Die Patientenverfügung - Ethikkommission des Landes Kärnten
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Vertretungsbefugnis nächster n chster<br />
Angehöriger Angeh riger (§284 ( 284 b-e) b e)<br />
Wer wird vertreten?<br />
Volljährige Vollj hrige Personen, die aufgrund psych. Erkrankung<br />
oder geistiger Behinderung Geschäfte Gesch fte <strong>des</strong> täglichen t glichen<br />
Lebens nicht selbst besorgen können k nnen<br />
keinen Sachwalter oder Vertreter haben<br />
Wer kann vertreten?<br />
Eltern<br />
Volljährige Vollj hrige Kinder<br />
Ehegatte<br />
<br />
Lebensgefährte Lebensgef hrte seit min<strong>des</strong>tens 3 Jahren<br />
im gemeinsamen<br />
Haushalt