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Der Stadtrat der Stadt Weimar hat in seiner 14. öffentlichen Sitzung ...

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<strong>Der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> <strong>hat</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er <strong>14.</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Sitzung</strong> am 29.09.2010 die<br />

nachfolgenden Beschlüsse gefasst:<br />

Wahl e<strong>in</strong>es Beigeordneten (Frau Janna de Rud<strong>der</strong> wurde zur Beigeordneten gewählt.)<br />

DS 202/2010 – Vertrag Bauhausmuseum<br />

„<strong>Der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt: Dem Abschluss des beiliegenden Vertrages zwischen <strong>der</strong><br />

Klassik Stiftung <strong>Weimar</strong> und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> im H<strong>in</strong>blick auf die Errichtung des Bauhausmuseums<br />

am <strong>Weimar</strong>hallenpark (Parkplatz) wird zugestimmt.“<br />

Abstimmungsergebnis zur DS 202/2010:<br />

37 Zustimmungen, 1 Gegenstimme<br />

DS 179/2010 - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II, Kommunale Geme<strong>in</strong>schaftsarbeit<br />

mit dem Landkreis<br />

„<strong>Der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt:<br />

<strong>Der</strong> Oberbürgermeister wird beauftragt, mit <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit und dem<br />

Landkreis <strong>Weimar</strong>er Land Verhandlungen über die Neugestaltung <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen E<strong>in</strong>richtung <strong>der</strong> BA, des Landkreises und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> mit dem Ziel<br />

e<strong>in</strong>er optimalen Berücksichtigung städtischer Interessen zu verhandeln.“<br />

Abstimmungsergebnis zur DS 179/2010:<br />

3 Zustimmungen, 33 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen<br />

<strong>Der</strong> Antrag ist damit abgelehnt.<br />

DS 198/2010 - Optionsantrag zur Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II<br />

„<strong>Der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> stellt beim Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Soziales e<strong>in</strong>en Antrag<br />

auf Zulassung als Träger <strong>der</strong> Leistungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB II), sog. Optionsantrag. Die Verwaltung wird beauftragt, e<strong>in</strong>en solchen<br />

Antrag vorzubereiten und bis zum 31.12.2010 e<strong>in</strong>zureichen.“<br />

Abstimmungsergebnis zur DS 198/2010:<br />

20 Zustimmungen, 16 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen<br />

Da die 2/3-Mehrheit gemäß § 6a Abs. 2 SGB II nicht erreicht wurde, ist <strong>der</strong> Antrag abgelehnt.<br />

DS 165/2010 - Entgeltordnung für das <strong>Stadt</strong>museum <strong>Weimar</strong><br />

„<strong>Der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt die Entgeltordnung für das <strong>Stadt</strong>museum <strong>Weimar</strong>.“<br />

Abstimmungsergebnis zur DS 165/2010<br />

(mit <strong>der</strong> Festsetzung des Entgelts ohne Kulturför<strong>der</strong>abgabe<br />

für Erwachsene auf 2,50 Euro):<br />

e<strong>in</strong>stimmige Zustimmung (37)


2<br />

DS 164/2010 - Satzung zur Aufhebung <strong>der</strong> Gebührenordnung für das <strong>Stadt</strong>museum<br />

<strong>Weimar</strong><br />

„<strong>Der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt die Aufhebung <strong>der</strong> Gebührenordnung für das <strong>Stadt</strong>museum<br />

<strong>Weimar</strong>.“<br />

Abstimmungsergebnis zur DS 164/2010:<br />

e<strong>in</strong>stimmige Zustimmung (37)<br />

DS 166/2010 - E<strong>in</strong>zelhandelskonzept <strong>Weimar</strong> 2009 - zentrale Versorgungsbereiche und<br />

zentrenrelevante Sortimente<br />

„<strong>Der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt:<br />

1. Das E<strong>in</strong>zelhandelskonzept <strong>Weimar</strong> 2009 wird als <strong>in</strong>haltliche Grundlage zur Steuerung<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelhandelsentwicklung beschlossen. Das Konzept wird bei Bedarf<br />

fortgeschrieben.<br />

2. Die im E<strong>in</strong>zelhandelskonzept 2009 (Teil VII) räumlich und <strong>in</strong>haltlich def<strong>in</strong>ierten<br />

zentralen Versorgungsbereiche „E<strong>in</strong>kaufs<strong>in</strong>nenstadt“ und „Nahversorgungszentren“<br />

werden als städtebaulich schutzwürdige Bereiche und Investitionsvorranggebiete<br />

beschlossen.<br />

3. Die <strong>Weimar</strong>er Liste zentrenrelevanter Waren (gemäß E<strong>in</strong>zelhandelskonzept <strong>Weimar</strong><br />

2009, Tabelle 16) wird beschlossen. Hierbei handelt es sich um e<strong>in</strong>e ortspezifische<br />

Liste von Waren, <strong>der</strong>en Anbieter ausschließlich <strong>in</strong> den def<strong>in</strong>ierten zentralen<br />

Versorgungsbereichen angesiedelt o<strong>der</strong> erweitert werden sollen.<br />

4. Die zentralen Versorgungsbereiche s<strong>in</strong>d mit dem zur Verfügung stehenden planungsrechtlichen<br />

Instrumentarium zu schützen und zu entwickeln. Dabei gelten<br />

folgende Richtl<strong>in</strong>ien:<br />

- Im zentralen Versorgungsbereich „E<strong>in</strong>kaufs<strong>in</strong>nenstadt“ ist das gesamte zentrenrelevante<br />

Sortiment (kurz-, mittel- und langfristiger Bedarf – Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong> Bedarfsbereiche<br />

gemäß E<strong>in</strong>zelhandelskonzept <strong>Weimar</strong> 2009, Seite 35f.) zulässig.<br />

- In den Nahversorgungszentren <strong>der</strong> Großwohnsiedlungen „<strong>Weimar</strong> Nord“ und<br />

„<strong>Weimar</strong> West“ sollte <strong>der</strong> Angebotsschwerpunkt auf dem kurzfristigen – ausschnittsweise<br />

auf dem mittelfristigen – Bedarfsbereich liegen.<br />

- In den Nahversorgungszentren <strong>der</strong> Wohnquartiere „Henry-van-de-Velde-Straße“,<br />

„Bodelschw<strong>in</strong>ghstraße“ und „Leonhard-Frank-Straße“ sollte sich das Angebot<br />

auf den kurzfristigen Bedarfsbereich beschränken.<br />

- Außerhalb <strong>der</strong> abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche ist die Ansiedlung<br />

von Betrieben mit zentrenrelevanten Warengruppen nur bis zu e<strong>in</strong>er Verkaufsfläche<br />

von 200 m² zulässig. Für Geschäftsagglomerationen gilt e<strong>in</strong>e Obergrenze<br />

von 400 m² Verkaufsfläche.<br />

- Zentrenrelevante Randsortimente <strong>in</strong> „Mehrbranchenunternehmen“, z.B. <strong>in</strong> Möbelmärkten,<br />

Garten- und Baumärkten, sollen – bezogen auf e<strong>in</strong>zelne Sortimentsgruppen<br />

– e<strong>in</strong>e Verkaufsfläche von 200 m² nicht überschreiten. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

soll die Summe <strong>der</strong> zentrenrelevanten Randsortimente 10 % <strong>der</strong> Gesamtverkaufsfläche<br />

des Betriebes nicht überschreiten.


3<br />

5. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, die Beschlusslage zum E<strong>in</strong>zelhandelskonzept<br />

auf <strong>der</strong> städtischen Homepage zu ver<strong>öffentlichen</strong>.<br />

6. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, das E<strong>in</strong>zelhandelskonzept bauplanungsrechtlich<br />

umzusetzen.<br />

7. <strong>Der</strong> Oberbürgermeister wird gebeten, bei e<strong>in</strong>er ablehnenden Entscheidung zu<br />

e<strong>in</strong>em Bauvorhaben/Ansiedlung e<strong>in</strong>e Stellungnahme des Wirtschafts- und Tourismusausschusses<br />

und des Bau- und Umweltausschusses e<strong>in</strong>zuholen.“<br />

Abstimmungsergebnis zur DS 166/2010:<br />

34 Zustimmungen, 2 Enthaltungen<br />

DS 172a/2010 – E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Thür<strong>in</strong>ger Geme<strong>in</strong>schaftsschule im Aufbau<br />

„<strong>Der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.09.2010 e<strong>in</strong>en Antrag zur E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er<br />

Thür<strong>in</strong>ger Geme<strong>in</strong>schaftsschule (TGS) im Aufbau zum Schuljahresbeg<strong>in</strong>n 2011/2012<br />

beim Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) zu stellen.<br />

Die TGS wird mit max. 560 Schülern betrieben. Die Staatliche Grundschule „C.M. Wieland“<br />

bleibt am Standort <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gropiusstraße 1 erhalten. <strong>Der</strong> TGS wird das Gebäude<br />

„Am Hartwege 2“ zur Verfügung gestellt. Die Schule <strong>hat</strong> ke<strong>in</strong>en Schulbezirk. E<strong>in</strong>e endgültige<br />

Standortbestimmung für die Geme<strong>in</strong>schaftsschule bleibt <strong>der</strong> regulären Fortschreibung<br />

des Schulnetzplanes vorbehalten.“<br />

Abstimmungsergebnis zur DS 166/2010:<br />

15 Zustimmungen, 19 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen<br />

<strong>Der</strong> Antrag ist damit abgelehnt.<br />

DS 172/2010 - Umwandlung <strong>der</strong> Wielandgrundschule zur Thür<strong>in</strong>ger Geme<strong>in</strong>schaftsschule<br />

„<strong>Der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rat</strong> beschließt:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.09.2010 e<strong>in</strong>en Antrag auf Umwandlung<br />

<strong>der</strong> Wieland – Grundschule zu e<strong>in</strong>er Thür<strong>in</strong>ger Geme<strong>in</strong>schaftsschule im Aufbau mit Beschulungsbeg<strong>in</strong>n<br />

zum Schuljahr 2011/2012 beim Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Bildung,<br />

Wissenschaft und Kultur zu stellen.<br />

<strong>Der</strong> Standort <strong>der</strong> Schule verbleibt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gropiusstraße.<br />

Sollte das Raumangebot des gegenwärtigen Schulgebäudes nicht ausreichen, um den<br />

Bedarf zu decken, so stehen für die Geme<strong>in</strong>schaftsschule übergangsweise im Schulgebäude<br />

„Am Hartwege 2“ Räume zur Verfügung.<br />

E<strong>in</strong>e endgültige Standortbestimmung für die Geme<strong>in</strong>schaftsschule bleibt <strong>der</strong> regulären<br />

Fortschreibung des Schulnetzplanes vorbehalten.“<br />

Abstimmungsergebnis zur DS 172/2010:<br />

19 Zustimmungen, 1 Gegenstimme, 17 Enthaltungen

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