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Newsletter Nr. 10 - AHK Bulgarien

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NEWSLETTER RECHT,<br />

STEUERN UND PERSONAL<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>10</strong><br />

Juni 2009


NEWSLETTER RECHT, STEUERN UND PERSONAL<br />

Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />

Wirtschaft – Deutschland – <strong>Bulgarien</strong><br />

Mehrwertsteueranmeldung einer ausländischen juristischen oder<br />

natürlichen Person in <strong>Bulgarien</strong> - nur über eine Fiskalvertretung<br />

Im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik<br />

Deutschland ist für eine Mehrwertsteueranmeldung<br />

einer ausländischen Person in <strong>Bulgarien</strong> vor dem<br />

Finanzamt die Bestimmung eines örtlichen Vertreters<br />

erforderlich, des so genannten Fiskalvertreters. Der<br />

Fiskalvertreter vertritt die ausländische Person in<br />

Bezug auf alle seine Rechte und Verpflichtungen nach<br />

dem Mehrwertsteuergesetz in <strong>Bulgarien</strong>. Der<br />

bulgarische Gesetzgeber hat die ihm durch die EU-<br />

Richtlinie 2006/112/ЕО vorgegebene Möglichkeit<br />

genutzt und die solidarische Haftung des<br />

Fiskalvertreters für die<br />

Verpflichtungen der nach<br />

dem Mehrwertsteuergesetz<br />

gemeldeten Person<br />

eingeführt. Das betrifft<br />

nicht nur die Verpflichtung<br />

zur Zahlung der<br />

Mehrwertsteuer, sondern<br />

auch die Verpflichtung zur<br />

Zahlung der Verzugszinsen,<br />

Bußgelder bei Verletzung<br />

des Gesetzes einschließlich<br />

bei verspäteter Einreichung<br />

Dr. Maya Neidenowa<br />

der Mehrwertsteueranmeldung,<br />

der monatlichen Meldungen etc.<br />

Obwohl das Institut des Fiskalvertreters in <strong>Bulgarien</strong><br />

bereits seit ca. zehn Jahren besteht, hat die<br />

Steuerverwaltung immer noch nicht ausreichend<br />

Praxiserfahrung in solchen Fällen und die<br />

Fiskalvertreter haben bei Steuerprüfungen und<br />

Revisionen Schwierigkeiten, da ihnen gegenüber<br />

respektive ihren Auftraggebern unbegründete<br />

Forderungen gestellt werden, die nur gegenüber<br />

ansässigen Personen Anwendung finden. So werden<br />

häufig vom Fiskalvertreter Buchhaltungsauskünfte der<br />

ausländischen Person verlangt, ohne dass diese eine<br />

Betriebsstätte im Inland unterhält und entsprechend<br />

nicht zur Buchführung in <strong>Bulgarien</strong> verpflichtet ist.<br />

Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist ebenfalls<br />

nicht umfangreich. Es gibt ca. zehn Entscheidungen<br />

des Obersten Verwaltungsgerichtes, die meist die<br />

Nichterfüllung der Verpflichtung der ausländischen<br />

Person betreffen, einen Fiskalvertreter zu benennen.<br />

Die Verpflichtungen des Fiskalvertreters liegt im<br />

befolgen der Anforderungen des<br />

Mehrwertsteuergesetzes in Bezug auf die Tätigkeit der<br />

ausländischen Person in <strong>Bulgarien</strong>. Sie umfasst die<br />

Tätigkeiten in Zusammenhang mit der<br />

Mehrwertsteueranmeldung –und Abmeldung, die<br />

Erstellung der monatlichen Eingangs –und<br />

Ausgangsbücher und Einreichung der monatlichen<br />

Mehrwertsteuermeldungen an das Finanzamt,<br />

Einzahlung der geschuldeten Mehrwertsteuer,<br />

Mehrwertsteuerrückerstattungsanträge sowie<br />

Vertretung vor der Steuerverwaltung bei Prüfungen<br />

und Revisionen.<br />

Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />

Der Fiskalvertreter kann nur eine geschäftsfähige<br />

natürliche Person mit ständigem Wohnsitz oder<br />

Daueraufenthalt in <strong>Bulgarien</strong> sein oder eine ansässige<br />

juristische Person. Er darf sich nicht in einem<br />

Liquidationsverfahren oder in der Insolvenz befinden.<br />

Der Umstand, ob der Fiskalvertreter offene<br />

Steuerverpflichtungen oder<br />

Sozialversicherungszahlungen hat, wird dienstlich von<br />

der Steuerverwaltung bei der Steueranmeldung<br />

überprüft.<br />

Der Fiskalvertretervertrag muss in schriftlicher und<br />

notariell beglaubigter Form<br />

geschlossen werden. Die<br />

weiteren Unterlagen, die die<br />

ausländische Person für die<br />

Mehrwertsteueranmeldung<br />

einreichen muss, ist ein<br />

aktueller<br />

Handelsregisterauszug und<br />

eine Bescheinigung der<br />

ausländischen<br />

Steuerverwaltung, dass sie<br />

dort steuerlich gemeldet ist.<br />

Die gesetzlichen Vertreter<br />

Ginka Tabanska<br />

der ausländischen Person<br />

müssen auch deklarieren, dass sie nicht strafrechtlich<br />

verurteilt worden sind und ihnen gegenüber keine<br />

Steuerstrafverfahren anhängig sind.<br />

Das Anmeldeverfahren dauert 14 Tage ab Einreichung<br />

aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen<br />

Finanzverwaltung am Sitz des Fiskalvertreters an und<br />

endet mit der Ausstellung einer bulgarischen<br />

Umsatzsteueridentifikationsnummer der ausländischen<br />

Person.<br />

Da das Mehrwertsteuergesetz auch bei der Anmeldung<br />

von Betriebsstätten die Fiskalvertretung verlangt,<br />

übernimmt häufig der Fiskalvertreter auch die<br />

Buchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses und<br />

Abgabe der Steuererklärung der Betriebsstätte. Diese<br />

Dienstleistungen fallen jedoch nicht unter den<br />

Anwendungsbereich des Mehrwertsteuergesetzes und<br />

damit nicht unter die darin geregelte solidarische<br />

Haftung des Fiskalvertreters.<br />

Im Gegensatz zu <strong>Bulgarien</strong> können sich ausländische<br />

Personen in der Bundesrepublik Deutschland<br />

grundsätzlich allein mehrwertsteuerlich anmelden und<br />

eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

erhalten (§ 21 Abgabenordnung Abs.1 Satz 2). Die für<br />

die Anmeldung bulgarischer natürlicher und<br />

juristischer Personen zuständige Finanzverwaltung ist<br />

das Finanzamt Neuwied. Die Fiskalvertretung wird in<br />

Deutschland nur für die Fälle beschränkt, in denen die<br />

ausländische Person im Inland ausschließlich<br />

steuerfreie Umsätze ausführt und keine<br />

Vorsteuerbeträge abziehen kann (§ 22a UStG). Im<br />

Hinblick auf eine Entlastung der vermögensrechtlichen<br />

F. J. Curie Str. 25 A | BG-1113 Sofia 2<br />

T: (00359 2) 81630<strong>10</strong> | F: (00359 2) 8163019 | E: ahk-office@ahk-bg.org | http://bulgarien.ahk.de


NEWSLETTER RECHT, STEUERN UND PERSONAL<br />

Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />

Mithaftung der bulgarischen Fiskalvertreter sollte im<br />

nächsten Parlament die nicht nur in der<br />

Bundesrepublik Deutschland bekannte Möglichkeit der<br />

direkten Mehrwertsteueranmeldung ausländischer<br />

Personen erörtert werden.<br />

Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />

Rechtsanwältin: Dr. Maya Neidenowa<br />

Advokat Ginka: Tabanska<br />

DR. MAYA NEIDENOWA<br />

RECHTSANWÄLTIN<br />

HAMBURG – SOFIA<br />

UL. NIKOLAI GOGOL 28, 1504 SOFIA<br />

TEL.+ 359 2 9486940<br />

FAX + 359 29486950<br />

OFFICE@NEIDENOWA.COM<br />

WWW.NEIDENOWA.COM<br />

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NEWSLETTER RECHT, STEUERN UND PERSONAL<br />

Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />

Was erwarten bulgarische Beschäftigte von ihrer Arbeit?<br />

Als Agentur für Personalauswahl haben wir das Privileg<br />

jeden Tag mit Bewerbern und Angestellten über ihre<br />

beruflichen Erwartungen bezüglich ausgeschriebener<br />

Stellen zu sprechen und auch über ihre aktuelle<br />

Position zu diskutieren. Das ist auch ein Teil der Arbeit<br />

eines Human-Resource-<br />

Spezialisten, also zu<br />

verstehen, was für einen<br />

Angestellten notwendig<br />

ist, damit er zufrieden ist<br />

und die Arbeit seinen<br />

Erwartungen entspricht.<br />

Unabhängig davon, ob wir<br />

in <strong>Bulgarien</strong> oder im<br />

Ausland unsere<br />

Dienstleistungen<br />

anbieten, wissen wir um<br />

Maria Kambitova<br />

die Schwierigkeit der<br />

Arbeitssuche, auch aus<br />

eigenen Erfahrungen. Die<br />

Fragen, die wir uns bei einem der wichtigsten Themen<br />

-der Wahl der beruflichen Zukunft- stellen, sind: Was<br />

ist für einen Bewerber wichtig, damit er einen<br />

Arbeitsplatz besetzt und was ist entscheidend, damit<br />

er auch langfristig im Unternehmen bleibt. So<br />

bekommen wir eine bessere Vorstellung von dem, was<br />

die gegenwärtigen und zukünftigen Beschäftigten von<br />

ihrem Job erwarten:<br />

Image des Arbeitgebers, für den sich der Angestellte<br />

bewirbt oder für die er arbeiten will, unabhängig<br />

davon, ob diese Gesellschaft bulgarisch oder<br />

international ist, ob sie klein, mittel oder groß ist,<br />

unabhängig davon in welcher Branche sie tätig ist,<br />

erscheint das Image für den Bewerber an erster Stelle.<br />

Heute gibt es viele Quellen, durch die jeder<br />

überprüfen kann, wie nachhaltig ein Unternehmen ist,<br />

wie sich die Firma um ihre Angestellten bemüht, wie<br />

sie sich sozial engagiert und die Öffentlichkeit prägt.<br />

Das Niveau der gesellschaftlichen Anerkennung sagt<br />

viel über die Reputation aus - so ergibt sich dann z.B.<br />

eine Einsstufung in „gute“ oder „schlechte“<br />

Arbeitgeber. Das Außenbild der Firma gegenüber der<br />

Gesellschaft ist einer der wichtigsten Faktoren, der<br />

einen direkten Einfluß auf die Popularität bei<br />

Bewerbern hat.<br />

Die Arbeitsstelle, die dem Bewerber geboten wird<br />

oder die er bekommen soll, damit meinen wir nicht<br />

nur die Bezeichnung der Position. Für jeden Bewerber<br />

oder Angestellten ist es wichtig zu wissen, welches<br />

Niveau die neue Stelle in der Organisationsstruktur der<br />

Gesellschaft hat und was für Perspektiven sich für ihn<br />

bieten können. Manchmal sind Bewerber bereit, eine<br />

Stelle in niedrigerer Position, bei geringerer Bezahlung<br />

zu beginnen, damit er sein Potential und seine<br />

Eigenschaften beweisen kann, um dann die<br />

Karriereleiter emporzusteigen. Für jeden von uns ist es<br />

Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />

wichtig, die geforderten Aufgaben bei der Arbeit gut<br />

zu erfüllen, da uns dies Zufriedenheit gibt. Jedem<br />

Angestellten sollten klar definierte und realisierbare<br />

Ziele gesetzt werden damit er die geforderten<br />

Aufgaben erfüllen kann. Deswegen sollten bei<br />

Vorstellungsgesprächen auch die entsprechenden<br />

Erwartungen von beiden Seiten eindeutig sein.<br />

Der Arbeitsplatz und<br />

die Arbeitszeit.<br />

Heutzutage sind in der<br />

Regel größere<br />

Entfernungen zum<br />

Arbeitsplatz<br />

zurückzulegen. Dem<br />

entgegen suchen<br />

zahlreiche potentielle<br />

Arbeitnehmer einen<br />

Arbeitsplatz in der Nähe<br />

von Wohngebieten, von<br />

Tihomira Nikolova<br />

Kindergärten oder der<br />

Schule ihrer Kinder. Bei größeren Entfernungen wird<br />

eine günstige Transportverbindung oder ein<br />

Firmenshuttle erwartet. Weiter wird der Arbeitszeit<br />

eine große Bedeutung beigemessen: wann beginnt und<br />

endet der Arbeitstag, werden Überstunden erwartet<br />

oder wird auch am Wochenende gearbeitet. Die<br />

persönliche Zeit ist für jeden von uns sehr wertvoll,<br />

deshalb werden bei der Arbeitsplatzsuche auch<br />

Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten berücksichtigt.<br />

Die Arbeitsatmosphäre. Jeder von uns verbringt einen<br />

Großteil seiner Zeit am Arbeitsplatz, zwischen den<br />

alltäglichen Aufgaben und mit den Kollegen. Wenn<br />

man arbeiten geht, erwartet man freundlichen und<br />

positiven Menschen zu begegnen. Dementsprechend ist<br />

es kein Zufall, dass die meisten Arbeitgeber exerne<br />

Frmen für die Personalberatung beauftragen, um die<br />

Effektivität ihrer Teams zu erhöhen und die zum<br />

Teambuilding beizutragen.<br />

Die Zusatzleistungen. Wenn man früher dachte, daß<br />

das Handy, der dienstliche Laptop und der<br />

Firmenwagen Zusatzleistungen sind, verstehen die<br />

Angestellten und die Arbeitgeber heute, dass dies ein<br />

Minimum darstellt, mit dem man die Arbeitsfähigkeit<br />

des Angestellten sicherstellen kann, damit dieser<br />

bessere Ergebnisse erzielt. Weiter sollte man über die<br />

Sozialpolitik der Unternehmen sprechen, wie z.B.<br />

kostenlose medizinische Untersuchungen für die<br />

Angestellten und ihre Familien, Gutscheine, Geld für<br />

Arbeitsbekleidung, Fitnessgutschein oder Urlaubsgeld,<br />

zusätzliche Urlaubstage, Angestelltenermäßigungen für<br />

Waren oder Dienstleistungen, Sonderbedingungen für<br />

Kredite, kostenlose Aus- und Weiterbildungen usw.<br />

Das Gehalt. Last but not least spielt die<br />

Arbeitsvergütung eine große Rolle. Jeder Angestellte<br />

erwartet, dass sein Lohn seinem Engagement für das<br />

Unternehmen entspricht. In der dynamischen Welt des<br />

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Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />

technologischen Fortschrittes und der<br />

Kommunikationsentwicklung, wo sich Informationen<br />

fast mit der Geschwindigkeit des Lichtes verbreiten,<br />

weiß jeder von uns, wie hoch das Gehaltsniveau für<br />

eine bestimmte Position in <strong>Bulgarien</strong> und im Ausland<br />

ist. Das Gehalt spiegelt auch die Wertschätzung der<br />

geleisteten Arbeit vom Arbeitgeber wider.<br />

Letztendlich bleibt die Frage: Ist das alles, was wir von<br />

unserer gegenwärtigen und zukünftigen Arbeit<br />

erwarten können? Die Antwort lautet: NEIN.<br />

Unabhängig von der materiellen Welt, in der wir leben<br />

und unabhängig von der allgegenwärtigen Konkurrenz,<br />

gibt es allgemeine Werte, die jeder von uns in seiner<br />

alltäglichen Arbeit sucht. Nämlich Achtung,<br />

konstruktive Kritik und Anerkennung für die geleistete<br />

Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />

Arbeit. Ohne Bedeutung, ob wir uns selbst<br />

verwirklichen oder die Bestätigung von unserem<br />

Kollegen oder Chef anstreben, steht das positive<br />

Feedback immer an erster Stelle unserer<br />

Zufriedenheit. Oder anders gesagt, unabhängig davon<br />

was für Erwartungen wir haben, suchen wir alle den<br />

Traumjob, wofür der Gedanke von Konfuzius gültig ist:<br />

„Wenn du liebst, was du tust, wirst du nie wieder in<br />

deinem Leben arbeiten.”<br />

Maria Kambitova<br />

Tihomira Nikolova<br />

LOTOS-45 EOOD<br />

125 "Prof. Tzvetan Lazarov" Blvd.<br />

1582 Sofia, Bulgaria<br />

Tel.: + 359 2 8<strong>10</strong> 37 68, 69<br />

Fax: + 359 2 8<strong>10</strong> 37 65<br />

E-mail: office@lotos-45.com<br />

Web: www.lotos-45.com<br />

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Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />

Aspekte der Sozialversicherung beim grenzüberschreitenden<br />

Arbeitnehmerverkehr in der Europäischen Union<br />

Seit 1. Januar 2007 finden in <strong>Bulgarien</strong> die<br />

Bestimmungen der europäischen Verordnungen, welche<br />

die Kranken- und Sozialversicherung im Kontext des<br />

freien Personenverkehrs in der Europäischen Union<br />

regeln, unmittelbare Anwendung.<br />

Die Sozialversicherung von EU-Bürgern, die im Gebiet<br />

der Republik <strong>Bulgarien</strong> beschäftigt sind, richtet sich<br />

nach den anwendbaren Rechtsvorschriften gemäß<br />

Verordnung (EWG) <strong>Nr</strong>. 1408/71 des Rates vom 14. Juni<br />

1971 über die Anwendung<br />

der Systeme der sozialen<br />

Sicherheit auf Arbeitnehmer<br />

und Selbständige sowie<br />

deren Familienangehörige,<br />

die innerhalb der<br />

Gemeinschaft zu– und<br />

abwandern. Führendes<br />

Prinzip bei der Kranken- und<br />

Sozialversicherung ist die<br />

Unterstellung dem Recht nur<br />

Nelli Tascheva<br />

eines Mitgliedstaates. In der<br />

Regel ist es das Recht des<br />

Staates, wo die Haupterwerbstätigkeit ausgeübt wird.<br />

Mit Rücksicht darauf unterliegen die Personen, welche<br />

auf Grund von Arbeitsverhältnissen bei bulgarischen<br />

Arbeitgebern beschäftigt sind, im Allgemeinen der<br />

Sozialversicherung nach bulgarischem Recht. Ist eine<br />

Person in <strong>Bulgarien</strong> zur Ausführung einer Arbeit<br />

entsandt, kann sie weiterhin den Kranken- und<br />

Sozialversicherungsbestimmungen des Entsendestaats<br />

unterstellt bleiben. Dieser Umstand wird vor den<br />

bulgarischen Behörden mittels einer Bescheinigung E-<strong>10</strong>1<br />

über die anzuwendenden Rechtsvorschriften<br />

nachgewiesen. Bei einem langfristigen Aufenthalt im<br />

Lande werden die ausländischen Bürger auf Grund einer<br />

Bescheinigung E-<strong>10</strong>6 im bulgarischen Kranken- und<br />

Sozialversicherungssystem integriert und genießen die<br />

gleichen Rechte, wie die bulgarischen versicherten<br />

Personen.<br />

Die Rechte der EU-Bürger bezüglich der<br />

Krankenversicherung bei einem kurzfristigen Aufenthalt<br />

im Gebiet der Republik <strong>Bulgarien</strong> hängen von den<br />

ununterbrochenen Krankenversicherungsrechten im<br />

zuständigen Staat ab. Die Krankenversicherungsrechte<br />

werden mit einer Europäischen<br />

Krankenversicherungskarte nachgewiesen. Diese Karte<br />

wird von der jeweiligen Behörde des Staates ausgestellt,<br />

Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />

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wo die Person versichert ist. Die EU-<br />

Krankenversicherungskarte gewährt das Recht auf<br />

Inanspruchnahme medizinischer Leistungen bei Bedarf<br />

(Nothilfe).<br />

Schüler, Vollzeitstudenten und Doktoranten erhalten<br />

medizinische Betreuung im Gebiet der Republik<br />

<strong>Bulgarien</strong> gegen eine gültige EU-<br />

Krankenversicherungskarte.<br />

Die Einkommen von EU-Bürgern werden in <strong>Bulgarien</strong><br />

versteuert, wenn sie als<br />

steuerpflichtige Personen nach<br />

bulgarischem Steuerrecht<br />

gelten. In Bezug auf die<br />

Besteuerung finden die<br />

bulgarischen<br />

Rechtsvorschriften<br />

Anwendung, soweit sie nicht<br />

einem zwischen der Republik<br />

<strong>Bulgarien</strong> und dem jeweiligen<br />

anderen Mitgliedsstaat<br />

Svetoslav Dimitrov<br />

abgeschlossenen<br />

rechtskräftigen<br />

Doppelbesteuerungsabkommen widersprechen. Sollte ein<br />

solcher Widerspruch vorliegen, haben die Bestimmungen<br />

des Abkommens Vorrang.<br />

Den rechtlichen Rahmen können wir folgender Weise<br />

darstellen: Ein rumänischer Bürger, der sich ständig in<br />

Rumänien aufhält, hat einen Arbeitsvertrag mit einem<br />

bulgarischen Arbeitgeber abgeschlossen und ist im<br />

Gebiet der Republik <strong>Bulgarien</strong> tätig. Jeden Tag reist er<br />

von seinem Wohnort bis zum Arbeitsort und zurück. Laut<br />

Verordnung <strong>Nr</strong>.1408/71 gilt der rumänische Bürger in<br />

diesem Fall als „Grenzgänger“ und unterliegt der Sozial-<br />

und Krankenversicherung in <strong>Bulgarien</strong>. Auf Grund der<br />

Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens<br />

zwischen der Republik <strong>Bulgarien</strong> und der Republik<br />

Rumänien werden seine Einkommen aus dem<br />

Arbeitsverhältnis in <strong>Bulgarien</strong> versteuert. Während<br />

seines Aufenthalts in Rumänien kann er sämtliche<br />

Rechte einer krankenversicherten Person nach dem<br />

Heimatrecht in Anspruch nehmen. Dazu ist die Vorlage<br />

einer Bescheinigung E-<strong>10</strong>6, ausgestellt von der<br />

zuständigen bulgarischen Krankenversicherungsbehörde<br />

(der Nationalen Krankenversicherungskasse), notwendig.<br />

Rechtsanwältin: Nelli Tascheva<br />

Rechtsanwalt: Svetoslav Dimitrov


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Juni 2009 | <strong>10</strong>. Ausgabe<br />

Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (<strong>AHK</strong>)<br />

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T: (00359 2) 81630<strong>10</strong> | F: (00359 2) 8163019 | E: ahk-office@ahk-bg.org | http://bulgarien.ahk.de

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