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Armutsbericht 07 - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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Soziale Segregation in <strong>Bremen</strong><br />

Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit reduziert<br />

Ar<strong>bei</strong>tslose Personen erhalten für einen definierten<br />

Zeitraum auf ihr letztes Einkommen<br />

aus Erwerbsar<strong>bei</strong>t Ar<strong>bei</strong>tslosengeld I. Ergeben<br />

sich daraus zu niedrige Ansprüche, so erhalten<br />

sie ergänzend Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II. Derzeit<br />

wird dieser Personenkreis auch <strong>bei</strong> den SGB-II-<br />

Empfängern und -empfängerinnen mitgezählt,<br />

so dass es zur Doppelerfassung kommt. Des<br />

Weiteren werden als Ar<strong>bei</strong>tslose auch Personen<br />

ohne Leistungsansprüche gezählt, häufig<br />

Ehegatten, <strong>der</strong>en Lebenspartner ein Einkommen<br />

erzielt, das den Bezug von Hilfeleistungen<br />

ausschließt.<br />

Bis auf die Ebene von Kreisen veröffentlicht<br />

die Bundesagentur für Ar<strong>bei</strong>t die Ar<strong>bei</strong>tslosenquote.<br />

Die Erwerbstätigen zur Quotenberechnung<br />

umfassen sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Beamte,<br />

Ar<strong>bei</strong>tsgelegenheiten 47 sowie aus dem<br />

Mikrozensus Selbstständige und mithelfende<br />

Familienangehörige. Ein Teil dieser Werte wird<br />

für die Kreisebene geschätzt, da ihre Ergebnisse<br />

nur auf Landesebene vorliegen. Für<br />

segregative Betrachtungen innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde<br />

lässt sich die Ar<strong>bei</strong>tslosenquote nicht<br />

heranziehen. Deshalb muss für unsere Regionalbetrachtung<br />

auf die Ar<strong>bei</strong>tslosenziffer<br />

zurückgegriffen werden. Hier gehen nur die<br />

Datenbestände <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten in die Berechnung ein,<br />

die adressenscharf <strong>bei</strong> <strong>der</strong> BA vorliegen.<br />

Im Verhältnis zur Ar<strong>bei</strong>tslosenquote stehen<br />

den Ar<strong>bei</strong>tslosenzahlen geringere Werte<br />

gegenüber, so dass die Ar<strong>bei</strong>tslosenziffer mit<br />

15,9 Prozent über dem Wert <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenquote<br />

mit 12,6 Prozent liegt. Für die regionale<br />

Verteilung nach Ortsteilen verbleibt eine leichte<br />

Unsicherheit, da für die regionale Verteilung<br />

<strong>der</strong> geringfügig Beschäftigten und Ar<strong>bei</strong>tsangelegenheiten<br />

keine repräsentativen Informationen<br />

vorliegen. Zudem müssen diese Zahlen<br />

und die <strong>der</strong> SGB-II-Empfänger/innen als vorläufig<br />

betrachtet werden. Die räumliche Zuordnung<br />

erfolgte durch die Bundesagentur für<br />

Ar<strong>bei</strong>t und bedarf noch <strong>der</strong> Überprüfung durch<br />

die amtliche Statistik.<br />

47 Ar<strong>bei</strong>tsgelegenheiten nach § 16 Absatz 3 SGB II werden für<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige geschaffen, die keine Ar<strong>bei</strong>t<br />

finden können. Sie sollen im öffentlichen Interesse liegen und<br />

nicht nach Absatz 1 als Ar<strong>bei</strong>tsbeschaffungsmaßnahmen<br />

geför<strong>der</strong>t werden. Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist<br />

zuzüglich zum Ar<strong>bei</strong>tslosengeld II eine angemessene<br />

Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen (ein Euro).<br />

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