Armutsbericht 07 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
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Soziale Segregation in <strong>Bremen</strong><br />
Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit reduziert<br />
Ar<strong>bei</strong>tslose Personen erhalten für einen definierten<br />
Zeitraum auf ihr letztes Einkommen<br />
aus Erwerbsar<strong>bei</strong>t Ar<strong>bei</strong>tslosengeld I. Ergeben<br />
sich daraus zu niedrige Ansprüche, so erhalten<br />
sie ergänzend Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II. Derzeit<br />
wird dieser Personenkreis auch <strong>bei</strong> den SGB-II-<br />
Empfängern und -empfängerinnen mitgezählt,<br />
so dass es zur Doppelerfassung kommt. Des<br />
Weiteren werden als Ar<strong>bei</strong>tslose auch Personen<br />
ohne Leistungsansprüche gezählt, häufig<br />
Ehegatten, <strong>der</strong>en Lebenspartner ein Einkommen<br />
erzielt, das den Bezug von Hilfeleistungen<br />
ausschließt.<br />
Bis auf die Ebene von Kreisen veröffentlicht<br />
die Bundesagentur für Ar<strong>bei</strong>t die Ar<strong>bei</strong>tslosenquote.<br />
Die Erwerbstätigen zur Quotenberechnung<br />
umfassen sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Beamte,<br />
Ar<strong>bei</strong>tsgelegenheiten 47 sowie aus dem<br />
Mikrozensus Selbstständige und mithelfende<br />
Familienangehörige. Ein Teil dieser Werte wird<br />
für die Kreisebene geschätzt, da ihre Ergebnisse<br />
nur auf Landesebene vorliegen. Für<br />
segregative Betrachtungen innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde<br />
lässt sich die Ar<strong>bei</strong>tslosenquote nicht<br />
heranziehen. Deshalb muss für unsere Regionalbetrachtung<br />
auf die Ar<strong>bei</strong>tslosenziffer<br />
zurückgegriffen werden. Hier gehen nur die<br />
Datenbestände <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten in die Berechnung ein,<br />
die adressenscharf <strong>bei</strong> <strong>der</strong> BA vorliegen.<br />
Im Verhältnis zur Ar<strong>bei</strong>tslosenquote stehen<br />
den Ar<strong>bei</strong>tslosenzahlen geringere Werte<br />
gegenüber, so dass die Ar<strong>bei</strong>tslosenziffer mit<br />
15,9 Prozent über dem Wert <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenquote<br />
mit 12,6 Prozent liegt. Für die regionale<br />
Verteilung nach Ortsteilen verbleibt eine leichte<br />
Unsicherheit, da für die regionale Verteilung<br />
<strong>der</strong> geringfügig Beschäftigten und Ar<strong>bei</strong>tsangelegenheiten<br />
keine repräsentativen Informationen<br />
vorliegen. Zudem müssen diese Zahlen<br />
und die <strong>der</strong> SGB-II-Empfänger/innen als vorläufig<br />
betrachtet werden. Die räumliche Zuordnung<br />
erfolgte durch die Bundesagentur für<br />
Ar<strong>bei</strong>t und bedarf noch <strong>der</strong> Überprüfung durch<br />
die amtliche Statistik.<br />
47 Ar<strong>bei</strong>tsgelegenheiten nach § 16 Absatz 3 SGB II werden für<br />
erwerbsfähige Hilfebedürftige geschaffen, die keine Ar<strong>bei</strong>t<br />
finden können. Sie sollen im öffentlichen Interesse liegen und<br />
nicht nach Absatz 1 als Ar<strong>bei</strong>tsbeschaffungsmaßnahmen<br />
geför<strong>der</strong>t werden. Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist<br />
zuzüglich zum Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II eine angemessene<br />
Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen (ein Euro).<br />
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