der Verwaltungsgemeinschaft Allstedt – Kaltenborn - Stadt Allstedt
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<strong>Allstedt</strong> - <strong>Kaltenborn</strong> - 6-<br />
Nr. 7/2009<br />
haltung und Zuwegung für Windkraftanlagen in <strong>der</strong> Gemarkung<br />
Katharinenrieth geschlossen.<br />
02 Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.<br />
03 Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren notwendigen<br />
Schritte einzuleiten und auszuführen.<br />
Loel, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: 86-36/09<br />
Nutzungsvertrag von gemeindlichen Flächen für die Errichtung,<br />
den Betrieb und die Zuwegung für Fotovoltaikanlagen<br />
Beschlusstext:<br />
01 Zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Katharinenrieth und <strong>der</strong> GoEn Planungsgesellschaft<br />
mbH Halle wird ein Nutzungsvertrag zur<br />
Nutzung gemeindeeigener Flurstücke für die Errichtung, Unterhaltung<br />
und Zuwegung für Fotovoltaikanlagen in <strong>der</strong> Gemarkung<br />
Katharinenrieth geschlossen.<br />
02 Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.<br />
03 Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren notwendigen<br />
Schritte einzuleiten und auszuführen.<br />
Loel, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: 87-36/09<br />
Einverständnis zur Übernahme von Baulasten für die Errichtung<br />
von Windkraftanlagen<br />
Beschlusstext:<br />
01 Zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Katharinenrieth und <strong>der</strong> GoEn Planungsgesellschaft<br />
mbH Halle wird ein Vertrag zur Übernahme<br />
von Baulasten auf gemeindeeigenen Flurstücken für die<br />
Errichtung von Windkraftanlagen in <strong>der</strong> Gemarkung Katharinenrieth<br />
geschlossen.<br />
02 Für das Einverständnis erhält die Gemeinde eine jährliche Entschädigung<br />
von 100 EUR je Baulasteintragung und Jahr.<br />
03 Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.<br />
04 Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren notwendigen<br />
Schritte einzuleiten und auszuführen.<br />
Loel, Bürgermeister<br />
Beschlüsse aus <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Mittelhausen am 28.05.2009<br />
Beschluss-Nr.: 112-35/09<br />
Einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gemeinde Mittelhausen in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Mittelhausen beschließt die Einglie<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde als räumlich getrennter Ortsteil in die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> unter Einführung <strong>der</strong> Ortschaftsverfassung gemäß<br />
§§ 86 ff. GO LSA zum 01.01.2010.<br />
Matschulat, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: 113-35/09<br />
Gebietsän<strong>der</strong>ungsvereinbarung<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Mittelhausen beschließt den<br />
Abschluss <strong>der</strong> Gebietsän<strong>der</strong>ungsvereinbarung zwischen <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> und <strong>der</strong> Gemeinde Mittelhausen.<br />
02 Die Gebietsän<strong>der</strong>ungsvereinbarung ist Bestandteil des<br />
Beschlusses.<br />
03 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, die erfor<strong>der</strong>liche Genehmigung<br />
<strong>der</strong> oberen Kommunalaufsichtsbehörde zur Bildung<br />
<strong>der</strong> Einheitsgemeinde einzuholen.<br />
Matschulat, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: 114-35/09<br />
1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
2009<br />
Dem Beschluss wurde zugestimmt.<br />
Matschulat, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: 115-36/09<br />
Auftragsvergabe zur Sanierung <strong>der</strong> Teichgasse Einsdorf<br />
Beschlusstext:<br />
Der Auftrag zur Sanierung <strong>der</strong> Teichgasse in Einsdorf wird an die<br />
Firma Kurock Sangerhausen vergeben.<br />
Matschulat, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: 116-36/09<br />
Durchführungsbeschluss für die Sanierung <strong>der</strong> Heizungsanlage<br />
in <strong>der</strong> Kita Mittelhausen im Rahmen des Konjunkturprogramms<br />
Beschlusstext:<br />
Die energetische Sanierung <strong>der</strong> Heizungsanlage in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />
Mittelhausen soll im Rahmen des Konjunkturprogramms<br />
beantragt und realisiert werden.<br />
Matschulat, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: 117-36/09<br />
Vergabe <strong>der</strong> Heizungssanierung in <strong>der</strong> Kita Mittelhausen<br />
Beschlusstext:<br />
Der Auftrag zur Sanierung <strong>der</strong> Heizungsanlage wird an die Firma<br />
K & E Heizung - Sanitär GmbH Rothenschirmbach vergeben.<br />
Matschulat, Bürgermeister<br />
Amt für Landwirtschaft,<br />
Flurneuordnung und Forsten Süd<br />
Sitz: Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels<br />
Postanschrift: PF 16 55, 06655 Weißenfels<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Flurbereinigung Mittelhausen (A 38)<br />
Verfahrens-Nr.: 61-7 SGH 014<br />
Vorläufig Anordnung vom 18.06.2009<br />
I. Vorläufige Anordnung (Besitzentzug)<br />
Zur Bereitstellung von Flächen für die Realisierung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />
des Wege- und Gewässerplanes (Plan nach § 41 FlurbG) <strong>der</strong><br />
Teilnehmergemeinschaft, insbeson<strong>der</strong>e des Baus von Wirtschaftswegen<br />
und Gewässerbaumaßnahmen sowie den notwendigen<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird nach § 36<br />
Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 22 des<br />
Gesetzes vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150) Folgendes angeordnet:<br />
1. Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten)<br />
werden zu dem in Nr. 2 genannten Zeitpunkt Besitz und<br />
Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke bzw. Grundstücksteile entzogen, die<br />
in den Maßnahmebeschreibungen, Verzeichnissen und den zugehörigen<br />
Karten des genehmigten Wege- und Gewässerplanes<br />
nach § 41 FlurbG (Plangenehmigung durch das Regierungspräsidium<br />
Halle - Obere Flurbereinigungsbehörde - vom 02.12.2002)<br />
und <strong>der</strong> genehmigten 1. Än<strong>der</strong>ung des Wege- und Gewässerplanes<br />
nach § 41 FlurbG (Plangenehmigung durch das Landesverwaltungsamt<br />
- Obere Flurbereinigungsbehörde - vom<br />
26.05.2009) bezeichnet sind, zusammengefasst in <strong>der</strong> Karte zur<br />
vorläufigen Anordnung (Anlage 1).<br />
Im Einzelnen sind folgende Flurstücke und Flurstücksteile betroffen: