Wildheuen - Erstfeld Tourismus
Wildheuen - Erstfeld Tourismus
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Die Die Wildheuplanggen Wildheuplanggen im im <strong>Erstfeld</strong>ertal<br />
<strong>Erstfeld</strong>ertal<br />
Das Alt Landbuch des Kantons Uri unterteilt sämtliche Allmend in drei Abteilungen:<br />
1. Heukuhweide 2. Alprecht 3. Geissweiden<br />
In die Kategorie der Geissweiden gehört für Korporationsbürger auch die Bewilligung zum unentgeltlichen Sammeln<br />
von Wildheu. In alten Zeiten erfolgte der Stichtag für das Wildheusammeln durch Ausrufen auf dem Kirchplatz, in der<br />
Regel um den 11. August, heute findet man diese Daten im Urner Amtsblatt. Einzelne Bestimmungen, wie die Landsgemeinde<br />
Erkanntnis von 1788, regelten die Ausnahmen: „Die Gemeinde <strong>Erstfeld</strong> mag bestimmen, wann in demselben<br />
Kirchgange an schattigen Orten auf der Allmend geheuet werden solle; jedoch soll dies benachbarten Kirchgängen<br />
kundt getan werden“. Und noch 1905 bestimmte die Gemeindeversammlung <strong>Erstfeld</strong>, das das Sicheln vom<br />
21. und das schattige <strong>Wildheuen</strong> vom 28. Juli an gestattet sei.<br />
Verordnungen<br />
Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen im alt Landbuch des Kantons Uri über das Wildheusammeln sind<br />
aussergewöhnlich präzis und ausführlich. So durften beispielsweise aus einer Familie nur zwei Personen ins Wildheu,<br />
das Mähen oberhalb eines Anderen war nicht gestattet, ebenso wenig wie an mehreren Stellen gleichzeitig zu Heuen.<br />
Und natürlich war es ordnungswidrig, andere Wildheuer am Mähen zu behindern. Das Mähen durfte jedoch erst bei<br />
guter Tageszeit beginnen. Dies rief nach einer genaueren Formulierung. Gute Tageszeit hiess, dass man eine<br />
Zeitung zu lesen vermag.<br />
Ausrüstung für die Wildi<br />
Das Eintraghemd, der Burdisack, Senseworb, zwei drei gedengelte Senseblätter,<br />
Rechen, ein hölzernes Steinfass, ein Wetzstein, Hammer und<br />
Tangel, Heuseile, sowie gutes Schuhwerk mit starken Nägeln versehen,<br />
gehörten zur Wildi- Ausrüstung. „Nur mit genagelten Schuhen darf man<br />
sich an die Planggen wagen“. Mit dabei: währschafte Nahrung wie Speck,<br />
Rauchwürste, gedörrtes Rindfleisch, Käse und Brot, dazu genügend<br />
Schwarzes und einen Allwetterhut. Obwohl die Quellen im Sonnigen<br />
spärlich sind, kannten die Wildheuer noch kleine Wasservorkommen, die<br />
sie mit losgelöster Baumrinde oder einem Pflanzenrohstängel in ein<br />
Gefäss leiteten.<br />
Heuseile und gutes Schuhwerk<br />
„Nur mit genagelten Schuhen darf man sich<br />
an die Planggen wagen“<br />
Stegkatze<br />
Ein <strong>Erstfeld</strong>er wollte sich spät am Abend ins <strong>Erstfeld</strong>ertal begeben, um dort am<br />
folgenden Tag Wildheu zu sammeln. Auf seiner Achsel trug er eine Sense. In<br />
der Nähe des Wirtshauses zur Krone schlich auf einmal aus der Strassenmauer<br />
eine Katze hervor und auf ihn los. Sie strich ihm um die Beine und rieb ihren<br />
Kopf an seinen Füssen. Weil er so nicht vorwärts kam, gab er ihr einen<br />
Fusstritt. Aber da schwoll sie auf einmal an, sprühte Feuerfunken, schaute ihn<br />
mit gleissenden Augen an und wollte an ihn hin. Nur mit seiner Sense konnte er<br />
sich ihr erwehren. Sie ging vor ihm hin, dich vor seinen Füssen, mehrere Male<br />
reikte er ihr mit der Sense, dass er meinte, sie müsse in Stücke zerhauen sein.<br />
Aber es nützte nichts. Erst einige Schritte vor der Brücke verschwand sie<br />
plötzlich. Aber da kam von der anderen Seite der Steghund entgegen bis dicht<br />
vor ihn und zündete ihm mit zwei feurigen Augen, die ihm wie ein Spiegel<br />
(Brille) im Kopfe sassen, ins Gesicht. Jetzt wurde dem <strong>Erstfeld</strong>er doch heiss<br />
und Angst. Er stand still und rief Gott an. Der Hund kroch am Boden und kehrte<br />
zurück.
Anzeichnen<br />
Die Tristbetten wurden klar markiert oder der Platz um das beanspruchte Tristbett ausgemäht. Dann bezeichnete<br />
man die Grenzen rings um die beabsichtige Wildheufläche im Abstand vom ca. 25 m mit Senseschlägen, mit dem<br />
sogenannten Schlingg. Dieses Anzeichnen der Tristbetten war vor offiziellem Beginn nicht zulässig. Durch die Verfärbung<br />
des gedörrten Grases wurde das so markierte Gebiet weithin sichtbar. 14 Tage nach Beginn des <strong>Wildheuen</strong>s<br />
wurden diese Markierungen hinfällig und jeder konnte mähen wo es ihm beliebte. In den steilen Planggen war nicht<br />
nur Trittsicherheit gefragt. Gewandtheit und Ausdauer, Kenntnisse über Wind und Wetter, genaue Ortskenntnis über<br />
Lage und Abtransportmöglichkeit der Tristen bestimmten den Wintervorrat aus der Wildi.<br />
Dengeln<br />
Stumpfe oder verbeulte Sensen werden mit dem Dengelhammer tängälet. Das Tangel, dieses Gerät zum Dengeln<br />
von Sensen und Sicheln ist ein speziell kleiner, stählerner Amboss, ca. 20 cm lang, unten spitz verjüngt, auf dem das<br />
Senseblatt dünn und damit scharf geklopft wird.<br />
Sammeln und Eintragen<br />
In der Regel wird das am frühen Morgen gemähte Gras<br />
am gleichen Tag eingesammelt und zur Triste getragen,<br />
nur selten erst anderntags. Mit normalen Rechen, seltener<br />
mit Grotzenbesen beginnt zuoberst in den Planggen<br />
das abwärts ziehen des Heues zu länglichen Haufen, zu<br />
Heumaden. Daneben wird ein einfaches Heuseil gespreitet<br />
und mit dem Heulegen auf dem Seil begonnen. Arvel<br />
auf Arvel werden nach klarer Anordnung daraufgelegt,<br />
dann bindet man den Binggel, fährt mit dem Seil durch<br />
die Trieglä, zieht das Seil immer fester zu und fixiert,<br />
verschlaht es an der Trieglä . Mit der Faust wird für den<br />
Kopf eine Vertiefung in den Binggel gedrückt, dann steht<br />
der Träger vor die Burdi, ergreift mit der rechten Hand<br />
das linke Seil, mit der Linken das rechte Seil, vollzieht<br />
nun eine halbe Drehung ohne die Seile loszulassen. Mit<br />
dem Rücken gegen den Binggel gewendet, stemmt er<br />
diesen gegen den Hang nach hinten um ihn mit einem<br />
leicht ruckartigen Zug nach vorne auf die Schulterpartie<br />
zu bringen. Dabei berührt der Träger mit dem rechten<br />
Das Tangel braucht eine harte, nicht federnde Unterlage,<br />
dass auf der Wildi in das meist immer gleiche<br />
Loch eines ca. 30- 40 cm hohen und länglichen Tängelistä<br />
eingesetzt und mit kleinen Holzkeilen fixiert oder in<br />
einen Holzblock eingeschlagen wurde.<br />
Der Tängeler setzt sich rittlings auf diesen Stein und<br />
tängelet entweder mit dem Rechts- Tangel: Hammer<br />
spitz, Tangel flach oder mit dem Verkehrt- oder der<br />
Links Tangel: Hammer flach, Tangel spitz. Der Tängeler<br />
war ein wichtiger Mann denn falsches tängelen tönte<br />
hell blechern und entspannte die Sense bis zur Unbrauchbarkeit.<br />
Zum Mähen wurden mit Vorliebe schmale,<br />
abgewetzte Senseblätter verwendet, von denen<br />
jeder zwei bis drei Stück bei sich hatte.<br />
Knie den Boden und stemmt sich nun mit der Heulast<br />
auf. Vorsichtig wird die schwere Last von 45 – 50 kg.<br />
Schritt für Schritt zum Tristbett getragen. Dies alles erfordert,<br />
Übung, grosse Sicherheit, Kraft, und viel Gewandtheit<br />
besonders dann, wenn der Binggel nur mit einer<br />
Hand gehalten und mit der andern bergseitig noch Halt<br />
gesucht werden muss.
Tristbett<br />
Um das Wildheu für den Wintertransport tauglich zu lagern,<br />
wird es an möglichst lawinensicher und windgeschützter Lage<br />
an eine Triste in Form einer Chiantiflasche gelegt, in der Mitte<br />
eine hölzerne Tristlatte. Dabei bildet ein Steinbett den Boden,<br />
darüber legt man in Abständen von ca. 5 cm quer übereinander<br />
grobe Hölzer so dass ein gitterartiger Grund entsteht. Dann<br />
folgen wenn möglich einige lange Tannenäste, die dünnen<br />
Spitzen bei der Tristlatte, die dicken, nach aufwärts gerichteten<br />
Enden an der Randlinie, sodass der wannenförmige, wasserdurchlässige<br />
Untergrund vor der Aufnahe des Wildheues einem<br />
Suppenteller ähnelt und ca. 25 cm über dem Terrain liegt.<br />
Tristnen<br />
In der Mitte steht der Tristenmann. Er nimmt die dargereichten Arvel in Empfang und verteilt sie in gleichmässigen<br />
Abständen von der Latte rundum nach aussen. In der Mitte soll das Heu fest liegen und leicht angestampft werden,<br />
nach Aussen nur lose hingestreut sein. Gegen die Spitze hin nimmt der Durchmesser der Triste ab, bis sie schliesslich<br />
die erwähnte Chiantiform annimmt. Damit in der Mitte der Latte entlang kein Wasser eindringen kann, wird die<br />
Triste oben mit einem Heukranz verdichtet. Dazu wird aus längerem Wildheu ein Zopf geflochten, den zwei Männer in<br />
entgegengesetzter Drehrichtung winden und ihn um den Hals der Triste, nicht all zu straff zu einem Kranz<br />
zusammenbinden, so dass er sich zusammen mit dem Heu „setzen“ kann.<br />
Damit das Regenwasser abtropft, kämmt man Triste zuletzt mit dem Heurechen. So werden die Halme gleichmässig<br />
abwärts gerichtet und das lose Heu weg gestrichen. Schliesslich wird um die Triste eine Schutzhecke erstellt; das<br />
Wildheu schmeckt eben auch den Gämsen, den Ziegen, den Schafen.<br />
Einfache Wildheuerhütte im Fad<br />
Einfache Schutzhütten<br />
Im Gebiet der linken, sonnigen Talseite des <strong>Erstfeld</strong>ertales<br />
gab es je nach Heustand 25 bis 35 Wildheutristen.<br />
Pro Triste berechnete man 25 bis 35<br />
Sommerburdi zu 40 bis 50 kg. Bis zu 40 Tonnen<br />
Willdheu wurden bei guten Bedingungen im Gebiet<br />
der Schlossbergkette gesammelt Bei magerem<br />
Heustand oder ungünstigen Wetterverhältnissen<br />
wurde die eine oder andere Plangge übergangen<br />
und nicht gemäht. Man bezeichnete sie dann als<br />
„Überjährigs“. Im Fad und im Buchenegg standen<br />
einfache Schutzhütten, die beste Unterkunft bot die<br />
Alphütte an der Matt.
Die Wildheuplanggen und ehemalige Tristplätze sonnenhalb<br />
Die grössten Wildheuplätze waren im Fad, wo unter<br />
dem Schutz eines Felsens bis zu acht Tristen<br />
errichtet wurden.<br />
1. Altenstafel 2 Tristen 10. Hinterwald 1 Triste<br />
2. Tagweid 2 Tristen 11. Vorderwald 1 Triste<br />
3. Sywnessli 2 Tristen 12. Matt 1 Triste<br />
4. Sywbedäli 1-2 Tristen 13. I dä Stidlänä 1 Triste<br />
5. i dr’ Seili 2 Tristen 14. Buechenegg 2 Triste<br />
6. Im Fad 5- 8 Tristen 15. Kapfnossen 1 Triste<br />
7. Chiäbäum 1 Triste 16. Tristplänggi 2 Triste<br />
8. Im Blänggi 1 Triste 17. Im Wald beim Stäfeli 1-2 Tristen<br />
9. Rotsteintal 1 Triste 18. Boglistäfeli 2 Tristen<br />
Verfütterung des Wildheues<br />
Das beste Wildheu wurde in der<br />
Gegend von Chüeplangg gewonnen.<br />
Weniger nahrhaft ist das magere Heu<br />
von den Hängen der Bördern und den<br />
Bändern der Schlossbergkette.<br />
Dieses Wildheu wurde dem Grossvieh<br />
nur als Zwischenfütterung gegeben,<br />
damit der normale Milchertrag<br />
bestehen blieb. Grössere Rationen<br />
erhielt das Galtvieh. Im Allgemeinen<br />
wird das würzige Heu vom Vieh<br />
gerne genommen.
Ehemalige Tristplätze schattenhab<br />
In der Ribi 2 Tristen<br />
Beim Eyenstein 1 Triste<br />
In den Nossen zwischen den Bächen 1 – 2 Tristen<br />
Streuetristen Sträiwi, vor allen Farästräiwi, Farnrstreue (unter anderen)<br />
Im Stoos (Bodenberg) 1- 2 Tristen<br />
Im Geissfad bei den Buchen 1- 2 Tristen<br />
Im Tieracher 1- 2 Tristen<br />
Im Hutzi 1-2 Tristen<br />
Auf dem Droselboden 1- 2 Tristen<br />
Widderen ( Gebiet ) Ellbogen 1- 2 Tristen<br />
Im Bärlibutz 1- 2 Tristen<br />
Drei Vater Unser für den Abtransport<br />
Der Abtransport des Wildheues nennt man Abfassen. Dies geschieht bei möglichst günstigen Schnee- und<br />
Wetterbedingungen im Dezember/Januar. Je nach Anzahl und Grösse der Tristen sind meist mehrer Männer mit<br />
dabei. Mitgetragen werden Hornschlitten, deren Kufen vorne nach oben zu den Horen aufgebogen sind bis dahin, wo<br />
je nach Ort und Lage der Tristplätze das Gelände für dieses Gerät zu steil wird.<br />
Nach dem Aufstieg wird die Triste zuerst vom Schnee befreit und der Platz für den Heuverlad vorbereitet. Mit einer<br />
speziellen Schneehaue legt man den Schnee beiseite und stampft den Boden mit Schneereifen oder den Schuhen<br />
fest, bis er eine kleine Wölbung aufweist. Dann wird der risikobehaftete Abtransport nach alter Väter Sitte mit drei<br />
Vater Unser unter den Machtschutz Gottes gestellt.<br />
Kleine Wildheuerhütte am Buchenegg
Das Zuschneiden der Triste erfolgt mit dem<br />
Schroteisen und nach einem bestimmten<br />
Schema. Zuerst nimmt man den meist halb<br />
verfaulten Heukranz weg und verteilt den<br />
oberen Teil vom Hals der Triste auf den<br />
vorbereiteten Boden. Mit dem Schroteisen<br />
schneidet bei der Tristlatte ein und nimmt<br />
die Hälften (Hälblig) so tief hinunter weg, bis<br />
der Durchmesser des übrigen Teiles für die<br />
Zerlegung gross genug ist. Die beiden<br />
Hälblig – sie werden auch G’steert’s oder<br />
Abgänd’s genannt – werden zur Seite<br />
gelegt.<br />
Spitztriäglä, G’steerts, Späck und Vegel<br />
Das im Zickzack gelegte, einfache Bindseil weist neben der üblichen<br />
Spitztriäglä noch drei Falltriäglä auf. Die Spitztriäglä (1) wird in den<br />
Boden gesteckt, die Falltriäglä liegen bei den Seilwindungen (2 – 4).<br />
Das zweite Seil hat nur eine Spitztriäglä – auch Gradtriäglä genannt<br />
(5) – und liegt in parallelen Strängen quer über und durch das einfache<br />
Zickzack Seil.<br />
Auf das so ausgelegte Seil werden die verschiedenen Heulagen<br />
geschichtet. Nachdem die beiden Hälblige beiseite gelegt sind, wird<br />
die Tristfläche in vier Hauptstücke Binggelläng (1- 4) und in vier<br />
Nebenstücke, die Vegel zerlegt. Dies geschieht, indem man in<br />
Abständen von ca. 40 cm von der Tristlatte entfernt zwei parallel<br />
laufende Schnitte durch die ganze Tristfläche durchschrotet,<br />
rechtwinklig dazu ebenfalls zwei Schnitte. Das Stück um die Tristlatte<br />
wird als Späck bezeichnet (9). Die Bingellängen sollen ca. 130 cm<br />
lang und ca. 75 cm breit sein. Die erste Lage davon wird durch zwei<br />
Personen in einer ca. 20 cm. dicken Schicht abgehoben und sorgfältig<br />
aufs Seil gelegt. Dann legt man eine gleichdicke Schicht der<br />
Vegel ab, legt sie mit den Ecken nach aussen auf die Ecken der<br />
Bingellläng und füllt die Zwischenräume mit dem Heu vom Späck und<br />
G’steert’s aus (5). Schicht um Schicht wird in der gleichen<br />
Reihenfolge daraufgelegt, bis die Heulast eine Grösse von ca. 80 cm<br />
erreicht.<br />
Binden der Heulasten<br />
Vorerst wird das Seil Ende (8) durch die Ösen der Falltrieglen 4, 3,2, und auch durch die Spitz – oder Grattreiglä (1)<br />
geführt. Der erste Mann steht in der Mitte der Heulast und zieht an dem Seil, das durch die Ösen der Trieglen läuft,<br />
während ein Zweiter reguliert und die Zwischenteile nachzieht. Ist das Seil fest angezogen, wird das Ende an der<br />
Spitztriegel (1) fixiert, dass heisst verschlaht. Das zweite Seil wird ebenfalls angezogen und fixiert. Die fertige Heulast<br />
zieht man auf die Seite damit weitere Lasten abgefasst werden können, bei ungefährer Arbeitshälfte ist es Zeit für<br />
eine währschafte Mahlzeit.
.<br />
Von den ergiebigsten Wildheuplätze im Fad führt der Abtransport gegen<br />
das Chäli durch eine Rinne von rund 100 m, die vorher mit einer<br />
Schneehaue gebahnt wurde Hier müssen die Binggel von oben durch ein<br />
längeres Hanfseil, dem Seiliseil gebremst werden. Der Seilmann gräbt<br />
sich oben in den Schnee, führt das Seil um seine Lenden und lässt die<br />
Heulasten mit dieser Bremswirkung durch die Rinne hinabgleiten. Mit der<br />
ersten Fahrt gehen zwei Männer mit und regulieren die Fahrt, hängen<br />
Transport<br />
Je nach Route und Ort Wegverhältnissen<br />
werden die einzelnen Lasten, die<br />
Binggel, zusammengehängt, normalerweise<br />
zwei, ein Zweierli. Dabei liegt die<br />
zweite Last mit der Vorderkante auf der<br />
ersten und mit dieser verbunden<br />
(verstruppä), bei günstigen Verhältnissen<br />
wird ein Dryerli auf die Fahrt<br />
genommen. Dabei greift der Wildheuer<br />
zu beiden Seiten der vorderen Kanten<br />
in die Seile, zieht oder stemmt sich mit<br />
dem Rücken gegen die Last. Bei<br />
Querfahrten stützt ein zweiter Mann die<br />
Heulast gegen den Berg um ein Abrutschen<br />
zu verhindern. In sehr steilen<br />
Hängen gehen die Männer hinten und<br />
stehen eventuell auf die Last. Bei<br />
tiefem Schnee wird der Weg schon am<br />
Vortag gebahnt, sodass mindestens die<br />
angegriffene Triste gefasst werden<br />
kann. Bei guten Verhältnissen sind zwei<br />
Fahrten möglich.<br />
unten ab und nehmen die weiteren Lasten in Empfang. Von dort wird das Wildheu noch soweit gezogen, bis die<br />
zugeschnittenen Binggel auf die Hornschlitten verladen werden. Beim Abfassen der Wildheutristen aus der<br />
Chüeplangg Alp und deren Umgebung befördert man das Heu direkt mit den Schlitten ins Tal.<br />
Niedergelassene hatte in der „Wildi“ und „Allmeini“ nichts zu suchen<br />
Die Bei- und Ansassen (Niedergelassene) haben keinen Anteil noch Anspruch an den Gemeingütern, die Benutzung<br />
derselben ist ihnen einstweilen mit ihrem eigenen Vieh gestattet gegen erhöhten Auflag. Art. 15 alt Ldb.<br />
Ausser obiger einstweiliger Gestattung soll kein Fremder, noch Bei- oder Anpasse (Niedergelassener) die Allmend<br />
benutzen, auch keine Hüttenrechte auf hiesigen Alpen bauen noch kaufen und mit keinem Landmann in einiger<br />
Gemeinschaft stehen, bei angemessener über den Fall verhängender Strafe.<br />
Wenn eine Landstochter mit einem Fremden sich verehelicht, verliert sie das Allmendrecht. Art. 87 alt Ldb.<br />
„In Allem, was Bezug auf Benutzung der Allmenden oder Gemeingüter hat, soll keine Gemeinschaft mit Nicht-<br />
Korporationsgenossen bestehen, bei Konfiskation der Sache.“ Art. 14, Alt Landbuch<br />
„Kein Fremder noch Beisasse (Niedergelassene) soll Strahlnen, Erz noch andere Mineralien, noch Würzen auf<br />
hiesiger Allmend graben bei Fr. 87.91 (25 Urner Gulden) von jedem Mal, desgleichen auch nicht heuen noch holzen<br />
bei gleicher Busse“. 1 So verabschiedete beispielsweise der Urner Landrat auf Wunsch der Kirchgenossen von<br />
Silenen im Jahre 1662 eine Ordnung, die den Hintersassen gegen Busse verbot „zu jagen, zu fischen, dem Wild<br />
Fallen zu legen und zu strahlnen“. Noch 1821 wurden Melk und Jakob Loretz von Golzern bestraft, weil das Sammeln<br />
von Tannenbart ein „dem Hintersass nicht erlaubter Eingriff in die dem Landmann allein zukommende<br />
Allmendnutzung“ sei“.<br />
1 Landgemeindebeschluss 1811, Alt Landbuch.
Reaktivierung Reaktivierung der der Wildheuflächen<br />
Wildheuflächen<br />
Die traditionelle Wildheunutzung im Urner <strong>Erstfeld</strong>ertal ist seit dem zweiten Weltkrieg stark rückläufig und wurde vor<br />
gut 30 Jahren praktisch aufgegeben. Diese Entwicklung entspricht, insbesondere in schlecht erschlossenen Gebieten,<br />
einem allgemeinen Trend in der Innerschweiz. Dies hat zur Folge, dass die Flächen langsam verganden und<br />
durch Steinschlag und Erosion beeinträchtigt werden. Der biologische Wert der Fläche nimmt dadurch stetig ab. Die<br />
Arge TWW Oekoskop., Gelterkinden, wurde vom Kanton Uri beauftragt, einzelne Wildheuflächen in den "Vorderen<br />
Bändern" versuchsweise wieder zu bewirtschaften. Damit sollen erste Erfahrungen für einen längerfristigen Erhalt<br />
dieser national schutzwürdigen Wiesen gemacht werden. Im August 2001 wurden in einer Erstbegehung die zu<br />
mähenden Flächen bezeichnet und gezielt innerhalb und ausserhalb dieser Flächen Vegetationsaufnahmen zur<br />
nachfolgenden Erfolgskontrolle gemacht. Im Pilotjahr 2002 werden arbeitstechnische sowie logistische Aspekte<br />
getestet und in Zusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung, dem Bewirtschafter der Alp Matt und einer Gruppe von<br />
Arbeitslosen die Flächen gemäht. Auftraggeber ist die Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Kantons Uri.<br />
2003 und 2004 konnten weitere Flächen gemäht werden. Ein Monitoring ergänzt die Pflegearbeiten. Beobachtet wird<br />
die Vegetationsentwicklung, das Verhalten des Wildes sowie die Entwicklung von Erosion und Lawinen auf den<br />
gemähten und ungemähten Flächen.<br />
Mit einer Triste wird dem Wild Heu für den Winter zur Verfügung gestellt.<br />
Wertvolle Lebensräume<br />
Trockenwiesen und -Weiden sind aus der Sicht des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes wertvolle Lebensräume.<br />
Sie sind das Produkt einer traditionellen nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung. Aufgrund verschiedener<br />
gesellschaftlicher Entwicklungen ist die Verbreitung extensiver Trockenwiesen und -weiden stark rückläufig und sie<br />
sind somit gefährdet. Gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz hat der Bund daher ein Projekt mit dem Ziel<br />
gestartet, die trockenen und wechseltrockenen Wiesen und Weiden der Schweiz, sowie ihr Potential als Lebensraum<br />
für Flora und Fauna, insbesondere für gefährdete Arten zu erfassen, zu schützen, zu pflegen und zu fördern. Die<br />
dazu erforderlichen Pflege- und Bewirtschaftungsformen sollen erhalten und gefördert werden.<br />
Landwirtschaftliche Nutzung<br />
Rund 27'000 ha werden im Kanton Uri landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der topographischen und klimatischen<br />
Voraussetzungen weist der Kanton UR grosse Unterschiede bezüglich der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität<br />
auf. Während die ebenen, gut erschlossenen Tal Lagen intensiv genutzt werden können, nimmt die<br />
Nutzungsintensität an den zumeist sehr steilen und schwach erschlossenen Hanglagen sehr stark ab. In abgelegenen<br />
Lagen ist ein Maschineneinsatz teilweise unmöglich und es werden relativ grosse Flächen von Hand gemäht. Vor<br />
allem im Silikatgebiet sind Nutzungsänderungen (in Weideland) und Vergandungen zu beobachten. Eine<br />
Besonderheit von überregionaler, sogar übernationaler Bedeutung sind die noch verbreitet genutzten Wildheuflächen<br />
im Kalkgebiet. Extensiv genutzte Wiesen und wenig intensiv genutzte Wiesen sind wichtige Beitragskategorien<br />
gemäss Direktzahlungsverordnung.
Das Vorgehen im Kanton UR Der Kanton Uri verfügt nicht über ein flächendeckendes kantonales<br />
Trockenstandortinventar. Hingegen weisen einige Gemeinden Inventare naturnaher Lebensräume und Naturobjekte<br />
auf. Auf der Basis der Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNV) vom 16.11.94 und<br />
dem Reglement zu dieser Verordnung vom 27.3.95 werden freiwillige Vereinbarungen zur Erhaltung und Pflege<br />
schutzwürdiger Lebensräume abgeschlossen.<br />
Höhenlage Die Auswertung der Höhenlage erfolgt in Abständen von je 100 Metern. Es wird der Mittelwert aller<br />
Teilobjekte ausgewertet. Das Schwergewicht der TWW liegt ganz klar im Sömmerungsgebiet. Die 92 Objekte weisen<br />
eine Fläche von 538 ha auf. Dies entspricht einem Anteil von zwei Dritteln an der gesamten TWW-Fläche des<br />
Kantons. Die Gesamtfläche der Vegetations-Einheitsgruppen differiert zur Gesamtfläche der TWW-Objekte um total<br />
160 ha. Diese Restfläche der Objekte weist sogenannte Fremdvegetation, also vom TWW-Schlüssel abweichende<br />
Vegetation auf. Die einzelnen Vegetationsgruppen setzen sich aus ökologisch verwandten Vegetationstypen<br />
zusammen. Im Kanton UR wurden total 105 verschiedene Vegetationstypen kartiert. Die Weidenutzung nimmt im<br />
Sömmerungsgebiet einen gegenüber dem Kantonsdurchschnitt leicht höheren Flächenanteil von 57,1 % ein. In den<br />
übrigen landwirtschaftlichen Produktionszonen dominiert klar die Mähnutzung mit 76,1 %.<br />
Der Anteil an Wildheunutzung von gegen 30 % ist als sehr hoch zu bezeichnen.<br />
Typische Vegetation Da sich der grösste Teil TWW- Fläche (92 %) auf Lagen oberhalb von 1300 m befindet, prägen<br />
subalpine Vegetationstypen die „typische Vegetation“. Allen voran bildet die Blaugrashalde (Vegetationsgruppe SV)<br />
mit ihren Übergängen zu den Halbtrockenrasen der tieferen Lagen (Vegetationstypen MBSV und MBAESV) die<br />
überall im Kalkgebiet dominierende Trockenvegetation. In feuchteren Lagen, sehr oft auch in Wildheuplanggen, wird<br />
die Blaugrashalde durch die Rostseggenhalde ergänzt (Vegetationsgruppe CF). Ebenso ist augenfällig, dass im<br />
Bergkanton Uri kurzrasige Varianten der Halbtrockenrasen (MBSC, MBAESC, Varianten mit dominanter Bergsegge)<br />
bis in die tieferen Lagen vorherrschen. Damit zeichnet sich das typische Bild der nordalpinen Situation ab, wie wir es<br />
auch in anderen Nordalpen-Kantonen finden.<br />
Seltene Arten Bedingt durch die klimatischen Verhältnisse ist der Kanton Uri nicht besonders reich an seltenen Arten<br />
der Trockenstandorte. Es gab aber dennoch einige bemerkenswerte Funde. Interessant war sicherlich das Auftreten<br />
von Oxytropis halleri (Hallers Spitzkiel), der eine Art der kontinentalen Steppen ist. In eine ähnliche Richtung weisen<br />
auch die wenigen Funde von Carduus nutans (Nickende Distel) und Trifolium arvense (Hasenklee). Sehr oft wurden<br />
hingegen auffällige, geschützte Blumen angegeben, v.a. Paradisia liliastrum (Paradieslilie) und Lilium croceum<br />
(Feuerlilie) aber auch verschiedene Orchideen, wie Orchis mascula (Stattliche Orchis), Orchis ustulata (Angebrannte<br />
Orchis), Orchis morio (Kleine Orchis), Traunsteinera globosa (Kugelorchis), Dactylorhiza maculata (gefleckte Orchis).<br />
Als besondere Funde unter den Orchideen dürften gelten: Orchis pallens (Bleiche Orchis), Orchis militaris<br />
(Helmorchis), Ophrys insectifera (Fliegenorchis) und schliesslich Cypripedium calceolus (Frauenschuh), einer<br />
europäisch gefährdeten Art.