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Vielfalt ernährt natürlich die Welt! - Assoziation ökologischer ...

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Die AoeL fordert:<br />

Keine Patentierung von Lebewesen<br />

Pflanzen und Tiere gehören zum gemeinsamen Erbe aller Menschen,<br />

<strong>die</strong> nicht von einzelnen Unternehmen einverleibt werden dürfen. In<br />

ökonomischer und sozialer Hinsicht widerspricht <strong>die</strong> Monopolisierung<br />

agro-genetischer Ressourcen durch Aneignung von Saatgut und damit<br />

<strong>die</strong> Kontrolle der Nahrungsmittelproduktion dem Menschenrecht auf<br />

freien Zugang zu Nahrung.<br />

Absolute Sicherstellung des Bio-Anbaus<br />

zu den bestehenden Bedingungen<br />

Die Freiheit für Landwirte und Verarbeiter, wie bisher ohne Agro-Gentechnik<br />

zu arbeiten, muss unbedingt gewährleistet werden. Diese kann<br />

nur bestehen bleiben, wenn es keine Kontaminationen durch GVO gibt.<br />

Wir fordern, dass <strong>die</strong> GVO-Anwender dafür Sorge tragen, dass unser<br />

Saatgut, unsere Felder und unsere Produkte sauber und genfrei bleiben.<br />

Keine weitere Zulassung von gentechnisch veränderten<br />

Organismen für Aussaat, Vertrieb und Verarbeitung in Europa<br />

Agro-Gentechnik ist eine Technik, deren Folgen nicht beherrschbar<br />

sind. Einmal freigesetzt, sind <strong>die</strong> gentechnisch veränderten Organismen<br />

nicht mehr rückholbar. Koexistenz funktioniert nicht, da <strong>die</strong> Natur nicht<br />

teilbar ist. Werden GVO freigesetzt oder in <strong>die</strong> Lebensmittelkette eingebracht,<br />

kommt es zur Kontamination von konventionellen und ökologischen<br />

Erzeugnissen.<br />

Wissenschaftliche Forschungen nur in geschlossenen Kreisläufen<br />

Notwendige Forschung an GVO-Mechanismen und -Pflanzen darf nur<br />

in geschlossenen Kreisläufen, das heißt in Laboratorien und Gewächshäusern,<br />

erfolgen. Eine Kontamination der Umwelt mit gentechnisch<br />

veränderten Organismen aus Forschungsversuchen muss unbedingt<br />

vermieden werden.<br />

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln bezüglich der Gentechnik<br />

muss neu geregelt werden<br />

Die Zusage, dass aus oder durch GVO hergestellte Lebensmittel umfassend<br />

positiv gekennzeichnet werden, muss endlich eingelöst werden.<br />

Dabei müssen <strong>die</strong> Kennzeichnungslücken bei tierischen Lebensmitteln<br />

in Bezug auf GVO-Futtermittel unbedingt geschlossen werden.<br />

Der Verursacher muss für alle Folgeschäden in der gesamten<br />

Wertschöpfungskette haften<br />

Bisherige Rechtsprechung spricht den Inhabern und Kommerzialisierern<br />

von GVO-Patenten das Recht auf Kontamination in der Lebensmittelkette<br />

bis zu einem bestimmten Schwellenwert zu. Alle Folgekosten<br />

durch jegliche Kontamination – auch durch nicht zugelassene GVO –<br />

müssen <strong>die</strong> Patentinhaber und -Kommerzialisierer übernehmen.

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