1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 - Sonneberg
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Diese Satzung tritt am 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong><strong>2007</strong> in Kraft.<br />
<strong>Sonneberg</strong>, 08.1<strong>1.</strong><strong>2007</strong><br />
Stadt <strong>Sonneberg</strong><br />
Sibylle Abel<br />
Bürgermeisterin<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Vollzug ThürKO – <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> nebst -plan der Stadt <strong>Sonneberg</strong> für das<br />
Haushaltsjahr <strong>2007</strong>, hier: Rechtsaufsichtliche Genehmigung<br />
(bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt <strong>Sonneberg</strong> 11/<strong>2007</strong> vom 29.1<strong>1.</strong><strong>2007</strong>)<br />
Das Landratsamt <strong>Sonneberg</strong> erlässt folgenden<br />
Bescheid:<br />
I. Zu den folgenden Teilen der <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> der Stadt <strong>Sonneberg</strong> für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2007</strong> wird die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt:<br />
a. Für den unter § 2 der <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen<br />
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von nunmehr<br />
700.000 Euro (vermindert um 100.000 Euro).<br />
b. Für den unter § 3 der <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />
in Höhe von nunmehr<br />
<strong>1.</strong>030.000 Euro (erhöht um 50.000 Euro) für das Jahr 2008.<br />
Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> für das<br />
Haushaltsjahr <strong>2007</strong> nicht.<br />
Für den unter § 5 der <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> neu festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite<br />
für die Stadt <strong>Sonneberg</strong> in Höhe von 4.005.000 Euro (Erhöhung um 145.000 Euro)<br />
und für den Eigenbetrieb „Bauhof der Stadt <strong>Sonneberg</strong>“ festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite<br />
in unveränderter Höhe von 340.000 Euro zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan besteht nach § 65 Absatz 2 Satz 1 und 2 ThürKO<br />
keine Genehmigungspflicht.<br />
II. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.<br />
Gründe:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Sonneberg</strong>, Landkreis <strong>Sonneberg</strong>, hat in öffentlicher Sitzung am 26. September<br />
<strong>2007</strong> die <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> beschlossen (Beschluss-Nr.<br />
105/39/<strong>2007</strong>). Ebenfalls am 26. September <strong>2007</strong> wurde durch den Stadtrat der Stadt <strong>Sonneberg</strong> mit<br />
Beschluss-Nr. 106/39/<strong>2007</strong> der <strong>1.</strong> Nachtrag zum Finanz- und Investitionsplan für den Finanzplanungszeitraum<br />
von 2006 – 2010 beschlossen.<br />
Mit Schreiben vom <strong>1.</strong> Oktober <strong>2007</strong> legte die Stadt <strong>Sonneberg</strong> die <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> mit<br />
den gemäß § 2 Absatz 1, 2 ThürGemHV dazugehörenden Bestandteilen und Anlagen vor und beantragte<br />
die Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.<br />
Das Landratsamt <strong>Sonneberg</strong>, hier handelnd als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß § 118<br />
Absatz 1 Satz 1 ThürKO, ist zur Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der genehmigungspflichtigen<br />
Bestandteile der Haushaltssatzung sachlich und örtlich zuständig (§ 3 Absatz 1<br />
ThürVwVfG).<br />
Die <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> nebst -plan der Stadt <strong>Sonneberg</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> liegt<br />
gemäß § 57 (3) der ThürKO in der Zeit vom 30.1<strong>1.</strong><strong>2007</strong> bis 14.12..<strong>2007</strong> in der Stadtverwaltung <strong>Sonneberg</strong>,<br />
96515 <strong>Sonneberg</strong>, Kämmerei, Zimmer 7, während der Dienststunden öffentlich aus.