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Gender Budgeting im ESF - Qualitative Analyse - Agentur für ...

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<strong>Agentur</strong> <strong>für</strong> Gleichstellung <strong>im</strong> <strong>ESF</strong><br />

oder schwerbehinderter Frauen bei der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

herangezogen werden kann, <strong>für</strong> erforderlich. Projekte müssen/Aktivitäten sollten daher<br />

Zugangsmöglichkeiten <strong>für</strong> behinderte oder schwerbehinderte Frauen enthalten und deren<br />

Situation gesondert erfassen und darstellen.“ (S. 10)<br />

„Der Projektträger hat während der Durchführung des Projektes grundsätzlich halbjährlich einen<br />

internetfähigen Zwischenbericht und nach Projektabschluss einen internetfähigen Sachberichtsentwurf<br />

zu erstellen. In den Berichten ist detailliert und geschlechtsspezifisch differenziert darzustellen,<br />

inwieweit die angestrebten Ergebnisse erreicht worden sind.“ (S. 14)<br />

b) Auswahlkriterien<br />

Gleichstellungsrelevante Ziele werden benannt und in den Auswahlkriterien konkretisiert. Die<br />

Formulierung „angemessene Berücksichtigung“ erlaubt Interpretations- und Auslegungsspielraum.<br />

Eine gleichstellungsfördernde Wirkung ist zu erwarten, eine Reproduktion der Gleichstellungssituation<br />

aber nicht ausgeschlossen.<br />

„Beitrag zur Erreichung der Querschnittsziele des OP: Verbesserung der chancengleichen<br />

Teilhabe behinderter Frauen und Männer und Verbesserung der sozialen Eingliederung durch<br />

Förderung der Integration in das Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.“ (AK, S. 1)<br />

„Beitrag zur Erreichung strategischer Ziele des OP: […] Strategisches Ziel 5 (Erhöhung der<br />

Beschäftigung/Erwerbstätigkeit von Frauen) durch Verbesserung der Integration behinderter<br />

Frauen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.“ (AK, S. 1)<br />

„Fördervoraussetzungen: […] Die Projekte müssen Zugangsmöglichkeiten <strong>für</strong> behinderte oder<br />

schwerbehinderte Frauen enthalten und deren Situation gesondert erfassen.“ (AK, S. 2)<br />

„Auswahlverfahren und Auswahlkriterien: Eingereichte Projektvorschläge werden <strong>im</strong> Hinblick auf<br />

[…] eine angemessene Berücksichtigung der Belange behinderter oder schwerbehinderter<br />

Frauen […] überprüft.“ (AK, S. 3)<br />

c) Programmbeschreibung<br />

Die Programmbeschreibungen 51 thematisieren Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen<br />

und Männern nicht. Mit Blick auf die Programmbeschreibungen ist mit einer Reproduktion der<br />

Gleichstellungssituation zu rechnen: Sie vermitteln Geschlechtsneutralität.<br />

d) Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die besonders in den Auswahlkriterien formulierten Beiträge zu Gleichstellungszielen wurden <strong>für</strong><br />

die/in der Öffentlichkeitsarbeit nicht operationalisiert. Sprachlich wird der Eindruck vermittelt, dass<br />

geschlechtsbezogene direkte Barrieren vermieden werden sollen. Es ist hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit<br />

eine Reproduktion der Gleichstellungssituation zu erwarten.<br />

51<br />

Vgl. BMAS (ohne Jahr): Initiative „Jobs ohne Barrieren“, http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-<br />

Menschen/Initiative-Jobs-ohne-Barrieren/inhalt.html (12.06.2012) und Bundesregierung der BRD/<strong>ESF</strong> (ohne Jahr):<br />

Initiative job, http://www.esf.de/portal/generator/812/programm__initiative__job.html (12.06.2012).<br />

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