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Im Namen der Republik - Verbraucherrecht.at

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- 2 -<br />

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :<br />

Der nach § 29 KSchG aktiv legitimierte Kläger<br />

begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, zu unterlas-<br />

sen,<br />

a) im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im<br />

Fernabs<strong>at</strong>z in Österreich, insbeson<strong>der</strong>e bei Geschäftsab-<br />

schlüssen im Internet – wie unter <strong>der</strong> Seite www.elite-<br />

partner.<strong>at</strong> – gegenüber Konsumenten mittels Erklärungsfik-<br />

tion von einer autom<strong>at</strong>ischen Vertragsverlängerung auszu-<br />

gehen und damit den Verbrauchern die Kündigung des Ver-<br />

trags zu verweigern, obwohl die Verlängerungsklausel<br />

bereits in den AGB <strong>der</strong> Beklagten gesetzwidrig ist und<br />

gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt;<br />

b) im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im<br />

Fernabs<strong>at</strong>z in Österreich, insbeson<strong>der</strong>e bei Geschäftsab-<br />

schlüssen im Internet – wie unter <strong>der</strong> Seite www.elite-<br />

partner.<strong>at</strong> – gegenüber Konsumenten mittels Erklärungsfik-<br />

tion von einer autom<strong>at</strong>ischen Vertragsverlängerung auszu-<br />

gehen, obwohl die Inform<strong>at</strong>ionspflichten nach § 6 Abs 1 Z<br />

2 KSchG nicht eingehalten werden, indem Verbraucher nicht<br />

nochmals bei Beginn <strong>der</strong> hierfür vorgesehenen Frist auf<br />

die Bedeutung ihres Verhaltens beson<strong>der</strong>s hingewiesen wer-<br />

den und diesen zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung<br />

eine angemessene Frist eingeräumt wird;<br />

2 R 158/12p<br />

c) im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im<br />

Fernabs<strong>at</strong>z in Österreich, insbeson<strong>der</strong>e bei Geschäftsab-<br />

schlüssen im Internet – wie unter <strong>der</strong> Seite www.elite-<br />

partner.<strong>at</strong> – Konsumenten zu suggerieren, eine Vertrags-<br />

auflösung zum Ende <strong>der</strong> vereinbarten Vertragslaufzeit wäre<br />

nur unter vom Unternehmer vorgegebenen Bedingungen mög-<br />

lich, wie zum Beispiel, dass sich die Konsumenten dazu<br />

bereit erklären, ihre Kennenlerngeschichte sowie ein Bild

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