Die Patientenverfügung - Ethikkommission des Landes Kärnten
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Medizinische Behandlung von Personen<br />
unter Sachwalterschaft (§ ( 283)<br />
Sofern Person nicht einsichts- einsichts oder urteilsunfähig:<br />
urteilsunf hig:<br />
<br />
<br />
“einfache einfache“ Behandlung mit Zustimmung <strong>des</strong> SW<br />
schwerwiegende Behandlung<br />
Genehmigung<br />
der Zustimmung durch Gericht<br />
PS: SW stimmt nicht zu: Gericht schreitet ein<br />
Gefahr in Verzug: Arzt entscheidet<br />
Zustimmung nach<br />
“second opinion“ eines Arztes<br />
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