Breitband-Auswahlverfahren (Stand: 06.02.2012) - Breitband.NRW
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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />
Stadt Kaarst<br />
Bereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften<br />
Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst<br />
Öffentliches <strong>Auswahlverfahren</strong><br />
<strong>Breitband</strong>ausschreibung der Stadt Kaarst für die Ortsteile<br />
Holzbüttgen und Vorst<br />
1. Allgemeines<br />
Die Stadt Kaarst sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der freiberuflich und<br />
gewerblich Tätigen mit ausreichend schnellen <strong>Breitband</strong>-Anschlüssen und <strong>Breitband</strong>-Diensten einen<br />
wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge.<br />
Die Erkundung des örtlichen <strong>Breitband</strong>marktes hat ergeben, dass derzeit kein Anbieter ohne<br />
Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende <strong>Breitband</strong>versorgung in den unterversorgten<br />
Ortsteilen Holzbüttgen und Vorst aufbauen und bereitstellen wird. Aus diesem Grund ist die Stadt<br />
Kaarst auf der Basis der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der<br />
<strong>Breitband</strong>versorgung ländlicher Räume, Rd.Erl des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.08.2008 in der derzeit<br />
gültigen Fassung der Änderung vom 18.10.2011 und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit,<br />
eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken <strong>Breitband</strong>versorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird<br />
technologieneutral gewährt.<br />
2. Potenzielle Infrastruktur-Anbieter<br />
Die Stadt selber betreibt im Stadtgebiet keine eigenen Leerrohre, die für die Verlegung von TK-<br />
Leitungen geeignet wären. Andere Infrastrukturbetreiber konnten in den beiden Stadtteilen nicht<br />
identifiziert werden, so dass davon auszugehen ist, dass erforderliche Infrastrukturen durch den<br />
Netzbetreiber selber geschaffen werden müssen.<br />
3. Bedarfsanalyse: Ergebnisse der Online-Befragung<br />
Die ab Mitte 2009 durchgeführte Online-Befragung der Bürger über www.breitband-kaarst.de wurde in<br />
Holzbüttgen und Vorst durchgeführt.<br />
• Holzbüttgen: 5.964 Einwohner, 1.775 Haushalte<br />
• Vorst: 5.453 Einwohner, 1.708 Haushalte<br />
Teilnehmer an der Online-Befragung: 671, davon 556 Privathaushalte (entsprechend knapp 16%),<br />
106 Unternehmen und 9 Vereine. Von den Befragten wünschen sich:<br />
• 27 % DSL 6000<br />
• 37 % DSL 16.000<br />
• 31 % VDSL<br />
Weitere Detailinformationen finden Sie auch auf der Internetseite: http://www.breitband-kaarst.de<br />
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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />
4. Zielsetzung des <strong>Auswahlverfahren</strong>s<br />
Die Stadt Kaarst ist ebenso wie andere Städte und Gemeinden nur unzureichend mit <strong>Breitband</strong>-<br />
Internet versorgt. Nicht zuletzt leiden die betroffenen Stadtteile in ihrer Attraktivität als Wohn- und<br />
Gewerbestandort. In den Ortsteilen Holzbüttgen und Vorst muss ein Anbieter eine flächendeckende<br />
(> 95% aller Haushalte und Betriebe) <strong>Breitband</strong>-Geschwindigkeit von mindestens 2.048 kBit/s<br />
im Downstream und von mindestens 192 kBit/s im Upstream unter allen Lastbedingungen<br />
garantieren. Für die Mehrzahl der Haushalte und Betriebe sollte die Downstream-<br />
Geschwindigkeit mindestens 16 MBit/s betragen.<br />
Sollte die Versorgung von allen Einzelhaushalten mit den geforderten Mindestwerten aus technischen<br />
Gründen nicht möglich sein oder eine signifikante Kostensteigerung bedingen, so ist darzulegen, wie<br />
hoch die Kosten für eine flächendeckende Versorgung im jeweiligen Los sind und welche Kosten bei<br />
einer Aussparung dieser Haushalte entstehen. In keinem Fall dürfen mehr als 5% der Haushalte<br />
schlechter als mit den geforderten Mindestwerten versorgt werden. Der flächendeckende Ausbau<br />
(minimal 95% der Haushalte) soll möglichst, und sofern im Hinblick auf die erforderlichen<br />
Baumaßnahmen realisierbar, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss abgeschlossen sein.<br />
Die Stadt bevorzugt die Schaffung einer zukunftssicheren Infrastruktur, die im Zuge zukünftig<br />
entstehender Anforderungen an höhere Bandbreiten angepasst werden kann. Anbieter sollten<br />
aufzeigen, wie eine zukünftige Erweiterung der Bandbreiten bei entsprechendem Bedarf realisiert<br />
werden kann. Ziel dieser Ausschreibung ist es, konkrete Aussagen, Preise und Bedingungen für eine<br />
mögliche Lösung zu bekommen. Eine gebietsbezogene Aufteilung, z. B. nach Ortsteilen, bleibt<br />
ausdrücklich vorbehalten.<br />
Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist für die Stadt Kaarst keine Verpflichtung zur<br />
Auftragsvergabe verbunden. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten<br />
<strong>Auswahlverfahren</strong> handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur<br />
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beihilfe unter dem<br />
Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel steht. Dies kann auch dazu führen, dass<br />
auch nur ein teilweiser Ausbau realisiert wird. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich<br />
hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber<br />
der ausschreibenden Stelle begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann<br />
nicht gewährt werden.<br />
5. Angebotsleistung und Anforderungen<br />
Der Anbieter hat in seinem Angebot ein konkretes technisches Konzept für einen <strong>Breitband</strong>-<br />
Infrastrukturausbau in den betroffenen Stadtteilen darzustellen. Ein Zuschussbedarf (Fehlbetrag<br />
zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) ist plausibel und nachvollziehbar unter<br />
Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur- und<br />
Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur<br />
Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt die<br />
aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der <strong>Breitband</strong>versorgung<br />
ländlicher Räume. Weiterhin sollen folgende Randbedingungen berücksichtigt werden:<br />
Bewerber, die für die Vergabe berücksichtigt werden, müssen einen offenen Zugang („Open<br />
Access“) zu ihrer Infrastruktur auf Vorleistungsebene anbieten. Der offene Zugang kann je nach<br />
eingesetzter Technologie z.B. durch Entbündelung des Teilnehmeranschlusses, Line-Sharing oder<br />
Bitstromzugang bereitgestellt werden.<br />
Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen:<br />
5.1 Zuschussbedarf<br />
Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten<br />
und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar<br />
unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien und<br />
Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der<br />
Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen<br />
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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />
Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen,<br />
das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt.<br />
5.2 Informationen zur Technologie<br />
• Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern<br />
zur Verfügung stehen)<br />
• Übertragungstechnologie<br />
• Downstreamrate > 16 MBit/s für die Mehrheit der Anschlüsse, > 2 MBit/s für<br />
mindestens 95% aller Haushalte und Betriebe<br />
• Möglichkeit zur Realisierung symmetrischer Anschlüsse (SDSL)<br />
• Angebot von Service-Level-Agreements (SLAs) und Qualities-of-Service (QoS) für<br />
Geschäftskunden<br />
• Verfügbarkeitsgarantie (im Jahresdurchschnitt > 95%/Tag)<br />
• Ausfallsicherheit (< 0,5%/Jahr)<br />
• Versorgungsgrad (mindestens 95% der Haushalte und Betriebe)<br />
• Möglichkeit zur Vergrößerung des Versorgungsgebietes, insbesondere im geplanten<br />
Gewerbegebiet Kaarster Kreuz, Teilbereich Hüngert II<br />
• Konzept zur Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten im Sinne der<br />
<strong>Breitband</strong>strategie der Bundesregierung (Ziel 2014)<br />
• Darstellung der Umsetzung der Bandbreiten-Zuführung (Backbone) sowie zur<br />
Verteilung der Dienste (Access). Falls Vorproduktionen eingesetzt werden sollen,<br />
Benennung des jeweiligen Betreibers<br />
• Beschreibung des Sicherheitskonzeptes und der Umsetzung des Datenschutzes<br />
gemäß TKG<br />
• Konformität der angebotenen Lösung mit den allgemeinen Zulassungen für<br />
Kommunikationseinrichtungen. Für den Fall, dass Ressourcen anderer Betreiber (z.B.<br />
Deutsche Telekom) genutzt werden sollen, Angaben zu Interoperabilitätstests und<br />
Freigaben des Betreibers bzw. eine Bestätigung der Erfüllung von dessen Richtlinien<br />
und sofern vorhanden, eine konkrete Zulassung des Anbieters wie z.B.<br />
Netztauglichkeit beifügen<br />
• Bereitstellung eines Trassenplans mit Verlauf von Schutzrohren und Leitungen sowie<br />
den <strong>Stand</strong>orten für die aktive Übertragungstechnik bei leitungsgebundenen Lösungen<br />
• Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen:<br />
o Frequenzbereich<br />
o Strahlungsleistung<br />
o Schutzabstände nach gültiger BImSchV<br />
o Verfügbare Bandbreite bei gleichzeitiger Nutzung durch alle Kunden (Grad der<br />
Überbuchung der Funk-Kanäle)<br />
o Genaue <strong>Stand</strong>orte für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen (jeweils<br />
Geo-Daten oder Straßenadressen)<br />
5.3 Information Angebot und Dienste<br />
• Kosten für Anschlussgeräte beim Kunden (CPE) ohne <strong>Stand</strong>ardrouter<br />
• Einmalige Kosten für den Teilnehmer<br />
• Monatliche Endkundenpreise<br />
• Flatrate für Internet / Flatrate für Internet und Telefonie<br />
• Internet-Telefonie (VoIP) / Flatrate möglich<br />
• Servicekonzept für Behebung von Störungen und Ausfällen (inklusive Benennung von<br />
möglichen Service-Partnern vor Ort)<br />
• Angaben zu einer Service-Hotline einschließlich Zeiten der Erreichbarkeit und<br />
typischen Reaktionszeiten<br />
• Zeitplan Netzausbau (Bereitstellung der Infrastruktur spätestens bis März 2013)<br />
5.4 Informationen zum Anbieter<br />
• Referenzenliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner<br />
• Umsatz der letzten die Jahre und Anzahl der Mitarbeiter<br />
• Angaben zum Unternehmen des Anbieters für Unternehmen, die weniger als 10 Jahre<br />
Bestand haben und/oder über weniger als 100.000 Euro Eigenkapital verfügen:<br />
o Firmenprofil des Anbieters, Gesellschaftsform, Firmenzugehörigkeit<br />
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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />
o Angabe über Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Angaben<br />
über Gesamtumsatzentwicklung der letzten 3 Jahre, sowie der Umsätze aus<br />
dem angebotenem Geschäftsmodell<br />
o Die Förderrichtlinien verlangen den Betrieb über einen Zeitraum von<br />
mindestens sieben Jahren, daher sind ein Nachweis der wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit (Bankauskunft und Finanzierungsnachweis für die<br />
Umsetzung) und eine Angabe zur Finanzierung für die Errichtung der<br />
Infrastruktur zu erbringen. Die Kommune behält sich vor, gegebenenfalls vom<br />
Anbieter geeignete Nachweise oder die Vorlage einer Bankbürgschaft zu<br />
fordern<br />
o Anzahl der privaten sowie gewerblichen Endkunden, für die <strong>Breitband</strong>-<br />
Internet erbracht wird, getrennt nach eingesetzten Technologien (bspw., wenn<br />
der Anbieter sowohl funk- als auch leitungsgebundene Lösungen anbietet)<br />
Die Bindefrist der Angebote ist anzugeben und sollte mindestens sechs Monate betragen. Der<br />
Netzausbau soll möglichst innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.<br />
6. Bewertungskriterien<br />
Für die Bewertung der Angebote zum <strong>Auswahlverfahren</strong> werden neben den im Text zum<br />
<strong>Auswahlverfahren</strong> genannten qualitativen Kriterien quantitative Werte herangezogen und mit<br />
Gewichtungsfaktoren versehen. Diese Faktoren werden je Losgebiet ermittelt. Bei den Kriterien<br />
handelt es sich um:<br />
• Wirtschaftlichkeitslücke in Euro laut Angabe des Betreibers im Angebot. Für die<br />
Auswertung wird ein Betrag von 14.000 € als 100% (entsprechend der Bagatell-Grenze für<br />
Ausgaben) und 500.000 € als 0% (als Maximalwert für <strong>Breitband</strong>-Fördermaßnahmen)<br />
festgelegt. Die Werte der Bieter werden durch lineare Interpolation ermittelt. Liegt ein Bieter<br />
außerhalb des definierten Rahmens, kann der resultierende Wert auch negativ sein.<br />
Die Gewichtung des Faktors Wirtschaftlichkeitslücke erfolgt mit 35%.<br />
• Kundenkosten in Euro über 24 Monate als übliche Mindestvertragslaufzeit. Für die<br />
Gesamtkosten bestehend aus Einmalkosten (Antennen und sonstige Sonderinstallation, aber<br />
ohne Router), Monatskosten und Flatrates für Internet und nationale Telefonie (sofern diese<br />
als Paketpreis ausgewiesen sind). 100% wird anhand der derzeit gängigsten niedrigsten<br />
Preise im Markt mit 600 € festgelegt und 0% mit 2.000 € als derzeit eher hoher Preis. Die<br />
Werte der Bieter werden durch lineare Interpolation ermittelt. Liegt ein Bieter außerhalb des<br />
definierten Rahmens, kann der resultierende Wert auch negativ sein.<br />
Die Gewichtung des Kriteriums Kundenkosten erfolgt mit 30%.<br />
• Maximal angebotene Bandbreite in MBit/s, die ein Bieter in seinem Angebot nach<br />
Fertigstellung des Ausbaus unter Last bei gleichzeitiger Nutzung von 60% aller Haushalte und<br />
Betriebe garantiert. Als Zielwert entsprechend 100% wird die Bandbreite definiert, die sich<br />
aufgrund der Befragungsergebnisse als höchste gewünschte Bandbreite bei mindestens 25%<br />
der Befragten ergibt. In der Regel liegt dieser Wert bei 16 MBit/s. Die untere Grenze,<br />
entsprechend 0% wird durch die geforderte Mindestbandbreite von 2 MBit/s festgelegt.<br />
Die Gewichtung des Kriteriums Bandbreite erfolgt mit 25%.<br />
• Garantierter Versorgungsgrad in % aller Anschlüsse (Haushalte und Betriebe) nach<br />
Fertigstellung des Ausbaus. Eine garantierte Vollversorgung aller Haushalte wird als 100%<br />
Wert festgelegt, eine Versorgung von 90% der vor dem Ausbau vorhandenen Anschlüsse<br />
wird als 0% Wert definiert. Dazwischen liegende Werte werden durch lineare Extrapolation<br />
ermittelt.<br />
Die Gewichtung des Kriteriums Versorgungsgrads erfolgt mit 10%.<br />
Für die Ermittlung des Ergebnisses werden die einzelnen Werte entsprechend der obigen Erläuterung<br />
in Prozente umgerechnet. Die Ergebnisse werden mit dem Gewichtungsfaktor für das jeweilige<br />
Kriterium multipliziert. Diese Werte für die einzelnen Kriterien werden für jedes Gebot aufaddiert und<br />
ergeben das Ergebnis. Wurden so die Werte für alle Bieter ermittelt, so hat der Bieter mit dem<br />
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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />
höchsten Kennwert das attraktivste Gebot abgegeben. Ergänzende Informationen zur Bewertung und<br />
Berechnungsbeispiele finden sich in der Anlage.<br />
Es können auch Konsortien aus mehreren unabhängigen Unternehmen ein Angebot abgeben (z.B.<br />
bestehend aus Unternehmen zur Realisierung einer passiven Infrastruktur und einem oder mehreren<br />
Partnern zur Realisierung der eigentlichen Dienste und der laufenden Kundenbetreuung). In diesem<br />
Fall soll einer der Partner als Konsortialführer gegenüber der Stadt Kaarst auftreten. Die Leistungen<br />
und Beiträge der einzelnen Partner sind im Angebot gesondert auf zu führen.<br />
Sollten die geforderten und in einem Vertrag vereinbarten Anforderungen und Zeitpläne beim<br />
Netzausbau nicht eingehalten werden, behält sich die Stadt eine vollständige oder teilweise<br />
Rückforderung der gewährten Beihilfen vor. Die Stadt Kaarst behält sich für den Fall, dass eine<br />
Beihilfe an einen Betreiber gewährt wird, vor, von dem Betreiber eine Sicherheit in Form einer<br />
Bankbürgschaft zu verlangen. Ergänzende Informationen in Form eines detaillierten geographischen<br />
Überblicks und den Ergebnissen der Befragung können bei der Stadt angefordert werden.<br />
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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />
7. Ansprechpartner<br />
Für Rückfragen, Informationen und die Anforderung ergänzender Angebotsunterlagen stehen als<br />
Ansprechpartner zur Verfügung:<br />
Stadt Kaarst<br />
Dieter Güsgen<br />
Bereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften<br />
41564 Kaarst<br />
Tel: 02131 987419<br />
Email: dieter.guesgen@kaarst.de<br />
und als Berater der Stadt:<br />
Dr. Jürgen Kaack,<br />
STZ Consulting Group<br />
50374 Erftstadt<br />
Tel. 022 35 988776<br />
Email: kaack@stz-consulting.de<br />
8. Angebotsabgabe<br />
Angebote sind in deutscher Sprache unter Angabe des Umfangs, der Beantwortung der Fragen, des<br />
Wertes der benötigten Beihilfe und allen abgefragten Aussagen mit dem Vermerk:<br />
„Achtung! Angebot <strong>Breitband</strong>versorgung. Nicht öffnen vor dem 11.04.2012, 9:00 Uhr“<br />
bis zum 10.04.2012, 12:00 Uhr eingereicht werden bei<br />
Stadt Kaarst<br />
Zentrale Submissionsstelle<br />
Rathaus Kaarst<br />
Am Neumarkt 2<br />
41564 Kaarst<br />
Die Abgabe hat schriftlich und unterschrieben auf dem Postweg zu erfolgen. Eine persönliche Abgabe<br />
des Angebotes kann nur nach Rücksprache mit der oben genannten Dienststelle der Stadt Kaarst<br />
erfolgen.<br />
Kosten der Teilnahme an der Ausschreibung können nicht ersetzt werden.<br />
Stadt Kaarst<br />
Kaarst, den <strong>06.02.2012</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Anlagen:<br />
1. Ausbaugebiet Holzbüttgen (Los 1)<br />
2. Ausbaugebiet Vorst (Los 2)<br />
3. Heutige <strong>Breitband</strong>versorgung<br />
4. Interpolationsformeln und Beispiele zum Bewertungsverfahren<br />
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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />
Anlage 1: Ausbaugebiet Holzbüttgen (Los 1) mit Gewerbegebiet „Kaarster<br />
Kreuz“<br />
5.964 Einwohner (<strong>Stand</strong>: 31.12.2011)<br />
in blau: Gewerbegebiete<br />
in rot: indikative Kennzeichnung des Ausbaugebietes<br />
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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />
Anlage 2: Ausbaugebiet Vorst (Los 2)<br />
5.453 Einwohner (<strong>Stand</strong>: 31.12.2011)<br />
in blau: Gewerbegebiete<br />
in rot: indikative Kennzeichnung des Ausbaugebietes<br />
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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />
Anlage 3: Heutige <strong>Breitband</strong>versorgung<br />
Holzbüttgen < 2 Mbit/s<br />
Vorst < 2 Mbit/s<br />
Vorst<br />
Holzbüttgen<br />
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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />
Anlage 4: Interpolationsformeln und Beispiele zum Bewertungsverfahren<br />
• Interpolations-Formeln für die Ermittlung bei Zwischenwerten<br />
Die Interpolationsformel für aktuelle Werte eines Angebots lautet mit den obigen Eckwerten für die<br />
Kriterien Wirtschaftlichkeitslücke. Setzt man für x den Zwischenwert eines weiteren Bieters für die<br />
Wirtschaftlichkeitslücke und die Kundenkosten in Euro ein, so ergibt sich mit y das Ergebnis für das<br />
Kriterium in %.<br />
y (%) = 100 * (1,0288 – x / 500.000)<br />
Die Interpolationsformel für aktuelle Werte eines Angebots lautet mit den obigen Eckwerten für die<br />
Kriterien Kundenkosten:<br />
y (%) = 100 * (1,4286 – x / 1.400)<br />
Für die Bandbreite lautet die Interpolationsformel im Fall, dass 16 MBit/s von der Kommune als<br />
Zielwert mit 100% festgelegt wird. Für x wird die von dem jeweiligen Bieter als maximal angegebene<br />
Bandbreite in MBit/s eingesetzt und y bezeichnet dann den Wert in Prozent.<br />
y (%) = 100 * (0,0714 * x – 0,1429)<br />
Für den Versorgungsgrad lautet die entsprechende Formel bei den Eckwerten von 90 und 100%<br />
Versorgung (entsprechend 0 und 100%). Mit dem angebotenen Versorgungsgrad x in % ergibt sich<br />
mit y das Ergebnis für das Kriterium in %.<br />
Y (%) = 100 * (0,1 * x – 9)<br />
• Beispiel zu Funktionsweise<br />
In einem fiktiven Beispiel haben drei Betreiber für den Ausbau eines Loses geboten mit den in der<br />
nachfolgenden Tabelle enthaltenen Werten. Nach den oben beschriebenen Regeln hat Bieter A die<br />
niedrigste Deckungslücke, Bieter C hat die höchste Wirtschaftlichkeitslücke. Die Kundenkosten über<br />
24 Monate werden aus Einmal- und Monatskosten berechnet. Hierbei hat Bieter C das Angebot mit<br />
den niedrigsten Kosten und Bieter A das teuerste Angebot. Die Ergebnisse für die einzelnen Kriterien<br />
werden mit den definierten Gewichtungsfaktoren multipliziert. Im Ergebnis liegen Bieter A und B fast<br />
gleichauf, bei Bieter C wird die höhere Deckungslücke kompensiert durch sehr niedrige Kundenkosten<br />
und hohe Leistungen, so dass Bieter C über alle Kriterien das attraktivste Angebot für den Ausbau hat<br />
und den Zuschlag erhalten sollte.<br />
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