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Die Patientenverfügung - Ethikkommission des Landes Kärnten

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Vertretungsbefugnis nächster n chster<br />

Angehöriger Angeh riger (§284 ( 284 b-e) b e)<br />

Wer wird vertreten?<br />

Volljährige Vollj hrige Personen, die aufgrund psych. Erkrankung<br />

oder geistiger Behinderung Geschäfte Gesch fte <strong>des</strong> täglichen t glichen<br />

Lebens nicht selbst besorgen können k nnen<br />

keinen Sachwalter oder Vertreter haben<br />

Wer kann vertreten?<br />

Eltern<br />

Volljährige Vollj hrige Kinder<br />

Ehegatte<br />

<br />

Lebensgefährte Lebensgef hrte seit min<strong>des</strong>tens 3 Jahren<br />

im gemeinsamen<br />

Haushalt

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