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3,8 MB - Stadt Ettenheim

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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Ettenheim</strong> <br />

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 Erläuterungsbericht<br />

4 Charakteristik des Planungsraumes<br />

Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Ettenheim</strong> setzt sich aus den Städten<br />

<strong>Ettenheim</strong> und Mahlberg sowie den Gemeinden Kappel-Grafenhausen, Ringsheim<br />

und Rust zusammen. Der Verwaltungsraum liegt am südwestlichen Rand des Ortenaukreises,<br />

der im Regierungsbezirk Freiburg liegt.<br />

Mit der <strong>Stadt</strong> Freiburg sowie den südlich unmittelbar angrenzenden Landkreisen<br />

Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald bildet der Ortenaukreis die Region<br />

Südlicher Oberrhein.<br />

Die Gemarkungsfläche des Verbandsgebietes beträgt ca. 11.579 ha.<br />

Der Verwaltungsraum wird begrenzt im Nordwesten durch die VG Schwanau-<br />

Meißenheim, im Nordosten durch die VG Lahr, im Osten durch die VG Seelbach-<br />

Schuttertal und im Süden durch die VG Kenzingen-Herbolzheim. Im Westen wird<br />

der Verwaltungsraum durch den Rhein bzw. die französische Gemeinde Rhinau<br />

begrenzt (siehe auch untenstehende Übersichtskarte).<br />

- Plan (Abgrenzung der Verwaltungsgemeinschaft) -<br />

Planungsbüro Fischer Stand: Dezember 2012 Seite 17

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