa.eu/classification_en.asp<br />

• Helpdesk<br />

www.reach-clp-helpdesk.de<br />

• Leitfaden-Broschüre des UBA<br />

www.umweltb<strong>und</strong>esamt.de – Hier:Veröffentlichungen<br />

01. Dezember 2009 REACH <strong>und</strong> Recycling<br />

<strong>Einstufung</strong> <strong>und</strong> <strong>Kennzeichnung</strong><br />

Schritt 3: Evaluierung der Daten<br />

• Sind die Test valide (z.B. OECD Tests)?<br />

Verpflichtung nach Art. 9(2) CLP-VO<br />

• Welcher Wert wird der <strong>Einstufung</strong> zu Gr<strong>und</strong>e<br />

gelegt? l ?<br />

Pflicht zur Evaluierung der Informationen nach Art. 5(2) bzw.<br />

6(3,2) CLP-VO<br />

• Genügen die Daten der <strong>Einstufung</strong> oder<br />

muss man ggf. selbst testen? (dann Siehe Art. 8<br />

CLP-VO)<br />

01. Dezember 2009 REACH <strong>und</strong> Recycling

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