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Stadt Werdohl Südwestfalen - Breitband.NRW

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• offener Zugang<br />

• Erreichbarkeit vom Störungsdienst<br />

• Reaktionszeit bei einer Störung<br />

• Fristen für Entstörung beim Kunden<br />

-3-<br />

• Sicherstellung der Leistung über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren<br />

• Fertigstellung der Maßnahme (Zeitrahmen für die Inbetriebnahme)<br />

Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen:<br />

• Standort der Antennen<br />

• Frequenzbereich<br />

• Strahlungsleistung<br />

• Schutzabstände nach gültiger BimSchV<br />

• Zukunftssicherheit - Netzerweiterung: Vergrößerung Teilnehmerzahl und<br />

• Versorgungsgebiet<br />

• Bandbreitensicherheit unabhängig von der Anzahl der Kunden und der Spitzenlast<br />

Hinsichtlich des offenen und transparenten Auswahlverfahrens werden in Anlehnung an<br />

die aktuelle EU-Notifizierung N 368/2009 vom 23.12.2009 folgende Wertungskriterien zur<br />

Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes herangezogen:<br />

• Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50 %)<br />

• Download- und Uploadgeschwindigkeiten (15 %)<br />

• Endkundenpreise (15 %)<br />

• <strong>Breitband</strong>technologie (5 %)<br />

• Nutzeröffnung für andere Bieter (15 %)<br />

Bei der Höhe des Endabnehmerpreises wird der Jahrespreis unter Annahme einer Flatrate<br />

zuzüglich einmaliger Kosten zugrunde gelegt. Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der<br />

Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Ausschreibung des<br />

Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden.<br />

Mit der Ausschreibung zur Gewährung der Beihilfe ist keine Verpflichtung zur Gewährung<br />

der Beihilfe verbunden. Ebenso steht diese Auslobung unter dem Vorbehalt<br />

wirtschaftlicher Ergebnisse. Sollte die benannte Wirtschaftlichkeitslücke außerhalb eines<br />

vernünftigen Verhältnisses zum beabsichtigten Zweck stehen, behält sich die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Werdohl</strong> eine erneute Entscheidung über die Realisierung des Projektes ausdrücklich vor.<br />

Kosten der Teilnahme an der Ausschreibung können nicht ersetzt werden.

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