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Wildheuen - Erstfeld Tourismus

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Die Die Wildheuplanggen Wildheuplanggen im im <strong>Erstfeld</strong>ertal<br />

<strong>Erstfeld</strong>ertal<br />

Das Alt Landbuch des Kantons Uri unterteilt sämtliche Allmend in drei Abteilungen:<br />

1. Heukuhweide 2. Alprecht 3. Geissweiden<br />

In die Kategorie der Geissweiden gehört für Korporationsbürger auch die Bewilligung zum unentgeltlichen Sammeln<br />

von Wildheu. In alten Zeiten erfolgte der Stichtag für das Wildheusammeln durch Ausrufen auf dem Kirchplatz, in der<br />

Regel um den 11. August, heute findet man diese Daten im Urner Amtsblatt. Einzelne Bestimmungen, wie die Landsgemeinde<br />

Erkanntnis von 1788, regelten die Ausnahmen: „Die Gemeinde <strong>Erstfeld</strong> mag bestimmen, wann in demselben<br />

Kirchgange an schattigen Orten auf der Allmend geheuet werden solle; jedoch soll dies benachbarten Kirchgängen<br />

kundt getan werden“. Und noch 1905 bestimmte die Gemeindeversammlung <strong>Erstfeld</strong>, das das Sicheln vom<br />

21. und das schattige <strong>Wildheuen</strong> vom 28. Juli an gestattet sei.<br />

Verordnungen<br />

Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen im alt Landbuch des Kantons Uri über das Wildheusammeln sind<br />

aussergewöhnlich präzis und ausführlich. So durften beispielsweise aus einer Familie nur zwei Personen ins Wildheu,<br />

das Mähen oberhalb eines Anderen war nicht gestattet, ebenso wenig wie an mehreren Stellen gleichzeitig zu Heuen.<br />

Und natürlich war es ordnungswidrig, andere Wildheuer am Mähen zu behindern. Das Mähen durfte jedoch erst bei<br />

guter Tageszeit beginnen. Dies rief nach einer genaueren Formulierung. Gute Tageszeit hiess, dass man eine<br />

Zeitung zu lesen vermag.<br />

Ausrüstung für die Wildi<br />

Das Eintraghemd, der Burdisack, Senseworb, zwei drei gedengelte Senseblätter,<br />

Rechen, ein hölzernes Steinfass, ein Wetzstein, Hammer und<br />

Tangel, Heuseile, sowie gutes Schuhwerk mit starken Nägeln versehen,<br />

gehörten zur Wildi- Ausrüstung. „Nur mit genagelten Schuhen darf man<br />

sich an die Planggen wagen“. Mit dabei: währschafte Nahrung wie Speck,<br />

Rauchwürste, gedörrtes Rindfleisch, Käse und Brot, dazu genügend<br />

Schwarzes und einen Allwetterhut. Obwohl die Quellen im Sonnigen<br />

spärlich sind, kannten die Wildheuer noch kleine Wasservorkommen, die<br />

sie mit losgelöster Baumrinde oder einem Pflanzenrohstängel in ein<br />

Gefäss leiteten.<br />

Heuseile und gutes Schuhwerk<br />

„Nur mit genagelten Schuhen darf man sich<br />

an die Planggen wagen“<br />

Stegkatze<br />

Ein <strong>Erstfeld</strong>er wollte sich spät am Abend ins <strong>Erstfeld</strong>ertal begeben, um dort am<br />

folgenden Tag Wildheu zu sammeln. Auf seiner Achsel trug er eine Sense. In<br />

der Nähe des Wirtshauses zur Krone schlich auf einmal aus der Strassenmauer<br />

eine Katze hervor und auf ihn los. Sie strich ihm um die Beine und rieb ihren<br />

Kopf an seinen Füssen. Weil er so nicht vorwärts kam, gab er ihr einen<br />

Fusstritt. Aber da schwoll sie auf einmal an, sprühte Feuerfunken, schaute ihn<br />

mit gleissenden Augen an und wollte an ihn hin. Nur mit seiner Sense konnte er<br />

sich ihr erwehren. Sie ging vor ihm hin, dich vor seinen Füssen, mehrere Male<br />

reikte er ihr mit der Sense, dass er meinte, sie müsse in Stücke zerhauen sein.<br />

Aber es nützte nichts. Erst einige Schritte vor der Brücke verschwand sie<br />

plötzlich. Aber da kam von der anderen Seite der Steghund entgegen bis dicht<br />

vor ihn und zündete ihm mit zwei feurigen Augen, die ihm wie ein Spiegel<br />

(Brille) im Kopfe sassen, ins Gesicht. Jetzt wurde dem <strong>Erstfeld</strong>er doch heiss<br />

und Angst. Er stand still und rief Gott an. Der Hund kroch am Boden und kehrte<br />

zurück.


Anzeichnen<br />

Die Tristbetten wurden klar markiert oder der Platz um das beanspruchte Tristbett ausgemäht. Dann bezeichnete<br />

man die Grenzen rings um die beabsichtige Wildheufläche im Abstand vom ca. 25 m mit Senseschlägen, mit dem<br />

sogenannten Schlingg. Dieses Anzeichnen der Tristbetten war vor offiziellem Beginn nicht zulässig. Durch die Verfärbung<br />

des gedörrten Grases wurde das so markierte Gebiet weithin sichtbar. 14 Tage nach Beginn des <strong>Wildheuen</strong>s<br />

wurden diese Markierungen hinfällig und jeder konnte mähen wo es ihm beliebte. In den steilen Planggen war nicht<br />

nur Trittsicherheit gefragt. Gewandtheit und Ausdauer, Kenntnisse über Wind und Wetter, genaue Ortskenntnis über<br />

Lage und Abtransportmöglichkeit der Tristen bestimmten den Wintervorrat aus der Wildi.<br />

Dengeln<br />

Stumpfe oder verbeulte Sensen werden mit dem Dengelhammer tängälet. Das Tangel, dieses Gerät zum Dengeln<br />

von Sensen und Sicheln ist ein speziell kleiner, stählerner Amboss, ca. 20 cm lang, unten spitz verjüngt, auf dem das<br />

Senseblatt dünn und damit scharf geklopft wird.<br />

Sammeln und Eintragen<br />

In der Regel wird das am frühen Morgen gemähte Gras<br />

am gleichen Tag eingesammelt und zur Triste getragen,<br />

nur selten erst anderntags. Mit normalen Rechen, seltener<br />

mit Grotzenbesen beginnt zuoberst in den Planggen<br />

das abwärts ziehen des Heues zu länglichen Haufen, zu<br />

Heumaden. Daneben wird ein einfaches Heuseil gespreitet<br />

und mit dem Heulegen auf dem Seil begonnen. Arvel<br />

auf Arvel werden nach klarer Anordnung daraufgelegt,<br />

dann bindet man den Binggel, fährt mit dem Seil durch<br />

die Trieglä, zieht das Seil immer fester zu und fixiert,<br />

verschlaht es an der Trieglä . Mit der Faust wird für den<br />

Kopf eine Vertiefung in den Binggel gedrückt, dann steht<br />

der Träger vor die Burdi, ergreift mit der rechten Hand<br />

das linke Seil, mit der Linken das rechte Seil, vollzieht<br />

nun eine halbe Drehung ohne die Seile loszulassen. Mit<br />

dem Rücken gegen den Binggel gewendet, stemmt er<br />

diesen gegen den Hang nach hinten um ihn mit einem<br />

leicht ruckartigen Zug nach vorne auf die Schulterpartie<br />

zu bringen. Dabei berührt der Träger mit dem rechten<br />

Das Tangel braucht eine harte, nicht federnde Unterlage,<br />

dass auf der Wildi in das meist immer gleiche<br />

Loch eines ca. 30- 40 cm hohen und länglichen Tängelistä<br />

eingesetzt und mit kleinen Holzkeilen fixiert oder in<br />

einen Holzblock eingeschlagen wurde.<br />

Der Tängeler setzt sich rittlings auf diesen Stein und<br />

tängelet entweder mit dem Rechts- Tangel: Hammer<br />

spitz, Tangel flach oder mit dem Verkehrt- oder der<br />

Links Tangel: Hammer flach, Tangel spitz. Der Tängeler<br />

war ein wichtiger Mann denn falsches tängelen tönte<br />

hell blechern und entspannte die Sense bis zur Unbrauchbarkeit.<br />

Zum Mähen wurden mit Vorliebe schmale,<br />

abgewetzte Senseblätter verwendet, von denen<br />

jeder zwei bis drei Stück bei sich hatte.<br />

Knie den Boden und stemmt sich nun mit der Heulast<br />

auf. Vorsichtig wird die schwere Last von 45 – 50 kg.<br />

Schritt für Schritt zum Tristbett getragen. Dies alles erfordert,<br />

Übung, grosse Sicherheit, Kraft, und viel Gewandtheit<br />

besonders dann, wenn der Binggel nur mit einer<br />

Hand gehalten und mit der andern bergseitig noch Halt<br />

gesucht werden muss.


Tristbett<br />

Um das Wildheu für den Wintertransport tauglich zu lagern,<br />

wird es an möglichst lawinensicher und windgeschützter Lage<br />

an eine Triste in Form einer Chiantiflasche gelegt, in der Mitte<br />

eine hölzerne Tristlatte. Dabei bildet ein Steinbett den Boden,<br />

darüber legt man in Abständen von ca. 5 cm quer übereinander<br />

grobe Hölzer so dass ein gitterartiger Grund entsteht. Dann<br />

folgen wenn möglich einige lange Tannenäste, die dünnen<br />

Spitzen bei der Tristlatte, die dicken, nach aufwärts gerichteten<br />

Enden an der Randlinie, sodass der wannenförmige, wasserdurchlässige<br />

Untergrund vor der Aufnahe des Wildheues einem<br />

Suppenteller ähnelt und ca. 25 cm über dem Terrain liegt.<br />

Tristnen<br />

In der Mitte steht der Tristenmann. Er nimmt die dargereichten Arvel in Empfang und verteilt sie in gleichmässigen<br />

Abständen von der Latte rundum nach aussen. In der Mitte soll das Heu fest liegen und leicht angestampft werden,<br />

nach Aussen nur lose hingestreut sein. Gegen die Spitze hin nimmt der Durchmesser der Triste ab, bis sie schliesslich<br />

die erwähnte Chiantiform annimmt. Damit in der Mitte der Latte entlang kein Wasser eindringen kann, wird die<br />

Triste oben mit einem Heukranz verdichtet. Dazu wird aus längerem Wildheu ein Zopf geflochten, den zwei Männer in<br />

entgegengesetzter Drehrichtung winden und ihn um den Hals der Triste, nicht all zu straff zu einem Kranz<br />

zusammenbinden, so dass er sich zusammen mit dem Heu „setzen“ kann.<br />

Damit das Regenwasser abtropft, kämmt man Triste zuletzt mit dem Heurechen. So werden die Halme gleichmässig<br />

abwärts gerichtet und das lose Heu weg gestrichen. Schliesslich wird um die Triste eine Schutzhecke erstellt; das<br />

Wildheu schmeckt eben auch den Gämsen, den Ziegen, den Schafen.<br />

Einfache Wildheuerhütte im Fad<br />

Einfache Schutzhütten<br />

Im Gebiet der linken, sonnigen Talseite des <strong>Erstfeld</strong>ertales<br />

gab es je nach Heustand 25 bis 35 Wildheutristen.<br />

Pro Triste berechnete man 25 bis 35<br />

Sommerburdi zu 40 bis 50 kg. Bis zu 40 Tonnen<br />

Willdheu wurden bei guten Bedingungen im Gebiet<br />

der Schlossbergkette gesammelt Bei magerem<br />

Heustand oder ungünstigen Wetterverhältnissen<br />

wurde die eine oder andere Plangge übergangen<br />

und nicht gemäht. Man bezeichnete sie dann als<br />

„Überjährigs“. Im Fad und im Buchenegg standen<br />

einfache Schutzhütten, die beste Unterkunft bot die<br />

Alphütte an der Matt.


Die Wildheuplanggen und ehemalige Tristplätze sonnenhalb<br />

Die grössten Wildheuplätze waren im Fad, wo unter<br />

dem Schutz eines Felsens bis zu acht Tristen<br />

errichtet wurden.<br />

1. Altenstafel 2 Tristen 10. Hinterwald 1 Triste<br />

2. Tagweid 2 Tristen 11. Vorderwald 1 Triste<br />

3. Sywnessli 2 Tristen 12. Matt 1 Triste<br />

4. Sywbedäli 1-2 Tristen 13. I dä Stidlänä 1 Triste<br />

5. i dr’ Seili 2 Tristen 14. Buechenegg 2 Triste<br />

6. Im Fad 5- 8 Tristen 15. Kapfnossen 1 Triste<br />

7. Chiäbäum 1 Triste 16. Tristplänggi 2 Triste<br />

8. Im Blänggi 1 Triste 17. Im Wald beim Stäfeli 1-2 Tristen<br />

9. Rotsteintal 1 Triste 18. Boglistäfeli 2 Tristen<br />

Verfütterung des Wildheues<br />

Das beste Wildheu wurde in der<br />

Gegend von Chüeplangg gewonnen.<br />

Weniger nahrhaft ist das magere Heu<br />

von den Hängen der Bördern und den<br />

Bändern der Schlossbergkette.<br />

Dieses Wildheu wurde dem Grossvieh<br />

nur als Zwischenfütterung gegeben,<br />

damit der normale Milchertrag<br />

bestehen blieb. Grössere Rationen<br />

erhielt das Galtvieh. Im Allgemeinen<br />

wird das würzige Heu vom Vieh<br />

gerne genommen.


Ehemalige Tristplätze schattenhab<br />

In der Ribi 2 Tristen<br />

Beim Eyenstein 1 Triste<br />

In den Nossen zwischen den Bächen 1 – 2 Tristen<br />

Streuetristen Sträiwi, vor allen Farästräiwi, Farnrstreue (unter anderen)<br />

Im Stoos (Bodenberg) 1- 2 Tristen<br />

Im Geissfad bei den Buchen 1- 2 Tristen<br />

Im Tieracher 1- 2 Tristen<br />

Im Hutzi 1-2 Tristen<br />

Auf dem Droselboden 1- 2 Tristen<br />

Widderen ( Gebiet ) Ellbogen 1- 2 Tristen<br />

Im Bärlibutz 1- 2 Tristen<br />

Drei Vater Unser für den Abtransport<br />

Der Abtransport des Wildheues nennt man Abfassen. Dies geschieht bei möglichst günstigen Schnee- und<br />

Wetterbedingungen im Dezember/Januar. Je nach Anzahl und Grösse der Tristen sind meist mehrer Männer mit<br />

dabei. Mitgetragen werden Hornschlitten, deren Kufen vorne nach oben zu den Horen aufgebogen sind bis dahin, wo<br />

je nach Ort und Lage der Tristplätze das Gelände für dieses Gerät zu steil wird.<br />

Nach dem Aufstieg wird die Triste zuerst vom Schnee befreit und der Platz für den Heuverlad vorbereitet. Mit einer<br />

speziellen Schneehaue legt man den Schnee beiseite und stampft den Boden mit Schneereifen oder den Schuhen<br />

fest, bis er eine kleine Wölbung aufweist. Dann wird der risikobehaftete Abtransport nach alter Väter Sitte mit drei<br />

Vater Unser unter den Machtschutz Gottes gestellt.<br />

Kleine Wildheuerhütte am Buchenegg


Das Zuschneiden der Triste erfolgt mit dem<br />

Schroteisen und nach einem bestimmten<br />

Schema. Zuerst nimmt man den meist halb<br />

verfaulten Heukranz weg und verteilt den<br />

oberen Teil vom Hals der Triste auf den<br />

vorbereiteten Boden. Mit dem Schroteisen<br />

schneidet bei der Tristlatte ein und nimmt<br />

die Hälften (Hälblig) so tief hinunter weg, bis<br />

der Durchmesser des übrigen Teiles für die<br />

Zerlegung gross genug ist. Die beiden<br />

Hälblig – sie werden auch G’steert’s oder<br />

Abgänd’s genannt – werden zur Seite<br />

gelegt.<br />

Spitztriäglä, G’steerts, Späck und Vegel<br />

Das im Zickzack gelegte, einfache Bindseil weist neben der üblichen<br />

Spitztriäglä noch drei Falltriäglä auf. Die Spitztriäglä (1) wird in den<br />

Boden gesteckt, die Falltriäglä liegen bei den Seilwindungen (2 – 4).<br />

Das zweite Seil hat nur eine Spitztriäglä – auch Gradtriäglä genannt<br />

(5) – und liegt in parallelen Strängen quer über und durch das einfache<br />

Zickzack Seil.<br />

Auf das so ausgelegte Seil werden die verschiedenen Heulagen<br />

geschichtet. Nachdem die beiden Hälblige beiseite gelegt sind, wird<br />

die Tristfläche in vier Hauptstücke Binggelläng (1- 4) und in vier<br />

Nebenstücke, die Vegel zerlegt. Dies geschieht, indem man in<br />

Abständen von ca. 40 cm von der Tristlatte entfernt zwei parallel<br />

laufende Schnitte durch die ganze Tristfläche durchschrotet,<br />

rechtwinklig dazu ebenfalls zwei Schnitte. Das Stück um die Tristlatte<br />

wird als Späck bezeichnet (9). Die Bingellängen sollen ca. 130 cm<br />

lang und ca. 75 cm breit sein. Die erste Lage davon wird durch zwei<br />

Personen in einer ca. 20 cm. dicken Schicht abgehoben und sorgfältig<br />

aufs Seil gelegt. Dann legt man eine gleichdicke Schicht der<br />

Vegel ab, legt sie mit den Ecken nach aussen auf die Ecken der<br />

Bingellläng und füllt die Zwischenräume mit dem Heu vom Späck und<br />

G’steert’s aus (5). Schicht um Schicht wird in der gleichen<br />

Reihenfolge daraufgelegt, bis die Heulast eine Grösse von ca. 80 cm<br />

erreicht.<br />

Binden der Heulasten<br />

Vorerst wird das Seil Ende (8) durch die Ösen der Falltrieglen 4, 3,2, und auch durch die Spitz – oder Grattreiglä (1)<br />

geführt. Der erste Mann steht in der Mitte der Heulast und zieht an dem Seil, das durch die Ösen der Trieglen läuft,<br />

während ein Zweiter reguliert und die Zwischenteile nachzieht. Ist das Seil fest angezogen, wird das Ende an der<br />

Spitztriegel (1) fixiert, dass heisst verschlaht. Das zweite Seil wird ebenfalls angezogen und fixiert. Die fertige Heulast<br />

zieht man auf die Seite damit weitere Lasten abgefasst werden können, bei ungefährer Arbeitshälfte ist es Zeit für<br />

eine währschafte Mahlzeit.


.<br />

Von den ergiebigsten Wildheuplätze im Fad führt der Abtransport gegen<br />

das Chäli durch eine Rinne von rund 100 m, die vorher mit einer<br />

Schneehaue gebahnt wurde Hier müssen die Binggel von oben durch ein<br />

längeres Hanfseil, dem Seiliseil gebremst werden. Der Seilmann gräbt<br />

sich oben in den Schnee, führt das Seil um seine Lenden und lässt die<br />

Heulasten mit dieser Bremswirkung durch die Rinne hinabgleiten. Mit der<br />

ersten Fahrt gehen zwei Männer mit und regulieren die Fahrt, hängen<br />

Transport<br />

Je nach Route und Ort Wegverhältnissen<br />

werden die einzelnen Lasten, die<br />

Binggel, zusammengehängt, normalerweise<br />

zwei, ein Zweierli. Dabei liegt die<br />

zweite Last mit der Vorderkante auf der<br />

ersten und mit dieser verbunden<br />

(verstruppä), bei günstigen Verhältnissen<br />

wird ein Dryerli auf die Fahrt<br />

genommen. Dabei greift der Wildheuer<br />

zu beiden Seiten der vorderen Kanten<br />

in die Seile, zieht oder stemmt sich mit<br />

dem Rücken gegen die Last. Bei<br />

Querfahrten stützt ein zweiter Mann die<br />

Heulast gegen den Berg um ein Abrutschen<br />

zu verhindern. In sehr steilen<br />

Hängen gehen die Männer hinten und<br />

stehen eventuell auf die Last. Bei<br />

tiefem Schnee wird der Weg schon am<br />

Vortag gebahnt, sodass mindestens die<br />

angegriffene Triste gefasst werden<br />

kann. Bei guten Verhältnissen sind zwei<br />

Fahrten möglich.<br />

unten ab und nehmen die weiteren Lasten in Empfang. Von dort wird das Wildheu noch soweit gezogen, bis die<br />

zugeschnittenen Binggel auf die Hornschlitten verladen werden. Beim Abfassen der Wildheutristen aus der<br />

Chüeplangg Alp und deren Umgebung befördert man das Heu direkt mit den Schlitten ins Tal.<br />

Niedergelassene hatte in der „Wildi“ und „Allmeini“ nichts zu suchen<br />

Die Bei- und Ansassen (Niedergelassene) haben keinen Anteil noch Anspruch an den Gemeingütern, die Benutzung<br />

derselben ist ihnen einstweilen mit ihrem eigenen Vieh gestattet gegen erhöhten Auflag. Art. 15 alt Ldb.<br />

Ausser obiger einstweiliger Gestattung soll kein Fremder, noch Bei- oder Anpasse (Niedergelassener) die Allmend<br />

benutzen, auch keine Hüttenrechte auf hiesigen Alpen bauen noch kaufen und mit keinem Landmann in einiger<br />

Gemeinschaft stehen, bei angemessener über den Fall verhängender Strafe.<br />

Wenn eine Landstochter mit einem Fremden sich verehelicht, verliert sie das Allmendrecht. Art. 87 alt Ldb.<br />

„In Allem, was Bezug auf Benutzung der Allmenden oder Gemeingüter hat, soll keine Gemeinschaft mit Nicht-<br />

Korporationsgenossen bestehen, bei Konfiskation der Sache.“ Art. 14, Alt Landbuch<br />

„Kein Fremder noch Beisasse (Niedergelassene) soll Strahlnen, Erz noch andere Mineralien, noch Würzen auf<br />

hiesiger Allmend graben bei Fr. 87.91 (25 Urner Gulden) von jedem Mal, desgleichen auch nicht heuen noch holzen<br />

bei gleicher Busse“. 1 So verabschiedete beispielsweise der Urner Landrat auf Wunsch der Kirchgenossen von<br />

Silenen im Jahre 1662 eine Ordnung, die den Hintersassen gegen Busse verbot „zu jagen, zu fischen, dem Wild<br />

Fallen zu legen und zu strahlnen“. Noch 1821 wurden Melk und Jakob Loretz von Golzern bestraft, weil das Sammeln<br />

von Tannenbart ein „dem Hintersass nicht erlaubter Eingriff in die dem Landmann allein zukommende<br />

Allmendnutzung“ sei“.<br />

1 Landgemeindebeschluss 1811, Alt Landbuch.


Reaktivierung Reaktivierung der der Wildheuflächen<br />

Wildheuflächen<br />

Die traditionelle Wildheunutzung im Urner <strong>Erstfeld</strong>ertal ist seit dem zweiten Weltkrieg stark rückläufig und wurde vor<br />

gut 30 Jahren praktisch aufgegeben. Diese Entwicklung entspricht, insbesondere in schlecht erschlossenen Gebieten,<br />

einem allgemeinen Trend in der Innerschweiz. Dies hat zur Folge, dass die Flächen langsam verganden und<br />

durch Steinschlag und Erosion beeinträchtigt werden. Der biologische Wert der Fläche nimmt dadurch stetig ab. Die<br />

Arge TWW Oekoskop., Gelterkinden, wurde vom Kanton Uri beauftragt, einzelne Wildheuflächen in den "Vorderen<br />

Bändern" versuchsweise wieder zu bewirtschaften. Damit sollen erste Erfahrungen für einen längerfristigen Erhalt<br />

dieser national schutzwürdigen Wiesen gemacht werden. Im August 2001 wurden in einer Erstbegehung die zu<br />

mähenden Flächen bezeichnet und gezielt innerhalb und ausserhalb dieser Flächen Vegetationsaufnahmen zur<br />

nachfolgenden Erfolgskontrolle gemacht. Im Pilotjahr 2002 werden arbeitstechnische sowie logistische Aspekte<br />

getestet und in Zusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung, dem Bewirtschafter der Alp Matt und einer Gruppe von<br />

Arbeitslosen die Flächen gemäht. Auftraggeber ist die Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Kantons Uri.<br />

2003 und 2004 konnten weitere Flächen gemäht werden. Ein Monitoring ergänzt die Pflegearbeiten. Beobachtet wird<br />

die Vegetationsentwicklung, das Verhalten des Wildes sowie die Entwicklung von Erosion und Lawinen auf den<br />

gemähten und ungemähten Flächen.<br />

Mit einer Triste wird dem Wild Heu für den Winter zur Verfügung gestellt.<br />

Wertvolle Lebensräume<br />

Trockenwiesen und -Weiden sind aus der Sicht des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes wertvolle Lebensräume.<br />

Sie sind das Produkt einer traditionellen nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung. Aufgrund verschiedener<br />

gesellschaftlicher Entwicklungen ist die Verbreitung extensiver Trockenwiesen und -weiden stark rückläufig und sie<br />

sind somit gefährdet. Gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz hat der Bund daher ein Projekt mit dem Ziel<br />

gestartet, die trockenen und wechseltrockenen Wiesen und Weiden der Schweiz, sowie ihr Potential als Lebensraum<br />

für Flora und Fauna, insbesondere für gefährdete Arten zu erfassen, zu schützen, zu pflegen und zu fördern. Die<br />

dazu erforderlichen Pflege- und Bewirtschaftungsformen sollen erhalten und gefördert werden.<br />

Landwirtschaftliche Nutzung<br />

Rund 27'000 ha werden im Kanton Uri landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der topographischen und klimatischen<br />

Voraussetzungen weist der Kanton UR grosse Unterschiede bezüglich der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität<br />

auf. Während die ebenen, gut erschlossenen Tal Lagen intensiv genutzt werden können, nimmt die<br />

Nutzungsintensität an den zumeist sehr steilen und schwach erschlossenen Hanglagen sehr stark ab. In abgelegenen<br />

Lagen ist ein Maschineneinsatz teilweise unmöglich und es werden relativ grosse Flächen von Hand gemäht. Vor<br />

allem im Silikatgebiet sind Nutzungsänderungen (in Weideland) und Vergandungen zu beobachten. Eine<br />

Besonderheit von überregionaler, sogar übernationaler Bedeutung sind die noch verbreitet genutzten Wildheuflächen<br />

im Kalkgebiet. Extensiv genutzte Wiesen und wenig intensiv genutzte Wiesen sind wichtige Beitragskategorien<br />

gemäss Direktzahlungsverordnung.


Das Vorgehen im Kanton UR Der Kanton Uri verfügt nicht über ein flächendeckendes kantonales<br />

Trockenstandortinventar. Hingegen weisen einige Gemeinden Inventare naturnaher Lebensräume und Naturobjekte<br />

auf. Auf der Basis der Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNV) vom 16.11.94 und<br />

dem Reglement zu dieser Verordnung vom 27.3.95 werden freiwillige Vereinbarungen zur Erhaltung und Pflege<br />

schutzwürdiger Lebensräume abgeschlossen.<br />

Höhenlage Die Auswertung der Höhenlage erfolgt in Abständen von je 100 Metern. Es wird der Mittelwert aller<br />

Teilobjekte ausgewertet. Das Schwergewicht der TWW liegt ganz klar im Sömmerungsgebiet. Die 92 Objekte weisen<br />

eine Fläche von 538 ha auf. Dies entspricht einem Anteil von zwei Dritteln an der gesamten TWW-Fläche des<br />

Kantons. Die Gesamtfläche der Vegetations-Einheitsgruppen differiert zur Gesamtfläche der TWW-Objekte um total<br />

160 ha. Diese Restfläche der Objekte weist sogenannte Fremdvegetation, also vom TWW-Schlüssel abweichende<br />

Vegetation auf. Die einzelnen Vegetationsgruppen setzen sich aus ökologisch verwandten Vegetationstypen<br />

zusammen. Im Kanton UR wurden total 105 verschiedene Vegetationstypen kartiert. Die Weidenutzung nimmt im<br />

Sömmerungsgebiet einen gegenüber dem Kantonsdurchschnitt leicht höheren Flächenanteil von 57,1 % ein. In den<br />

übrigen landwirtschaftlichen Produktionszonen dominiert klar die Mähnutzung mit 76,1 %.<br />

Der Anteil an Wildheunutzung von gegen 30 % ist als sehr hoch zu bezeichnen.<br />

Typische Vegetation Da sich der grösste Teil TWW- Fläche (92 %) auf Lagen oberhalb von 1300 m befindet, prägen<br />

subalpine Vegetationstypen die „typische Vegetation“. Allen voran bildet die Blaugrashalde (Vegetationsgruppe SV)<br />

mit ihren Übergängen zu den Halbtrockenrasen der tieferen Lagen (Vegetationstypen MBSV und MBAESV) die<br />

überall im Kalkgebiet dominierende Trockenvegetation. In feuchteren Lagen, sehr oft auch in Wildheuplanggen, wird<br />

die Blaugrashalde durch die Rostseggenhalde ergänzt (Vegetationsgruppe CF). Ebenso ist augenfällig, dass im<br />

Bergkanton Uri kurzrasige Varianten der Halbtrockenrasen (MBSC, MBAESC, Varianten mit dominanter Bergsegge)<br />

bis in die tieferen Lagen vorherrschen. Damit zeichnet sich das typische Bild der nordalpinen Situation ab, wie wir es<br />

auch in anderen Nordalpen-Kantonen finden.<br />

Seltene Arten Bedingt durch die klimatischen Verhältnisse ist der Kanton Uri nicht besonders reich an seltenen Arten<br />

der Trockenstandorte. Es gab aber dennoch einige bemerkenswerte Funde. Interessant war sicherlich das Auftreten<br />

von Oxytropis halleri (Hallers Spitzkiel), der eine Art der kontinentalen Steppen ist. In eine ähnliche Richtung weisen<br />

auch die wenigen Funde von Carduus nutans (Nickende Distel) und Trifolium arvense (Hasenklee). Sehr oft wurden<br />

hingegen auffällige, geschützte Blumen angegeben, v.a. Paradisia liliastrum (Paradieslilie) und Lilium croceum<br />

(Feuerlilie) aber auch verschiedene Orchideen, wie Orchis mascula (Stattliche Orchis), Orchis ustulata (Angebrannte<br />

Orchis), Orchis morio (Kleine Orchis), Traunsteinera globosa (Kugelorchis), Dactylorhiza maculata (gefleckte Orchis).<br />

Als besondere Funde unter den Orchideen dürften gelten: Orchis pallens (Bleiche Orchis), Orchis militaris<br />

(Helmorchis), Ophrys insectifera (Fliegenorchis) und schliesslich Cypripedium calceolus (Frauenschuh), einer<br />

europäisch gefährdeten Art.

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