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Der Kunstbeirat<br />

besuchte im Juli<br />

1998 mit der damaligen<br />

Vorsitzenden<br />

Rita Süssmuth den<br />

Künstler Gerhard<br />

Richter in seinem<br />

Atelier.<br />

248<br />

Renger wurde ab dem Jahr 1976 der weitere Ankauf von<br />

Kunstwerken durch die Gründung einer Kunstkommission<br />

institutionell abgesichert. In ihr waren entsprechend<br />

der Stärke der Fraktionen je zwei Abgeordnete von<br />

CDU/CSU und SPD sowie ein Abgeordneter der FDP vertreten.<br />

Die seither stetig erweiterte Kunstsammlung steht<br />

nunmehr auch in Berlin den Abgeordneten als Artothek<br />

für ihre Arbeitsräume zur Verfügung.<br />

Daneben wurden von der Kunstkommission wie jetzt<br />

vom Kunstbeirat weitere Ad-hoc-Aufgaben wahrgenommen.<br />

Beispielsweise betreute die Kunstkommission in den<br />

Jahren 1991/92 das Verfahren und traf die Entscheidungen<br />

beim Kunstwettbewerb zur Gestaltung einer Gedenkstätte<br />

im Berliner Reichstagsgebäude für die von den Nationalsozialisten<br />

verfolgten oder ermordeten Reichstagsabgeordneten<br />

der Weimarer Republik. Auch<br />

die künstlerische Ausstattung des Plenarsaalbereichs<br />

in Bonn geht auf Entscheidungen<br />

des Kunstbeirats zurück.<br />

Unter dem Vorsitz der damaligen<br />

Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth<br />

hatte der Kunstbeirat mit dem Architekten<br />

Günter Behnisch und Kunstsachverständigen<br />

das Konzept für den<br />

Kranz der Kunstwerke um den Plenarsaal<br />

entwickelt, von Mark di Suveros rotfarbiger<br />

Stahlskulptur »L’ Allumé« über Olaf Metzels elegantfiligraner<br />

Skulptur »Meistdeutigkeit« bis zu Nicola de<br />

Marias überbordender Farbenpracht im Restaurant.<br />

Ein solches Engagement in Kunst-am-Bau-Fragen ist<br />

von seinem Umfang her und auch unter dem Aspekt seiner<br />

politischen und ästhetischen Gewichtung für die Bundesrepublik<br />

Deutschland bisher einmalig. Auf diese Weise<br />

bekennt sich das Parlament zur Förderung der Kunst als<br />

einer der grundlegenden Verpflichtungen eines Kulturstaats,<br />

und zwar nicht nur durch die Schaffung entsprechender<br />

kulturpolitischer Rahmenbedingungen, sondern<br />

auch durch die Aufgeschlossenheit für die anregende Begegnung<br />

mit Kunst in der alltäglichen Parlamentsarbeit.

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