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Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan - Sonneberg

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Stadtverwaltung <strong>Sonneberg</strong><br />

Kämmerei<br />

<strong>Vorbericht</strong> <strong>zum</strong> 1. Nachtragshaushalt 2007 der Stadt <strong>Sonneberg</strong><br />

Gemäß § 3 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung in der Fassung vom 30.11.2001 (ThürGemHV) gibt der <strong>Vorbericht</strong><br />

einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere ist zu den wesentlichen Posten<br />

Stellung zu nehmen.<br />

Dem wird in folgendem Rechnung getragen.<br />

Die Erforderlichkeit des Erlasses einer Nachtragshaushaltssatzung resultiert vorliegend aus § 60 Abs.2 der Thüringer<br />

Kommunalordnung in der Fassung vom 23.12.2005 (ThürKO).<br />

Danach hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn<br />

1<br />

1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur<br />

durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,<br />

2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den<br />

Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen,<br />

3. Ausgaben des Vermögenshaushaltes für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

geleistet werden sollen<br />

4. Beamte oder Angestellte eingestellt, befördert oder höher gruppiert werden sollen und der Stellenplan die<br />

entsprechenden Stellen nicht enthält.


Im Laufe des Haushaltsjahres ergaben sich teilweise erhebliche Veränderungen in den Einnahmen und Ausgaben beider<br />

Teilhaushalte im Vergleich <strong>zum</strong> Stammhaushalt 2007.<br />

Zur Sicherung des Haushaltsausgleiches im laufenden Haushaltsvollzug wurde deshalb eine haushaltswirtschaftliche Sperre<br />

mit Datum vom 01.08.2007 erlassen.<br />

Hauptziel des vorliegenden 1. Nachtrages war es, sowohl den Haushaltsausgleich als auch eine weiterhin sparsamste<br />

Mittelbewirtschaftung, orientiert an neuen Planungserkenntnissen, zu gewährleisten. Bis <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt notwendige<br />

und genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben werden planwirksam.<br />

Die Pflicht- und freiwilligen Anlagen <strong>zum</strong> Haushaltsplan wurden entsprechend angepasst.<br />

Zu den wichtigsten Veränderungen nun im einzelnen:<br />

Verwaltungshaushalt<br />

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes betrug nach Stammhaushalt 23.180.000 ¤. Im Ergebnis des Nachtragshaushaltes<br />

beträgt das Volumen nunmehr 24.050.000 ¤.<br />

Folgende Einnahmeansätze wurden erheblich verändert:<br />

Haushaltsstelle Bezeichnung Veränderung neuer Ansatz<br />

9000.0030 Gewerbesteuer + 500.000 ¤ 5.000.000 ¤<br />

9000.0100 Gemeindeanteil Einkommensteuer + 360.000 ¤ 2.900.000 ¤<br />

9000.0120 Gemeindeanteil Umsatzsteuer + 25.000 ¤ 830.000 ¤<br />

9000.0610 Auftragskostenpauschale + 59.800 ¤ 373.000 ¤<br />

9000.0910 Familienleistungsausgleich – 95.000 ¤ 700.000 ¤<br />

2


Die Anpassung des Gewerbesteuerplanansatzes erfolgte auf Basis der Soll-Stellungen im Juli 2007.<br />

Mit der Erhöhung der Einnahmen aus Gewerbesteuer ist gleichzeitig die Anpassung der Gewerbsteuerumlage nach dem<br />

Gemeindefinanzreformgesetz verbunden. Diese beläuft sich im Ergebnis der <strong>Nachtragshaushaltsplan</strong>ung auf 540.000 ¤.<br />

3<br />

Die Anpassung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie des Familienleistungsausgleiches<br />

wurde wegen der bisher vorliegenden Quartalsabrechnungen der Staatshauptkasse, grundlegend aber auf der Steuerschätzung<br />

vom Mai 2007 vorgenommen.<br />

Die Auftragskostenpauschale wurde auf das Niveau gemäß Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 23 des<br />

Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 26.07.2006 korrigiert. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Bereich Wohngeldstelle<br />

nach nunmehriger Auskunft des zuständigen Ministeriums erst <strong>zum</strong> 01.09.2007 in die Zuständigkeit der Landkreisverwaltung<br />

wechselt. Geplant war der Übergang ursprünglich <strong>zum</strong> 01.01.2007.<br />

Damit hat sich die Finanzausstattung der Kommune einnahmeseitig entscheidend positiv verändert.<br />

Ausgabeseitig wurden im Verwaltungshaushalt die Veränderungen auf ein Minimum begrenzt, um an dem mit dem Erlass des<br />

Stammhaushaltes 2007 begonnenen Sparkurs der Stadt <strong>Sonneberg</strong> festzuhalten.<br />

Betrachtet man die einzelnen Ausgabearten des Verwaltungshaushaltes zeigen sich folgende Veränderungen:<br />

Gruppe Bezeichnung Veränderung neuer Ansatz<br />

4 Personalausgaben – 29.175 ¤ 5.896.970 ¤<br />

5/6 sächlicher Verwaltungs- u. Betriebsaufwand + 196.635 ¤ 5.064.290 ¤<br />

7 nicht investive Zuweisungen und Zuschüsse + 29.015 ¤ 3.209.995 ¤<br />

8 sonstige Finanzausgaben + 673.525 ¤ 9.878.745 ¤


Im Ergebnis der Personalplanung 2007 ergaben sich Einsparungen in Höhe von 29.715 ¤ gegenüber dem Urhaushalt. Diese<br />

resultieren entscheidend aus Langzeiterkrankungen einzelner Beschäftigter.<br />

4<br />

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand muss zur Aufrechterhaltung der laufenden Geschäfte um 196.635 ¤ mit dem<br />

1. Nachtrag 2007 erhöht werden. Die Erhöhung ergibt sich aus Mehrausgaben für Gebühren für die<br />

Straßenoberflächenentwässerung an den Wasser- und Abwasserzweckverband <strong>Sonneberg</strong> in Höhe von 140.500 ¤.<br />

Der Bereich der nicht investiven Zuweisungen und Zuschüsse weist Mehrausgaben in Höhe von 29.015 ¤ aus. Diese sind<br />

auf der Umsetzung des novellierten Kindergartenrechts zurückzuführen. Zum Ausgleich von Betriebskostenanteilen sind an<br />

Umlandgemeinden 22.000 ¤ zusätzlich zu entrichten. Darüber hinaus wurden 4.000 ¤ freiwilliger Sachkostenzuschuss an die<br />

Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in den Plan aufgenommen.<br />

Die Erhöhung in der Gruppe 8, den sonstigen Finanzausgaben, resultiert im besonderen auf die Erhöhung der Zuführung an<br />

den Vermögenshaushalt um 600.000 ¤ aber auch auf die Anpassung der Gewerbesteuerumlage mit +30.000 ¤ und der<br />

Deckungsreserve für Sachkosten im Saldo mit 13.000 ¤.<br />

Im Ergebnis des 1. Nachtrages 2007 beträgt die Zuführung an den Vermögenshaushalt insgesamt 2.100.000 ¤. Dies<br />

entspricht einer absoluten Steigerung von 600.000 ¤. Damit konnte an das Niveau der Zuführung des Vorjahres 2006<br />

angeknüpft werden, was allerdings nur wegen sparsamster Mittelbewirtschaftung und steigender Steuereinnahmen möglich<br />

war.<br />

Bei einer planmäßigen Tilgungsleistung von 983.500 ¤ errechnet sich eine freiwillige Zuführung von 1.116.500 ¤. Diese stellt<br />

den selbst erwirtschafteten Eigenmittelanteil für die geplanten Investitionen dar.


Vermögenshaushalt<br />

Das Volumen des Vermögenshaushaltes betrug nach Stammhaushalt insgesamt 12.010.000 ¤. Im Ergebnis des<br />

Nachtragshaushaltes beläuft es sich nunmehr auf 13.030.000 ¤.<br />

Die Veränderungen in den Einnahmen und Ausgaben resultieren im wesentlichen aus folgenden Planansätzen, die wiederum<br />

auch bisher geleistete über- und außerplanmäßige Ausgaben enthalten:<br />

- Mehrbedarf bei der Maßnahme Sport- und Freizeitzentrum Oberlind mit 46.000 ¤<br />

- Brücke über den Glasbach an der Eller mit 78.000 ¤, kofinanziert über Städtebauförderung<br />

- Sanierung der Kegelbahn „Erholung“ mit 100.000 ¤, kofinanziert über Städtebauförderung und Aufnahme einer<br />

Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit in 2008 in Höhe von 50.000 ¤<br />

- Mehreinnahmen an Fördermitteln im Bereich Wohnumfeldverbesserung Wolkenrasen aus der Prüfung von<br />

Verwendungsnachweisen mit insgesamt 164.000 ¤<br />

- Minderausgaben beim Bau der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 4. BA 3.TA in Höhe von 36.000 ¤<br />

- Rückzahlung von Fördermitteln aus der Maßnahme der GVS mbH „Abbruch ACM-Gelände“ mit 109.500 ¤ (die Mittel<br />

wurden bereits von der GVS mbH im Jahr 2006 an die Stadt zurückgezahlt)<br />

- Mehrausgaben für die Neugestaltung des PIKO-Areals in Höhe von 70.000 ¤<br />

- Minderausgaben für die Neugestaltung der Ernststraße mit 96.000 ¤<br />

- Aufnahme der Maßnahme „Juttaplatz“ mit Ausgaben von 380.000 ¤, kofinanziert über Städtebauförderung<br />

5


- Verminderung des Zuschussbedarfs um 26.400 ¤ wegen dem Wegfall der Maßnahme „Straßenbeleuchtung Unterlind“<br />

aufgrund Wegfall der Förderfähigkeit im Rahmen der Dorferneuerung<br />

- Reduzierung der Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken im Wohngebiet Baumweg um 33.000 ¤<br />

- Erhöhung der Ausgabeansätze für die Straßenentwässerungskosten einschließlich Investitionsumlage an den Wasser- und<br />

Abwasserzweckverband <strong>Sonneberg</strong> um 78.000 ¤<br />

- Minderausgaben für die Herstellung des Durchlasses in der Gefeller Straße von 27.000 ¤<br />

- Anpassung der Planansätze für die Stadteinfahrt <strong>Sonneberg</strong>/West bei einer Erhöhung des Zuschussbedarfs um 7.200 ¤<br />

6<br />

- Mehreinnahmen aus dem Verkauf einer Immobilie im Stadtteil Wolkenrasen an das DRK Kreisverband <strong>Sonneberg</strong> in Höhe<br />

von 155.000 ¤<br />

- Erhöhung der Kapitaleinlage an die Stadtwerke <strong>Sonneberg</strong> GmbH um 83.000 ¤ wegen der Erstattung der<br />

Kapitalertragssteuer und des Ersatzes des Eigenkapitalabbaus aus der defizitären Sparte Gesellschaftshaus<br />

Finanzwirtschaftlich von großer Bedeutung sind zudem:<br />

- die Reduzierung der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 220.000 ¤ auf 0 ¤<br />

- die Reduzierung der geplanten Kreditaufnahme von 800.000 ¤ auf 700.000 ¤


Mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm<br />

Gemäß § 62 ThürKO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Als<br />

Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen.<br />

Beide Teile sind jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.<br />

Die Erstellung des Finanzplanes im Rahmen des 1. Nachtrages 2007 erfolgte auf Basis der im August 2007 vorliegenden<br />

staatlichen Haushaltsprognosen. Von besonderer Bedeutung war dabei die Steuerschätzung vom Mai 2007.<br />

Die Planungssicherheit wird durch das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 21.06.2005 (VerfGH 28/03)<br />

<strong>zum</strong> kommunalen Finanzausgleich stark eingeschränkt.<br />

Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, den Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2008 neu zu regeln.<br />

Nach dem Urteil ist der Gesetzgeber verpflichtet, bei der Durchführung des allgemeinen Finanzausgleichs die kommunale<br />

Aufgaben- und Kostenbelastung insgesamt festzustellen, um bereits bei der Bildung der Finanzausgleichsmasse den<br />

Finanzbedarf der Kommunen nachvollziehbar abwägen zu können.<br />

Der nunmehr vorliegende 2. Entwurf <strong>zum</strong> Thüringer Finanzausgleichsgesetz wurde in seinen absehbaren Tendenzen in die<br />

mittelfristige Finanzplanung einbezogen, um hier dennoch eine gewisse Planungssicherheit abzuschöpfen.<br />

Grundsatz der vorliegenden Finanzplanung war es, die Erfüllung der städtischen Pflichtaufgaben im bekannten Finanzrahmen<br />

mittelfristig abzusichern.<br />

7<br />

Besondere Bedeutung kommt der Tatsache zu, dass die Stadt <strong>Sonneberg</strong> den Verwaltungshaushalt als laufende Rechnung so<br />

auszurichten hat, dass insbesondere der laufende Kapitaldienst wie etwa die ordentliche Kredittilgung als auch die laufenden<br />

Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften finanziert werden müssen und zeitgleich freiwillige Aufgaben<br />

wahrgenommen werden können.


Im Hinblick auf die rechtsaufsichtliche Würdigung <strong>zum</strong> Stammhaushalt 2007 und zur Absicherung der dauernden<br />

Leistungsfähigkeit können Anpassungen im Gebühren- und Entgeltbereich sowie Reduzierungen in den freiwilligen<br />

Aufgabenbereichen erforderlich werden.<br />

Die hierdurch eingesparten Mittel tragen zu einem Erhalt der Zuführung <strong>zum</strong> Vermögenshaushalt auf erforderlichem Niveau<br />

bei. Kreditaufnahmen können vermieden werden, was letztlich die laufende Kapitaldienstbelastung der Stadt senkt.<br />

Kasse<br />

Die Kassenlage ist geordnet. Soweit erforderlich werden Kassenkredite im Rahmen des satzungsmäßigen Höchstbetrages<br />

aufgenommen. Liquiditätsschwierigkeiten werden nicht erwartet.<br />

Resümee <strong>zum</strong> 1. Nachtrag 2007<br />

Trotz sparsamster Mittelbewirtschaftung im laufenden Verbrauch und Aufwand waren teilweise Mehrausgaben anzupassen.<br />

8<br />

Dennoch führen maßgeblich die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer und den Gemeindeanteilen an Einkommensteuer und<br />

Umsatzsteuer auf Basis der Mai-Steuerschätzung 2007 letztlich mit einer Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von<br />

2.100.000 ¤ zu einer Finanzkraft auf Vorjahresniveau.<br />

Ermöglicht werden dadurch weitere dringend anstehende bedeutende Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Von<br />

wesentlich größerer Bedeutung ist allerdings die Reduzierung des Kreditbedarfs um 100.000 ¤ sowie die Stabilisierung der<br />

allgemeinen Rücklage wegen der nunmehr nicht erforderlichen Entnahme. Die Neukreditaufnahme in 2007 bewegt sich damit<br />

283.500 ¤ unterhalb der planmäßigen Neuverschuldungsgrenze. Weitere Rückgänge im Schuldenstand sollen erreicht werden<br />

durch Abfinanzierung von Restsalden bereits bestehender Darlehen. Hierdurch sinken die Ausgaben für den laufenden<br />

Kapitaldienst und erhöhen gleichzeitig den finanziellen Spielraum im Haushaltsgeschehen.


9<br />

Mit Blick auf die Novellierung des Finanzausgleiches wird sich die Stadt <strong>Sonneberg</strong> auf Finanzkraft schwächende Einschnitte<br />

in den Folgejahren einstellen müssen.<br />

Unter diesem Aspekt haben alle Fachämter die künftige Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben wirtschaftlich zu<br />

optimieren.<br />

Explizit sind kommunale Aufgaben einer ständigen Prüfung hinsichtlich einer möglichen Privatisierung zu unterziehen.<br />

Die in der Vergangenheit geschaffenen Neuinvestitionen in allen Bereichen der Stadt bedingen für die Zukunft einen<br />

kontinuierlichen Unterhaltsaufwand aus laufender Rechnung. Ziel muss es sein, das Geschaffene in seiner normativen<br />

Nutzungsdauer so rentierlich wie möglich zu erhalten.<br />

Die Beratungen und Beschlussfassungen der politischen Gremien basieren auf den fachlichen Zuarbeiten der Verwaltung und<br />

ermöglichen allen Stadträtinnen und Stadträten eine für die Stadt <strong>Sonneberg</strong> konstruktive Arbeit in der Entwicklung <strong>zum</strong><br />

kommunalen Dienstleister.<br />

Steffen Hähnlein<br />

Stadtkämmerer

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