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Die Patientenverfügung - Ethikkommission des Landes Kärnten

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Qualifizierte Vv<br />

Ausdrückliche Ausdr ckliche Bezeichnung der Angelegenheiten,<br />

z.B. „ in allen medizinischen Angelegenheiten“<br />

Angelegenheiten<br />

R e i c h t n i c h t !<br />

sondern: „…. „….<br />

auch in schwerwiegenden med.<br />

Angelegenheiten, d.h. die mit einer schweren<br />

körperlichen rperlichen Beeinträchtigung Beeintr chtigung einhergehen<br />

(können) (k nnen)“. .

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