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Die Patientenverfügung - Ethikkommission des Landes Kärnten

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Medizinische Behandlung von Personen<br />

unter Sachwalterschaft (§ ( 283)<br />

Sofern Person nicht einsichts- einsichts oder urteilsunfähig:<br />

urteilsunf hig:<br />

<br />

<br />

“einfache einfache“ Behandlung mit Zustimmung <strong>des</strong> SW<br />

schwerwiegende Behandlung<br />

Genehmigung<br />

der Zustimmung durch Gericht<br />

PS: SW stimmt nicht zu: Gericht schreitet ein<br />

Gefahr in Verzug: Arzt entscheidet<br />

Zustimmung nach<br />

“second opinion“ eines Arztes<br />

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