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1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 - Sonneberg

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Satzung des <strong>1.</strong> Nachtragshaushaltes der Stadt <strong>Sonneberg</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> vom<br />

08.November <strong>2007</strong> (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt <strong>Sonneberg</strong> 11/<strong>2007</strong> vom 29.1<strong>1.</strong><strong>2007</strong>)<br />

Auf der Grundlage des § 19 Absatz 1 und § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer<br />

Kommunalordnung – ThürKO) vom 28.0<strong>1.</strong>2003, in der derzeit gültigen Fassung, und § 34 der<br />

ThürGemHV vom 26.0<strong>1.</strong>1993, in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Stadt <strong>Sonneberg</strong> folgende<br />

<strong>1.</strong> Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong>.<br />

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt: Dadurch werden<br />

a) im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen<br />

die Ausgaben<br />

b) im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen<br />

die Ausgaben<br />

erhöht um<br />

Euro<br />

<strong>1.</strong>053.400<br />

<strong>1.</strong>037.455<br />

<strong>1.</strong>47<strong>1.</strong>490<br />

<strong>1.</strong>259.550<br />

§ 1<br />

vermindert<br />

um Euro<br />

183.400<br />

167.455<br />

45<strong>1.</strong>490<br />

239.550<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahme<br />

und damit der Gesamtbetrag<br />

des Haushaltsplanes<br />

gegenüber auf<br />

bisher nunmehr<br />

Euro Euro<br />

verändert<br />

23.180.000<br />

23.180.000<br />

12.010.000<br />

12.010.000<br />

24.050.000<br />

24.050.000<br />

13.030.000<br />

13.030.000<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird<br />

von 800.000 Euro um 100.000 Euro reduziert und damit auf 700.000 Euro festgesetzt.<br />

Eigenbetrieb „Bauhof der Stadt <strong>Sonneberg</strong>“:<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des<br />

Eigenbetriebes „Bauhof der Stadt <strong>Sonneberg</strong>“ wird unverändert auf „0“ festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigung<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 980.000 Euro<br />

um 50.000 Euro erhöht und damit auf <strong>1.</strong>030.000 Euro neu festgesetzt.<br />

Eigenbetrieb „Bauhof der Stadt <strong>Sonneberg</strong>“:<br />

Nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Bauhof der Stadt <strong>Sonneberg</strong>“ sind keine Verpflichtungsermächtigungen<br />

vorgesehen.<br />

§ 4<br />

Kassenkredit<br />

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />

wird von 3.860.000 Euro um 145.000 Euro erhöht und damit auf 4.005.000 Euro festgesetzt.<br />

Eigenbetrieb „Bauhof der Stadt <strong>Sonneberg</strong>“:<br />

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan<br />

wird unverändert auf 340.000 Euro festgesetzt.<br />

Die Steuersätze werden nicht verändert.<br />

Festlegungen werden nicht verändert.<br />

§ 5<br />

Steuersätze<br />

§ 6<br />

Über- und außerplanmäßige Ausgaben


Diese Satzung tritt am 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong><strong>2007</strong> in Kraft.<br />

<strong>Sonneberg</strong>, 08.1<strong>1.</strong><strong>2007</strong><br />

Stadt <strong>Sonneberg</strong><br />

Sibylle Abel<br />

Bürgermeisterin<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Vollzug ThürKO – <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> nebst -plan der Stadt <strong>Sonneberg</strong> für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2007</strong>, hier: Rechtsaufsichtliche Genehmigung<br />

(bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt <strong>Sonneberg</strong> 11/<strong>2007</strong> vom 29.1<strong>1.</strong><strong>2007</strong>)<br />

Das Landratsamt <strong>Sonneberg</strong> erlässt folgenden<br />

Bescheid:<br />

I. Zu den folgenden Teilen der <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> der Stadt <strong>Sonneberg</strong> für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2007</strong> wird die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt:<br />

a. Für den unter § 2 der <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von nunmehr<br />

700.000 Euro (vermindert um 100.000 Euro).<br />

b. Für den unter § 3 der <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

in Höhe von nunmehr<br />

<strong>1.</strong>030.000 Euro (erhöht um 50.000 Euro) für das Jahr 2008.<br />

Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2007</strong> nicht.<br />

Für den unter § 5 der <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> neu festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite<br />

für die Stadt <strong>Sonneberg</strong> in Höhe von 4.005.000 Euro (Erhöhung um 145.000 Euro)<br />

und für den Eigenbetrieb „Bauhof der Stadt <strong>Sonneberg</strong>“ festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite<br />

in unveränderter Höhe von 340.000 Euro zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan besteht nach § 65 Absatz 2 Satz 1 und 2 ThürKO<br />

keine Genehmigungspflicht.<br />

II. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.<br />

Gründe:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Sonneberg</strong>, Landkreis <strong>Sonneberg</strong>, hat in öffentlicher Sitzung am 26. September<br />

<strong>2007</strong> die <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> beschlossen (Beschluss-Nr.<br />

105/39/<strong>2007</strong>). Ebenfalls am 26. September <strong>2007</strong> wurde durch den Stadtrat der Stadt <strong>Sonneberg</strong> mit<br />

Beschluss-Nr. 106/39/<strong>2007</strong> der <strong>1.</strong> Nachtrag zum Finanz- und Investitionsplan für den Finanzplanungszeitraum<br />

von 2006 – 2010 beschlossen.<br />

Mit Schreiben vom <strong>1.</strong> Oktober <strong>2007</strong> legte die Stadt <strong>Sonneberg</strong> die <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> mit<br />

den gemäß § 2 Absatz 1, 2 ThürGemHV dazugehörenden Bestandteilen und Anlagen vor und beantragte<br />

die Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.<br />

Das Landratsamt <strong>Sonneberg</strong>, hier handelnd als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß § 118<br />

Absatz 1 Satz 1 ThürKO, ist zur Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der genehmigungspflichtigen<br />

Bestandteile der Haushaltssatzung sachlich und örtlich zuständig (§ 3 Absatz 1<br />

ThürVwVfG).<br />

Die <strong>1.</strong> <strong>Nachtragshaushaltssatzung</strong> nebst -plan der Stadt <strong>Sonneberg</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> liegt<br />

gemäß § 57 (3) der ThürKO in der Zeit vom 30.1<strong>1.</strong><strong>2007</strong> bis 14.12..<strong>2007</strong> in der Stadtverwaltung <strong>Sonneberg</strong>,<br />

96515 <strong>Sonneberg</strong>, Kämmerei, Zimmer 7, während der Dienststunden öffentlich aus.

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