Im Namen der Republik - Verbraucherrecht.at
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E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :<br />
Der nach § 29 KSchG aktiv legitimierte Kläger<br />
begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, zu unterlas-<br />
sen,<br />
a) im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im<br />
Fernabs<strong>at</strong>z in Österreich, insbeson<strong>der</strong>e bei Geschäftsab-<br />
schlüssen im Internet – wie unter <strong>der</strong> Seite www.elite-<br />
partner.<strong>at</strong> – gegenüber Konsumenten mittels Erklärungsfik-<br />
tion von einer autom<strong>at</strong>ischen Vertragsverlängerung auszu-<br />
gehen und damit den Verbrauchern die Kündigung des Ver-<br />
trags zu verweigern, obwohl die Verlängerungsklausel<br />
bereits in den AGB <strong>der</strong> Beklagten gesetzwidrig ist und<br />
gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt;<br />
b) im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im<br />
Fernabs<strong>at</strong>z in Österreich, insbeson<strong>der</strong>e bei Geschäftsab-<br />
schlüssen im Internet – wie unter <strong>der</strong> Seite www.elite-<br />
partner.<strong>at</strong> – gegenüber Konsumenten mittels Erklärungsfik-<br />
tion von einer autom<strong>at</strong>ischen Vertragsverlängerung auszu-<br />
gehen, obwohl die Inform<strong>at</strong>ionspflichten nach § 6 Abs 1 Z<br />
2 KSchG nicht eingehalten werden, indem Verbraucher nicht<br />
nochmals bei Beginn <strong>der</strong> hierfür vorgesehenen Frist auf<br />
die Bedeutung ihres Verhaltens beson<strong>der</strong>s hingewiesen wer-<br />
den und diesen zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung<br />
eine angemessene Frist eingeräumt wird;<br />
2 R 158/12p<br />
c) im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im<br />
Fernabs<strong>at</strong>z in Österreich, insbeson<strong>der</strong>e bei Geschäftsab-<br />
schlüssen im Internet – wie unter <strong>der</strong> Seite www.elite-<br />
partner.<strong>at</strong> – Konsumenten zu suggerieren, eine Vertrags-<br />
auflösung zum Ende <strong>der</strong> vereinbarten Vertragslaufzeit wäre<br />
nur unter vom Unternehmer vorgegebenen Bedingungen mög-<br />
lich, wie zum Beispiel, dass sich die Konsumenten dazu<br />
bereit erklären, ihre Kennenlerngeschichte sowie ein Bild