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Sichere Kita - Leitung

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<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong><br />

<strong>Leitung</strong>


Impressum<br />

Herausgeber<br />

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen<br />

Regionaldirektion Rheinland<br />

Sankt-Franziskus Straße 146<br />

40470 Düsseldorf<br />

Telefon 0211 2808-0<br />

Telefax 0211 2808-209<br />

E-Mail info@unfallkasse-nrw.de<br />

Internet www.unfallkasse-nrw.de<br />

Redaktion, Konzept<br />

Sigrid Bertzen (Unfallkasse NRW)<br />

Gestaltung, Umsetzung<br />

rend Medien Service GmbH<br />

www.rend.de<br />

Bildnachweis<br />

Sigrid Bertzen<br />

rend Medien Service GmbH<br />

Ausgabe Juni 2010<br />

www.sichere-kita.de


Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Leitung</strong>szimmer<br />

Leiterin/Leiter 3<br />

Büroarbeitsplatz 6<br />

Führungsaufgaben 9<br />

Arbeitsmanagement 12<br />

Personalraum<br />

Grundsätzliches 15<br />

Pädagogisches Personal 18<br />

Ergonomie 21<br />

Lärm 24<br />

Infektionsgefahren 27<br />

Mutterschutzgesetz 31<br />

Suchtprävention 34<br />

Pinnwand 39<br />

Organisationshinweise<br />

Sicherheitsorganisation 42<br />

Vertreter des Arbeitsschutzes 45


01 | Informationen<br />

Leiterin/Leiter<br />

Mit der Übernahme einer <strong>Leitung</strong>stätigkeit hat, nach den<br />

geltenden Vorschriften, eine Übertragung von Unternehmerpflichten<br />

statt gefunden. Das bedeutet, das die<br />

<strong>Leitung</strong> einer Kindertageseinrichtung für die Sicherheitsorganisation<br />

im Hause verantwortlich ist. Hierzu gehören<br />

folgende Aufgaben:<br />

● dem Sachkostenträger sicherheits- und<br />

gesundheitsgefährdende Mängel des <strong>Kita</strong>- Baus<br />

und seiner Einrichtung melden<br />

● geeignete Sicherheitsbeauftragte bestellen<br />

● das Personal über Unfallverhütungsvorschriften<br />

und sonstige Regelungen unterweisen<br />

● regelmäßig Sicherheits- und Gesundheitsthemen im<br />

Team besprechen<br />

● den sicherheitsgerechten Ablauf des <strong>Kita</strong>- Betriebs<br />

organisieren<br />

Zusammenfassend betrachtet, beinhaltet dies die<br />

organisatorische Gesamtverantwortung für Sicherheit<br />

und Unfallverhütung als ganzheitliche Aufgabe der<br />

Sicherheits- und Gesundheitsförderung.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | <strong>Leitung</strong>szimmer<br />

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Leiterin/Leiter<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Die organisatorische Gesamtverantwortung der <strong>Kita</strong>-<br />

<strong>Leitung</strong> für einen sicherheitsgerechten und gesundheitsfördernden<br />

Ablauf des <strong>Kita</strong>- Betriebs beinhaltet<br />

nicht nur die Verantwortung für die Kinder der Einrichtung,<br />

sondern auch die Verantwortung für den Arbeitsund<br />

Gesundheitsschutz des Personals. Sie muss darauf<br />

achten, dass die Arbeitsorganisation Über- oder aber auch<br />

Unterforderungen vermeidet und das die Beschäftigten<br />

ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden. Zu<br />

berücksichtigen sind hierbei:<br />

● das Alter der Beschäftigten<br />

● deren Qualifikation<br />

● eventuelle körperliche Einschränkungen<br />

● besondere Fähigkeiten<br />

● eventuelle fachliche Stärken oder Defizite<br />

● besondere persönliche Lebensumstände, die<br />

die Arbeit in der <strong>Kita</strong> beeinflussen könnten<br />

Eine professionelle Personalführung, unter Berücksichtigung<br />

der unterschiedlichen Persönlichkeiten aus<br />

denen ein Teams zusammensetzt, ermöglicht eine<br />

gesundheitsförderliche Arbeitsatmosphäre, die sich<br />

positiv auf die Gesamtsituation der Kindertageseinrichtung<br />

auswirkt.<br />

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03 | Quellen<br />

Leiterin/Leiter<br />

● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1, § 13<br />

● Arbeits- und Gesundheitsmanagement in Kindertageseinrichtungen,<br />

Unfallkasse NRW, Seminare 2010<br />

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01 | Informationen<br />

Büroarbeitsplatz<br />

Das Büro einer Kindertageseinrichtung ist entsprechend<br />

der Arbeitsaufgaben ihrer <strong>Leitung</strong>skraft einzurichten.<br />

Vielfältige Management- sowie Verwaltungstätigkeiten<br />

prägen den Arbeitsalltag von LeiterInnen und erfordern<br />

den Einsatz moderner Bearbeitungs- und Kommunikationsmedien.<br />

Dementsprechend handelt es sich um einen Arbeitsplatz,<br />

der nach den geltenden Vorschriften zur Gestaltung von<br />

Büroarbeitsplätzen ausgestattet sein muss.<br />

Hierzu gehören folgende Ausstattungsmerkmale:<br />

❍ ergonomisch geeignete Büromöbel<br />

❍ einen geeigneten Bildschirm und Computer<br />

❍ ausreichende Belüftungsmöglichkeiten<br />

❍ ein angenehmes Raumklima<br />

❍ eine den Vorschriften entsprechende Beleuchtung<br />

und Belichtung<br />

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Büroarbeitsplatz<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Um den Büroarbeitsplatz gesundheitsfördernd zu gestalten,<br />

sind bestimmte Bedingungen erforderlich. So<br />

z. B. die Größe des Raumes sowie dessen Gegebenheiten<br />

bezüglich der Belüftungs- und Belichtungsfaktoren<br />

und der Akustik. Die Anordnung des Schreibtisches<br />

und des Bildschirms, um Blendungen sowie besondere<br />

Belastungen für die Augen zu vermeiden, ist zu berücksichtigen.<br />

Die Ausrichtung und die Nennbeleuchtungsstärke<br />

der künstlichen Beleuchtung sind ebenso von<br />

Bedeutung.<br />

Die schematische Darstellung eines optimalen ausgestatteten<br />

Büroarbeitsplatzes zeigt die erforderlichen<br />

Bedingungen.<br />

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03 | Quellen<br />

Büroarbeitsplatz<br />

● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />

● UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel,<br />

GUV-V A3<br />

● Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, GUV-I 650<br />

● Sicherheitsregeln für die künstliche Beleuchtung von<br />

Arbeitsplätzen, GUV-R 131<br />

● Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),<br />

§§ 6,24,25,26,28,29<br />

● Bildschirmarbeitsverordnung<br />

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01 | Informationen<br />

Führungsaufgaben<br />

Die <strong>Leitung</strong> einer Kindertageseinrichtung beinhaltet eine<br />

Fülle von unterschiedlichen Arbeitsaufgaben, die effektiv<br />

koordiniert werden müssen. Dazu gehören:<br />

● Organisatorische Gesamtverantwortung<br />

● Repräsentationsaufgaben<br />

● Personalführung<br />

● Budgetverwaltung<br />

● Öffentlichkeitsarbeit<br />

● Zusammenarbeit mit dem Träger sowie mit anderen<br />

Institutionen.<br />

Dies sind nur einige dieser vielfältigen Arbeitbereiche,<br />

sodass man die Leiterin oder den Leiter einer Einrichtung<br />

durchaus als „Manager/in“ bezeichnen kann. Um ihr<br />

Management erfolgreich durchführen zu können, muss<br />

die <strong>Leitung</strong> jedoch eine ausreichende zeitliche Freistellung<br />

für personelle, organisatorische und pädagogische<br />

<strong>Leitung</strong>saufgaben erhalten. Je nach Größe der Einrichtung<br />

ist es sogar erforderlich, die <strong>Leitung</strong> gänzlich von der<br />

direkten pädagogischen Arbeit mit den Kindern freizustellen.<br />

Sie kann dadurch die Qualität der Arbeit sowie<br />

deren reibungslosen Ablauf organisieren und die Einrichtung<br />

als attraktives Dienstleistungsunternehmen<br />

in der Öffentlichkeit präsentieren.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | <strong>Leitung</strong>szimmer<br />

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Führungsaufgaben<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Im Verlauf ihrer Ausbildung werden Erzieherinnen und<br />

Erzieher nicht auf die Managerfunktionen einer <strong>Leitung</strong>skraft<br />

vorbereitet und müssen sich erst einmal durch ihr<br />

persönliches Engagement in diese Rolle einarbeiten.<br />

Bildungsträger unterschiedlichster Art bieten inzwischen<br />

berufsbegleitende Fortbildungsmöglichkeiten für <strong>Kita</strong>-<br />

<strong>Leitung</strong>en an, um ihnen Hilfestellungen zur Bewältigung<br />

ihrer Arbeit zu geben.<br />

Ausbildungsinhalte können sein:<br />

❍ Feststellen der Anforderungen an den <strong>Kita</strong> Alltag<br />

❍ Arbeitsmanagement<br />

❍ Zeitmanagement<br />

❍ Teamentwicklung<br />

❍ Zusammenarbeit mit dem Träger und<br />

übergeordnete Institutionen<br />

❍ Erstellen von pädagogischen Beobachtungsbögen<br />

❍ Einführung in die Finanzbuchhaltung<br />

❍ Einsatz von Computerprogrammen<br />

❍ Gesprächsführung/ Krisenintervention<br />

❍ Umgang mit Eltern<br />

❍ Moderation und Präsentation<br />

❍ Öffentlichkeitsarbeit<br />

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03 | Quellen<br />

Führungsaufgaben<br />

● Arbeits- und Gesundheitsmanagement in Kindertageseinrichtungen,<br />

Unfallkasse NRW, Seminare 2010<br />

● Gesund führen - eine Herausforderung für die <strong>Leitung</strong><br />

von Kindertageseinrichtungen, Unfallkasse NRW,<br />

Seminare 2010<br />

● Schulen und Kindertageseinrichtungen,<br />

Seminarbroschüre 2010<br />

● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />

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01 | Informationen<br />

Arbeitsmanagement<br />

Ein bedarfsgerechtes, auf die Belange der Einrichtung<br />

bezogenes Arbeitsmanagement, sorgt für einen guten<br />

Betriebsablauf und führt damit zu einer ausgeglichen<br />

Atmosphäre in der Kindertageseinrichtung. Diese kommt<br />

sowohl den Beschäftigten, als auch den Kindern bzw.<br />

Eltern zugute und erfüllt den ganzheitlichen Ansatz zur<br />

Sicherheits- und Gesundheitsförderung. Ein unausgewogenes<br />

Arbeitsmanagement führt zu einer permanenten<br />

Überforderung des Personals und somit zu Zeitdruck,<br />

Stress, Missstimmung und u. U. zu gesundheitlichen<br />

Problemen.<br />

Eine Analyse der Bereiche Personaleinsatz, Raumnutzung,<br />

Angebotsstruktur in Verbindung mit den Öffnungszeiten<br />

der Einrichtung kann helfen, Belastungen zu erkennen<br />

und Möglichkeiten der Reduzierung zu erarbeiten.<br />

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Arbeitsmanagement<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Damit die Arbeitsbelastung gleichmäßig verteilt und nicht<br />

zu einer Überlastung des Teams führt, ist eine Analyse des<br />

Tagesablaufs einer Kindertageseinrichtung sinnvoll. Dabei<br />

wird genau erfasst, wie viele Kinder zu welcher Uhrzeit<br />

anwesend sind, welche Angebote zu welcher Uhrzeit und<br />

Abfolge durchgeführt werden und wie die Auslastung der<br />

einzelnen Räumlichkeiten ist. Bei dieser Analyse können<br />

u. U. Überschneidungen oder freie Kapazitäten festgestellt<br />

werden. Besonders wichtig ist, dass alle Teammitglieder<br />

am Analyseprozess beteiligt sind, um geeignete<br />

Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen erarbeiten<br />

und nachvollziehen zu können. Die Akzeptanz für mögliche<br />

Veränderungsprozesse in der Arbeitsorganisation<br />

ist somit höher und fördert die Bereitschaft zu einer<br />

Umsetzung der Maßnahmen.<br />

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03 | Quellen<br />

Arbeitsmanagement<br />

● Raum und Zeit gewinnen – Entlastende<br />

Arbeitsorganistion<br />

Zu diesem Thema werden von<br />

Weiterbildungseinrichtungen Fachseminare angeboten.<br />

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01 | Informationen<br />

Grundsätzliches<br />

Bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheitsoder<br />

Gesundheitsgründe dies erfordern, ist gemäß § 6<br />

der Arbeitsstättenverordnung den Beschäftigten ein<br />

Pausenraum zur Verfügung zu stellen.<br />

Aufgrund der hohen Belastungen im Arbeitsalltag der<br />

Beschäftigten von Kindertageseinrichtungen sollte<br />

grundsätzlich ein Pausenraum zur Verfügung stehen.<br />

Das pädagogische Personal hat eine Fülle von unterschiedlichen<br />

Arbeitsaufgaben zu leisten und für eine<br />

pädagogische sowie sicherheitsgerechte Betreuung<br />

der Kinder zu sorgen. Dies erfordert ein hohes Maß<br />

an Konzentration und Flexibilität.<br />

Um diesen Anforderungen gewachsen zu sein, ist es<br />

unerlässlich, dass das Personal die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Erholungspausen macht.<br />

Hierfür ist ein geeigneter Pausenraum jenseits des<br />

Geschehens erforderlich.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />

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Grundsätzliches<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Der Pausen- oder Personalraum sollte es den Beschäftigten<br />

ermöglichen, ihre Pausen ungestört und in<br />

einer gesundheitsförderlichen Umgebung zu verbringen.<br />

Hierzu ist nicht nur eine ansprechende Gestaltung des<br />

Raumes erforderlich, sondern auch eine angemessene<br />

Raumqualität in Bezug auf:<br />

● Temperatur<br />

● Klima<br />

● Lüftung<br />

● Beleuchtung/Belichtung<br />

● Größe und Akustik<br />

● ergonomisch geeignetes Mobiliar<br />

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03 | Quellen<br />

Grundsätzliches<br />

● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />

● Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)<br />

● Arbeitszeitgesetz (ArbZG)<br />

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01 | Informationen<br />

Pädagogisches Personal<br />

Entscheidend für einen guten Betriebsablauf und ein<br />

gutes Arbeitsklima ist die Zusammenarbeit im Team.<br />

Diese ist die Basis dafür, dass die Anforderungen, die<br />

an eine Kindertageseinrichtung gestellt werden, zu<br />

bewältigen sind, ohne dass sie zu Überforderungen der<br />

Beschäftigten führen.<br />

Als Team bezeichnet man eine definierte Kommunikationsgemeinschaft,<br />

deren Mitglieder – gerichtet auf ein<br />

gemeinsam verantwortetes Ziel – auf der Grundlage<br />

geklärter Beziehungen arbeitsteilig zusammenarbeiten.<br />

Analysiert man diese Definition, so erhalten vier Satzelemente<br />

eine besondere Bedeutung:<br />

1. Kommunikationsgemeinschaft<br />

2. Gemeinsam verantwortetes Ziel<br />

3. Geklärte Beziehungen<br />

4. Arbeitsteilig zusammenarbeiten<br />

Dies bedeutet, dass ein Team über eine gute Kommunikationsstruktur<br />

verfügen sollte, um Informationen oder<br />

Absprachen für jeden Beschäftigten im Team zugänglich<br />

zu machen. So können Missverständnisse oder Unklarheiten<br />

vermieden werden und unnötige Doppel- sowie<br />

Zusatz- arbeiten entfallen.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />

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Pädagogisches Personal<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Um den Arbeitsalltag in Kindertageseinrichtungen zu<br />

erleichtern, kann eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung<br />

in Verbindung mit den einzelnen Funktionen, wie z. B.<br />

<strong>Leitung</strong>, stellvertretende <strong>Leitung</strong>, Gruppenleitung usw.,<br />

nützlich sein. Je konkreter Arbeitsbereiche den einzelnen<br />

Funktionsstellen zugeordnet werden, desto größer wird<br />

die Verantwortlichkeit zur Durchführung dieser Aufgabenbereiche.<br />

Beispiel 1: Die stellvertretende <strong>Leitung</strong> der Kindertageseinrichtung<br />

ist federführend zuständig für die Bestellung<br />

von pädagogischem Material. Sie ist verantwortlich, den<br />

Bestand des Materials in den Gruppen zu erfassen, den<br />

Bedarf festzustellen, Preisvergleiche einzuholen und die<br />

Bestellungen durchzuführen. Zu ihren Aufgaben gehört<br />

auch, den pädagogischen Etat zu verwalten und mit der<br />

<strong>Leitung</strong> der Einrichtung abzustimmen.<br />

Beispiel 2: Eine pädagogische Kraft ist zuständig für die<br />

Bewegungsförderung in der Einrichtung. Sie könnte<br />

Fortbildungsinhalte zur Bewegungsförderung ins Team<br />

einbringen, die Ausstattung, die Angebotsstruktur und<br />

die Materialien zur Bewegungsförderung analysieren und<br />

ggf. optimieren.<br />

Die Zuordnung von Verantwortlichkeiten sollte, wenn<br />

möglich, nach den persönlichen Interessen und Fähigkeiten<br />

der Mitarbeiter/-innen vollzogen werden, um so<br />

die Arbeitszufriedenheit der Einzelnen zu steigern.<br />

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03 | Quellen<br />

Pädagogisches Personal<br />

● Schulen und Kindertageseinrichtungen,<br />

Seminarbroschüre 2010<br />

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01 | Informationen<br />

Ergonomie<br />

Das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen<br />

ist unterschiedlichen arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen<br />

ausgesetzt. Besonders erwähnenswert ist in<br />

diesem Zusammenhang das häufig fehlende ergonomisch<br />

geeignete Mobiliar für die Beschäftigten. Vielfach sitzen<br />

die Mitarbeiter/-innen auf Kinderstühlen, arbeiten an<br />

niedrigen Tischen und nehmen somit über einen längeren<br />

Zeitraum hinweg eine ungünstige Körperhaltung ein.<br />

Verspannungen im Nacken- oder Halswirbelbereich sowie<br />

Schmerzen im Rücken oder in den Knien können die Folge<br />

dieser Fehlhaltungen sein. Vermeidbar wären diese<br />

gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch einen<br />

höhenverstellbaren Stuhl, der ein ergonomisches Sitzen<br />

ermöglicht, sowie einen Arbeitsplatz, der den physiologischen<br />

Bedürfnissen eines Erwachsenen entspricht.<br />

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Ergonomie<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Aufgrund der veränderten Arbeitsaufforderungen an<br />

Kindertageseinrichtungen sind häufig schriftliche Dokumentationen<br />

anzufertigen. Hierfür ist ergonomisches<br />

Mobiliar für das Personal vorzuhalten.<br />

Eine Alternative zum Arbeiten im Sitzen können sogenannte<br />

Stehpulte sein. Hierbei hat das pädagogische<br />

Personal die Möglichkeit, Arbeiten rückenschonend<br />

auszuführen.<br />

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03 | Quellen<br />

Ergonomie<br />

● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />

● Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)<br />

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Lärm<br />

01 | Informationen<br />

Untersuchungen haben gezeigt, dass sich über 50 %<br />

der befragten Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen<br />

durch Lärm belastet fühlen. Ein unspezifisches Unwohlsein,<br />

Kopfschmerzen, Magen-Darm-Probleme, Einschränkung<br />

der Leistungsfähigkeit bis hin zu akuten<br />

Stresssymptomen können die Folge einer dauerhaften<br />

Lärmbelastung sein. Oft reicht die Erholungsphase am<br />

Wochenende nicht mehr aus, um den Arbeitsalltag<br />

innerhalb der Woche zu meistern.<br />

Hinzu kommt, dass mit der Zunahme der Berufszugehörigkeit<br />

die Lärmbelastung intensiver auf den Körper<br />

einwirkt. Der Mensch empfindet den Lärm mit zunehmendem<br />

Alter als belastender und reagiert häufiger mit<br />

den o. a. Symptomen.<br />

Umso wichtiger ist es, im Sinne der Prävention herauszufinden,<br />

wodurch der Lärm entsteht, um dann eine<br />

wirksame Lärmreduzierung durch bauakustische,<br />

organisatorische und pädagogische Maßnahmen durchzuführen.<br />

Lärmmessungen geben Aufschluss darüber,<br />

ob u. U. eine ungünstige Raumakustik Ursache für eine<br />

Lärmbelastung sein kann.<br />

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Lärm<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Um die Lärmbelastung zu reduzieren, ist es zuerst einmal<br />

wichtig, die Beschäftigten, die Kinder und die Verantwortlichen<br />

von Kindertageseinrichtungen zu sensibilisieren.<br />

Folgende Fragen sollten beantwortet werden:<br />

● In welchem Maße fühlen sich die Beschäftigten<br />

durch Lärm belastet?<br />

● Kann man bei den Kindern Verhaltensweisen<br />

beobachten, die darauf schließen lassen, dass<br />

sie lärmbelastet sind?<br />

● Welche Lärmquellen können eindeutig identifiziert<br />

werden?<br />

● Wo liegen womöglich verdeckte Lärmquellen?<br />

Aus diesen Fragestellungen lassen sich mögliche Maßnahmen<br />

zur Lärmreduzierung ableiten.<br />

Wertvolle Hinweise zur Lärmproblematik und Lärmreduktion<br />

finden Sie in der Broschüre „Lärmprävention<br />

in Kindertageseinrichtungen“.<br />

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03 | Quellen<br />

Lärm<br />

● UVV Kindertageseinrichtungen, GUV-V S2, § 6<br />

● Regel Kindertageseinrichtungen, GUV-SR S2<br />

● Lärmprävention in Kindertageseinrichtungen,<br />

Hrsg.: Gesetzliche Unfallversicherungsträger der<br />

öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen und der<br />

BGW<br />

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01 | Informationen<br />

Infektionsgefahren<br />

Kinder bringen viele Infektionserreger mit in die Kindertageseinrichtung.<br />

Häufig werden Erreger übertragen,<br />

noch bevor die Kinder an den Symptomen einer Infektionserkrankung<br />

leiden. So übertragen an Masern infizierte<br />

Kinder bereits 5 Tage vor dem Auftreten der ersten<br />

Hauterscheinungen die Viren über (Speichel-)Tröpfchen.<br />

Auch Erwachsene können an sog. Kinderkrankheiten<br />

(Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Keuchhusten)<br />

erkranken. Manche dieser Kinderkrankheiten verlaufen<br />

im Erwachsenenalter mit Komplikationen und deutlich<br />

schwerwiegender als im Kindesalter.<br />

Es ist daher wichtig – und vorgeschrieben –, dass allen –<br />

also Frauen wie Männern –, die regelmäßigen und<br />

direkten Kontakt zu Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren<br />

haben, Impfungen gegen die o. g. Kinderkrankheiten<br />

angeboten werden.<br />

Kinder können aber auch Krankheitserreger, die über den<br />

Stuhl ausgeschieden werden, wie Noroviren oder Hepatitis<br />

A, mit in die Kindertageseinrichtung bringen. Im<br />

ersten Fall sind Desinfektionsmaßnahmen erforderlich,<br />

im zweiten muss vom Arbeitgeber eine Impfung<br />

angeboten werden.<br />

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Infektionsgefahren<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Nach der Biostoffverordnung müssen alle Personen einer<br />

Kindertageseinrichtung, die direkten und regelmäßigen<br />

Kontakt zu Kindern haben, das sind i. d. R. die<br />

Erzieherinnen und die Praktikanten, arbeitsmedizinisch<br />

untersucht werden. Bei dieser Untersuchung wird den<br />

o. g. Personen angeboten, sich auf Kosten des Trägers<br />

gegen die entsprechenden Kinderkrankheiten impfen zu<br />

lassen bzw. mittels einer Blutuntersuchung klären zu<br />

lassen, ob sie gegen diese Erkrankungen immun sind.<br />

Dies gilt auch für Praktikanten, die z. B. ihr Anerkennungsjahr<br />

machen. Für Schüler-Praktikanten können andere<br />

Regelungen unter „Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorge, ArbMedVV, Teil 2“ gefunden werden.<br />

Für Frauen im gebärfähigen Alter gibt es bezüglich<br />

Infektionserreger keine eigenen Vorschriften. Für sie<br />

gelten – wie für Männer – die Regelungen der Verordnung<br />

zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />

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Infektionsgefahren<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Die Überprüfung des Tetanusschutzes ist eine sehr<br />

lobenswerte Tätigkeit des Betriebsarztes, aber nach dem<br />

berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 im engeren<br />

Sinne nicht seine Aufgabe. Bei Tetanus liegt für Erzieherinnen<br />

keine größere Gefährdung vor als für die Allgemeinbevölkerung,<br />

sodass der Arbeitgeber diese Impfung<br />

nicht bezahlen muss (und auch nicht kontrollieren lassen<br />

muss).<br />

Selbstverständlich ist es von Vorteil, wenn ein mangelnder<br />

Impfschutz aufgedeckt wird. Die Impfung sollte dann<br />

zeit- nah beim Hausarzt nachgeholt werden.<br />

Besonders erwähnenswert ist, dass es sich hierbei um<br />

eine (lebens-)wichtige Impfung handelt. Tetanus-<br />

Bakterien sind weitverbreitet und können durch kleinste<br />

Wunden (auch unbemerkt) in den Körper gelangen.<br />

Jährlich sterben auch in Deutschland Personen an einer<br />

Tetanus-Erkrankung infolge unzureichenden Immunschutzes.<br />

Insofern ist es von großem Nutzen, wenn Ihr<br />

Betriebsarzt diesen fehlenden Impfschutz aufdeckt und<br />

zur Impfung auffordert.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />

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03 | Quellen<br />

Infektionsgefahren<br />

● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />

● Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge,<br />

ArbMedVV, Teil 2<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />

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01 | Informationen<br />

Mutterschutzgesetz<br />

Schwangere unterliegen einem besonderen Schutz,<br />

der in Mutterschutz-Vorschriften geregelt ist. Manche<br />

Tätigkeiten dürfen sie nicht ausüben. So z. B. gelten<br />

Beschäftigungsverbote für Schwangere bei Ausbruch<br />

bestimmter „Kinderkrankheiten“ in der Einrichtung und<br />

ein Verbot, Lasten über 10 kg – also auch Kinder – zu<br />

tragen. Näheres können Sie in der Broschüre<br />

„Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern“<br />

nachlesen.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />

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Mutterschutzgesetz<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Die werdende Mutter ist verpflichtet, sofort nach der<br />

Feststellung der Schwangerschaft durch den Arzt den<br />

Arbeitgeber darüber zu informieren. Nur so kann er seiner<br />

gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Fürsorgepflicht<br />

nachkommen.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />

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03 | Quellen<br />

Mutterschutzgesetz<br />

● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />

● Mutterschutzgesetz (MuSchG)<br />

● Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Leitung</strong> | Personalraum<br />

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01 | Informationen<br />

Suchtprävention<br />

Suchterkrankungen sind vergleichsweise häufig. So<br />

können auch in einer Kindertageseinrichtung Personen<br />

beschäftigt sein, die alkohol-, medikamenten- oder<br />

drogenabhängig sind. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,<br />

die Kinder aufgrund eines Suchtmittels nicht aufmerksam<br />

beaufsichtigen können oder unnötige Risiken tolerieren,<br />

sind für die Kinder – und möglicherweise auch für sich<br />

selbst – eine Gefahr.<br />

Wichtig ist es daher, sich rechtzeitig Gedanken zu<br />

machen, was zu tun ist, wenn die Arbeitsleistung einer<br />

Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters sinkt und die<br />

Möglichkeit besteht, dass ein Suchtmittelmissbrauch<br />

vorliegt. Bewährt haben sich in solchen Situationen<br />

Dienstvereinbarungen, die im Vorfeld zusammen mit dem<br />

Träger der Einrichtung erarbeitet wurden. Von Vorteil<br />

ist es, wenn in der Dienstvereinbarung verschiedene<br />

Punkte festgelegt werden, wie z. B.<br />

● in welchen Situationen sie Anwendung findet<br />

● wie und wann die Belegschaft über das Thema<br />

Suchterkrankung und über die beschlossenen<br />

Vorgehensweisen informiert wird<br />

● wann Führungskräfte eine Schulung erhalten<br />

● wie vorzugehen ist, wenn eine Person auffällig wird<br />

und vermutet wird, dass der Grund der<br />

Minderleistung eine Suchterkrankung ist<br />

● ein Stufenplan mit genauer Angabe über die Zahl und<br />

die Inhalte der Gespräche sowie mit der Nennung der<br />

dem jeweiligen Gespräch beiwohnenden Personen<br />

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● wann auf externe oder interne Hilfsangebote hingewiesen<br />

wird<br />

● was zu tun ist, wenn die süchtige Person sich nicht<br />

an Vereinbarungen hält<br />

● was zu tun ist, wenn ein Vorgesetzter oder eine<br />

Vorgesetzte ein süchtiges Verhalten mit damit<br />

verbundenen Minderleistungen duldet<br />

● was der süchtigen Person in Aussicht gestellt wird,<br />

wenn sie erfolgreich das süchtige Verhalten<br />

abgelegt hat (z. B. eine Garantie, wieder eingestellt<br />

zu werden)<br />

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Suchtprävention<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Beim Erstellen einer Dienstanweisung ist zu beachten,<br />

dass es widerrechtlich ist, einen Süchtigen zu einer wie<br />

auch immer gearteten Therapie zu zwingen. Die süchtige<br />

Person muss selbst bestimmen können, wie sie das<br />

vereinbarte Ziel – das ist i. d. R. die normale Arbeitsleistung<br />

– erreicht. Der Arbeitgeber darf zwar nicht die<br />

Therapieform, dafür aber die Konsequenzen einer<br />

verminderten Arbeitsleistung festlegen. Möglich ist es<br />

auch, mildere Konsequenzen einer Minderleistung für<br />

den Fall vorzusehen, dass die süchtige Person freiwillig<br />

den Arbeitgeber über den Verlauf und den Erfolg der<br />

Therapie informiert.<br />

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Suchtprävention<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Wenn eine Arbeitskollegin oder ein Arbeitskollege<br />

auffällig verändert wirkt, sollte diese Person auf diese<br />

Veränderung angesprochen werden. Wichtig ist hierbei,<br />

dass man nicht versucht, Diagnosen zu stellen oder sogar<br />

Therapien vorzugeben, sondern das Gespräch auf rein<br />

dienstliche Belange zu lenken. Die Gründe der Abhängigkeit<br />

sind zwar häufig verständlich, Mitleid hilft aber der<br />

Süchtigen oder dem Süchtigen nicht. Einen Gefallen tut<br />

man der süchtigen Kollegin oder dem süchtigen Kollegen<br />

hingegen, wenn ihr oder ihm unmissverständlich klargemacht<br />

wird, dass Minderleistungen der Einrichtungsleitung<br />

weitergemeldet werden, wenn das Verhalten nicht<br />

geändert wird. Diese Haltung ist nur scheinbar unkollegial.<br />

In Wirklichkeit ist es aber für Süchtige zumeist eine<br />

große Motivation, ihr Verhalten zu ändern. Vielleicht kann<br />

sogar durch ein einziges solches Gespräch eine lange<br />

Suchtkarriere vermieden werden.<br />

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Suchtprävention<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Wenn die Arbeitsleistungen sichtbar sinken, sollte die<br />

oder der Vorgesetzte mit dem auffälligen Mitarbeiter oder<br />

der auffälligen Mitarbeiterin sprechen. Auch hier ist es<br />

wichtig, sich nicht auf den privaten Bereich lenken zu<br />

lassen, sondern lediglich vertragliche Leistungen (d. h.<br />

Arbeitsleistungen) einzufordern. Es muss deutlich werden,<br />

dass eine verminderte Arbeitsleistung nicht länger toleriert<br />

wird. Ab diesem Moment sollte der vorher in der<br />

Dienstvereinbarung festgelegte Stufenplan greifen.<br />

Sämtliche Gespräche sollten sachlich, in einem separaten<br />

Raum und in Ruhe (Telefon umleiten oder zumindest leise<br />

stellen!) geführt werden. Die Einrichtungsleitung darf bei<br />

diesen Gesprächen zwar Vermutungen äußern, aber keine<br />

Diagnose stellen, die die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter<br />

nicht selbst äußert oder bestätigt.<br />

Für eine süchtige oder suchtgefährdete Person ist es<br />

enorm wichtig, soziale Unterstützung beim Entzug zu<br />

haben. Rückfälle sind aber Teil der Erkrankung. Wird eine<br />

süchtige Person rückfällig, ist es hilfreich, ihr aufzuzeigen,<br />

welche Erfolge sie bereits in der Zeit des Entzugs erreicht<br />

hat, und ihr Mut zuzusprechen, dass sie weitere Male<br />

siegreich aus dem Kampf gegen das süchtige Verlangen<br />

hervorgehen wird. Strafende Missachtung hingegen<br />

motiviert eher zu süchtigem Verhalten.<br />

Vorgesetzte hingegen müssen darauf hinweisen, dass<br />

geschlossene Vereinbarungen eingehalten werden<br />

müssen und Übertretungen nicht oder nur begrenzt<br />

toleriert werden. Dies schließt ermutigende Worte aber<br />

nicht aus.<br />

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03 | Quellen<br />

Suchtprävention<br />

● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />

● Seminare der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen<br />

● Betriebsvereinbarung der Metall-<br />

Berufsgenossenschaft<br />

● Dienstvereinbarung „Sucht“ der Finanzverwaltung<br />

NRW<br />

● In der Broschüre „Suchtprobleme im Betrieb“<br />

befinden sich mehrere Muster. Diese Broschüre<br />

schicken wir unseren versicherten Betrieben gerne<br />

kostenlos zu.<br />

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01 | Informationen<br />

Pinnwand<br />

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine<br />

Beschäftigten über die für ihren Arbeitsbereich geltenden<br />

Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften<br />

zu informieren bzw. diese zur Verfügung zu stellen.<br />

Zu den aushängepflichtigen Arbeitsschutzgesetzen<br />

gehören:<br />

● Arbeitsschutzgesetz<br />

● Mutterschutzgesetz<br />

● Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

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Pinnwand<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, den Namen,<br />

Sitz und die erforderlichen Rufnummern des zuständigen<br />

Unfallversicherungsträgers auszuhängen.<br />

Dieser hat das Recht, autonome Vorschriften zu erlassen,<br />

die für den Unternehmer bindend sind. Dazu gehören z. B.<br />

Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Richtlinien.<br />

Alle relevanten Vorschriften des Unfallversicherungsträgers<br />

können entweder als PDF-Datei unter www.<br />

unfallkasse-nrw.de heruntergeladen werden oder in<br />

Schriftform kostenfrei angefordert werden.<br />

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03 | Quellen<br />

Pinnwand<br />

● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />

● Arbeitsstättenverordnung<br />

● Arbeitsschutzgesetz<br />

● Mutterschutzgesetz<br />

● Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

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01 | Informationen<br />

Sicherheitsorganisation<br />

Um einen wirkungsvollen betrieblichen Arbeitsschutz<br />

gewährleisten zu können, hat der Träger einer Kindertageseinrichtung<br />

gemäß § 19 UVV GUV-V A1 „Grundsätze<br />

der Prävention“ Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und<br />

andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.<br />

Diese sind befähigt, das Personal sowie den Bau und die<br />

Einrichtung einer <strong>Kita</strong> sicherheitstechnisch zu betreuen.<br />

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Sicherheitsorganisation<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Weiterhin ist der Unternehmer verpflichtet, geeignete<br />

Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Sinnvoll ist es, den<br />

Sicherheitsbeauftragten aus den Reihen der Beschäftigten<br />

einer jeweiligen Kindertageseinrichtung zu bestellen,<br />

um somit die einrichtungsspezifischen Sicherheits- und<br />

Gesundheitsprobleme effektiver lösen zu können. Die<br />

Sicherheitsbeauftragten müssen durch den Unternehmer<br />

die Gelegenheit bekommen, ihre Aufgaben zu erfüllen,<br />

mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenzuarbeiten<br />

und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des<br />

Unfallversicherungsträgers teilzunehmen.<br />

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03 | Quellen<br />

Sicherheitsorganisation<br />

● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1, §§ 19, 20<br />

● Schulen und Kindertageseinrichtungen,<br />

Seminarbroschüre 2010<br />

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01 | Informationen<br />

Vertreter des Arbeitsschutzes<br />

Damit der Unternehmer seiner gesetzlich verankerten<br />

Fürsorgepflicht seinen Beschäftigten gegenüber nachkommen<br />

kann, beruft er in regelmäßigen Zeitabständen<br />

den Arbeitsschutzausschuss ein. Dieser befasst sich mit<br />

den Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.<br />

Fragen oder Probleme aus dem Bereich der<br />

Sicherheits- und Gesundheitsförderung in Kindertageseinrichtungen,<br />

wie z. B. arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren<br />

durch Lärm oder nichtergonomisches Mobiliar<br />

für das Erziehungspersonal, können in diesem Ausschuss<br />

diskutiert werden.<br />

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Vertreter des Arbeitsschutzes<br />

02 | weitere Hinweise<br />

Ein weiterer Vertreter des Arbeitsschutzes ist der Personalrat,<br />

der sich mit allen Problemen der Arbeitsgestaltung<br />

und des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung<br />

als gewählte Arbeitnehmervertretung beschäftigt.<br />

Dem Personalrat können die Anliegen der Beschäftigten<br />

vorgebracht werden. Dieser hat dann die Aufgabe, beim<br />

Arbeitgeber die Probleme vorzubringen und eine Lösung<br />

anzustreben.<br />

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03 | Quellen<br />

Vertreter des Arbeitsschutzes<br />

● UVV Grundsätze der Prävention, GUV-V A1<br />

● Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11<br />

● Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)<br />

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