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Breitband-Auswahlverfahren (Stand: 06.02.2012) - Breitband.NRW

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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />

Stadt Kaarst<br />

Bereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften<br />

Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst<br />

Öffentliches <strong>Auswahlverfahren</strong><br />

<strong>Breitband</strong>ausschreibung der Stadt Kaarst für die Ortsteile<br />

Holzbüttgen und Vorst<br />

1. Allgemeines<br />

Die Stadt Kaarst sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der freiberuflich und<br />

gewerblich Tätigen mit ausreichend schnellen <strong>Breitband</strong>-Anschlüssen und <strong>Breitband</strong>-Diensten einen<br />

wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge.<br />

Die Erkundung des örtlichen <strong>Breitband</strong>marktes hat ergeben, dass derzeit kein Anbieter ohne<br />

Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende <strong>Breitband</strong>versorgung in den unterversorgten<br />

Ortsteilen Holzbüttgen und Vorst aufbauen und bereitstellen wird. Aus diesem Grund ist die Stadt<br />

Kaarst auf der Basis der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der<br />

<strong>Breitband</strong>versorgung ländlicher Räume, Rd.Erl des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />

Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.08.2008 in der derzeit<br />

gültigen Fassung der Änderung vom 18.10.2011 und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit,<br />

eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken <strong>Breitband</strong>versorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird<br />

technologieneutral gewährt.<br />

2. Potenzielle Infrastruktur-Anbieter<br />

Die Stadt selber betreibt im Stadtgebiet keine eigenen Leerrohre, die für die Verlegung von TK-<br />

Leitungen geeignet wären. Andere Infrastrukturbetreiber konnten in den beiden Stadtteilen nicht<br />

identifiziert werden, so dass davon auszugehen ist, dass erforderliche Infrastrukturen durch den<br />

Netzbetreiber selber geschaffen werden müssen.<br />

3. Bedarfsanalyse: Ergebnisse der Online-Befragung<br />

Die ab Mitte 2009 durchgeführte Online-Befragung der Bürger über www.breitband-kaarst.de wurde in<br />

Holzbüttgen und Vorst durchgeführt.<br />

• Holzbüttgen: 5.964 Einwohner, 1.775 Haushalte<br />

• Vorst: 5.453 Einwohner, 1.708 Haushalte<br />

Teilnehmer an der Online-Befragung: 671, davon 556 Privathaushalte (entsprechend knapp 16%),<br />

106 Unternehmen und 9 Vereine. Von den Befragten wünschen sich:<br />

• 27 % DSL 6000<br />

• 37 % DSL 16.000<br />

• 31 % VDSL<br />

Weitere Detailinformationen finden Sie auch auf der Internetseite: http://www.breitband-kaarst.de<br />

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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />

4. Zielsetzung des <strong>Auswahlverfahren</strong>s<br />

Die Stadt Kaarst ist ebenso wie andere Städte und Gemeinden nur unzureichend mit <strong>Breitband</strong>-<br />

Internet versorgt. Nicht zuletzt leiden die betroffenen Stadtteile in ihrer Attraktivität als Wohn- und<br />

Gewerbestandort. In den Ortsteilen Holzbüttgen und Vorst muss ein Anbieter eine flächendeckende<br />

(> 95% aller Haushalte und Betriebe) <strong>Breitband</strong>-Geschwindigkeit von mindestens 2.048 kBit/s<br />

im Downstream und von mindestens 192 kBit/s im Upstream unter allen Lastbedingungen<br />

garantieren. Für die Mehrzahl der Haushalte und Betriebe sollte die Downstream-<br />

Geschwindigkeit mindestens 16 MBit/s betragen.<br />

Sollte die Versorgung von allen Einzelhaushalten mit den geforderten Mindestwerten aus technischen<br />

Gründen nicht möglich sein oder eine signifikante Kostensteigerung bedingen, so ist darzulegen, wie<br />

hoch die Kosten für eine flächendeckende Versorgung im jeweiligen Los sind und welche Kosten bei<br />

einer Aussparung dieser Haushalte entstehen. In keinem Fall dürfen mehr als 5% der Haushalte<br />

schlechter als mit den geforderten Mindestwerten versorgt werden. Der flächendeckende Ausbau<br />

(minimal 95% der Haushalte) soll möglichst, und sofern im Hinblick auf die erforderlichen<br />

Baumaßnahmen realisierbar, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss abgeschlossen sein.<br />

Die Stadt bevorzugt die Schaffung einer zukunftssicheren Infrastruktur, die im Zuge zukünftig<br />

entstehender Anforderungen an höhere Bandbreiten angepasst werden kann. Anbieter sollten<br />

aufzeigen, wie eine zukünftige Erweiterung der Bandbreiten bei entsprechendem Bedarf realisiert<br />

werden kann. Ziel dieser Ausschreibung ist es, konkrete Aussagen, Preise und Bedingungen für eine<br />

mögliche Lösung zu bekommen. Eine gebietsbezogene Aufteilung, z. B. nach Ortsteilen, bleibt<br />

ausdrücklich vorbehalten.<br />

Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist für die Stadt Kaarst keine Verpflichtung zur<br />

Auftragsvergabe verbunden. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten<br />

<strong>Auswahlverfahren</strong> handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur<br />

Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beihilfe unter dem<br />

Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel steht. Dies kann auch dazu führen, dass<br />

auch nur ein teilweiser Ausbau realisiert wird. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich<br />

hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber<br />

der ausschreibenden Stelle begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann<br />

nicht gewährt werden.<br />

5. Angebotsleistung und Anforderungen<br />

Der Anbieter hat in seinem Angebot ein konkretes technisches Konzept für einen <strong>Breitband</strong>-<br />

Infrastrukturausbau in den betroffenen Stadtteilen darzustellen. Ein Zuschussbedarf (Fehlbetrag<br />

zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) ist plausibel und nachvollziehbar unter<br />

Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur- und<br />

Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur<br />

Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt die<br />

aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der <strong>Breitband</strong>versorgung<br />

ländlicher Räume. Weiterhin sollen folgende Randbedingungen berücksichtigt werden:<br />

Bewerber, die für die Vergabe berücksichtigt werden, müssen einen offenen Zugang („Open<br />

Access“) zu ihrer Infrastruktur auf Vorleistungsebene anbieten. Der offene Zugang kann je nach<br />

eingesetzter Technologie z.B. durch Entbündelung des Teilnehmeranschlusses, Line-Sharing oder<br />

Bitstromzugang bereitgestellt werden.<br />

Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen:<br />

5.1 Zuschussbedarf<br />

Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten<br />

und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar<br />

unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien und<br />

Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der<br />

Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen<br />

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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />

Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen,<br />

das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt.<br />

5.2 Informationen zur Technologie<br />

• Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern<br />

zur Verfügung stehen)<br />

• Übertragungstechnologie<br />

• Downstreamrate > 16 MBit/s für die Mehrheit der Anschlüsse, > 2 MBit/s für<br />

mindestens 95% aller Haushalte und Betriebe<br />

• Möglichkeit zur Realisierung symmetrischer Anschlüsse (SDSL)<br />

• Angebot von Service-Level-Agreements (SLAs) und Qualities-of-Service (QoS) für<br />

Geschäftskunden<br />

• Verfügbarkeitsgarantie (im Jahresdurchschnitt > 95%/Tag)<br />

• Ausfallsicherheit (< 0,5%/Jahr)<br />

• Versorgungsgrad (mindestens 95% der Haushalte und Betriebe)<br />

• Möglichkeit zur Vergrößerung des Versorgungsgebietes, insbesondere im geplanten<br />

Gewerbegebiet Kaarster Kreuz, Teilbereich Hüngert II<br />

• Konzept zur Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten im Sinne der<br />

<strong>Breitband</strong>strategie der Bundesregierung (Ziel 2014)<br />

• Darstellung der Umsetzung der Bandbreiten-Zuführung (Backbone) sowie zur<br />

Verteilung der Dienste (Access). Falls Vorproduktionen eingesetzt werden sollen,<br />

Benennung des jeweiligen Betreibers<br />

• Beschreibung des Sicherheitskonzeptes und der Umsetzung des Datenschutzes<br />

gemäß TKG<br />

• Konformität der angebotenen Lösung mit den allgemeinen Zulassungen für<br />

Kommunikationseinrichtungen. Für den Fall, dass Ressourcen anderer Betreiber (z.B.<br />

Deutsche Telekom) genutzt werden sollen, Angaben zu Interoperabilitätstests und<br />

Freigaben des Betreibers bzw. eine Bestätigung der Erfüllung von dessen Richtlinien<br />

und sofern vorhanden, eine konkrete Zulassung des Anbieters wie z.B.<br />

Netztauglichkeit beifügen<br />

• Bereitstellung eines Trassenplans mit Verlauf von Schutzrohren und Leitungen sowie<br />

den <strong>Stand</strong>orten für die aktive Übertragungstechnik bei leitungsgebundenen Lösungen<br />

• Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen:<br />

o Frequenzbereich<br />

o Strahlungsleistung<br />

o Schutzabstände nach gültiger BImSchV<br />

o Verfügbare Bandbreite bei gleichzeitiger Nutzung durch alle Kunden (Grad der<br />

Überbuchung der Funk-Kanäle)<br />

o Genaue <strong>Stand</strong>orte für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen (jeweils<br />

Geo-Daten oder Straßenadressen)<br />

5.3 Information Angebot und Dienste<br />

• Kosten für Anschlussgeräte beim Kunden (CPE) ohne <strong>Stand</strong>ardrouter<br />

• Einmalige Kosten für den Teilnehmer<br />

• Monatliche Endkundenpreise<br />

• Flatrate für Internet / Flatrate für Internet und Telefonie<br />

• Internet-Telefonie (VoIP) / Flatrate möglich<br />

• Servicekonzept für Behebung von Störungen und Ausfällen (inklusive Benennung von<br />

möglichen Service-Partnern vor Ort)<br />

• Angaben zu einer Service-Hotline einschließlich Zeiten der Erreichbarkeit und<br />

typischen Reaktionszeiten<br />

• Zeitplan Netzausbau (Bereitstellung der Infrastruktur spätestens bis März 2013)<br />

5.4 Informationen zum Anbieter<br />

• Referenzenliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner<br />

• Umsatz der letzten die Jahre und Anzahl der Mitarbeiter<br />

• Angaben zum Unternehmen des Anbieters für Unternehmen, die weniger als 10 Jahre<br />

Bestand haben und/oder über weniger als 100.000 Euro Eigenkapital verfügen:<br />

o Firmenprofil des Anbieters, Gesellschaftsform, Firmenzugehörigkeit<br />

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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />

o Angabe über Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Angaben<br />

über Gesamtumsatzentwicklung der letzten 3 Jahre, sowie der Umsätze aus<br />

dem angebotenem Geschäftsmodell<br />

o Die Förderrichtlinien verlangen den Betrieb über einen Zeitraum von<br />

mindestens sieben Jahren, daher sind ein Nachweis der wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit (Bankauskunft und Finanzierungsnachweis für die<br />

Umsetzung) und eine Angabe zur Finanzierung für die Errichtung der<br />

Infrastruktur zu erbringen. Die Kommune behält sich vor, gegebenenfalls vom<br />

Anbieter geeignete Nachweise oder die Vorlage einer Bankbürgschaft zu<br />

fordern<br />

o Anzahl der privaten sowie gewerblichen Endkunden, für die <strong>Breitband</strong>-<br />

Internet erbracht wird, getrennt nach eingesetzten Technologien (bspw., wenn<br />

der Anbieter sowohl funk- als auch leitungsgebundene Lösungen anbietet)<br />

Die Bindefrist der Angebote ist anzugeben und sollte mindestens sechs Monate betragen. Der<br />

Netzausbau soll möglichst innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.<br />

6. Bewertungskriterien<br />

Für die Bewertung der Angebote zum <strong>Auswahlverfahren</strong> werden neben den im Text zum<br />

<strong>Auswahlverfahren</strong> genannten qualitativen Kriterien quantitative Werte herangezogen und mit<br />

Gewichtungsfaktoren versehen. Diese Faktoren werden je Losgebiet ermittelt. Bei den Kriterien<br />

handelt es sich um:<br />

• Wirtschaftlichkeitslücke in Euro laut Angabe des Betreibers im Angebot. Für die<br />

Auswertung wird ein Betrag von 14.000 € als 100% (entsprechend der Bagatell-Grenze für<br />

Ausgaben) und 500.000 € als 0% (als Maximalwert für <strong>Breitband</strong>-Fördermaßnahmen)<br />

festgelegt. Die Werte der Bieter werden durch lineare Interpolation ermittelt. Liegt ein Bieter<br />

außerhalb des definierten Rahmens, kann der resultierende Wert auch negativ sein.<br />

Die Gewichtung des Faktors Wirtschaftlichkeitslücke erfolgt mit 35%.<br />

• Kundenkosten in Euro über 24 Monate als übliche Mindestvertragslaufzeit. Für die<br />

Gesamtkosten bestehend aus Einmalkosten (Antennen und sonstige Sonderinstallation, aber<br />

ohne Router), Monatskosten und Flatrates für Internet und nationale Telefonie (sofern diese<br />

als Paketpreis ausgewiesen sind). 100% wird anhand der derzeit gängigsten niedrigsten<br />

Preise im Markt mit 600 € festgelegt und 0% mit 2.000 € als derzeit eher hoher Preis. Die<br />

Werte der Bieter werden durch lineare Interpolation ermittelt. Liegt ein Bieter außerhalb des<br />

definierten Rahmens, kann der resultierende Wert auch negativ sein.<br />

Die Gewichtung des Kriteriums Kundenkosten erfolgt mit 30%.<br />

• Maximal angebotene Bandbreite in MBit/s, die ein Bieter in seinem Angebot nach<br />

Fertigstellung des Ausbaus unter Last bei gleichzeitiger Nutzung von 60% aller Haushalte und<br />

Betriebe garantiert. Als Zielwert entsprechend 100% wird die Bandbreite definiert, die sich<br />

aufgrund der Befragungsergebnisse als höchste gewünschte Bandbreite bei mindestens 25%<br />

der Befragten ergibt. In der Regel liegt dieser Wert bei 16 MBit/s. Die untere Grenze,<br />

entsprechend 0% wird durch die geforderte Mindestbandbreite von 2 MBit/s festgelegt.<br />

Die Gewichtung des Kriteriums Bandbreite erfolgt mit 25%.<br />

• Garantierter Versorgungsgrad in % aller Anschlüsse (Haushalte und Betriebe) nach<br />

Fertigstellung des Ausbaus. Eine garantierte Vollversorgung aller Haushalte wird als 100%<br />

Wert festgelegt, eine Versorgung von 90% der vor dem Ausbau vorhandenen Anschlüsse<br />

wird als 0% Wert definiert. Dazwischen liegende Werte werden durch lineare Extrapolation<br />

ermittelt.<br />

Die Gewichtung des Kriteriums Versorgungsgrads erfolgt mit 10%.<br />

Für die Ermittlung des Ergebnisses werden die einzelnen Werte entsprechend der obigen Erläuterung<br />

in Prozente umgerechnet. Die Ergebnisse werden mit dem Gewichtungsfaktor für das jeweilige<br />

Kriterium multipliziert. Diese Werte für die einzelnen Kriterien werden für jedes Gebot aufaddiert und<br />

ergeben das Ergebnis. Wurden so die Werte für alle Bieter ermittelt, so hat der Bieter mit dem<br />

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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />

höchsten Kennwert das attraktivste Gebot abgegeben. Ergänzende Informationen zur Bewertung und<br />

Berechnungsbeispiele finden sich in der Anlage.<br />

Es können auch Konsortien aus mehreren unabhängigen Unternehmen ein Angebot abgeben (z.B.<br />

bestehend aus Unternehmen zur Realisierung einer passiven Infrastruktur und einem oder mehreren<br />

Partnern zur Realisierung der eigentlichen Dienste und der laufenden Kundenbetreuung). In diesem<br />

Fall soll einer der Partner als Konsortialführer gegenüber der Stadt Kaarst auftreten. Die Leistungen<br />

und Beiträge der einzelnen Partner sind im Angebot gesondert auf zu führen.<br />

Sollten die geforderten und in einem Vertrag vereinbarten Anforderungen und Zeitpläne beim<br />

Netzausbau nicht eingehalten werden, behält sich die Stadt eine vollständige oder teilweise<br />

Rückforderung der gewährten Beihilfen vor. Die Stadt Kaarst behält sich für den Fall, dass eine<br />

Beihilfe an einen Betreiber gewährt wird, vor, von dem Betreiber eine Sicherheit in Form einer<br />

Bankbürgschaft zu verlangen. Ergänzende Informationen in Form eines detaillierten geographischen<br />

Überblicks und den Ergebnissen der Befragung können bei der Stadt angefordert werden.<br />

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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />

7. Ansprechpartner<br />

Für Rückfragen, Informationen und die Anforderung ergänzender Angebotsunterlagen stehen als<br />

Ansprechpartner zur Verfügung:<br />

Stadt Kaarst<br />

Dieter Güsgen<br />

Bereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften<br />

41564 Kaarst<br />

Tel: 02131 987419<br />

Email: dieter.guesgen@kaarst.de<br />

und als Berater der Stadt:<br />

Dr. Jürgen Kaack,<br />

STZ Consulting Group<br />

50374 Erftstadt<br />

Tel. 022 35 988776<br />

Email: kaack@stz-consulting.de<br />

8. Angebotsabgabe<br />

Angebote sind in deutscher Sprache unter Angabe des Umfangs, der Beantwortung der Fragen, des<br />

Wertes der benötigten Beihilfe und allen abgefragten Aussagen mit dem Vermerk:<br />

„Achtung! Angebot <strong>Breitband</strong>versorgung. Nicht öffnen vor dem 11.04.2012, 9:00 Uhr“<br />

bis zum 10.04.2012, 12:00 Uhr eingereicht werden bei<br />

Stadt Kaarst<br />

Zentrale Submissionsstelle<br />

Rathaus Kaarst<br />

Am Neumarkt 2<br />

41564 Kaarst<br />

Die Abgabe hat schriftlich und unterschrieben auf dem Postweg zu erfolgen. Eine persönliche Abgabe<br />

des Angebotes kann nur nach Rücksprache mit der oben genannten Dienststelle der Stadt Kaarst<br />

erfolgen.<br />

Kosten der Teilnahme an der Ausschreibung können nicht ersetzt werden.<br />

Stadt Kaarst<br />

Kaarst, den <strong>06.02.2012</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Anlagen:<br />

1. Ausbaugebiet Holzbüttgen (Los 1)<br />

2. Ausbaugebiet Vorst (Los 2)<br />

3. Heutige <strong>Breitband</strong>versorgung<br />

4. Interpolationsformeln und Beispiele zum Bewertungsverfahren<br />

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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />

Anlage 1: Ausbaugebiet Holzbüttgen (Los 1) mit Gewerbegebiet „Kaarster<br />

Kreuz“<br />

5.964 Einwohner (<strong>Stand</strong>: 31.12.2011)<br />

in blau: Gewerbegebiete<br />

in rot: indikative Kennzeichnung des Ausbaugebietes<br />

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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />

Anlage 2: Ausbaugebiet Vorst (Los 2)<br />

5.453 Einwohner (<strong>Stand</strong>: 31.12.2011)<br />

in blau: Gewerbegebiete<br />

in rot: indikative Kennzeichnung des Ausbaugebietes<br />

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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />

Anlage 3: Heutige <strong>Breitband</strong>versorgung<br />

Holzbüttgen < 2 Mbit/s<br />

Vorst < 2 Mbit/s<br />

Vorst<br />

Holzbüttgen<br />

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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />

Anlage 4: Interpolationsformeln und Beispiele zum Bewertungsverfahren<br />

• Interpolations-Formeln für die Ermittlung bei Zwischenwerten<br />

Die Interpolationsformel für aktuelle Werte eines Angebots lautet mit den obigen Eckwerten für die<br />

Kriterien Wirtschaftlichkeitslücke. Setzt man für x den Zwischenwert eines weiteren Bieters für die<br />

Wirtschaftlichkeitslücke und die Kundenkosten in Euro ein, so ergibt sich mit y das Ergebnis für das<br />

Kriterium in %.<br />

y (%) = 100 * (1,0288 – x / 500.000)<br />

Die Interpolationsformel für aktuelle Werte eines Angebots lautet mit den obigen Eckwerten für die<br />

Kriterien Kundenkosten:<br />

y (%) = 100 * (1,4286 – x / 1.400)<br />

Für die Bandbreite lautet die Interpolationsformel im Fall, dass 16 MBit/s von der Kommune als<br />

Zielwert mit 100% festgelegt wird. Für x wird die von dem jeweiligen Bieter als maximal angegebene<br />

Bandbreite in MBit/s eingesetzt und y bezeichnet dann den Wert in Prozent.<br />

y (%) = 100 * (0,0714 * x – 0,1429)<br />

Für den Versorgungsgrad lautet die entsprechende Formel bei den Eckwerten von 90 und 100%<br />

Versorgung (entsprechend 0 und 100%). Mit dem angebotenen Versorgungsgrad x in % ergibt sich<br />

mit y das Ergebnis für das Kriterium in %.<br />

Y (%) = 100 * (0,1 * x – 9)<br />

• Beispiel zu Funktionsweise<br />

In einem fiktiven Beispiel haben drei Betreiber für den Ausbau eines Loses geboten mit den in der<br />

nachfolgenden Tabelle enthaltenen Werten. Nach den oben beschriebenen Regeln hat Bieter A die<br />

niedrigste Deckungslücke, Bieter C hat die höchste Wirtschaftlichkeitslücke. Die Kundenkosten über<br />

24 Monate werden aus Einmal- und Monatskosten berechnet. Hierbei hat Bieter C das Angebot mit<br />

den niedrigsten Kosten und Bieter A das teuerste Angebot. Die Ergebnisse für die einzelnen Kriterien<br />

werden mit den definierten Gewichtungsfaktoren multipliziert. Im Ergebnis liegen Bieter A und B fast<br />

gleichauf, bei Bieter C wird die höhere Deckungslücke kompensiert durch sehr niedrige Kundenkosten<br />

und hohe Leistungen, so dass Bieter C über alle Kriterien das attraktivste Angebot für den Ausbau hat<br />

und den Zuschlag erhalten sollte.<br />

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