Kleeberg - Erstfeld Tourismus
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<strong>Kleeberg</strong> 1 Höhe: 795 m Besitzer Landwirtschaftl. Gut <strong>Kleeberg</strong>: Steiner- Kieliger Marie Theres<br />
L.Nr. 878 Fläche der Parzelle: 62’ 557 m² Landwirtschaftl: Nutzfläche: 38’ 278 m² Wald: 23’ 525 m²<br />
Das Gebiet <strong>Kleeberg</strong> wurde früher als Büölberg und auch als Hellberg bezeichnet.<br />
Die Definition Büel bedeutet kleine Erhöhung, Hügel, Anhöhe, ist hier auch topografisch<br />
zutreffend. Auf der Höhe von 821 m tritt die von der Gemeinde <strong>Erstfeld</strong><br />
bereits 1897 gesicherte und 1940 gefasste Kleeberquelle zutage. Das Haus trägt<br />
unter dem Dachgiebel die Jahrzahl 1803. Zudem verfügt[e] das Haus über zwei<br />
Giltsteinöfen. Der erste trägt die Jahrzahl 1788 und die Gravur FF FL. In der zweiten<br />
Stube hatte der Ofen die Jahrzahl 1805 eingraviert. Die Initialen [F] verweisen auf<br />
das Geschlecht Furger, das in alten Schriften des <strong>Erstfeld</strong>ertal mehrmals als<br />
Besitzer von Heimwesen erwähnt sind. Sämtliche Quellen sind Eigentum der<br />
Gemeinde <strong>Erstfeld</strong>. 2 Abgetrennt vom landwirtschaftlichen Gut <strong>Kleeberg</strong> steht am<br />
Alpbach eine mit dessen Wasser betriebene Sägerei mit Um-schwung. 1<br />
Bild rechts: Hermann und Hermine Kieliger- Herger<br />
Alte Besitzer Neue Eigentümer<br />
1812 Furger Johann 1906 Kieliger Josef, des Josef 2<br />
1830 Furger Gebrüder 1948 Kieliger Hermann<br />
1865 Furger Josef Maria 1978 Kieliger Marie Theres<br />
1875 Furger Ambros & Johann 1980 Steiner- Kieliger Marie Theres<br />
Erwähnungen und Eigentumsverhältnisse<br />
1482 „von uff dem buel, stost an den altenbach und an die rûss”. Stb. Er<br />
rûss bedeutet hier wohl Runse; mit –n Schwund und Ausdehnung Ruus[s] UNB Bd. II p 1164<br />
1504 “ab dem buel [von gleicher Hand gestrichen] büel... stost oben nider an den altenbach, neben zu an die<br />
vechen loubin”. Stb. Er. Dieses vechen [undeutlich] loubin könnte heissen recken loubin. [sh]<br />
1596 „ab einem berg in Erstvelder Thall - stost an Altenbach ..an Bärli buz Walt…an Reckhen lawj“. PA. Altdorf<br />
1687 „auff seinem büölberg im <strong>Erstfeld</strong>ert thal gelegen“. St. Antonius Bruderschaft<br />
1870 „Josef Maria Furger wird das Schlagen von 30 Buchen in seinem Berg im <strong>Erstfeld</strong>ertal bewilligt“. BG. Uri<br />
1902 „Furger Gebr. Thalberg [<strong>Kleeberg</strong>] ein Stück Allmend vom genannten Thalberg auf beiden Seiten der Fluh<br />
nach hinauf bis in die sog. Enge“. [ Gebr. Johann und Josef Furger, Hofstatt]<br />
1906 Kauf der Liegenschaft durch den Silener Josef Kieliger- Gnos.<br />
1930 „Die Heimkuhweiden Reckenlaui und Bärlibutz an Josef Kieliger, <strong>Kleeberg</strong>“. Allmendverpachtung<br />
Anstösse alt<br />
östlich<br />
Höllberg<br />
der Baumann Gebr.<br />
südlich<br />
Allmend / Mattenbann<br />
westlich<br />
Allmend / Reckenlaui<br />
nördlich<br />
Alpbach<br />
Flurnamen<br />
Waldbödeli- Waldweg Holzzug aus dem Waldbödeli- Waldweg. GB<br />
Leitizügli Kleiner Reistzug unterhalb der sog Holzleiti.<br />
Reckenlauwi Grosser Lawinenzug von Gratkamm der Spitzen bis in den Alpbach.<br />
Enge Enge Stelle im Einzugsgebiet der Reckenlauwi.<br />
Schwibogenbrücke Bereits 1711 erwähnte Brücke über den Alp/ Altbach.<br />
Buechwald Buchenwald oberhalb des <strong>Kleeberg</strong>s.<br />
Mittelzüge Allgem. Holzzug (…) von Martini bis Mitte März durch Trogzug & Mittelzüge. GB<br />
Schlittweg Allgem. Schlittweg gegen Schwybogen. GB<br />
Bachsteg Ersetzt durch eine betonierte Brücke (Sägerei am Alpbach).<br />
Trogzug Allgem. Holzzug (…) von Martini bis Mitte März durch Trogzug & Mittelzüge. GB<br />
1 1969: 1682 m² zum HB 1104; Wipfli J.M.<br />
2 (1872- 1948) verheiratet mit Anna, geborene Gnos (1871- 1957)
1<br />
Kaufvertrag Thalberg 1906[ <strong>Kleeberg</strong>]<br />
Kund und zu wissen sei hiermit, dass zwischen den Landleuten Gebrüder Furger, heute vertreten durch den Bruder, Johann<br />
Furger, alt Pflegekassier in <strong>Erstfeld</strong> als Verkäufer einerseits & Josef Kieliger, des Josef in <strong>Erstfeld</strong> als Käufer anderseits, aufrecht<br />
und redlich folgender unwiderruflicher Markt, Kauf und Verkauf verabredet und beschlossen worden ist.<br />
Es verkaufen nämlich die ersteren den Letzteren ihren Berg: Thalberg mit Haus und zwei Ställen, in der Gemeinde <strong>Erstfeld</strong><br />
gelegen & grenzend:<br />
obsich Allmend [Reckenlauwi]<br />
nidsich Gebr.Baumann Thalberg [Höllberg]<br />
einerseits Altenbach, anderseits Allmend<br />
für und um die Summe von Fr. 13'000.-- , schreibe dreizehntausend Franken, wovon hierauf lt. Hypothekarbuch verschrieben<br />
sind Fr. 10470.93<br />
Der Käufer hat bar auszuzahlen<br />
bis 20. April 1906 ohne Zins Fr. 1000.---<br />
bis 20. September 1906 Fr. 1000.--<br />
am 29 Januar 1910 mit landesüblichem Zins Fr. 529.07<br />
Gleich der Kaufsumme von Fr. 13000.---<br />
Es zeigen hierauf Fr. 3536.64 Cts. ab Hofstatt von Johann und Josef Furger.<br />
Der vorfindliche Hausrat und die landwirtschaftlichen Geräte werden gegen eine Entschädigung von Fr. 15.-- in den Kauf<br />
gegeben.<br />
Holzzug und Wegrechte bleiben nach bisherigem Bestand mit Abtrag Schadens vorbehalten.<br />
Der Zins pro 1905 von verschriebenem fällt zu Lasten des Käufers.<br />
Das Kaufobjekt geht mit heutigem Tage in Gefahr & Wart & in das Eigentum des Käufers über. Sonst nichts als allgemeine<br />
Landsteuer vorbehalten.<br />
Hiermit übergeben die Verkäufer dem Käufer vorgenanntes Kaufobjekt mit Nutzen und Schaden, Rechten und Beschwerden,<br />
Grund und Boden, Dach und Gemach, Ein- und Ausgang, in Ziel und Marchen, überhaupt alles so, wie es an sie gekommen von<br />
ihnen bisher inne gehabt und benützt worden ist und setzten den Käufer hiemit in diesen rechtmässigen Besitz also ein, auf dass<br />
er damit schalten und walten möge, wie mit anderem von seinem Eigentum, ohne Jemandes Einsprache und Widerrede.<br />
Zu Urkund dessen hat der unterzeichnete Landschreiber diesen Kaufvertrag auf Angabe und Verlangen von Käufer und<br />
Verkäufer also gefertigt und unterschrieben und besiegelt, jedoch ihm und den Seinigen durchaus ohne Schaden und Nachtteil.<br />
Angegeben, Altdorf, den 22. Febr. 1906 Der Landschreiber Josef Gisler<br />
Eingetragen ins Hypothekarbuch Nr. 329. Tgb. 27691<br />
2 Kaufvertrag Quellfassung <strong>Kleeberg</strong> 1914<br />
Vor dem unterzeichneten Notar Josef Wipfli in <strong>Erstfeld</strong> sind heute erschienen:<br />
Herr alt Gemeindepräsident Johan Püntener, Landrat von <strong>Erstfeld</strong> &<br />
Herr Gemeindeschreiber Alois Wipfli, von <strong>Erstfeld</strong>, beide handelnd namens der Einwohnergemeinde <strong>Erstfeld</strong> in Ausführung des<br />
Gemeindebeschlusses vom 22. Sept. 1912 als Käufer &<br />
Herr Josef Kieliger, von Silenen in <strong>Erstfeld</strong>, Besitzer des Bergheimwesens <strong>Kleeberg</strong> in <strong>Erstfeld</strong>, als Verkäufer.<br />
Die Identität ist festgestellt. Die Parteien sind verfügungs- & handlungsfähig.<br />
Herr Josef Kieliger verkauft der tit. Einwohnergemeinde <strong>Erstfeld</strong> die sämtlichen Wasserquellen, welche sich in seinem<br />
Grundstück, <strong>Kleeberg</strong> HB Nr. 329 im <strong>Erstfeld</strong>ertal, vorfinden. Gleichzeitig mit diesem Kauf bewilligt der Verkäufer, der<br />
Einwohnergemeinde <strong>Erstfeld</strong> die Erstellung der nötigen Anlagen zur Wasserfassung, die Wasserableitung und das Recht zu den<br />
Anlagen.<br />
Der Kaufpreis für die bezeichneten Wasserquellen und die Entschädigung für das Recht der Wasserfassung, die<br />
Wasserableitung und für das Wegrecht im Gebiete des Grundstücks <strong>Kleeberg</strong>, beträgt Fr. 300.--(in Worten dreihundert Franken).<br />
Die Zahlung des Kaufpreises geschieht in folgender Weise:<br />
1. Fr. 200.--- ( in Worten zweihundert Franken) in bar bei Kaufabschluss<br />
2. Fr. 100.—( in Worten einhundert Franken) in bar auf den Zeitpunkt, wo die Quellen gefasst werden.<br />
Die Beträge sind beim Grundbuchamt behufs Pfandentlassung de verkauften Quellen aus der Pfandhaft des Grundstückes<br />
<strong>Kleeberg</strong> zu deponieren. Nach der Deponierung des Kaufpreises gehen die Quellen samt Zugehör von allen<br />
Grundpfandverschreibungen frei auf den Käufer über. In der Entschädigungssumme von Fr. 300.-- erwirbt die Gemeinde <strong>Erstfeld</strong><br />
auch das Recht zum Legen und den Unterhalt der Wasserleitungen im Grundstück <strong>Kleeberg</strong>. Durch diesen Kauf werden die<br />
Quellen Eigentum der Einwohnergemeinde <strong>Erstfeld</strong> im Sinne von Art. 107, Absatz 1, des Zivilgesetzbuches. Für allfällig<br />
notwendig werdende Landabtretungen zur Erstellung von Anlagen vergütet die Einwohnergemeinde <strong>Erstfeld</strong> dem<br />
Grundeigentümer per Quadratmeter überbaute Bodenfläche Fr. 1. 50 cts. (In Worten ein Franken fünfzig Rappen), zahlbar nach<br />
Fertigstellung der betreffenden Bauten. Der durch die Arbeiten bei der Erstellung und des späteren Unterhaltes der Anlagen<br />
entstehende Kulturschaden wird auf Verlangen des Grundeigentümers von Fall zu Fall vergütet.
Vom Zeitpunkt der Wasserfassung an, gibt die Einwohnergemeinde <strong>Erstfeld</strong> oder deren Rechtsnachfolger dem Besitzer des<br />
<strong>Kleeberg</strong>s HB 329, für seinen Bedarf in diesem Grundstück einen vollen Wasserstrahl ab, durch eine röhre von dreiviertel<br />
englischem Zoll Lichtweite. Der Anschluss bei der der Quellfassung und die erstmalige Erstellung eines Brunnenstockes mit<br />
Hahn in unmittelbarer Umgebung der Quellfassungsanlage haben auf Kosten der Einwohnergemeinde <strong>Erstfeld</strong> zu geschehen.<br />
Die weitere Erstellung von Wasserleitungen für das Grundstück <strong>Kleeberg</strong> ist Sache des Besitzers. Bis zum Zeitpunkt der<br />
Wasserfassung bleibt der Wasserbezug für den <strong>Kleeberg</strong> unbeschränkt.<br />
Der Verkäufer und dessen Rechtsnachfolger verpflichten sich, in seinem <strong>Kleeberg</strong> keine Wassernachgrabungen oder Anlagen zu<br />
veranstalten, noch Dritten gegenüber zu gestatten, wodurch die von der Gemeinde <strong>Erstfeld</strong> erworbenen Quellen geschwächt<br />
würden.<br />
Bestehende Wegrechte und Holzreistzüge sind von der Käuferin zu respektieren. Auch hat sie sich mit den unterliegenden<br />
Höllberg Besitzern betreffend Wasserentzug zu verständigen. Sollten Naturereignisse oder andere Einflüsse eine andere<br />
Quellfassung zur Notwendigkeit machen, so mag die Verlegung der Anlagen innerhalb der Grenzen des Grundstücks <strong>Kleeberg</strong><br />
stattfinden. Die Entschädigung bleibt die gleiche wie dieselbe durch diesen Vertrag bereits bestimmt ist. Auf dem zur<br />
Wasserfassung benützten Quellgebiet darf in einem Umkreis von dreissig Metern Radius nicht gedüngt werden. Auf eine Distanz<br />
von dreissig Metern darf kein Dünger abgelagert werden. Diese Verpflichtungen werden vom Verkäufer für sich und seine<br />
Rechtsnachfolger zugestanden.<br />
Der Eigentumsübergang an die Einwohnergemeinde findet sofort statt.<br />
Käuferin und Verkäufer geben dem unterzeichneten Notar hiermit den Auftrag und Vollmacht zur Anmeldung des Kaufvertrages<br />
sowie der durch diesen Vertrag sich ergebenden Dienstbarkeiten behufs Eintragung ins Grundbuch der Liegenschaft <strong>Kleeberg</strong>.<br />
Die unterzeichneten Vertragsparteien erklären sich hiermit mit eigenhändiger Unterschrift, dass sie von obenstehender Urkunde<br />
Kenntnis genommen haben und anerkennen den Inhalt als ihren vollen und übereinstimmenden Vertragswillen.<br />
sig.<br />
J. Püntener Al. Wipfli<br />
Josef Kieliger