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Newsletter Nr. 10 - AHK Bulgarien

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NEWSLETTER RECHT, STEUERN UND PERSONAL<br />

Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />

Wirtschaft – Deutschland – <strong>Bulgarien</strong><br />

Mehrwertsteueranmeldung einer ausländischen juristischen oder<br />

natürlichen Person in <strong>Bulgarien</strong> - nur über eine Fiskalvertretung<br />

Im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik<br />

Deutschland ist für eine Mehrwertsteueranmeldung<br />

einer ausländischen Person in <strong>Bulgarien</strong> vor dem<br />

Finanzamt die Bestimmung eines örtlichen Vertreters<br />

erforderlich, des so genannten Fiskalvertreters. Der<br />

Fiskalvertreter vertritt die ausländische Person in<br />

Bezug auf alle seine Rechte und Verpflichtungen nach<br />

dem Mehrwertsteuergesetz in <strong>Bulgarien</strong>. Der<br />

bulgarische Gesetzgeber hat die ihm durch die EU-<br />

Richtlinie 2006/112/ЕО vorgegebene Möglichkeit<br />

genutzt und die solidarische Haftung des<br />

Fiskalvertreters für die<br />

Verpflichtungen der nach<br />

dem Mehrwertsteuergesetz<br />

gemeldeten Person<br />

eingeführt. Das betrifft<br />

nicht nur die Verpflichtung<br />

zur Zahlung der<br />

Mehrwertsteuer, sondern<br />

auch die Verpflichtung zur<br />

Zahlung der Verzugszinsen,<br />

Bußgelder bei Verletzung<br />

des Gesetzes einschließlich<br />

bei verspäteter Einreichung<br />

Dr. Maya Neidenowa<br />

der Mehrwertsteueranmeldung,<br />

der monatlichen Meldungen etc.<br />

Obwohl das Institut des Fiskalvertreters in <strong>Bulgarien</strong><br />

bereits seit ca. zehn Jahren besteht, hat die<br />

Steuerverwaltung immer noch nicht ausreichend<br />

Praxiserfahrung in solchen Fällen und die<br />

Fiskalvertreter haben bei Steuerprüfungen und<br />

Revisionen Schwierigkeiten, da ihnen gegenüber<br />

respektive ihren Auftraggebern unbegründete<br />

Forderungen gestellt werden, die nur gegenüber<br />

ansässigen Personen Anwendung finden. So werden<br />

häufig vom Fiskalvertreter Buchhaltungsauskünfte der<br />

ausländischen Person verlangt, ohne dass diese eine<br />

Betriebsstätte im Inland unterhält und entsprechend<br />

nicht zur Buchführung in <strong>Bulgarien</strong> verpflichtet ist.<br />

Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist ebenfalls<br />

nicht umfangreich. Es gibt ca. zehn Entscheidungen<br />

des Obersten Verwaltungsgerichtes, die meist die<br />

Nichterfüllung der Verpflichtung der ausländischen<br />

Person betreffen, einen Fiskalvertreter zu benennen.<br />

Die Verpflichtungen des Fiskalvertreters liegt im<br />

befolgen der Anforderungen des<br />

Mehrwertsteuergesetzes in Bezug auf die Tätigkeit der<br />

ausländischen Person in <strong>Bulgarien</strong>. Sie umfasst die<br />

Tätigkeiten in Zusammenhang mit der<br />

Mehrwertsteueranmeldung –und Abmeldung, die<br />

Erstellung der monatlichen Eingangs –und<br />

Ausgangsbücher und Einreichung der monatlichen<br />

Mehrwertsteuermeldungen an das Finanzamt,<br />

Einzahlung der geschuldeten Mehrwertsteuer,<br />

Mehrwertsteuerrückerstattungsanträge sowie<br />

Vertretung vor der Steuerverwaltung bei Prüfungen<br />

und Revisionen.<br />

Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />

Der Fiskalvertreter kann nur eine geschäftsfähige<br />

natürliche Person mit ständigem Wohnsitz oder<br />

Daueraufenthalt in <strong>Bulgarien</strong> sein oder eine ansässige<br />

juristische Person. Er darf sich nicht in einem<br />

Liquidationsverfahren oder in der Insolvenz befinden.<br />

Der Umstand, ob der Fiskalvertreter offene<br />

Steuerverpflichtungen oder<br />

Sozialversicherungszahlungen hat, wird dienstlich von<br />

der Steuerverwaltung bei der Steueranmeldung<br />

überprüft.<br />

Der Fiskalvertretervertrag muss in schriftlicher und<br />

notariell beglaubigter Form<br />

geschlossen werden. Die<br />

weiteren Unterlagen, die die<br />

ausländische Person für die<br />

Mehrwertsteueranmeldung<br />

einreichen muss, ist ein<br />

aktueller<br />

Handelsregisterauszug und<br />

eine Bescheinigung der<br />

ausländischen<br />

Steuerverwaltung, dass sie<br />

dort steuerlich gemeldet ist.<br />

Die gesetzlichen Vertreter<br />

Ginka Tabanska<br />

der ausländischen Person<br />

müssen auch deklarieren, dass sie nicht strafrechtlich<br />

verurteilt worden sind und ihnen gegenüber keine<br />

Steuerstrafverfahren anhängig sind.<br />

Das Anmeldeverfahren dauert 14 Tage ab Einreichung<br />

aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen<br />

Finanzverwaltung am Sitz des Fiskalvertreters an und<br />

endet mit der Ausstellung einer bulgarischen<br />

Umsatzsteueridentifikationsnummer der ausländischen<br />

Person.<br />

Da das Mehrwertsteuergesetz auch bei der Anmeldung<br />

von Betriebsstätten die Fiskalvertretung verlangt,<br />

übernimmt häufig der Fiskalvertreter auch die<br />

Buchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses und<br />

Abgabe der Steuererklärung der Betriebsstätte. Diese<br />

Dienstleistungen fallen jedoch nicht unter den<br />

Anwendungsbereich des Mehrwertsteuergesetzes und<br />

damit nicht unter die darin geregelte solidarische<br />

Haftung des Fiskalvertreters.<br />

Im Gegensatz zu <strong>Bulgarien</strong> können sich ausländische<br />

Personen in der Bundesrepublik Deutschland<br />

grundsätzlich allein mehrwertsteuerlich anmelden und<br />

eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

erhalten (§ 21 Abgabenordnung Abs.1 Satz 2). Die für<br />

die Anmeldung bulgarischer natürlicher und<br />

juristischer Personen zuständige Finanzverwaltung ist<br />

das Finanzamt Neuwied. Die Fiskalvertretung wird in<br />

Deutschland nur für die Fälle beschränkt, in denen die<br />

ausländische Person im Inland ausschließlich<br />

steuerfreie Umsätze ausführt und keine<br />

Vorsteuerbeträge abziehen kann (§ 22a UStG). Im<br />

Hinblick auf eine Entlastung der vermögensrechtlichen<br />

F. J. Curie Str. 25 A | BG-1113 Sofia 2<br />

T: (00359 2) 81630<strong>10</strong> | F: (00359 2) 8163019 | E: ahk-office@ahk-bg.org | http://bulgarien.ahk.de

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