3,8 MB - Stadt Ettenheim
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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Ettenheim</strong> <br />
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 Erläuterungsbericht<br />
4 Charakteristik des Planungsraumes<br />
Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Ettenheim</strong> setzt sich aus den Städten<br />
<strong>Ettenheim</strong> und Mahlberg sowie den Gemeinden Kappel-Grafenhausen, Ringsheim<br />
und Rust zusammen. Der Verwaltungsraum liegt am südwestlichen Rand des Ortenaukreises,<br />
der im Regierungsbezirk Freiburg liegt.<br />
Mit der <strong>Stadt</strong> Freiburg sowie den südlich unmittelbar angrenzenden Landkreisen<br />
Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald bildet der Ortenaukreis die Region<br />
Südlicher Oberrhein.<br />
Die Gemarkungsfläche des Verbandsgebietes beträgt ca. 11.579 ha.<br />
Der Verwaltungsraum wird begrenzt im Nordwesten durch die VG Schwanau-<br />
Meißenheim, im Nordosten durch die VG Lahr, im Osten durch die VG Seelbach-<br />
Schuttertal und im Süden durch die VG Kenzingen-Herbolzheim. Im Westen wird<br />
der Verwaltungsraum durch den Rhein bzw. die französische Gemeinde Rhinau<br />
begrenzt (siehe auch untenstehende Übersichtskarte).<br />
- Plan (Abgrenzung der Verwaltungsgemeinschaft) -<br />
Planungsbüro Fischer Stand: Dezember 2012 Seite 17