Newsletter Nr. 10 - AHK Bulgarien
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NEWSLETTER RECHT,<br />
STEUERN UND PERSONAL<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>10</strong><br />
Juni 2009
NEWSLETTER RECHT, STEUERN UND PERSONAL<br />
Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />
Wirtschaft – Deutschland – <strong>Bulgarien</strong><br />
Mehrwertsteueranmeldung einer ausländischen juristischen oder<br />
natürlichen Person in <strong>Bulgarien</strong> - nur über eine Fiskalvertretung<br />
Im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik<br />
Deutschland ist für eine Mehrwertsteueranmeldung<br />
einer ausländischen Person in <strong>Bulgarien</strong> vor dem<br />
Finanzamt die Bestimmung eines örtlichen Vertreters<br />
erforderlich, des so genannten Fiskalvertreters. Der<br />
Fiskalvertreter vertritt die ausländische Person in<br />
Bezug auf alle seine Rechte und Verpflichtungen nach<br />
dem Mehrwertsteuergesetz in <strong>Bulgarien</strong>. Der<br />
bulgarische Gesetzgeber hat die ihm durch die EU-<br />
Richtlinie 2006/112/ЕО vorgegebene Möglichkeit<br />
genutzt und die solidarische Haftung des<br />
Fiskalvertreters für die<br />
Verpflichtungen der nach<br />
dem Mehrwertsteuergesetz<br />
gemeldeten Person<br />
eingeführt. Das betrifft<br />
nicht nur die Verpflichtung<br />
zur Zahlung der<br />
Mehrwertsteuer, sondern<br />
auch die Verpflichtung zur<br />
Zahlung der Verzugszinsen,<br />
Bußgelder bei Verletzung<br />
des Gesetzes einschließlich<br />
bei verspäteter Einreichung<br />
Dr. Maya Neidenowa<br />
der Mehrwertsteueranmeldung,<br />
der monatlichen Meldungen etc.<br />
Obwohl das Institut des Fiskalvertreters in <strong>Bulgarien</strong><br />
bereits seit ca. zehn Jahren besteht, hat die<br />
Steuerverwaltung immer noch nicht ausreichend<br />
Praxiserfahrung in solchen Fällen und die<br />
Fiskalvertreter haben bei Steuerprüfungen und<br />
Revisionen Schwierigkeiten, da ihnen gegenüber<br />
respektive ihren Auftraggebern unbegründete<br />
Forderungen gestellt werden, die nur gegenüber<br />
ansässigen Personen Anwendung finden. So werden<br />
häufig vom Fiskalvertreter Buchhaltungsauskünfte der<br />
ausländischen Person verlangt, ohne dass diese eine<br />
Betriebsstätte im Inland unterhält und entsprechend<br />
nicht zur Buchführung in <strong>Bulgarien</strong> verpflichtet ist.<br />
Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist ebenfalls<br />
nicht umfangreich. Es gibt ca. zehn Entscheidungen<br />
des Obersten Verwaltungsgerichtes, die meist die<br />
Nichterfüllung der Verpflichtung der ausländischen<br />
Person betreffen, einen Fiskalvertreter zu benennen.<br />
Die Verpflichtungen des Fiskalvertreters liegt im<br />
befolgen der Anforderungen des<br />
Mehrwertsteuergesetzes in Bezug auf die Tätigkeit der<br />
ausländischen Person in <strong>Bulgarien</strong>. Sie umfasst die<br />
Tätigkeiten in Zusammenhang mit der<br />
Mehrwertsteueranmeldung –und Abmeldung, die<br />
Erstellung der monatlichen Eingangs –und<br />
Ausgangsbücher und Einreichung der monatlichen<br />
Mehrwertsteuermeldungen an das Finanzamt,<br />
Einzahlung der geschuldeten Mehrwertsteuer,<br />
Mehrwertsteuerrückerstattungsanträge sowie<br />
Vertretung vor der Steuerverwaltung bei Prüfungen<br />
und Revisionen.<br />
Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />
Der Fiskalvertreter kann nur eine geschäftsfähige<br />
natürliche Person mit ständigem Wohnsitz oder<br />
Daueraufenthalt in <strong>Bulgarien</strong> sein oder eine ansässige<br />
juristische Person. Er darf sich nicht in einem<br />
Liquidationsverfahren oder in der Insolvenz befinden.<br />
Der Umstand, ob der Fiskalvertreter offene<br />
Steuerverpflichtungen oder<br />
Sozialversicherungszahlungen hat, wird dienstlich von<br />
der Steuerverwaltung bei der Steueranmeldung<br />
überprüft.<br />
Der Fiskalvertretervertrag muss in schriftlicher und<br />
notariell beglaubigter Form<br />
geschlossen werden. Die<br />
weiteren Unterlagen, die die<br />
ausländische Person für die<br />
Mehrwertsteueranmeldung<br />
einreichen muss, ist ein<br />
aktueller<br />
Handelsregisterauszug und<br />
eine Bescheinigung der<br />
ausländischen<br />
Steuerverwaltung, dass sie<br />
dort steuerlich gemeldet ist.<br />
Die gesetzlichen Vertreter<br />
Ginka Tabanska<br />
der ausländischen Person<br />
müssen auch deklarieren, dass sie nicht strafrechtlich<br />
verurteilt worden sind und ihnen gegenüber keine<br />
Steuerstrafverfahren anhängig sind.<br />
Das Anmeldeverfahren dauert 14 Tage ab Einreichung<br />
aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen<br />
Finanzverwaltung am Sitz des Fiskalvertreters an und<br />
endet mit der Ausstellung einer bulgarischen<br />
Umsatzsteueridentifikationsnummer der ausländischen<br />
Person.<br />
Da das Mehrwertsteuergesetz auch bei der Anmeldung<br />
von Betriebsstätten die Fiskalvertretung verlangt,<br />
übernimmt häufig der Fiskalvertreter auch die<br />
Buchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses und<br />
Abgabe der Steuererklärung der Betriebsstätte. Diese<br />
Dienstleistungen fallen jedoch nicht unter den<br />
Anwendungsbereich des Mehrwertsteuergesetzes und<br />
damit nicht unter die darin geregelte solidarische<br />
Haftung des Fiskalvertreters.<br />
Im Gegensatz zu <strong>Bulgarien</strong> können sich ausländische<br />
Personen in der Bundesrepublik Deutschland<br />
grundsätzlich allein mehrwertsteuerlich anmelden und<br />
eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
erhalten (§ 21 Abgabenordnung Abs.1 Satz 2). Die für<br />
die Anmeldung bulgarischer natürlicher und<br />
juristischer Personen zuständige Finanzverwaltung ist<br />
das Finanzamt Neuwied. Die Fiskalvertretung wird in<br />
Deutschland nur für die Fälle beschränkt, in denen die<br />
ausländische Person im Inland ausschließlich<br />
steuerfreie Umsätze ausführt und keine<br />
Vorsteuerbeträge abziehen kann (§ 22a UStG). Im<br />
Hinblick auf eine Entlastung der vermögensrechtlichen<br />
F. J. Curie Str. 25 A | BG-1113 Sofia 2<br />
T: (00359 2) 81630<strong>10</strong> | F: (00359 2) 8163019 | E: ahk-office@ahk-bg.org | http://bulgarien.ahk.de
NEWSLETTER RECHT, STEUERN UND PERSONAL<br />
Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />
Mithaftung der bulgarischen Fiskalvertreter sollte im<br />
nächsten Parlament die nicht nur in der<br />
Bundesrepublik Deutschland bekannte Möglichkeit der<br />
direkten Mehrwertsteueranmeldung ausländischer<br />
Personen erörtert werden.<br />
Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />
Rechtsanwältin: Dr. Maya Neidenowa<br />
Advokat Ginka: Tabanska<br />
DR. MAYA NEIDENOWA<br />
RECHTSANWÄLTIN<br />
HAMBURG – SOFIA<br />
UL. NIKOLAI GOGOL 28, 1504 SOFIA<br />
TEL.+ 359 2 9486940<br />
FAX + 359 29486950<br />
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NEWSLETTER RECHT, STEUERN UND PERSONAL<br />
Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />
Was erwarten bulgarische Beschäftigte von ihrer Arbeit?<br />
Als Agentur für Personalauswahl haben wir das Privileg<br />
jeden Tag mit Bewerbern und Angestellten über ihre<br />
beruflichen Erwartungen bezüglich ausgeschriebener<br />
Stellen zu sprechen und auch über ihre aktuelle<br />
Position zu diskutieren. Das ist auch ein Teil der Arbeit<br />
eines Human-Resource-<br />
Spezialisten, also zu<br />
verstehen, was für einen<br />
Angestellten notwendig<br />
ist, damit er zufrieden ist<br />
und die Arbeit seinen<br />
Erwartungen entspricht.<br />
Unabhängig davon, ob wir<br />
in <strong>Bulgarien</strong> oder im<br />
Ausland unsere<br />
Dienstleistungen<br />
anbieten, wissen wir um<br />
Maria Kambitova<br />
die Schwierigkeit der<br />
Arbeitssuche, auch aus<br />
eigenen Erfahrungen. Die<br />
Fragen, die wir uns bei einem der wichtigsten Themen<br />
-der Wahl der beruflichen Zukunft- stellen, sind: Was<br />
ist für einen Bewerber wichtig, damit er einen<br />
Arbeitsplatz besetzt und was ist entscheidend, damit<br />
er auch langfristig im Unternehmen bleibt. So<br />
bekommen wir eine bessere Vorstellung von dem, was<br />
die gegenwärtigen und zukünftigen Beschäftigten von<br />
ihrem Job erwarten:<br />
Image des Arbeitgebers, für den sich der Angestellte<br />
bewirbt oder für die er arbeiten will, unabhängig<br />
davon, ob diese Gesellschaft bulgarisch oder<br />
international ist, ob sie klein, mittel oder groß ist,<br />
unabhängig davon in welcher Branche sie tätig ist,<br />
erscheint das Image für den Bewerber an erster Stelle.<br />
Heute gibt es viele Quellen, durch die jeder<br />
überprüfen kann, wie nachhaltig ein Unternehmen ist,<br />
wie sich die Firma um ihre Angestellten bemüht, wie<br />
sie sich sozial engagiert und die Öffentlichkeit prägt.<br />
Das Niveau der gesellschaftlichen Anerkennung sagt<br />
viel über die Reputation aus - so ergibt sich dann z.B.<br />
eine Einsstufung in „gute“ oder „schlechte“<br />
Arbeitgeber. Das Außenbild der Firma gegenüber der<br />
Gesellschaft ist einer der wichtigsten Faktoren, der<br />
einen direkten Einfluß auf die Popularität bei<br />
Bewerbern hat.<br />
Die Arbeitsstelle, die dem Bewerber geboten wird<br />
oder die er bekommen soll, damit meinen wir nicht<br />
nur die Bezeichnung der Position. Für jeden Bewerber<br />
oder Angestellten ist es wichtig zu wissen, welches<br />
Niveau die neue Stelle in der Organisationsstruktur der<br />
Gesellschaft hat und was für Perspektiven sich für ihn<br />
bieten können. Manchmal sind Bewerber bereit, eine<br />
Stelle in niedrigerer Position, bei geringerer Bezahlung<br />
zu beginnen, damit er sein Potential und seine<br />
Eigenschaften beweisen kann, um dann die<br />
Karriereleiter emporzusteigen. Für jeden von uns ist es<br />
Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />
wichtig, die geforderten Aufgaben bei der Arbeit gut<br />
zu erfüllen, da uns dies Zufriedenheit gibt. Jedem<br />
Angestellten sollten klar definierte und realisierbare<br />
Ziele gesetzt werden damit er die geforderten<br />
Aufgaben erfüllen kann. Deswegen sollten bei<br />
Vorstellungsgesprächen auch die entsprechenden<br />
Erwartungen von beiden Seiten eindeutig sein.<br />
Der Arbeitsplatz und<br />
die Arbeitszeit.<br />
Heutzutage sind in der<br />
Regel größere<br />
Entfernungen zum<br />
Arbeitsplatz<br />
zurückzulegen. Dem<br />
entgegen suchen<br />
zahlreiche potentielle<br />
Arbeitnehmer einen<br />
Arbeitsplatz in der Nähe<br />
von Wohngebieten, von<br />
Tihomira Nikolova<br />
Kindergärten oder der<br />
Schule ihrer Kinder. Bei größeren Entfernungen wird<br />
eine günstige Transportverbindung oder ein<br />
Firmenshuttle erwartet. Weiter wird der Arbeitszeit<br />
eine große Bedeutung beigemessen: wann beginnt und<br />
endet der Arbeitstag, werden Überstunden erwartet<br />
oder wird auch am Wochenende gearbeitet. Die<br />
persönliche Zeit ist für jeden von uns sehr wertvoll,<br />
deshalb werden bei der Arbeitsplatzsuche auch<br />
Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten berücksichtigt.<br />
Die Arbeitsatmosphäre. Jeder von uns verbringt einen<br />
Großteil seiner Zeit am Arbeitsplatz, zwischen den<br />
alltäglichen Aufgaben und mit den Kollegen. Wenn<br />
man arbeiten geht, erwartet man freundlichen und<br />
positiven Menschen zu begegnen. Dementsprechend ist<br />
es kein Zufall, dass die meisten Arbeitgeber exerne<br />
Frmen für die Personalberatung beauftragen, um die<br />
Effektivität ihrer Teams zu erhöhen und die zum<br />
Teambuilding beizutragen.<br />
Die Zusatzleistungen. Wenn man früher dachte, daß<br />
das Handy, der dienstliche Laptop und der<br />
Firmenwagen Zusatzleistungen sind, verstehen die<br />
Angestellten und die Arbeitgeber heute, dass dies ein<br />
Minimum darstellt, mit dem man die Arbeitsfähigkeit<br />
des Angestellten sicherstellen kann, damit dieser<br />
bessere Ergebnisse erzielt. Weiter sollte man über die<br />
Sozialpolitik der Unternehmen sprechen, wie z.B.<br />
kostenlose medizinische Untersuchungen für die<br />
Angestellten und ihre Familien, Gutscheine, Geld für<br />
Arbeitsbekleidung, Fitnessgutschein oder Urlaubsgeld,<br />
zusätzliche Urlaubstage, Angestelltenermäßigungen für<br />
Waren oder Dienstleistungen, Sonderbedingungen für<br />
Kredite, kostenlose Aus- und Weiterbildungen usw.<br />
Das Gehalt. Last but not least spielt die<br />
Arbeitsvergütung eine große Rolle. Jeder Angestellte<br />
erwartet, dass sein Lohn seinem Engagement für das<br />
Unternehmen entspricht. In der dynamischen Welt des<br />
F. J. Curie Str. 25 A | BG-1113 Sofia 4<br />
T: (00359 2) 81630<strong>10</strong> | F: (00359 2) 8163019 | E: ahk-office@ahk-bg.org | http://bulgarien.ahk.de
NEWSLETTER RECHT, STEUERN UND PERSONAL<br />
Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />
technologischen Fortschrittes und der<br />
Kommunikationsentwicklung, wo sich Informationen<br />
fast mit der Geschwindigkeit des Lichtes verbreiten,<br />
weiß jeder von uns, wie hoch das Gehaltsniveau für<br />
eine bestimmte Position in <strong>Bulgarien</strong> und im Ausland<br />
ist. Das Gehalt spiegelt auch die Wertschätzung der<br />
geleisteten Arbeit vom Arbeitgeber wider.<br />
Letztendlich bleibt die Frage: Ist das alles, was wir von<br />
unserer gegenwärtigen und zukünftigen Arbeit<br />
erwarten können? Die Antwort lautet: NEIN.<br />
Unabhängig von der materiellen Welt, in der wir leben<br />
und unabhängig von der allgegenwärtigen Konkurrenz,<br />
gibt es allgemeine Werte, die jeder von uns in seiner<br />
alltäglichen Arbeit sucht. Nämlich Achtung,<br />
konstruktive Kritik und Anerkennung für die geleistete<br />
Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />
Arbeit. Ohne Bedeutung, ob wir uns selbst<br />
verwirklichen oder die Bestätigung von unserem<br />
Kollegen oder Chef anstreben, steht das positive<br />
Feedback immer an erster Stelle unserer<br />
Zufriedenheit. Oder anders gesagt, unabhängig davon<br />
was für Erwartungen wir haben, suchen wir alle den<br />
Traumjob, wofür der Gedanke von Konfuzius gültig ist:<br />
„Wenn du liebst, was du tust, wirst du nie wieder in<br />
deinem Leben arbeiten.”<br />
Maria Kambitova<br />
Tihomira Nikolova<br />
LOTOS-45 EOOD<br />
125 "Prof. Tzvetan Lazarov" Blvd.<br />
1582 Sofia, Bulgaria<br />
Tel.: + 359 2 8<strong>10</strong> 37 68, 69<br />
Fax: + 359 2 8<strong>10</strong> 37 65<br />
E-mail: office@lotos-45.com<br />
Web: www.lotos-45.com<br />
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Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />
Aspekte der Sozialversicherung beim grenzüberschreitenden<br />
Arbeitnehmerverkehr in der Europäischen Union<br />
Seit 1. Januar 2007 finden in <strong>Bulgarien</strong> die<br />
Bestimmungen der europäischen Verordnungen, welche<br />
die Kranken- und Sozialversicherung im Kontext des<br />
freien Personenverkehrs in der Europäischen Union<br />
regeln, unmittelbare Anwendung.<br />
Die Sozialversicherung von EU-Bürgern, die im Gebiet<br />
der Republik <strong>Bulgarien</strong> beschäftigt sind, richtet sich<br />
nach den anwendbaren Rechtsvorschriften gemäß<br />
Verordnung (EWG) <strong>Nr</strong>. 1408/71 des Rates vom 14. Juni<br />
1971 über die Anwendung<br />
der Systeme der sozialen<br />
Sicherheit auf Arbeitnehmer<br />
und Selbständige sowie<br />
deren Familienangehörige,<br />
die innerhalb der<br />
Gemeinschaft zu– und<br />
abwandern. Führendes<br />
Prinzip bei der Kranken- und<br />
Sozialversicherung ist die<br />
Unterstellung dem Recht nur<br />
Nelli Tascheva<br />
eines Mitgliedstaates. In der<br />
Regel ist es das Recht des<br />
Staates, wo die Haupterwerbstätigkeit ausgeübt wird.<br />
Mit Rücksicht darauf unterliegen die Personen, welche<br />
auf Grund von Arbeitsverhältnissen bei bulgarischen<br />
Arbeitgebern beschäftigt sind, im Allgemeinen der<br />
Sozialversicherung nach bulgarischem Recht. Ist eine<br />
Person in <strong>Bulgarien</strong> zur Ausführung einer Arbeit<br />
entsandt, kann sie weiterhin den Kranken- und<br />
Sozialversicherungsbestimmungen des Entsendestaats<br />
unterstellt bleiben. Dieser Umstand wird vor den<br />
bulgarischen Behörden mittels einer Bescheinigung E-<strong>10</strong>1<br />
über die anzuwendenden Rechtsvorschriften<br />
nachgewiesen. Bei einem langfristigen Aufenthalt im<br />
Lande werden die ausländischen Bürger auf Grund einer<br />
Bescheinigung E-<strong>10</strong>6 im bulgarischen Kranken- und<br />
Sozialversicherungssystem integriert und genießen die<br />
gleichen Rechte, wie die bulgarischen versicherten<br />
Personen.<br />
Die Rechte der EU-Bürger bezüglich der<br />
Krankenversicherung bei einem kurzfristigen Aufenthalt<br />
im Gebiet der Republik <strong>Bulgarien</strong> hängen von den<br />
ununterbrochenen Krankenversicherungsrechten im<br />
zuständigen Staat ab. Die Krankenversicherungsrechte<br />
werden mit einer Europäischen<br />
Krankenversicherungskarte nachgewiesen. Diese Karte<br />
wird von der jeweiligen Behörde des Staates ausgestellt,<br />
Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />
F. J. Curie Str. 25 A | BG-1113 Sofia 6<br />
T: (00359 2) 81630<strong>10</strong> | F: (00359 2) 8163019 | E: ahk-office@ahk-bg.org | http://bulgarien.ahk.de<br />
wo die Person versichert ist. Die EU-<br />
Krankenversicherungskarte gewährt das Recht auf<br />
Inanspruchnahme medizinischer Leistungen bei Bedarf<br />
(Nothilfe).<br />
Schüler, Vollzeitstudenten und Doktoranten erhalten<br />
medizinische Betreuung im Gebiet der Republik<br />
<strong>Bulgarien</strong> gegen eine gültige EU-<br />
Krankenversicherungskarte.<br />
Die Einkommen von EU-Bürgern werden in <strong>Bulgarien</strong><br />
versteuert, wenn sie als<br />
steuerpflichtige Personen nach<br />
bulgarischem Steuerrecht<br />
gelten. In Bezug auf die<br />
Besteuerung finden die<br />
bulgarischen<br />
Rechtsvorschriften<br />
Anwendung, soweit sie nicht<br />
einem zwischen der Republik<br />
<strong>Bulgarien</strong> und dem jeweiligen<br />
anderen Mitgliedsstaat<br />
Svetoslav Dimitrov<br />
abgeschlossenen<br />
rechtskräftigen<br />
Doppelbesteuerungsabkommen widersprechen. Sollte ein<br />
solcher Widerspruch vorliegen, haben die Bestimmungen<br />
des Abkommens Vorrang.<br />
Den rechtlichen Rahmen können wir folgender Weise<br />
darstellen: Ein rumänischer Bürger, der sich ständig in<br />
Rumänien aufhält, hat einen Arbeitsvertrag mit einem<br />
bulgarischen Arbeitgeber abgeschlossen und ist im<br />
Gebiet der Republik <strong>Bulgarien</strong> tätig. Jeden Tag reist er<br />
von seinem Wohnort bis zum Arbeitsort und zurück. Laut<br />
Verordnung <strong>Nr</strong>.1408/71 gilt der rumänische Bürger in<br />
diesem Fall als „Grenzgänger“ und unterliegt der Sozial-<br />
und Krankenversicherung in <strong>Bulgarien</strong>. Auf Grund der<br />
Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens<br />
zwischen der Republik <strong>Bulgarien</strong> und der Republik<br />
Rumänien werden seine Einkommen aus dem<br />
Arbeitsverhältnis in <strong>Bulgarien</strong> versteuert. Während<br />
seines Aufenthalts in Rumänien kann er sämtliche<br />
Rechte einer krankenversicherten Person nach dem<br />
Heimatrecht in Anspruch nehmen. Dazu ist die Vorlage<br />
einer Bescheinigung E-<strong>10</strong>6, ausgestellt von der<br />
zuständigen bulgarischen Krankenversicherungsbehörde<br />
(der Nationalen Krankenversicherungskasse), notwendig.<br />
Rechtsanwältin: Nelli Tascheva<br />
Rechtsanwalt: Svetoslav Dimitrov
NEWSLETTER RECHT, STEUERN UND PERSONAL<br />
Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />
Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />
F. J. Curie Str. 25 A | BG-1113 Sofia 7<br />
T: (00359 2) 81630<strong>10</strong> | F: (00359 2) 8163019 | E: ahk-office@ahk-bg.org | http://bulgarien.ahk.de