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DePArTeMenTe, BeIrAT UnD PräsIDenTenKonFerenZ<br />
Bericht swissDrG<br />
Eine Standortbestimmung<br />
Dr. med. Dieter A. Musfeld<br />
Seit einem Jahr rechnen wir in der Schweiz in der Akutso-<br />
matik zur Vergütung stationärer Leistungen mit dem Fallpauschalensystem<br />
SwissDRG ab. Diese Spitalfinanzierung ist<br />
ein entscheidender Kostenblock im Gesundheitswesen, da<br />
die stationären Kosten fast die Hälfte der total 62 Milliarden<br />
Franken ausmachen. Die Basispreis-Verhandlungen (Baserates)<br />
zwischen Spitälern und Versicherern gestalten sich allgemein<br />
schwierig, und manche Kantone legten bei festgefahrenen<br />
Verhandlungen provisorische Baserates fest. Den Spitälern<br />
und Versicherern bleibt dann nur die Beschwerde ans<br />
Bundesverwaltungsgericht, was zu einer weiteren Verzögerung<br />
führt. Noch heute sind sich die Tarifpartner nicht in allen<br />
Punkten einig, und gemäss Verordnung des Bundesrates werden<br />
auch im nächsten Jahr die Spitäler zur Rückzahlung von<br />
Mehrerträgen an die Versicherer und Kantone verpflichtet,<br />
falls der Case Mix Index als Mass für den relativen ökonomischen<br />
Resourcenaufwand oder die Fallzahlen um mehr als 2%<br />
höher ausfallen als erwartet, was den initial vom Parlament<br />
gewünschten Wettbewerb unter den Leistungserbringern<br />
behindert. In diese Diskussion mischte sich kürzlich auch der<br />
Preisüberwacher ein mit dem Antrag, dass Spitäler, die günstiger<br />
arbeiten, im nächsten Jahr einen noch tieferen Tarif erhalten.<br />
Die Schweizerische Ärztezeitung resümierte schon vor<br />
einem Jahr, dass sich die Tarifpartner wieder vermehrt als eigentliche<br />
Partner sehen und gemeinsam konstruktive Lösungen<br />
suchen sollten, da es kaum im Interesse der Tarifpartner<br />
sein könne, dass Kernaufgaben aufgrund von Uneinigkeit vermehrt<br />
an Bund und Kantone abgegeben würden.<br />
Schon nach einem Jahr ist erkennbar, dass wie im Einführungsland<br />
Deutschland auch hierzulande der verschärfte<br />
Wettbewerb im Gesundheitswesen Anreize verschiebt. Die<br />
Sonntagszeitung schrieb im Januar dieses Jahres, dass «man<br />
heute als Patient nicht mehr in jedem Fall sicher sein kann,<br />
aus medizinischen und nicht aus ökonomischen Gründen<br />
operiert zu werden». In der Schweiz nimmt die Leistungsvereinbarung<br />
bei den Chefarztverträgen kontinuierlich zu nach<br />
deutschem Vorbild, wo bald jeder zweite neue Chefarztvertrag<br />
eine Bonusregelung kennt.<br />
Es kann als bekannt vorausgesetzt werden, dass die Schweiz<br />
überdurchschnittlich viele Spitalbetten hat. Wenn früher Gesundheitsdirektoren<br />
abgewählt wurden, falls sie es gewagt<br />
hatten, ein Spital zu schliessen, so gelingt das mit dem neuen<br />
DRG-System einfacher: Die Spitalkosten werden durch die<br />
Kantone miteinander verglichen. Aus diesem Vergleich errechnet<br />
sich, wie viel Geld es für einen Fall gibt. Teure Spitäler<br />
geraten in finanzielle Schieflage und müssen Kosten sparen<br />
oder die Türen schliessen.<br />
Schliesslich ist unter DRG eine Verschiebung der Kosten in<br />
den Spitalaufenthalt vor- und nachgelagerten ambulanten<br />
Bereich feststellbar. Es ist, wie schon früher an dieser Stelle bemerkt,<br />
darauf zu achten, dass dieser Umstand uns niedergelassenen<br />
Ärzten nicht als Mengenausweitung angelastet wird.