Vielfalt ernährt natürlich die Welt! - Assoziation ökologischer ...
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Die AoeL fordert:<br />
Keine Patentierung von Lebewesen<br />
Pflanzen und Tiere gehören zum gemeinsamen Erbe aller Menschen,<br />
<strong>die</strong> nicht von einzelnen Unternehmen einverleibt werden dürfen. In<br />
ökonomischer und sozialer Hinsicht widerspricht <strong>die</strong> Monopolisierung<br />
agro-genetischer Ressourcen durch Aneignung von Saatgut und damit<br />
<strong>die</strong> Kontrolle der Nahrungsmittelproduktion dem Menschenrecht auf<br />
freien Zugang zu Nahrung.<br />
Absolute Sicherstellung des Bio-Anbaus<br />
zu den bestehenden Bedingungen<br />
Die Freiheit für Landwirte und Verarbeiter, wie bisher ohne Agro-Gentechnik<br />
zu arbeiten, muss unbedingt gewährleistet werden. Diese kann<br />
nur bestehen bleiben, wenn es keine Kontaminationen durch GVO gibt.<br />
Wir fordern, dass <strong>die</strong> GVO-Anwender dafür Sorge tragen, dass unser<br />
Saatgut, unsere Felder und unsere Produkte sauber und genfrei bleiben.<br />
Keine weitere Zulassung von gentechnisch veränderten<br />
Organismen für Aussaat, Vertrieb und Verarbeitung in Europa<br />
Agro-Gentechnik ist eine Technik, deren Folgen nicht beherrschbar<br />
sind. Einmal freigesetzt, sind <strong>die</strong> gentechnisch veränderten Organismen<br />
nicht mehr rückholbar. Koexistenz funktioniert nicht, da <strong>die</strong> Natur nicht<br />
teilbar ist. Werden GVO freigesetzt oder in <strong>die</strong> Lebensmittelkette eingebracht,<br />
kommt es zur Kontamination von konventionellen und ökologischen<br />
Erzeugnissen.<br />
Wissenschaftliche Forschungen nur in geschlossenen Kreisläufen<br />
Notwendige Forschung an GVO-Mechanismen und -Pflanzen darf nur<br />
in geschlossenen Kreisläufen, das heißt in Laboratorien und Gewächshäusern,<br />
erfolgen. Eine Kontamination der Umwelt mit gentechnisch<br />
veränderten Organismen aus Forschungsversuchen muss unbedingt<br />
vermieden werden.<br />
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln bezüglich der Gentechnik<br />
muss neu geregelt werden<br />
Die Zusage, dass aus oder durch GVO hergestellte Lebensmittel umfassend<br />
positiv gekennzeichnet werden, muss endlich eingelöst werden.<br />
Dabei müssen <strong>die</strong> Kennzeichnungslücken bei tierischen Lebensmitteln<br />
in Bezug auf GVO-Futtermittel unbedingt geschlossen werden.<br />
Der Verursacher muss für alle Folgeschäden in der gesamten<br />
Wertschöpfungskette haften<br />
Bisherige Rechtsprechung spricht den Inhabern und Kommerzialisierern<br />
von GVO-Patenten das Recht auf Kontamination in der Lebensmittelkette<br />
bis zu einem bestimmten Schwellenwert zu. Alle Folgekosten<br />
durch jegliche Kontamination – auch durch nicht zugelassene GVO –<br />
müssen <strong>die</strong> Patentinhaber und -Kommerzialisierer übernehmen.