Sichere Kita - Leitung
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<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong><br />
<strong>Leitung</strong>
Impressum<br />
Herausgeber<br />
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen<br />
Regionaldirektion Rheinland<br />
Sankt-Franziskus Straße 146<br />
40470 Düsseldorf<br />
Telefon 0211 2808-0<br />
Telefax 0211 2808-209<br />
E-Mail info@unfallkasse-nrw.de<br />
Internet www.unfallkasse-nrw.de<br />
Redaktion, Konzept<br />
Sigrid Bertzen (Unfallkasse NRW)<br />
Gestaltung, Umsetzung<br />
rend Medien Service GmbH<br />
www.rend.de<br />
Bildnachweis<br />
Sigrid Bertzen<br />
rend Medien Service GmbH<br />
Ausgabe Juni 2010<br />
www.sichere-kita.de
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Leitung</strong>szimmer<br />
Leiterin/Leiter 3<br />
Büroarbeitsplatz 6<br />
Führungsaufgaben 9<br />
Arbeitsmanagement 12<br />
Personalraum<br />
Grundsätzliches 15<br />
Pädagogisches Personal 18<br />
Ergonomie 21<br />
Lärm 24<br />
Infektionsgefahren 27<br />
Mutterschutzgesetz 31<br />
Suchtprävention 34<br />
Pinnwand 39<br />
Organisationshinweise<br />
Sicherheitsorganisation 42<br />
Vertreter des Arbeitsschutzes 45
01 | Informationen<br />
Leiterin/Leiter<br />
Mit der Übernahme einer <strong>Leitung</strong>stätigkeit hat, nach den<br />
geltenden Vorschriften, eine Übertragung von Unternehmerpflichten<br />
statt gefunden. Das bedeutet, das die<br />
<strong>Leitung</strong> einer Kindertageseinrichtung für die Sicherheitsorganisation<br />
im Hause verantwortlich ist. Hierzu gehören<br />
folgende Aufgaben:<br />
● dem Sachkostenträger sicherheits- und<br />
gesundheitsgefährdende Mängel des <strong>Kita</strong>- Baus<br />
und seiner Einrichtung melden<br />
● geeignete Sicherheitsbeauftragte bestellen<br />
● das Personal über Unfallverhütungsvorschriften<br />
und sonstige Regelungen unterweisen<br />
● regelmäßig Sicherheits- und Gesundheitsthemen im<br />
Team besprechen<br />
● den sicherheitsgerechten Ablauf des <strong>Kita</strong>- Betriebs<br />
organisieren<br />
Zusammenfassend betrachtet, beinhaltet dies die<br />
organisatorische Gesamtverantwortung für Sicherheit<br />
und Unfallverhütung als ganzheitliche Aufgabe der<br />
Sicherheits- und Gesundheitsförderung.<br />
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Leiterin/Leiter<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Die organisatorische Gesamtverantwortung der <strong>Kita</strong>-<br />
<strong>Leitung</strong> für einen sicherheitsgerechten und gesundheitsfördernden<br />
Ablauf des <strong>Kita</strong>- Betriebs beinhaltet<br />
nicht nur die Verantwortung für die Kinder der Einrichtung,<br />
sondern auch die Verantwortung für den Arbeitsund<br />
Gesundheitsschutz des Personals. Sie muss darauf<br />
achten, dass die Arbeitsorganisation Über- oder aber auch<br />
Unterforderungen vermeidet und das die Beschäftigten<br />
ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden. Zu<br />
berücksichtigen sind hierbei:<br />
● das Alter der Beschäftigten<br />
● deren Qualifikation<br />
● eventuelle körperliche Einschränkungen<br />
● besondere Fähigkeiten<br />
● eventuelle fachliche Stärken oder Defizite<br />
● besondere persönliche Lebensumstände, die<br />
die Arbeit in der <strong>Kita</strong> beeinflussen könnten<br />
Eine professionelle Personalführung, unter Berücksichtigung<br />
der unterschiedlichen Persönlichkeiten aus<br />
denen ein Teams zusammensetzt, ermöglicht eine<br />
gesundheitsförderliche Arbeitsatmosphäre, die sich<br />
positiv auf die Gesamtsituation der Kindertageseinrichtung<br />
auswirkt.<br />
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03 | Quellen<br />
Leiterin/Leiter<br />
● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1, § 13<br />
● Arbeits- und Gesundheitsmanagement in Kindertageseinrichtungen,<br />
Unfallkasse NRW, Seminare 2010<br />
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01 | Informationen<br />
Büroarbeitsplatz<br />
Das Büro einer Kindertageseinrichtung ist entsprechend<br />
der Arbeitsaufgaben ihrer <strong>Leitung</strong>skraft einzurichten.<br />
Vielfältige Management- sowie Verwaltungstätigkeiten<br />
prägen den Arbeitsalltag von LeiterInnen und erfordern<br />
den Einsatz moderner Bearbeitungs- und Kommunikationsmedien.<br />
Dementsprechend handelt es sich um einen Arbeitsplatz,<br />
der nach den geltenden Vorschriften zur Gestaltung von<br />
Büroarbeitsplätzen ausgestattet sein muss.<br />
Hierzu gehören folgende Ausstattungsmerkmale:<br />
❍ ergonomisch geeignete Büromöbel<br />
❍ einen geeigneten Bildschirm und Computer<br />
❍ ausreichende Belüftungsmöglichkeiten<br />
❍ ein angenehmes Raumklima<br />
❍ eine den Vorschriften entsprechende Beleuchtung<br />
und Belichtung<br />
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Büroarbeitsplatz<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Um den Büroarbeitsplatz gesundheitsfördernd zu gestalten,<br />
sind bestimmte Bedingungen erforderlich. So<br />
z. B. die Größe des Raumes sowie dessen Gegebenheiten<br />
bezüglich der Belüftungs- und Belichtungsfaktoren<br />
und der Akustik. Die Anordnung des Schreibtisches<br />
und des Bildschirms, um Blendungen sowie besondere<br />
Belastungen für die Augen zu vermeiden, ist zu berücksichtigen.<br />
Die Ausrichtung und die Nennbeleuchtungsstärke<br />
der künstlichen Beleuchtung sind ebenso von<br />
Bedeutung.<br />
Die schematische Darstellung eines optimalen ausgestatteten<br />
Büroarbeitsplatzes zeigt die erforderlichen<br />
Bedingungen.<br />
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03 | Quellen<br />
Büroarbeitsplatz<br />
● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />
● UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel,<br />
GUV-V A3<br />
● Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, GUV-I 650<br />
● Sicherheitsregeln für die künstliche Beleuchtung von<br />
Arbeitsplätzen, GUV-R 131<br />
● Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),<br />
§§ 6,24,25,26,28,29<br />
● Bildschirmarbeitsverordnung<br />
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01 | Informationen<br />
Führungsaufgaben<br />
Die <strong>Leitung</strong> einer Kindertageseinrichtung beinhaltet eine<br />
Fülle von unterschiedlichen Arbeitsaufgaben, die effektiv<br />
koordiniert werden müssen. Dazu gehören:<br />
● Organisatorische Gesamtverantwortung<br />
● Repräsentationsaufgaben<br />
● Personalführung<br />
● Budgetverwaltung<br />
● Öffentlichkeitsarbeit<br />
● Zusammenarbeit mit dem Träger sowie mit anderen<br />
Institutionen.<br />
Dies sind nur einige dieser vielfältigen Arbeitbereiche,<br />
sodass man die Leiterin oder den Leiter einer Einrichtung<br />
durchaus als „Manager/in“ bezeichnen kann. Um ihr<br />
Management erfolgreich durchführen zu können, muss<br />
die <strong>Leitung</strong> jedoch eine ausreichende zeitliche Freistellung<br />
für personelle, organisatorische und pädagogische<br />
<strong>Leitung</strong>saufgaben erhalten. Je nach Größe der Einrichtung<br />
ist es sogar erforderlich, die <strong>Leitung</strong> gänzlich von der<br />
direkten pädagogischen Arbeit mit den Kindern freizustellen.<br />
Sie kann dadurch die Qualität der Arbeit sowie<br />
deren reibungslosen Ablauf organisieren und die Einrichtung<br />
als attraktives Dienstleistungsunternehmen<br />
in der Öffentlichkeit präsentieren.<br />
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Führungsaufgaben<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Im Verlauf ihrer Ausbildung werden Erzieherinnen und<br />
Erzieher nicht auf die Managerfunktionen einer <strong>Leitung</strong>skraft<br />
vorbereitet und müssen sich erst einmal durch ihr<br />
persönliches Engagement in diese Rolle einarbeiten.<br />
Bildungsträger unterschiedlichster Art bieten inzwischen<br />
berufsbegleitende Fortbildungsmöglichkeiten für <strong>Kita</strong>-<br />
<strong>Leitung</strong>en an, um ihnen Hilfestellungen zur Bewältigung<br />
ihrer Arbeit zu geben.<br />
Ausbildungsinhalte können sein:<br />
❍ Feststellen der Anforderungen an den <strong>Kita</strong> Alltag<br />
❍ Arbeitsmanagement<br />
❍ Zeitmanagement<br />
❍ Teamentwicklung<br />
❍ Zusammenarbeit mit dem Träger und<br />
übergeordnete Institutionen<br />
❍ Erstellen von pädagogischen Beobachtungsbögen<br />
❍ Einführung in die Finanzbuchhaltung<br />
❍ Einsatz von Computerprogrammen<br />
❍ Gesprächsführung/ Krisenintervention<br />
❍ Umgang mit Eltern<br />
❍ Moderation und Präsentation<br />
❍ Öffentlichkeitsarbeit<br />
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03 | Quellen<br />
Führungsaufgaben<br />
● Arbeits- und Gesundheitsmanagement in Kindertageseinrichtungen,<br />
Unfallkasse NRW, Seminare 2010<br />
● Gesund führen - eine Herausforderung für die <strong>Leitung</strong><br />
von Kindertageseinrichtungen, Unfallkasse NRW,<br />
Seminare 2010<br />
● Schulen und Kindertageseinrichtungen,<br />
Seminarbroschüre 2010<br />
● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />
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01 | Informationen<br />
Arbeitsmanagement<br />
Ein bedarfsgerechtes, auf die Belange der Einrichtung<br />
bezogenes Arbeitsmanagement, sorgt für einen guten<br />
Betriebsablauf und führt damit zu einer ausgeglichen<br />
Atmosphäre in der Kindertageseinrichtung. Diese kommt<br />
sowohl den Beschäftigten, als auch den Kindern bzw.<br />
Eltern zugute und erfüllt den ganzheitlichen Ansatz zur<br />
Sicherheits- und Gesundheitsförderung. Ein unausgewogenes<br />
Arbeitsmanagement führt zu einer permanenten<br />
Überforderung des Personals und somit zu Zeitdruck,<br />
Stress, Missstimmung und u. U. zu gesundheitlichen<br />
Problemen.<br />
Eine Analyse der Bereiche Personaleinsatz, Raumnutzung,<br />
Angebotsstruktur in Verbindung mit den Öffnungszeiten<br />
der Einrichtung kann helfen, Belastungen zu erkennen<br />
und Möglichkeiten der Reduzierung zu erarbeiten.<br />
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Arbeitsmanagement<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Damit die Arbeitsbelastung gleichmäßig verteilt und nicht<br />
zu einer Überlastung des Teams führt, ist eine Analyse des<br />
Tagesablaufs einer Kindertageseinrichtung sinnvoll. Dabei<br />
wird genau erfasst, wie viele Kinder zu welcher Uhrzeit<br />
anwesend sind, welche Angebote zu welcher Uhrzeit und<br />
Abfolge durchgeführt werden und wie die Auslastung der<br />
einzelnen Räumlichkeiten ist. Bei dieser Analyse können<br />
u. U. Überschneidungen oder freie Kapazitäten festgestellt<br />
werden. Besonders wichtig ist, dass alle Teammitglieder<br />
am Analyseprozess beteiligt sind, um geeignete<br />
Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen erarbeiten<br />
und nachvollziehen zu können. Die Akzeptanz für mögliche<br />
Veränderungsprozesse in der Arbeitsorganisation<br />
ist somit höher und fördert die Bereitschaft zu einer<br />
Umsetzung der Maßnahmen.<br />
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03 | Quellen<br />
Arbeitsmanagement<br />
● Raum und Zeit gewinnen – Entlastende<br />
Arbeitsorganistion<br />
Zu diesem Thema werden von<br />
Weiterbildungseinrichtungen Fachseminare angeboten.<br />
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01 | Informationen<br />
Grundsätzliches<br />
Bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheitsoder<br />
Gesundheitsgründe dies erfordern, ist gemäß § 6<br />
der Arbeitsstättenverordnung den Beschäftigten ein<br />
Pausenraum zur Verfügung zu stellen.<br />
Aufgrund der hohen Belastungen im Arbeitsalltag der<br />
Beschäftigten von Kindertageseinrichtungen sollte<br />
grundsätzlich ein Pausenraum zur Verfügung stehen.<br />
Das pädagogische Personal hat eine Fülle von unterschiedlichen<br />
Arbeitsaufgaben zu leisten und für eine<br />
pädagogische sowie sicherheitsgerechte Betreuung<br />
der Kinder zu sorgen. Dies erfordert ein hohes Maß<br />
an Konzentration und Flexibilität.<br />
Um diesen Anforderungen gewachsen zu sein, ist es<br />
unerlässlich, dass das Personal die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Erholungspausen macht.<br />
Hierfür ist ein geeigneter Pausenraum jenseits des<br />
Geschehens erforderlich.<br />
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Grundsätzliches<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Der Pausen- oder Personalraum sollte es den Beschäftigten<br />
ermöglichen, ihre Pausen ungestört und in<br />
einer gesundheitsförderlichen Umgebung zu verbringen.<br />
Hierzu ist nicht nur eine ansprechende Gestaltung des<br />
Raumes erforderlich, sondern auch eine angemessene<br />
Raumqualität in Bezug auf:<br />
● Temperatur<br />
● Klima<br />
● Lüftung<br />
● Beleuchtung/Belichtung<br />
● Größe und Akustik<br />
● ergonomisch geeignetes Mobiliar<br />
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03 | Quellen<br />
Grundsätzliches<br />
● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />
● Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)<br />
● Arbeitszeitgesetz (ArbZG)<br />
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01 | Informationen<br />
Pädagogisches Personal<br />
Entscheidend für einen guten Betriebsablauf und ein<br />
gutes Arbeitsklima ist die Zusammenarbeit im Team.<br />
Diese ist die Basis dafür, dass die Anforderungen, die<br />
an eine Kindertageseinrichtung gestellt werden, zu<br />
bewältigen sind, ohne dass sie zu Überforderungen der<br />
Beschäftigten führen.<br />
Als Team bezeichnet man eine definierte Kommunikationsgemeinschaft,<br />
deren Mitglieder – gerichtet auf ein<br />
gemeinsam verantwortetes Ziel – auf der Grundlage<br />
geklärter Beziehungen arbeitsteilig zusammenarbeiten.<br />
Analysiert man diese Definition, so erhalten vier Satzelemente<br />
eine besondere Bedeutung:<br />
1. Kommunikationsgemeinschaft<br />
2. Gemeinsam verantwortetes Ziel<br />
3. Geklärte Beziehungen<br />
4. Arbeitsteilig zusammenarbeiten<br />
Dies bedeutet, dass ein Team über eine gute Kommunikationsstruktur<br />
verfügen sollte, um Informationen oder<br />
Absprachen für jeden Beschäftigten im Team zugänglich<br />
zu machen. So können Missverständnisse oder Unklarheiten<br />
vermieden werden und unnötige Doppel- sowie<br />
Zusatz- arbeiten entfallen.<br />
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Pädagogisches Personal<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Um den Arbeitsalltag in Kindertageseinrichtungen zu<br />
erleichtern, kann eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung<br />
in Verbindung mit den einzelnen Funktionen, wie z. B.<br />
<strong>Leitung</strong>, stellvertretende <strong>Leitung</strong>, Gruppenleitung usw.,<br />
nützlich sein. Je konkreter Arbeitsbereiche den einzelnen<br />
Funktionsstellen zugeordnet werden, desto größer wird<br />
die Verantwortlichkeit zur Durchführung dieser Aufgabenbereiche.<br />
Beispiel 1: Die stellvertretende <strong>Leitung</strong> der Kindertageseinrichtung<br />
ist federführend zuständig für die Bestellung<br />
von pädagogischem Material. Sie ist verantwortlich, den<br />
Bestand des Materials in den Gruppen zu erfassen, den<br />
Bedarf festzustellen, Preisvergleiche einzuholen und die<br />
Bestellungen durchzuführen. Zu ihren Aufgaben gehört<br />
auch, den pädagogischen Etat zu verwalten und mit der<br />
<strong>Leitung</strong> der Einrichtung abzustimmen.<br />
Beispiel 2: Eine pädagogische Kraft ist zuständig für die<br />
Bewegungsförderung in der Einrichtung. Sie könnte<br />
Fortbildungsinhalte zur Bewegungsförderung ins Team<br />
einbringen, die Ausstattung, die Angebotsstruktur und<br />
die Materialien zur Bewegungsförderung analysieren und<br />
ggf. optimieren.<br />
Die Zuordnung von Verantwortlichkeiten sollte, wenn<br />
möglich, nach den persönlichen Interessen und Fähigkeiten<br />
der Mitarbeiter/-innen vollzogen werden, um so<br />
die Arbeitszufriedenheit der Einzelnen zu steigern.<br />
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03 | Quellen<br />
Pädagogisches Personal<br />
● Schulen und Kindertageseinrichtungen,<br />
Seminarbroschüre 2010<br />
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01 | Informationen<br />
Ergonomie<br />
Das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen<br />
ist unterschiedlichen arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen<br />
ausgesetzt. Besonders erwähnenswert ist in<br />
diesem Zusammenhang das häufig fehlende ergonomisch<br />
geeignete Mobiliar für die Beschäftigten. Vielfach sitzen<br />
die Mitarbeiter/-innen auf Kinderstühlen, arbeiten an<br />
niedrigen Tischen und nehmen somit über einen längeren<br />
Zeitraum hinweg eine ungünstige Körperhaltung ein.<br />
Verspannungen im Nacken- oder Halswirbelbereich sowie<br />
Schmerzen im Rücken oder in den Knien können die Folge<br />
dieser Fehlhaltungen sein. Vermeidbar wären diese<br />
gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch einen<br />
höhenverstellbaren Stuhl, der ein ergonomisches Sitzen<br />
ermöglicht, sowie einen Arbeitsplatz, der den physiologischen<br />
Bedürfnissen eines Erwachsenen entspricht.<br />
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Ergonomie<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Aufgrund der veränderten Arbeitsaufforderungen an<br />
Kindertageseinrichtungen sind häufig schriftliche Dokumentationen<br />
anzufertigen. Hierfür ist ergonomisches<br />
Mobiliar für das Personal vorzuhalten.<br />
Eine Alternative zum Arbeiten im Sitzen können sogenannte<br />
Stehpulte sein. Hierbei hat das pädagogische<br />
Personal die Möglichkeit, Arbeiten rückenschonend<br />
auszuführen.<br />
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03 | Quellen<br />
Ergonomie<br />
● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />
● Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)<br />
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Lärm<br />
01 | Informationen<br />
Untersuchungen haben gezeigt, dass sich über 50 %<br />
der befragten Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen<br />
durch Lärm belastet fühlen. Ein unspezifisches Unwohlsein,<br />
Kopfschmerzen, Magen-Darm-Probleme, Einschränkung<br />
der Leistungsfähigkeit bis hin zu akuten<br />
Stresssymptomen können die Folge einer dauerhaften<br />
Lärmbelastung sein. Oft reicht die Erholungsphase am<br />
Wochenende nicht mehr aus, um den Arbeitsalltag<br />
innerhalb der Woche zu meistern.<br />
Hinzu kommt, dass mit der Zunahme der Berufszugehörigkeit<br />
die Lärmbelastung intensiver auf den Körper<br />
einwirkt. Der Mensch empfindet den Lärm mit zunehmendem<br />
Alter als belastender und reagiert häufiger mit<br />
den o. a. Symptomen.<br />
Umso wichtiger ist es, im Sinne der Prävention herauszufinden,<br />
wodurch der Lärm entsteht, um dann eine<br />
wirksame Lärmreduzierung durch bauakustische,<br />
organisatorische und pädagogische Maßnahmen durchzuführen.<br />
Lärmmessungen geben Aufschluss darüber,<br />
ob u. U. eine ungünstige Raumakustik Ursache für eine<br />
Lärmbelastung sein kann.<br />
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Lärm<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Um die Lärmbelastung zu reduzieren, ist es zuerst einmal<br />
wichtig, die Beschäftigten, die Kinder und die Verantwortlichen<br />
von Kindertageseinrichtungen zu sensibilisieren.<br />
Folgende Fragen sollten beantwortet werden:<br />
● In welchem Maße fühlen sich die Beschäftigten<br />
durch Lärm belastet?<br />
● Kann man bei den Kindern Verhaltensweisen<br />
beobachten, die darauf schließen lassen, dass<br />
sie lärmbelastet sind?<br />
● Welche Lärmquellen können eindeutig identifiziert<br />
werden?<br />
● Wo liegen womöglich verdeckte Lärmquellen?<br />
Aus diesen Fragestellungen lassen sich mögliche Maßnahmen<br />
zur Lärmreduzierung ableiten.<br />
Wertvolle Hinweise zur Lärmproblematik und Lärmreduktion<br />
finden Sie in der Broschüre „Lärmprävention<br />
in Kindertageseinrichtungen“.<br />
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03 | Quellen<br />
Lärm<br />
● UVV Kindertageseinrichtungen, GUV-V S2, § 6<br />
● Regel Kindertageseinrichtungen, GUV-SR S2<br />
● Lärmprävention in Kindertageseinrichtungen,<br />
Hrsg.: Gesetzliche Unfallversicherungsträger der<br />
öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen und der<br />
BGW<br />
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01 | Informationen<br />
Infektionsgefahren<br />
Kinder bringen viele Infektionserreger mit in die Kindertageseinrichtung.<br />
Häufig werden Erreger übertragen,<br />
noch bevor die Kinder an den Symptomen einer Infektionserkrankung<br />
leiden. So übertragen an Masern infizierte<br />
Kinder bereits 5 Tage vor dem Auftreten der ersten<br />
Hauterscheinungen die Viren über (Speichel-)Tröpfchen.<br />
Auch Erwachsene können an sog. Kinderkrankheiten<br />
(Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Keuchhusten)<br />
erkranken. Manche dieser Kinderkrankheiten verlaufen<br />
im Erwachsenenalter mit Komplikationen und deutlich<br />
schwerwiegender als im Kindesalter.<br />
Es ist daher wichtig – und vorgeschrieben –, dass allen –<br />
also Frauen wie Männern –, die regelmäßigen und<br />
direkten Kontakt zu Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren<br />
haben, Impfungen gegen die o. g. Kinderkrankheiten<br />
angeboten werden.<br />
Kinder können aber auch Krankheitserreger, die über den<br />
Stuhl ausgeschieden werden, wie Noroviren oder Hepatitis<br />
A, mit in die Kindertageseinrichtung bringen. Im<br />
ersten Fall sind Desinfektionsmaßnahmen erforderlich,<br />
im zweiten muss vom Arbeitgeber eine Impfung<br />
angeboten werden.<br />
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Infektionsgefahren<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Nach der Biostoffverordnung müssen alle Personen einer<br />
Kindertageseinrichtung, die direkten und regelmäßigen<br />
Kontakt zu Kindern haben, das sind i. d. R. die<br />
Erzieherinnen und die Praktikanten, arbeitsmedizinisch<br />
untersucht werden. Bei dieser Untersuchung wird den<br />
o. g. Personen angeboten, sich auf Kosten des Trägers<br />
gegen die entsprechenden Kinderkrankheiten impfen zu<br />
lassen bzw. mittels einer Blutuntersuchung klären zu<br />
lassen, ob sie gegen diese Erkrankungen immun sind.<br />
Dies gilt auch für Praktikanten, die z. B. ihr Anerkennungsjahr<br />
machen. Für Schüler-Praktikanten können andere<br />
Regelungen unter „Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorge, ArbMedVV, Teil 2“ gefunden werden.<br />
Für Frauen im gebärfähigen Alter gibt es bezüglich<br />
Infektionserreger keine eigenen Vorschriften. Für sie<br />
gelten – wie für Männer – die Regelungen der Verordnung<br />
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.<br />
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Infektionsgefahren<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Die Überprüfung des Tetanusschutzes ist eine sehr<br />
lobenswerte Tätigkeit des Betriebsarztes, aber nach dem<br />
berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 im engeren<br />
Sinne nicht seine Aufgabe. Bei Tetanus liegt für Erzieherinnen<br />
keine größere Gefährdung vor als für die Allgemeinbevölkerung,<br />
sodass der Arbeitgeber diese Impfung<br />
nicht bezahlen muss (und auch nicht kontrollieren lassen<br />
muss).<br />
Selbstverständlich ist es von Vorteil, wenn ein mangelnder<br />
Impfschutz aufgedeckt wird. Die Impfung sollte dann<br />
zeit- nah beim Hausarzt nachgeholt werden.<br />
Besonders erwähnenswert ist, dass es sich hierbei um<br />
eine (lebens-)wichtige Impfung handelt. Tetanus-<br />
Bakterien sind weitverbreitet und können durch kleinste<br />
Wunden (auch unbemerkt) in den Körper gelangen.<br />
Jährlich sterben auch in Deutschland Personen an einer<br />
Tetanus-Erkrankung infolge unzureichenden Immunschutzes.<br />
Insofern ist es von großem Nutzen, wenn Ihr<br />
Betriebsarzt diesen fehlenden Impfschutz aufdeckt und<br />
zur Impfung auffordert.<br />
<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 29
03 | Quellen<br />
Infektionsgefahren<br />
● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />
● Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge,<br />
ArbMedVV, Teil 2<br />
<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />
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01 | Informationen<br />
Mutterschutzgesetz<br />
Schwangere unterliegen einem besonderen Schutz,<br />
der in Mutterschutz-Vorschriften geregelt ist. Manche<br />
Tätigkeiten dürfen sie nicht ausüben. So z. B. gelten<br />
Beschäftigungsverbote für Schwangere bei Ausbruch<br />
bestimmter „Kinderkrankheiten“ in der Einrichtung und<br />
ein Verbot, Lasten über 10 kg – also auch Kinder – zu<br />
tragen. Näheres können Sie in der Broschüre<br />
„Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern“<br />
nachlesen.<br />
<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 31
Mutterschutzgesetz<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Die werdende Mutter ist verpflichtet, sofort nach der<br />
Feststellung der Schwangerschaft durch den Arzt den<br />
Arbeitgeber darüber zu informieren. Nur so kann er seiner<br />
gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Fürsorgepflicht<br />
nachkommen.<br />
<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 32
03 | Quellen<br />
Mutterschutzgesetz<br />
● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />
● Mutterschutzgesetz (MuSchG)<br />
● Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern<br />
<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 33
01 | Informationen<br />
Suchtprävention<br />
Suchterkrankungen sind vergleichsweise häufig. So<br />
können auch in einer Kindertageseinrichtung Personen<br />
beschäftigt sein, die alkohol-, medikamenten- oder<br />
drogenabhängig sind. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,<br />
die Kinder aufgrund eines Suchtmittels nicht aufmerksam<br />
beaufsichtigen können oder unnötige Risiken tolerieren,<br />
sind für die Kinder – und möglicherweise auch für sich<br />
selbst – eine Gefahr.<br />
Wichtig ist es daher, sich rechtzeitig Gedanken zu<br />
machen, was zu tun ist, wenn die Arbeitsleistung einer<br />
Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters sinkt und die<br />
Möglichkeit besteht, dass ein Suchtmittelmissbrauch<br />
vorliegt. Bewährt haben sich in solchen Situationen<br />
Dienstvereinbarungen, die im Vorfeld zusammen mit dem<br />
Träger der Einrichtung erarbeitet wurden. Von Vorteil<br />
ist es, wenn in der Dienstvereinbarung verschiedene<br />
Punkte festgelegt werden, wie z. B.<br />
● in welchen Situationen sie Anwendung findet<br />
● wie und wann die Belegschaft über das Thema<br />
Suchterkrankung und über die beschlossenen<br />
Vorgehensweisen informiert wird<br />
● wann Führungskräfte eine Schulung erhalten<br />
● wie vorzugehen ist, wenn eine Person auffällig wird<br />
und vermutet wird, dass der Grund der<br />
Minderleistung eine Suchterkrankung ist<br />
● ein Stufenplan mit genauer Angabe über die Zahl und<br />
die Inhalte der Gespräche sowie mit der Nennung der<br />
dem jeweiligen Gespräch beiwohnenden Personen<br />
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● wann auf externe oder interne Hilfsangebote hingewiesen<br />
wird<br />
● was zu tun ist, wenn die süchtige Person sich nicht<br />
an Vereinbarungen hält<br />
● was zu tun ist, wenn ein Vorgesetzter oder eine<br />
Vorgesetzte ein süchtiges Verhalten mit damit<br />
verbundenen Minderleistungen duldet<br />
● was der süchtigen Person in Aussicht gestellt wird,<br />
wenn sie erfolgreich das süchtige Verhalten<br />
abgelegt hat (z. B. eine Garantie, wieder eingestellt<br />
zu werden)<br />
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Suchtprävention<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Beim Erstellen einer Dienstanweisung ist zu beachten,<br />
dass es widerrechtlich ist, einen Süchtigen zu einer wie<br />
auch immer gearteten Therapie zu zwingen. Die süchtige<br />
Person muss selbst bestimmen können, wie sie das<br />
vereinbarte Ziel – das ist i. d. R. die normale Arbeitsleistung<br />
– erreicht. Der Arbeitgeber darf zwar nicht die<br />
Therapieform, dafür aber die Konsequenzen einer<br />
verminderten Arbeitsleistung festlegen. Möglich ist es<br />
auch, mildere Konsequenzen einer Minderleistung für<br />
den Fall vorzusehen, dass die süchtige Person freiwillig<br />
den Arbeitgeber über den Verlauf und den Erfolg der<br />
Therapie informiert.<br />
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Suchtprävention<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Wenn eine Arbeitskollegin oder ein Arbeitskollege<br />
auffällig verändert wirkt, sollte diese Person auf diese<br />
Veränderung angesprochen werden. Wichtig ist hierbei,<br />
dass man nicht versucht, Diagnosen zu stellen oder sogar<br />
Therapien vorzugeben, sondern das Gespräch auf rein<br />
dienstliche Belange zu lenken. Die Gründe der Abhängigkeit<br />
sind zwar häufig verständlich, Mitleid hilft aber der<br />
Süchtigen oder dem Süchtigen nicht. Einen Gefallen tut<br />
man der süchtigen Kollegin oder dem süchtigen Kollegen<br />
hingegen, wenn ihr oder ihm unmissverständlich klargemacht<br />
wird, dass Minderleistungen der Einrichtungsleitung<br />
weitergemeldet werden, wenn das Verhalten nicht<br />
geändert wird. Diese Haltung ist nur scheinbar unkollegial.<br />
In Wirklichkeit ist es aber für Süchtige zumeist eine<br />
große Motivation, ihr Verhalten zu ändern. Vielleicht kann<br />
sogar durch ein einziges solches Gespräch eine lange<br />
Suchtkarriere vermieden werden.<br />
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Suchtprävention<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Wenn die Arbeitsleistungen sichtbar sinken, sollte die<br />
oder der Vorgesetzte mit dem auffälligen Mitarbeiter oder<br />
der auffälligen Mitarbeiterin sprechen. Auch hier ist es<br />
wichtig, sich nicht auf den privaten Bereich lenken zu<br />
lassen, sondern lediglich vertragliche Leistungen (d. h.<br />
Arbeitsleistungen) einzufordern. Es muss deutlich werden,<br />
dass eine verminderte Arbeitsleistung nicht länger toleriert<br />
wird. Ab diesem Moment sollte der vorher in der<br />
Dienstvereinbarung festgelegte Stufenplan greifen.<br />
Sämtliche Gespräche sollten sachlich, in einem separaten<br />
Raum und in Ruhe (Telefon umleiten oder zumindest leise<br />
stellen!) geführt werden. Die Einrichtungsleitung darf bei<br />
diesen Gesprächen zwar Vermutungen äußern, aber keine<br />
Diagnose stellen, die die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter<br />
nicht selbst äußert oder bestätigt.<br />
Für eine süchtige oder suchtgefährdete Person ist es<br />
enorm wichtig, soziale Unterstützung beim Entzug zu<br />
haben. Rückfälle sind aber Teil der Erkrankung. Wird eine<br />
süchtige Person rückfällig, ist es hilfreich, ihr aufzuzeigen,<br />
welche Erfolge sie bereits in der Zeit des Entzugs erreicht<br />
hat, und ihr Mut zuzusprechen, dass sie weitere Male<br />
siegreich aus dem Kampf gegen das süchtige Verlangen<br />
hervorgehen wird. Strafende Missachtung hingegen<br />
motiviert eher zu süchtigem Verhalten.<br />
Vorgesetzte hingegen müssen darauf hinweisen, dass<br />
geschlossene Vereinbarungen eingehalten werden<br />
müssen und Übertretungen nicht oder nur begrenzt<br />
toleriert werden. Dies schließt ermutigende Worte aber<br />
nicht aus.<br />
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03 | Quellen<br />
Suchtprävention<br />
● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />
● Seminare der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen<br />
● Betriebsvereinbarung der Metall-<br />
Berufsgenossenschaft<br />
● Dienstvereinbarung „Sucht“ der Finanzverwaltung<br />
NRW<br />
● In der Broschüre „Suchtprobleme im Betrieb“<br />
befinden sich mehrere Muster. Diese Broschüre<br />
schicken wir unseren versicherten Betrieben gerne<br />
kostenlos zu.<br />
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01 | Informationen<br />
Pinnwand<br />
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine<br />
Beschäftigten über die für ihren Arbeitsbereich geltenden<br />
Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften<br />
zu informieren bzw. diese zur Verfügung zu stellen.<br />
Zu den aushängepflichtigen Arbeitsschutzgesetzen<br />
gehören:<br />
● Arbeitsschutzgesetz<br />
● Mutterschutzgesetz<br />
● Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
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Pinnwand<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, den Namen,<br />
Sitz und die erforderlichen Rufnummern des zuständigen<br />
Unfallversicherungsträgers auszuhängen.<br />
Dieser hat das Recht, autonome Vorschriften zu erlassen,<br />
die für den Unternehmer bindend sind. Dazu gehören z. B.<br />
Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Richtlinien.<br />
Alle relevanten Vorschriften des Unfallversicherungsträgers<br />
können entweder als PDF-Datei unter www.<br />
unfallkasse-nrw.de heruntergeladen werden oder in<br />
Schriftform kostenfrei angefordert werden.<br />
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03 | Quellen<br />
Pinnwand<br />
● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />
● Arbeitsstättenverordnung<br />
● Arbeitsschutzgesetz<br />
● Mutterschutzgesetz<br />
● Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
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01 | Informationen<br />
Sicherheitsorganisation<br />
Um einen wirkungsvollen betrieblichen Arbeitsschutz<br />
gewährleisten zu können, hat der Träger einer Kindertageseinrichtung<br />
gemäß § 19 UVV GUV-V A1 „Grundsätze<br />
der Prävention“ Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und<br />
andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.<br />
Diese sind befähigt, das Personal sowie den Bau und die<br />
Einrichtung einer <strong>Kita</strong> sicherheitstechnisch zu betreuen.<br />
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Sicherheitsorganisation<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Weiterhin ist der Unternehmer verpflichtet, geeignete<br />
Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Sinnvoll ist es, den<br />
Sicherheitsbeauftragten aus den Reihen der Beschäftigten<br />
einer jeweiligen Kindertageseinrichtung zu bestellen,<br />
um somit die einrichtungsspezifischen Sicherheits- und<br />
Gesundheitsprobleme effektiver lösen zu können. Die<br />
Sicherheitsbeauftragten müssen durch den Unternehmer<br />
die Gelegenheit bekommen, ihre Aufgaben zu erfüllen,<br />
mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenzuarbeiten<br />
und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des<br />
Unfallversicherungsträgers teilzunehmen.<br />
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03 | Quellen<br />
Sicherheitsorganisation<br />
● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1, §§ 19, 20<br />
● Schulen und Kindertageseinrichtungen,<br />
Seminarbroschüre 2010<br />
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01 | Informationen<br />
Vertreter des Arbeitsschutzes<br />
Damit der Unternehmer seiner gesetzlich verankerten<br />
Fürsorgepflicht seinen Beschäftigten gegenüber nachkommen<br />
kann, beruft er in regelmäßigen Zeitabständen<br />
den Arbeitsschutzausschuss ein. Dieser befasst sich mit<br />
den Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.<br />
Fragen oder Probleme aus dem Bereich der<br />
Sicherheits- und Gesundheitsförderung in Kindertageseinrichtungen,<br />
wie z. B. arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren<br />
durch Lärm oder nichtergonomisches Mobiliar<br />
für das Erziehungspersonal, können in diesem Ausschuss<br />
diskutiert werden.<br />
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Vertreter des Arbeitsschutzes<br />
02 | weitere Hinweise<br />
Ein weiterer Vertreter des Arbeitsschutzes ist der Personalrat,<br />
der sich mit allen Problemen der Arbeitsgestaltung<br />
und des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung<br />
als gewählte Arbeitnehmervertretung beschäftigt.<br />
Dem Personalrat können die Anliegen der Beschäftigten<br />
vorgebracht werden. Dieser hat dann die Aufgabe, beim<br />
Arbeitgeber die Probleme vorzubringen und eine Lösung<br />
anzustreben.<br />
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03 | Quellen<br />
Vertreter des Arbeitsschutzes<br />
● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />
● Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11<br />
● Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)<br />
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