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Teil 7 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Teil 7 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

Teil 7 - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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376<br />

10.3 Diversifizierung<br />

10.3.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Bei der <strong>Förderung</strong> einzelbetrieblicher Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe handelt<br />

es sich um einen noch relativ jungen Bereich der Agrarstrukturpolitik. Erst im Zuge der Reform der Europäischen<br />

Strukturfonds im Jahr 1988 begann eine stärkere Akzentuierung der Investitionsförderung zu Gunsten<br />

der Erschließung neuer Einkommensquellen durch die Gründung selbständiger Zweitexistenzen. Gründe für<br />

diese Neuorientierung der Agrarstrukturpolitik waren u.a. hohe Belastungen der Agrarmärkte, unzureichende<br />

Agrareinkommen und Umweltprobleme durch intensive landwirtschaftliche Produktion:<br />

• Die einzelbetriebliche Investitionsförderung nach Ziel 5a im Rahmen der GAK (AFP, AKP) wurde um<br />

die Unterstützung neuer Unternehmertätigkeiten z.B. in den Bereichen Direktvermarktung und Tourismus<br />

erweitert. Die Diversifizierungsprojekte standen in diesem Fall jedoch in direkter Mittelkonkurrenz<br />

zur konventionellen landwirtschaftlichen Investitionsförderung. Angesichts begrenzter Fördermittel<br />

und hoher Nachfrage nach rein landwirtschaftlichen Investitionen konnten <strong>des</strong>halb nur wenige Diversifizierungen<br />

im Rahmen der Ziel 5a-<strong>Förderung</strong> unterstützt werden.<br />

• Im bayerischen Ziel 5b-Programm standen in der ersten Programmphase von 1989 <strong>bis</strong> 1993 rund<br />

41 Mio. € für die Erschließung neuer Einkommensquellen zur Verfügung, womit insgesamt 1.021 Vorhaben<br />

gefördert werden konnten. In der zweiten Programmperiode wurden angesichts steigender<br />

Nachfrage die Mittel zur Diversifizierungsförderung deutlich aufgestockt. Im Rahmen der 5b II-<br />

<strong>Förderung</strong> nahmen mehr als 2.600 landwirtschaftliche Betriebe Zuschüsse zur Erschließung außerlandwirtschaftlicher<br />

Einkommensquellen in Anspruch. Die öffentlichen Aufwendungen hierfür betrugen<br />

rund 120 Mio. € bzw. 20 Mio. € pro Jahr. Das waren knapp 9 % aller in dem betreffenden Zeitraum im<br />

bayerischen Agrarsektor ausgereichten einzelbetrieblichen Investitionshilfen.<br />

Die <strong>Förderung</strong> der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Art. 33 kann zum <strong>Teil</strong> als<br />

Nachfolgeprogramm der Ziel 5a- und 5b-<strong>Förderung</strong> gesehen werden, wenngleich zu deutlich eingeschränkten<br />

Konditionen und veränderten Rahmenbedingungen (vgl. Abschn.10.3.3).<br />

10.3.2 Beschreibung <strong>des</strong> Förderprogramms<br />

Problemstellung<br />

Die land- und forstwirtschaftliche Bruttowertschöpfung lag in Bayern im Jahr 2001 mit 4,07 Mrd. € nominal<br />

nur geringfügig über dem Wert von 1991 (3,89 Mrd. €). Ursache hierfür ist in erster Linie das seit Beginn der<br />

90er Jahre gesunkene Erzeugerpreisniveau, das die Wirkungen <strong>des</strong> Produktivitätsfortschritts weitgehend<br />

kompensierte. Weil zugleich die übrigen Sektoren ihre Wertschöpfung erhöhten, sank der Anteil der Land-<br />

und Forstwirtschaft an der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche von 1,6 % auf 1,2 %. Mit dieser<br />

gesamtwirtschaftlichen Marginalisierung verbunden war ein Rückgang <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Einkommensanteils<br />

am Gesamteinkommen der landwirtschaftlichen Haushalte. Diese mussten sich zunehmend<br />

außerlandwirtschaftliche Einkommensquellen erschließen, um an der allgemeinen Einkommensentwicklung<br />

teilhaben zu können. Unter anderem aus diesem Grund gaben seit 1991 jährlich gut 4 % der landwirtschaftlichen<br />

Unternehmer die Bewirtschaftung ganz auf; weitere ca. 2.000 Betriebe wechselten in der selben Zeit<br />

jährlich vom Haupt- in den Nebenerwerb, das entspricht rund 1 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern.<br />

215<br />

Die Möglichkeiten, das landwirtschaftliche Einkommen durch die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung<br />

zu ergänzen, haben sich in den vergangenen Jahren allerdings zunehmend verschlechtert. Insbesondere<br />

215 Eigene Kalkulationen auf der Grundlage <strong>des</strong> Bayerischen Agrarberichts 2002, Übersicht 19.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

seit 1995 haben die ländlichen Räume spürbar an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verloren (vgl.<br />

Abschn. 4.1.1). Von der bevorstehenden Osterweiterung der Europäischen Union ist grundsätzlich eine weitere<br />

Verschärfung der Arbeitsmarktsituation zu erwarten, die vor allem die ländlichen Räume Nord- und Ostbayerns<br />

treffen dürfte. Nicht zuletzt aus diesen Gründen tendieren immer mehr landwirtschaftliche Haushalte<br />

dazu, sich durch die Gründung einer selbständigen außerlandwirtschaftlichen Zweitexistenz zusätzliches<br />

Einkommen zu erschließen. Das erlaubt ihnen, ihren Status als Unternehmer beizubehalten und vielfältige<br />

Synergien mit dem landwirtschaftlichen Betrieb zu nutzen.<br />

Förderstrategie<br />

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Gründung außerlandwirtschaftlicher Zweitexistenzen und die Erschließung<br />

neuer Einkommensquellen durch die Gewährung von Fördermitteln zu unterstützen. Auf diese Weise sollen<br />

vor allem für Angehörige land- und forstwirtschaftlicher Haushalte qualifizierte Arbeitsplätze im ländlichen<br />

Raum geschaffen und gesichert werden. Die Aufnahme zusätzlicher Unternehmertätigkeiten am Betriebsstandort<br />

ermöglicht es den Programmteilnehmern, die Landbewirtschaftung fortzuführen, betriebliche Ressourcen<br />

umfassender zu nutzen und so die Faktorproduktivität zu erhöhen. Auf diese Weise trägt das Programm<br />

auch Indirekt zur Sicherung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung bei.<br />

Förderinhalte<br />

Förderfähig sind Aktivitäten in folgenden Bereichen:<br />

• Investitionen von landwirtschaftlichen Unternehmern oder Kooperationen zur Diversifizierung der Produktion,<br />

die nicht im Rahmen anderer Fördermaßnahmen gefördert werden können. Der Investitionszuschuss<br />

beträgt i.d.R. 15 % der zuwendungsfähigen Kosten, in Ausnahmefällen <strong>bis</strong> zu 20 %. Er soll<br />

die Unternehmer zur aktiven Verbesserung ihrer Einkommenssituation durch Erschließung außerlandwirtschaftlicher<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten motivieren, das Risiko und die Kosten entsprechender<br />

Entwicklungsschritte reduzieren und zugleich neue Perspektiven für die landwirtschaftliche Betriebsentwicklung<br />

eröffnen.<br />

• Projekte vor allem im Marketingbereich von nicht-landwirtschaftlichen Trägern (z.B. Kommunen, Unternehmen<br />

<strong>des</strong> vor- und nachgelagerten Bereichs), welche die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

indirekt unterstützen. Hierfür können neben Investitionen auch projektgebundene Personalkosten<br />

maximal 3 Jahre lang mit Fördersätzen von <strong>bis</strong> zu 60 % im 1. Jahr, <strong>bis</strong> zu 40 % im 2. Jahr und <strong>bis</strong><br />

zu 20 % im 3. Jahr bezuschusst werden. Die <strong>Förderung</strong> von Initiativen nicht-landwirtschaftlicher Träger<br />

soll dazu beitragen, die überbetrieblichen Strukturen z.B. im Bereich <strong>des</strong> Marketing zu verbessern<br />

und somit indirekt den Erfolg von Diversifizierungen zu erhöhen. Die Bezuschussung von Qualifizierungsmaßnahmen<br />

trägt dazu bei, landwirtschaftliche Haushaltsmitglieder auf die neuen Berufsanforderungen<br />

vorzubereiten. Durch gezielte Fortbildung werden wichtige Voraussetzungen für den Erfolg<br />

und die Stabilität der Diversifizierungsprojekte geschaffen.<br />

• Projektbezogene Qualifizierung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit mit einem Fördersatz von <strong>bis</strong> zu<br />

40 % zur fachlichen und persönlichen Vorbereitung der <strong>Teil</strong>nehmer auf die neue Tätigkeit. Landwirten<br />

werden die Aufwendungen (i.d.R. Kursgebühren) für die <strong>Teil</strong>nahme an solchen Veranstaltungen anteilig<br />

erstattet; die Planung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen selbst ist im Rahmen <strong>des</strong><br />

Diversifizierungsprogramms jedoch nicht förderfähig.<br />

Dieser Maßnahmenmix hat sich bereits im Rahmen <strong>des</strong> bayerischen 5b-Programms bewährt, sowohl was<br />

die Akzeptanz <strong>des</strong> Programms bei den potenziellen Fördermittelempfängern betrifft, als auch hinsichtlich der<br />

Förderwirkungen und Ergebnisse.<br />

377


378<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Kohärenz<br />

Das Programm zur <strong>Förderung</strong> der Diversifizierung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit leistet einen<br />

Beitrag vor allem zur Realisierung folgender Programmziele: 216<br />

• Ziel „Verbesserung der einzelbetrieblichen Wettbewerbsfähigkeit“: Die umfassendere Auslastung von<br />

Ressourcen <strong>des</strong> Betriebes und Haushalts durch Diversifizierung/Aufnahme einer zusätzlichen Unternehmertätigkeit<br />

führt i.d.R. zu einer Rationalisierung der landwirtschaftlichen Betriebsorganisation und<br />

einer grundlegenden Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Kostensenkung<br />

und höhere Faktorentlohnung. Die teilweise Einkommensbildung auf nichtlandwirtschaftlichen Märkten<br />

erhöht die Unabhängigkeit der Betriebe von Entscheidungen der Agrarpolitik und vergrößert die individuelle<br />

Entscheidungsflexibilität.<br />

• Ziel „Erhaltung der Kulturlandschaft, Verbesserung der Agrarumwelt sowie Schonung der biotischen<br />

und abiotischen Ressourcen“: Die teilweise Verlagerung von Produktionsfaktoren in außerlandwirtschaftliche<br />

Verwendungsalternativen führt i.d.R. zu einer Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion<br />

mit positiven Wirkungen auf Ökologie und Kulturlandschaft. Die Ergänzung <strong>des</strong> Haushaltseinkommens<br />

durch selbständige außerlandwirtschaftliche Beschäftigung unterstützt zumin<strong>des</strong>t in den Anfangsjahren<br />

grundsätzlich die Beibehaltung der Landbewirtschaftung. Dies gilt insbesondere für landwirtschaftsnahe<br />

Diversifizierungstätigkeiten.<br />

• Ziel „Aufgreifen endogener Entwicklungspotenziale“: Dank der Beratung, Informations- und Qualifizierungsangebote<br />

folgen die Diversifizierungsvorhaben weitgehend den spezifischen Stärken und Potenzialen<br />

der Betriebe und Haushaltsmitglieder. Das Programm bietet die Möglichkeit, Begabungen<br />

und Interessen von Haushaltsmitgliedern außerhalb <strong>des</strong> engeren Agrarbereichs umfassender für die<br />

persönliche Entwicklung (individuelle Profilierung, Unabhängigkeit) und Einkommensbildung zu nutzen.<br />

Dabei werden notwendigerweise die lokalen und regionalen Marktverhältnisse berücksichtigt.<br />

• Ziel „Erhöhung der regionalen Wettbewerbschancen durch Verbesserung der Infrastrukturausstattung<br />

und beruflichen Qualifizierung“: Die <strong>Förderung</strong> der beruflichen Qualifizierung ist eine der drei Säulen<br />

<strong>des</strong> Diversifizierungsprogramms. Dies gilt analog für die Unterstützung marktangepasster Marketingstrukturen.<br />

Die Umsetzung der übrigen Handlungsebenen <strong>des</strong> EPLR wird durch die Diversifizierungsprojekte teilweise<br />

indirekt unterstützt. Die Maßnahmen sind mit den anderen landwirtschaftlichen Förderprogrammen (innerhalb<br />

und außerhalb <strong>des</strong> EPLR) abgestimmt und wurden inhaltlich voneinander abgegrenzt. Negative Wirkungen<br />

im Sinne der Programmziele oder gegenüber anderen Fördermaßnahmen können ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Operationelle Ziele<br />

In Anlehnung an die Zwischenbewertung <strong>des</strong> Ziel 5b II-Programms formulierte das Bayerische Staatsministerium<br />

für Landwirtschaft und Forsten folgende Förderziele: 217<br />

• Förderumfang: 400 <strong>bis</strong> 600 Fälle;<br />

• 150 – 250 neu geschaffene Arbeitsplätze;<br />

• 250 – 400 gesicherte Arbeitsplätze;<br />

• Schaffung von zusätzlichem Einkommen in einer Höhe von 7.500 – 15.000 € je Arbeitsplatz und Jahr<br />

bzw. 3 Mio. € - 10 Mio. € pro Jahr insgesamt.<br />

216 Vgl. Plan zur <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes in Bayern, S. 75.<br />

217 Vgl. Plan zur <strong>Förderung</strong> der Entwicklung…, a.a.O., S. 321 sowie Anlage 3.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

10.3.3 Einordnung der Maßnahme in den Förderkontext<br />

Nach Auslaufen der Ziel 5a- und 5b-<strong>Förderung</strong> wurde die einzelbetriebliche Diversifizierungsförderung im<br />

neuen Programmzeitraum 2000 <strong>bis</strong> 2006 inhaltlich auf mehrere Einzelmaßnahmen aufgeteilt:<br />

• Der Bereich „Gästebeherbergung im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof, Freizeit und Erholung“ (GaB)<br />

wurde komplett dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) bzw. dem Agrarkreditprogramm (AKP)<br />

zugeordnet. Lediglich angebotsergänzende Maßnahmen können gefördert werden. Weil AFP und<br />

AKP nicht Bestandteil <strong>des</strong> Bayerischen EPLR sind, wird der Großteil der GaB-Maßnahmen in der<br />

Halbzeitbewertung nicht erfasst. 218<br />

• Die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten wird nach der Richtlinie „<strong>Förderung</strong><br />

der Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte“ („Öko-<br />

Regio“-Programm) gefördert. Die Umsetzung dieser Richtlinie wird ausschließlich aus Lan<strong>des</strong>mitteln<br />

finanziert. 219<br />

• Nur wenn die Diversifizierungsinvestitionen keinem der beiden genannten Programme zugeordnet<br />

werden können, kommt eine <strong>Förderung</strong> gemäß Art. 33 Tiret 7 in Frage.<br />

Die Förderhöchstsätze und Zuwendungsarten differieren je nach Förderprogramm und somit auch nach der<br />

Diversifizierungsrichtung. Die Fördersätze <strong>des</strong> „Öko-Regio“-Programms (Investitionszuschuss) und <strong>des</strong><br />

AFP/AKP (Zinszuschuss) betragen <strong>bis</strong> zu 31 % 220 und liegen somit in etwa auf der Höhe <strong>des</strong> ehemaligen 5b<br />

II-Programms. Im Diversifizierungsprogramm unter Art. 33 werden hingegen maximal 15 % (bzw. in Ausnahmefällen<br />

<strong>bis</strong> zu 20 %) Investitionszuschuss gewährt, wenngleich über dieses Programm oftmals innovativere<br />

und risikoreichere Projekte gefördert werden als in den Bereichen Direktvermarktung und Urlaub auf<br />

dem Bauernhof, für die schon eine Vielzahl von Erfahrungen und Beispielen vorliegen. Die Fördergrenze von<br />

15 % wurde jedoch bewusst gewählt, um die Konditionen der Diversifizierungsförderung an die der gewerblichen<br />

Wirtschaftsförderung anzupassen und somit Wettbewerbsverzerrungen zwischen Landwirten und gewerblichen<br />

Investoren zu vermeiden.<br />

Das Diversifizierungsprogramm nach Art. 33 Tiret 7 kann gegebenenfalls durch andere Förderprogramme<br />

ergänzt werden:<br />

• Ein Großteil der Betriebe, die im Rahmen der Diversifizierungsförderung einen Zuschuss zur Errichtung<br />

einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse oder zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus<br />

Biomasse erhielten, nahm zusätzlich ein zinsgünstiges Darlehen mit der Möglichkeit eines <strong>Teil</strong>schuldenerlasses<br />

der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch; 221<br />

• <strong>Teil</strong>nehmer am Diversifizierungsprogramm können sich in Fortbildungsseminaren auf die außerlandwirtschaftliche<br />

Tätigkeit vorbereiten. Dieses Angebot ist bei den Fördermittelempfängern beliebt und<br />

stark nachgefragt. Die Finanzierung der Qualifizierungsprojekte stammt aus Lan<strong>des</strong>mitteln sowie aus<br />

ESF-Mitteln <strong>des</strong> bayerischen Ziel 3-Programms. Um die Erfolgsaussichten der Projekte zu erhöhen,<br />

218 Während zunächst vorgesehen war, „Urlauf auf dem Bauernhof, ..“ in die „Diversifizierungsförderung“ einzubeziehen, bestand die<br />

<strong>EU</strong>-Kommission auf einer eigenständigen Maßnahme mit eigener Finanzplanung. Dies erschien dem Programmverwalter, gemessen an<br />

den zu erwartenden Förderfällen, als zu verwaltungsaufwändig. Deshalb erfolgte die Zuordnung zu den allgemeinen Investitionsförderprogrammen.<br />

219 Maßgebend für diese Zuordnung war zum einen die Reaktion mit einem „Spezialprogramm“ auf die BSE-Krise; zum anderen verlangte<br />

die Kommission zur <strong>Förderung</strong> der Verarbeitung und Vermarktung von „Anhang 1-Produkten“ ebenfalls eine eigenständige Maßnahme<br />

– was vom Programmverwalter als zu aufwändig bewertet wurde.<br />

220 Vgl. Deutscher Bun<strong>des</strong>tag: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes" für<br />

den Zeitraum 2003 <strong>bis</strong> 2006. Berlin 2002, Abschn. 5.2.2 und 5.3.2. Angesichts niedriger Kapitalmarktzinsen wurden der maximal mögliche<br />

Zinszuschuss von 4 % und somit die maximalen Zuschussäquivalente im AFP/AKP in der ersten Programmhälfte jedoch nicht<br />

erreicht.<br />

221 Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Programm Nr. 128: Programm zur <strong>Förderung</strong> erneuerbarer Energien. Frankfurt 2003.<br />

379


380<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

wird den Fördermittelempfängern im Bewilligungsbescheid zumeist eine <strong>Teil</strong>nahme an vorbereitenden<br />

Qualifizierungsseminaren zur Auflage gemacht. Neben den handwerklichen, produktionstechnischen<br />

und betriebswirtschaftlichen Inhalten wird den landwirtschaftlichen Haushaltsmitgliedern auch Wissen<br />

in den Bereichen Existenzgründung, Psychologie und Organisation/Kommunikation vermittelt.<br />

Diese Kombinationen unterschiedlicher Förderprogramme und –instrumente führen zu Synergieeffekten. Sie<br />

unterstützen grundsätzlich den Erfolg der geförderten Projekte und die Effizienz <strong>des</strong> Förderprogramms.<br />

10.3.4 Methodischer Ansatz<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Programms zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten können neben land- und<br />

forstwirtschaftlichen Betrieben auch überbetriebliche Marketingkonzepte und Kooperationen gefördert werden.<br />

Bis auf wenige Ausnahmen beschränkte sich die <strong>Förderung</strong> <strong>bis</strong>her jedoch auf einzelbetriebliche Investitionsvorhaben<br />

(46 von insgesamt 52 Förderfällen). Die Halbzeitbewertung konzentriert sich <strong>des</strong>halb auch<br />

ausschließlich auf einzelbetriebliche Vorhaben, zumal gerade bei überbetrieblichen Vorhaben deren Wirkungen<br />

erst in einer längerfristigen Perspektive sichtbar werden.<br />

Datenquellen<br />

Die Beantwortung der Bewertungsfragen, Kriterien und Indikatoren im Rahmen der Halbzeitbewertung der<br />

Maßnahme „Diversifizierung“ stützt sich auf folgende Informationsquellen:<br />

Datenart Datenquelle Grundgesamtheit Stichprobe<br />

Quantitative Daten<br />

Primärstatistiken Persönliche Befragung,<br />

standardisierter Fragebogen<br />

Sekundärstatistiken<br />

Begleitsystem <strong>des</strong> StMLF<br />

gemäß VO (EG) 1257/1999,<br />

Art. 48<br />

Alle 23 <strong>bis</strong> zum 15.10.2002<br />

weitgehend abgeschlossenen<br />

Fälle<br />

Alle 14 Fälle, für die <strong>bis</strong> Mai<br />

2003 Verwendungsnachweise<br />

vorlagen<br />

13 Förderfälle (57 %)<br />

14 Förderfälle (100 %)<br />

Förderstatistik <strong>des</strong> StMLF Alle 52 <strong>bis</strong> zum 31.12.2002 52 Förderfälle (100 %)<br />

bewilligten Fälle<br />

Modellkalkulationen zur Wirtschaftlichkeit von Erwerbskombinationen, Datensammlungen<br />

zur Planung landwirtschaftlicher und gewerblicher Tätigkeiten, Bewertungen vorangegangener<br />

Förderprogramme (5b I- und 5b II-Programm, LEADER-<strong>Förderung</strong>)<br />

Qualitative Daten<br />

Primärdaten Halbstandardisierter Fragebogen<br />

3 Abteilungsleiter an Landwirtschaftsämtern, 2 Mitarbeiter<br />

im StMLF<br />

Sekundärdaten Informationen aus diversen Studien zu Erfolgsfaktoren von selbständigen Erwerbskombinationen,<br />

Beweggründen und Hemmfaktoren für Diversifizierungsinvestitionen, betrieblichen<br />

Entwicklungsverläufen usw.<br />

Primärstatistiken:<br />

Alle Indikatoren, die nicht mit Hilfe bereits vorliegender Informationen beantwortet werden konnten, wurden<br />

im Rahmen einer standardisierten persönlichen Befragung von Fördermittelempfängern erhoben. Die Auswahl<br />

der Stichprobe erfolgte anhand der Förderstatistik mit dem Stand 15. Oktober 2002. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt lagen 47 Bewilligungen vor, von denen 11 Förderfälle bereits vollständig und 12 weitere teilweise<br />

abgeschlossen waren. Von diesen 23 Investitionsvorhaben wurden 13 (57 %) per Zufallsauswahl für Erhebungen<br />

ausgewählt und deren Betriebsleiter Frühjahr 2003 persönlich interviewt.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Sekundärstatistiken:<br />

Die Bewerter haben versucht, möglichst viele der auf die Maßnahme „Diversifizierung“ zutreffenden Indikatoren<br />

mit Hilfe von Sekundärdaten zu beantworten. Hierfür standen die Förderstatistik sowie das Begleitsystem<br />

gemäß VO (EG) 1257/1999, Art. 48 <strong>des</strong> StMLF zur Verfügung. Die Daten aus der Förderstatistik zur<br />

finanziellen Umsetzung <strong>des</strong> Programms liegen für alle 52 <strong>bis</strong> Ende 2002 bewilligten Projekte vor. Aus dem<br />

Begleitsystem stehen für 14 Förderfälle Angaben zur materiellen Umsetzung sowie zu ersten Förderwirkungen<br />

zur Verfügung. Diese Indikatoren wurden zusammen mit den Verwendungsnachweisen erhoben.<br />

Um vor allem die Einkommens- und Beschäftigungswirkungen der Diversifizierungsinvestitionen beurteilen<br />

zu können, erstellten die Bewerter Modellrechnungen auf der Grundlage der auf den Betrieben erhobenen<br />

Daten. Diese Kalkulationen basieren teilweise auf den Informationen und Daten früherer Untersuchungen.<br />

Qualitative Informationen:<br />

Die Beantwortung überwiegend qualitativer Fragestellungen z.B. zur Abwicklung und Akzeptanz <strong>des</strong> Programms<br />

erfolgte durch halbstandardisierte persönliche und telefonische Interviews mit Vertretern der Förderverwaltung<br />

und von Verbänden. Zudem flossen vor allem in die Erstellung der Fragebögen für die Primärdatenerhebung<br />

eine Reihe von Erfahrungen und qualitativen Daten aus früheren Studien mit ein. Diese<br />

Kontextinformationen bezogen sich vor allem auf einzelbetriebliche Erfolgsfaktoren und Entwicklungsverläufe<br />

sowie Hemmfaktoren und Beweggründe für die Aufnahme ergänzender selbständiger Tätigkeiten.<br />

Probleme und Grenzen der gewählten Methodik<br />

Aufgrund von Verzögerungen bei der Programmierung und Umsetzung <strong>des</strong> EPLR wurden im Bereich Diversifizierung<br />

die ersten Förderfälle erst im Mai 2002 bewilligt. Insgesamt waren zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertung<br />

(Frühjahr 2003) erst 14 Projekte vollständig abgeschlossen (Vorlage <strong>des</strong> Verwendungsnachweises).<br />

I.d.R. dauert es jedoch mehrere Jahre, <strong>bis</strong> alle Wirkungen von Diversifizierungsinvestitionen, wie z.B. Auslastung<br />

der geförderten Kapazitäten, Beschäftigungs- und Einkommenseffekte, Verlagerung von Faktoren<br />

aus der Landwirtschaft usw. vollständig eingetreten sind. Somit können momentan noch keine sicheren Aussagen<br />

zu den endgültigen Förderwirkungen getroffen werden. In der Halbzeitbewertung ist es lediglich möglich,<br />

die <strong>bis</strong>her eingetretenen und messbaren Wirkungen darzustellen und ggf. Schätzungen zu den noch zu<br />

erwartenden Anpassungsreaktionen und Fördereffekten zu formulieren. Eine Aktualisierung der Halbzeitbewertung<br />

im Jahr 2005 könnte dazu beitragen, die Wirkungen der geförderten Projekte und damit <strong>des</strong> Gesamtprogramms<br />

noch vor <strong>des</strong>sen Beendigung umfassender darzustellen.<br />

10.3.5 Finanzielle Umsetzung <strong>des</strong> Programms<br />

Die Umsetzung der Fördermaßnahme liegt deutlich unter den Planungen. Von den im EPLR veranschlagten<br />

400 <strong>bis</strong> 600 Projekten wurden <strong>bis</strong>her erst 52 bewilligt (vgl. Tabelle 139). Dementsprechend konnten in den<br />

ersten 3 Jahren nur knapp 31 % der für den selben Zeitraum reservierten EAGFL-Mittel gebunden und rund<br />

11 % an die Fördermittelempfänger ausgezahlt werden. Die Realisierungsgrade im Bezug auf die Mittel, die<br />

für den gesamten Programmzeitraum zur Verfügung stehen, betragen zwischen einem und vier Prozent.<br />

Angesichts dieser Abweichungen ist kaum davon auszugehen, dass die ursprünglichen Ziele (vgl. Abschnitte<br />

10.3.2 und 10.3.6) erreicht werden können.<br />

Für diese Unterschreitung der Planzahlen sind mehrere Gründe gleichzeitig verantwortlich:<br />

• Verzögerter Programmbeginn: Nach der Bekanntgabe der Fördermaßnahme durch das StMLF im<br />

April 2001 dauerte es über ein Jahr, <strong>bis</strong> im Mai 2002 die ersten Förderfälle bewilligt wurden. Dies hing<br />

damit zusammen, dass zur elektronischen Abwicklung der Diversifizierungsförderung ein spezielles<br />

Softwareprogramm entwickelt wurde, was länger dauerte als geplant.<br />

381


382<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• Im ersten Entwurf <strong>des</strong> OP waren die Fördermaßnahmen „Urlaub auf dem Bauernhof“ und „Verarbeitung<br />

und Vermarktung“ noch in der Maßnahme „Diversifizierung“ eingeplant, mussten dann jedoch auf<br />

Druck der <strong>EU</strong>-Kommission in andere Maßnahmen integriert werden. Damit fielen gerade die „erprobten“<br />

Diversifizierungsvorhaben aus der Diversifizierungsförderung heraus, die relativ rasch hätten umgesetzt<br />

werden können.<br />

• Angesichts der relativ günstigen Fördermöglichkeiten im 5b II-Programm nahmen zahlreiche Landwirte<br />

noch in der Schlussphase der 5b-<strong>Förderung</strong> die dortigen Förderangebote in Anspruch. Folglich war<br />

die Nachfrage nach Fördermitteln zur Diversifizierung unmittelbar nach Auslaufen <strong>des</strong> 5b II-<br />

Programms (2001 – 2002) zunächst relativ gering. Die Zurückhaltung der Landwirte wurde durch die<br />

im Diversifizierungsprogramm deutlich ungünstigeren Förderkonditionen zusätzlich verstärkt.<br />

• Von der <strong>Förderung</strong> sind Im EPLR alle Fälle ausgeschlossen, die im Rahmen <strong>des</strong> Agrarinvestitionsprogramms,<br />

<strong>des</strong> Agrarkreditprogramms oder <strong>des</strong> Öko-Regio-Programms gefördert werden können. 222<br />

Dies betrifft den Kernbereich der Projekte, die während der 5b II-Phase im Bereich Diversifizierung gefördert<br />

wurden.<br />

• In vielen Diversifizierungsbereichen ist zwischenzeitlich eine gewisse Marktsättigung eingetreten.<br />

Nach Angaben von Förderberatern steigen derzeit relativ wenige Landwirte neu in außerlandwirtschaftliche<br />

Betriebszweige ein. Der Schwerpunkt liegt in der Kapazitäts- und Sortimentserweiterung<br />

sowie Qualitätsverbesserung. Eine zentrale Voraussetzung für die <strong>Förderung</strong> über das Diversifizierungsprogramm<br />

nach Art. 33 ist jedoch der Neueinstieg in eine Diversifizierung. Für Erweiterungen<br />

und Verbesserungen bestehender Betriebszweige können keine Zuschüsse gewährt werden.<br />

Tabelle 139: Maßnahme Diversifizierung: Umfang und Realisierung im Verhältnis zu den Programmzielen<br />

Öffentliche Aufwendungen b davon <strong>EU</strong>-Beteiligung b<br />

Bewilligte<br />

Förderfälle bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt<br />

Realisiert 52 1,46 Mio. € 0,40 Mio. € 0,58 Mio. € 0,20 Mio. €<br />

Plan (2000-2002) a 3,76 Mio. € 1,88 Mio. €<br />

Realisierungsgrad 38,8 % 10,6 % 30,9 % 10,6 %<br />

Plan (2000-2006) a 400 - 600 37,94 Mio. € 18,97 Mio. €<br />

Realisierungsgrad 8 % - 12 % 3,9 % 1,1 % 3,1 % 1,1 %<br />

a<br />

Gemäß 2. Antrag auf Änderung <strong>des</strong> Indikativen Gesamtfinanzierungsplan vom 25.1.2002<br />

b Stand: 31.12.2002<br />

Die für die Diversifizierung eingeplanten öffentlichen Aufwendungen stiegen von 0,7 Mio. € im Jahr 2000 auf<br />

über 12 Mio. € im Jahr 2006 an. 223 Ob dieses Mittelvolumen vollständig abgerufen werden kann, ist angesichts<br />

der sehr verhaltenen Nachfrage aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich. Um eine vollständige und<br />

kontinuierliche Umsetzung der vorgesehenen Finanzmittel zu gewährleisten, sollten die vergleichsweise<br />

ungünstigen Förderkonditionen überprüft und gegebenenfalls rasch entsprechende Mittelumschichtungen<br />

vorgeschlagen werden.<br />

10.3.6 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> <strong>bis</strong>her erzielten Outputs<br />

Für alle 52 Förderfälle, die <strong>bis</strong> Ende 2002 bewilligt worden waren, liegen Informationen zum Zuwendungszweck<br />

vor. Demnach wurde in rund der Hälfte der Fälle die Errichtung privater Biogasanlagen gefördert (vgl.<br />

Tabelle 140), die Zusatzeinkommen durch Stromerzeugung erbringen sollen. Dafür sind primär zwei Gründe<br />

222 Vgl. Abschn. 10.3.3 sowie Plan zur <strong>Förderung</strong> der Entwicklung…, a.a.O., Abschn. 9.3.7.2, S. 323.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

verantwortlich: Einmal das gegenüber dem 5b II-Programm eingeschränkte Förderspektrum; zum anderen<br />

die Wirkungen <strong>des</strong> am 1. April 2000 in Kraft getretenen „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“. Es<br />

garantiert den Betreibern von Anlagen <strong>bis</strong> 500 kW eine Min<strong>des</strong>tvergütung für aus Biomasse erzeugten<br />

Strom von 10,1 Cent pro Kilowattstunde für im Jahr 2002 neu in Betrieb genommene Anlagen. 224 Zudem<br />

besteht die Möglichkeit, parallel zur Diversifizierungsförderung nach Art. 33 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />

ein zinsgünstiges Darlehen und <strong>bis</strong> zu einer installierten elektrischen Leistung von 70 kW zusätzlich<br />

einen <strong>Teil</strong>schulderlass in Höhe von 15.000 € zu erhalten. 225<br />

Tabelle 140: Die <strong>bis</strong>her bewilligten Diversifizierungsfälle nach deren Zuwendungszweck<br />

Bereich Förderfälle Anteil<br />

Biogasanlagen 25 48 %<br />

Forstbereich (Holzernte, Holzbe- und Verarbeitung, auch im NawaRo-Bereich) 7 13 %<br />

Marketingmaßnahmen von Verbänden oder Gemeinden 6 11 %<br />

Pferdehaltung (Reithallen, Reitanlagen, Pferdeboxen, Stallanlagen) 3 6 %<br />

Brennereien 3 6 %<br />

Gäste auf dem Bauernhof (ergänzende Angebote) 2 4 %<br />

Gastronomie, SP Dienstleistung 2 4 %<br />

Soziale Dienstleistungen (Kranken- und Behindertenbetreuung) 2 4 %<br />

Kompostbereich (Kompostieranlagen, Lagerhallen) 2 4 %<br />

Summe 52 100%<br />

Mit 13 % aller Förderfälle kommt auch dem Forstbereich eine größere Bedeutung zu. Die einzelbetrieblichen<br />

Investitionen reichten von Erntemaschinen über Sägewerke und Holzpelletieranlagen <strong>bis</strong> zu mobilen Einrichtungen<br />

zur Herstellung von Hackschnitzeln zur Energiegewinnung aus Biomasse. Die insgesamt 6 Marketingmaßnahmen<br />

unterstützen einzelbetriebliche Diversifizierungsaktivitäten. Es handelt sich um überbetriebliche<br />

Marketingkonzepte, die entweder einen regionsspezifischen Ansatz (Bewerbung <strong>des</strong> Freizeitangebots<br />

bestimmter Regionen) oder leistungsspezifischen Ansatz (Werbung z.B. für Kneipp-Bauernhöfe, familiengerechten<br />

Urlaub auf dem Bauernhof) verfolgen. Die sonstigen Fördervorhaben verteilen sich mit jeweils 2<br />

Förderfällen auf das gesamte Förderspektrum.<br />

Regionale Verteilung<br />

Die Förderfälle konzentrieren sich weitgehend auf den nordbayerischen Raum. Mit 42 der 52 <strong>bis</strong>her geförderten<br />

Vorhaben entfallen rund 80 % der Fördermittel auf die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken<br />

sowie Oberpfalz. Ein wesentlicher Grund hierfür dürften die vergleichsweise ungünstigeren naturräumlichen<br />

Voraussetzungen und die im Durchschnitt kleineren Betriebsgrößen in diesen <strong>Teil</strong>räumen Bayerns<br />

sein. Diese Rahmenbedingungen führen zu einem erhöhten Anpassungsdruck und einem relativ hohen<br />

Anteil von Betrieben mit Einkommenskombination (vgl. Abschnitt 4). Die Verteilung der Diversifizierungsfälle<br />

verläuft <strong>des</strong>halb auch relativ parallel zum Anteil der Nebenerwerbsbetriebe in den Regierungsbezirken.<br />

Erreichung der gesetzten Ziele<br />

Ebenso wie die Finanzdaten belegen auch die materiellen Indikatoren eine noch sehr geringe Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Diversifizierungsprogramms. Neben den in Abschn. 10.3.5 bereits genannten Gründen spielen dabei<br />

auch Verzögerungen beim Eintreten von Beschäftigungs- und Einkommenseffekten eine Rolle, die vor allem<br />

für Existenzgründungen charakteristisch sind. So wurden die Umsetzungsindikatoren in Tabelle 141 von den<br />

Landwirtschaftsämtern zwar in einem Abstand von 6 Monaten nach Beendigung der Investitionen im Rahmen<br />

der Prüfung der Verwendungsnachweise erhoben. Bei den daraus errechneten Realisierungsgraden<br />

223 Vgl. 2. Antrag auf Änderung <strong>des</strong> Indikativen Gesamtfinanzierungsplan, Anlage 2.<br />

224 Vgl. Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), § 5, Abs. 1 und 2.<br />

225 Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Programm Nr. 128: Programm zur <strong>Förderung</strong> erneuerbarer Energien. Frankfurt 2003.<br />

383


384<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

handelt es sich jedoch nur um vorläufige Ergebnisse, die sich im weiteren Verlauf der geförderten Investitionen<br />

und <strong>des</strong> Gesamtprogramms noch deutlich verbessern dürften.<br />

Tabelle 141: Maßnahme Diversifizierung - Erreichung der im Entwicklungsplan formulierten Ziele<br />

Indikator Entwicklungsplan a Bisher realisiert Zielerreichungsgrad<br />

Anzahl Förderfälle insgesamt 400 – 600 52 9 - 13 %<br />

Beschäftigungseffekte b<br />

- geschaffene Arbeitsplätze (FTE)<br />

- gesicherte Arbeitsplätze (FTE)<br />

Einkommenseffekte (pro Jahr)<br />

- Zusatzeinkommen je gesichertem<br />

oder geschaffenem Arbeitsplatz b<br />

- Zusatzeinkommen insgesamt<br />

150 – 250<br />

250 – 400<br />

23,6<br />

.<br />

9 - 16 %<br />

.<br />

7.500 – 15.000 €<br />

30.126 €<br />

201 - 402 %<br />

3 Mio. € - 10 Mio. €<br />

712.247 €<br />

7 - 24 %<br />

a<br />

Vgl. Plan zur <strong>Förderung</strong> der Entwicklung…, a.a.O., S. 321 sowie Anlage 3.<br />

b<br />

Aus methodischen Gründen beschränkt sich die Beantwortung dieses Indikators ausschließlich auf die im Rahmen der<br />

<strong>Förderung</strong> neu geschaffenen Arbeitsplätze (FTE).<br />

Sollten die angestrebten 400 <strong>bis</strong> 600 Förderfälle nicht erreicht und das vorgesehene Fördervolumen nicht<br />

vollständig ausgeschöpft werden, dürften sich auch die Zielvorgaben von 150 <strong>bis</strong> 250 geschaffenen und 250<br />

<strong>bis</strong> 400 gesicherten Arbeitsplätzen sowie einem zusätzlich geschaffenen Einkommenspotenzial von rund 3<br />

<strong>bis</strong> 10 Mio. € nicht realisieren lassen.<br />

10.3.7 Analyse und Bewertung der administrativen Umsetzung<br />

Publizität der Fördermöglichkeiten<br />

Das Diversifizierungsprogramm wurde zusammen mit den anderen strukturpolitischen Förderprogrammen in<br />

der Broschüre „Programm 2000 - Leistungen für Land und Leute“ vorgestellt. 226 Die Informationsschrift enthält<br />

eine Übersicht über Ziele, Voraussetzung, Förderinhalte und Förderhöchstbeträge. Sie liegt an den<br />

Landwirtschaftsämtern aus und kann zudem über das Internet bezogen werden.<br />

Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung, Mittelauszahlung<br />

Für die Abwicklung der Fördermaßnahme ist das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten<br />

mit seinen nachgeordneten Behörden zuständig. Hierzu wurden die im Rahmen <strong>des</strong> 5b-Programms geschaffenen<br />

Ländlichen Entwicklungsgruppen (5b-Stellen) 9 ausgewählten Landwirtschaftsämtern angegliedert.<br />

Sie sind für die Beratung, Entgegennahme und Bearbeitung der Förderanträge und die Vorbereitung<br />

der Bewilligungen zuständig. Die endgültige Bewilligung erfolgt durch die 9 ausgewählten Landwirtschaftsämter<br />

und die Bezirksregierungen, die Auszahlung der Fördermittel zentral über das StMLF.<br />

Tabelle 142: Maßnahme Diversifizierung: Ablauf der <strong>Förderung</strong><br />

Schritt Zuständige Behörde<br />

Erstellung von Publikationen StMLF, Referate Öffentlichkeitsarbeit und Agrarförderung<br />

Publikation der Fördermöglichkeiten Landwirtschaftsamt, SG 3.3<br />

Beratung potenzieller Antragsteller Landwirtschaftsamt, SG 3.3<br />

Antragsbearbeitung Landwirtschaftsamt, SG 3.3<br />

Bewilligung Landw.-Amt, Abt. 3, mit Bezirksregierung, SG 3.3<br />

Prüfung der Verwendungsnachweise Örtliche Landw.-Ämter, Bezirksregierungen (SG 710)<br />

Auszahlung Fördermittel StMLF, Staatsoberkasse München<br />

226 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten: Programm 2000 - Leistungen für Land und Leute, S. 14.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Kriterien der Zuschussfähigkeit<br />

Um unrentable Vorhaben von einer <strong>Förderung</strong> auszuschließen, müssen die Antragsteller mit dem Förderantrag<br />

verschiedene Nachweise erbringen (z.B. Finanzierungs- und Liquiditätsnachweis, Investitionskonzept<br />

bzw. Wirtschaftlichkeitsrechnung, Kostenvoranschläge usw.), aus denen die mittelfristige Tragfähigkeit der<br />

Investitionsvorhaben hervorgeht. Den Investitionsplan erstellen die Antragsteller in Zusammenarbeit mit den<br />

zuständigen Mitarbeitern <strong>des</strong> Landwirtschaftsamtes oder mit einer anderen fachlich qualifizierten Stelle (z.B.<br />

Steuer- oder Unternehmensberater). Vorhaben, für die unter Einrechnung der <strong>Förderung</strong> kein wirtschaftlich<br />

tragfähiger Betrieb nachgewiesen werden kann, werden nicht gefördert.<br />

Mitnahmeeffekte<br />

36 % der befragten Unternehmer hätten ohne <strong>Förderung</strong> keine Diversifizierungsentscheidung getroffen. Dies<br />

betraf in allen Fällen Biogasanlagen, die nach Aussagen der betroffenen Landwirte erst durch die <strong>Förderung</strong><br />

einen wirtschaftlichen Betrieb erlauben. Weitere 18 % der Geförderten hätten ohne <strong>Förderung</strong> entweder erst<br />

später oder nur in geringerem Umfang investiert.<br />

Auf der anderen Seite gaben 45 % der befragten Landwirte an, dass sie die Investition voraussichtlich auch<br />

ohne Diversifizierungsförderung im selben Umfang durchgeführt hätten. Hauptursache dieser offensichtlich<br />

umfangreichen Mitnahmeeffekte dürfte der relativ niedrige Fördersatz von 15 % sein. Diese geringe Unterstützung<br />

reicht offensichtlich nicht als Anreiz aus, um noch gezielter Landwirte, die ohne <strong>Förderung</strong> nicht<br />

investiert hätten, zu einer Diversifizierungsentscheidung zu bewegen.<br />

Koordination mit anderen Förderbereichen<br />

Seit der Auflösung der ehemaligen 5b-Stellen sind die Sachgebiete 3.3 der 9 Schwerpunkt-Landwirtschaftsämter<br />

für den gesamten Bereich der Diversifizierungsinvestitionen zuständig. Deren Mitarbeiter führen die<br />

Erstberatung von potenziellen Fördermittelempfängern durch und entscheiden, über welches Programm das<br />

jeweilige Vorhaben gefördert wird. So ist sichergestellt, dass die Landwirte einen umfassenden Überblick<br />

über das Maßnahmenangebot und die für sie günstigste Fördermöglichkeit erhalten. Zugleich werden der<br />

Verwaltungs- und Koordinationsaufwand für die Abwicklung der Programme minimiert und Mehrfachförderung<br />

sowie Mehrfachberatungen durch unterschiedliche Stellen vermieden. Der Verwaltungsaufwand für die<br />

Abwicklung der Diversifizierungsförderung ließe sich durch die Bündelung <strong>des</strong> gesamten Bereichs in einem<br />

Förderprogramm voraussichtlich noch weiter reduzieren.<br />

Kontrolle<br />

Die 9 ausgewählten Landwirtschaftsämter als Bewilligungsbehörden prüfen die Förderanträge auf Vollständigkeit<br />

und Erfüllung der Beihilfevoraussetzungen. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt bei allen<br />

Begünstigten vor Ort, um eine korrekte Verwendung der Fördermittel sicherzustellen (standardisierter Fragebogen,<br />

Inaugenscheinnahme). Diese Prüfung übernehmen die örtlichen Landwirtschaftsämter. Zusätzlich<br />

erfolgen Betriebsprüfungen nach Art. 61 der VO 445/2002 bei min<strong>des</strong>tens 5 % der Begünstigten. 227<br />

Bei Verstößen gegen Förderauflagen und Beihilfebestimmungen können Beihilfen einschließlich Verzinsung<br />

teilweise oder vollständig zurückgefordert werden. Zudem können die Begünstigten in Fällen grober Fahrlässigkeit<br />

von der weiteren Gewährung von Beihilfen im jeweiligen Kalenderjahr und bei vorsätzlich falschen<br />

Angaben auch für das darauf folgende Kalenderjahr ausgeschlossen werden. Bei begründetem Verdacht<br />

eines (versuchten oder vollzogenen) Subventionsbetruges wird gemäß § 6 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>subventionsgesetzes<br />

die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet.<br />

Neben den obligatorischen Kontrollen der Bewilligungsbehörden kann die Umsetzung <strong>des</strong> Förderprogramms<br />

durch folgende Behörden überprüft werden:<br />

• Innenrevision <strong>des</strong> StMLF als Zahlstelle;<br />

• Bezirksregierungen als Fachaufsichtsbehörde;<br />

227 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 445/2002 der Kommission vom 26. Februar 2002, Art. 61.<br />

385


386<br />

• Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>rechnungshof;<br />

• Europäischer Rechnungshof sowie<br />

• Europäische Kommission.<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Programmbegleitung<br />

Das für die Diversifizierungsförderung zuständige Fachreferat im StMLF hat in einer frühen Phase der Programmumsetzung<br />

mit dem Halbzeitbewerter die Auswahl der Begleitindikatoren 228 abgestimmt. Diese Indikatoren<br />

werden von den für die Förderabwicklung zuständigen Landwirtschaftsämtern bzw. von den Bezirkregierungen<br />

als deren Fachaufsichtsbehörde regelmäßig geliefert und gehen in eine Datenbank ein, die von<br />

den Evaluatoren genutzt werden kann.<br />

Verwaltungsaufwand und Aufwand für die Letztempfänger<br />

Das in Übersicht 5 von Anlage 20 <strong>des</strong> EPLR beschriebene Schema zur Abwicklung der Maßnahme Diversifizierung<br />

wurde in der selben Form auch bereits bei vorangegangenen Förderprogrammen angewendet. Es<br />

handelt sich um eingespielte Verfahrensabläufe, die eine zügige und rationelle Abwicklung <strong>des</strong> Förderprogramms<br />

ermöglichen. Der kurze Zeitraum zwischen Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Mittel<br />

sowie die unkomplizierte Beantragung der Zuschüsse wurden von Seiten der befragten Fördermittelempfänger<br />

mehrmals hervorgehoben. Auch der Aufwand für die Schaffung der ländlichen Entwicklungsgruppen an<br />

den 9 ausgewählten Landwirtschaftsämtern dürfte in einem vertretbaren Rahmen geblieben sein, da diese<br />

zum einen in ähnlicher Form vor dem Programm bereits existierten, und sie zudem von den bestehenden<br />

Strukturen in den Ämtern profitieren können.<br />

Den Anträgen müssen eine Reihe von Unterlagen und Nachweisen beigefügt werden:<br />

• Steuerbescheide/NV-Bescheinigung;<br />

• Kostenvoranschläge bzw. Angebote;<br />

• genehmigter Bauplan;<br />

• amtlicher Lageplan und Skizze;<br />

• Finanzierungs- und Liquiditätsnachweise;<br />

• Buchführungsabschlüsse;<br />

• Investitionskonzept bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung und Konzeptbeschreibung;<br />

• „De-minimis“-Bescheinigung;<br />

• ggf. Gesellschaftsvertrag und Pachtverträge.<br />

Dieser Aufwand für die Antragsteller scheint vertretbar, da sie die meisten Dokumente ohnehin entweder<br />

vorliegen haben oder im Rahmen der Genehmigung und Durchführung der Investition – unabhängig von<br />

einer <strong>Förderung</strong> - beschaffen müssen. <strong>Teil</strong>e der Unterlagen sind zudem nötig, um die Förderwürdigkeit und<br />

wirtschaftliche Tragfähigkeit der Investition prüfen zu können.<br />

Die relativ späte Bewilligung der ersten Fördermaßnahmen im Mai 2002 ist in erheblichem Umfang auf Verzögerungen<br />

in der Schaffung geeigneter behördeninterner Strukturen wie z.B. die Anpassung von EDV-<br />

Programmen, Förderbescheiden und Verwendungsnachweisen zurückzuführen. Dies hat bei einzelnen Antragstellern<br />

zu zusätzlichem Aufwand und Verzögerungen in der Umsetzung ihrer Projekte geführt.<br />

228 Vgl. Plan zur <strong>Förderung</strong> der Entwicklung..., a.a.O., S. 325.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

10.3.8 Ziel- und Wirkungsanalyse anhand der relevanten Bewertungsfragen<br />

10.3.8.1 Plausibilitätsprüfung <strong>des</strong> Bewertungskonzeptes sowie der gemeinsamen kapitelspezifischen<br />

Bewertungsfragen<br />

Alle fünf in Dokument VI/12004/00, Abschnitt 9 formulierten gemeinsamen Bewertungsfragen treffen auf die<br />

Maßnahme Diversifizierung zu. Sie thematisieren die wesentlichen Wirkungsbereiche <strong>des</strong> Programms und<br />

ermöglichen eine umfassende Bewertung der Fördereffekte. Angesichts <strong>des</strong> engen zeitlichen Abstan<strong>des</strong><br />

zwischen dem Bewilligungsbeginn (Mai 2002), der Fertigstellung der ersten Projekte im Herbst 2002 und der<br />

Datenerhebungen im Rahmen der Halbzeitbewertung im Frühjahr 2003 liefern vor allem die Indikatoren zu<br />

den Bereichen Einkommen und Beschäftigung jedoch nur vorläufige Ergebnisse.<br />

10.3.8.2 Hinzufügen von Kriterien und Indikatoren<br />

Die im Katalog der gemeinsamen Bewertungsfragen (Dokument VI/12004/00, <strong>Teil</strong> B und <strong>Teil</strong> D) beschriebenen<br />

Indikatoren ermöglichen aus Sicht der Bewerter nicht immer eine umfassende Beantwortung der fünf<br />

Bewertungsfragen und somit auch keine vollständige Evaluierung der einzelnen Förderprogramme. Aus<br />

diesem Grund wurden zu manchen Bewertungsfragen zusätzliche Indikatoren definiert. In den folgenden<br />

fünf Abschnitten werden die fünf Fragen zur Evaluierung der Diversifizierungsförderung nach Art. 33 getrennt<br />

diskutiert. Eine Tabelle zu Beginn eines je<strong>des</strong> Abschnitts zeigt, welche Kriterien oder Indikatoren nicht<br />

beantwortet werden konnten oder neu definiert werden mussten, um eine umfassendere Bewertung sicher<br />

zu stellen.<br />

10.3.8.3 Beitrag zum Erhalt oder zur Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der ländlichen Bevölkerung<br />

(Frage IX.1)<br />

Kriterium<br />

Indikator<br />

Kriterium/Indikator Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

a<br />

IX.1-1. Erhaltung/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens aus landwirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

IX.1-1.1. Anteil <strong>des</strong> auf Grund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens<br />

der landwirtschaftlichen Bevölkerung<br />

(€/Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

X<br />

IX.1-1.2. Verhältnis von {Kosten} zu {Umsatzerlösen} der geförderten,<br />

mit den landwirtschaftlichen Betrieben in Zusammenhang stehenden<br />

Tätigkeiten (wobei Kosten = eingesetzte Produktionsmittel<br />

insgesamt)<br />

X<br />

IX.1-1.3. (n) Erhalt/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der landwirtschaftlichen<br />

Bevölkerung als indirekte Wirkung von Investitionen in ländliche<br />

Infrastruktur (Beschreibung)<br />

IX.1-2. Erhaltung/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens aus nichtlandwirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

IX.1-2.1. Anteil <strong>des</strong> auf Grund der Beihilfe erzielten Bruttoeinkommens<br />

von nicht in landwirtschaftlichen Betrieben tätigen Begünstigten<br />

(€/Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

X<br />

IX.1-2.2. Anteil der ländlichen, nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung, die<br />

Einkommen aus Transaktionen/Beschäftigungsverhältnissen<br />

bezieht, welche auf Grund von Beihilfen in nichtlandwirtschaftlichen<br />

Sektoren getätigt wurden bzw. entstanden sind (in %)<br />

X<br />

IX.1-2.3 (n) Erhalt/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der nicht-landwirtschaftlichen<br />

Bevölkerung als indirekte Wirkung von Investitionen<br />

in ländliche Infrastruktur (Beschreibung)<br />

IX.1-2.4 (n) Erhalt/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens im ländlichen Raum in<br />

der Planungs- und Realisierungsphase von Projekten<br />

X<br />

a<br />

Z.B. aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit oder noch nicht eingetretenen oder messbaren Wirkungen.<br />

387<br />

Nicht zutreffend<br />

X<br />

X


388<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Die Steigerung <strong>des</strong> Einkommens vor allem landwirtschaftlicher Haushalte ist ein zentrales Ziel der Diversifizierungsförderung.<br />

Die Erschließung außerlandwirtschaftlicher Erwerbsalternativen wirkt sich in vielen Fällen<br />

auch auf die Struktur <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Betriebes sowie auf andere Einkommensquellen und Betätigungsfelder<br />

der Haushaltsmitglieder aus. Diese Veränderungen in der Höhe und Zusammensetzung der<br />

Haushaltseinkommen sind eine direkte Folge der geförderten Diversifizierungsinvestitionen und müssen<br />

somit bei der Bewertung <strong>des</strong> Netto-Einkommenseffektes berücksichtigt werden.<br />

Da sich die Diversifizierungsförderung auf den Neueinstieg in Erwerbskombinationen beschränkt, kann im<br />

geförderten Betriebszweig zwar Einkommen neu bzw. zusätzlich geschaffen, jedoch nicht unmittelbar<br />

erhalten werden. Eine Sicherung von Einkommen in anderen, nicht geförderten Betriebszweigen (z.B. Landwirtschaft)<br />

durch die <strong>Teil</strong>nahme am Diversifizierungsprogramm ist zwar generell denkbar. Voraussetzung für<br />

eine Quantifizierung solcher Effekte wären jedoch Informationen über die Entwicklung der anderen Betriebszweige<br />

ohne eine <strong>Teil</strong>nahme an der Diversifizierungsförderung. Solche Informationen sind äußerst unsicher,<br />

da die alternativen Entwicklungsverläufe (ohne <strong>Teil</strong>nahme am Förderprogramm) von vielen weiteren internen<br />

und externen Faktoren beeinflusst werden, die ex ante von den Betriebsleitern nur sehr ungenau abgeschätzt<br />

werden können. Deshalb beschränkt sich die Quantifizierung von direkten Einkommenswirkungen<br />

ausschließlich auf das in den geförderten Betriebszweigen zusätzlich geschaffene Netto-Einkommen.<br />

Erhaltung und Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens landwirtschaftlicher Haushalte (Kriterium IX.1-1.)<br />

Trotz <strong>des</strong> noch geringen Abstan<strong>des</strong> zwischen Inbetriebnahme der geförderten Investitionen und dem Zeitpunkt<br />

der Halbzeitbewertung von ca. einem halben Jahr konnten die geförderten landwirtschaftlichen Haushalte<br />

ihr Einkommen bereits deutlich steigern. Im Durchschnitt der 10 untersuchten Förderfälle, für die vollständige<br />

Informationen über die Einkommenswirkungen der bezuschussten Diversifizierungsinvestitionen<br />

vorliegen, nahm das Gesamteinkommen um knapp 11.000 € pro Jahr zu (vgl. Indikator IX.1-1.1. in Tabelle<br />

143). 229 Dieser Entwicklung liegen zwei gegenläufige Trends zu Grunde:<br />

• Die geförderten Diversifizierungen erbrachten einen positiven Einkommensbeitrag von rund 14.000 €<br />

pro Jahr;<br />

• Der Gewinn im landwirtschaftlichen Betrieb nahm im Durchschnitt aller 10 untersuchten Betriebe um<br />

3.000 € ab.<br />

Demnach konnten die geförderten Betriebe bereits in einer frühen Investitionsphase ein Zusatzeinkommen<br />

erwirtschaften, welches in etwa der Hälfte <strong>des</strong> durchschnittlichen außerbetrieblichen Erwerbseinkommens<br />

bayerischer Nebenerwerbsbetriebe entspricht. 230 Zu diesem Ergebnis trugen vor allem die geförderten Biogasanlagen<br />

bei, die aufgrund kurzer Bau- und Anlaufzeiten sowie festgeschriebener Konditionen (garantierte<br />

Abnahme <strong>des</strong> erzeugten Stroms zu einem Festpreis von 10,1 Cent) innerhalb weniger Monate wirtschaftlich<br />

betrieben werden konnten. Wenn die geförderten Diversifizierungen ihre volle Auslastung und Marktperformance<br />

erreicht haben, dürften die durchschnittlichen Einkommensbeiträge noch deutlich günstiger ausfallen.<br />

Das Förderprogramm zielt durch die Schaffung ergänzender Erwerbsmöglichkeiten indirekt auch auf die<br />

Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung und somit auf die Stabilisierung <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Einkommens<br />

ab. Dieses Ziel wurde angesichts eines nur geringen Einkommensrückgangs im landwirtschaftlichen<br />

Bereich von 3.000 € pro Förderfall und Jahr erreicht. Dieser Einkommensrückgang ist in erster Linie<br />

auf die Reduzierung von Marktfrucht-Anbauflächen zu Gunsten der Biomasseproduktion für den Betrieb der<br />

Biogasanlagen zurückzuführen. Bisher wurde in keinem der untersuchten Fälle die landwirtschaftliche Produktion<br />

durch Flächenabstockung reduziert. Sollten die Diversifizierungen langfristig rentabel betrieben werden<br />

können, planen die meisten Haushalte lediglich eine Extensivierung der pflanzlichen Produktion oder<br />

eine Umstellung auf arbeitsextensive Produktionsverfahren im tierischen Bereich.<br />

229 Einkommensdaten, die nur für die ersten Monate vorlagen, wurden auf ein ganzes Jahr hochgerechnet.<br />

230 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten: Bayerischer Agrarbericht 2002, S. 54.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 143: Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens aus landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten (Indikator IX.1-1.1. und IX.1-2.1.)<br />

Anteil <strong>des</strong> auf Grund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens …<br />

Je Betrieb a Hochgerechnet auf alle 52<br />

geförderten Betriebe b<br />

Einkommen<br />

(€)<br />

… der landwirtschaftlichen Bevölkerung (Indikator IX.1-1.1.)<br />

insgesamt<br />

- dav. Bruttoeinkommen der landw. Betriebe<br />

(Anteil in %)<br />

- dav. Einkommen aus Diversifizierung<br />

(Anteil in %)<br />

10.579<br />

-3.315<br />

-31 %<br />

13.894<br />

131 %<br />

… der nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung (Indikator IX.1-2.1.)<br />

insgesamt<br />

- dav. im Sektor Fremdenverkehr erzielt<br />

- dav. aus Handwerk/lokalen Produkten<br />

3.118<br />

0<br />

0<br />

Begünstigte<br />

1,6<br />

1,6<br />

-<br />

1,6<br />

-<br />

0,4<br />

0<br />

0<br />

Einkommen<br />

(€)<br />

550.094<br />

-172.401<br />

-31 %<br />

722.495<br />

131 %<br />

162.153<br />

0<br />

0<br />

Begünstigte<br />

83,2<br />

83,2<br />

-<br />

83,2<br />

-<br />

20,8<br />

0<br />

0<br />

389<br />

Einkommen<br />

je<br />

Begünstigtem<br />

(€)<br />

6.624<br />

-2.072<br />

-<br />

8.684<br />

-<br />

7.796<br />

0<br />

0<br />

… der Gesamtbevölkerung<br />

Insgesamt 13.697 2,0 712.247 104 6.849<br />

a n = 10 Betriebe.<br />

b Stand: 31.12.2002.<br />

Die geförderten Betriebe erzielten einen Umsatz von rund 62.000 € pro Jahr bei 48.000 € Kosten (vgl.<br />

Tabelle 144). Die Gewinnrate der untersuchten Investitionen von 22 % und dementsprechend das Verhältnis<br />

zwischen Kosten und Umsatz (Indikator IX.1-1.2.) von 0,78 in Tabelle 144 liegen in etwa auf dem Niveau,<br />

das auch bereits länger existierende Diversifizierungsbetriebe in den Bereichen Direktvermarktung und Biogas<br />

aufweisen. 231 Dies zeigt, dass ein großer <strong>Teil</strong> der geförderten Betriebe keine für Existenzgründungen<br />

typischen Anlaufverluste mehr aufweist und bereits ausreichende Umsätze für einen stabilen und rentablen<br />

Betrieb der Diversifizierung erzielt.<br />

Tabelle 144: Ausgewählte Ergebnisse der geförderten Diversifizierungsinvestitionen<br />

Umsatz<br />

Kosten<br />

Gewinn<br />

Investitionssumme<br />

Förderzuschuss<br />

Gewinnrate<br />

Kosten : Umsatzerlöse (Indikator IX.1-1.2.)<br />

Gewinn in % <strong>des</strong> Förderzuschusses<br />

a<br />

n = 10 Betriebe.<br />

b<br />

Stand: 31.12.2002.<br />

Je Betrieb a Hochgerechnet auf alle 52<br />

geförderten Betriebe b<br />

62.043 €<br />

48.149 €<br />

13.894 €<br />

256.538 €<br />

29.914 €<br />

22 %<br />

0,78<br />

46 %<br />

3,2 Mio. €<br />

2,5 Mio. €<br />

0,7 Mio. €<br />

13,3 Mio. €<br />

1,6 Mio. €<br />

Einschließlich der nicht förderfähigen Kostenanteile investierten die Unternehmer im Schnitt 257.000 € in<br />

den neuen Erwerbszweig. Der effektive Fördersatz betrug bei einem Zuschuss von rd. 30.000 € pro Betrieb<br />

11,7 % und der Gewinn aus der neuen Aktivität - den vorläufigen Ergebnissen zufolge – rund 46 % <strong>des</strong> Förderzuschusses.<br />

Sollten diese günstigen Relationen längerfristig Bestand haben, dürften die Fördermittel in<br />

wenigen Jahren bereits durch das Aufkommen an zusätzlichen direkten Steuern weitgehend wieder refinan-<br />

231 Quelle: Goergens, M.: Kosten der Direktvermarktung. Skript für das Bun<strong>des</strong>kernobstseminar 2001 an der Obstbauversuchsanstalt<br />

Jork der Landwirtschaftskammer Hannover. Hannover 2001 sowie eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen älterer Biogasanlagen.


390<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

ziert worden sein. Dies hängt allerdings auch davon ab, in welchem Umfang die Haushalte den Gewinn aus<br />

der Diversifizierung für ihren privaten Konsum verwenden, sparen oder wieder reinvestieren. Hierzu liegen<br />

jedoch keine Informationen vor.<br />

Erhaltung und Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens von nicht in landwirtschaftlichen Betrieben tätigen<br />

Personen (Kriterium IX.1-2.)<br />

Mit durchschnittlich ca. 3.100 € je Förderfall bzw. 7.800 € je Person (Indikator IX.1-2.1.) profitierte die nicht<br />

landwirtschaftliche Bevölkerung <strong>bis</strong>her kaum von den geförderten Diversifizierungsprojekten (vgl. Tabelle<br />

143). Dies erklärt sich daraus, dass in den Haushalten zumeist ausreichend Familien-Arbeitskräfte verfügbar<br />

sind, um das neue Erwerbsfeld aufzubauen und <strong>des</strong>halb kaum Bedarf an Fremd-Arbeitskräften auftritt. Zudem<br />

erledigen erfahrungsgemäß landwirtschaftliche Haushalte vor allem in der Anlaufphase einen Großteil<br />

der Arbeiten auch unter Inkaufnahme kurzfristiger Arbeitsüberlastungen selber, um Kosten zu sparen und<br />

das finanzielle Risiko der Unternehmensgründung gering zu halten. Erst nach einer Stabilisierung <strong>des</strong> neuen<br />

Betriebszweiges werden in einer späteren Phase einzelne Aufgaben an Fremd-Arbeitskräfte delegiert. Hierzu<br />

können jedoch aufgrund <strong>des</strong> geringen zeitlichen Abstan<strong>des</strong> zum Beginn der Tätigkeiten noch keine Angaben<br />

gemacht werden.<br />

Je Betrieb wurden im Rahmen der geförderten Investition im Schnitt 0,4 haushaltsfremde Personen zusätzlich<br />

beschäftigt. Hochgerechnet auf alle <strong>bis</strong> Ende 2002 bewilligten Fälle konnten somit <strong>bis</strong>her insgesamt 21<br />

Fremd-Arbeitskräfte (zusätzliches) Einkommen aus den geförderten Projekten beziehen. Dies entspricht in<br />

etwa 0,0007 % der ländlichen Bevölkerung, die nicht in der Landwirtschaft tätig ist (Indikator IX.1-2.2.).<br />

10.3.8.4 Beitrag zum Erhalt der Lebensbedingungen und <strong>des</strong> Wohlergehens der ländlichen Bevölkerung<br />

als Ergebnis der sozialen und kulturellen Aktivitäten, durch bessere Freizeitangebote<br />

oder durch Verringerung der Abgelegenheit (Frage IX.2)<br />

Kriterium/<br />

Indikator Nr.<br />

Kriterium/Indikator Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

a<br />

Nicht zutreffend<br />

IX.2-1. Verringerung der Abgelegenheit X<br />

IX.2-1.1. Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe/Haushalte/ Unternehmen,<br />

die Zugang zu geförderten Telekommunikationseinrichtungen/diensten<br />

haben (Anz., %)<br />

X<br />

IX.2-1.2. Transporte/Wege, die auf Grund von Fördermaßnahmen erleichtert<br />

oder unnötig wurden<br />

X<br />

IX.2-1.3. Hinweise auf wirtschaftliche Tätigkeiten, die sich aus der geförderten,<br />

verbesserten Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />

ergeben haben<br />

X<br />

IX.2-2. Erhaltung/Verbesserung der sozialen und kulturellen Einrichtungen,<br />

insbesondere für Jugendliche und junge Familien<br />

X<br />

IX.2-2.1. (g) Anteil der ländlichen Bevölkerung, die Zugang zu sozialen/ kulturellen/sportlichen<br />

und freizeitbezogenen Aktivitäten hat, die von<br />

geförderten Einrichtungen abhängen (in %)<br />

X<br />

IX.2-2.2. (n) Hinweise auf Projekte, die im Besonderen die Bedürfnisse von<br />

Jugendlichen und älteren Menschen berücksichtigen (Beschreibung)<br />

X<br />

IX.2-3. Erhaltung/Verbesserung der öffentlichen Einrichtungen in der<br />

unmittelbaren Umgebung, Erhaltung/Verbesserung der Wohnbedingungen<br />

X<br />

IX.2-3.1. (g) Anteil geförderter Wander- und Radwege, die einen Beitrag zur<br />

Verbesserung der Freizeitaktivitäten leisten (km, %)<br />

X<br />

IX.2-3.2. (g) Anteil der Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum, die<br />

auf Grund der Beihilfe geschaffen wurden oder sich verbessert<br />

haben (Anz., %)<br />

X<br />

IX.2-3.3. (n) Hinweise auf die Verbesserung <strong>des</strong> Wohnumfel<strong>des</strong> bzw. der<br />

Wohnstandortqualität und der Lebensbedingungen<br />

X<br />

IX.2-4. (n) Schutz von Leib und Leben sowie von Hab und Gut durch die X


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abwehr von Gefahren, die durch Hochwasser verursacht werden<br />

IX.2-4.1. (n) Anzahl der Einwohner, die direkt von Sicherungsmaßnahmen <strong>des</strong><br />

Siedlungsraumes profitieren (Anzahl)<br />

IX.2-4.2. (n) Gesicherte Infrastruktureinrichtungen X<br />

IX.2-4.3. (n) Herstellung von Retentionsraum (in m³) X<br />

IX.2-4.4. (n) Erweiterung <strong>des</strong> Durchflussquerschnitts (in m²) X<br />

a Z.B. aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit oder noch nicht eingetretenen oder messbaren Wirkungen.<br />

Verringerung der Abgelegenheit (Kriterium IX.2-1.)<br />

Die Verringerung der Abgelegenheit ist weder Ziel <strong>des</strong> Diversifizierungsprogramms nach Art. 33, noch ließen<br />

sich anhand der Analyse <strong>des</strong> <strong>bis</strong>herigen Outputs Nebenwirkungen in diese Richtung erkennen. Deshalb wird<br />

dieses Kriterium nebst den zugehörigen Indikatoren an dieser Stelle nicht weiter behandelt.<br />

Erhaltung/Verbesserung der sozialen, kulturellen, sportlichen und freizeitbezogenen Einrichtungen<br />

(Kriterium IX.2-2.)<br />

Bei 3 der 10 untersuchten Fälle handelt es sich um Freizeiteinrichtungen, von denen eine auch touristisch<br />

genutzt werden kann. Kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen wurden zwar im Rahmen <strong>des</strong> Programms<br />

gefördert (vgl. Abschn. 10.3.6), der Umsetzungsstand ließ jedoch noch keine Wirkungen erkennen.<br />

Grundsätzlich hat die gesamte Bevölkerung Zugang zu den 3 geförderten Angeboten. Für eine konkrete<br />

Nutzung kommt jedoch in der Praxis nur eine abgegrenzte Zielgruppe im näheren Umkreis der geförderten<br />

Einrichtungen in Frage. Deshalb wurde die Gesamtbevölkerung der zugehörigen Gemeinden als Zielgruppe<br />

bzw. potenzieller Nutzerkreis <strong>des</strong> Diversifizierungsprojektes definiert. Unter dieser Annahme beträgt der<br />

Anteil der ländlichen Bevölkerung, die Zugang zu den sozialen, kulturellen, sportlichen und freizeitbezogenen<br />

Aktivitäten hat, die von geförderten Einrichtungen abhängen, 0,21 % der Gesamtbevölkerung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes (Indikator IX.2-2.1.). Bisher wurden im Rahmen <strong>des</strong> Diversifizierungsprogramm noch keine<br />

Projekte gefördert, die im besonderen die Bedürfnisse von Jugendlichen und älteren Menschen berücksichtigen<br />

(Indikator IX.2-2.2.).<br />

Verbesserung der öffentlichen Einrichtungen und der Wohnbedingungen (Kriterium IX.2-3.)<br />

Wie die Beschreibung der 52 <strong>bis</strong> Ende 2002 bewilligten Förderfälle in Abschnitt 10.3.6 zeigt, wurde auch die<br />

Schaffung bzw. Verbesserung von Wander- und Radwegen (Indikator IX.2-3.1.) sowie Unterbringungsmöglichkeiten<br />

(Indikator IX.2-3.2) gefördert. Aufgrund der langen Realisierungszeit dieser Erst ab Mitte 2002<br />

begonnenen Projekte liegen hierfür noch keine Ergebnisse vor.<br />

Die Verbesserung <strong>des</strong> Wohnumfel<strong>des</strong> bzw. der Wohnstandortqualität und der Lebensbedingungen (Indikator<br />

IX.2-3.3.) ist keine Zielsetzung der Diversifizierungsförderung unter Art. 33. Deshalb können aus der Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Diversifizierungsprogramms keine Hinweise zur Beantwortung dieses Indikators abgeleitet werden.<br />

10.3.8.5 Beitrag zum Erhalt von Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten (Frage IX.3)<br />

Kriterium/<br />

Kriterium/Indikator Beant-<br />

Indikator Nr.<br />

wortet<br />

IX.3-1. Erhaltung/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für<br />

die landwirtschaftliche Bevölkerung<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

IX.3-1.1. Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft, die durch<br />

Fördermaßnahmen geschaffen/erhalten wurden (vollzeitäquivalente<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten [FTE], Anz. der Betriebe)<br />

X<br />

Nicht beantwortet<br />

a<br />

X<br />

391<br />

Nicht zutreffend


392<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

IX.3-1.2. Kosten pro Arbeitsplatz, der für die landwirtschaftliche Bevölkerung<br />

erhalten/geschaffen wurde (<strong>EU</strong>R/VE)<br />

X<br />

IX.3-1.3. (n) Erhalt/Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten für die<br />

landwirtschaftliche Bevölkerung als indirekte Wirkung der <strong>Förderung</strong><br />

ländlicher Infrastruktur (FTE, Beschreibung)<br />

X<br />

IX.3-1.4. (n) Kosten pro indirekt geschaffenem oder erhaltenem Arbeitsplatz<br />

(€/Arbeitsplatz)<br />

X<br />

IX.3-2. Die jahreszeitlichen Schwankungen der Tätigkeiten konnten<br />

wirksamer ausgeglichen werden<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

IX.3-2.1. (g) Neu geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten während <strong>des</strong><br />

Zeitraums mit geringer landwirtschaftlicher Aktivität (FTE)<br />

X<br />

IX.3-2.2. Verlängerung der Fremdenverkehrssaison (Tage/Jahr) X<br />

IX.3-3. Die Diversifizierung der Tätigkeiten trägt zur Verbesserung der<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten für die nichtlandwirtschaftliche<br />

Bevölkerung bei.<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

IX.3-3.1. Auf Grund der Beihilfe erhaltene/geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für Begünstigte, die nicht in der Landwirtschaft<br />

tätig sind (VE, Anz. der betreffenden Personen)<br />

X<br />

IX.3-3.2. Kosten pro Arbeitsplatz, der für die nicht in der Landwirtschaft<br />

tätigen Personen erhalten/geschaffen wurde (€/FTE)<br />

X<br />

IX.3-3.3. (n) Erhalt/Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten für die<br />

nicht-landwirtschaftliche Bevölkerung als indirekte Wirkung der<br />

<strong>Förderung</strong> ländlicher Infrastruktur (FTE, Beschreibung)<br />

X<br />

IX.3-3.4. (n) Kosten pro indirekt geschaffenem oder erhaltenem Arbeitsplatz<br />

(€/Arbeitsplatz)<br />

X<br />

IX.3-3.5. (n) Umfang der Beschäftigung in der Planungs- und Realisierungsphase<br />

von Projekten (in Beschäftigtenjahren)<br />

X<br />

a<br />

Z.B. aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit oder noch nicht eingetretenen oder messbaren Wirkungen.<br />

Analog zu den Einkommenswirkungen (vgl. Abschn. 7.3.7.7) beschränken die Bewerter auch die Diskussion<br />

der Beschäftigungseffekte auf die Neuschaffung von Arbeitsplätzen. Im Rahmen <strong>des</strong> Diversifizierungsprogramms<br />

konnten direkt keine außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätze gesichert bzw. erhalten werden, da<br />

nur der Neueinstieg in eine Diversifizierung förderfähig ist. In anderen Betriebszweigen wurde durch die <strong>Förderung</strong><br />

indirekt ein Beitrag zur Erhaltung von Beschäftigung geleistet, z.B. durch die Stabilisierung <strong>des</strong> landwirtschaftlichen<br />

Betriebes im Rahmen der Diversifizierung oder mit Hilfe von Synergieeffekte zwischen beiden<br />

Bereichen. Diese erhaltenen Beschäftigungsverhältnisse lassen sich jedoch nur sehr schwer und ungenau<br />

von den Arbeitsplätzen trennen, die auch ohne <strong>Förderung</strong> weiter bestanden hätten. Grund hierfür ist<br />

u.a., dass die Betriebsleiter im Rahmen der Befragung die Betriebsentwicklung, die ohne <strong>Förderung</strong> eingetreten<br />

wäre, sowie deren Folgen auf Beschäftigung und Einkommen nicht spontan abschätzen konnten.<br />

Deshalb wurde auf die Erstellung einer notgedrungen unsicheren Beschäftigungsprognosen verzichtet.<br />

Erhaltung/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für die landwirtschaftliche Bevölkerung<br />

(Kriterium IX.3-1.)<br />

Für Angehörige landwirtschaftlicher Haushalte entstand durch die Diversifizierungsförderung zusätzliche<br />

Beschäftigung im Umfang von ca. 500 Akh je Förderfall, das entspricht 0,28 Vollzeitäquivalenten (FTE) (vgl.<br />

Tabelle 145). Hochgerechnet auf die 52 <strong>bis</strong> Ende 2002 geförderten Betriebe ergeben sich hieraus 14,5 zusätzliche<br />

Jahres-Arbeitseinheiten (Indikator IX.3-1.1.). Dieser Nettoeffekt setzt sich aus zwei gegenläufigen<br />

Entwicklungen zusammen:<br />

• In der geförderten Diversifizierung wurden je Förderfall 0,4 bzw. insgesamt knapp 21 FTE neu geschaffen;<br />

• Als Folge innerbetrieblicher Umstellungen reduzierte sich zugleich der Einsatz von Familien-AK in der<br />

Landwirtschaft um 0,12 FTE je Betrieb; dies ergibt in der Summe eine Abnahme um gut 6 FTE.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Knapp ein Drittel der für Haushaltsmitglieder geschaffenen Arbeitsplätze wurden mit Personen unter 30 Jahren<br />

besetzt. Jüngere Personen konnten folglich überdurchschnittlich von der <strong>Förderung</strong> profitieren. 232 Auch<br />

wenn in zwei Drittel der Fälle die älteren Familien-Arbeitskräfte den Großteil der Arbeit im neuen Erwerbszweig<br />

verrichten, ist es in den meisten Fällen doch die jüngere Generation, welche die Entscheidung für den<br />

Einstieg in die Diversifizierung trifft und die Verantwortung dafür übernimmt. Angesichts begrenzter Wachstumsmöglichkeiten<br />

in der Agrarproduktion versuchen die Hofnachfolger auf diese Weise, das Einkommens-<br />

und Beschäftigungspotenzial <strong>des</strong> Betriebes so zu erweitern, dass es zumin<strong>des</strong>t zeitweise für beide erwerbsfähigen<br />

Generationen ausreicht. Sie schaffen damit die Voraussetzung für günstigere Perspektiven der Ressourcennutzung<br />

und Einkommensbildung in der Zukunft.<br />

Tabelle 145: Beschäftigungsmöglichkeiten für Mitglieder landwirtschaftlicher Haushalte, die durch<br />

die Diversifizierungsförderung geschaffen wurden (Indikator IX.3-1.1.)<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten insgesamt<br />

- dav. aus verbesserten landw. Tätigkeiten<br />

- dav. aus Diversifizierung<br />

- dav. für Personen unter 30 Jahren<br />

- dav. für Frauen<br />

AKh<br />

je<br />

Förderfall a<br />

500<br />

-215<br />

715<br />

162<br />

87<br />

AKh<br />

Insgesamt b<br />

26.020<br />

-11.154<br />

37.174<br />

8.441<br />

4.524<br />

FTE c<br />

je<br />

Förderfall a<br />

0,28<br />

-0,12<br />

0,40<br />

0,09<br />

0,05<br />

FTE c<br />

Insgesamt b<br />

14,46<br />

-6,20<br />

20,65<br />

4,69<br />

2,51<br />

393<br />

Anteil an<br />

allen Akh<br />

bzw. FTE<br />

100 %<br />

-43 %<br />

143 %<br />

32 %<br />

17 %<br />

a n = 10 Betriebe.<br />

b Bezogen auf alle 52 <strong>bis</strong> zum 31.12.2002 geförderten Betriebe.<br />

c Die Berechnung der „Full Time Equivalent“ (FTE) orientiert sich an der von <strong>EU</strong>ROSTAT verwendeten Methodik. Demnach<br />

entsprechen 1.800 Arbeitsstunden pro Jahr (AKh) einer Jahresarbeitseinheit (JAE) bzw. einem FTE. Vgl. Charlier,<br />

Hubert in: <strong>EU</strong>ROSTAT: Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe in der <strong>EU</strong>. Wichtigste Ergebnisse der Gemeinschaftserhebung<br />

1999-2000. Brüssel 2002, S. 6<br />

Mit nur 17 % aller im Haushalt geschaffenen FTE profitierten Frauen nur unterdurchschnittlich von der <strong>Förderung</strong>.<br />

Dies liegt vor allem an der traditionellen Arbeitsteilung in landwirtschaftlichen Haushalten, der zufolge<br />

Frauen in erster Linie hofgebundene Tätigkeiten in der Landwirtschaft sowie im Haushalt ausüben. Der<br />

Betrieb einer Biogasanlage mit hohem Technikbezug ist hingegen eher „Männersache“.<br />

Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für die nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung (Kriterium<br />

IX.3-3.)<br />

Analog zur Einkommensverteilung profitierten auch bei der Besetzung neu geschaffener Arbeitsplätze die<br />

familieneigenen AK deutlich mehr von der <strong>Förderung</strong> als Fremd-Arbeitskräfte (vgl. Abschn. 7.3.7.7). Die Zahl<br />

der durch die <strong>Förderung</strong> neu entstandenen Arbeitsplätze für Fremd-AK entspricht nur etwa zwei Drittel der<br />

induzierten Beschäftigung von haushaltseigenen Arbeitkräften. Im Durchschnitt wurden jährlich rund 318<br />

Fremd-AKh je Förderfall gebunden, das entspricht hochgerechnet auf alle 52 geförderten Betriebe rund 9<br />

FTE (vgl. Tabelle 146). Zwei Drittel dieser Arbeitsplätze entstand im Rahmen der Diversifizierung, das restliche<br />

Drittel im land- und hauswirtschaftlichen Bereich. Es handelt sich dabei vorwiegend um Tätigkeiten, die<br />

aus dem Haushalt ausgelagert und an Fremd-Arbeitskräfte delegiert wurden, um so bei den Familien-<br />

Arbeitskräften Kapazitäten für den Einstieg in die Diversifizierung zu schaffen. Frauen und Personen unter<br />

30 Jahren spielten bei der Einstellung von Fremd-Arbeitskräften keine Rolle.<br />

232<br />

Im Jahr 2002 betrug der Anteil der 18 <strong>bis</strong> unter 30-jährigen an allen Personen im erwerbsfähigen Alter in Bayern rund 22%. Vgl.<br />

hierzu Regionalanalyse in Abschnitt 4.


394<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 146: Durch die Diversifizierungsförderung geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten für<br />

Personen, die nicht in landwirtschaftlichen Haushalten leben (Indikator IX.3-3.1.)<br />

Insgesamt<br />

- dav. im Bereich Landwirtschaft<br />

- dav. im Bereich Diversifizierung<br />

- dav. im Sektor Fremdenverkehr<br />

- dav. aus Handwerk/lokalen Produkten<br />

- dav. aus Verarbeitung/Vermarktung<br />

- dav. für Personen unter 30 Jahren<br />

- dav. für Frauen<br />

AKh<br />

je<br />

Förderfall a<br />

318<br />

104<br />

214<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

a<br />

n = 10 Betriebe.<br />

b<br />

Bezogen auf alle 52 <strong>bis</strong> zum 31.12.2002 geförderten Betriebe.<br />

c<br />

Siehe Fußnote c in Tabelle 145.<br />

AKh<br />

Insgesamt b<br />

16.536<br />

5.408<br />

11.128<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

FTE c<br />

je<br />

Förderfall a<br />

0,18<br />

0,06<br />

0,12<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Kosten pro erhaltenem/geschaffenen Arbeitsplatz (Indikator IX.3-1.2. und IX.3-3.2.)<br />

FTE c<br />

Insgesamt b<br />

9,19<br />

3,00<br />

6,18<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Anteil an<br />

allen AKh<br />

bzw. FTE<br />

100 %<br />

33 %<br />

67 %<br />

0 %<br />

0 %<br />

0 %<br />

0 %<br />

0 %<br />

Die Indikatoren IX.3-1.2. „Kosten pro Arbeitsplatz, der für die landwirtschaftliche Bevölkerung erhalten/geschaffen<br />

wurde“ und IX.3-3.2. „Kosten pro Arbeitsplatz, der für die nicht in der Landwirtschaft tätigen<br />

Personen erhalten/geschaffen wurde“ können nicht getrennt beantwortet werden, da keine objektive Aufteilung<br />

der Kosten (Fördersumme) auf diese beiden Bereiche möglich ist. Zudem lässt sich die Zahl der im<br />

Rahmen der Maßnahme erhaltenen Arbeitsplätze nicht quantifizieren (s.o.). Aus diesem Grund bezieht<br />

sich die Diskussion der beiden Indikatoren IX.3-1.2. und IX.3-3.2. auf alle neu geschaffenen Arbeitsplätze.<br />

Demnach wurden in den <strong>bis</strong>her bewilligten 52 Projekten insgesamt 23,7 Vollzeit-Arbeitsplätze geschaffen,<br />

davon 14,5 FTE für die landwirtschaftliche Bevölkerung und 9,2 FTE für nicht in der Landwirtschaft tätige<br />

Personen. Bei einer Fördersumme von insgesamt 1,6 Mio. € ergibt dies Kosten von 65.800 € je FTE. Dieser<br />

Wert liegt zwar deutlich über den Vergleichswerten, die bei der Ex post-Evaluierung <strong>des</strong> 5b II-Programms<br />

ermittelt wurden – hier lagen die Kosten vergleichbarer Vorhaben bei rd. 36.000 € pro neu geschaffenem<br />

Vollzeit-Arbeitsplatz; 233 Bei diesem Vergleich muss jedoch berücksichtigt werden, dass im Rahmen <strong>des</strong> 5b II-<br />

Programms auch bereits existierende Diversifizierungen gefördert werden konnten. Das laufende Programm<br />

beschränkt die <strong>Förderung</strong> hingegen nur auf Neueinsteiger, was insbesondere vor dem Hintergrund <strong>des</strong> noch<br />

kurzen Abstan<strong>des</strong> zwischen <strong>Förderung</strong> und Evaluierung (volle Kosten, nur teilweise Arbeitsplatzwirkungen)<br />

zu niedrigen Effizienzwerten führt. Zudem erhöht der ausgeprägte Technikbezug bei der Mehrzahl der Investitionen<br />

(Biogas, Holzbe- und Verarbeitung, Kompostieranlagen) die Projektkosten.<br />

Zusätzliches Einkommen je neu geschaffenem Arbeitsplatz<br />

Die im Bereich der Diversifizierung zusätzlich geleistete Arbeitszeit der Familien-AK wird deutlich höher entlohnt<br />

als die parallel dazu neu eingestellten Fremd-AK. So beträgt der Arbeitsertrag je zusätzlicher haushaltseigener<br />

FTE mit 34.270 € in etwa das Doppelte <strong>des</strong> Einkommens der Fremd-FTE (vgl. Tabelle 147).<br />

Diese Disparität lässt sich folgendermaßen erklären: Das Einkommen der Fremd-AK in Höhe von<br />

17.651 €/FTE orientiert sich an den Tarifen für Beschäftigte im Bereich Landwirtschaft 234 und dient ausschließlich<br />

der Entlohnung der geleisteten Arbeit. Dagegen richtet sich die Entlohnung der familieneigenen<br />

Arbeitskräfte nach dem erzielten Unternehmensgewinn. Der höhere Einkommensbeitrag für die haushaltsei-<br />

233<br />

Bezogen auf die Maßnahmen 1 „Diversifizierung, Dienstleistung und Innovation im bäuerlichen Bereich“ sowie Maßnahme 4 „Qualitätsprodukte,<br />

Regionale Vermarktung“. Vgl. Vgl. Seibert, O., Geißendörfer, M. et al.: Ex post-Bewertung <strong>des</strong> Ziel 5b II-Programms Bayern.<br />

Triesdorf 2002, S. 64 und S. 92.<br />

234<br />

Vgl. Tarifarchiv <strong>des</strong> Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung unter<br />

http://www.tarifarchiv.de.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

genen AK dient über die Entlohnung <strong>des</strong> Arbeitsinputs hinaus auch als Gegenleistung für das Risiko, das die<br />

haushaltseigenen Arbeitskräfte als Investoren eingegangen sind. Zudem verfügen vor allem die Betriebsleiter<br />

i.d.R. über mehr Erfahrungen und Qualifikationen, was grundsätzlich eine höhere Entlohnung rechtfertigt<br />

(„Unternehmereinkommen“).<br />

Tabelle 147: Entlohnung der im Rahmen der <strong>Förderung</strong> neu geschaffenen Arbeitsplätze<br />

Entlohnung der haushaltseigenen Arbeitskräfte Entlohnung der Fremd-Arbeitskräfte<br />

Überschuss je Betrieb 10.579 €<br />

- Zinsansatz für zusätzliches Eigenkapital<br />

(58.456 € je Betrieb zu 3 %)<br />

1.052 €<br />

= Arbeitsertrag der Diversifizierungsinvestition<br />

: Zusätzliche haushaltseigene Arbeitskräfte<br />

(FTE) je Betrieb<br />

= Einkommen je zusätzlicher haushaltseigener<br />

FTE<br />

9.527 € Einkommensanteil<br />

Fremd-AK je Betrieb<br />

der<br />

0,28 FTE : Zusätzlicher Einsatz an<br />

Fremd-AK je Betrieb<br />

34.270 €/FTE = Einkommen je zusätzlicher<br />

Fremd-FTE<br />

395<br />

3.118 €<br />

0,18 FTE<br />

17.651 €/FTE<br />

Ausgleich jahreszeitlicher Schwankungen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Diversifizierungsförderung<br />

(Kriterium IX.3-2.)<br />

Ein Ziel <strong>des</strong> Diversifizierungsprogramms ist es, Ressourcen landwirtschaftlicher Haushalte durch den Einstieg<br />

in einen außerlandwirtschaftlichen Betriebszweig besser zu verwerten. Eine unterdurchschnittliche<br />

Auslastung der verfügbaren Arbeitskräfte besteht am ehesten in der vegetationsarmen Zeit zwischen November<br />

und Februar. Sofern das neue Erwerbsfeld <strong>des</strong>halb vor allem im Winter zusätzlichen Arbeitsinput<br />

erfordert, könnte ein besserer Ausgleich saisonal unterschiedlicher Belastungen und eine insgesamt höhere<br />

Auslastung <strong>des</strong> familieneigenen Arbeitskräftepotenzials erreicht werden.<br />

Die Auswertung der 10 abgerechneten Förderfälle ergab, dass mit 10.300 AKh bzw. 5,7 FTE rund 40 % <strong>des</strong><br />

Arbeitsinputs der Haushalte für das neue Erwerbsfeld in den Monaten November <strong>bis</strong> Februar geleistet wird<br />

(Indikator IX.3-2.1. - verändert). Folglich entfallen überdurchschnittlich viele Arbeiten im Diversifizierungsbereich<br />

auf den Zeitraum mit geringerer landwirtschaftlicher Arbeitsbelastung. Die <strong>Förderung</strong> trägt somit tendenziell<br />

zum Ausgleich saisonaler Schwankungen in der Auslastung der familieneigenen Arbeitskräfte bei.<br />

10.3.8.6 Beitrag zum Erhalt oder zur Verbesserung von Strukturmerkmalen der Wirtschaft im<br />

ländlichen Raum (Frage IX.4)<br />

Kriterium/<br />

Indikator Nr.<br />

Kriterium/Indikator Beant-ortet Nicht beantwortet<br />

a<br />

Nicht zutreffend<br />

IX.4-1. Erhaltung/Verbesserung der mit der Landwirtschaft in Zusammenhang<br />

stehenden Produktionsstrukturen<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

IX.4-1.1. Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen sich auf<br />

Grund der Fördermaßnahmen Verbesserungen ergeben haben<br />

(Anz. und % der Betriebe und der ha)<br />

X<br />

IX.4-1.2. Geförderte neue/verbesserte Tätigkeiten, die mit der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugung einschließlich der Vermarktung von<br />

landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen in Zusammenhang<br />

stehen (Beschreibung)<br />

X<br />

IX.4-1.3. Nutzung von Kapazitäten für geförderte nichtlandwirtschaftliche<br />

Einrichtungen (%)<br />

X<br />

IX.4-2. Das landwirtschaftliche Produktionspotenzial ist vor Naturkatastrophen<br />

geschützt bzw. nach Schädigung hierdurch wieder<br />

aufgebaut worden<br />

X<br />

IX.4-2.1. Anteil bedrohter Flächen, die auf Grund von Fördermaßnah- X


396<br />

men geschützt werden konnten (ha, %)<br />

IX.4-2.2. Anteil geschädigter Flächen, die auf Grund von Fördermaß-<br />

nahmen wieder regeneriert werden konnten (ha, %)<br />

IX.4-3. Die Dynamik der Wirtschaftsteilnehmer im ländlichen Raum ist<br />

gefördert und das Potenzial für eine endogene Entwicklung im<br />

ländlichen Raum ist aktiviert worden.<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

IX.4-3.1. Hinweise auf eine verstärkte Dynamik/ein verbessertes Potenzial<br />

auf Grund der Fördermaßnahmen (Beschreibung, z. B.<br />

wichtige Netze, Finanzierungstechniken …)<br />

X<br />

IX.4-4. (n) Erhalt/Verbesserung der Standortfaktoren in ländlichen Gebieten<br />

IX.4-4.1. (n) Hinweise auf Erhalt/Verbesserung der Standortfaktoren in ländlichen<br />

Gebieten (Beschreibung)<br />

a<br />

Z.B. aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit oder noch nicht eingetretenen oder messbaren Wirkungen.<br />

Erhaltung/Verbesserung der mit der Landwirtschaft in Zusammenhang stehenden Produktionsstrukturen<br />

(Kriterium IX.4-1)<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Diversifizierungsprogramms konnten keine Investitionen im Bereich der landwirtschaftlichen<br />

Urproduktion gefördert werden. Auch indirekte Strukturwirkungen waren eher gering, mit Ausnahme der<br />

erweiterten Produktion von Biomasse zu Lasten der Marktfruchtproduktion. Da Strukturveränderungen selten<br />

monokausal zu erklären sind, wird der Einfluss der Diversifizierungsförderung auf die Produktionsstruktur<br />

frühestens zum Ende <strong>des</strong> Förderzeitraums abzuschätzen sein (Indikator IX.4-1.1.).<br />

Das zentrale Instrument <strong>des</strong> Förderprogramms ist die <strong>Förderung</strong> von nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten,<br />

die i.d.R. mit der landwirtschaftlichen Erzeugung in Zusammenhang stehen. Dementsprechend lassen sich<br />

auch aus den 13 im Rahmen der Intensivanalyse untersuchten Betätigungsfeldern entsprechende Zusammenhänge<br />

und Synergien erkennen (Indikator IX.4-1.2.):<br />

• Die geförderten Biogasanlagen werden ausschließlich mit Stoffen betrieben, die in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben als Reststoffe anfallen (z.B. tierische Ausscheidungen, nicht verwertbare Futtermittelreste,<br />

Schnittgut aus Landschaftspflege) oder gezielt für die Biogasanlagen erzeugt werden (z.B. Silomais,<br />

Ganzpflanzensilage).<br />

• Ein fester Bestandteil der geförderten Pferdepensionen ist die Versorgung der Pensionstiere mit<br />

Grund- und Kraftfutter und die Entsorgung der anfallenden Reststoffe (Dünger). Bei<strong>des</strong> erfolgt über<br />

die angelagerten landwirtschaftlichen Betriebe.<br />

• In den Kompostierungsanlagen können einerseits landwirtschaftliche Reststoffe (z.B. Schnittgut aus<br />

Landschaftspflege) entsorgt werden; andererseits dienen die Flächen der landwirtschaftlichen Betriebe<br />

zur Verwertung <strong>des</strong> Komposts, falls er nicht anderweitig abgesetzt werden kann. Dies führt wiederum<br />

zu positiven Wirkungen auf den Nährstoffhaushalt und die Bodenstruktur.<br />

• Die geförderten Einrichtungen zur Holzbe- und -verarbeitung ermöglichen eine Erhöhung der Wertschöpfung<br />

aus der Holzverwertung; das Holz stammte überwiegend aus dem eigenen Betrieb.<br />

Die geförderte Diversifizierung leistet somit einen Beitrag zur Steigerung <strong>des</strong> Gewinns in den landwirtschaftlichen<br />

Betrieben und aufgrund der Wechselbeziehungen zwischen den Betriebszweigen auch zur Stabilisierung<br />

der Landbewirtschaftung. Dies geschieht einerseits durch Kosteneinsparungen aufgrund günstiger Entsorgungs-<br />

und Verwertungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Abfall- oder Restprodukte; andererseits lässt<br />

sich durch Diversifizierungen die Wertschöpfung aus land- und forstwirtschaftlichen Produkten und somit der<br />

Umsatz erhöhen, indem die Weiterverarbeitung und Vermarktung zumin<strong>des</strong>t <strong>bis</strong> zu einem bestimmten Grad<br />

in den eigenen Haushalt verlagert wird.<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Die 13 im Rahmen der Intensivanalyse näher untersuchten Einrichtungen waren zum Zeitpunkt der Befragung<br />

im Durchschnitt zu 55 % ausgelastet (Indikator IX.4-1.3.), wobei die Nutzungsgrade in einer Bandbreite<br />

von 10 % <strong>bis</strong> 100 % variieren. Diese noch relativ niedrige Nutzung zeigt, dass die Einkommens- und Beschäftigungspotenziale<br />

der geförderten Projekte bei weitem noch nicht ausgeschöpft sind. Angesichts der<br />

absehbaren Steigerung der Auslastung werden künftig höhere Effizienzgrade erwartet.<br />

<strong>Förderung</strong> der Dynamik der Wirtschaftsteilnehmer im ländlichen Raum und Aktivierung <strong>des</strong> Potenzials<br />

für eine endogene Entwicklung (Kriterium IX.4-3)<br />

In 89 % der <strong>bis</strong>her begonnenen Förderfälle stand die <strong>Förderung</strong> einzelner landwirtschaftlicher Haushalte zur<br />

Erweiterung der Einkommensgrundlage im Vordergrund. Angesichts dieser stark einzelbetrieblich ausgerichteten<br />

Diversifizierungsförderung sind die Auswirkungen auf die regionale Wirtschaftsdynamik und die Aktivierung<br />

endogener Potenziale im ländlichen Raum eher gering. Aus den persönlichen Befragungen konnten<br />

hierzu dennoch einzelne Hinweise abgeleitet werden (Indikator IX.4-3.1). Diese überbetrieblichen Wirkungen<br />

ergeben sich in erster Linie aus Wirtschaftsbeziehungen mit anderen regionalen Akteuren und weniger aus<br />

der Einsatz integrativer oder innovativer Förderansätze oder Kommunikationsstrukturen:<br />

• Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Grüngutverwertung (Spezialhäcksler, Kompostieranlagen)<br />

arbeiten i.d.R. intensiv mit Kommunen, Landwirten und gewerblichen Unternehmen (vor allem<br />

aus den Bereich Landschaftsbau und Gärtnerei) zusammen, oftmals in Verbindung mit langfristigen<br />

Liefer- und Abnahmeverträgen;<br />

• In einem Fall führte die enge Zusammenarbeit eines geförderten mobilen Sägewerks mit anderen<br />

Sägewerken sowie einer Möbelfabrik zu einer Ausweitung der regionalen Holzverarbeitung und somit<br />

zu einer Stärkung <strong>des</strong> regionalen Wirtschaftskreislaufs;<br />

• Ein geförderter Gastronomiebetrieb kooperiert eng mit Zulieferern aus der näheren Umgebung und<br />

bildet zudem eine Station an einem 130 km langen Radwanderweg durch die Region;<br />

• Die <strong>Förderung</strong> einer Reithalle führte zu einer engen Kooperation mit einer Reitlehrerin, die zwischenzeitlich<br />

in der Halle hauptberuflich Unterricht gibt und hierfür vom Fördermittelempfänger feste Kapazitäten<br />

(Pferdeboxen, Hallennutzung) angemietet hat.<br />

Bei 6 der 52 <strong>bis</strong>her bewilligten Fälle (11 %) handelt es sich um betriebsübergreifende Projekte, an denen<br />

entweder mehrere Landwirte oder Landwirte zusammen mit Kommunen beteiligt sind. Auch diese Projekte<br />

sind primär auf die Erschließung von Einkommenspotenzialen ausgerichtet, z.B. durch Investitionen in ergänzende<br />

Fremdenverkehrangebote oder Marketingkonzepte und weniger auf die Erschließung endogener<br />

Potenziale oder integrative/innovative Entwicklungsansätze, wie sie z.B. im LEADER-Programm oder teilweise<br />

in der Dorferneuerung angewendet werden. Dennoch bilden sie Ansätze zur Aktivierung von Wirtschaftsteilnehmern<br />

und zur <strong>Förderung</strong> der regionalen Dynamik. Allerdings konnte <strong>bis</strong>her von den 6 Förderfällen<br />

noch keiner abgeschlossen werden, so dass derzeit noch keine Wirkungen nachweisbar sind.<br />

10.3.8.7 Beitrag zum Erhalt oder zur Verbesserung der Umwelt (Frage IX.5)<br />

Kriterium.<br />

Kriterium/Indikator Beantwor- Nicht<br />

Indikator<br />

tet zutreffend<br />

IX.5-1. Verbesserungen in der Landwirtschaft haben Umweltvorteile bewirkt <strong>Teil</strong>w.<br />

IX.5-1.1. Anteil der Flächen, auf denen der Bodenschutz verbessert wurde, insbesondere<br />

durch eine auf Grund von Fördermaßnahmen ermöglichte Verringerung<br />

der Bodenerosion (ha, %)<br />

X<br />

IX.5-1.2. Verringerte Wasserverluste der Bewässerungsinfrastrukturen auf Grund der X<br />

397


398<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Beihilfe<br />

IX.5-1.3. Hinweise auf positive Entwicklungen im Umweltbereich, die mit den Bewirtschaftungsmethoden<br />

und -praktiken sowie der ökologischen Infrastruktur<br />

oder der Bodennutzung in Zusammenhang stehen und auf Fördermaßnahmen<br />

zurückzuführen sind (Beschreibung)<br />

IX.5-2. Vermeidung von Verschmutzung/Emissionen, besserer Ausnutzungsgrad<br />

von natürlichen/nicht erneuerbaren Ressourcen<br />

IX.5-2.1. Abfälle/Abwasser, die auf Grund von Fördermaßnahmen gesammelt/behandelt<br />

wurden (in % der Abfälle/Abwasser und in % der teilnehmenden<br />

landwirtschaftlichen Betriebe/Haushalte)<br />

IX.5-2.2. Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe/Haushalte, die auf Grund von Fördermaßnahmen<br />

Zugang zu erneuerbaren Energien haben (%)<br />

IX.5-2.3. (n) Bessere Nutzung oder Einsparung nichterneuerbarer Ressourcen (Anzahl<br />

und Art der Projekte, die hierzu beigetragen haben, Umfang, Beschreibung)<br />

IX.5-2.4. (n) Durch die <strong>Förderung</strong> veränderter Ausstoß an CO2, NH3 und CH4 X<br />

IX.5-3. Erhaltung/Verbesserung nichtlandwirtschaftlicher Flächen im Sinne von biologischer<br />

Vielfalt, Landschaften oder natürlichen Ressourcen<br />

IX.5-3.1. (n) <strong>bis</strong> Erhalt/Verbesserung nichtlandwirtschaftlicher Flächen im Hinblick auf Arten-<br />

IX.5-3.5. (n) vielfalt, Landschaften, Wasser, Boden, Klima/Luft (ha)<br />

IX.5-4. Verbesserte Kenntnisse über Umweltprobleme und -lösungen im ländlichen<br />

Raum bzw. größeres Bewusstsein hierfür<br />

IX.5-4.1. Die Wirtschaftsteilnehmer im ländlichen Raum haben den Informationsaustausch<br />

oder den Zugang zu Informationen über umweltfreundliche Tätigkeiten<br />

auf Grund von Fördermaßnahmen verbessern können (Anz., %)<br />

Umweltvorteile durch Verbesserungen in der Landwirtschaft (Kriterium IX.5-1.)<br />

Der Einstieg in die Diversifizierung hat nur zu geringen Veränderungen in der Intensität der Landbewirtschaftung<br />

und Organisation der Betriebe geführt. Folglich lassen sich auch kaum zurechenbare Umweltwirkungen<br />

erkennen.<br />

Die Bereiche „Bodenschutz“ und „Bewässerungsinfrastrukturen“ wurden von der Diversifizierungsförderung<br />

weder direkt noch indirekt berührt, die beiden dazu gehörigen Indikatoren IX.5-1.1. und IX.5-1.2. sind <strong>des</strong>halb<br />

nicht relevant. Was Veränderungen in den Bewirtschaftungsmethoden und -praktiken sowie der ökologischen<br />

Infrastruktur oder der Bodennutzung betrifft, so lassen sich aus der <strong>bis</strong>herigen Umsetzung <strong>des</strong> Diversifizierungsprogramms<br />

folgende ökologischen Effekte ableiten (Indikator IX.5-1.3.):<br />

• Der Einstieg in die Diversifizierung hat nur in einem der 10 untersuchten Fälle zu einer Reduzierung<br />

<strong>des</strong> Einsatzes an Mineraldünger geführt. Die übrigen Betriebe wirtschafteten in der Pflanzenproduktion<br />

kurzfristig auch nach der Aufnahme einer ergänzenden Unternehmertätigkeit mit unveränderter Intensität<br />

weiter.<br />

• Die Diversifizierung hat <strong>bis</strong>her nur in geringem Umfang Veränderungen in der Tierhaltung ausgelöst.<br />

Nur in einem Milchviehbetrieb wurde zu Gunsten der Biogasanlage die weibliche Nachzucht aufgegeben<br />

(Abnahme um ca. 20 GV). Da alle Betreiber von geförderten Biogasanlagen bereits vor den Investitionen<br />

über ausreichende Tierbestände oder externe Substratquellen zur vollständigen Auslastung<br />

der Anlagen verfügten, wurde die Tierhaltung nicht aufgestockt.<br />

• Ausgerichtet auf die Biogasproduktion fanden allerdings Änderungen in der Anbaustruktur statt. Um<br />

ausreichend Pflanzenmaterial mit entsprechendem Energiegehalt zu erhalten, stockten 4 Betriebe ihre<br />

Silomaisfläche um insgesamt 57 ha auf und reduzierten dafür die Getreidefläche. Welche Umweltwirkungen<br />

hiervon ausgehen, hängt von den regionalen Produktionsbedingungen ab, insbesondere von<br />

den Bodenverhältnissen, der Topographie und dem bereits erreichten Maisanteil in der Fruchtfolge.<br />

Grundsätzlich ist die Ausweitung <strong>des</strong> Silomaisanbaus als neutral <strong>bis</strong> leicht negativ einzustufen, weil<br />

eine erhöhte Gefährdung durch Bodenerosion und Stickstoffauswaschung kaum zu verhindern ist.<br />

X<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Aufbauend auf den Erfahrungen aus der 5b II-<strong>Förderung</strong> ist davon auszugehen, dass bei längerfristiger Betrachtung<br />

der Einstieg in die Diversifizierung 235 tendenziell eine Extensivierung der Landbewirtschaftung zur<br />

Folge hat und damit grundsätzlich positive ökologische Wirkungen auslöst. Dies trifft vor allem für außerlandwirtschaftliche<br />

Unternehmertätigkeiten zu, die keine direkte Verknüpfung mit der Landwirtschaft (z.B. in<br />

Form von Güterströmen) aufweisen, bei denen die Landwirtschaft vielmehr kaum oder nur qualitativ zum<br />

Gelingen der Erwerbskombination beiträgt (z.B. durch die Bereitstellung eines bäuerlichen Ambientes im<br />

Bereich „Gäste auf dem Bauernhof“). So konnte in einer früheren Untersuchung bei rund der Hälfte aller<br />

Diversifizierer mittelfristig eine Reduzierung der Agrarproduktion <strong>bis</strong> hin zur Marginalisierung festgestellt<br />

werden, was i.d.R. mit einem starken Rückgang <strong>des</strong> Einsatzes an Vorleistungen (Düngemittel, Pflanzenschutzmittel)<br />

einher ging. 236<br />

Wegen der kurzen Zeitspanne seit Beginn der Diversifizierungsförderung lassen sich ähnliche Effekte derzeit<br />

noch nicht nachweisen. Gerde in der Anlaufphase der geförderten Investitionen sind Änderungen im landwirtschaftlichen<br />

Bereich allerdings auch eher unwahrscheinlich, weil<br />

• die Landwirtschaft wegen möglicherweise auftretender Startprobleme beim Aufbau einer ergänzenden<br />

Unternehmertätigkeit zunächst der Einkommenssicherung dient;<br />

• die Haushalte die Stabilisierung bzw. einen nachhaltigen Erfolg der Diversifizierung abwarten, bevor<br />

einkommensrelevante Veränderungen der Landbewirtschaftung realisiert werden. Erst der erfolgreiche<br />

Verlauf der Diversifizierung führt dann zu deutlicheren Umschichtungen von Ressourcen aus der<br />

Landwirtschaft.<br />

Vermeidung von Verschmutzung/Emissionen, besserer Ausnutzungsgrad von natürlichen/nicht erneuerbaren<br />

Ressourcen (Kriterium IX.5-2.)<br />

Die 25 geförderten Biogasanlagen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von Verschmutzungen<br />

und Emissionen sowie zur Substitution nicht erneuerbarer Ressourcen. Damit führt knapp die Hälfte der<br />

über das Diversifizierungsprogramm unterstützten Projekte zu positiven Umwelteffekten. Den übrigen Fördervorhaben<br />

ließen sich keine emissionsbezogenen Wirkungen zuordnen; sie wurden <strong>des</strong>halb als „umweltneutral“<br />

eingestuft. Folglich konzentriert sich die weitere Diskussion nur auf die geförderten Biogasanlagen.<br />

Die Intensivanalyse von 5 Biogasanlagen (persönliche Befragungen) hat ergeben, dass eine Anlage im<br />

Durchschnitt die Ausscheidungen von 122 Großvieheinheiten (GV) verarbeitet, das entspricht etwa 1.700 m³<br />

Gülle und 272 t Mist je Förderfall. Hochgerechnet auf die 25 <strong>bis</strong> Ende 2002 geförderten Biogasanlagen werden<br />

somit pro Jahr 42.000 m³ Gülle und 6.800 t Mist behandelt (Indikator IX.5-2.1.). Die Vergärung dieser<br />

tierischen Ausscheidungen zusammen mit pflanzlichen Substraten in Biogasanlagen trägt wesentlich dazu<br />

bei, umweltschädliche Emissionen in die Luft- und Wassersysteme zu vermeiden:<br />

• Die Erzeugung von Wärme und Strom in Biogasanlagen dient u.a. der Substitution von fossilen<br />

Energieträgern und hilft somit, die Freisetzung <strong>des</strong> klimaschädlichen fossil gebundenen CO2 sowie<br />

weiterer Schadstoffe (z.B. SO2, CxHy, Staub, NO, CO) zu reduzieren (Indikator IX.5-2.3. und IX.5-2.4.);<br />

• Bei offener Lagerung von Stallmist oder Gülle entweicht Stickstoff als Lachgas (N2O) und Ammoniak<br />

(NH3) sowie Methan (CH4), was durch die Speicherung und Verarbeitung der Gülle in luftdicht abgeschlossenen<br />

Biogasanlagen vollständig vermieden werden kann (Indikator IX.5-2.4.);<br />

• Die Gülle verliert durch die Behandlung in den Biogasanlagen organische Masse und wird somit dünnflüssiger,<br />

so dass sie nach der Ausbringung schneller einsickert und somit N-Verluste bei der Ausbringung<br />

und durch Abtrag im Oberflächenwasser reduziert werden;<br />

235 Bezogen auf das gesamte Spektrum der Diversifizierung, nicht allein auf die Biogasproduktion.<br />

236 Vgl. Thomas, M., Seibert, O., Geißendörfer, M.: Diversifizierung, Dienstleistung und Innovation im bäuerlichen Bereich: Entwicklungsverläufe,<br />

Erfolgsfaktoren und Voraussetzungen für eine gezielte Flankierung. Triesdorf 2001, S. 27f.<br />

399


400<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• Die Vergärung tierischer Abfälle in einer Biogasanlage führt zu einer deutlichen Reduzierung der Geruchsbelastung<br />

bei deren späteren Ausbringung.<br />

Bessere Nutzung oder Einsparung nicht erneuerbarer Ressourcen (Indikator IX.5-2.3.)<br />

Die fünf intensiv untersuchten Biogasanlagen erzeugten im Durchschnitt rund 800.000 kWh Strom pro Jahr<br />

(netto). Hochgerechnet auf die <strong>bis</strong> Ende 2002 bewilligten 25 Anlagen ergibt dies nach Abschluss aller geförderten<br />

Projekte eine zusätzliche Energiemenge von min<strong>des</strong>tens 20 Mio. kWh/Jahr. 237 Dies entspricht etwa<br />

0,024 % der gesamten bayerischen Stromproduktion im Jahr 2000. Ausgehend von einem durchschnittlichen<br />

Wirkungsgrad von 35 % bei der Stromproduktion im Blockheizkraftwerk einer Biogasanlagen erzeugen<br />

die 25 Anlagen jährlich eine Brutto-Energiemenge von 57 Mio. kWh. Diese stammt zu rund 11 % aus Erdöl<br />

(6 Mio. kWh), das zugegeben werden muss, um die nötige Hitze zur Verbrennung <strong>des</strong> im Biogas enthaltenen<br />

Methan zu erzeugen (sogen. Zündöl). Die restlichen 89 % bzw. 51 Mio. kWh der eingesetzten Brutto-<br />

Energiemenge liefert die Biogasanlage in Form von Methangas. Unter der Annahme, dass diese Brutto-<br />

Energie von 51 Mio. kWh in voller Höhe zur Substitution von Steinkohle, Braunkohle, Heizöl und Erdgas bei<br />

der Stromerzeugung eingesetzt wird, ergäben sich folgende Veränderungen im Bedarf an fossilen Energieträgern<br />

(Indikator IX.5-2.3., vgl. Tabelle 148): 238<br />

• - 2.794 t Steinkohle<br />

• - 2.235 t Braunkohle<br />

• - 1.129.320 m³ Erdgas<br />

• + 311.071 Liter Heizöl.<br />

Insgesamt lassen sich somit durch die Stromlieferung der geförderten Biogasanlagen rund 42 Mio. kWh<br />

Energie aus fossilen Energieträgern einsparen. Die Aufteilung <strong>des</strong> Substitutionspotenzials auf die vier unterschiedenen<br />

fossilen Energiequellen entspricht deren tatsächlichem Anteil an der bayerischen Stromerzeugung<br />

in öffentlichen Kraftwerken im Jahr 2000. 239 Dies führt trotz <strong>des</strong> (über alle 4 substituierten Energieträger<br />

betrachteten) Netto-Einsparpotenzials von über 42 Mio. kWh dazu, dass im Rahmen der Modellrechnung<br />

gegenüber der Situation ohne Biogasproduktion 311.071 Liter Heizöl zusätzlich eingesetzt werden müssten.<br />

Grund hierfür ist der niedrige Erdöleinsatz in der bayerischen Stromproduktion von nur 5 % (bezogen auf alle<br />

fossilen Energieträger), der dazu führt, dass in der Modellrechnung die Menge <strong>des</strong> benötigten Zündöls deutlich<br />

über dem anteiligen Substitutionspotenzial <strong>des</strong> Erdöls liegt. In der Kalkulation wird zudem unterstellt,<br />

dass nur fossile Energieträger durch Biogas substituiert werden, nicht jedoch Kernenergie. Maßgebend dafür<br />

ist die Annahme, dass Atomkraftwerke, die in Bayern ca. 65 % <strong>des</strong> Strombedarfs decken, aus technischökonomischen<br />

Gründen möglichst hoch ausgelastet werden und somit in diesem Bereich eine Substitution<br />

durch alternative Energieträger eher unwahrscheinlich ist.<br />

237<br />

Die drei Anlagen zur Aufarbeitung von Holz als regenerativer Brennstoff wurden in der Kalkulation nicht berücksichtigt, da sie das<br />

Holz zwar für eine entsprechende Nutzung aufbereiten; die tatsächliche Substitution fossiler Energieträger können sie jedoch nicht<br />

unmittelbar beeinflussen. Sie schaffen nur die Voraussetzungen für eine mögliche Substitution fossiler Energieträger in der Zukunft.<br />

238<br />

Berechnet auf der Basis der Input-Struktur fossiler Energieträger zur Stromproduktion im Jahr 2000 in Bayern. Ohne Berücksichtigung<br />

der Stromproduktion aus Kernkraft.<br />

239<br />

Vgl. Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung: Statistisches Jahrbuch für Bayern 2001. München 2001, S. 226.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 148: Ermittlung <strong>des</strong> Einsparpotenzials an fossilen Energieträgern und Kohlendioxid durch<br />

die geförderten Biogasanlagen<br />

Substituierter Energieträger Steinkohle Braunkohle Heizöl Erdgas Summe<br />

Anteil an der Stromerzeugung aus fossilen<br />

Energieträgern<br />

Substitutionspotenzial (Nettoenergie)<br />

50% 24% 5% 21% 100%<br />

a<br />

(kWh) 10.038.125 4.775.361 1.004.710 4.181.805 20.000.000<br />

Durchschnittlicher Wirkungsgrad der<br />

Kraftwerke<br />

Substitutionspotenzial I (Bruttoenergie)<br />

43% 39% 35% 42%<br />

a<br />

(kWh)<br />

Abzüglich Zündölbedarf der Biogasanlage<br />

23.382.280 12.165.188 2.870.599 9.955.584 48.373.651<br />

(kWh) 6.120.000<br />

Substitutionspotenzial II (Bruttoenergie) a<br />

(kWh)<br />

23.382.280 12.165.188 -3.249.401 9.955.584 42.253.651<br />

Rohstoffmenge je kWh (brutto) 0,120 kg/kWh 0,184 kg/kWh 0,096 l/kWh 0,113 m³/kWh<br />

Einsparpotenzial 2.794.602 kg 2.234.878 kg -311.071 Liter 1.129.320 m³<br />

CO2-Gehalt je kWh (kg) 0,342 0,396 0,288 0,198<br />

CO2-Einsparpotenzial (kg) 7.990.348 4.813.564 -935.079 1.969.630 13.838.462<br />

a Bezogen auf 20 Mio. kWh erzeugten Strom.<br />

Quellen: Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung: Statistisches Jahrbuch für Bayern 2001. München<br />

2001, S. 226, Tabelle 8; Enquete-Kommission "Schutz der Erdatmosphäre" <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages: Schlussbericht.<br />

Bonn 1994; Energiebericht 2001. Stuttgart 2001, S. 66.<br />

Durch die <strong>Förderung</strong> veränderter Ausstoß an CO2, NH3 und CH4 (Indikator IX.5-2.4.)<br />

Durch die anteilige Substitution der fossilen Energieträger Steinkohle, Braunkohle und Erdgas durch Methan<br />

aus Biogasanlagen zuzüglich geringer Mengen an Erdöl (Zündöl) kann theoretisch die Freisetzung von<br />

13.800 t klimaschädlichem (da fossil gebundenem) CO2 vermieden werden (vgl. Tabelle 10). Bei der üblicherweise<br />

offenen Lagerung von Stallmist oder Gülle entweichen zudem Stickstoff als Lachgas und Ammoniak<br />

(NH3) sowie das ebenfalls klimaschädliche Methan (CH4). Dies wird durch die Speicherung und Verarbeitung<br />

der tierischen Ausscheidungen in zwangsweise luftdicht abgeschlossenen Biogasanlagen deutlich<br />

reduziert. Damit leisten die 25 geförderten Biogasanlagen folgenden Beitrag zur Verringerung von Emissionen<br />

an NH3 und CH4 (Indikator IX.5-2.4.):<br />

• Die Stickstoffverluste bei der offenen Lagerung und Fermentierung von Gülle und Mist betragen erfahrungsgemäß<br />

rund 30 % <strong>des</strong> gesamten N-Gehaltes. Angesichts der Menge von 14 t N je Betrieb bzw.<br />

344 t N (Reinnährstoff) bezogen auf alle 25 geförderten Betriebe, welche in Form von tierischen Ausscheidungen<br />

in die Biogasanlagen eingebracht werden, lassen sich auf diese Weise insgesamt Stickstoffverluste<br />

in Höhe von ca. 100 t N in Form von NH3 und klimaschädlichem N2O vermeiden.<br />

• In den landwirtschaftlichen Betrieben mit Biogasanlagen werden die tierischen Ausscheidungen i.d.R.<br />

unmittelbar den luftdicht abgeschlossenen Biogasanlagen zugeführt und im Anschluss wird der Methananteil<br />

der Wirtschaftsdünger vollständig zu CO2 verbrannt. Die Betriebe geben damit deutlich weniger<br />

Methan aus Wirtschaftsdüngern an die Atmosphäre ab. Die Emissionen von CH4 aus Wirtschaftsdüngern<br />

(Gülle, Mist) betrugen in Bayern im Jahr 1999 rund 48.400 t 240 . Bei 3,8 Mio. in Bayern<br />

im Jahr 1999 gehaltenen Großvieheinheiten 241 entspricht dies einem Methanausstoß von rund 13 kg<br />

240 Vgl. Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL): Abschlussbericht zum Projekt „Anpassung der deutschen<br />

Methodik zur rechnerischen Emissionsermittlung an internationale Richtlinien. Oktober 2001, S. E14, Tabelle 100400.2.<br />

241 Vgl. Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung: Statistisches Jahrbuch für Bayern 2001. München 2001, S. 184 und<br />

Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL): Betriebsplanung Landwirtschaft 2002/2003. Darmstadt 2002, S.<br />

263.<br />

401


402<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

je GV. Da auf den untersuchten Biogasbetrieben im Schnitt die Ausscheidungen von 122 GV verarbeitet<br />

wurden, ergeben sich hieraus vermiedene Emissionen von 1,6 t klimaschädlichem CH4 je Betrieb<br />

bzw. insgesamt rund 39 t CH4, hochgerechnet auf alle 25 Biogasanlagen (insgesamt 3.042 GV).<br />

10.3.9 Zusammenfassung, Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

10.3.9.1 Zusammenfassung der erzielten Wirkungen<br />

Zur Halbzeitbewertung kann fest gehalten werden, dass die Diversifizierungsförderung nach Art. 33<br />

• einerseits sehr erfolgreich gewirkt und auf allen Zielebenen positive Zielbeiträge erzeugt hat,<br />

• andererseits weit weniger in Anspruch genommen wurde, als dies zu Beginn der Förderperiode geplant<br />

war.<br />

Deshalb ist kritisch zu prüfen, wie möglichst rasch eine höhere Akzeptanz geschaffen werden kann, um die<br />

positiven Programmwirkungen im ländlichen Raum vervielfältigen zu können.<br />

Soweit die wenigen Förderfälle bereits eine verlässliche Aussage zulassen, können dem Diversifizierungsprogramm<br />

positive Wirkungen auf folgenden Ebenen zugeordnet werden:<br />

(1) Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen für Mitglieder landwirtschaftlicher Haushalte und<br />

in begrenztem Umfang auch für nicht in der Landwirtschaft tätige Personen:<br />

Die geförderten Haushalte verzeichneten bereits im ersten Jahr nach Aufnahme einer ergänzenden selbständigen<br />

Beschäftigung einen Einkommenszuwachs um durchschnittlich 11.000 € pro Jahr. Darin eingerechnet<br />

ist ein leichter Rückgang <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Einkommens. Die positiven Einkommenswirkungen<br />

der Diversifizierung dürften sich weiter erhöhen, wenn die Investitionen von der Start- in die Konsolidierungsphase<br />

übergehen. Aus regionaler Sicht wesentlich ist die Tatsache, dass auch die nicht landwirtschaftliche<br />

Bevölkerung von der <strong>Förderung</strong> profitieren konnte. Über die Beschäftigung zusätzlicher Fremdarbeitskräfte<br />

entstanden Lohneinkommen von rd. 3.000 € pro Förderfall. Folglich betrug die Einkommenswirkung<br />

der Diversifizierungsvorhaben insgesamt etwa 14.000 € pro Förderfall und Jahr.<br />

(2) Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze:<br />

Pro Förderfall wurden in unerwartet hohem Maße zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen:<br />

• im Umfang von 500 AKh bzw. 0,28 FTE für Familien-Arbeitskräfte,<br />

• im Umfang von 318 Akh (0,18 FTE) für Fremd-Arbeitskräfte.<br />

Die Beschäftigungswirkung der Diversifizierungsinvestitionen summiert sich damit auf knapp eine halbe Vollzeitstelle<br />

je Förderfall. Hochgerechnet auf alle <strong>bis</strong> Ende 2002 bewilligten Projekte entspricht dies 24 zusätzlichen<br />

Vollzeit-Arbeitsplatzäquivalenten im ländlichen Raum.<br />

(3) Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen:<br />

Trotz <strong>des</strong> Einstiegs in eine zusätzliche außerlandwirtschaftliche Erwerbstätigkeit und der damit verbundenen<br />

Verlagerung von Ressourcen – insbesondere von Arbeitskapazität – blieb der Einkommensbeitrag der<br />

Landwirtschaft relativ stabil. Der Rückgang im ersten Jahr nach Aufnahme der Diversifizierung beziffert sich<br />

auf rd. 3.000 € und ist primär Folge der Substitution von Marktfruchtanbau durch Anbau von Biomasse für<br />

den Betrieb der Biogasanlagen. Gerade in den Betrieben mit Biogasanlagen sind größere Veränderungen im<br />

landwirtschaftlichen Betriebszweig kaum zu erwarten, weil die Landbewirtschaftung mit ihrer Stofflieferung<br />

die zentrale Basis für den Betrieb der Anlagen liefert. In den anderen Fällen dürfte dagegen die Bedeutung<br />

<strong>des</strong> landwirtschaftlichen Einkommensbeitrages längerfristig weiter zurückgehen, sofern sich die Diversifizierungstätigkeiten<br />

am Markt behaupten.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

(4) Aufrechterhaltung einer Flächen deckenden Landbewirtschaftung und Erhaltung der Kulturlandschaft:<br />

Die Ergänzung <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Einkommensbeitrages um zusätzliches Einkommen aus Diversifizierungstätigkeiten<br />

am Betriebsstandort hat einen stabilisierenden Effekt auf die Landbewirtschaftung der geförderten<br />

Betriebe. Das gilt in besonderem Maße für die Fälle, in denen enge Synergien zwischen Landbewirtschaftung<br />

und Diversifizierungstätigkeit bestehen. Das betrifft einmal die Betriebe mit Biogasanlagen, die<br />

sowohl auf Stofflieferungen aus der Landwirtschaft als auch auf die Ausbringung der Reststoffe auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen angewiesen sind. Es betrifft z.B. aber auch Betriebe mit Angeboten im Bereich Tourismus,<br />

Vermarktung eigener Produkte oder kommunaler Dienstleistungen. In der großen Mehrzahl der analysierten<br />

Förderfälle bildet der landwirtschaftliche Betriebszweig einen zentralen Erfolgsfaktor für die Diversifizierung,<br />

was ein wichtiges Argument für die Beibehaltung der Landbewirtschaftung darstellt.<br />

(5) Aktivierung <strong>des</strong> endogenen Potenzials im ländlichen Raum:<br />

Ein wesentliches Instrument <strong>des</strong> Diversifizierungsprogramms ist die Unterstützung der Gründung von Zweitexistenzen<br />

durch landwirtschaftliche Haushalte. Im Zuge der Planung einer Diversifizierung und der Erstellung<br />

<strong>des</strong> Business-Planes lokalisieren die Programmteilnehmer – in der Regel zusammen mit der Fachberatung<br />

- die im Haushalt, auf dem Betrieb und in der Region vorhandenen Stärken, Schwächen und Potenziale<br />

und bauen darauf ihre Geschäftsidee auf. In der anschließenden Umsetzung bilden sich neue Marktbeziehungen<br />

über den Bezug von Vorleistungen und den Absatz der Produkte. Den Erfahrungen aus der 5b II-<br />

<strong>Förderung</strong> zufolge entstehen dabei gerade im Dienstleistungsbereich (z.B. Tourismus) häufig neuartige Verflechtungen<br />

und Netzwerke mit anderen Marktteilnehmern innerhalb und außerhalb der Region. In diesem<br />

Sinne hat die Diversifizierungsförderung nicht nur die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, sondern<br />

teilweise auch die Aktivierung von Stadt-Land-Partnerschaften unterstützt und dazu beigetragen, regionale<br />

Potenziale umfassender für die Entwicklung der ländlichen Räume zu nutzen.<br />

(6) Schutz und Sicherung der Umwelt:<br />

Positive Umweltwirkungen können vor allem den geförderten Biogasanlagen zugeordnet werden: Die 25<br />

<strong>bis</strong>her geförderten Anlagen verarbeiten nach deren vollständiger Inbetriebnahme schätzungsweise<br />

42.000 m³ Gülle und 6.800 t Mist pro Jahr. Dadurch werden Emissionen im Umfang von ca. 100 t N in Form<br />

von NH3 und klimaschädlichem N2O sowie von 58.600 m³ bzw. 39 t <strong>des</strong> ebenfalls ozonschädigenden Methan<br />

(CH4) in die Atmosphäre vermieden. Die Biogaskraftwerke erzeugen zusammen ca. 20 Mio. kWh<br />

Strom, wodurch 42 Mio. kWh an konventionellen Energieträgern substituiert werden können, die bekanntlich<br />

mit individuellen Umweltproblemen behaftet sind (CO2-Freisetzung fossiler Energieträger, Sicherheits- und<br />

Entsorgungsprobleme bei Kernkraftwerken). Das Einsparpotenzial der Biogasanlagen entspricht somit umgerechnet<br />

in etwa einer Menge von 5.000 t Steinkohle, 7.800 t Braunkohle oder 4 Mio. Liter Erdöl. Würde<br />

man die zur Zeit für die Stromerzeugung in Bayern verwendeten fossilen Energieträger anteilig durch den<br />

Biogasstrom ersetzen, könnten durch die in Biogasanlagen erzeugten 51 Mio. kWh Strom rund 13.800 t bzw.<br />

7,6 Mio. m³ an CO2-Ausstoß vermieden werden. Probleme <strong>des</strong> Bodenschutzes entstehen dabei nicht, weil<br />

der Einsatz potenziell gefährdender Stoffe in Biogasanlagen (z.B. aus Fettabscheidern) untersagt ist.<br />

10.3.9.2 Empfehlungen zur Anpassung der Förderprogramms<br />

Damit die Diversifizierungsförderung nach Art. 33 vor allem unter den Aspekten „<strong>Teil</strong>nahme/Akzeptanz“ sowie<br />

„Effizienz der Umsetzung“ noch wirksamer werden kann, empfehlen die Bewerter folgende Anpassungen<br />

<strong>des</strong> Förderprogramms:<br />

(1) Bündelung von Fördermaßnahmen: Zur Zeit verteilen sich die Möglichkeiten der Investitionsförderung<br />

zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe auf drei Programme mit unterschiedlichen Richtlinien, Konditionen<br />

und Fördersätzen:<br />

• Investitionen im Bereich „Direktvermarktung“ müssen zum größten <strong>Teil</strong> über das Öko-Regio-<br />

Programm abgewickelt werden,<br />

403


404<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• Diversifizierungen im Tourismussektor laufen über das AFP/AKP und<br />

• nur die Investitionen, die nicht über diese beiden Bereiche gefördert werden können, kommen für die<br />

Diversifizierungsförderung nach Art. 33 in Betracht.<br />

Die Förderbereiche bzw. Programmteile sollten zu einem umfassenden Diversifizierungsprogramm zusammen<br />

gefasst werden, so wie dies im ursprünglichen Programmentwurf <strong>des</strong> Landwirtschaftsministeriums geplant<br />

war. Die Maßgabe der <strong>EU</strong>-Kommission, für jeden Spiegelstrich in Art. 33 der VO 1257/99 eine eigene<br />

Fördermaßnahme mit allen damit verbundenen Konsequenzen zu formulieren, führt zu einer kaum vertretbaren<br />

Erhöhung <strong>des</strong> Verwaltungsaufwan<strong>des</strong>. Durch Bündelung aller Fördertatbestände in nur einer Maßnahme<br />

ließen sich außerdem die Vorteile der Diversifizierung in Bezug auf Akzeptanz und Effizienz der <strong>Förderung</strong><br />

besser heraus stellen:<br />

• Höhere Transparenz der Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen;<br />

• Vermeidung von nur schwer vermittelbaren Unterschieden in den Fördervoraussetzungen, Auflagen<br />

und Fördersätzen zwischen den <strong>Teil</strong>programmen bzw. Diversifizierungsrichtungen, somit Gewährleistung<br />

von mehr „Fördergerechtigkeit“;<br />

• Vermeidung der Gefahr von Programmüberschneidungen und<br />

• Reduzierung <strong>des</strong> aufgrund der Aufsplitterung auf drei Programme relativ hohen Verwaltungsaufwan<strong>des</strong><br />

für die Umsetzung der Fördermaßnahmen.<br />

(2) Anpassung der Fördersätze: Zur Erhöhung der Akzeptanz <strong>des</strong> Förderprogramms bei den Landwirten<br />

wird vorgeschlagen, den maximalen Fördersatz von 15 % auf 25 % der förderfähigen Gesamtkosten zu erhöhen.<br />

Wie die <strong>bis</strong>herige Inanspruchnahme <strong>des</strong> Programms zeigt und die Aussagen von potenziellen Programmteilnehmern<br />

bestätigen, reicht der Zuschuss von 15 % offensichtlich nicht in allen Fällen aus, um das<br />

mit dem Einstieg in eine Diversifizierung verbundene Risiko sowie den einzelbetrieblichen Aufwand für die<br />

<strong>Teil</strong>nahme an dem Förderprogramm auszugleichen. Zudem würde eine Angleichung an die Konditionen der<br />

landwirtschaftlichen Investitionsförderung (AFP/AKP) zu mehr Fördergerechtigkeit führen. Wie die Evaluierung<br />

der Diversifizierungsförderung gezeigt hat, leistet die Erschließung betriebsgebundener außerlandwirtschaftlicher<br />

Einkommensquellen u.a. deutliche Beschäftigungs-, Einkommens- und Umwelteffekte. Insbesondere<br />

die Wirkungen auf die regionale Beschäftigung, die Mobilisierung regionaler Potenziale und die Entlastung<br />

der Umwelt dürften umfassender sein als im Durchschnitt traditioneller Agrarinvestitionsfördermaßnahmen<br />

und rechtfertigen eine fördermäßige Gleichstellung der Diversifizierungsförderung. Wettbewerbsverzerrende<br />

Wirkungen im Vergleich zu gewerblichen Anbietern können dabei weitgehend ausgeschlossen<br />

werden, weil insbesondere die stark betrieblich gebundenen Diversifizierungstätigkeiten selten mit<br />

gewerblichen Angeboten konkurrieren.<br />

(3) Verzicht auf <strong>Förderung</strong> von Personalkosten: Bei kooperativen Vorhaben können zur Erleichterung<br />

der Startphase projektbezogene Personalkosten <strong>bis</strong> zu 3 Jahre lang degressiv gefördert werden. Dabei ist<br />

der Förderhöchstbetrag sowohl auf 30 % <strong>des</strong> gesamten Projekt-Fördervolumens als auch gleichzeitig auf<br />

maximal 102.200 € beschränkt.<br />

Aufgrund der Anwendung der de minimis-Regel durch die <strong>EU</strong>-Kommission wurde der Zuschussbetrag für<br />

je<strong>des</strong> Projekt – auch kooperative Vorhaben – auf maximal 100.000 € innerhalb von 3 Jahren begrenzt. Eine<br />

wirksame <strong>Förderung</strong> kommt somit kaum zustande, weil<br />

• vom maximalen Zuschussbetrag (100.000 €) maximal 30.000 € (30 %) für Personalkosten ausgereicht<br />

werden dürfen;<br />

• durch die Behandlung von Kooperationen wie Einzelbetriebe die ursprüngliche Förderzielsetzung<br />

konterkariert wird.<br />

(4) Differenzierung von Förderkonditionen für Biogasanlagen: Bei der Planung und Bewilligung von<br />

Biogasanlagen sollte die verwendete Motorentechnik stärker berücksichtigt werden. Aktuell bieten Zündstrahlmotoren<br />

ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und werden <strong>des</strong>halb überwiegend eingesetzt.<br />

Die Motoren dieses Typs sind jedoch auf die Zugabe von Erdöl als Zündöl in Höhe von rund 10 % der<br />

Brutto-Energie angewiesen, was die ökologischen Effekte der Biogasproduktion deutlich schmälert.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Gasmotoren, die das im Biogas enthaltene Methan ohne Zündöl verbrennen, sind zwar verfügbar, haben<br />

jedoch einen um ca. 5 % niedrigeren Wirkungsgrad. Um diesen Nachteil auszugleichen wäre zu prüfen,<br />

ob der Einbau von Gasmotoren durch einen höheren Fördersatz angeregt werden könnte, um auf diese<br />

Weise das ökologische Potenzial der Biogasproduktion noch umfassender auszuschöpfen.<br />

(5) Mobilisierung: Als Maßnahme gegen den globalen anthropogenen Treibhauseffekt beschloss die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

Ende der 80er Jahre, einer Empfehlung der Enquetekommission "Schutz der Erdatmosphäre"<br />

<strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages folgend, die nationalen CO2-Emissionen <strong>bis</strong> zum Jahr 2005 um<br />

mehr als 25 % zu senken. Die Landwirtschaft bietet angesichts vielfältiger Synergien auf stofflicher, organisatorischer<br />

und räumlicher Ebene sehr günstige Voraussetzungen für den Betrieb von Biogasanlagen<br />

und könnte zur Erreichung dieses Ziels noch deutlicher als <strong>bis</strong>her beitragen. Mit einem Min<strong>des</strong>t-<br />

Viehbestand von 100 GV kommen in Bayern rund 500 landwirtschaftliche Betriebe für eine rentable Biogas-Produktion<br />

in Betracht, die Zahl potenzieller Kooperationen kleinerer Betriebe beträgt ein Vielfaches.<br />

Durch die Schaffung von Pilotanlagen für die überbetriebliche Nutzung von Biogasanlagen, die Verbesserung<br />

technischer Serviceangebote („Coaching“ zu Projektbeginn) und eine noch umfassendere Information<br />

und Mobilisierung von Landwirten ließen sich die im Rahmen der Halbzeitbewertung aufgezeigten<br />

Einkommens-, Beschäftigung- und Umweltwirkungen um ein Vielfaches steigern.<br />

405


406<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

10.4 Schutz der Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege zur Sicherung <strong>des</strong> ländlichen Raumes<br />

10.4.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Seit 1987 werden von der EG umweltbezogene Beihilfen kofinanziert. Im Rahmen <strong>des</strong> EG-Extensivierungsprogramms<br />

gemäß VO (EWG) 4115/88 wurden zwischen 1989 und 1992 Extensivierungsverträge mit<br />

fünfjähriger Laufzeit geschlossen. Im Rahmen der Agrarreform von 1992 wurden Agrarumweltprogramme als<br />

flankierende Maßnahmen eingeführt, in der Agenda 2000 die Umweltorientierung weiter verstärkt.<br />

10.4.2 Beschreibung <strong>des</strong> Förderprogramms<br />

Problemstellung<br />

Im ländlichen Raum finden sich noch zahlreiche ökologisch wertvolle Lebensräume. Der Anteil der Naturschutzgebiete<br />

an der Lan<strong>des</strong>fläche beträgt 2,7%. Trotz vieler Initiativen, beispielsweise im Rahmen der<br />

5b-<strong>Förderung</strong> oder von LEADER II, konnte der Rückgang gefährdeter heimischer Tier- und Pflanzenarten<br />

sowie ihrer Lebensräume nur verlangsamt werden. Eine Trendumkehr ist <strong>bis</strong>her nur in Einzelfällen erreicht<br />

worden. Besonders in intensiv genutzten <strong>Teil</strong>räumen Bayerns ist der Schutz der Biodiversität weiterhin unzureichend.<br />

Das Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz und das Bayerische Naturschutzkonzept formulieren Ziele, Verfahren und<br />

Maßnahmen zum Naturschutz und zur Lan<strong>des</strong>pflege. Für die Umsetzung der Ziele liegen Programme und<br />

Konzepte vor. So wurde das Arten– und Biotopschutzprogramm (ABSP) Bayern fertig gestellt, das Landkreis<br />

bezogen eine Gesamtschau der Ziele und Maßnahmen <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes, deren Umsetzung<br />

für die Erhaltung der Artenvielfalt notwendig ist, aufzeigt. Mit dem Landschaftspflegekonzept Bayern wurde<br />

eine umfassende Zusammenschau wesentlicher Erkenntnisse zur Pflege und Entwicklung ökologisch wertvoller<br />

Lebensräume vorgelegt. Es bildet die Grundlage zur Umsetzung <strong>des</strong> ABSP. Weitere Fachkonzepte<br />

sind die Pflege- und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete sowie die kommunalen Landschaftspläne.<br />

Ziele und Maßnahmen der Fachkonzepte lassen sich erfolgreich umsetzen, wenn die von den Grundstückseigentümern,<br />

Naturschutz- und Landschaftspflegeverbänden erbrachten Leistungen angemessen honoriert<br />

werden. Dazu stehen Fördermöglichkeiten der Naturschutz-. und Landwirtschaftsverwaltung zur Verfügung.<br />

Es sind dies:<br />

• das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP);<br />

• der Erschwernisausgleich;<br />

• das Landschaftspflegeprogramm;<br />

• das Programm zur <strong>Förderung</strong> der Naturparke;<br />

• die Stiftung Bayerischer Naturschutzfonds;<br />

• das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (Kulap).<br />

Durch den Einsatz von Naturschutzfördermitteln sollen im Interesse <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> und der Landschaftspflege<br />

die Leistungen der Landwirte angemessen honoriert werden.<br />

Förderstrategie<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> und der Landschaftspflege tragen zur biologischen Diversität bei und sind in<br />

intensiv genutzten Agrargebieten für die ökologische Stabilität unverzichtbar. Mit der Ausführung der Maßnahmen<br />

sollen nach Möglichkeit landwirtschaftliche Betriebe beauftragt werden. Dies schafft zusätzliche<br />

Erwerbsmöglichkeiten für Landwirte in der Landschaftspflege. Zudem kann die Attraktivität der Landschaft<br />

verbessert werden. Dies wirkt sich indirekt positiv auf weitere Zuerwerbsquellen aus, z.B. im Bereich Urlaub<br />

auf dem Bauernhof. Ferner ist damit ein erheblicher Imagegewinn für die Landwirtschaft verbunden.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Förderinhalte<br />

Die nachhaltige Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums ist an einen intakten Naturhaushalt und ein intaktes<br />

Landschaftsbild gebunden. Förderfähig sind Maßnahmen, die folgende Zielrichtungen verfolgen:<br />

• Aufbau <strong>des</strong> Biotopverbunds Bayern;<br />

• Stabilisierung <strong>des</strong> Naturhaushauhaltes insbesondere in Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher<br />

Nutzung durch landschaftspflegerische Maßnahmen zur Erhaltung und Neuschaffung von Lebensräumen;<br />

• Sicherung traditioneller Landschaftsbilder;<br />

• Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten für Land- und Forstwirte im Bereich<br />

<strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> und der Landschaftspflege;<br />

• Erarbeitung und Umsetzung von Entwicklungsplänen, Landschaftsplänen sowie Fachkonzepten,<br />

durch welche die Attraktivität <strong>des</strong> ländlichen Raumes gestärkt und die Umweltbedingungen im Interesse<br />

einer nachhaltigen Entwicklung verbessert werden.<br />

Umsetzungsvorhaben mit investivem Charakter werden nach den Landschaftspflege-Richtlinien, Naturpark-<br />

Richtlinien und den Bayerischen Naturschutzfond-Richtlinien gefördert. Der Fördersatz beträgt <strong>bis</strong> zu 70%<br />

der förderfähigen Gesamtkosten und in begründeten Ausnahmefällen <strong>bis</strong> zu 90%. In die <strong>Förderung</strong> mit einbezogen<br />

werden auch die Kosten zur Vorbereitung, Betreuung und Abwicklung der Maßnahmen.<br />

Förderfähige Maßnahmen nach den Landschaftspflege-Richtlinien 242 und Naturpark-Richtlinien 243 sind:<br />

• Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung von Lebensräumen und Standortbedingungen gefährdeter<br />

Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften sowie sonstiger ökologisch wertvoller<br />

Bereiche;<br />

• Maßnahmen zum Erhalt von Standorten geschützter Pflanzenarten und von Lebensräumen geschützter<br />

Tierarten;<br />

• Maßnahmen zum Erhalt <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>;<br />

• Anlage von Schutz und Sicherungseinrichtungen;<br />

• Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen sowie von Wohn- und Zufluchtstätten für geschützte Tierarten;<br />

• Anlage von Landschaftsbestandteilen in ökologisch verarmten Gebieten;<br />

• Renaturierung von ursprünglich wertvollen Lebensräumen;<br />

• Grunderwerb für die Anlage von Landschaftsbestandteilen in ökologisch verarmten Gebieten;<br />

• naturschutzfachliche Planungen und Konzepte zur Entwicklung ökologisch wertvoller Gebiete und zur<br />

Sicherung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.<br />

Förderfähige Maßnahmen nach den Richtlinien <strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds 244 sind:<br />

• Maßnahmen für den Aufbau <strong>des</strong> lan<strong>des</strong>weiten Biotopverbun<strong>des</strong>, beispielsweise Erwerb und Pacht<br />

von Flächen;<br />

• Projektbezogene Naturschutzmaßnahmen, beispielsweise Renaturierung von Gewässern von gestörten<br />

schutzwürdigen Lebensräumen und Neuschaffung überörtlich bedeutsamer Lebensräume;<br />

• Betreuungs- und Managementaufgaben bei der Umsetzung der Managementpläne in ökologisch<br />

hochrangigen Gebieten (Anschubfinanzierung);<br />

• Evaluation, Effizienzkontrollen, Fachplanungen und Konzepte mit lan<strong>des</strong>weiten Bezug;<br />

• Maßnahmen zur <strong>Förderung</strong> der Akzeptanz von Naturschutzprojekten.<br />

242<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen vom 23. März 1983 Nr. 7311-95-<br />

4565.<br />

243<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen vom 18. Dezember 1981 Nr. 7441-<br />

933-845.<br />

244<br />

Förderrichtlinien <strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds vom 01. Juli 1999.<br />

407


408<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Kohärenz<br />

Der Programmteil „Schutz der Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege“ leistet einen Beitrag zur Realisierung<br />

der allgemeinen Zielen der EAGFL-Verordnung:<br />

• Erhaltung der Kulturlandschaft: Es werden Maßnahmen, die zum Erhalt charakteristischer Elemente<br />

der Kulturlandschaft beitragen, gefördert, beispielsweise durch die Entbuschung von Trockenrasen;<br />

• Die Maßnahmen fördern Flächen mit extensiver Bewirtschaftung. Dies schont die biotischen und abiotischen<br />

Ressourcen.<br />

• Durch den Erhalt und die Neuschaffung ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteile wird die Strukturdiversität<br />

der Landschaft gefördert. Diese Aufwertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> fördert die Nutzung<br />

endogener Entwicklungspotenziale, z.B. über den Landtourismus.<br />

• Verbesserung der ökologischen Tragfähigkeit: Die geförderten Maßnahmen können zum Erhalt der<br />

Biodiversität beitragen.<br />

• Verbesserung der ökonomischen Tragfähigkeit: Die Landwirte werden für landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen entlohnt.<br />

Operationelle Ziele<br />

Gemäß Anlage 3 zur VO 1257/99 wird die Neuschaffung und Verbesserung von Lebensräumen für gefährdete<br />

Tier- und Pflanzenarten in rund 3.000 Biotopen pro Jahr angestrebt. Weiterführende Zielsetzungen<br />

werden im EPLR nicht genannt.<br />

10.4.3 Einordnung der Maßnahme in den Förderkontext<br />

Beziehungen bestehen zu den nach Art. 16 der VO 1257/99 geförderten Gebieten mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen (Natura 2000-Gebiete) und den Agrarumweltmaßnahmen nach Art. 22 – 24 (Bayerisches<br />

Kulturlandschaftsprogramm und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm). Eine Überlappung mit diesen<br />

Maßnahmen ist jedoch ausgeschlossen, da im Rahmen der genannten Maßnahmen jährlich wiederkehrende,<br />

flächenbezogene Prämien geleistet werden, während die <strong>Förderung</strong> von Maßnahmen zum Schutz der<br />

Umwelt, <strong>des</strong> Naturschutz und der Landschaftspflege in der Regel einmalige Biotop-neuschaffende oder<br />

erhaltende Maßnahmen mit investivem Charakter betrifft. Allerdings kann und sollte die (spätere) nachhaltige<br />

Pflege und Erhaltung der nach Art. 33 Tiret 11 geschaffenen Biotope mit Maßnahmen nach Art. 16 oder<br />

Art. 22 – 24 durchgeführt werden.<br />

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen fand nicht statt.<br />

10.4.4 Methodischer Ansatz<br />

10.4.4.1 Auswahl der Zufallsstichprobe<br />

Grundgesamtheit für die Datenerhebung bilden die Auszahlungslisten, welche die Höheren Naturschutzbehörden<br />

(HNB) an die Bayerische Staatsregierung melden. Sie umfassten zum Stichtag 31.12.2002 insgesamt<br />

847 Fördervorhaben. Die Listen enthalten Angaben zur Art der Maßnahme, zum Träger, zur Gesamtauszahlungssumme<br />

und zum <strong>EU</strong>-Kofinanzierungsanteil an der Gesamtauszahlungssumme.<br />

Aus der Gesamtzahl der 847 Maßnahmen wurde ein Zufallsstichprobe von 155 Maßnahmen (18,3 %) gezogen.<br />

Dabei erfolgte ein Schichtung nach Regierungsbezirken, nach dem EAGFL-Anteil an der Auszahlungssumme<br />

und nach der Art der Maßnahmen. Anders als im ursprünglichen Konzept vorgesehen, wurde die<br />

Stichprobe nicht nach Landkreisen stratifiziert. Zum einen ist nicht in allen Regierungsbezirken aus den Auszahlungslisten<br />

der Landkreis ersichtlich, zum anderen gibt es auch, vor allem bei der Naturparkförderung,<br />

landkreisübergreifende Maßnahmen. Da alle relevanten Akten zur Beurteilung <strong>des</strong> Programms zumin<strong>des</strong>t in


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Kopie auch an den Höheren Naturschutzbehörden der Bezirksregierungen vorliegen, war diese Auswahl<br />

nach Landkreisen nicht mehr notwendig. Durch die zentrale Datenhaltung konnten auch so alle Landkreise<br />

in die Evaluierung einfließen.<br />

10.4.4.2 Analyse der Daten<br />

Die Fragen zur finanziellen Umsetzung <strong>des</strong> Programms können aus der Gesamtzahl der Fälle in den Auszahlungslisten<br />

der Bayerischen Staatsregierung beantwortet werden. Für die anderen Fragen wurde ein<br />

Fragebogen entwickelt, in dem weitere Daten zu den Bewertungsfragen, Kriterien und Indikatoren erhoben<br />

wurden. Diese Fragebögen wurden vom Bewerter an den 7 Höheren Naturschutzbehörden nach Einsicht in<br />

die Akten <strong>des</strong> Vorgangs ausgefüllt.<br />

Anders als im ursprünglichen Konzept vorgesehen, wurden Fragen, die sich nicht aus den Akten an den<br />

HNB beantworten ließen, nicht über weitere Fragebögen, sondern durch Telefoninterviews mit den Ansprechpartnern<br />

der jeweiligen Maßnahme bei den Trägern beantwortet. Diese Ansprechpartner sind durchweg<br />

in den Akten bei den HNB verzeichnet. Durch die Telefoninterviews erübrigte sich eine weitere Qualitätskontrolle<br />

der Fragebögen durch persönliche Gespräche mit Vertretern der Maßnahmenträger, die ursprünglich<br />

zur Absicherung der schriftlichen Erhebungen vorgesehen war.<br />

Fragen, die sich nicht aus den Akten an den HNB beantworten ließen, betrafen vor allem Angaben zur Alters-<br />

und Geschlechtsstruktur der Begünstigten. Diese sind zum <strong>Teil</strong> auch nicht auf einzelne Maßnahmen<br />

bezogen zu beantworten, wenn diese z.B. von einem Maschinenring durchgeführt wurden. Welche Person<br />

die Maßnahme durchgeführt hat, ist in solchen Fällen oft nicht mehr zu recherchieren. Daher werden die<br />

Fragen zur Alters- und Geschlechtsstruktur aufgrund der Interviews mit den Ansprechpartnern der Träger<br />

(meist Landschaftspflegeverband und Untere Naturschutzbehörde) beantwortet.<br />

10.4.4.3 Indirekte Erfassung von Daten<br />

Die Angaben in den Zuwendungsbescheiden und Verwendungsnachweisen der einzelnen Maßnahmen sind<br />

sehr unterschiedlich. Nicht immer sind Umsatzanteile, Arbeitsstunden und betroffene Flächengrößen für<br />

einzelne <strong>Teil</strong>arbeiten angegeben. Zum <strong>Teil</strong> werden beispielsweise nur Pauschalsumme und Beschreibungen<br />

der einzelnen <strong>Teil</strong>arbeiten ohne Angaben von Umsatzanteilen angegeben. In diesen Fällen wurde versucht,<br />

aus den vorhandenen Daten und ortsüblichen Pauschalsätzen die fehlenden Daten zu schätzen. Wenn beispielsweise<br />

für die Erstmahd einer Wiesenbrache nur der Gesamtbetrag, nicht aber die Größe der betroffenen<br />

Fläche zur Verfügung stand, wurde die Fläche aus dem Gesamtbetrag mit Hilfe der Pauschalsätze je ha<br />

geschätzt. Auf dem gleiche Weg kann aus der bearbeiteten Fläche die Arbeitszeit abgeleitet werden.<br />

Für den Einzelfall führt diese Schätzung zwar zu Abweichungen von den tatsächlichen Werten, da es einfacher<br />

und schwieriger zu bearbeitende Flächen gibt. Für die vorliegende Bewertung ist jedoch nur ein Mittelwert<br />

für ganz Bayern relevant, der auf dem beschriebenen Weg erhalten werden kann. Grundlage für diese<br />

ergänzenden Kalkulationen bilden die „Kostendatei für Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> und der Landschaftspflege“<br />

<strong>des</strong> Bayerischen LfU (1998), die „Verrechnungssätze für Landschaftspflegearbeiten“ <strong>des</strong><br />

Landschaftspflegeverbands Mittelfranken sowie die aus den Akten erhobenen Daten.<br />

In vereinzelten Fällen ist die eben beschriebene Umrechnung und Vervollständigung der Daten allerdings<br />

nicht möglich, da die Maßnahmen mitunter sehr heterogen sind und in den Förderakten keine Aufschlüsselung<br />

in Honorar- und Sachumsatzanteile erfolgt. Bei der Beantwortung einzelner Bewertungsfragen wird<br />

<strong>des</strong>halb nicht immer der volle Stichprobenumfang von 155 Fällen erreicht. Der tatsächliche Stichprobenumfang<br />

entspricht der Zahl der für jede Bewertungsfrage vorliegenden validen Datensätze.<br />

409


410<br />

10.4.5 Finanzielle Umsetzung <strong>des</strong> Programms<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Zum Stichtag 31.10.2002 (Ende <strong>EU</strong>-Haushaltsjahr 2002) hinkte die Realisierung der Maßnahme weit hinter<br />

dem ursprünglichen Plan hinterher. Nachdem im Jahr 2000 nur 31% und im Jahr 2001 sogar nur 24% der<br />

ursprünglich geplanten Mittel ausbezahlt wurden, erfolgte im Rahmen <strong>des</strong> zweiten Antrags auf Änderung<br />

<strong>des</strong> Indikativen Gesamtfinanzierungsplans vom 25.1.2002 eine rückwirkende Anpassung der Planwerte an<br />

die Ist-Werte für den Zeitraum 2000-2001. Im Gegenzug wurden die Planwerte für den Zeitraum von 2003<br />

<strong>bis</strong> 2006 leicht angehoben. Die Planwerte für 2002 blieben unverändert, weil zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Änderungsantrages<br />

deren Realisierung für grundsätzlich möglich eingeschätzt wurde. Tatsächlich konnte das Ausgaben-Soll<br />

<strong>bis</strong> Ende <strong>des</strong> Jahres 2002 jedoch nur zu 58% erreicht werden. Hauptgrund für die schleppende<br />

Umsetzung ist zur Zeit die angespannte Haushaltslage vieler Kommunen, die es ihnen schwer macht, den<br />

Eigenanteil von i.d.R. 30% der Gesamtsumme zu tragen. Diese Situation war 1999 nicht vorhersehbar. Es<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Situation noch weiter verschärfen wird.<br />

Als Folge der Änderungen <strong>des</strong> Finanzierungsplans reduzieren sich die geplanten Ausgaben im Bereich<br />

„Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege“ (Art. 33 Tiret 11) von ursprünglich 130,90 Mio.€ auf<br />

111,80 Mio.€.<br />

Tabelle 149: Maßnahme „Umwelt, Naturschutz- und Landschaftspflege“ (Art. 33 Tiret 11): Umfang<br />

und Realisierung im Verhältnis zu den Programmzielen<br />

Öffentliche Ausgaben davon <strong>EU</strong>-Beteiligung<br />

Zeitraum Plan ausbezahlt % Plan ausbezahlt %<br />

2000 16,88 5,30 31% 8,44 2,65 31%<br />

2001 17,90 4,38 24% 8,95 2,19 24%<br />

2002 18,40 10,71 58% 9,20 5,26 57%<br />

2000-2002 53,18 20,39 38% 26,59 10,10 38%<br />

2003 19,92 9,96<br />

2004 20,12 10,06<br />

2005 21,34 10,67<br />

2006 22,34 11,17<br />

2000-2006 136,90 20,39 15% 68,45 10,10 15%<br />

Für die zunächst nur zögerliche Programmumsetzung waren mehrere Gründe verantwortlich, die sich auf<br />

Landkreisebene unterscheiden:<br />

• Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung eines neuen Programms führen häufig zu verzögerter<br />

Umsetzung, da das Programm erst publik gemacht werden muss und die Verfahrensabläufe optimiert<br />

werden müssen. So ist man dazu übergegangen, statt der Bearbeitung von Einzelanträgen Sammelanträge<br />

zusammen gehörender Einzelmaßnahmen zu bearbeiten und zu bewilligen, was die Abwicklung<br />

deutlich beschleunigt.<br />

• Aufgrund aktueller Schadensereignisse wurde der präventive Hochwasserschutz vor allem im Jahr<br />

2001 mit Mitteln der Maßnahme „Naturschutz und Landschaftspflege“ verstärkt; entsprechend weniger<br />

Mittel standen für die eigentlichen Programmzwecke zur Verfügung. Der Umfang der Mittelumschichtungen<br />

betrug etwa 10 Mio. €.<br />

• Viele Landschaftspflegemaßnahmen, für die ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt und genehmigt<br />

wurde, konnten witterungsbedingt noch nicht umgesetzt werden.<br />

• Vereinzelt wurden Maßnahmen wegen schleppend eingereichter Verwendungsnachweise der Landschaftspflegeverbände<br />

noch nicht abgerechnet.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• <strong>Teil</strong>weise wurde zu wenig dazu angeregt, von der angebotenen <strong>Förderung</strong> Gebrauch zu machen.<br />

Abbildung 57: Zeitliche Entwicklung der finanziellen Umsetzung <strong>des</strong> Programms a<br />

Mio. €<br />

60,00<br />

50,00<br />

40,00<br />

30,00<br />

20,00<br />

10,00<br />

0,00<br />

2000 2001 2002 00-02 2003 2004 2005 2006<br />

Plan 16,88 17,90 18,40 53,18 19,92 20,12 21,34 22,34<br />

Ist 5,30 4,38 10,71 20,39<br />

Jahr<br />

a Plan 2000 und 2001 gemäß VO (EG) Nr. 1257/1999 vom 7. Mai 1999. Der Plan wurde gemäß 2. Antrag auf Änderung<br />

<strong>des</strong> Indikativen Gesamtfinanzierungsplan vom 25.1.2002 auf die Ist-Werte korrigiert und die Planwerte für 2003 <strong>bis</strong> 2006<br />

wurden leicht angehoben. Die Planwerte für 2003 <strong>bis</strong> 2006 entsprechen dem 2. Antrag auf Änderung <strong>des</strong> Indikativen<br />

Gesamtfinanzierungsplan vom 25.1.2002. Das Gesamtfördervolumen wurde durch diesen Antrag von 130,90 Mio.€ auf<br />

111,80 Mio.€ reduziert<br />

• Aufgrund der prekären Haushaltssituation, insbesondere der Kommunen, werden Anträge nicht gestellt,<br />

wenn die nationale Kofinanzierung nicht gesichert ist. Aber auch die Bezirksregierungen sind<br />

momentan teilweise nicht in der Lage, bewilligte und bereits abgeschlossene und abgerechnete Vorhaben<br />

an die Landschaftspflegeverbände auszuzahlen. Diese müssen, um ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />

an die Endbegünstigten nachkommen zu können, die ausstehenden Beträge<br />

teilweise mit Krediten zwischenfinanzieren.<br />

• Der Verwaltungs- und Kontrollaufwand bei <strong>EU</strong>-kofinanzierten Projekten ist verhältnismäßig hoch. Dadurch<br />

werden potenzielle Antragsteller wenig motiviert, sich um die Mittel zu bemühen. Es sollte darauf<br />

hin gewirkt werden, dass verstärkt und bevorzugt größere Projekte abgewickelt werden, bei denen<br />

der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zur <strong>Förderung</strong> deutlich geringer ist. Die Bagatellgrenze der<br />

Landschaftspflege-Richtlinie von 500 DM (ca. 250 €) bzw. 3.000 DM (ca. 1.500 €) bei kommunalen<br />

Körperschaften ist hier recht niedrig angesetzt. Allerdings kann die Anhebung der Bagatellgrenzen<br />

zum Rückgang wichtiger Kleinmaßnahmen oder zur Kostensteigerung führen. Es wäre angemessen<br />

den Verwaltungsaufwand für kleine Strukturen zu erniedrigen.<br />

10.4.6 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> <strong>bis</strong>her erzielten Outputs<br />

Die durchgeführten Maßnahmen können fünf Oberzielen zugeordnet werden (vgl. Tabelle 150). Der Hauptanteil<br />

der Maßnahmen diente dem Ziel der Pflege und <strong>des</strong> Erhalts bestehender Biotope, gefolgt von der<br />

411


412<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Biotop-Neuanlage. Den geringsten Anteil haben Maßnahmen, die allein den Erhalt <strong>des</strong> charakteristischen<br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> zum Ziel haben. Die Ausarbeitung naturschutzfachlicher Planungen und Konzepte zur<br />

Vorbereitung von Landschaftspflegemaßnahmen, die verbesserte Kenntnisse über Umweltprobleme und<br />

-lösungen liefern sollen, umfassen 12% der Maßnahmen.<br />

Tabelle 150: Ziel der Maßnahmen<br />

Maßnahmenziel Anteil (%)<br />

A Pflege, Erhaltung und Entwicklung naturnaher Lebensräume 42<br />

B Schaffung ökologisch wertvoller Bereiche, insbesondere in ökologisch veramten Gebieten 32<br />

C Renaturierung ursprünglich ökologisch wertvoller Lebensräume (z.B. begradigte Gewässer,<br />

abgebaute Moore) 10<br />

D Erhalt <strong>des</strong> charakteristischen Landschaftsbil<strong>des</strong> 3<br />

E Ausarbeitung naturschutzfachlicher Planungen und Konzepte zur Vorbereitung von Landschaftspflegemaßnahmen<br />

12<br />

Die Art der durchgeführten Maßnahmen lässt sich in 7 Kategorien zusammen fassen (vgl. Tabelle 151). Am<br />

häufigsten wurden Entbuschungen und Freistellungen zum Erhalt brach gefallener Trockenrasen oder Moorflächen<br />

durchgeführt. Die Pflanzung von Bäumen und Gehölzen steht an 2. Stelle. Erdarbeiten zur Schaffung<br />

neuer Biotope (Streuobstwiesen, Hecken, Feuchtbiotope) nehmen den dritten Rang ein.<br />

Tabelle 151: Art der Maßnahmen<br />

Maßnahme Anteil (%) Maßnahme Anteil (%)<br />

Entbuschen/Freistellen 28<br />

Pflanzung von Bäumen/Gehölzen 21 Öffentlichkeitsarbeit 3<br />

Erdarbeiten 15 Sonstige 2<br />

Erstmahd einer Brache 10 Kauf Amphibienschutzzaun 2<br />

Gutachten 8 Grunderwerb 1<br />

Artenschutzmassnahme 8 Kauf Weidezaun 1<br />

Regionale Verteilung<br />

Die regionale Verteilung unterscheidet sich stark, je nachdem ob das Fördervolumen oder die Anzahl der<br />

durchgeführten Maßnahmen betrachtet wird (vgl. Abbildung 58). Das hängt damit zusammen, dass regional<br />

unterschiedliche Maßnahmen mit unterschiedlichem Mittelbedarf zur Anwendung kommen.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abbildung 58: Regionale Verteilung der Fördermaßnahmen:<br />

… nach Fördervolumen …. nach der Anzahl der Maßnahmen<br />

Ofr<br />

Mf r<br />

Opf<br />

Uf r<br />

Sch<br />

Ndb<br />

Obb<br />

Gemessen am Fördervolumen floss das meiste Geld nach Niederbayern und Oberbayern. Diese Bezirke<br />

sind flächenmäßig die beiden größten in Bayern. Hier liegen auch die großen bayerischen Naturschutzgebiete<br />

und Nationalparks (71% der NSG und NP-Flächen). Bei der Anzahl der geförderten Fälle fällt Mittelfranken<br />

auf, wo im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln eine große Anzahl von Maßnahmen durchgeführt ist.<br />

In diesem Regierungsbezirk ist ein großer, zentraler Landschaftspflegeverband aktiv, anstelle von zahlreichen<br />

kleinen dezentralen Verbänden. Er führt überwiegend kleinere, weniger kostenintensive Maßnahmen<br />

durch.<br />

Abbildung 59: Nationalparks und Landschaftsschutzgebiete in Bayern<br />

Mf r<br />

Ufr<br />

Sch<br />

Ofr<br />

Obb<br />

Ndb<br />

413<br />

Schwaben hat, gemessen an beiden Indikatoren, einen<br />

relativ geringen Anteil an den <strong>bis</strong>her gebundenen Fördermitteln.<br />

In diesem Regierungsbezirk hat sich witterungsbedingt<br />

die Umsetzung <strong>des</strong> Programms verzögert.<br />

73 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von<br />

288.000 € sind dort zur Zeit beantragt, aber noch nicht<br />

ausbezahlt und <strong>des</strong>halb in den Auszahlungslisten noch<br />

nicht erfasst.<br />

Erreichung der gesetzten Ziele<br />

Angestrebt war die Neuschaffung und Verbesserung<br />

von Lebensräumen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten<br />

in rd. 3.000 Biotopen pro Jahr (vgl. Anlage 3 zum<br />

EPLR). Zur Überprüfung <strong>des</strong> Realisierungsgra<strong>des</strong> wurde<br />

die „Anzahl der pro Jahr geschaffenen bzw. erhaltenen<br />

Biotope“ als die „Anzahl der Maßnahmen<br />

(=Verträge) definiert, welche die Biotoppflege bzw.<br />

-erhaltung als Ziel haben“. Dies ist notwendig, da eine<br />

Definition über Einzelbiotope nicht ohne gewisse Willkürlichkeiten<br />

geschehen kann. Ist z.B. ein Röhricht mit<br />

Opf


414<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

angrenzender Nasswiese ein Biotop oder sind es zwei Biotope? Objektive Entscheidungskriterien kann es<br />

diesbezüglich nicht geben. Zudem lässt sich die Anzahl der Verträge relativ problemlos anhand der Auszahlungslisten<br />

(Förderstatistik) ermitteln.<br />

Nach der oben genannten Definition können alle durchgeführten Maßnahmen als neu geschaffenes oder<br />

verbessertes Biotop gezählt werden, da alle Maßnahmen nach der Lan<strong>des</strong>pflege- bzw. Naturschutzfonds-<br />

Richtlinie genehmigt wurden, die dies zum Ziel hat. Abweichungen wurden bei der Evaluierung in keinem<br />

Fall festgestellt.<br />

Realisiert wurden im Zeitraum 2000 <strong>bis</strong> 2002 allerdings nur durchschnittlich 1.300 Maßnahmen. Das entspricht<br />

rd. 44 % der Planvorgaben und größenordnungsmäßig auch dem finanziellen Umsetzungsgrad (vgl.<br />

Abschnitt 10.4.5).<br />

Es wäre zwar wünschenswert, statt der reinen Anzahl auch die Größe und Qualität der Biotope zu berücksichtigen.<br />

Dabei ergibt sich aber einerseits das Problem, dass Größe und Qualität miteinander verrechnet<br />

werden müssten, was ohne willkürlich festzulegende Umrechnungsfaktoren nicht möglich ist; andererseits<br />

sind die Angaben zu Größe und v.a. Qualität der Biotope nach Aktenlage nicht zu erheben. Eine vor Ort-<br />

Beurteilung ist bei der großen Anzahl der Einzelmaßnahmen aber nicht möglich.<br />

10.4.7 Analyse und Bewertung der administrativen Umsetzung<br />

Publizität der Fördermöglichkeiten<br />

Das Programm „Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege wird zusammen mit den anderen strukturpolitischen<br />

Förderprogrammen in der Broschüre „Programm 2000 - Leistungen für Land und Leute“ vorgestellt. 245<br />

Die Informationsschrift enthält eine Übersicht über Ziele, Fördervoraussetzungen, Förderinhalte und Förderhöchstbeträge.<br />

Sie liegt an den Landwirtschaftsämtern aus und kann zudem über das Internet bezogen werden.<br />

Der weitaus größte <strong>Teil</strong> der Anträge wird von Landschaftspflegeverbänden (LPfV) und Naturparkverwaltungen<br />

(NP) gestellt (Abbildung 60). Die Verteilung der Mittel zeigt ein ganz ähnliches Bild. An zweiter Stelle<br />

folgen die Unteren Naturschutzbehörden (UNB).<br />

Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,<br />

vor allem der Bund Naturschutz in Bayern e.V. und der Lan<strong>des</strong>bund für Vogelschutz e.V., erscheinen in dieser<br />

Auswertung optisch unterrepräsentiert, da sie meist (aus fördertechnischen Gründen) mit den Landschaftspflegeverbänden<br />

zusammen arbeiten und dann selbst nicht in der Statistik erscheinen. In Wirklichkeit<br />

sind sie an einer großen Zahl von Maßnahmen beteiligt.<br />

Nur vereinzelt haben Privatpersonen, die HNB und freiberufliche Gutachter von der Fördermöglichkeit direkt<br />

Gebrauch gemacht. Sie hatten zwar grundsätzlich den gleichen Zugang zur <strong>Förderung</strong> wie die anderen Träger<br />

auch, Hindernis ist hier aber vor allem der Eigenanteil von 30%, den der Träger selbst leisten muss. Da<br />

in der Regel kein Eigeninteresse an der Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen besteht, werden<br />

dann keine Anträge gestellt, wenn dem Antragsteller Kosten entstehen.<br />

245 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten: Programm 2000 - Leistungen für Land und Leute, S. 15.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abbildung 60: Anteil der Trägertypen an der Gesamtzahl der Maßnahmen<br />

UNB<br />

Vereine<br />

priv<br />

HNB<br />

LPfV/NP<br />

Büro<br />

Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung<br />

Die Antragstellung erfolgt über die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) an die Höhere Naturschutzbehörde.<br />

Die Fachbearbeiter der UNB erstellen eine fachliche Stellungnahme über die naturschutzfachliche Einschätzung<br />

der Maßnahme. Die HNB prüft, ob die Maßnahme der Landschaftspflege-Richtlinie bzw. der Naturparkrichtlinie<br />

entspricht und stellt dann einen Vorläufigen Genehmigungsbescheid aus.<br />

Kriterien der Zuschussfähigkeit<br />

Die Anträge werden nach naturschutzfachlichen Kriterien gemäß der Landschaftspflege-Richtlinie und der<br />

Naturpark-Richtlinie beurteilt. Darüber hinaus gehen Kriterien wie Eigeninteresse und die Fördermöglichkeit<br />

aus anderen Programmen in die Beurteilung ein.<br />

Mitnahmeeffekte<br />

Die mit dem Programm finanzierten landschaftspflegerischen Maßnahmen sind wirtschaftlich unrentable<br />

Tätigkeiten, die ohne <strong>Förderung</strong> nicht durchgeführt würden. Mitnahmeeffekte treten höchstens in einem minimalen<br />

und zu vernachlässigenden Ausmaß auf. Sie sind grundsätzlich da denkbar, wo engagierte Bürger<br />

aus Idealismus Landschaftspflegemaßnahmen auch ohne <strong>Förderung</strong> durchgeführt hätten. Die aktuelle naturschutzfachliche<br />

Situation der Landschaft zeigt jedoch, dass ohne <strong>Förderung</strong> die Halbtrockenrasen verbuschen,<br />

Magerwiesen verbrachen und artenreiche Grenzertragsflächen aufgefichtet werden.<br />

Koordination mit anderen Förderbereichen<br />

Die nach Artikel 33 Tiret 11 geförderten Maßnahmen stellen überwiegend eine Erstpflege oder Schaffung<br />

wertvoller Biotopstrukturen dar. Für den dauerhaften Erhalt und die nachhaltige Wirkung der Fördermaßnahme<br />

ist eine langfristige und regelmäßige Pflege nötig. Diese kann u.a. über das Bayerische Vertragnaturschutzprogramm<br />

gefördert werden. Für beide Förderprogramme sind die Unteren und Höheren Naturschutzbehörden<br />

zuständig, sodass eine optimale Koordination der Programme erfolgen kann. In wie weit<br />

dies auch tatsächlich stattfindet bzw. welche Verbesserungen im Abstimmungsprozess denkbar wären, lässt<br />

sich an dieser Stelle nicht beantworten.<br />

Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Umweltverbände<br />

Die Umweltverbände, vor allem der Bund Naturschutz in Bayern e.V. und der Lan<strong>des</strong>bund für Vogelschutz<br />

e.V., machen vom Programm regen Gebrauch, um satzungemäße Ziele <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> und der Landschaftspflege<br />

umzusetzen. Dabei treten sie häufig nicht selbst als Antragsteller auf, sondern beantragen die<br />

Mittel über die örtlichen Landschaftspflegeverbände, weil sich dadurch der verwaltungsmäßige Aufwand<br />

reduzieren lässt.<br />

415


416<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Kontrolle<br />

Die Auszahlung der Mittel erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme, der Maßnahmenkontrolle durch die<br />

UNB sowie Vorlage und Prüfung <strong>des</strong> Verwendungsnachweises durch die HNB. Das heißt, dass alle durchgeführten<br />

Maßnahmen vor Auszahlung der Mittel kontrolliert werden. „Sanktionen“ bei Vertragsverletzungen<br />

sind nicht erforderlich, da nur ordnungsgemäß durchgeführte Maßnahmen zu Auszahlung kommen.<br />

Verwaltungsaufwand und Aufwand für die Letztempfänger<br />

Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (UNB) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Die Antragsteller<br />

erhalten dort Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen. Der Aufwand<br />

für den Letztempfänger hält sich dabei in einem akzeptablen, für die Beurteilung der Zuschussfähigkeit aber<br />

erforderlichen Rahmen.<br />

Die Landschaftspflege-Richtlinien sehen eine Bagatellgrenze von 500 DM (256 €) bei Vereinen/Verbänden<br />

und Eigentümern oder Besitzern der von den Maßnahmen betroffenen Grundstücke bzw. 3.000 DM<br />

(1.534 €) bei kommunalen Körperschaften sowie deren Zusammenschlüssen vor. Angesichts <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong><br />

für die Verwaltung <strong>des</strong> Zuschusses (fachliche Beurteilung durch die UNB, fachliche und rechtliche Beurteilung<br />

an der HNB (2 Referate), Erstellung eines vorläufigen Bescheids, Maßnahmenkontrolle durch die<br />

UNB vor Ort, Prüfung <strong>des</strong> Verwendungsnachweises durch HNB, Auszahlungsanweisung) erscheint diese<br />

Grenze jedoch zu niedrig angesetzt. Anders ausgedrückt: Der administrative Aufwand für kleinere Vorhaben<br />

liegt höher als die ausgereichten Fördermittel.<br />

10.4.8 Ziel- und Wirkungsanalyse anhand der relevanten Bewertungsfragen<br />

10.4.8.1 Plausibilitätsprüfung <strong>des</strong> Bewertungskonzeptes sowie der gemeinsamen kapitelspezifischen<br />

Bewertungsfragen<br />

Die nach Art. 33 der VO 1257/1999 geförderten Maßnahmen dienen überwiegend der Verbesserung der<br />

landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen. Dies trifft jedoch mittelbar nicht auf die nach Art. 33 Tiret 11<br />

geförderten investiven Maßnahmen der Landschaftspflege zu. Sie haben eine Verbessung der Umweltsituation<br />

im ländlichen Raum zum Ziel. In der Zielsetzung entsprechen sie daher den Art. nach 22 – 24 geförderten<br />

Agrarumweltmaßnahmen. Für die Ex post-Bewertung wird vorgeschlagen, die nach Art. 33 Tiret 11 geförderten<br />

Maßnahmen nach den für die Agrarumweltmaßnahmen vorgeschlagenen Fragen zu bewerten. 246<br />

In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder verbessert worden?<br />

(Frage IX.1)<br />

Im Bereich Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege finden einmalige Maßnahmen statt. Eine Einkommenswirkung<br />

entsteht nur durch Realisierung der Maßnahme, nicht aus wirtschaftlichen Folgeeffekten<br />

heraus. Eine dauerhafte Einkommensverbesserung durch einmalige Fördermaßnahmen wird <strong>des</strong>halb nicht<br />

ausgelöst. Die Einkommenseffekte beschränken sich auf die mit der Maßnahmenumsetzung Beauftragten.<br />

Das sind in praktisch allen Fällen Landwirte. Eine längerfristige Einkommenswirkung wäre nur zu erwarten,<br />

wenn entsprechende Fördermaßnahmen jährlich neu und in einem nennenswerten Umfang in Auftrag gegeben<br />

würden (z.B. regelmäßige Pflegemaßnahmen). Bei wie vielen Landwirten während der Programmlaufzeit<br />

in welcher Höhe zusätzliche Brutto-Einkommen erzeugt wurden, lässt sich aus den Bewertungsunterlagen<br />

ermitteln. Nicht feststellen lässt sich die relative Einkommenswirkung, weil keine Angaben über die Einkommensverhältnisse<br />

der landwirtschaftlichen Haushalte vorliegen. Die Brutto-Einkommenswirkung dürfte<br />

mit der Netto-Wirkung weitgehend identisch sein, weil wegen der überwiegend kleineren Umweltschutz- und<br />

Pflegeaufträge an die Landwirte kaum Verdrängungseffekte zu erwarten sind.<br />

246 Vgl. <strong>EU</strong>-Dokument VI/12004/00, <strong>Teil</strong> B, Abschn. 6


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der ländlichen Bevölkerung<br />

als Ergebnis der sozialen und kulturellen Aktivitäten, durch bessere Freizeitangebote oder durch die<br />

Verringerung der Abgelegenheit erhalten worden? (Frage IX.2.)<br />

Infrastrukturverbesserungen werden durch die Maßnahmen Art. 33 Tiret 11 der VO (<strong>EU</strong>) 1257/1999 nicht<br />

gefördert. Die Frage ist unzutreffend.<br />

In welchem Umfang sind die Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten erhalten worden?<br />

(Frage IX.3.)<br />

Die Durchführung der Maßnahmen durch landwirtschaftliche Arbeitskräfte gegen Entgelt stellt eine Beschäftigungsmöglichkeit<br />

dar, die evaluiert werden kann. Die überwiegend geringen Einsatzumfänge lassen sich zu<br />

Vollzeit-Beschäftigungsäquivalenten aggregieren. Allerdings werden keine neuen dauerhaften Arbeitsplätze<br />

durch die einmaligen Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege geschaffen.<br />

Vorhandene Arbeitskapazität wird vielmehr umfassender ausgelastet. Insofern erübrigt sich die Frage<br />

nach den Kosten neu geschaffener Arbeitsplätze (IX.3-1.4) ebenso wie die Frage IX.3-2.1 nach den saisonalen<br />

Zusammenhängen. Auch ein Bezug zur Verbesserung der Infrastruktur im touristischen Bereich besteht<br />

nicht, der Indikator IX.3-2.2 trifft <strong>des</strong>halb nicht zu.<br />

In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der ländlichen Wirtschaft erhalten oder verbessert<br />

worden? (Frage IX.3.)<br />

Die Frage trifft nicht zu, da die Maßnahmen auf Verbesserungen im Bereich <strong>des</strong> Umwelt- und <strong>Naturschutzes</strong><br />

sowie der Landschaftspflege abzielen und keine Verbindung zur Verbesserung der ländlichen Wirtschaftstruktur<br />

hergestellt werden kann. Die landwirtschaftlichen Produktionsstrukturen sind grundsätzlich nicht<br />

betroffen, weil sich die Fördermaßnahmen nicht auf landwirtschaftlich genutzte Flächen beziehen (Indikator<br />

IX.4.1.1). Mit den investiven Maßnamen der Landschaftspflege werden Landschaftsbestandteile geschaffen<br />

oder wiederhergestellt, die naturschutzfachlichen Zielen dienen.<br />

Eine Beziehung zwischen der Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen und der Aufnahme bzw.<br />

Ausweitung landwirtschaftsnaher Tätigkeiten im Bereich der Qualitätsproduktion und Vermarktung (Indikator<br />

IX.4-1.2) ist grundsätzlich denkbar, wie existierende Projekte der Lammfleischvermarktung in ausgewählten<br />

Landschaftsschutzgebieten zeigen (z.B. Hesselberg-Lamm, Altmühl-Lamm). Solche Entwicklungen stellen<br />

sich jedoch nicht kurzfristig ein und ließen sich erwartungsgemäß in der Halbzeitbewertung auch noch nicht<br />

erkennen. Ihre Identifizierung und wirtschaftliche Bewertung – auch im Hinblick auf positive Impulse auf die<br />

regionale Wirtschaftsentwicklung (Indikator IX.4-3), erfordert darüber hinaus tiefergehende einzelbetriebliche<br />

Analysen, die frühestens in der Ex post-Evaluierung durchgeführt werden könnten.<br />

In welchem Umfang ist die Umwelt im ländlichen Raum erhalten oder verbessert worden? (Frage<br />

IX.5.)<br />

Diese Frage zielt auf das zentrale Anliegen der investiven Maßnahmen der Landschaftspflege. Das Kriterium<br />

IX.5-1 wird aufgrund der Indikatoren IX.5-1.1 und IX.5-1.3 bewertet. Der Indikator IX.5-1.2. „Verringerte<br />

Wasserverluste der Bewässerungsinfrastrukturen“ wird nicht evaluiert, da Bewässerungskulturen in Bayern<br />

nur eine geringe Bedeutung haben.<br />

Das Kriterium IX.5-2. „Vermeidung von Verschmutzung/Emissionen, besserer Ausnutzungsgrad von natürlichen/nicht<br />

erneuerbaren Ressourcen“ wird nicht bearbeitet, da es der Intension der Maßnahmen im Bereich<br />

Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege nicht entspricht.<br />

Die Kriterien IX.5-3 und IX.5-4 werden mit den vorgeschlagenen Indikatoren bewertet.<br />

417


418<br />

10.4.8.2 Hinzufügen von Kriterien und Indikatoren<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Im Interesse einer <strong>EU</strong>-weiten Vergleichbarkeit der Evaluation sollte mit dem Hinzufügen neuer Indikatoren<br />

zurückhaltend umgegangen werden. Für die Bewertung der Naturschutzmaßnahmen wurde es nicht als<br />

dringend angesehen, den Indikatorenkatalog durch zusätzliche Kennwerte zu erweitern.<br />

10.4.8.3 In welchem Umfang sind die Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten erhalten<br />

worden? (Frage IX.3)<br />

Obwohl das primäre Ziel der Fördermaßnahmen nach Art. 33 Tiret 11 die Erhaltung, Schaffung und Verbesserung<br />

ökologischer Lebensräume ist, wird als Nebeneffekt die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in den ländlichen Gebieten angestrebt. Zur Beantwortung dieser Frage werden 3 Kriterien herangezogen:<br />

• Kriterium IX.3-1: Erhaltung/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für die landwirtschaftliche<br />

Bevölkerung (gl. Tabelle 152);<br />

• Kriterium IX.3-2: Die jahreszeitlichen Schwankungen der Tätigkeiten konnten wirksamer ausgeglichen<br />

werden (vgl. Tabelle 153);<br />

• Kriterium IX.3-3: Die Diversifizierung der Tätigkeiten trägt zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für die nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung bei (vgl. Tabelle 155).<br />

Durch die Tätigkeiten zur Erhaltung, Schaffung und Verbesserung ökologischer Lebensräume entstand zusätzliche<br />

Beschäftigung im Umfang von 49 FTE. Das Beschäftigungsprofil umfasst Tätigkeiten, wie sie üblicherweise<br />

von Landwirten mit landwirtschaftlichen Geräten erledigt werden können, z.B. das Mähen oder<br />

Entbuschen von Flächen. Die Landwirte führen diese Tätigkeiten in Kombination mit ihrer Landbewirtschaftung<br />

aus und erwirtschaften so ergänzende Einkommen. Insofern ist davon auszugehen, dass weniger zusätzliche<br />

Arbeitsplätze neu geschaffen als vielmehr bestehende landwirtschaftliche Arbeitsplätze durch die<br />

Möglichkeit der Einkommenskombination gefestigt und möglicherweise erhalten wurden.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 152: Erhaltung/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für die landwirtschaftliche<br />

Bevölkerung (Kriterium IX.3-1)<br />

Indikatoren: Pflege, Erhaltung und Entwick-<br />

IX.3-1.1. Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft,<br />

die durch Fördermaßnahmen geschaffen/erhalten wurden<br />

(FTE, Anzahl der betreffenden Betriebe)<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich durch verbesserte<br />

landwirtschaftliche Tätigkeiten oder durch Transaktionen<br />

ergeben haben, die wiederum das Ergebnis geförderter nicht-<br />

33 6 9 1 49<br />

landwirtschaftlicher Tätigkeiten sind (in %)<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich durch Mehrfachtätigkeiten<br />

ergeben haben, die wiederum das Ergebnis<br />

100% 100% 100% 100% 100%<br />

geförderter nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten sind (in %) 0% 0% 0% 0% 0%<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für die landwirtschaftliche<br />

Bevölkerung, die jünger als 30 Jahre ist (in %)<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)<br />

lung naturnaher<br />

Lebensräume<br />

Schaffung ökologisch wertvoller<br />

Bereiche<br />

Renaturierung ursprünglich ökologisch<br />

wertvoller Lebensräume<br />

siehe unten.<br />

Altersstruktur, Geschlechterverhältnis<br />

Angaben zum Alter und zur Geschlechterstruktur der beteiligten Akteure wurden über telefonischen Rückfragen<br />

bei den Trägern der Maßnahmen ermittelt. Dabei wurden nur Personen aus dem landwirtschaftlichen<br />

Bereich berücksichtigt. Für insgesamt 21 Maßnahmen konnte entsprechende Daten gewonnen werden. Sie<br />

zeigen folgende Zusammenhänge:<br />

• 7% der Akteure waren maximal 30 Jahre alt; zwei Drittel davon waren Männer, ein Drittel Frauen;<br />

• 93 % der Akteure waren älter als 30; hier lag das Verhältnis zwischen Männern und Frauen bei 9:1.<br />

Eine ergänzende Befragung der Maßnahmenträger nach ihrer allgemeinen Einschätzung der Alters- und<br />

Geschlechterverteilung war in 8 Fällen möglich. Weil es sich um durchweg größere Träger handelte, die<br />

meist über 100 Landwirte/Personen beschäftigten, vermitteln die Angaben ein relativ verlässliches Bild der<br />

sozialen Struktur der eingesetzten Beschäftigten. Folgende Einschätzungen wurden gegeben:<br />

• „Die Altersstruktur ist gemischt, die Mehrzahl der Beschäftigten eher älter; der Frauenanteil liegt unter<br />

10%“ (Nennungen von 2 Trägern);<br />

• „Die beteiligten Landwirte sind zu 100 % über 30 Jahre alt; der Frauenanteil liegt bei 4,5 %“ (Nennungen<br />

von 6 Trägern).<br />

Im Einzelnen lassen sich folgende Zusammenhänge ableiten:<br />

• Ältere Landwirte bewirtschaften häufiger kleinere Betriebe, sind öfter nebenberuflich in der Landwirtschaft<br />

tätig und bessern ihr Einkommen durch Landschaftspflege gerne auf.<br />

• Betriebe mit älteren Landwirten besitzen häufiger leichtere Maschinen und Geräte, die sich für den<br />

Einsatz in der Landschaftspflege besser eignen als moderne Großmaschinen.<br />

• Ältere Landwirte sind außerdem eher bereit, Handarbeit und überhaupt harte körperliche Arbeit zu<br />

leisten.<br />

Erhalt <strong>des</strong> charakteristischen<br />

Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

Summe / Durchschnitt<br />

419


420<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• Großmaschinen finden sich dagegen häufiger auf Betrieben mit jüngeren Bewirtschaftern; dies erschwert<br />

grundsätzlich deren Einsatz in der Landschaftspflege.<br />

• Die jüngeren Landwirte sind zudem häufiger im Vollerwerb tätig und verfügen tendenziell über wenig<br />

freie Arbeitskapazität, die sie in der Landschaftspflege einsetzen könnten.<br />

• Bewirtschafter mittleren Alters mit zweckmäßiger Maschinenausstattung wählen die Landschaftspflege<br />

teilweise gezielt als zusätzlichen Erwerbszweig (Diversifizierung).<br />

Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen äußerten <strong>des</strong>halb auch einige Träger die Befürchtung, dass es<br />

bei weiterem Wachstum der landwirtschaftlichen Betriebe und der hohen Arbeitsbelastung der jüngeren<br />

Landwirte künftig schwierig werden könnte, Landschaftspflegearbeiten auch weiterhin von Landwirten ausführen<br />

zu lassen. Dem wurde von einem Träger entgegen gehalten, dass die Bereitschaft zur Übernahme<br />

solcher Arbeiten mehr von der persönlichen Motivation als von der Arbeitszeitbelastung und vom Einkommensbedarf<br />

bestimmt werde.<br />

Die geringe Beteiligung von Frauen an Umweltschutz- und Landschaftspflegearbeiten wird von den befragten<br />

Maßnahmenträgern folgendermaßen erklärt:<br />

• Schwer vereinbar mit der traditionellen Rolle der Frau in Haus und Hof;<br />

• körperliche Arbeit oft zu schwer;<br />

• Frauen führen eher leichtere Arbeiten wie Pflanzaktionen und Zusammenrechen der Gehölze nach<br />

der Entbuschung durch;<br />

• Gewisse Zurückhaltung beim umfassenderen Einsatz von Technik, insbesondere in schwierigen Geländelagen.<br />

Zusammenfassend: Landschaftspflegearbeiten werden überwiegend von älteren Nebenerwerbslandwirten<br />

ausgeführt. Im mittleren Altersabschnitt sind auch Haupterwerbslandwirte beteiligt, die dann die Landschaftspflege<br />

teilweise gezielt als zweites Standbein ausbauen und dazu sogar Investitionen tätigen. Jüngere<br />

Haupterwerbslandwirte sind eher selten vertreten, ebenso wenig Frauen; deren Anteil liegt zwischen 5<br />

und 10%.<br />

Tabelle 153: Die jahreszeitlichen Schwankungen der Tätigkeiten konnten wirksamer ausgeglichen<br />

werden (Kriterium IX.3-2:)<br />

Indikatoren: Pflege, Erhaltung und Entwick-<br />

IX.3-2.1. Arbeitnehmer, die auf Grund der Beihilfe während der<br />

Zeiträume mit geringer landwirtschaftlicher Aktivität eine Beschäftigung<br />

fanden (VE, Anzahl der betreffenden Personen) 367 499 79 26 971<br />

Ein Großteil der Arbeiten zur Erhaltung, Schaffung und Verbesserung ökologischer Lebensräume kann in<br />

der für die Landwirtschaft arbeitsärmeren Winterperiode ausgeführt werden. Knapp 1.000 Personen haben<br />

im Berichtszeitraum 2000-2002 davon profitiert. Die Naturschutz- und Pflegearbeiten haben damit in spürbarem<br />

Umfang nicht nur ergänzen<strong>des</strong> Einkommen für Landwirte geschaffen, sondern auch für eine produktive-<br />

lung naturnaher<br />

Lebensräume<br />

Schaffung ökologisch wertvoller<br />

Bereiche,<br />

Renaturierung ursprünglich ökologisch<br />

wertvoller Lebensräume<br />

Erhalt <strong>des</strong> charakteristischen<br />

Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

Summe / Durchschnitt


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

re Nutzung von zeitweise unterbeschäftigten Faktoren gesorgt. Die umfangreichsten Effekte ergaben sich –<br />

der Zahl der Maßnahmen folgend – in Mittelfranken und Unterfranken (vgl. Tabelle 154).<br />

Tabelle 154: Arbeitnehmer, die auf Grund der Beihilfe während der Zeiträume mit geringer landwirtschaftlicher<br />

Aktivität eine Beschäftigung fanden nach Regierungsbezirken<br />

Regierungsbezirke Arbeitnehmer (Anz) Regierungsbezirke Arbeitnehmer (Anz)<br />

Oberfranken 157 Niederbayern 157<br />

Mittelfranken 289 Oberbayern 0<br />

Unterfranken 184 Schwaben 52<br />

Oberpfalz 131<br />

Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Begünstigte, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind, entsprechen im<br />

Bereich Pflege, Schaffung und Renaturierung von Lebensräumen ca. 17 FTE. Sie fallen zum großen <strong>Teil</strong> für<br />

Erdbewegungen an (Schaffen von Feuchtbiotopen, Entlanden von Weihern etc.), die von örtlichen Bau- und<br />

Fuhrunternehmern wahrgenommen werden.<br />

Die Planung und Betreuung der Maßnahmen hat Beschäftigungsmöglichkeiten im Umfang von ca. 6 FTE<br />

geschaffen, die zum größten <strong>Teil</strong> von freiberuflichen Gutachtern durchgeführt wurden. Weitere ca. 5 FTE<br />

sind bei den Landschaftspflegeverbänden für die Verwaltung der Maßnahmen entstanden. Sie erhalten<br />

meist 15% <strong>des</strong> Fördervolumen als Aufwandsentschädigung.<br />

Tabelle 155: Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung<br />

(Kriterium IX.3-3)<br />

Indikatoren: Pflege, Erhaltung und Entwick-<br />

IX.3-3.1. Auf Grund der Beihilfe erhaltene/geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für Begünstigte, die nicht in der<br />

Landwirtschaft tätig sind (FTE, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Fremdenver-<br />

446 630 184 0 1260<br />

kehr (in %)<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Handwerk<br />

0% 0% 0% 0% 0%<br />

und lokale Produktion (in %)<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Agribusiness<br />

100% 100% 100% 100% 100%<br />

(in %)<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen, die jün-<br />

0% 0% 0% 0% 0%<br />

ger als 30 Jahre sind (in %)<br />

e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)<br />

Siehe unten<br />

Alterstruktur und Geschlechterverhältnis<br />

Die Beschäftigungsmöglichkeiten für die nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung betreffen neben der einschlägigen<br />

Verwaltung vor allem ortsansässige Betriebe aus dem Baubereich. Wegen der Auftragsvergabe an<br />

Baufirmen lassen sich die Personen, die letztlich die Arbeiten durchgeführt haben, nicht feststellen. Ange-<br />

lung naturnaher<br />

Lebensräume<br />

Schaffung ökologisch wertvoller<br />

Bereiche,<br />

Renaturierung ursprünglich ökologisch<br />

wertvoller Lebensräume<br />

Erhalt <strong>des</strong> charakteristischen<br />

Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

Summe / Durchschnitt<br />

421


422<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

sichts der Art der Arbeiten – der Großteil der Arbeiten betrifft Erdbewegungen mit Bagger und Lastkraftwagen<br />

– ist jedoch davon auszugehen, dass praktisch nur Männer davon betroffen waren.<br />

Innerhalb der Verwaltung dürfte der Anteil von Männern und Frauen den regionstypischen Durchschnitten –<br />

Frauenanteil von ca. 20 % - entsprechen.<br />

10.4.8.4 In welchem Umfang ist die Umwelt im ländlichen Raum erhalten oder verbessert worden?<br />

(Frage IX.5)<br />

Verbesserungen in der Landwirtschaft haben Umweltvorteile bewirkt (Kriterium IX.5-1)<br />

Anteil der Flächen, auf denen der Bodenschutz verbessert wurde, insbesondere durch eine auf<br />

Grund von Fördermaßnahmen ermöglichte Verringerung der Bodenerosion (in Hektar und %) (Indikator<br />

IX.5-1.1)<br />

Die Verringerung der Bodenerosion war in keinem der untersuchten Fälle primäres Ziel der Maßnahme. 21%<br />

der Maßnahmen umfassen jedoch die Pflanzung von Bäumen und Gehölzen. Diese haben, insbesondere<br />

wenn es sich um die Umwandlung von Ackerland handelt, eine Verbessung <strong>des</strong> Bodenschutzes zur Folge.<br />

Eine Abschätzung der betroffenen Fläche ist jedoch nicht möglich, da<br />

• bei der Anlage von Hecken nicht nur die betroffene Fläche selbst sondern u.U. der gesamte Hang<br />

oberhalb davon betroffen ist;<br />

• bei der Anlage von Streuobstwiesen meist nach der Anzahl gepflanzter Bäume abgerechnet wird und<br />

eine Recherche der betroffenen Fläche im Rahmen dieser Untersuchung nicht möglich ist.<br />

Hinweise auf positive Entwicklungen im Umweltbereich, die mit den Bewirtschaftungsmethoden und<br />

-praktiken sowie der ökologischen Infrastruktur oder der Bodennutzung in Zusammenhang stehen<br />

und auf Fördermaßnahmen zurückzuführen sind (Indikator IX.5-1.3.)<br />

Die evaluierten Maßnahmen haben alle das Ziel, positive Entwicklungen im Umweltbereich zu bewirken und<br />

können naturschutzfachlich begründbar als positiv eingestuft werden. Ob das Ziel erreicht wird, kann jedoch<br />

nur durch einen objektiven Vergleich und eine objektive Bewertung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> vor der Maßnahme und<br />

nach der Maßnahme festgestellt werden.<br />

Anhand der durchgeführten Maßnahmen besteht potenziell die Möglichkeit einer Verbesserung. Ob diese<br />

tatsächlich eintritt oder nicht, hängt von den individuellen Bedingungen am Standort der Maßnahme ab.<br />

Erhaltung/Verbesserung nicht landwirtschaftlicher Flächen im Sinne von biologischer Vielfalt, Landschaften<br />

oder natürlichen Ressourcen (Kriterium IX.5-3.)<br />

Hinweise auf Verbesserungen der nichtlandwirtschaftlichen Flächen im Sinne von biologischer Vielfalt/Landschaften/natürlichen<br />

Ressourcen, die auf die Beihilfe zurückzuführen sind (Indikator IX.5-3.1), wurden<br />

in keinem Fall gefunden.<br />

Verbesserte Kenntnisse/größere Sensibilität im Zusammenhang mit Umweltproblemen und -lösungen<br />

im ländlichen Raum (Kriterium IX.5-4.)<br />

Nur ein geringer Anteil der Maßnahmen hatte verbesserte Kenntnisse über Umweltprobleme und –lösungen<br />

zum Ziel. Hierunter fielen vor allem Gutachten und Kartierungen zum Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen<br />

nach der FFH-Richtlinie, von denen meist ortsansässige, freiberufliche Gutachter profitierten. Auch Informa-


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

tionstafeln zur Aufklärung der Bevölkerung und zum Schutz der Lebensräume durch Besucherlenkung wurden<br />

realisiert (vgl. Tabelle 156).<br />

Tabelle 156: Verbesserte Kenntnisse über Umweltprobleme und -lösungen im ländlichen Raum<br />

bzw. größeres Bewusstsein hierfür (Kriterium IX.5-4)<br />

Indikator:<br />

IX.5-4.1. Die Wirtschaftsteilnehmer im ländlichen Raum haben den Informationsaustausch oder<br />

den Zugang zu Informationen über umweltfreundliche Tätigkeiten auf Grund von Fördermaßnahmen<br />

verbessern können (Anzahl, %)<br />

a) davon Informationen über landwirtschaftliche Methoden/Praktiken/Systeme (Anzahl und %)<br />

5,5%<br />

b) davon Informationen über nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten (Anzahl und %) 33%<br />

10.4.9 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme hinsichtlich Inanspruchnahme und erzielten<br />

Wirkungen<br />

Die Inanspruchnahme <strong>des</strong> Programms hinkt deutlich hinter den Erwartungen hinterher. Nur 38 % der ursprünglich<br />

geplanten Mittel wurden im Zeitraum 2000 <strong>bis</strong> 2002 abgerufen. Allerdings ist eine deutliche Zunahme<br />

im Jahr 2002 zu beobachten.<br />

Um das Ziel <strong>bis</strong> 2006 noch zu erreichen, ist für die nächsten Jahre eine drastische Steigerung in der Umsetzung<br />

erforderlich. Gegebenenfalls sollte in einer separaten Studie geprüft werden, welche Faktoren eine<br />

umfassendere Umsetzung behindern und wie deren Einfluss zurück genommen werden könnte. Aus der<br />

eingeschränkten Sicht der Halbzeitbewertung sind u.a. folgende Gründe dafür maßgebend gewesen:<br />

• prekäre Situation der kommunalen Haushalte;<br />

• hoher Verwaltungs- und Kontrollaufwand bei <strong>EU</strong>-kofinanzierten Projekten;<br />

• zu geringe Publizität <strong>des</strong> Programms.<br />

Unabhängig vom Realisierungsgrad war die Maßnahme aus fachlicher Sicht ein voller Erfolg. Aufgrund der<br />

guten naturschutzfachlich Betreuung <strong>des</strong> Programms an den Unteren und Höheren Naturschutzbehörden<br />

wurden die Mittel durchweg im Sinne der Ziele <strong>des</strong> Art. 33 Tiret 11 eingesetzt.<br />

Aufgrund der zögerlichen Inanspruchnahme zeigt die quantitative Wirkung <strong>des</strong> Programms deutliche Defizite:<br />

Nur 44% der angestrebten 3000 neu geschaffenen oder verbesserten Biotope pro Jahr konnten realisiert<br />

werden.<br />

10.4.10 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Erste Beurteilung der Kohärenz zwischen den verschiedenen Maßnahmen<br />

In qualitativer Hinsicht entsprechen die durchgeführten Maßnahmen voll und ganz den angestrebten Zielen<br />

<strong>des</strong> Programms. Die quantitativen Ziele sind jedoch bei weitem noch nicht erreicht (Realisierungsgrad nur<br />

44%). In der verbleibenden Laufzeit <strong>des</strong> Programms kann dies aber durchaus noch aufgeholt werden, wenn<br />

• in der Öffentlichkeit und bei den Unteren Naturschutzbehörden stärker dazu angeregt wird, die <strong>Förderung</strong><br />

nach Art. 33 Tiret 11 der VO 1257/1999 zu nutzen. Hierzu sind kurzfristig umsetzbare Maßnahmen<br />

erforderlich, wie Presseerklärungen und Anzeigen in einschlägigen Zeitungen;<br />

• die laut Nr. 9.3.7.3.4 der VO (EG) 1257/1999 bereitgestellten Haushaltsmittel für die nationale Kofinanzierung<br />

den Höheren und Unteren Naturschutzbehörden tatsächlich zur Verfügung gestellt werden;<br />

423<br />

472<br />

12%


424<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• bei der <strong>Förderung</strong> Großprojekte bevorzugt behandelt werden, die einen im Verhältnis zum Mitteleinsatz<br />

geringeren Verwaltungsaufwand verursachen;<br />

• in einer begleitenden Untersuchung geprüft wird, welche Wirkungen die eingeleiteten Maßnahmen<br />

tatsächlich zeigen. Die könnte durch eine jährliche statistische Auswertung der Auszahlungslisten und<br />

Interviews der Sachbearbeiter an den Höheren Naturschutzbehören erfolgen.<br />

In welchem Umfang hat die Beihilfe zum Erreichen der Ziele <strong>des</strong> spezifischen Programms für die<br />

Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums und der allgemeinen Ziele der Verordnung <strong>des</strong> Rates über die<br />

Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums beigetragen?<br />

Durch das Programm wurden jährlich 1.300 Biotope erhalten, verbessert oder neu angelegt und so wertvoller<br />

Lebensraum für bedrohte Tiere und Pflanzen geschaffen. Dadurch wurde die Qualität der Umwelt im<br />

ländlichen Raum deutlich verbessert. Als Nebeneffekt entstanden zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

sowohl für landwirtschaftliche als auch für nicht landwirtschaftliche Arbeitskräfte.<br />

Empfehlungen, die sich aus der Analyse und den Schlussfolgerungen ergeben, für die Fortführung<br />

<strong>des</strong> Programms bzw. konkrete Vorschläge für Programmänderungen<br />

Im einer tiefer gehenden Analyse sollte untersucht werden, welche Faktoren eine intensivere Inanspruchnahme<br />

<strong>des</strong> Förderprogramms hemmen und wie diese <strong>bis</strong> zum Ende der Programmlaufzeit abgebaut werden<br />

könnten.<br />

Für den dauerhaften Erhalt der Lebensräume und die nachhaltige Wirkung der Fördermaßnahme ist eine<br />

langfristige, regelmäßige Pflege nötig. Diese kann u.a. über das Bayerische Vertragnaturschutzprogramm<br />

gefördert werden. Für beide Förderprogramme sind die Unteren und Höheren Naturschutzbehörden zuständig,<br />

sodass eine optimale Koordination der Programme erfolgen kann.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

10.5 Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

10.5.1 Anlässe für verstärkten Hochwasserschutz, Förderhistorie<br />

Hochwasser haben primär natürliche Ursachen. Klimatische und geographische Bedingungen führen zu<br />

nicht vorhersehbaren Entwässerungsspitzen, die immer wieder auch für einen längeren Zeitraum Bereiche<br />

beeinträchtigen, die üblicherweise nicht von Hochwasser beeinflusst werden. Hinzu treten anthropogene<br />

Faktoren, die nicht direkt für die Katastrophen verantwortlich sind, aber zur Erhöhung <strong>des</strong> Hochwasserrisikos<br />

und Schadenspotenzials führen. Sie veranlassen regelmäßig zur Forderung nach einer Verstärkung <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes – allerdings meistens zu einem Zeitpunkt, wenn nur noch Schäden zu beheben sind.<br />

Hier setzt der vorbeugende Hochwasserschutz an, der an erkennbar problematischen Stellen entlang von<br />

Gewässern im Voraus dazu beitragen soll, Schäden zu verhindern und den potenziell Betroffenen ihre Ängste<br />

und Sorgen zu nehmen. Darüber hinaus gilt der vorbeugende Hochwasserschutz im Bayerischen EPLR<br />

als förderfähiges Ziel zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Erhaltung der Kulturlandschaft.<br />

Die Nutzung von Talauen und die Zunahme der Abflussgeschwindigkeit haben dazu geführt, dass heute<br />

Siedlungs- und Anbauflächen zunehmend von Hochwasser bedroht werden. Sicher wäre die Aufgabe von<br />

Nutzungen im Einflussbereich der Hochwässer die nachhaltigste Lösung und sollte auch für weitere Ansiedlungen<br />

die Maxime sein; doch haben sich gerade dort im Laufe der Geschichte städtebauliche, gewerbliche<br />

und landwirtschaftliche Zentren gebildet, die es nun zu schützen gilt. Aktuelle Ereignisse wie die Hochwasserkatastrophen<br />

an Pfingsten 1999, im August 2002 in Bayern und an der Elbe, im Januar 2003 in Franken<br />

und der Oberpfalz sowie fast jährlich am Unterrhein verdeutlichen die Gefahren und teilweise Existenz bedrohenden<br />

Auswirkungen <strong>des</strong> Hochwassers. 247 Die durch das Augusthochwasser im Jahr 2002 entstandenen<br />

Schäden werden allein in Bayern auf 200 Mio € geschätzt.<br />

Eine wesentliche Ursache der gehäuft auftretenden Hochwässer gehen auf die Veränderung natürlicher<br />

Faktoren zurück. Auf der Basis von Klimamodellrechnungen kommt das Bayerische Klimaforschungsprogramm<br />

1999 zu folgenden Aussagen zur Veränderungen der Niederschlagsverhältnisse <strong>bis</strong> zur Mitte <strong>des</strong> 21.<br />

Jahrhunderts in Bayern:<br />

• Zunahme der Winter- und Abnahme der Sommerniederschläge im Südwesten Bayerns;<br />

• Entsprechend Zunahme <strong>des</strong> Winterabflusses und Verminderung <strong>des</strong> Sommerabflusses;<br />

• Abnahme der Niederschläge im Norden Bayerns und im Bayerischen Wald;<br />

• Zunahme von Hochwasserrisiken im Winter bei gleichzeitiger Ausdehnung von Trockenperioden im<br />

Sommer. 248<br />

Zur Verschärfung der Gefahrenlage tragen in erheblichem Umfang anthropogene Einflüsse bei. Die intensivere<br />

Nutzung von Rückhalteflächen, Begradigungen von Gewässerläufen, Deichneubauten (z.B. Eindeichung<br />

von Gewerbegebieten und Siedlungsflächen) und die Anlage von Staustufen haben zu einer Verringerung<br />

der natürlichen Überschwemmungsgebiete 249 geführt und den Wasserabfluss beschleunigt. 250 Nach<br />

Schätzungen <strong>des</strong> WWF-Aueninstituts stehen heute für Überschwemmungen nur noch 20% <strong>des</strong> ursprünglichen<br />

Auengebietes zur Verfügung. Zunehmende bauliche Nutzung führt außerdem zu einer Reduzierung<br />

der Speicherfunktion der Vegetation und <strong>des</strong> Bodens für den Niederschlag. Hinzu kommt der beschleunigte<br />

Abfluss auf den versiegelten Flächen.<br />

247 Eine ausführliche Darstellung der Hochwasserschäden wird im Jahresbericht für das Ziel-2-Programm Bayern 2000-2006 <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie wiedergegeben. Vgl. Jahresbericht 2002 vom 26.06.2003 <strong>des</strong> Referats<br />

III/1 S. 10 ff.<br />

248 Bayerischer Klimaforschungsverbund (BayFORKLIM) 1999: Klimaänderungen in Bayern und ihre Auswirkungen. Abschlussbericht<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Klimaforschungsbun<strong>des</strong>. München. S. 37 f.<br />

249 Bun<strong>des</strong>amt für Bauwesen und Raumordnung 1998: Leitfibel vorbeugender Hochwasserschutz. Modellvorhaben zum vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz Rhein-Maas im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit in der Raumordnung (INTERREG IIC). Bonn, S.4.<br />

250 Weiger, H. 2003: Mehr Überflutungsflächen und keine Staustufen an der Donau. Internet:<br />

www.bundnaturschutz.de/projekte/donau/donauhochwasser.html.<br />

425


426<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes sollen dazu beitragen, dass die Flüsse (wieder)<br />

genügend Raum erhalten und bei Hochwasser ausreichend Retentionsflächen vorhanden sind, um Schäden<br />

möglichst vermeiden zu können.<br />

Eine direkte <strong>Förderung</strong> von Maßnahmen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes aus <strong>EU</strong>-Mitteln bestand <strong>bis</strong>her nicht.<br />

Bislang wurden Projekte zum Schutz gegen Hochwasser ausschließlich aus nationalen Mitteln finanziert.<br />

Beispiele hierfür sind:<br />

• Bayerisches Programm zur Auensanierung seit 1995;<br />

• Erarbeitung einer Arbeitshilfe zum Thema „Fach- und sachgerechte Fachbeiträge zum Einbringen der<br />

Belange <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes in die Regionalplanung” durch das Bayerische<br />

Staatsministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen im Jahr 1999;<br />

• Bündelung von Aktivitäten im Bereich Hochwasserschutz im “Deichnachrüstungsprogramm Bayern”<br />

nach dem Pfingsthochwasser 1999.<br />

Die Gewässerentwicklungspläne der Wasserwirtschaftsämter für alle größeren Flüsse in Bayern gelten heute<br />

als wichtigstes Instrument für die Reaktivierung und Neuschaffung von Retentionsräumen der Gewässer.<br />

Auch die standortgemäße Aufforstung mit heimischen Arten im Auenbereich als Maßnahme der Forstverwaltung<br />

zur Extensivierung von Tallagen und die Entwicklung von Auwäldern ist eine Maßnahme, um das<br />

Rückhaltevermögen von Niederschlagswasser zu erhöhen.<br />

10.5.2 Beschreibung <strong>des</strong> Förderprogramms<br />

Zukunftweisender Hochwasserschutz, wie er in den Leitlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser 251<br />

beschrieben wird, legt die Richtlinien für die bayerische Hochwasserschutz-Strategie fest. Es geht dabei um<br />

den natürlichen Rückhalt, den technischen Hochwasserschutz und die weitergehende Hochwasservorsorge<br />

– jeweils mit der Absicht, vorausschauend das Schadenspotenzial zu minimieren. Als vorrangige Ziele werden<br />

genannt:<br />

• Optimierung der Flusseigenschaften,<br />

• Vernetzung von Fluss und Aue,<br />

• Stärkung der Biotopstruktur.<br />

Die Maßnahmen sollen außerdem dazu beitragen, die ländlichen Strukturen zu fördern und Naherholungskonzepte<br />

in Hochwasserschutzstrategien zu integrieren und zu fördern.<br />

Die <strong>Förderung</strong> soll in erster Linie jenen Bereichen zugute kommen, die den größten Wirkungsgrad erwarten<br />

lassen. Hierbei wurde die in den bayerischen wasserrechtlichen Vorgaben definierte Einteilung der Fließgewässer<br />

in 3 Klassen genutzt. Je nach dem Einfluss und der Auswirkung <strong>des</strong> Gewässers gibt es auch unterschiedliche<br />

Zuständigkeiten der Ausbau- und Unterhaltungsverpflichtung:<br />

• Gewässer I. Ordnung: große Gewässer (zuständig: Freistaat Bayern);<br />

• Gewässer II. Ordnung: Gewässer mittlerer Länge und Umfang (zuständig die Regierungsbezirke);<br />

• Gewässer III. Ordnung: kleine Gewässer (zuständig die jeweilige Stadt oder Gemeinde).<br />

Bei der Planungsvorgabe für die Nutzung der EAGFL-Mittel wurde beschlossen, in erster Linie die Gewässer<br />

I. Ordnung und nachrangig Maßnahmen der Gewässer II. Ordnung zu bedienen. Eine Anwendung der Fördermittel<br />

für die Gewässer 3. Ordnung ist nicht vorgesehen.<br />

Insbesondere sind Maßnahmen zu berücksichtigen, die folgende Zielsetzungen haben:<br />

• Nachrüstung <strong>des</strong> Deichsystems,


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• Bau von Deichverteidigungswegen und deren Anbindung an das öffentliche Wegenetz,<br />

• Herstellung eines HQ100-Schutzes 252 für Siedlungsgebiete,<br />

• Schaffung von Rückhalteräumen.<br />

Bei wasserbaulichen Maßnahmen dieser Art geht es vorrangig um die Verminderung <strong>des</strong> Wasserabflusses.<br />

Dies soll erreicht werden durch:<br />

• Aufweitung <strong>des</strong> Gewässerbettes,<br />

• Abflachung der Ufer,<br />

• Verlängerung der Gewässerläufe durch Wiederherstellung der einstigen Flussschlingen,<br />

• Rückverlegung der Deiche.<br />

10.5.3 Einordnung der Maßnahme in den Förderkontext<br />

Als vorrangige Aufgabe <strong>des</strong> Programms „Vorbeugender Hochwasserschutz“ wird die Reduzierung <strong>des</strong><br />

Schadenspotenzials gesehen. Vorbeugend wirken in der Regel auch alle Maßnahmen, bei denen die Extensivierung<br />

von Nutzungen ein Ziel darstellt. In diese Richtung wirken auch verschiedene Maßnahmen <strong>des</strong><br />

Kulturlandschaftsprogramms, <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms und <strong>des</strong> waldbaulichen Förderprogramms.<br />

In der Landwirtschaft hat beispielsweise die Vermeidung von Schwarzbrache, der Zwischenfruchtanbau, der<br />

Verzicht auf Grünlandumbruch, ein späterer Grünlandschnitt, aber etwa auch die Herausnahme von Feuchtgebieten<br />

aus der Nutzung eine Rückhaltefunktion für Niederschläge. Diese Maßnahmen haben einen verzögerten<br />

Abfluss zur Folge, wodurch Hochwasserspitzen gebremst werden können. Des weiteren sind alle<br />

Formen von Entsiegelungsmaßnahmen der Wasserrückhaltung dienlich. Derartige Maßnahmen werden<br />

beispielsweise auch im Rahmen <strong>des</strong> Dorferneuerungsprogramms gefördert.<br />

In der <strong>Teil</strong>maßnahme 1.1.c “Projekte <strong>des</strong> technischen Hochwasserschutzes” <strong>des</strong> Ziel 2-Programms–Bayern<br />

(2000-2006) wurden drei Projekte im Ziel-2-Gebiet und 27 Projekte im Phasing-Out-Gebiet genehmigt. 253<br />

Neben dem direkten Schutz von Gewerbegebieten, der nur durch Deiche, Mauern und Absperrbecken erreicht<br />

werden konnte, wird großer Wert auf die Anlage von Flutmulden und Rückhaltebecken sowie die Entwicklung<br />

von Poldern gelegt. 254<br />

Mit einem Zeithorizont von 20 Jahren und einem gesamten Mittelvolumen von 2,3 Mrd. € hat das Bayerische<br />

Staatsministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen das Programm “Nachhaltiger Hochwasserschutz<br />

in Bayern - Aktionsprogramm 2020 für Donau und Maingebiet” 255 aufgelegt. Als wesentliche Ziele<br />

werden hierbei genannt:<br />

• die Reduktion <strong>des</strong> Schadenspotenzials und<br />

• die Gewährleistung eines ausreichenden Hochwasserschutzes.<br />

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist es hierbei, ein Überschwemmungsflächen-Management zu entwickeln,<br />

welches in den Überschwemmungsgebieten dafür Sorge trägt, dass die Flächen freigehalten werden,<br />

eine angepasste Nutzung erfolgt und Hochwasserwellen gedämpft werden. Der nachhaltige Hochwasserschutz<br />

basiert dabei auf der bayerischen Drei-Säulen-Strategie:<br />

• Natürlicher Rückhalt - vorbeugender Hochwasserschutz,<br />

• Technischer Hochwasserschutz und<br />

251<br />

Länderarbeitsgemeinschaft Wasser 1995: Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz, Stuttgart. Im Internet als Download<br />

unter www.lawa.de<br />

252<br />

Vorkehrungen, die für ein hundertjähriges Hochwasserereignis ausreichend Schutz bietet.<br />

253<br />

Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie: Jahresbericht 2002 für das Ziel-2-Programm Bayern<br />

2000-2006 vom 26.06.2003.<br />

254<br />

vgl. ebenda.<br />

255<br />

Bayerisches Staatsministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen: Nachhaltiger Hochwasserschutz in Bayern - Aktionsprogramm<br />

2020 für Donau- und Maingebiet. Internet: www.umweltministerium.bayern.de/bereiche/wasser/speicher/strategie.html (Juli<br />

2003).<br />

427


428<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• weitergehende Hochwasservorsorge (Maßnahmen der Flächen-, Bau- Verhaltens- und Risikovorsorge).<br />

Mit diesem Programm sollen jährlich folgende Mittel zur Verfügung stehen:<br />

• 50 Millionen € Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung,<br />

• 20 Millionen € Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern II./III. Ordnung,<br />

• 20 Millionen € Hochwasserschutzmaßnahmen an Wildbächen,<br />

• 20 Millionen € Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen,<br />

• 5 Millionen € für staatliche Hochwasserschutzspeicher.<br />

10.5.4 Methodischer Ansatz<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes laufen regelmäßig über mehrere Jahre. Deshalb<br />

werden üblicherweise zu Beginn einer Förderphase relativ viele Projekte beantragt. Bis zum Beginn der Erhebungen<br />

Ende 2002 wurden bereits insgesamt 101 Förderfälle registriert. Wegen dieser überschaubaren<br />

Anzahl wurde eine Totalerhebung aller Fördervorhaben angestrebt, wobei die Wasserwirtschaftsämter als<br />

ausführende Stellen die Ansprechpartner waren.<br />

Datenquellen<br />

Als Datenquellen dienten die Förderunterlagen bei den bayerischen Wasserwirtschaftsämtern. 22 der 24<br />

Ämter beteiligten sich <strong>bis</strong>her am Förderprogramm. Zur Überprüfung <strong>des</strong> Rücklaufs diente die Liste der Gesamtprojekte,<br />

die von der Bewilligungsstelle, dem Bayerischen Staatsministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und<br />

Umweltfragen geführt wird.<br />

Tabelle 157: Datengrundlage und Anzahl der Rückläufe<br />

Datenart Datenquelle Grundgesamtheit Rücklauf<br />

Quantitative Daten<br />

Primärstatistiken<br />

Sekundärstatistiken,<br />

Datenabgleich<br />

Qualitative Daten<br />

Primärdaten<br />

Sekundärdaten/<br />

Datenabgleich<br />

Angaben der<br />

Wasserwirtschaftsämter,<br />

Fragebögen<br />

StMLU<br />

Fragebögen, Befragung<br />

von Mitarbeitern der<br />

WWA/Expertengespräche<br />

101 Projekte<br />

Wasserwirtschaftsämter 101 Projekte<br />

StMLU<br />

74 Projekte (Fragebögen),<br />

29 abgeschlossene<br />

Vorhaben<br />

74 Projekte, 29 abgeschlossene<br />

Vorhaben<br />

Probleme und Grenzen der gewählten Methodik<br />

Eine Totalerfassung war nicht möglich, weil trotz telefonischer Nachfragen zu einigen Projekten keine Angaben<br />

gemacht wurden. 256 Insgesamt flossen jedoch 73 % der ausgegebenen Fragebögen zurück, die damit<br />

256 Gründe für die Nichtabgabe: Personeller Engpass, Urlaub, Außendienstarbeiten.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

eine sehr breite und zuverlässige Bewertungsbasis bilden. 257 Der hohe Rücklauf wurde dadurch mit begünstigt,<br />

dass die Wasserwirtschaftsämter von der Bewilligungsstelle ausdrücklich zur Mitwirkung aufgefordert<br />

wurden.<br />

Für einzelne Fragestellungen, insbesondere bei der Beantwortung der Querschnittsfragen, wird auf jene 29<br />

Maßnahmen zurückgegriffen, die von den Wasserwirtschaftsämtern als abgeschlossen gemeldet wurden.<br />

10.5.5 Maßnahme Hochwasserschutz - Finanzielle Umsetzung<br />

Die Angaben zur finanziellen Umsetzung sind den Jahresberichten 2000 <strong>bis</strong> 2002 entnommen. Hierbei ist zu<br />

beachten, dass das <strong>EU</strong>-Haushaltsjahr von den Zeitvorgaben <strong>des</strong> indikativen Gesamtfinanzierungsplans (Kalenderjahr)<br />

abweicht.<br />

Die finanzielle Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgt grundsätzlich auf dem Wege der Vorfinanzierung<br />

durch den Freistaat und eine regelmäßige Anforderung der Förderbeträge bei der <strong>EU</strong>. Die <strong>EU</strong>-<br />

Beteiligung beträgt maximal 50% der öffentlichen Ausgaben. Es wurden zwischen 2000 und 2002 mehr<br />

Aufwendungen bewilligt und ausgezahlt, als ursprünglich geplant waren (vgl. Tabelle 158). Wie im Folgenden<br />

dargestellt, liegt die finanzielle Beteiligung der <strong>EU</strong> schon über den Vorgaben für die Jahre 2000-2002 als<br />

auch der Gesamtplanung. Der Förderanteil liegt jedoch bei den ausgezahlten Mitteln von 57,5 Millionen €<br />

nur bei 43 statt bei 50%. Dies hängt maßgeblich mit den Anfangsprojekten zusammen. Denn nach dem<br />

Pfingsthochwasser von 1999 wurden zahlreiche Maßnahmen gestartet, die in den Förderzeitraum hineinreichen,<br />

jedoch nur zum <strong>Teil</strong> auch über die Fördermaßnahme nach VO 1257/99 abgerechnet werden können –<br />

sei es wegen <strong>des</strong> früheren Maßnahmenbeginns oder wegen fehlender Förderfähigkeit aus fachlicher Sicht.<br />

Nach Angaben <strong>des</strong> StMLU ist die hohe Mittelbindung darauf zurückzuführen, dass sich die meisten Projekte<br />

über mehrere Jahre erstrecken und die beantragten Fördermittel bereits gebunden werden, bevor ein Projektabschluss<br />

prognostiziert werden kann. Hinzu kommt, dass aus Gründen, die mit den benötigten<br />

Grundstücken zusammen hängen, in der Regel nicht alle Projekte umgesetzt werden. Trotzdem hat die Auszahlung<br />

mittlerweile für die ersten drei Jahre schon 80% der Gesamtplanung erreicht. Die ausgezahlte <strong>EU</strong>-<br />

Beteilung liegt, bezogen auf die Gesamtplanung, bereits bei 69%.<br />

Tabelle 158: Maßnahme Hochwasserschutz - Finanzielle Umsetzung 2000-2002<br />

Bewilligte<br />

Förderfälle<br />

Öffentliche Aufwendungen davon <strong>EU</strong>-Beteiligung<br />

bewilligt ausgezahlt bewilligt ausgezahlt<br />

Realisiert 106 126,6 Mio. € 57,5Mio. € 57,5 Mio. € 24,6 Mio. €<br />

Plan (2000 –2002) a<br />

100 347 Mio. € 16,4 Mio. €<br />

Realisierungsgrad 106% 387% 176% 351% 150%<br />

Plan (2000 – 2006) a<br />

71,6 Mio. € 35,8 Mio. €<br />

Realisierungsgrad 177% 80 % 161% 69 %<br />

a Gemäß 2. Antrag auf Änderung <strong>des</strong> Indikativen Gesamtfinanzierungsplan vom 25.1.2002<br />

Stand: 31.12.2002<br />

257<br />

Um eine vergleichbare Datenqualität zu erreichen, waren allerdings umfangreiche Nacherhebungen und Präzisierungen von Angaben<br />

erforderlich.<br />

429


430<br />

10.5.6 Darstellung und Analyse <strong>des</strong> <strong>bis</strong>her erzielten Outputs<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Von den 22 Wasserwirtschaftsämtern, die sich <strong>bis</strong> Ende 2002 am Förderprogramm beteiligten, wurden 74<br />

Projekte über die Fragebögen gemeldet. Sie ließen sich folgenden Kategorien zuordnen:<br />

• Deicherneuerung und –sanierung,<br />

• Retentionsraumschaffung,<br />

• Ökoausbau,<br />

• vorbereitende Maßnahme/Grunderwerb,<br />

• Sonstiges.<br />

Bei einigen Maßnahmen wurden zu dieser Fragestellung mehrere Begriffe angekreuzt, was zu einer Grundlage<br />

von 105 Nennungen führte.<br />

Tabelle 159: Fördermaßnahmen nach Projekttypen<br />

Projektkategorien<br />

Nennungen<br />

Anzahl %<br />

Deicherneuerung/-sanierung 21 20<br />

Retentionsraumschaffung 32 30<br />

Ökoausbau 17 16<br />

Vorbereit. Maßnahmen/Grunderwerb 31 30<br />

Sonstiges 4 4<br />

Insgesamt 105 100<br />

Regionale Verteilung<br />

Die Darstellung der regionalen Verteilung der Maßnahmen und Projekte erscheint angesichts der Aufgabenstellung<br />

„Hochwasserschutz“ als nicht sehr sinnvoll, da die Verteilung der Gewässer und die damit einhergehenden<br />

Probleme keiner regionalen Gleichverteilung folgen. Allein schon aufgrund der unterschiedlichen<br />

Fließdynamik der Gewässer in Nord- und Südbayern sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich, die sich<br />

auch in den eingesetzten Kosten widerspiegeln. So werden beispielsweise in Nordbayern kaum Deiche erstellt,<br />

dafür wird aber um so mehr in Retentionsräume investiert.<br />

Erreichung der gesetzten Ziele<br />

Bei der Erfassung der quantifizierten Ziele der Fördermaßnahmen zum Hochwasserschutz 258 wurden neben<br />

den von der <strong>EU</strong>-Kommission vorgegebenen Zielen (Bau von Deichhinterwegen, Bau von ortsnahen Deichen<br />

und Schaffung von abflusshemmenden Strukturen) zwei Ziele neu aufgenommen. Als viertes Ziel wurde die<br />

„geschaffene Retentionsfläche“ berücksichtigt, um so den Erfolg vorbeugender Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

besser beurteilen zu können. Weil zudem zu dem Ziel “Bau von ortsnahen Deichen” nur subjektive<br />

Aussagen hinsichtlich dem Wert möglich sind, den die Maßnahme für die Bevölkerung hat, wurde ergänzend<br />

das Ziel „Anzahl der Personen, die direkt vom Deichbau profitieren“ eingeführt.<br />

Bei den Hinterdeichwegen und der Retentionsraumschaffung wurde eine ca. dreifache Erfüllung der Zielwerte<br />

erreicht. Abflusshemmende Strukturen wurden etwa doppelt so häufig realisiert wie ursprünglich geplant<br />

(vgl. Tabelle 160). Dieser hohe Realisierungsgrad dürfte auf zwei Ursachen zurück gehen:<br />

• Zum einen wurden die Zielvorgaben auf der Grundlage <strong>bis</strong>heriger Fördererfahrungen formuliert;<br />

• Zum anderen bestand zu Programmbeginn und angesichts der zuvor erlebten Hochwässer ein Stau<br />

von Projekten, der nun rasch abgebaut werden konnte. Insgesamt entspricht es der Strategie <strong>des</strong><br />

Programms, vorrangig besonders wirkungsvolle Maßnahmen zu realisieren.<br />

258 Vgl. dazu den 1. Zwischenbericht <strong>des</strong> Bewertungsteams.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 160: Bewertungsindikatoren für Maßnahmen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes<br />

Indikator<br />

Zielwerte Realisation<br />

2000 <strong>bis</strong> 2002<br />

1. Bau von Deichhinterwegen 10 km /Jahr<br />

88,51 km<br />

(29,5 km/J)<br />

2. Bau ortsnaher Deiche 5km/Jahr<br />

2. Ersatz<br />

3.<br />

Anzahl von Personen, die direkt von<br />

Maßnahmen profitieren<br />

Schaffung von abflusshemmenden<br />

Strukturen<br />

100.000 m²/Jahr<br />

4. Zusatz Schaffung von Retentionsraum 1-2 Mio m³/Jahr<br />

156.512 Personen<br />

(52.000 Pers./J)<br />

624.000 m²<br />

(208.000 m²/J)<br />

13,6 Mio m³<br />

(4,5 Mio m³/J)<br />

Einsatz der Mittel<br />

Die Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Maßnahmen gibt Tabelle 161 wieder. Bei Projekten mit<br />

kombinierten Maßnahmen sind, wenn keine Differenzierung der Mittelansätze erfolgte, die Mittel zu gleichen<br />

<strong>Teil</strong>en auf die Einzelmaßnahmen verteilt worden. Obwohl nur 20% der Projektnennungen auf Deicherneuerung<br />

entfallen, wurden hierfür mehr als die Hälfte der Mittel eingesetzt. Dies ergibt sich aus der Notwendigkeit<br />

zur Ausführung umfangreicher Tiefbaumaßnahmen mit kostenintensivem Einsatz von Maschinen und<br />

Personal.<br />

32 % der in den Fragebögen angegeben Projekttypen beschäftigten sich mit der Schaffung oder der Bereitstellung<br />

von Retentionsraum. Der Anteil der <strong>bis</strong>her dafür verbrauchten Mittel war im Verhältnis dazu mit 9%<br />

relativ gering. Noch weniger Mittel beanspruchten die Vorhaben mit dem Schwerpunkt „Ökoausbau“, weil<br />

hierzu i.d.R. keine größeren technischen und personellen Aufwendungen anfallen. Es handelte sich außerdem,<br />

verglichen etwa mit den Deichbaumaßnahmen, um relativ kleine Projekte. Zu berücksichtigen ist aber<br />

auch, dass die kostenintensiven Deichbaumaßnahmen zumeist in kleinerem Umfang auch <strong>Teil</strong>-Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Ökoausbaus einschließen, auch wenn dies nicht explizit so erfasst wird.<br />

Weil als Folge <strong>des</strong> Pfingsthochwassers 1999 etliche Schutzmaßnahmen bereits vor dem offiziellen Start <strong>des</strong><br />

Förderprogramms begonnen wurden und <strong>des</strong>halb nicht anteilig über <strong>EU</strong>-Fördermittel abgerechnet werden<br />

konnten, liegt der Förderanteil <strong>des</strong> EAGFL an den gesamten öffentlichen Aufwendungen für den Hochwasserschutz,<br />

bezogen auf die 29 als abgeschlossen dargestellten Projekte, <strong>bis</strong>her nur bei ca. 24 %.<br />

Tabelle 161: Hochwasserschutzmaßnahmen nach Projektkategorien und Mitteleinsatz<br />

Projektkategorien<br />

Projekte Mitteleinsatz (1000 €)<br />

Anz. % Insgesamt %<br />

Deicherneuerung/-sanierung 21 20 19.213 57<br />

Retentionsraumschaffung 32 30 3.125 9<br />

Ökoausbau 17 16 1.274 4<br />

Vorbereit. Maßnahmen/Grunderwerb 31 30 9.964 29<br />

Sonstiges 4 4 257 1<br />

Insgesamt 105 100 33.834 100<br />

431


432<br />

10.5.7 Analyse und Bewertung der administrativen Umsetzung<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Publizitätsmaßnahmen<br />

Da durch die Begrenzung der Fördermaßnahmen auf Gewässer I. und II. Ordnung grundsätzlich die Wasserwirtschaftsämter<br />

für die Umsetzung zuständig sind, ist eine weitergehende Veröffentlichung der Fördermöglichkeiten<br />

nicht erfolgt. Das StMLU informierte die Wasserwirtschaftsämter als Letztempfänger auf dem<br />

Dienstweg über die Fördermöglichkeiten. Ergänzend wurde in der Broschüre <strong>des</strong> Bayerischen Landwirtschaftsministeriums<br />

„Programm 2000 – Leistungen für Land und Leute“ auch auf die Fördermaßnahme „vorbeugender<br />

Hochwasserschutz“ hingewiesen.<br />

Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung<br />

Die Durchführung von Maßnahmen, die durch Zuschüsse aus dem EPLR gefördert werden, folgt einem Verfahrensablauf,<br />

der bei allen Vorhaben angewandt wird Tabelle 162). Das Verfahren zur Antragstellung, Bearbeitung<br />

und Bewilligung wird sowohl im Programmdokument als auch in der Verfahrensbeschreibung <strong>des</strong><br />

StMLU dargestellt.<br />

Tabelle 162: Verfahrensschritte bei Maßnahmen <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes<br />

Aufstellung eines Bauentwurfs und Eingabe der Daten<br />

↓<br />

Prüfung <strong>des</strong> Bauentwurfs (Verwaltungskontrolle)<br />

↓<br />

Fachtechnische und haushaltstechnische Genehmigung<br />

und Finanzierung<br />

↓<br />

Vergaberechtliches Verfahren<br />

↓<br />

Durchführung der Baumaßnahme<br />

↓<br />

Abschluss der Baumaßnahme<br />

↓<br />

Fortdauernde Verpflichtungen, Kontrollen<br />

Gelegentlich wurden komplexere Projekte auch auf <strong>Teil</strong>projekte aufgeteilt. Dies ist beispielsweise dann vorgenommen<br />

worden, wenn erwartet wurde,<br />

• dass das gesamte Vorhaben nicht innerhalb <strong>des</strong> Förderzeitraumes abzuschließen sein wird;<br />

• dass bautechnische Trennungen hinsichtlich der Förderfähigkeit notwendig waren oder<br />

• unterschiedliche Finanzierungskonzepte angewandt wurden.<br />

Der Umfang und die Dauer machten es zuweilen erforderlich, Projekte in mehrere Realisierungsphasen zu<br />

gliedern. So wurden z.B. vorbereitende Maßnahme wie Grunderwerb teilweise als eigene Vorhaben geführt,<br />

bevor auf den neu erworbenen Flächen zu einem späteren Zeitpunkt Baumaßnahmen erfolgten.<br />

Ein von der Genehmigungsstelle entwickelter Laufzettel 259 ist von den Letztempfängern für je<strong>des</strong> Projekt<br />

anzulegen. Die Inhalte folgen den festgelegten Verfahrensschritten. Dies gilt insbesondere für die Prüfung<br />

<strong>des</strong> Bauentwurfs, welcher in einer baufachlichen Stellungnahme behandelt wird:<br />

• Unterlagen sind vollständig;<br />

• Angaben sind plausibel;<br />

259 Vgl. Laufzettel 1 – Genehmigung EAGFL, Abteilung Garantie. Interne Arbeitunterlage <strong>des</strong> StMLU, Stand: 09.04.2003.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• unter Beachtung der baufachlichen Stellungnahme ist das Projekt technisch sinnvoll, wirtschaftlich<br />

und sparsam ausgerichtet;<br />

• Erläuterungsbericht stellt ausreichenden Bezug zum <strong>EU</strong>-Programm her (Ziel, Maßnahme, Begründung);<br />

• zuschussfähige Kosten nach VO (EG) 1685/2000 wurden überprüft und festgelegt;<br />

• Projekt stimmt mit den Gemeinschaftspolitiken (Schutz und Verbesserung der Umwelt, Gleichberechtigung<br />

von Männern und Frauen) überein bzw. ist in seiner Wirkung neutral;<br />

• Gegenkontrolle: Das Vorhaben wird aus keinem anderen <strong>EU</strong>-Programm gefördert.<br />

Kriterien der Zuschussfähigkeit<br />

Als Kriterien dienen die von der Länderarbeitsgemeinschaft -LAWA- aufgestellten Leitlinien 260 für einen zukunftsweisenden<br />

Hochwasserschutz. Sie enthalten detaillierte Vorgaben für die Vorhabenskategorien:<br />

• natürlicher Rückhalt,<br />

• technischer Hochwasserschutz,<br />

• weitergehende Hochwasservorsorge.<br />

Mitnahmeeffekte<br />

Dadurch, dass überwiegend gängige Maßnahmen realisiert werden, für die früher keine <strong>EU</strong>-Mittel verfügbar<br />

waren, sind gewisse Mitnahmeeffekte kaum zu vermeiden. Auf der anderen Seite erlaubt das erweiterte<br />

Finanzvolumen sowohl die Realisierung von mehr Projekten als auch das Vorziehen besonders wirkungsvoller<br />

Schutzmaßnahmen. Insofern ist von einer grundsätzlich additionalen Mittelverwendung auszugehen. Dies<br />

um so mehr, als der Hochwasserschutz seit den Überschwemmungen der letzten Jahre hohe politische Priorität<br />

genießt und eine Einschränkung nationaler bzw. regionaler Mittel unter das frühere Niveau nicht anzunehmen<br />

ist.<br />

Nach Angaben aus dem StMLU betrug in den Jahren vor 1999 die jährlichen Aufwendungen an den Gewässern<br />

I. und II. Ordnung für Hochwasserschutz und deren Unterhaltung rund 78 Millionen Euro. Im Jahre 1999<br />

wurden diese Mittel auf 92 Millionen € aufgestockt. Mit Beginn der Kofinanzierung durch die Europäischen<br />

Gemeinschaft (EAGFL und EFRE) wird mit einem durchschnittlichen jährlichem Mitteleinsatz von 115 Mio. €<br />

<strong>bis</strong> zum Jahr 2020 gerechnet.<br />

Koordination mit anderen Förderbereichen<br />

Vorschläge für die Art der <strong>Förderung</strong> von Projekten entlang der Gewässer werden von den Wasserwirtschaftsämtern<br />

entwickelt; die Entscheidung darüber fällt das StMLU in Abstimmung mit der jeweiligen Bezirksregierung.<br />

Insofern ist auf der Entscheidungsebene eine ausreichende Koordination sicher gestellt.<br />

Eine andere Fördermöglichkeit für Maßnahmen, die der Sicherung von Flächen entlang der Fließgewässer<br />

dienen, besteht im Rahmen <strong>des</strong> Ziel 2-Programms unter der Verantwortung <strong>des</strong> Bayerischen Wirtschaftsministeriums.<br />

Hier können im Schwerpunkt 1 grundsätzlich EFRE-Mittel für Projekte <strong>des</strong> technischen Hochwasserschutzes<br />

eingesetzt werden. Diese Vorhaben zielen jedoch in erster Linie auf den Schutz von Gebieten<br />

mit überwiegend gewerblicher Nutzung und stehen damit nicht in direkter Konkurrenz zu den Fördermaßnahmen<br />

im EPLR. Eine inhaltliche Abstimmung zwischen den Förderbereichen erfolgt über die Bezirksregierungen.<br />

Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Umweltverbände<br />

Da jede Maßnahme, die Veränderungen am Gewässerkörper oder an den angrenzenden Grundstücken zur<br />

Folge hat, ein Planfeststellungsverfahren benötigt, sind im Rahmen <strong>des</strong> wasserrechtlichen Verfahrens Gebietskörperschaften,<br />

Interessenverbände und Vertreter von sonstigen Trägern öffentlicher Belange automatisch<br />

beteiligt worden. Eine Reihe von öffentlichen Institutionen (insbesondere Gebietskörperschaften) hat<br />

260 vgl.: Länderarbeitsgemeinschaft Wasser 1995: Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz.<br />

433


434<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

sich zudem aktiv durch Entwicklung von Konzepten und Projekten gegen Hochwasser in den Verfahrensablauf<br />

eingeschaltet. Dieses Engagement wird von den Wasserwirtschaftsämtern sehr geschätzt.<br />

Programmbegleitung<br />

Mit der Wasserwirtschaftlichen Vorhabens- und Leistungsdatei (WAL) werden alle Projekte begleitet. Dies<br />

beginnt mit der Eingabe der Vorhabens- und Planungsdaten <strong>des</strong> Bauentwurfs. Nach der Prüfung <strong>des</strong> Bauentwurfs<br />

werden die Daten in der WAL ergänzt und angepasst. Der nächste Schritt ist die Darstellung der<br />

Finanzierung gemäß Finanzplan. In der WAL wird das Jahresbauprogramm bzw. der Förderumfang festgelegt.<br />

Während der Bauphase werden in der WAL die Projektausgaben geführt und mit dem Bayerischen<br />

Mittelbewirtschaftungssystem bzw. der Staatsoberkasse abgeglichen. Nach Abschluss der Baumaßnahme<br />

wird der geprüfte und genehmigte Schlussbericht bzw. Verwendungsnachweis in die WAL aufgenommen.<br />

Der hauptsächlich auf Finanzdaten aufgebaute Bericht ist zwar auch mit Angaben zu Zielen versehen. Eine<br />

Basis für ein erfolgsorientiertes jährliches Monitoring bietet er jedoch nicht.<br />

Der Schlussbericht und der Verwendungsnachweis könnten für die Evaluation einzelner Projekte eine gute<br />

Grundlage darstellen. Weil diese Berichte allerdings erst zum Abschluss der Projekte zur Verfügung stehen,<br />

bieten sie wenig Informationsgehalt während der Projektlaufzeit.<br />

Zu den abgeschlossenen Projekten an Gewässern II. Ordnung lagen die Verwendungsnachweise fast vollständig<br />

vor. Zu den Maßnahmen an Gewässern I. Ordnung existierte dagegen <strong>bis</strong> Ende 2002 erst ein<br />

Schlussbericht, obwohl die Wasserwirtschaftsämter bei der Befragung bereits 14 Vorhaben als „abgeschlossen“<br />

einstuften.<br />

Kontrolle<br />

Neben der internen Kontrolle, die alle Maßnahmen gemäß der Verfahrensbeschreibung 261 permanent begleitet,<br />

wurden folgende Prüfungen durchgeführt:<br />

• Prüfung von jeweils 4 Vorhaben durch das Referat Finanzkontrolle <strong>des</strong> StMLU in den Haushaltsjahren<br />

2001 und 2002;<br />

• Prüfung von je 3 Vorhaben durch die bescheinigende Stelle im Staatsministerium der Finanzen im<br />

gleichen Zeitraum;<br />

• Prüfung von 4 Vorhaben <strong>des</strong> Prüfdienst Buchprüfung nach Auswahl durch das Hauptzollamt Hamburg-Jonas<br />

- Zentrale Betrugsbekämpfungsstelle - für das Haushaltsjahr 2000; dieses Prüfung erfolgt<br />

nach der EG-Verordnung 4045/89 und wurde von einem Mitarbeiter der Regierung der Oberpfalz<br />

durchgeführt.<br />

Diese Kontrollen dienen der ständigen Verbesserung <strong>des</strong> Verfahrensablaufs und haben zur Transparenz der<br />

Vorhaben beigetragen. Unter anderem haben sie zu einer Verbesserung und Standardisierung der Prüfverfahren<br />

geführt. Aufgrund der nachträglichen Konkretisierung der Bewilligungskriterien kam es in acht Fällen<br />

zu Rückzahlungen von Fördermitteln.<br />

Verwaltungsaufwand und Aufwand für die Letztempfänger<br />

Jede Maßnahme <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes verursacht einen spezifischen Zeit- und Personalbedarf.<br />

Nicht zuletzt sind externe Faktoren (Witterung) und die Notwendigkeit zu eigentumsrechtlichen<br />

Regelungen mit dafür verantwortlich, wie rasch ein Vorhaben umgesetzt werden kann. So lassen sich z.B.<br />

Vorhaben mit vorbereitender Wirkung zumeist in einer kürzeren Zeit durchführen als die eigentlichen „Kernprojekte“.<br />

Für die eigentumsrechtliche Übertragung eines Grundstücks mit willigem Besitzer sind im Mittel 4<br />

<strong>bis</strong> 10 Tage zu veranschlagen. Fehlende Bereitschaft zur Eigentumsübertragung kann Projekte stark verzö-<br />

261 Verfahrensbeschreibung für Maßnahmen <strong>des</strong> staatlichen Wasserbaus - Gewässer erster Ordnung - gefördert durch den “Plan zur<br />

<strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes” EAGFL, Abteilung Garantie, interne Arbeitunterlage <strong>des</strong> StMLU mit dem Stand vom<br />

08.04.2003


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

gern. Dies ist grundsätzlich nicht auszuschließen, wenn z.B. bei einer Deichbaumaßnahme eine Vielzahl von<br />

Grundstücken entlang eines Gewässerlaufes betroffen sind.<br />

Für Maßnahmen <strong>des</strong> Ökoausbaus und der Herstellung von Retentionsflächen wurde von den Wasserwirtschaftsämtern<br />

ein Zeitbedarf von 3 <strong>bis</strong> 9 Monaten angegeben. Eine Verallgemeinerung verbietet sich aber<br />

auch hier. Dies gilt analog für Deichbaumaßnahmen. Sie sind die umfangreichsten und zugleich personalintensivsten<br />

Projekte mit einer Min<strong>des</strong>t-Umsetzungszeit von 9 <strong>bis</strong> 18 Monaten.<br />

Bei den Wasserwirtschaftsämtern werden die Projekte in der Regel von mehreren Mitarbeitern begleitet, um<br />

je nach Entwicklungsfortschritt unterschiedlichen Sachverstand einsetzen zu können. Bei den Baumaßnahmen<br />

vor Ort ist das WWA für die Bauleitung verantwortlich. Externe Ingenieurbüros werden unter anderem in<br />

Entwurfsplanungen und Vermessungen eingebunden.<br />

10.5.8 Ziel- und Wirkungsanalyse anhand der relevanten Bewertungsfragen<br />

10.5.8.1 Plausibilitätsprüfung, Hinzufügen von Kriterien und Indikatoren<br />

Die im Katalog der gemeinsamen Bewertungsfragen (Dok. VI/12004/00) formulierten Fragen, Kriterien und<br />

Indikatoren ermöglichen nur eine eingeschränkte Evaluierung der Maßnahmen im Bereich <strong>des</strong> präventiven<br />

Hochwasserschutzes. Deshalb wurden entsprechend den Zielsetzungen <strong>des</strong> Programms folgende Kriterien<br />

und Indikatoren zusätzlich definiert:<br />

Kriterium IX.2-4.: Schutz von Leib und Leben sowie von Hab und Gut durch die Abwehr von Gefahren,<br />

die durch Hochwasser verursacht werden;<br />

Der präventive Hochwasserschutz dient in erster Linie der Abwehr von Gefahren durch Hochwasser. Dies<br />

geschieht hauptsächlich durch den Bau von Deichen und die Optimierung der Fließeigenschaften und Gewässer.<br />

Um die Wirkungen <strong>des</strong> Programms ausreichend erfassen und bewerten zu können, wurde das Kriterium<br />

IX.2-4. mit folgenden zusätzlichen Indikatoren neu definiert:<br />

• Indikator IX.2-4.1.: Anzahl der Einwohner, die direkt von der Sicherungsmaßnahme <strong>des</strong> Siedlungsraumes<br />

profitieren (Anzahl);<br />

• Indikator IX.2-4.2.: Gesicherte Infrastruktureinrichtungen (Beschreibung);<br />

• Indikator IX.2-4.3.: Herstellung von Retentionsraum (in m³);<br />

• a) davon geschaffene Flächen mit auetypischen Strukturen (in m²);<br />

• Indikator IX.2-4.4.: Erweiterung <strong>des</strong> Durchflussquerschnitts (in m²).<br />

10.5.8.2 Beitrag zum Erhalt oder zur Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der ländlichen Bevölkerung<br />

(Frage IX.1)<br />

Grundsätzlich stehen Einkommenswirkungen nicht im Vordergrund <strong>des</strong> Interesses an Schutzmaßnahmen<br />

gegen Hochwasser. Sie lassen sich zudem wegen <strong>des</strong> vorsorgenden Charakters der Schutzmaßnahmen<br />

auch kaum quantifizieren. Dazu müsste ein Mit-Ohne-Vergleich angestellt werden können und zugleich eine<br />

Aussage über die Wahrscheinlichkeit von Hochwasserschäden und deren Höhe möglich sein. Weil dies<br />

problematisch ist, kann die Mehrzahl der in Tabelle 163 aufgeführten Kriterien und Indikatoren nicht behandelt<br />

werden.<br />

435


436<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 163: Kriterien und Indikatoren zur Bewertung von Einkommenswirkungen<br />

Kriterium<br />

Indikator<br />

Kriterium/Indikator Beantwortet<br />

IX.1-1. Erhaltung/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens aus landwirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten<br />

IX.1-1.1. Anteil <strong>des</strong> auf Grund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens<br />

der landwirtschaftlichen Bevölkerung<br />

(€/Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

IX.1-1.2. Verhältnis von {Kosten} zu {Umsatzerlösen} der geförderten,<br />

mit den landwirtschaftlichen Betrieben in Zusammenhang ste-<br />

IX.1-1.3.<br />

(n)<br />

henden Tätigkeiten<br />

Erhalt/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der landwirtschaftlichen<br />

Bevölkerung als indirekte Wirkung von Investitionen in ländliche<br />

Infrastruktur (Beschreibung)<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

(X)<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

a<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.1-2. Erhaltung/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens aus nichtlandwirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

IX.1-2.1. Anteil <strong>des</strong> auf Grund der Beihilfe erzielten Bruttoeinkommens<br />

von nicht in landwirtschaftlichen Betrieben tätigen Begünstigten<br />

(€/Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

(X)<br />

IX.1-2.2. Anteil der ländlichen, nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung, die<br />

Einkommen aus Transaktionen/Beschäftigungsverhältnissen<br />

bezieht, welche auf Grund von Beihilfen in nichtlandwirtschaftlichen<br />

Sektoren getätigt wurden bzw. entstanden sind (in %)<br />

(X)<br />

IX.1-2.3 Erhalt/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der nichtlandwirt-<br />

X<br />

(n) schaftlichen Bevölkerung als indirekte Wirkung von Investitionen<br />

in ländliche Infrastruktur (Beschreibung)<br />

IX.1-2.4 Erhalt/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens im ländlichen Raum in<br />

X<br />

(n) der Planungs- und Realisierungsphase von Projekten<br />

a<br />

Z.B. aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit oder noch nicht eingetretenen oder messbaren Wirkungen.<br />

Einkommensverbesserungen für die Landwirtschaft (Kriterium IX.1-1)<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Vergabeverfahrens besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, dass beim Ausbau oder der<br />

Entwicklung von Hochwasserschutzprojekten Landwirte direkt von den durchgeführten Maßnahmen profitieren.<br />

Einkommenswirkungen bei Landwirten sind nur als indirekte Wirkungen grob erfassbar:<br />

• in Form von Zusatzeinkommen aus der Pflege und dem Erhalt (nicht Bau) von Einrichtungen <strong>des</strong> vorbeugenden<br />

Hochwasserschutzes; diese sind teilweise mit Maßnahmen <strong>des</strong> pflegenden <strong>Naturschutzes</strong><br />

(Landschaftspflege) vergleichbar 262 sowie<br />

• durch Stabilisierung von Erträgen und/oder Verminderung von Bewirtschaftungsaufwendungen als<br />

Folge von Hochwasserschutzmaßnahmen.<br />

Erhalt/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der landwirtschaftlichen Bevölkerung als indirekte Wirkung<br />

von Investitionen in ländliche Infrastruktur (Beschreibung, Indikator IX.1-1.3)<br />

In 42 der 74 zurück gesandten Fragebögen wurde von den Wasserwirtschaftsämtern angegeben, dass<br />

landwirtschaftliche Betriebe von den Maßnahmen betroffen seien. Dabei sei davon auszugehen, dass in 20<br />

Fällen (27 % der Grundgesamtheit) eine positive Einkommenswirkung durch die Sicherung von insgesamt<br />

2.506 ha Grünland und 2.443 ha Ackerland erreicht werden konnte. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl aller<br />

101 Verfahren dürften demnach<br />

262<br />

Die Maßnahmen werden im Rahmen <strong>des</strong> Pflege- und Unterhaltungsprogramm vergeben. Häufige Auftragnehmer sind nach Aussagen<br />

der Wasserwirtschaftsverwaltung die Maschinenringe.<br />

X<br />

X


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• ca. 3.400 ha Grünland und<br />

• ca. 3.300 ha Ackerfläche<br />

nachhaltig vor Überschwemmungsschäden geschützt werden. Welche Einkommensvorteile damit zusammen<br />

hängen, ist schwer abzuschätzen, weil von den potenziell begünstigten Betrieben keine Informationen<br />

zur Produktionsstruktur und Bewirtschaftungsintensität ihrer Betriebe vorliegen.<br />

Soweit landwirtschaftliche Flächen für Deichbauvorhaben beansprucht wurden, erfolgte jeweils eine Kompensation<br />

<strong>des</strong> Substanzverlustes – in der Mehrzahl der Fälle monetär zum Verkehrswert, in wenigen Fällen<br />

auch durch Bereitstellung von Ersatzland. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 67 ha Grünland und 112<br />

ha Ackerland über die Wasserwirtschaftsämter aufgekauft. Die Bereitschaft zum Verkauf von Grundstücken<br />

für Zwecke <strong>des</strong> Hochwasserschutzes war nach Aussagen der zuständigen Bearbeiter in den Ämtern unterschiedlich.<br />

Von weniger gut zu nutzenden Flächen in potenziellen Überschwemmungsbereichen sich zu<br />

trennen, fiel den Landwirten sichtlich leichter.<br />

Relativ unbedeutend war im Berichtszeitraum die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen als<br />

Retentionsraum ohne Eigentumsübergang. Dafür wurden überwiegend Flächen herangezogen, die keiner<br />

landwirtschaftlichen Nutzung unterlagen.<br />

Tabelle 164: Für Hochwasserschutzmaßnahmen beanspruchte landwirtschaftliche Flächen<br />

Art der Flächenbeanspruchung<br />

Nennungen Grünland Ackerland<br />

Anzahl % (ha)<br />

(ha)<br />

Sicherung von Anbauflächen durch Hochwasserschutz 20 27 2.506 2.443<br />

Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen zu Retentionsraum<br />

26 35 219 520<br />

Flächeninanspruchnahme Kauf 25 34 67 112<br />

durch Tausch 5 7 3,8 8<br />

Nutzungsausfall wird im Ereignisfall entschädigt<br />

(z.B. Retentionsflächen)<br />

7 9 314 536<br />

Erhaltung und Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens von nicht in landwirtschaftlichen Betrieben tätigen<br />

Personen (Kriterium IX.1-2.)<br />

Die nicht landwirtschaftliche Bevölkerung kann in zweifacher Weise Einkommenswirkungen von Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Hochwasserschutzes erwarten. Sie werden nachstehend in allgemeiner Form beschrieben, weil die in<br />

Tabelle 163 aufgeführten Indikatoren nicht in der gewünschten Detailliertheit beantwortet werden können.<br />

(1) Einkommenswirkungen durch die Vergabe von Aufträgen für die Anlage von Hochwasserschutz-<br />

Einrichtungen; dies betrifft in erster Linie regionale Bau- und Handwerksunternehmen. Unter der Annahmen,<br />

dass die Bauleistungen für vorbeugenden Hochwasserschutz von regionalen Unternehmen<br />

erbracht wurden und im bayerischen Bauhauptgewerbe im Schnitt 25,5 % <strong>des</strong> Umsatzes in Form von<br />

Bruttolöhnen der Entlohnung der Angestellten dienen, 263 wären bei einem Bauvolumen von 23,5 Mio €<br />

Brutto-Einkommen von 6 Mio. € über die Maßnahmen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes gebildet worden. Ob<br />

es sich dabei um eine längerfristige Einkommenssicherung handelt, hängt vom weiteren Verlauf der<br />

Hochwassergefährdung und den dadurch ausgelösten Finanzmittelströmen ab.<br />

Auch die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe an Standorten, die früher hochwassergefährdet und für<br />

eine Bebauung nicht zugelassen waren, dürfte mittelfristig zu positiven Einkommenseffekten führen.<br />

437


438<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Von den Wasserwirtschaftsämtern wurde diesbezüglich auf acht Fälle (von 74, = 11 %) mit entsprechenden<br />

Effekten verwiesen. Welche regionalen Einkommenswirkungen dadurch ausgelöst wurden,<br />

lässt sich zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertung nicht abschätzen.<br />

(2) Weitere indirekte Wirkungen von Hochwasserschutzmaßnahmen können sich z.B. in einer Erhöhung<br />

regionaler Potenziale ausdrücken, deren Nutzung eine künftig höhere regionale Wertschöpfung und<br />

Einkommensbildung ermöglicht. Beispiele wären etwa der Ausbau touristischer Infrastruktur im Zusammenhang<br />

mit Deichbaumaßnahmen oder die allgemeine Erhöhung der Attraktivität von Gemeinden<br />

als Wohnstandort.<br />

Von den Wasserwirtschaftsämtern wurde bei den Befragungen für 26 Vorhaben eine Synergie zwischen<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen und der Entwicklung <strong>des</strong> Tourismus genannt. Die häufigsten<br />

Antworten waren: Schaffung von (mehr) Rad- und Wanderwegen (22), Aufwertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

(8), neue Angebote für Angler (5) und Erhöhung der allgemeinen Anreize für den Fremdenverkehr.<br />

Vor allem die Attraktivität der Auebereiche für Zwecke der Naherholung konnte durch die<br />

Schutzmaßnahmen erhöht werden.<br />

Welche Einkommenswirkungen hiervon im Einzelnen ausgingen, kann frühestens in einer späteren Ex post-<br />

Evaluierung quantifiziert werden, wenn die geschaffenen touristischen “Nebenleistungen“ umfassender genutzt<br />

werden.<br />

10.5.8.3 Beitrag zum Erhalt der Lebensbedingungen und <strong>des</strong> Wohlergehens der ländlichen Bevölkerung<br />

als Ergebnis der sozialen und kulturellen Aktivitäten, durch bessere Freizeitangebote<br />

oder durch Verringerung der Abgelegenheit (Frage IX.2)<br />

Tabelle 165: Kriterien und Indikatoren zur Bearteilung von Fördereinflüssen auf die regionalen<br />

Lebensbedingungen<br />

Kriterium<br />

Indikator<br />

Kriterium/Indikator Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

a<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.2-1. Verringerung der Abgelegenheit X<br />

IX.2-1.1. Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe/Haushalte/ Unternehmen,<br />

die Zugang zu geförderten Telekommunikationseinrichtungen/-diensten<br />

haben (in %, Anzahl)<br />

X<br />

IX.2-1.2. Transporte/Wege, die auf Grund von Fördermaßnahmen erleichtert<br />

oder unnötig wurden<br />

X<br />

IX.2-1.3. Hinweise auf wirtschaftliche Tätigkeiten, die sich aus der geförderten,<br />

verbesserten Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />

ergeben haben (Beschreibung)<br />

X<br />

IX.2-2. Erhaltung/Verbesserung der sozialen und kulturellen Einrichtungen,<br />

insbesondere für Jugendliche und junge Familien<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

IX.2-2.1. (g) Anteil der ländlichen Bevölkerung, die Zugang zu sozialen/<br />

kulturellen/sportlichen und freizeitbezogenen Aktivitäten hat, die<br />

von geförderten Einrichtungen abhängen (in %)<br />

X<br />

IX.2-2.2. (n) Anteil der Einrichtungen, die in Tourismusregionen liegen und<br />

soziale/kulturelle/sportliche und freizeitbezogene Aktivitäten<br />

anbieten (in %)<br />

(X)<br />

IX.2-2.3. (n) Hinweise auf Projekte, die im Besonderen die Bedürfnisse von<br />

Jugendlichen und älteren Menschen berücksichtigen (Beschreibung)<br />

X<br />

IX.2-3. Erhaltung/Verbesserung der öffentlichen Einrichtungen in der<br />

unmittelbaren Umgebung, Erhaltung/Verbesserung der Wohnbedingungen<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

263<br />

Vgl. Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung: Statistische Berichte E2110J 200200: Bauhauptgewerbe in Bayern<br />

im Jahre 2002. München 2003, Tabellen 4a und 4c.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

IX.2-3.1. (g) Anteil geförderter Wander- und Radwege*, die einen Beitrag zur<br />

Verbesserung der Freizeitaktivitäten leisten (km, %)<br />

IX.2-3.2. (g) Anteil der Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum,<br />

die auf Grund der Beihilfe geschaffen wurden oder sich verbessert<br />

haben (Anzahl und %)<br />

IX.2-3.3. (n) Hinweise auf die Verbesserung <strong>des</strong> Wohnumfel<strong>des</strong> bzw. der<br />

Wohnstandortqualität und der Lebensbedingungen (Beschreibung)<br />

(X)<br />

IX.2-4. (n) Schutz von Leib und Leben sowie von Hab und Gut durch die<br />

Abwehr von Gefahren, die durch Hochwasser verursacht werden<br />

X<br />

IX.2-4.1. (n) Anzahl der Einwohner, die direkt von Sicherungsmaßnahmen<br />

<strong>des</strong> Siedlungsraumes profitieren (Anzahl)<br />

X<br />

IX.2-4.2. (n) Gesicherte Infrastruktureinrichtungen (Beschreibung) X<br />

IX.2-4.3. (n) Herstellung von Retentionsraum (in m³)<br />

a) davon geschaffene Flächen mit abflusshemmenden Strukturen<br />

X<br />

IX.2-4.4. (n) Erweiterung <strong>des</strong> Durchflussquerschnitts (in m²) X<br />

a Z.B. aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit oder noch nicht eingetretenen oder messbaren Wirkungen.<br />

* Hier handelt sich um Deich- und Deichhinterwege, die als Wander- und Radwege genutzt werden.<br />

Kriterium IX.2-2.: Erhaltung/Verbesserung der sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie<br />

Kriterium IX.2-3.: Erhaltung und Verbesserung der öffentlichen Einrichtungen in der unmittelbaren<br />

Umgebung, Erhaltung/Verbesserung der Wohnbedingungen<br />

Beide Kriterien beziehen sich auf sehr gleichartige Sachverhalte und werden <strong>des</strong>halb gemeinsam behandelt.<br />

Dabei ist es lediglich möglich, Veränderungen im Angebot an lokalen Infrastruktureinrichtungen, nicht jedoch<br />

deren Nutzung (Nachfrage) zu beschreiben. Dazu wäre es erforderlich gewesen, im Einzelfall die ländliche<br />

Bevölkerung zu bestimmen, die von den erhaltenen bzw. neu geschaffenen Einrichtungen profitiert hat.<br />

Kapazitive Auswirkungen auf die lokale Infrastruktur ergeben sich primär im Bereich <strong>des</strong> Wegebaus und <strong>des</strong><br />

Erhalts bzw. Ausbaus von lokalen Naherholungsrichtungen.<br />

Einrichtungen für soziale, kulturelle/sportliche und freizeitbezogene Aktivitäten in Tourismusregionen<br />

(Indikator IX.2-2.2)<br />

Gewässer mit ihrem Ufer sind immer eine Gelegenheit zur Naherholung. Das Bedürfnis, sich entlang von<br />

Flüssen und Bächen aufzuhalten, durch Angebote zu steuern, ist zum einen ein wichtiges Instrument zum<br />

Erhalt von naturschutzwürdigen Lebensräumen, zum anderen aber auch maßgeblich für die Sicherung von<br />

Einrichtungen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes.<br />

Auf die Frage nach einer indirekten <strong>Förderung</strong> von Naherholungseinrichtungen durch die Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

ergaben sich Antworten in 37 der 74 Fragebögen. Durch Mehrfachnennungen wurden<br />

insgesamt 89 Angaben erfasst.<br />

X<br />

X<br />

439


440<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 166: Erhaltung bzw. Schaffung von Naherholungseinrichtungen im Rahmen <strong>des</strong> vorbeugenden<br />

Hochwasserschutzes (n = 37 von 74)<br />

Touristisch nutzbare Einrichtungen<br />

Erhalten Neu erstellt<br />

Bezogen<br />

auf 101<br />

Projekte<br />

Parkplatz - 3 4<br />

Badeweiher 1 3 4<br />

Aussichtsmöglichkeiten 1 8 11<br />

Angelweiher 2 8 11<br />

Sonstiges - 9 12<br />

Wanderwege - 9 12<br />

Lehrpfade 1 9 12<br />

Zugang zum Gewässer 5 30 41<br />

In den 10 Fällen, in denen bestehende Einrichtungen erhalten wurden, handelte es sich um Vorhaben <strong>des</strong><br />

Bestandsschutzes; dabei wurden Weiher, Lehrpfade oder Zugangsmöglichkeiten zu Gewässern im Rahmen<br />

der Hochwasserschutzmaßnahmen verlegt oder umgestaltet und so längerfristig gesichert.<br />

Bei der Herstellung neuer Naherholungseinrichtungen stand die Schaffung geregelter Zugänge zum Gewässer<br />

in 30 Vorhaben im Vordergrund. Diese Erschließung hat natürlich in erster Linie eine Schutzfunktion –<br />

die schnelle Erreichbarkeit z.B. von Deichen und begleitenden Einrichtungen; sie kann aber zugleich auch<br />

eine wichtige Voraussetzung für den Ausbau <strong>des</strong> ländlichen Tourismus darstellen. Dies gilt ebenso für die<br />

relativ hohe Zahl von Fällen, in denen Weiher neu angelegt wurden.<br />

Die Anlage von Wanderwegen und Lehrpfaden wurde bei jeweils 9 Projekten durchgeführt. Aufklärung und<br />

Information über Inhalte und Bedeutung der Gewässer mit ihren Schutzvorkehrungen erhöhen die Akzeptanz<br />

und Einsicht von teilweise sehr umfangreichen Baumaßnahmen und auch Einschränkungen. Diese<br />

Form der Aufklärung vor Ort ist eine Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Hochwasser“.<br />

Geförderte Wander- und Radwege zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Indikator IX.2-<br />

3.1)<br />

In 29 der 74 erhobenen Fälle wurden Wander- und Radwege in Verbindung mit Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

gebaut. Fast alle (87,7 von 88,5 km) Hinterdeichwege, die angelegt wurden, sind als Rad- oder<br />

Wanderwege nutzbar. Auch die Deichwege sind zum größten <strong>Teil</strong> (93% oder 53,5 km von 57,6 km) so entwickelt,<br />

dass sie Wanderern und Radfahrern dienen können. Bei Ortsterminen konnte stichprobenhaft festgestellt<br />

werden, dass diese Wege in die regionalen Radwegenetze mit Hinweistafeln und Markierungen integriert<br />

worden sind. Hochgerechnet auf alle 101 Förderfälle (<strong>bis</strong> 31.12.2002) ist davon auszugehen, dass im<br />

Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

• ca. 120 km Deichhinterwege, die als Rad- und Wanderwege genutzt werden können sowie<br />

• weitere ca. 75 km potenzielle Wander- und Radwege auf den Deichkronen neu entstanden sind.<br />

Verteidigungswege sind in der Regel Zufahrten zu den Deichen, die durch landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

führen. Diese Wege müssen so ausgestattet sein, dass sie auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen<br />

von schweren Fahrzeugen genutzt werden können. Der Ausbau und die Herstellung dieser Wege hat neben<br />

der Hinführung von Radfahrern und Wanderern zu den gewässerbegleitenden Wegen eine verbesserte Erschließung<br />

für landwirtschaftliche Zwecke zur Folge. In den 29 untersuchten Förderfällen wurden Verteidigungswege<br />

bzw. Zufahrten in einer Länge von 103 km erstellt. Hochgerechnet auf alle Förderfälle ergibt sich<br />

eine Weglänge von gut 140 km, die der landwirtschaftlichen Nutzung, grundsätzlich aber auch dem Rad-<br />

und Wandertourismus, zur Verfügung stehen.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Kriterium IX.2-4.: Schutz von Leib und Leben sowie von Hab und Gut durch die Abwehr von Gefahren,<br />

die durch Hochwasser verursacht werden<br />

Die Sicherung von Leib und Leben sowie Hab und Gut steht im Mittelpunkt dieser Maßnahme. Neben den<br />

direkt erfassbaren Auswirkungen im näheren Umfeld darf man nicht vergessen, dass der Nutzen dieser Projekte<br />

auch weiter flussabwärts gesehen werden sollte. In insgesamt 50 Fällen wurden Angaben zu diesen<br />

Fragestellungen abgegeben.<br />

Anzahl der Einwohner, die direkt von Sicherungsmaßnahmen profitieren (Indikator IX.2-4.1)<br />

In 24 Fällen (von insgesamt 74 Fördervorhaben) wurde angegeben, dass durch die Hochwasserschutzmaßnahme<br />

Siedlungsbereiche nachhaltig gesichert werden. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass etwa<br />

156.000 Personen direkt von dieser Maßnahme profitieren. Hochgerechnet auf alle 101 Förderfälle wäre von<br />

etwa 213.000 Begünstigten auszugehen.<br />

Bezogen auf die Ziele <strong>des</strong> “Aktionsprogramm 2020 für Donau- und Maingebiet“ <strong>des</strong> StMLU, das einen ausreichenden<br />

Schutz für 300.000 Einwohner anstrebt, stellen die <strong>bis</strong>herigen Maßnahmen innerhalb von drei<br />

Jahren einen hohen Beitrag dar. Sie unterstreichen die hohe Wertigkeit <strong>des</strong> Hochwasserschutzes in den<br />

Zielen der Lan<strong>des</strong>politik.<br />

Gesicherte Infrastruktureinrichtungen (Indikator IX.2-4.2 (n))<br />

In 28 von 74 Fällen wurden durch die Hochwasserschutzmaßnahmen öffentliche Infrastruktureinrichtungen<br />

gesichert. Dabei handelt es sich primär um Verkehrswege außerhalb und innerhalb von Ortschaften, um<br />

Schulen, Krankenhäuser sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen innerhalb von Siedlungen. Die Schutzmaßnahmen<br />

tragen dazu bei, die Funktion dieser Einrichtungen nachhaltig zu nutzen. Sie verringern mögliche<br />

Kostenbelastungen der öffentlichen Haushalte durch Hochwasser und fördern die Attraktivität der Gemeinden<br />

als Wohn- und Wirtschaftsstandort.<br />

Herstellung von Retentionsraum (Indikator IX.2-4.3 (n))<br />

In 36 der 74 erhobenen Fälle (49 %) umfassten die Maßnahmen zum Hochwasserschutz auch die Schaffung<br />

von Retentionsraum für künftige Hochwässer. In 30 % aller durchgeführten Maßnahmen bildete die Retentionsraumschaffung<br />

sogar das Hauptziel (vgl. Tabelle 159).<br />

Der mit Hilfe <strong>des</strong> Förderprogramms zusätzlich gewonnene Retentionsraum wurde für die 36 analysierten<br />

Fälle mit 13,6 Mio m³ angegeben. Hochgerechnet auf alle Förderfälle ist von einer Ausweitung der Wasserrückhalteflächen<br />

um ca. 18,5 Mio m³ auszugehen. Das im EPLR genannte Ziel der Schaffung von 1 <strong>bis</strong> 2<br />

Mio m³ Retentionsraum pro Jahr wurde damit um ein Mehrfaches überschritten. Darin kommt u.a. zum Ausdruck,<br />

dass die Wasserwirtschaftsverwaltung ihre Anstrengungen bei der Umsetzung <strong>des</strong> Förderprogramms<br />

gezielt auf die Realisierung möglichst wirkungsvoller Projekte konzentrierte.<br />

Herstellung von Flächen mit abflusshemmenden Strukturen (Indikator IX.2-4.3.a (n))<br />

Die Verminderung der Abflussgeschwindigkeit bildet auf der einen Seite ein Ziel der Hochwasserschutzpolitik,<br />

zugleich kann der Einbau abflusshemmender Strukturen in Fließgewässer aber auch als ein Indikator zur<br />

Überprüfung der Zielerreichung verwendet werden. Er beschreibt die „Rauhigkeit“ im Gewässerkörper, mit<br />

der die Abflussdynamik verringert wird. Als Maßnahmen kommen dafür in erster Linie Gehölzanpflanzungen<br />

und die Entwicklung von Röhricht in Frage; aber auch die Öffnung alter Flussschleifen und die Neuentwicklung<br />

von Mäandern wirken in die gleiche Richtung.<br />

441


442<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

In 29 der 74 Projekte wurden Maßnahmen dieser Art durchgeführt. Insgesamt wurden auf einer Fläche von<br />

62,4 ha (20,8 ha/Jahr) abflusshemmende Strukturen neu aufgebaut (z.B. Röhricht) oder wieder nutzbar gemacht<br />

(z.B. alte Flussarme). Hochgerechnet auf die Grundgesamtheit von 101 Förderfällen ergibt sich eine<br />

Maßnahmenfläche von 85 ha. Die als Ziel postulierte Schaffung von 10 ha pro Jahr wurde damit um knapp<br />

das Dreifache übertroffen. Von einer weiteren Expansion dieser Maßnahme ist auszugehen, denn zum<br />

31.12.2002 waren in den 74 analysierten Fällen weitere ca. 450 ha Flächen in Bearbeitung, auf denen abflusshemmende<br />

Strukturen geschaffen werden sollen.<br />

Erweiterung <strong>des</strong> Durchflussquerschnitts (Indikator IX.2-4.4 (n))<br />

Die Erweiterung <strong>des</strong> Durchflussquerschnitts kann als Kennwert für die Aufweitung <strong>des</strong> Flusskörpers herangezogen<br />

werden. Die Möglichkeit, einen Flusskörper aufzuweiten, findet ihre Grenzen in der geologischen<br />

und topografischen Besonderheit <strong>des</strong> Talraumes und <strong>des</strong>sen Nutzung. Neben Siedlungsgebieten und Verkehrswegen<br />

sind gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzungen limitierende Faktoren bei der Herstellung<br />

eines mit weiten Retentionsräumen versehenen Entwässerungssystems.<br />

Die in 34 Fragebögen dargestellten Angaben zum Durchflussquerschnitt müssen immer im Zusammenhang<br />

mit einem konkreten (räumlich begrenzten) Gewässerabschnitt gesehen werden (vgl. Tabelle 167). Die Angaben<br />

streuen zwischen 20 <strong>bis</strong> 880 m² Fläche, um die der Flusslauf in einem bestimmten Abschnitt erweitert<br />

wurde. Daraus ergibt sich beispielsweise für eine Erweiterung von 20 m² bei einer Gewässerbreite von 40 m<br />

eine Erhöhung <strong>des</strong> Abflussquerschnitts von 0,5 m. Die großen Werte der Erweiterung <strong>des</strong> Durchflussquerschnittes<br />

sind Hinweise auf entsprechende Rückverlegung der Deiche.<br />

In jeweils 18 Fällen wurde eine Erweiterung <strong>des</strong> Flussbetts durch die Rücknahme von Deichen bzw. durch<br />

die Absenkung der angrenzenden Flächen angegeben. In 12 Fällen wurde die Verbreiterung durch das Tieferlegen<br />

von Querriegeln, die Vertiefung der Flusssohle oder durch Aufweitung von Brückendurchlässen<br />

erreicht.<br />

Tabelle 167: Fließgewässer mit Angaben zur Erweiterung <strong>des</strong> Durchflussquerschnitts<br />

Gewässer<br />

Durchfluss-Querschnitt<br />

(m²) zusätzlich<br />

Gewässer Durchfluss-Querschnitt<br />

(m²) zusätzlich<br />

Altmühl Variabel, 25 Strogen 200<br />

Itz > 100 Sächsische Saale 20<br />

Rodach 20 – 50 Iller 150<br />

Main > 100 Donau 225<br />

Vils, Naab, Schwarzach 30 Naab, Vils 120<br />

Kinsach 100 Isen Variabel<br />

Isar/Amper 250 Fränkische Saale 30<br />

Isar 150 – 880 Salzach 50<br />

Mehrfachangaben bei einzelnen Flüssen, weil an unterschiedlichen Flussabschnitten Erweiterungen <strong>des</strong> Durchflussquerschnittes<br />

vorgenommen wurden. Die Einzelnennungen wurden in dieser Tabelle aggregiert.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

10.5.8.4 Beitrag zum Erhalt von Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten (Frage IX.3)<br />

Die Frage nach den durch die Hochwasserschutzmaßnahmen ausgelösten Beschäftigungswirkungen hat<br />

nur geringe Relevanz. Direkte und dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten können sich durch einmalige<br />

Maßnahmen nur bedingt entwickeln. Sofern andererseits davon ausgegangen werden kann, dass Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

künftig einen festen Bestandteil in ländlichen Entwicklungsprogrammen ausmachen,<br />

werden auch Beschäftigungswirkungen feststellbar sein. Sie ergeben sich aus der Ausführung von Baumaßnahmen<br />

sowie deren Planung, Kontrolle und Verwaltung. Landwirtschaftliche Arbeitskräfte werden daran nur<br />

in geringem Umfang beteiligt sein.<br />

Indirekte Beschäftigungswirkungen können sich aus der verbesserten Nutzung lokaler oder regionaler Ressourcen<br />

ableiten. Sie gründen sich vor allem auf Vorteile in der Flächennutzung oder auf die synergetische<br />

Nutzung von Hochwasserschutzeinrichtungen z.B. für touristische Zwecke. Eine Quantifizierung dieser Effekte<br />

war zur Halbzeitbewertung nicht möglich. Sie hätte auf der lokalen Ebene einzelbetriebliche Analysen<br />

erfordert, deren Aufwand in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Erkenntnissen stehen dürfte.<br />

Tabelle 168: Kriterien und Indikatoren zur Bewertung von Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

Kriterium<br />

Indikator<br />

Kriterium/Indikator Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

a<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.3-1. Erhaltung/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für<br />

die landwirtschaftliche Bevölkerung<br />

<strong>Teil</strong>w.<br />

IX.3-1.1. Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft, die durch<br />

Fördermaßnahmen geschaffen/erhalten wurden (FTE, Anzahl<br />

Betriebe)<br />

X<br />

IX.3-1.2. Kosten pro Arbeitsplatz, der für die landwirtschaftliche Bevölkerung<br />

erhalten/geschaffen wurde (<strong>EU</strong>R/VE)<br />

X<br />

IX.3-1.3. Erhalt/Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten für die Indirekt<br />

(n) landwirtschaftliche Bevölkerung als indirekte Wirkung der <strong>Förderung</strong><br />

ländlicher Infrastruktur (FTE, Beschreibung)<br />

IX.3-1.4. Kosten pro indirekt geschaffenem oder erhaltenem Arbeitsplatz<br />

X<br />

(n) (Euro je Arbeitsplatz)<br />

IX.3-2. Die jahreszeitlichen Schwankungen der Tätigkeiten konnten<br />

wirksamer ausgeglichen werden<br />

X<br />

IX.3-2.1. Neu geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten während <strong>des</strong><br />

X<br />

(g)<br />

Zeitraums mit geringer landwirtschaftlicher Aktivität (FTE)<br />

IX.3-2.2. Verlängerung der Fremdenverkehrssaison (Tage/Jahr) X<br />

IX.3-3. Die Diversifizierung der Tätigkeiten trägt zur Verbesserung der<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten für die nichtlandwirtschaftliche<br />

Bevölkerung bei.<br />

<strong>Teil</strong>w<br />

IX.3-3.1. Auf Grund der Beihilfe erhaltene/geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für Begünstigte, die nicht in der Landwirtschaft<br />

tätig sind (VE, Anzahl Personen)<br />

X<br />

IX.3-3.2. Kosten pro Arbeitsplatz, der für die nicht in der Landwirtschaft<br />

tätigen Personen erhalten/geschaffen wurde (<strong>EU</strong>R/VE)<br />

X<br />

IX.3-3.3. Erhalt/Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten für die indirekt<br />

(n) nicht-landwirtschaftliche Bevölkerung als indirekte Wirkung der<br />

<strong>Förderung</strong> ländlicher Infrastruktur (FTE, Beschreibung)<br />

IX.3-3.4. Kosten pro indirekt geschaffenem oder erhaltenem Arbeitsplatz<br />

X<br />

(n) (€ je Arbeitsplatz)<br />

IX.3-3.5. Umfang der Beschäftigung in der Planungs- und Realisie-<br />

X<br />

(n) rungsphase von Projekten (in Beschäftigtenjahren)<br />

a<br />

Z.B. aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit oder noch nicht eingetretenen oder messbaren Wirkungen.<br />

443


444<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Erhaltung/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für die landwirtschaftliche Bevölkerung<br />

(Kriterium IX.3-1.)<br />

Erhaltung/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für die landwirtschaftliche Bevölkerung<br />

als indirekte Wirkung der <strong>Förderung</strong> ländlicher Infrastruktur (Indikator IX.3-1.3.(n))<br />

Dank der Präventionsmaßnahmen gegen Hochwasser (vgl. Tabelle 7) wurden im Berichtszeitraum 2.506 ha<br />

Ackerland und 2.443 ha Grünland dauerhaft vor Überschwemmungen gesichert. Auf diesen Flächen wurden<br />

• dauerhaft höhere Erträge gesichert,<br />

• teilweise höherwertige Fruchtfolgen ermöglicht.<br />

Diese Wirkungen können sich auch in einer umfangreicheren bzw. intensiveren Tierhaltung niederschlagen.<br />

Damit verbunden sind allerdings primär Einkommenseffekte, weniger Beschäftigungswirkungen. Es ist davon<br />

auszugehen, dass die durch den Hochwasserschutz erreichte Verbesserung der Anbaubedingungen<br />

ohne nennenswerte Änderung in den landwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen realisierbar ist. Das<br />

schließt nicht aus, dass in Einzelfällen die Landbewirtschaftung <strong>des</strong>halb nicht aufgegeben wird, weil die Bedrohung<br />

durch Hochwassergefahren und die Verstetigung von Flächenerträgen günstigere betriebliche Perspektiven<br />

eröffnet.<br />

Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für die nicht landwirtschaftliche Bevölkerung durch<br />

Diversifizierung (Kriterium IX.3-3.(n))<br />

Erhalt/Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für die nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung<br />

durch <strong>Förderung</strong> der ländlichen Infrastruktur (Indikator IX.3-3.3(n))<br />

Die Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen erfordert den Einsatz von Bauunternehmen. Nach<br />

Angaben der Wasserwirtschaftsämter übernehmen nach erfolgter Ausschreibung zumeist Unternehmen aus<br />

der näheren Umgebung die Bauausführung. Der Umfang der dadurch ausgelösten Beschäftigungswirkungen<br />

kann näherungsweise über das Bauvolumen (Umsätze) geschätzt werden. Dabei werden folgende Ausgangsdaten<br />

angenommen (Zeitraum 2000 <strong>bis</strong> 2002):<br />

• Finanzmitteleinsatz für Deicherneuerung und –sanierung, Retentionsraumschaffung und Ökoausbau:<br />

23,5 Mio €;<br />

• Umsatz je Beschäftigtem im Bauhauptgewerbe in Bayern: 113 T€;<br />

Daraus leitet sich rechnerisch ein Beschäftigungspotenzial von 69 Vollzeit-Arbeitskräften (FTE) für den Untersuchungszeitraum<br />

ab. 264<br />

Hinzu kommen Beschäftigte im Bereich der Maßnahmenplanung, Umsetzungskontrolle und <strong>des</strong> administrativen<br />

Vollzugs der Fördermaßnahmen. Nach Aussagen der Wasserwirtschaftsverwaltung ist eine Quantifizierung<br />

der Personalbindung für einzelne Maßnahmen aufgrund der Vielschichtigkeit der Aufgaben nicht möglich.<br />

Anhaltspunkte liefern die Angaben über den Aufwand bei den einzelnen Maßnahmekategorien (Deichsanierung<br />

<strong>bis</strong> zu 18 Mann-Monate, Grundstücksübertragung ab einer Woche) sowie der Förderanteile bei<br />

dem jeweiligen Gesamtumfang eines Aufgabenbereich in den Ämtern.<br />

Sofern die Maßnahmen zum Hochwasserschutz in touristische Nutzungskonzepte integriert werden, können<br />

sich indirekte Beschäftigungswirkungen z.B. aus einer intensiveren touristischen Nutzung der Fördergebiete<br />

ableiten. Wie beim Indikator IX.2-3.1 bereits ausgeführt wurde, schaffen die Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

zum <strong>Teil</strong> deutliche Attraktivitätsvorteile für die betroffenen ländlichen Gebiete, z.B. durch Erweiterung <strong>des</strong><br />

Rad- und Wanderwegenetzes, durch die Entwicklung naturnaher Auelandschaften oder die Mitnutzung von<br />

Wasserbaumaßnahmen für die Naherholung. Es dürfte sich in allen Fällen um komplementäre Potenziale<br />

264 Vgl. Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung: Statistische Berichte E2110J 200200..., a.a.O., Tab. 4a und 4c.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

handeln, die zusammen mit bereits vorhandenen Standortfaktoren genutzt werden, die jedoch nicht selbst<br />

neue Entwicklungsoptionen eröffnen. In welchem Umfang dadurch zusätzliche Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

geschaffen wurden, war zur Halbzeitbewertung nicht zu erfassen.<br />

10.5.8.5 Beitrag zum Erhalt oder zur Verbesserung von Strukturmerkmalen der Wirtschaft im<br />

ländlichen Raum (Frage IX.4)<br />

Tabelle 169: Kriterien und Indikatoren zur Beurteilung von Wirkungen auf die Wirtschaftsstruktur<br />

Kriterium<br />

Indikator<br />

Kriterium/Indikator Beantwortet<br />

IX.4 -1. Erhaltung/Verbesserung der mit der Landwirtschaft in Zusammenhang<br />

stehenden Produktionsstrukturen<br />

IX.4 -1.1. Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen sich auf<br />

Grund der Fördermaßnahmen Verbesserungen ergeben haben<br />

(Anzahl und % der Betriebe sowie der ha)<br />

IX.4-1.2. Geförderte neue/verbesserte Tätigkeiten, die mit der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugung einschließlich der Vermarktung von<br />

landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen in Zusammenhang<br />

stehen (Beschreibung)<br />

IX.4-1.3. Nutzung von Kapazitäten für geförderte nichtlandwirtschaftli-<br />

che Einrichtungen (in %)<br />

IX.4-2. Das landwirtschaftliche Produktionspotenzial ist vor Naturkatastrophen<br />

geschützt bzw. nach Schädigung hierdurch wieder<br />

aufgebaut worden<br />

IX.4-2.1. Anteil bedrohter Flächen, die auf Grund von Fördermaßnahmen<br />

geschützt werden konnten (in Hektar und %)<br />

IX.4-2.2. Anteil geschädigter Flächen, die auf Grund von Fördermaß-<br />

nahmen wieder regeneriert werden konnten (in ha und %)<br />

IX.4-3. Die Dynamik der Wirtschaftsteilnehmer im ländlichen Raum ist<br />

gefördert und das Potenzial für eine endogene Entwicklung im<br />

ländlichen Raum ist aktiviert worden.<br />

X<br />

X<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

a<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.4-3.1. Hinweise auf eine verstärkte Dynamik/ein verbessertes Potenzial<br />

auf Grund der Fördermaßnahmen (Beschreibung, z. B.<br />

wichtige Netze, Finanzierungstechniken …)<br />

X<br />

IX.4-4. (n) Erhalt/Verbesserung der Standortfaktoren in ländlichen Gebieten<br />

X<br />

IX.4-4.1. Hinweise auf Erhalt/Verbesserung der Standortfaktoren in<br />

X<br />

(n) ländlichen Gebieten (Beschreibung)<br />

a<br />

Z.B. aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit oder noch nicht eingetretenen oder messbaren Wirkungen.<br />

Erhaltung/Verbesserung der mit der Landwirtschaft in Zusammenhang stehenden Produktionsstrukturen<br />

(Kriterium IX.4-1)<br />

Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen sich durch Hochwasserschutzmaßnahmen Verbesserungen<br />

ergeben haben (Indikator IX.4-1.1)<br />

Der Auswertung der 74 Fragebögen zufolge waren von den Schutzmaßnahmen ca. 400<br />

landwirtschaftliche Betriebe betroffen, häufig mit mehreren <strong>Teil</strong>flächen. Nach Schätzung durch die Wasserwirtschaftsverwaltung<br />

und Befragung in den Gemeindeverwaltungen betrafen die Schutzmaßnahmen in den<br />

betroffenen Gemeinde mitunter 100% aller dort aktiven Landwirte. Insofern ist davon auszugehen, dass die<br />

Vorhaben <strong>des</strong> Hochwasserschutzes auf breite Resonanz gestoßen sind, auch wenn im Einzelfall vielleicht<br />

nur kleinere Flächen direkt davon berührt wurden.<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

445


446<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Kriterium IX.4-2: Das landwirtschaftliche Produktpotenzial ist von Naturkatastrophen geschützt bzw.<br />

nach Schädigung hierdurch wieder aufgebaut worden<br />

Anteil bedrohter Flächen, die auf Grund von Fördermaßnahmen geschützt werden konnten (Indikator<br />

IX.4-2.1)<br />

Bei 20 der 74 analysierten Projekte wurden landwirtschaftliche Nutzflächen nachhaltig vor Hochwasser gesichert.<br />

Dabei handelte es sich um 2.506 ha Grünland und 2.443 ha Ackerfläche. Eine räumliche Bezugsgröße<br />

konnte leider nicht definiert werden, <strong>des</strong>halb ist kein prozentualer Anteil errechnet worden.<br />

Sofern für Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz landwirtschaftliche Flächen benötigt wurden, erfolgte<br />

eine Entschädigung in Geld (insgesamt 179 ha) oder durch Bereitstellung von Ersatzflächen (insgesamt 11,8<br />

ha). Da nach Aussagen der Wasserwirtschaftsverwaltung kaum Probleme beim Landankauf auftraten – die<br />

Flächeneigentümer vielmehr bereitwillig verkauften – dürfte der Landverkauf kaum zu einzelbetrieblichen<br />

Entwicklungsengpässen geführt haben.<br />

10.5.8.6 Beitrag zum Erhalt oder zur Verbesserung der Umwelt (Frage IX.5)<br />

Tabelle 170: Kriterien und Indikatoren für Bewertung von Umweltleistungen<br />

Kriterium<br />

Indikator<br />

Kriterium/Indikator Beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.5-1. Verbesserungen in der Landwirtschaft haben Umweltvorteile bewirkt X<br />

IX.5-1.1. Anteil der Flächen, auf denen der Bodenschutz verbessert wurde, insbesondere<br />

durch eine auf Grund von Fördermaßnahmen ermöglichte Verringerung<br />

der Bodenerosion (in ha und %)<br />

X<br />

IX.5-1.2. Verringerte Wasserverluste der Bewässerungsinfrastrukturen auf Grund der<br />

Beihilfe (in ha und in m³/Tonnen pflanzlicher Erzeugnisse)<br />

X<br />

IX.5-1.3. Hinweise auf positive Entwicklungen im Umweltbereich, die mit den Bewirtschaftungsmethoden<br />

und -praktiken sowie der ökologischen Infrastruktur<br />

oder der Bodennutzung in Zusammenhang stehen und auf Fördermaßnahmen<br />

zurückzuführen sind (Beschreibung)<br />

X<br />

IX.5-2. Vermeidung von Verschmutzung/Emissionen, besserer Ausnutzungsgrad<br />

von natürlichen/nicht erneuerbaren Ressourcen<br />

X<br />

IX.5-2.1. Abfälle/Abwasser, die auf Grund von Fördermaßnahmen gesammelt/ behandelt<br />

wurden<br />

X<br />

IX.5-2.2. Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe/Haushalte, die auf Grund von Fördermaßnahmen<br />

Zugang zu erneuerbaren Energien haben (in %)<br />

X<br />

IX.5-2.3. Bessere Nutzung oder Einsparung nichterneuerbarer Ressourcen (Anzahl<br />

X<br />

(n) und Art der Projekte, die hierzu beigetragen haben, Umfang, Beschreibung)<br />

IX.5-2.4.<br />

(n)<br />

Durch die <strong>Förderung</strong> veränderter Ausstoß an CO2, NH3 und CH4 X<br />

IX.5-3. Erhaltung/Verbesserung nichtlandwirtschaftlicher Flächen im Sinne von biologischer<br />

Vielfalt, Landschaften oder natürlichen Ressourcen<br />

X<br />

IX.5-3.1. Erhalt/Verbesserung nichtlandwirtschaftlicher Flächen im Hinblick auf Arten- X<br />

(n) <strong>bis</strong><br />

IX.5-3.5.<br />

(n)<br />

vielfalt, Landschaften, Wasser, Boden, Klima/Luft (Beschreibung)<br />

IX.5-4. Verbesserte Kenntnisse über Umweltprobleme und -lösungen im ländlichen<br />

Raum bzw. größeres Bewusstsein hierfür<br />

X<br />

IX.5-4.1. Die Wirtschaftsteilnehmer im ländlichen Raum haben den Informationsaustausch<br />

oder den Zugang zu Informationen über umweltfreundliche Tätigkeiten<br />

auf Grund von Fördermaßnahmen verbessern können (Anzahl, %)<br />

X<br />

Kriterium IX.5-3: Erhaltung/Verbesserung nichtlandwirtschaftlicher Flächen im Sinne von biologischer<br />

Vielfalt, Landschaften oder natürlichen Ressourcen


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Erhaltung/Verbesserung nicht landwirtschaftlicher Flächen bezüglich Artenvielfalt, Landschaften,<br />

Wasser, Boden und Klima (Indikatoren IX.5-3.1 <strong>bis</strong> IX.3-5.5)<br />

Maßnahmen, die dazu führen, den Hochwasserabfluss durch Aufweitung der Flussquerschnitte, durch natürliche<br />

Retentionsräume und abflusshemmende Strukturen zu regulieren, dienen auch dazu, das Gewässer<br />

mit der Tallandschaft zu verbinden. Nicht nur der sogenannte „Ökoausbau“ kann für den Erhalt oder die Verbesserung<br />

im Sinne der biologischen Vielfalt förderlich sein, sondern auch technische Maßnahmen wie beispielsweise<br />

die Rückverlegung von Deichen, Aufweitung von Brückendurchlässen, Entfernung von Sohlschwellen,<br />

Anlage von Flutmulden, Mäanderneubildung und ähnliches.<br />

(1) Entwicklung von Aue-Strukturen<br />

Zu 47 der 74 analysierten Förderfälle wurden Angaben zur Entwicklung der Auenlandschaft gemacht. Sie<br />

bezogen sich jeweils auf Einzelprojekte, wobei insgesamt 74 Nennungen zustande kamen (vgl. Tabelle 171).<br />

Demnach wurde in 39 Projekten die Entwicklung eines Auwalds bzw. einer Weichholzaue vorrangig berücksichtigt.<br />

Altarmbiotope wurden in sieben Vorhaben neu gestaltet bzw. reaktiviert. Die Entstehung von Hochstaudenfluren<br />

betraf sechs Fälle, jeweils in 4 Fällen wurden Feuchtwiesen, Altwässer oder Röhrichtstandorte<br />

entwickelt. Weitere Vorhaben umfassten zumeist kleinflächige Gestaltungsmaßnahmen an Niedermooren,<br />

Brachflächen oder ausgewählten Gründlandflächen. Insgesamt macht die hohe Zahl der Nennungen deutlich,<br />

dass hier eine naturnahe Entwicklung der Auelandschaft angestrebt wird.<br />

Tabelle 171: Art der hergestellten Aue-Strukturen<br />

Aue-Strukturen Anz. % Aue-Strukturen Anz. %<br />

Auwald/Weichholzaue 39 53 Sukzession/Selbstentwicklung 3 4<br />

Altarmbiotope 7 10 Initialpflanzung 2 3<br />

Hochstaudenflur 6 8 Brache 2 3<br />

Feuchtwiesen 4 5 Ufergehölz 1 1<br />

Röhricht 4 5 Extensiv genutztes Grünland 1 1<br />

Altwasser 4 5 Niedermoor 1 1<br />

Summe 74 100<br />

(2) Schutzgebiete (Naturschutz, Wasserschutz, Trinkwasserschutz u.ä.)<br />

In 19 der 74 Fälle (26 %) wurden Schutzgebiete gefördert. Dies betraf die Erhaltung/Sicherung ebenso wie<br />

deren Erweiterung. Als Instrumente wurden dazu eingesetzt: Grunderwerb, Sanierung der Schutzgebiete,<br />

dauerhafte Sicherung <strong>des</strong> Schutzbereichs, Deichrückverlegung, Umwandlung von Ackerflächen zu Grünland<br />

und Reaktivierung der Flussaue. Um einen dauerhaften Schutz zu erreichen, wurden auch Vorhaben<br />

amtlich festgesetzt.<br />

(3) Verhinderung von Eingriffen in Schutzgebiete<br />

Durch gezielte Maßnahmen wurde in 13 Fällen ein drohender Eingriff in Schutzgebiete verhindert. Letztlich<br />

sollen auf diese Weise massive Maßnahmen <strong>des</strong> technischen Gewässerbaus (einschließlich Deichbau),<br />

Rodungen und regelmäßige Gewässerräumungen vermieden werden. Dies wurde u.a. durch folgende Maßnahmen<br />

erreicht bzw. gefördert:<br />

• Verbot ackerbaulicher Nutzung von <strong>Teil</strong>flächen oder Verpflichtung zur Verminderung der Bewirtschaftungsintensität<br />

zur Begrenzung der Bodenerosion und <strong>des</strong> Nährstoffeintrags in die Fließgewässer;<br />

• Rückverlegung der Deiche;<br />

• Unterstützung der Rückhaltekapazität von abflusshemmenden Strukturen.<br />

447


448<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

10.5.8.7 Gesamtbetrachtung der Fördermaßnahme hinsichtlich Inanspruchnahme und erzielten<br />

Wirkungen<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> vorbeugende Hochwasserschutzes im Bereich der Gewässer I. und II. Ordnung sind regelmäßige<br />

Aufgaben der Wasserwirtschaftsämter. Das Programm mit seinen Zielsetzungen entspricht voll<br />

dem Aufgabenbereich dieser Behörde. Sie ist sowohl für die Planung, als auch für die Antragstellung und<br />

Durchführung der Fördermaßnahmen verantwortlich. Deshalb verwundert es nicht, dass fast „aus dem Stand<br />

heraus“ der größte <strong>Teil</strong> der insgesamt geplanten Projekte bereits <strong>bis</strong> zum Jahr 2002 in die Umsetzungsphase<br />

gegangen ist. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Projekte zumeist über einen längeren Zeitraum<br />

laufen, so dass ein rascher Start Vorteile bietet. Auf der anderen Seite bedeutet dies, dass i.d.R. mehrere<br />

Haushaltsjahre von der Umsetzung betroffen sind, was die Begleitung und Bewertung der Vorhaben insofern<br />

erschweren kann, als der technische Realisierungsgrad nicht mit der finanziellen Abwicklung kongruent sein<br />

muss.<br />

Die Zahl der bewilligten Förderfälle liegt mit 106 etwas über den Planvorgaben (100). Deutlich überschritten<br />

wurden die ursprünglichen Förderziele für den Zeitraum 2000-2002 bei den bewilligten Gesamtaufwendungen<br />

(387% <strong>des</strong> Soll-Wertes); selbst wenn man den gesamten Umfang <strong>bis</strong> 2006 betrachtet liegen die jetzigen<br />

Bindungen bei 177%. Entsprechend hoch sind auch die Werte bei der <strong>EU</strong>-Beteiligung: <strong>bis</strong> 2002 bei 331%<br />

sowie <strong>bis</strong> 2006 bei 161%. Diese hohe Mittelbindungen bei den Zusagen werden jedoch in der Regel nicht<br />

ausgeschöpft. Bei einer Reihe von Projekten treten im Lauf der Umsetzung mitunter mehrjährige Verzögerungen<br />

auf, so dass ein planmäßiger Abruf der eingeplanten Fördermittel nicht eingehalten werden kann. Die<br />

Mittelüberbindungen dienen somit der Deckung dieser Lücken im Mittelabruf und sind Voraussetzung für die<br />

vollständige Ausschöpfung <strong>des</strong> im Programmplanungszeitraum zur Verfügung stehenden Finanzvolumens.<br />

Der häufigste Grund für diese Verzögerungen in der Projektumsetzung sind Probleme beim Ankauf von<br />

Grundstücken innerhalb der Planungsabschnitte.<br />

Die Grundlage der Erhebung zu den Indikatoren bilden einmal die 74 Rücklaufe von den zum Zeitpunkt der<br />

Befragung 106 bewilligten Fällen sowie daraus 29 Maßnahmen, die von den Wasserwirtschaftsämtern als<br />

„abgeschlossen“ gemeldet wurden.<br />

Die Mehrzahl der Projekte diente der Schaffung von Retentionsraum, wenngleich hierfür nur ein geringer<br />

Mittelanteil eingesetzt wurde. Dagegen entfielen auf die Sanierung von Deichen zwar 57 % der Mittel, jedoch<br />

nur 20 % der Projekte. Insgesamt wurden die quantifizierten Ziele der Fördermaßnahmen um mehr als das<br />

Doppelte erfüllt. Als wesentliche Ergebnisse sind fest zu halten:<br />

• Sicherung der Einwohner vor Hochwasser: 156.512 Personen;<br />

• Sicherung von landwirtschaftlichen Anbauflächen: 3.400 ha Grünland, 3.300 ha Ackerfläche;<br />

• Anlage von 200 km Wegen an/auf Deichen und Retentionsflächen, die nahezu umfassend auch als<br />

Wander- und Radwege genutzt werden und eine Erweiterung der touristischen Potenziale der Regionen<br />

darstellen;<br />

• Gezielte Besucherlenkung über die Anlage touristischer Einrichtungen, z.B. in Form von Lehrpfaden,<br />

Angel- oder Badeweiher.<br />

Mit Hilfe der <strong>EU</strong>-Fördermittel konnten nach Aussagen der Wasserwirtschaftsämter insgesamt mehr Projekte<br />

in Angriff genommen und zahlreiche Vorhaben zeitlich vorgezogen werden. Insofern ist grundsätzlich eine<br />

additionale Verwendung der Fördermittel anzunehmen.<br />

Die Sicherung von Anbau-, Siedlungs- und Gewerbeflächen hat einen direkten Einfluss auf die regionalen<br />

Lebensbedingungen sowie die Struktur und Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum. Indirekte Wirkungen<br />

ergeben sich durch die Verstärkung touristischer Attraktivitäten, die Sicherung von Nutzflächen und<br />

als Beschäftigungs- und Einkommenseffekte über die Planung und Umsetzung der Bauvorhaben.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Die Wiederherstellung einer intakten Tallandschaft mit dem Fluss und seiner Flussaue führt über die Aufweitung<br />

der Flussquerschnitte und der Inanspruchnahme natürlicher Retentionsräume zur Wiederherstellung<br />

von abflusshemmenden Strukturen. Im Rahmen der <strong>bis</strong>herigen Fördermaßnahmen <strong>des</strong> vorbeugenden<br />

Hochwasserschutzes sind unterschiedliche Aue-Lebensräume (Auwälder, Altarme, Hochstaudenflur) neu<br />

entstanden oder wieder hergestellt worden.<br />

Da der Verantwortungsbereich der Wasserwirtschaftsämter als verantwortliche Umsetzungsbehörde nur die<br />

Gewässer I. und II. Ordnung umfasst, bleibt auch das Programm <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes<br />

nur auf diese Gewässerkategorien beschränkt. Grundsätzlich sollte <strong>des</strong>halb geprüft werden, ob nicht mit der<br />

Umsetzung einer größeren Zahl von Kleinprojekten an den Oberläufen (Gewässer III. Ordnung) eine Entschärfung<br />

der Hochwassersituation an den Unterläufen erreicht werden könnte. Dazu kämen etwa technische<br />

Rückhaltemaßnahmen oder der Ausweis von Retentionsflächen in Frage. Die weiträumige Umsetzung<br />

solcher Kleinmaßnahmen könnte die gleiche Wirkung entfalten wie wenige Großvorhaben an den Unterläufen,<br />

ohne in gleichem Maße Eingriffe in bestehende Nutzungen und Strukturen zu verursachen. Zudem wäre<br />

eine Inanspruchnahme von Flächen für die Wasserrückhaltung breiter gestreut.<br />

10.6 Kritische Wertung <strong>des</strong> vorgegebenen Bewertungsrasters und Überlegungen für die Ex post-<br />

Bewertung<br />

Die von der <strong>EU</strong>-Kommission vorgegebenen Bewertungsfragen, -kriterien und -indikatoren bilden grundsätzlich<br />

einen geeigneten und sinnvollen Leitfaden zur Bewertung der unter Art. 33 angebotenen Maßnahmen.<br />

Sie ermöglichen eine europaweit einheitliche Evaluierung der Maßnahmen zur <strong>Förderung</strong> der Anpassung<br />

und Entwicklung von ländlichen Gebieten, sowohl was die Vergleichbarkeit einzelner Ergebnisse betrifft als<br />

auch hinsichtlich der Erfassung zentraler Wirkungsbereiche. Dennoch erkannten die Bewerter im Lauf der<br />

Halbzeitbewertung, dass die Bewertung von Programmen zur ländlichen Entwicklung nach fest vorgegebenen<br />

Indikatoren an ihre Grenzen stößt und durch andere, qualitative Methoden flankiert werden sollte. Qualitative<br />

Ansätze schränken zwar die Vergleichbarkeit von Ergebnissen ein, mit ihrer Hilfe lassen sich jedoch<br />

multifaktorielle und komplexe Wirkungszusammenhänge besser beschreiben als durch Verwendung quantitativer<br />

Parameter.<br />

Vor allem angesichts <strong>des</strong> geringen Abstands zwischen dem Beginn <strong>des</strong> Förderzeitraums und der Evaluierung,<br />

jedoch auch aus grundsätzlichen methodischen Problemen heraus, konnten einzelne Indikatoren in<br />

den gewünschten Dimensionen und Untergliederungen nicht geliefert werden. Zudem wirkt sich die Vorgabe,<br />

bestimmte Indikatoren liefern zu müssen, zwangsläufig auf die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Ergebnisse<br />

aus. Die Komplexität der einzelbetrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge bzw.<br />

der Einfluss einer Vielzahl von externen Faktoren auf die begünstigten Akteure und sonstigen Ziele macht<br />

eine saubere und zuverlässige Quantifizierung von Netto-Effekten vor allem im Einkommens- und Beschäftigungsbereich,<br />

aber auch im Umweltsektor, nur eingeschränkt möglich. Viele Indikatoren lassen sich in der<br />

gewünschten Tiefe letztendlich nur mit Hilfe von Schätzmethoden oder makroökonomischen Modellen quantifizieren,<br />

deren Ergebnisse mit entsprechenden Fehlern behaftet sind. Der Zwang zur Quantifizierung konkreter<br />

Indikatoren kann insoweit zu Scheinergebnissen führen, die nicht der Realität entsprechen und auch<br />

für länderübergreifende Aussagen hinsichtlich der Förderwirkungen nur bedingt geeignet sind.<br />

Im Fall der vorliegenden Halbzeitbewertung konnten die fünf Bewertungsfragen und die dazu gehörigen<br />

Kriterien und Indikatoren das breite Wirkungsspektrum der fünf in Bayern unter Art. 33 angebotenen Maßnahmen<br />

nur bedingt darstellen. Vor allem für den Bereich Hochwasserschutz mussten zusätzliche Indikatoren<br />

definiert werden, um die Förderwirkungen erfassen zu können. Ein Großteil der Indikatoren traf auf diese<br />

Fördermaßnahme nicht zu. Auch zur Evaluierung der Maßnahme „Schutz der Umwelt, Naturschutz und<br />

Landschaftspflege zur Sicherung und Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes“ war das vorgegebenen Bewertungsraster<br />

ungeeignet. Hier wären verstärkt naturschutzfachliche Bewertungen mit Vor-Ort-Stichproben<br />

449


450<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

wünschenswert. Wie schon in Abschnitt 10.4.8.1 dargestellt, sollten die Maßnahmen nach Art. 33 Tiret 11<br />

besser mit den Fragen, die für die Agrarumweltmaßnahmen nach Art. 22 – 24 aufgestellt sind, bewertet werden.<br />

Da vor allem für den Art. 33 mit seinem breiten Spektrum an unterschiedlichen Strategien und Maßnahmen<br />

nicht für alle Bereiche ausreichend Indikatoren definiert werden können, sollte grundsätzlich überlegt werden,<br />

ob nicht die methodischen Vorgaben für eine eventuelle Fortschreibung der Halbzeitbewertung bzw. die<br />

Ex post-Bewertung <strong>des</strong> EPLR auf wenige zentrale Indikatoren beschränkt werden sollten, die für alle Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Förderspektrums <strong>des</strong> Art. 33 beantwortet werden können. Die weitere fachliche Bewertungsmethodik<br />

sollten die Evaluatoren selbst entwickeln, in Anlehnung auf die individuelle Umsetzung der Inhalte <strong>des</strong><br />

Art. 33 durch die Länderbehörde.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

11 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen<br />

11.1 Methodischer Ansatz<br />

Die Beantwortung der kapitelübergreifenden Querschnittsfragen orientiert sich eng an der Vorgehensweise<br />

zur Evaluierung der einzelnen Fördermaßnahmen bzw. Kapitel der VO 1257/99. Aus diesem Grund werden<br />

im folgenden Abschnitt nur Änderungen und Ergänzungen der kapitelspezifischen Bewertungsansätze beschrieben.<br />

11.1.1 Skizzierung <strong>des</strong> Untersuchungs<strong>des</strong>igns<br />

Die Diskussion der Querschnittsfragen bezieht sich grundsätzlich auf alle <strong>bis</strong>her im Rahmen <strong>des</strong> EPLR<br />

durchgeführten Maßnahmen. Angesichts <strong>des</strong> geringen zeitlichen Abstan<strong>des</strong> zwischen Beginn <strong>des</strong> Förderzeitraumes<br />

und der Halbzeitbewertung konnten jedoch einzelne Kriterien und Indikatoren für manche Maßnahmen<br />

noch nicht beantwortet werden. Nicht in die Beantwortung der Querschnittsfragen einbezogen wurden<br />

das FFH-Programm (<strong>Förderung</strong> von Natura 2000-Gebieten) sowie der Vertragsnaturschutz im Wald, da<br />

beide Programme <strong>bis</strong>lang in Bayern noch nicht umgesetzt wurden.<br />

11.1.2 Datenerhebung und -auswertung<br />

Die Informationen zur Beantwortung der Querschnittsfragen lassen sich nach ihrer Herkunft in drei Gruppen<br />

gliedern:<br />

• Daten, die bereits zur Bearbeitung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen dienten: Die Informationen<br />

wurden aus den jeweiligen Abschnitten entnommen und auf der Ebene <strong>des</strong> Gesamtprogramms<br />

zusammen gefasst;<br />

• Zusätzliche primärstatistische Daten, die über die kapitelspezifischen Bewertungsfragen hinaus<br />

gehen: Sie wurden durch schriftliche und persönliche Befragungen erhoben;<br />

• Sekundärdaten, die zusätzlich beschafft und aufbereitet wurden: Sie dienen vor allem dazu, eine<br />

Maßnahmen übergreifende Vergleichsbasis zu schaffen und entstammen Veröffentlichungen <strong>des</strong><br />

Bayerischen Lan<strong>des</strong>amtes für Statistik und Datenverarbeitung (Kreisdaten 2001, Landwirtschaftszählung<br />

1999), der laufenden Raumbeobachtung <strong>des</strong> StMLU sowie <strong>des</strong> StMLF (Agrarbericht, Buchführungsergebnisse).<br />

Auch die Ergebnisse der Regionalanalyse bieten eine Grundlage für die Diskussion<br />

der programmübergreifenden Wirkungen.<br />

11.2 Bewertungsfragen<br />

11.2.1 Querschnittsfrage 1 - Beitrag <strong>des</strong> Programms zur Stabilisierung der Bevölkerungszahlen<br />

auf dem Land<br />

Erhaltung/<strong>Förderung</strong> einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur durch die <strong>Förderung</strong> junger Menschen<br />

(Kriterium Q 1-1)<br />

Wie bereits in der Regionalanalyse in Abschnitt 4 dargestellt, leben mit einem Anteil von über 20 % zwar<br />

relativ viele Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum Bayerns; diese positive Entwicklung wird jedoch<br />

durch die Abwanderung junger Menschen auf der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wieder relativiert,<br />

so dass letztendlich die „produktive“ Bevölkerung zwischen 18 und 65 Jahren mit einem Anteil von<br />

451


452<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

62,8 % im ländlichen Raum leicht unterrepräsentiert ist (bayerischer Durchschnitt: 64,3 %). Die gezielte <strong>Förderung</strong><br />

vor allem junger Landwirte und Arbeitnehmer könnte somit einen <strong>Teil</strong> dazu beitragen, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für junge Menschen zu schaffen und deren Abwanderung zu verhindern.<br />

Mit Ausnahme der Junglandwirteförderung, die jedoch nicht Bestandteil <strong>des</strong> EPLR und somit dieser Halbzeitbewertung<br />

ist, können alle in Bayern angebotenen landwirtschaftlichen Förderprogramme grundsätzlich<br />

unabhängig vom Alter und Geschlecht der Antragsteller in Anspruch genommen werden. Deshalb lassen<br />

sich auch keine direkten Effekte auf die Altersverteilung der Personen ableiten, die an den Programmen <strong>des</strong><br />

EPLR teilgenommen haben bzw. von diesen profitierten. Für einzelne Fördermaßnahmen konnte jedoch<br />

nachgewiesen werden, dass bestimmte Altersklassen sie von sich aus besonders häufig in Anspruch nahmen.<br />

Hierzu wurde die Altersverteilung von Personen oder Haushalten, die an den Agrarumweltprogrammen,<br />

an Maßnahmen im Bereich Forstwirtschaft sowie an der Diversifizierungsförderung teilgenommen haben,<br />

der Gesamtheit aller Betriebe im ländlichen Raum Bayerns gegenüber gestellt. 265<br />

Demnach profitierten überdurchschnittlich viele Personen unter 30 Jahren von den Maßnahmen im Agrarumweltbereich<br />

sowie der Diversifizierungsförderung. Während im Durchschnitt aller bayerischen Betriebe<br />

nur 15 % der Beschäftigten unter 30 Jahre alt sind, beträgt deren Anteil bei Betrieben, die<br />

• am Kulturlandschaftsprogramm/Vertragsnaturschutzprogramm teilnahmen, 17 % und<br />

• an der Diversifizierungsförderung nach Art. 33 teilnahmen, 21 % (vgl. Tabelle 172).<br />

Der forstwirtschaftliche Maßnahmenbereich 266 zeigt ein entgegengesetztes Bild: Nur 1 % der <strong>Teil</strong>nehmer war<br />

hier unter 30 Jahre alt.<br />

Tabelle 172: Verteilung der auf den geförderten Betrieben beschäftigten Personen nach Alter und<br />

Geschlecht<br />

Landwirtschaftliche Beschäftigte<br />

< 30 Jahre 30 <strong>bis</strong> 39 J 40 J. u. älter männlich weiblich<br />

Alle bayerischen Betriebe 15% 21% 65% 63% 37%<br />

<strong>Teil</strong>nehmer am KULAP und VNP 17% 22% 61% 61% 39%<br />

<strong>Teil</strong>nehmer an forstwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen 1% 13% 86% 93% 7%<br />

<strong>Teil</strong>nehmer an der Diversifizierungsförderung<br />

21 % 14 % 64 % 68 % 32 %<br />

Der Anteil der Beschäftigten zwischen 30 und 39 Jahren lag bei den <strong>Teil</strong>nehmern an den Agrarumweltprogrammen<br />

in etwa auf dem Niveau <strong>des</strong> bayerischen Durchschnitts (21 %). Die Beschäftigten der geförderten<br />

Diversifizierungsbetriebe waren in dieser Gruppe mit 14 % unterdurchschnittlich vertreten. Dies liegt vor<br />

allem daran, dass zusätzliche Einkommensquellen bzw. ein zweites Standbein bevorzugt von Betrieben<br />

gesucht werden, auf denen zwei Generation im erwerbsfähigen Alter wirtschaften. Die Hofnachfolger sind<br />

dann i.d.R. unter 30 Jahre und die ältere Generation über 40 Jahre alt. Dies erklärt auch den entsprechend<br />

hohen Anteil an über 40jährigen Arbeitskräften bei den Diversifizierungsbetrieben. Deren Anteil ist bei den<br />

<strong>Teil</strong>nehmern an forstwirtschaftlichen Maßnahmen mit 86 % besonders hoch. Offensichtlich sind junge Menschen<br />

nur noch bedingt bereit, Betriebe mit forstwirtschaftlichem Schwerpunkt zu führen bzw. zu übernehmen.<br />

Ein Grund für den hohen Anteil älterer Arbeitskräfte dürfte jedoch auch der Mangel an außerlandwirtschaftlichen<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten sein, der in den waldreichen und überwiegend peripher gelegenen<br />

Mittelgebirgen Bayerns besonders ausgeprägt ist.<br />

265 An den Programmen Flurneuordnung und Dorferneuerung nehmen automatisch alle Haushalte und Betriebe eines Verfahrensgebietes<br />

teil, so dass sich keine Unterschiede zwischen der demographischen Zusammensetzung teilnehmender und nicht teilnehmender<br />

Haushalte ableiten lassen.<br />

266 Ohne Vertragsnaturschutz im Wald.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abgesehen von den forstwirtschaftlichen Maßnahmen lassen sich aus der <strong>Förderung</strong> nach VO 1257/99 gewisse<br />

positive Effekte auf den Erhalt einer ausgewogenen Zusammensetzung der Bevölkerung im ländlichen<br />

Raum erkennen. Junge Betriebsleiter sind offensichtlich eher bereit, Ihre Betriebsorganisation an die Vorgaben<br />

und Anforderungen von Förderprogrammen nach dem EPLR anzupassen (KULAP, VNP) oder geförderte<br />

Investitionen zu tätigen (Diversifizierungsförderung). Vor allem bei den Diversifizierungsmaßnahmen<br />

konnte nachgewiesen werden, dass sie eine wichtige Hilfe zur Sicherung und Verbreiterung der Einkommensbasis<br />

darstellen, von der in erster Linie junge Hofnachfolger profitieren. Sie erhalten durch die <strong>Förderung</strong><br />

die Möglichkeit, am Wohn-/Betriebsstandort zusätzliches außerlandwirtschaftliches Einkommen zu<br />

erwirtschaften. Dies dürfte die Gefahr einer einkommens-/beschäftigungsbedingten Abwanderung deutlich<br />

reduzieren und sich somit auch positiv auf die Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung auswirken.<br />

Erhaltung/<strong>Förderung</strong> einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur durch die <strong>Förderung</strong> von Frauen<br />

(Kriterium Q 1-2)<br />

Erwerbstätige Frauen sind im landwirtschaftlichen Sektor generell unterrepräsentiert. Ihr Anteil an allen Beschäftigten<br />

in Land- und Forstwirtschaft beträgt 37 %, während über alle Sektoren betrachtet 44 % der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten in Bayern weiblich sind. Diese Ungleichverteilung im Agrarsektor liegt<br />

zum einen an traditionellen Rollenmustern, wonach Frauen in landwirtschaftlichen Haushalten eher Tätigkeiten<br />

im Haushalt erledigen, während sich Männer stärker auf die Landwirtschaft konzentrieren. Zum anderen<br />

sind Männer aufgrund der körperlichen Anforderungen für viele Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtwirtschaft<br />

besser geeignet. Deshalb sind auch fast alle Fremd-Arbeitskräfte in den Betrieben Männer.<br />

Die Verteilung der Beschäftigten nach Männern und Frauen weicht bei den nach VO 1257/99 geförderten<br />

Betrieben nur geringfügig vom Gesamtdurchschnitt aller bayerischen Betriebe ab, die im Rahmen der Stichprobe<br />

einen Frauenanteil von 37 % aufweisen. Der Frauenanteil, bezogen auf alle Beschäftigten, betrug<br />

• bei KULAP-/VNP-Betrieben 39 %,<br />

• bei <strong>Teil</strong>nehmern an forstwirtschaftlichen Maßnahmen 17 % und<br />

• in Diversifizierungsbetrieben 32 %.<br />

Somit ist der Beitrag der untersuchten Maßnahmen zur <strong>Förderung</strong> von Frauen im ländlichen Raum relativ<br />

gering. Das hängt primär damit zusammen, dass die Fördermaßnahmen grundsätzlich von allen Betrieben<br />

und Personen in Anspruch genommen werden können. Spezifische Maßnahmen, die sich direkt (z.B. durch<br />

Vorgaben in den Förderrichtlinien) oder indirekt (z.B. durch eine besondere Eignung oder Inanspruchnahme)<br />

an Frauen wenden, werden nicht angeboten.<br />

Einfluss <strong>des</strong> Programms auf die Abwanderung der Bevölkerung aus dem ländlichen Raum (Kriterium<br />

Q 1-3)<br />

Jede Form der <strong>Förderung</strong> im EPLR hat direkte oder indirekte Auswirkungen auf Einkommen, Beschäftigung<br />

sowie auf die Lebens- oder Umweltqualität. Grundsätzlich erhöht sich damit die Attraktivität <strong>des</strong> Fördergebietes.<br />

Durch die Standortbindung der landwirtschaftlichen Betriebe profitiert von deren <strong>Förderung</strong> grundsätzlich<br />

der gesamte ländliche Raum. Insofern ist davon auszugehen, dass die Fördermaßnahmen tendenziell<br />

der Abwanderung der Bevölkerung entgegen gewirkt haben. Diesbezüglich ist es wichtig, das sich die vom<br />

Finanzvolumen her bedeutendsten Fördermaßnahmen auf die Regionen mit besonders ausgeprägten strukturellen<br />

Problemen konzentrieren. Sie wirken somit einem weitergehenden Attraktivitäts- und Bevölkerungsverlust<br />

dieser Räume tendenziell entgegen:<br />

• Das Kulturlandschaftsprogramm wurde vor allem in den Regionen mit ungünstigeren Produktionsbedingungen<br />

in Anspruch genommen und trägt dort zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung,<br />

Gestaltung der Landschaft und Erhaltung der natürlichen Umwelt bei.<br />

453


454<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

• Bei der Umsetzung <strong>des</strong> waldbaulichen Förderprogramms lagen die Förderschwerpunkte in den<br />

strukturschwachen Räumen Ostbayerns und in Unterfranken. Vor allem in Verbindung mit der holzbe-<br />

und -verarbeitenden Industrie kommt der Forstwirtschaft in diesen Räumen eine wichtige Bedeutung<br />

zu;<br />

• Der Schwerpunkt sowohl der Flurneuordnung als auch der Dorferneuerung lag im strukturschwachen<br />

nord- und ostbayerischen Raum. Die in diesen Regionen bereit gestellten Mittel betragen in<br />

manchen Landkreisen ein Vielfaches <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>durchschnittes;<br />

• Rund 80 % der <strong>bis</strong>her für die Diversifizierungsförderung gebundenen Fördermittel kommen den<br />

strukturschwachen Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie der Oberpfalz zu Gute.<br />

11.2.2 Querschnittsfrage 2 - Beitrag <strong>des</strong> Programms zur Sicherung der Beschäftigungslage<br />

Erhaltene oder geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten in den land-/forstwirtschaftlichen Betrieben<br />

(Q 2-1)<br />

Die Hinweise und Informationen zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertung ermöglichen keine programmübergreifende<br />

Quantifizierung und Bewertung der Beschäftigungsmöglichkeiten, die direkt oder indirekt in geförderten<br />

land-/forstwirtschaftlichen Betrieben erhalten oder neu geschaffen wurden (Indikator Q 2-1.1). Lediglich<br />

bei den Maßnahmen Flurneuordnung, Dorferneuerung, Diversifizierung und Forstwirtschaft können der<br />

<strong>Förderung</strong> neu geschaffene bzw. abgebaute FTE zugeordnet werden. Eine umfassende Beschreibung der<br />

Beschäftigungseffekte war aus methodischen Gründen nicht möglich. Sie sollte schwerpunktmäßig in der<br />

Abschlussbewertung erfolgen.<br />

Wie Tabelle 173 zeigt, wurden im Rahmen der Umsetzung <strong>des</strong> EPLR insgesamt 45 FTE zusätzlich gebunden.<br />

Hierbei weist die Flurneuordnung einen negativen Beschäftigungssaldo auf (- 53 FTE). Dies liegt daran,<br />

dass dieses Programm die Rationalisierung von Betriebsabläufen mit dem Ziel einer effizienteren Verwertung<br />

von Produktionsfaktoren verfolgt, was zur Freisetzung von Arbeitskräften führen kann. Weiterhin wurde<br />

durch die Strukturförderung eine Vielzahl an Beschäftigungsverhältnissen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

gesichert, deren Anzahl zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht eindeutig quantifiziert werden kann.<br />

Tabelle 173: Auf geförderten land-/forstwirtschaftlichen Betrieben neu geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

(Indikator Q 2-1.1)<br />

FlurneuordnungDorferneuerungDiversifizierungForstwirtschaft<br />

Insgesamt<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten insgesamt (FTE) a<br />

- 53 FTE 0 FTE 24 FTE 74 FTE 45 FTE<br />

- dav. für Betriebsinhaber (Haushaltsmitglieder) (%)<br />

. 0 % 61 %<br />

.<br />

.<br />

- dav. für Nichtfamilienmitglieder (Nicht-HH-Mitgl.) (%)<br />

. 0 % 39 %<br />

.<br />

.<br />

- dav. für Frauen (%)<br />

. 0 %<br />

. 7%<br />

.<br />

- dav. auf Vollzeitstellen (%)<br />

. 0 %<br />

.<br />

.<br />

.<br />

- dav. in nicht-landwirtschaftlichen Erwerbszweigen (%)<br />

. 0 %<br />

.<br />

.<br />

.<br />

- dav. indirekt als Resultat von Angebotseffekten (%)<br />

. 0 %<br />

.<br />

.<br />

.<br />

a<br />

Die Berechnung der „Full Time Equivalents“ (FTE) orientiert sich an der von <strong>EU</strong>ROSTAT verwendeten Methodik. Demnach entsprechen<br />

1.800 Arbeitsstunden pro Jahr (AKh) einer Jahresarbeitseinheit (JAE) bzw. einem FTE. Vgl. Charlier, H. in: <strong>EU</strong>ROSTAT: Struktur<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe in der <strong>EU</strong>. Wichtigste Ergebnisse der Gemeinschaftserhebung 1999-2000. Brüssel 2002, Seite 6.<br />

Erhaltene oder geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten in nicht landwirtschaftlichen Unternehmen<br />

im ländlichen Raum oder in Sektoren, die mit der Landwirtschaft in Zusammenhang stehen<br />

(Kriterium Q 2-2)


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Bis zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertung wurden in nicht-landwirtschaftlichen Unternehmen keine Arbeitsplätze<br />

durch die <strong>Förderung</strong> neu geschaffen. Die Maßnahmen Flurneuordnung, Dorferneuerung sowie Vorhaben<br />

im Bereich der Forstwirtschaft leisteten jedoch einen spürbaren Beitrag zur Sicherung außerlandwirtschaftlicher<br />

Beschäftigungsverhältnisse im ländlichen Raum. Bei den mit der Ausführung der Dorferneuerungs-<br />

und Flurneuordnungsmaßnahmen beauftragten Unternehmen konnten Arbeitsplätze in einem Umfang<br />

von 1.500 FTE dauerhaft gesichert werden (Indikator Q 2-2.1; vgl. Tabelle 174).<br />

Tabelle 174: Durch die <strong>Förderung</strong> erhaltene Beschäftigungsmöglichkeiten in nicht-landwirtschaftlichen<br />

Unternehmen (Indikator Q 2-2.1)<br />

FlurneuordnungDorferneuerungDiversifizierungForstwirtschaft<br />

Insgesamt<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten insgesamt (FTE) a<br />

451 843<br />

0 206 1.500<br />

- dav. für Frauen (%)<br />

.<br />

. 0 %<br />

.<br />

.<br />

- dav. für Personen unter 30 Jahren (%)<br />

.<br />

. 0 %<br />

.<br />

.<br />

- dav. für Nebenerwerbslandwirte (%)<br />

9 % 9 % 0 %<br />

. 9 %<br />

- dav. indirekt als Resultat von Angebotseffekten (%)<br />

.<br />

. 0 %<br />

.<br />

.<br />

a<br />

Die Berechnung der „Full Time Equivalents“ (FTE) orientiert sich an der von <strong>EU</strong>ROSTAT verwendeten Methodik. Demnach entsprechen<br />

1.800 Arbeitsstunden pro Jahr (AKh) einer Jahresarbeitseinheit (JAE) bzw. einem FTE. Vgl. Charlier, H. in: <strong>EU</strong>ROSTAT: Struktur<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe in der <strong>EU</strong>. Wichtigste Ergebnisse der Gemeinschaftserhebung 1999-2000. Brüssel 2002, Seite 6.<br />

Einem gesicherten Arbeitsplatz entsprechen in diesem Fall rund 1.170 AKh bzw. 0,65 FTE.<br />

11.2.3 Querschnittsfrage 3 - Beitrag <strong>des</strong> Programms zum Erhalt oder zur Verbesserung <strong>des</strong><br />

Einkommensniveaus der ländlichen Bevölkerung<br />

Direkte oder indirekte Erhaltung/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der landwirtschaftlichen Bevölkerung<br />

(Kriterium Q 3-1)<br />

Im Rahmen der Halbzeitbewertung ließen sich für die Maßnahmen Flurneuordnung, Dorferneuerung, Diversifizierung<br />

und im Bereich Forstwirtschaft Einkommenseffekte quantifizieren. Demnach erzielten Haushaltsmitglieder<br />

durch die <strong>Förderung</strong> zusätzliche Einkommen in Höhe von 7,9 Mio. € (Indikator Q 3-1.1; vgl.<br />

Tabelle 175). Insgesamt 8.372 Angehörige landwirtschaftlicher Haushalte profitierten von der <strong>Förderung</strong> und<br />

erzielten einen durchschnittlichen Einkommensbeitrag von 949 € je Jahr. Hierzu zählen sowohl gesicherte<br />

Einkommen (indirekte Effekte aus der Umsetzung von Flurneuordnungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen<br />

durch gewerbliche Unternehmen) als auch zusätzliche (direkte) Einkommenswirkungen z.B. aus Rationalisierungs-<br />

(Flurneuordnung) oder Wachstums- bzw. Umstrukturierungsinvestitionen (Diversifizierung). Die<br />

übrigen im EPLR angebotenen Programme leisten ebenfalls einen Beitrag zur Stabilisierung bzw. Steigerung<br />

vor allem der Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, überwiegend durch die Gewährung von Prämien<br />

(KULAP, VNP, Ausgleichszulage). Diese Effekte ließen sich jedoch zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertung<br />

nicht quantifizieren.<br />

Tabelle 175: Durch die <strong>Förderung</strong> erhaltenes oder verbessertes Einkommen der landwirtschaftlichen<br />

Bevölkerung pro Jahr<br />

Einkommen<br />

- in € insgesamt<br />

- in € je Person<br />

- dav. Familienbetriebseinkommen (%)<br />

- dav. Einkommen von Fremd-Arbeitskräften (%)<br />

- dav. aus Diversifizierung (%)<br />

- dav. indir. als Resultat von Angebotseffekten (%)<br />

Flurneuordnung<br />

3.835.190<br />

509<br />

100 %<br />

0 %<br />

0 %<br />

.<br />

Dorferneuerung<br />

3.300.000<br />

28.696<br />

0 %<br />

0 %<br />

0 %<br />

.<br />

Diversifizierung<br />

550.094<br />

6.624<br />

.<br />

.<br />

131 %<br />

.<br />

Forstwirtschaft<br />

256.335<br />

401<br />

.<br />

.<br />

.<br />

.<br />

455<br />

Insgesamt<br />

7.941.619<br />

949<br />

.<br />

.<br />

.<br />

.


456<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Anzahl der Begünstigten 7.534 115 83 640 a 8.372<br />

a Anzahl der Anträge; die Anzahl der Begünstigten ist nicht ermittelbar.<br />

Direkte oder indirekte Erhaltung/Verbesserung <strong>des</strong> Einkommens der nicht landwirtschaftlichen<br />

Bevölkerung (Kriterium Q 3-2)<br />

Auch die nicht landwirtschaftliche Bevölkerung konnte von den im EPLR angebotenen Fördermaßnahmen<br />

profitieren. Aus der Umsetzung von Maßnahmen der Flurneuordnung, Dorferneuerung, Diversifizierung und<br />

Forstwirtschaft ließen sich Einkommenseffekte für knapp 1.900 nicht landwirtschaftlich beschäftigte Personen<br />

ableiten. Sie konnten im Rahmen der <strong>Förderung</strong> Einkommen in einer Höhe von 71 Mio. € bzw. 27.670 €<br />

je Begünstigtem erzielen (Indikator Q 3-2.1; vgl. Tabelle 176). Bei dem begünstigten Personenkreis handelt<br />

es sich um Angestellte entweder von Unternehmen, die mit der Realisierung der Flurneuordnungs- und<br />

Dorferneuerungsmaßnahmen beauftragt wurden oder im Holz verarbeitenden Sektor. Zusätzliches Einkommen<br />

für Nichtlandwirte ermöglichte die Maßnahme Diversifizierung durch die Beschäftigung von 21 Fremd-<br />

Arbeitskräften. Die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung, die mit der Beratung von Förderinteressenten<br />

sowie der Planung, Umsetzung und Kontrolle von Fördervorhaben betraut sind, sind in dieser Rechnung<br />

nicht enthalten.<br />

Tabelle 176: Durch die <strong>Förderung</strong> erhaltenes oder verbessertes Einkommen der nicht landwirtschaftlichen<br />

Bevölkerung<br />

Einkommen<br />

- in 1000 € insgesamt<br />

- in € je Person<br />

- dav. Einkommen im Sektor Fremdenverkehr (%)<br />

- dav. Einkommen aus lokalen Handwerkstätigkeiten/Produkten<br />

(%)<br />

- dav. indir. als Resultat von Angebotseffekten (%)<br />

Flurneuordnung<br />

18.200<br />

28.798<br />

0 %<br />

0 %<br />

.<br />

Dorferneuerung<br />

34.100<br />

28.849<br />

0 %<br />

0 %<br />

.<br />

Diversifizierung<br />

162<br />

7.796<br />

0 %<br />

0 %<br />

.<br />

Forstwirtschaft<br />

18.537<br />

.<br />

0%<br />

0%<br />

.<br />

Insgesamt<br />

70.999<br />

27.670<br />

0 %<br />

Anzahl der Begünstigten 693 1.182 21 . 1.896<br />

11.2.4 Querschnittsfrage 4 - Beitrag <strong>des</strong> Programms zur Verbesserung der Marktposition für<br />

land-/forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse<br />

Auf die Verbesserung der Marktposition richten sich vor allem zwei Maßnahmen:<br />

• Im forstlichen Förderprogramm besteht die Möglichkeit der <strong>Förderung</strong><br />

- von Holzaufbereitungs- und Lagerplätzen,<br />

- von Maschinen und Geräten zur Gewinnung und zum Transport von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen<br />

sowie<br />

- im Bereich Wegebau.<br />

Diese Maßnahmen führen zu einer Verbesserung der Marktposition der Forstwirte, da durch die Optimierung<br />

der Lager-, Verarbeitungs- und Transportkapazitäten höhere Holzpreise erzielt bzw. Kosten<br />

gesenkt werden können.<br />

• Die Maßnahme „Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“<br />

dient der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.<br />

Hierzu können Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse weiter verarbeiten, Investitionszuschüsse<br />

erhalten. Fördervoraussetzung ist eine vertragliche Bindung zwischen der Stufe der landwirtschaftlichen<br />

Erzeuger und den geförderten Verarbeitungs- und Vermarktungsbereichen. Auf diese<br />

0 %<br />

.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Weise wird gewährleistet, dass die Erzeuger an den aus der Investition resultierenden wirtschaftlichen<br />

Vorteilen teilhaben.<br />

Eine Quantifizierung von Wirkungen ist derzeit nicht möglich, weil zu der zuletzt genannten Maßnahme keine<br />

Beantwortung der kapitelübergreifenden Bewertungsfrage vorliegt.<br />

11.2.5 Querschnittsfrage 5 - Beitrag <strong>des</strong> Programms zum Schutz und zur Verbesserung der<br />

Umwelt<br />

Positive Umweltwirkungen als Folge der Kombination von Fördermaßnahmen<br />

Die Erhaltung und Verbesserung der Umweltsituation nahm sowohl in der Programmplanung als auch in der<br />

<strong>bis</strong>herigen Umsetzung einen zentralen Stellenwert ein. So verfolgten zwei Drittel der realisierten Maßnahmen<br />

bzw. die Hälfte der ausgereichten Fördermittel als Hauptziel den Schutz oder die Verbesserung der<br />

Umwelt (Indikator Q 5-1.1). Das KULAP, das VNP sowie der Umwelt- und Naturschutz nach Art. 33 sind<br />

aufgrund ihrer Programmkonzeption und Zielsetzung primär auf die Erhaltung und Verbesserung der Umweltbedingungen<br />

im ländlichen Raum ausgerichtet. Aber auch Einzelmaßnahmen im Rahmen der Programme<br />

Flurneuordnung, Dorferneuerung, Hochwasserschutz nach Art. 33 sowie im Forstbereich verfolgen vorrangig<br />

Umweltziele (vgl. Tabelle 177).<br />

457


458<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 177: Anteil der Förderprojekte und Fördermittel mit positiven Haupt- und Nebenwirkungen auf die Umwelt<br />

Öffentliche<br />

Aufwendungen<br />

Insgesamt Davon mit primärer Umweltzielsetzung<br />

Projekte Öffentliche<br />

Aufwendungen<br />

Projekte Öffentliche<br />

Aufwendungen<br />

insgesamt<br />

Davon mit positiven Nebenwirkungen auf die Umwelt<br />

Projekte Öffentliche<br />

Aufwendungen<br />

Dar.: aufgrund umweltfreundlicher<br />

Technologie<br />

Projekte Öffentliche<br />

Aufwendungen<br />

Dar.: aufgrund verbesserter<br />

landwirtschaftlicher<br />

Praktiken<br />

1000 € Anzahl % % % % % % % %<br />

Ausgleichszulage 347,423 80.806 0% 0% 100% 100% 0% 0% 100% 100%<br />

Natura 2000 a 0 0 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />

KULAP + VNP 655,141 189.352 100% 100% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />

Marktstrukturförderung 23,798 43 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />

Forstwirtschaft 31,242 16.372 1% 4% 38% 17% 76% 23% 24% 77%<br />

Flurneuordnung 174,370 54.340 4% 63% 3% 2% 0% 0% 0% 0%<br />

Dorferneuerung 116,732 10.958 2% 58% 11% 20% 0% 0% 0% 0%<br />

Diversifizierung 1,459 52 0% 0% 62% 62% 100% 100% 0% 0%<br />

Umweltschutz (Art. 33) 20,702 320 100% 100% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />

Hochwasserschutz 33,242 25 40% 72% 31% 20% 0% 0% 100% 100%<br />

VO 1257/99 insges. 1.378,612 352.268 51% 66% 28% 25% 3% 1% 93% 95%<br />

a Maßnahme wurde noch nicht angeboten bzw. umgesetzt.<br />

Projekte


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Von rund einem Viertel der <strong>bis</strong>her bewilligten Maßnahmen bzw. gebundenen Fördermittel konnten als Ergebnis<br />

der Halbzeitbewertung positive Nebenwirkungen auf die Umweltsituation im ländlichen Raum abgeleitet<br />

werden (Indikator Q 5-1.2; vgl. Tabelle 177). Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Ausgleichszulage.<br />

Dieses Programm dient zwar primär dem finanziellen Ausgleich natürlicher Standortnachteile. Es<br />

bewirkt jedoch aufgrund von Förderauflagen, wie z.B. dem Ausschluss intensiver Kulturen wie Mais, Weizen<br />

und Zuckerrüben, eine tendenzielle Extensivierung der landwirtschaftlicher Produktion sowie die Erweiterung<br />

der Fruchtfolgen. Zudem begünstigt die Ausgleichszulage die Aufrechterhaltung einer Flächen deckenden<br />

Landbewirtschaftung und erfüllt somit Ziele der Landschaftspflege. Daneben tragen auch folgende Maßnahmen,<br />

über ihre eigentliche Zielsetzung hinaus, zur Verbesserung der Umweltsituation im ländlichen<br />

Raum bei:<br />

• Flurneuordnung und Dorferneuerung: Sicherung, Anlage und Pflege von ökologisch bedeutenden<br />

Strukturen wie Biotopen, Feldgehölzem, Streuobstwiesen usw.;<br />

• Diversifizierung: Errichtung von Biogasanlagen und Möglichkeiten zur Nutzung und Verarbeitung<br />

nachwachsender Rohstoffe;<br />

• Hochwasserschutz: Anlage von seltenen, für die Artenvielfalt wertvollen Strukturen wie z.B. Auwäldern;<br />

Vermeidung der Überschwemmung und damit der Auswaschung von Nährstoffen aus landwirtschaftlichen<br />

Flächen;<br />

• Forstwirtschaft: Walderschließung und Naturverjüngung.<br />

Fördermaßnahmen mit spürbar negativen Auswirkungen auf die Umweltsituation im ländlichen Raum wurden<br />

im Rahmen <strong>des</strong> EPLR <strong>bis</strong>her nicht durchgeführt (Indikator Q 5-1.3). Umweltneutral verhielten sich 10 %<br />

der bewilligten Maßnahmen bzw. Projekte. Hierunter fallen der Bereich der Marktstrukturförderung sowie<br />

<strong>Teil</strong>e der Forstwirtschaft, Dorferneuerung, Flurneuordnung und Diversifizierungsförderung.<br />

Erhaltung der bestehenden oder Erreichung umweltfreundlicherer Bodennutzungsmuster (Kriterium<br />

Q 5-2)<br />

Mit Ausnahme der Marktstrukturförderung und der Diversifizierung trugen alle im EPLR angebotenen Programme<br />

dazu bei, die Art und Intensität der landwirtschaftlichen Bodennutzung zu stabilisieren oder führten<br />

zur Anwendung umweltgerechterer Bodennutzungsformen. Insgesamt wurde auf 1,9 Mio. ha bzw. 27 % der<br />

Lan<strong>des</strong>fläche die Bodennutzung stabilisiert oder (unter Umweltaspekten) positiv beeinflusst (Indikator Q 5-<br />

2.1; Tabelle 178). 267 Bei den Flächen handelte es sich<br />

• zu 66 % um Dauerkulturen (Grünland, Obstflächen, Wald);<br />

• zu 33 % um Ackerland und<br />

• nur in geringem Umfang um landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen.<br />

Vor allem die Agrar-Umweltprogramme bewirkten in größerem Umfang eine Erhaltung oder umweltfreundlichere<br />

Ausrichtung der Bodennutzung. Dies wurde einerseits durch Förderauflagen und die monetäre Entschädigung<br />

der dadurch bedingten höheren Aufwendungen erreicht (vgl. hierzu die Beschreibung der Maßnahmen<br />

und Förderauflagen <strong>des</strong> KULAP in Abschnitt 7). Die zweite Strategie zielt darauf ab, Flächen der<br />

landwirtschaftlichen Produktion zu entziehen und deren umweltgerechte Pflege (v.a. unter Artenschutzaspekten)<br />

durch Landwirte zu honorieren (VNP, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz nach Art. 33). Auch<br />

die Ausgleichszulage als vom Flächenumfang her größte Maßnahme führt durch den Ausschluss besonders<br />

Boden belastender Kulturen wie Weizen, Zuckerrüben und Mais zu einer Stabilisierung bzw. Verbesserung<br />

der Bodennutzung. 268 Darüber hinaus zeigen folgende Maßnahmen in begrenztem Umfang positive Nebenwirkungen<br />

auf die Bodennutzung:<br />

267 Aus methodischen Gründen sind Mehrfachzählungen einzelner Flächen möglich, die über mehrere Programme gefördert wurden.<br />

268 Die positive Wirkung der Ausgleichszulage auf die Bodennutzung wird möglicherweise überschätzt, weil voraussichtlich auch ohne<br />

Ausgleichszulage etliche Flächen in ähnlicher Weise bewirtschaftet würden.<br />

459


460<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Tabelle 178: Anteil der Flächen auf denen vorteilhafte Änderungen der Bodennutzung herbeigeführt<br />

oder negative Änderungen vermieden wurden<br />

Flächen mit<br />

positiven<br />

Wirkungen<br />

insgesamt (ha)<br />

Anteil am Programmgebiet<br />

a<br />

dav. Dauerkulturen(Grünland,Obstflächen<br />

usw.)<br />

dav.<br />

Ackerbau<br />

dav. Brachflächen<br />

Ausgleichszulage 1.492.771 21% 65% 36% 0%<br />

Natura 2000 (FFH-Richtlinie) 0 0% 0% 0% 0%<br />

Kulturlandschaftsprogramm b 337.196 5% 71% 29% 0%<br />

Vertragsnaturschutzprogramm 49.777 1% 96% 1% 0%<br />

Marktstrukturförderung 0 0% 0% 0% 0%<br />

Forstwirtschaft 4.862 0% 85% 0% 15%<br />

Flurneuordnung 1.462 0% 0% 0% 100%<br />

Dorferneuerung 1.069 0% 0% 0% 100%<br />

Diversifizierung 0 0% 0% 0% 0%<br />

Umwelt, Natur, Landschaft . . 0% 0% 100%<br />

Hochwasserschutz 2.506 0% . . .<br />

Summe 1.889.643 27% 66% 33% 0%<br />

a<br />

Bezogen auf die gesamte Fläche Bayerns im Jahr 1999 (7.054.782 ha).<br />

b Ohne Altverpflichtungen.<br />

• Forstwirtschaft: Umbau (338 ha), Naturverjüngung (2.793 ha), Waldlebensgemeinschaften (640 ha),<br />

Waldrandgestaltung (68,6 km) und Erstaufforstung (1.091 ha);<br />

• Flurneuordnung und Dorferneuerung: Die Überführung sensibler und wertvoller Flächen in Naturschutzprogramme<br />

sowie die Anlage von biotischen Strukturen führen zu Verbesserungen sowohl auf<br />

den direkt betroffenen Flächen als auch auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Feldern (Schutz<br />

vor Wind- und Wassererosion);<br />

• Hochwasserschutz: Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor Überschwemmungen sowie Renaturierung<br />

einzelner Flächen bzw. Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung auf etwa 2.500 ha.<br />

Vermeidung der Verschmutzung natürlicher Ressourcen (Kriterium Q 5-3)<br />

Die Umsetzung der VO 1257 trägt dazu bei, die Verschmutzung von Wasser zu reduzieren bzw. zu vermeiden<br />

(Indikator Q 5-3.2). Diesbezüglich sind zwei Wirkungszusammenhänge wichtig: 269<br />

• Verschiedene Förderauflagen vor allem in den Agrarumweltprogrammen haben einen Rückgang <strong>des</strong><br />

Einsatzes an Pflanzenschutz- und Düngemitteln zur Folge. Auf diese Weise wird der Eintrag entsprechender<br />

Stoffe bzw. deren Abbauprodukte in das Grund- und Oberflächenwasser reduziert.<br />

• Die Maßnahmen im Bereich <strong>des</strong> Hochwasserschutzes sowie zur Vermeidung von Wassererosion im<br />

Rahmen der Flurneuordnung helfen, Überschwemmungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

zu vermeiden und somit die Auswaschung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer<br />

zu reduzieren.<br />

269 Eine exakte Quantifizierung der geschützten Wassermengen ist aus methodischen Gründen nicht möglich.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Auch die Emission von „Treibhausgasen“ in die Atmosphäre konnte durch die Maßnahmen <strong>des</strong> EPLR reduziert<br />

werden. Insgesamt wurde durch die <strong>Förderung</strong> der Ausstoß von 22.000 t CO2-Äquivalenten vermieden.<br />

Hierzu trugen die Diversifizierungsförderung nach Art. 33 (Substitution fossiler Energieträger durch geförderte<br />

Biogasanlagen) sowie die forstwirtschaftlichen Förderprogramme (Aufforstung von 1.091 ha) bei (vgl.<br />

Tabelle 179).<br />

Tabelle 179: Beitrag einzelner Förderprogramme zur Reduzierung <strong>des</strong> Ausstoßes an Treibhausgasen<br />

Programm<br />

Pro Jahr vermiedener Ausstoß an<br />

CO2 SOx CH4 CO2-Äquivalent<br />

Insgesamt<br />

Diversifizierungsförderung 13.800 t . 39 t 14.619 t<br />

Forstwirtschaft 7.333 t . . 7.333 t<br />

Summe 21.133 t . . 21.952 t<br />

Erhalt oder Verbesserung der Landschaften <strong>des</strong> ländlichen Raums (Kriterium Q 5-4)<br />

Alle flächenbezogenen Fördermaßnahmen, an denen landwirtschaftliche Betriebe partizipieren, haben Auswirkungen<br />

auf die Art und Intensität der Flächennutzung und somit auf das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft:<br />

• Die Gewährung von Prämien (Ausgleichszulage, KULAP, VNP) unterstützt vor allem an Standorten<br />

mit ungünstigen natürlichen Voraussetzungen die Stabilisierung der Bewirtschaftung. Dies wirkt einer<br />

Verwilderung/Verbuschung von Grenzertragsflächen entgegen, die sich i.d.R. negativ auf das Landschaftsbild<br />

und - vor allem unter touristischen Aspekten - auf die Attraktivität der Region auswirkt.<br />

• Die Prämien sind an Förderauflagen gebunden, die tendenziell eine Erweiterung der Fruchtfolgen auf<br />

Ackerflächen sowie die Zunahme der Artendiversität auf Grünlandstandorten zur Folge haben.<br />

• Die Flurneuordnung führt durch die Zusammenlegung von Feldstücken zu einer Reduzierung der Vielfalt<br />

<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>. Andererseits unterstützt sie eine längerfristige Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung<br />

vor allem in kleinstrukturierten Gebieten. Zudem wird im Rahmen der Verfahren eine<br />

große Zahl an Landschaftselementen wie Hecken, Grünstreifen, Biotope, Streuobstwiesen usw. neu<br />

geschaffen.<br />

Die Fläche, auf der vorteilhafte Änderungen der Landschaften herbeigeführt wurden, entspricht in etwa dem<br />

Umfang, auf dem die Bodennutzung stabilisiert oder positiv beeinflusst wurde. Somit trug das Programm auf<br />

rd. 1,9 Mio. ha bzw. 27 % der Gesamtfläche Bayerns zum Erhalt und zur Verbesserung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

bei (Indikator Q 5-4.1; vgl. Tabelle 178). 270 Hierbei handelt es sich zu 66 % um Dauerkulturflächen<br />

(Grünland, Obstflächen, Wald).<br />

11.2.6 Querschnittsfrage 6 - Beitrag der Durchführungsbestimmungen zur Maximierung der<br />

beabsichtigten Auswirkungen <strong>des</strong> Programms<br />

Die Fördermaßnahmen wurden aufeinander abgestimmt und ergänzen einander, damit Synergieeffekte<br />

entstehen (Kriterium Q 6-1)<br />

270 Aus methodischen Gründen sind Mehrfachzählungen einzelner Flächen möglich, die über mehrere Programme gefördert wurden.<br />

461


462<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Bei den im EPLR enthaltenen Programmen handelt es sich zum größten <strong>Teil</strong> um erprobte Förderkonzepte,<br />

die in ähnlicher Form bereits früher angeboten wurden. Angesichts der langjährigen Erfahrungen mit der<br />

Umsetzung der Maßnahmen wurden diese sowohl untereinander als auch mit den anderen Programmen<br />

außerhalb <strong>des</strong> EPLR sowie mit den außerlandwirtschaftlichen Förderprogrammen abgestimmt.<br />

Da die Fördermaßnahmen unterschiedliche Förderinhalte vermitteln, an der Mehrzahl der untersuchten<br />

Maßnahmen jedoch grundsätzlich alle bayerischen Landwirte partizipieren können, ist es die Regel, dass<br />

Betriebe an mehreren Maßnahmen gleichzeitig teilnehmen. Die Landwirte wählen üblicherweise gezielt aus<br />

dem vorhandenen Angebot die für ihren Betrieb geeigneten Maßnahmen aus. Dabei kristallisiert sich neben<br />

der Verbesserung der Agrarproduktion der Umweltschutz bzw. die Landschaftspflege als zweites strategisches<br />

Handlungsfeld heraus. Die im EPLR angebotenen Programme verstärkten diesen Trend. Beispielhaft<br />

lassen sich vom KULAP erste Hinweise auf entsprechende Verhaltensmuster der Programmteilnehmer und<br />

auf Synergieeffekte ableiten (Tabelle 180):<br />

• In gut 10 % der Fälle wurden von den <strong>Teil</strong>nehmern am Kulturlandschaftsprogramm gleichzeitig auch<br />

investive Maßnahmen (Agrarinvestitionsprogramm, Junglandwirteförderung) in Anspruch genommen.<br />

Bei den nicht KULAP-geförderten Betrieben lag dieser Wert mit 17,3 % deutlich höher. Dies kann als<br />

Zeichen dafür gewertet werden, dass es sich bei dem KULAP-<strong>Teil</strong>nehmern in höherem Maße um extensiv<br />

wirtschaftende Landwirte handelt. Offensichtlich wird eine <strong>Teil</strong>nahme am KULAP von vielen<br />

Betrieben gezielt als Alternative zu betrieblichem Wachstum gewählt.<br />

• Mit knapp 70 % aller Betriebe nahmen deutlich mehr KULAP-<strong>Teil</strong>nehmer die Ausgleichszulage in Anspruch<br />

als nicht nach dem KULAP geförderte Landwirte (knapp 30 %). Dies dürfte vor allem daran liegen,<br />

dass die KULAP-Betriebe überwiegend in Regionen mit ungünstigeren natürlichen Standortbedingungen<br />

liegen. Das Programm trägt auf diese Weise einen <strong>Teil</strong> zur dortigen Aufrecherhaltung der<br />

Landbewirtschaftung bei;<br />

Tabelle 180: Häufigkeit der Kombination <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogramms mit anderen Maßnahmen<br />

Betriebe, die am Kulturlandschaftsprogramm …<br />

teilgenommen haben<br />

(n=135)<br />

nicht teilgenommen haben<br />

(n=75)<br />

Agrarinvestition 10,4% 17,3%<br />

Diversifizierung 0,0% 0,0%<br />

Junglandwirte 1,5% 2,7%<br />

Ausgleichszulage 69,6% 29,3%<br />

Flurbereinigung 15,6% 14,7%<br />

Dorferneuerung 11,9% 16,0%<br />

Forstwirtschaftliche Maßnahmen 0,0% 0,0%<br />

Öko-Regio 0,7% 0,0%<br />

Vertragsnaturschutz 14,1% 13,3%<br />

Quelle: Eigene Erhebungen.<br />

Das Programm wurde insbesondere von denjenigen in Anspruch genommen, die den größten Bedarf<br />

und/oder das größte Potenzial hierfür haben (Kriterium Q 6-2)<br />

Mit Ausnahme der Ausgleichszulage und einzelner <strong>Teil</strong>maßnahmen <strong>des</strong> KULAP können die im EPLR<br />

angebotenen Fördermaßnahmen grundsätzlich ohne regionale Beschränkungen in Anspruch genommen<br />

werden. Dennoch lassen sich für alle Maßnahmen regionale Unterschiede in der <strong>Teil</strong>nahme erkennen. Das


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

regionale Verteilungsmuster ist hauptsächlich dadurch bedingt, dass einzelne Maßnahmen auf bestimmte<br />

räumliche Problemlagen zugeschnitten sind und die Förderkonditionen einiger Programme räumlich differenziert<br />

werden (z.B. Ausgleichszulage, Dorferneuerung). Eine Rolle spielen aber auch interne Vereinbarungen<br />

der Förderverwaltung über räumliche Förderschwerpunkte (Flurneuordnung, Dorferneuerung). Im einzelnen<br />

lassen sich für die im EPLR umgesetzten Maßnahmen folgende räumliche Schwerpunkte feststellen,<br />

die im Einklang mit dem regionalen Bedarf stehen (Indikator Q 6-2.1):<br />

• Flurneuordnung, Dorferneuerung: Wie in den beiden Fachkapiteln bereits dargestellt wurde, konzentrieren<br />

sich beide Maßnahmen hauptsächlich auf den nord- und nordostbayerischen Raum. Dieser<br />

ist besonders von Strukturschwächen gekennzeichnet und hat den größten Bedarf an entsprechenden<br />

Maßnahmen (vgl. Abschn. 10.1 und 10.2);<br />

• Diversifizierung: 42 der 52 bewilligten Projekte liegen ebenfalls in den nordbayerischen Regierungsbezirken<br />

(Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie Oberpfalz) mit dem größten agrarstrukturellen<br />

Anpassungsbedarf (vgl. Abschn. 10.3);<br />

• Kulturlandschaftsprogramm: Auch für das KULAP konnten für einzelne Maßnahmen Hinweise darauf<br />

gefunden werden, dass das Programm in Regionen mit hohen Gefährdungspotenzialen für die<br />

einzelnen Schutzgüter überdurchschnittlich in Anspruch genommen wurde:<br />

- Die Maßnahme „Mulchsaat“ (zum Bodenschutz vor Erosion) wird überwiegend in den Gebieten<br />

nachgefragt, in denen auch ein erhöhtes Risiko für Bodenerosion festzustellen ist;<br />

- Die Maßnahmen K57, K48, K49, K90/K92-K95 wurden gezielt für gewässersensible Gebiete konzipiert<br />

und können auch nur dort in Anspruch genommen werden. Durch die Definition solcher Gebietskulissen<br />

wird weitgehend sichergestellt, dass die Maßnahmen gezielt dort durchgeführt werden,<br />

wo sie naturschutzfachlich auch sinnvoll sind.<br />

Die Ausrichtung der <strong>Förderung</strong> auf die Betriebe mit dem größten Bedarf/Potenzial wird bei der Diversifizierungsförderung<br />

nach Art. 33 vor allem durch eine intensive Beratung der potenziellen Fördermittelempfänger<br />

sowie mit Hilfe von Fördervoraussetzungen (z.B. Nachweis der Wirtschaftlichkeit) gewährleistet. Die<br />

forstwirtschaftlichen Maßnahmen wurden grundsätzlich von Betrieben aller Größenklassen und Besitzkategorien<br />

in Anspruch genommen. Der größte Förderanteil entfällt auf den Kleinprivatwald, der zumeist von<br />

gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bewirtschaftet wird. Da diese Betriebe den größten<br />

Förderbedarf aufweisen, kann die Förderpolitik als zielführend bezeichnet werden.<br />

Die Gespräche mit Vertretern der Förderverwaltungen sowie mit Begünstigten, aber auch die Analyse von<br />

Verfahrensabläufen haben ergeben, dass die im EPLR angebotenen Maßnahmen, bei deren Umsetzung auf<br />

langjährige Erfahrungen aufgebaut werden kann, relativ rationell abgewickelt werden (Indikator Q 6-2.2). Der<br />

Aufwand der Fördermittelempfänger wurde durchweg als gering bzw. vertretbar eingeschätzt. Die lokalen<br />

Verwaltungsstellen bieten Unterstützung in den Fällen an, in denen die Antragstellung individuelle Probleme<br />

verursacht.<br />

Verzögerungen in der Schaffung der administrativen Voraussetzungen für die Programmumsetzung, die<br />

auch auf die späte Genehmigung <strong>des</strong> EPLR durch die <strong>EU</strong>-Kommission zurück gehen, haben bei einigen<br />

Maßnahmen einen rascheren Programmstart und eine umfangreichere Bindung von Fördermitteln behindert.<br />

Bei der Diskussion der Qualität der Maßnahmenumsetzung in den Fachkapiteln (Abschn. 6 <strong>bis</strong> 10) konnten<br />

in Bezug auf die Umsetzungsprozeduren keine bedeutenden Mängel festgestellt werden. Gleichwohl wurden<br />

Unterschiede in der Intensität der Inanspruchnahme einzelner Maßnahmen erkennbar. Dies betrifft sowohl<br />

regionale Unterschiede in der Nachfrage als auch die Maßnahmen selbst. Um diese Zusammenhänge<br />

etwas weiter aufzuhellen, wurde eine Fallstudie zur Prüfung der „Akzeptanz und Umsetzung von Fördermaßnahmen“<br />

durchgeführt. Sie erfolgte exemplarisch zunächst für die Maßnahmen „Kulturlandschaftspro-<br />

463


464<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

gramm“ und „Diversifizierungsförderung“. Ausgewählte Ergebnisse werden in knapper Form im anschließenden<br />

Abschnitt 11.3 vorgestellt. Die ausführlichen Ergebnisse der Fallstudie, die über die Halbzeitbewertung<br />

hinaus gehen, werden Anfang 2004 in einem separaten Bericht zur Verfügung gestellt. Dort wird auch ausführlicher<br />

auf Möglichkeiten der Vereinfachung bzw. Optimierung einzelner Elemente der Agrarstrukturförderung<br />

eingegangen.<br />

Maximierung von Hebelwirkungen (Kriterium Q 6-3)<br />

Ziel investiver Fördermaßnahmen im privaten Bereich ist es in erster Linie, Investitionen auszulösen, die<br />

ohne <strong>Förderung</strong> in der selben Höhe und/oder zum selben Zeitpunkt nicht getätigt worden wären. Hierbei ist<br />

das Verhältnis zwischen den Gesamtausgaben der Begünstigten für die geförderte Investition und der Kofinanzierung<br />

der öffentlichen Hand bzw. dem Zuschuss („Hebelsatz“) ein zentrales Kriterium zur Beurteilung<br />

der Effizienz <strong>des</strong> Förderprogramms. Je niedriger der Fördersatz bzw. je höher die durch die <strong>Förderung</strong> ausgelösten<br />

privaten Investitionen sind, <strong>des</strong>to günstiger bzw. effizienter ist der Fördermitteleinsatz zu bewerten.<br />

Andererseits sinkt bei niedrigen Fördersätzen die Bereitschaft, an entsprechenden Programmen teilzunehmen.<br />

Die Halbzeitbewertung ergab bei den investiven Maßnahmen folgende Hebelwirkungen:<br />

• Marktstrukturförderung: In 43 Investitionsvorhaben wurden mit öffentlichen Fördermitteln in Höhe<br />

von 23,8 Mio. € Gesamtinvestitionen von 154,53 Mio. € angestoßen. Die Förderintensität lag somit bei<br />

rd. 17 %, der Hebelsatz entsprechend bei knapp 600 %;<br />

• Forstwirtschaftliche Maßnahmen: Der Anteil der Fördermittel an den Gesamtausgaben beträgt über<br />

alle Maßnahmen hinweg 65 % (Ergebnis der persönlichen und schriftlichen Befragungen), wobei es<br />

Unterschiede zwischen den verschiedenen Kategorien gibt. Bei Privatpersonen betrug der durchschnittliche<br />

Fördersatz 69 %, bei Kommunen 57 % und bei forstlichen Zusammenschlüssen 70 %;<br />

• Dorferneuerung: Zwischen 2000 und 2002 wurden mit Fördermitteln von 37,4 Mio. € Investitionen in<br />

einer Höhe von knapp 270 Mio. € ausgelöst. Dies entspricht einem Fördersatz von 14 % bzw. einem<br />

Hebelsatz von über 720 %;<br />

• Einschließlich der nicht förderfähigen Kostenanteile ergab die Evaluierung der Diversifizierungsförderung<br />

einen durchschnittlichen Fördersatz von 12 % bzw. einen Hebelsatz von 860 %:<br />

Die hohen Fördersätze im Bereich der forstwirtschaftlichen Maßnahmen erklären sich aus den wirtschaftlichen<br />

Problemen in dem betreffenden Sektor. Entsprechende Investitionen wären ohne die <strong>Förderung</strong> in den<br />

meisten Fällen nicht getätigt worden. Die günstigen Förderkonditionen bildeten die Voraussetzung für eine<br />

Wirtschaftlichkeit der Investitionen. Die Bereiche Dorferneuerung und Diversifizierung weisen sehr positive<br />

Hebelwirkungen auf. Im Fall der Diversifizierung dürfte jedoch der relativ niedrige Fördersatz einen wesentlichen<br />

Grund für die niedrige <strong>Teil</strong>nahme am Programm darstellen.<br />

Vermeidung von Mitnahmeeffekten (Kriterium Q 6-4)<br />

Mitnahmeeffekte lassen sich grundsätzlich nicht ausschließen, ihr Nachweis ist jedoch nur eingeschränkt<br />

möglich. Vor allem bei größeren Investitionen können die Landwirte in vielen Fällen keine genauen Auskünfte<br />

darüber geben, wie sich der Betrieb ohne die <strong>Förderung</strong> entwickelt hätte. Zudem ist es durchaus möglich,<br />

dass Betroffene mitunter nicht zugeben wollen, dass sie Fördermittel nur „mitgenommen“ haben.<br />

Ebenso schwierig gestaltet sich der Schutz vor Mitnahmeeffekten bei der Formulierung der Förderkonditionen<br />

und der Auswahl der förderfähigen Projekte. Grundsätzlich ist es nicht möglich, den Antragstellern<br />

nachzuweisen, dass sie die Auflagen auch ohne <strong>Förderung</strong> eingehalten bzw. die Investitionen im gleichen<br />

Umfang und zum gleichen Zeitpunkt auch ohne Zuschüsse getätigt hätten. Bei der Gestaltung der Förder-


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

konditionen und Zuschusshöhe wurde jedoch versucht, Mitnahmeeffekte aufgrund zu hoher oder zu niedriger<br />

Fördersätze weitgehend zu vermeiden.<br />

Im einzelnen ergab die Halbzeitbewertung folgende Hinweise auf Mitnahmeeffekte bzw. deren Vermeidung:<br />

• Diversifizierungsförderung: 45 % der befragten Landwirte gaben an, dass sie die Investition voraussichtlich<br />

auch ohne Diversifizierungsförderung im selben Umfang durchgeführt hätten. Hauptursache<br />

dieser offensichtlich umfangreichen Mitnahmeeffekte dürfte der relativ niedrige Fördersatz von 15 %<br />

gewesen sein. Diese geringe Unterstützung reicht offensichtlich nicht als Anreiz aus, um noch gezielter<br />

Landwirte, die ohne <strong>Förderung</strong> nicht investiert hätten, zur Diversifizierung zu bewegen;<br />

• Flurneuordnung und Dorferneuerung: Angesichts der Finanzknappheit der Gemeinden besonders<br />

im ländlichen Raum können Mitnahmeeffekte im Bereich der öffentlichen bzw. gemeinschaftlichen<br />

Maßnahmen weitgehend ausgeschlossen werden. Die meisten Projekte hätten in Eigenregie der Gemeinden<br />

im selben Umfang nicht realisiert werden können. Im Bereich der privaten Dorferneuerungsmaßnahmen<br />

können jedoch u.a. angesichts der relativ niedrigen Fördersätze Mitnahmeeffekte nicht<br />

ausgeschlossen werden. Andererseits dient im privaten Bereich die <strong>Förderung</strong> teilweise auch dem<br />

Ausgleich der Mehrbelastungen, die durch Förderauflagen entstanden sind. Da die privaten Investoren<br />

diese Auflagen ohne <strong>Förderung</strong> i.d.R. nicht beachtet hätten, lässt sich somit von der Zuwendung<br />

auch dann ein positiver Effekt ableiten, wenn auch ohne sie die bauliche Maßnahme durchgeführt<br />

worden wäre.<br />

• Kulturlandschaftsprogramm und Vertragsnaturschutzprogramm: Bei den Agrarumweltprogrammen<br />

kann ein Mitnahmeeffekt dann ausgeschlossen werden, wenn eine Intensivierung der Bewirtschaftung<br />

verhindert oder eine Extensivierung erreicht wird, bzw. wenn eine Betriebsaufgabe, zumin<strong>des</strong>t<br />

vorerst, vermieden werden kann. Diese Aspekte lassen sich kaum nachweisen oder widerlegen.<br />

Durch die Programmteilnahme werden einzelne Flächen mit speziellen Bearbeitungs- oder Pflegeauflagen<br />

belegt, die i.d.R. eine produktive Nutzung erschweren. Die Höhe der Prämien entspricht einem<br />

durchschnittlichen monetären Verlust, der den Landwirten im Vergleich zu alternativen (produktiveren)<br />

Bewirtschaftungsformen entsteht, zuzüglich einem finanziellen Anreiz zur Programmteilnahme. Durch<br />

das flächendeckende Angebot <strong>des</strong> Programms können die finanziellen Aufwendungen bzw. Verluste,<br />

die durch die <strong>Teil</strong>nahme entstehen, regional differieren. Mitnahmeeffekte können nicht grundsätzlich<br />

ausgeschlossen werden.<br />

• Forstwirtschaft: Etwa zwei Drittel der Geförderten hätten die Maßnahmen grundsätzlich auch ohne<br />

Förderhilfen realisiert, jedoch zum großen <strong>Teil</strong> mit zeitlichen Verzögerungen, in geringerem Umfang<br />

oder in geringerer Qualität. Zwischen den Einzelmaßnahmen lassen sich deutliche Unterschiede<br />

erkennen:<br />

- Am stärksten war der Einfluss der <strong>Förderung</strong> auf Vorbau- und Umbaumaßnahmen, die ohne Beihilfe<br />

in 44% bzw. 38% der Fälle nicht ausgeführt worden wären;<br />

- Bei der Erstaufforstung hätten etwa zwei Drittel auch ohne <strong>Förderung</strong> die Maßnahme durchgeführt,<br />

allerdings hiervon nur knapp die Hälfte in der gleichen Qualität, wie es die Förderrichtlinien vorschreiben;<br />

- Ähnlich verhält es sich bei der Bestan<strong>des</strong>pflege, die zwar 70% der Befragten ohne <strong>Förderung</strong> durchgeführt<br />

hätten, aber nur ca. 30% in der gleichen Qualität, die übrigen Befragten entweder in einer geringeren<br />

Qualität, mit geringerem Flächenumfang oder zu einem späteren Zeitpunkt;<br />

- Bei der Wiederaufforstung von Waldflächen, zu der die Waldbesitzer gesetzlich verpflichtet sind, gaben<br />

ca. 70% der Befragten an, dass sie die Maßnahme nicht in der geforderten Qualität und in dem<br />

entsprechenden Umfang bzw. erst später durchgeführt hätten;<br />

- Vor allem beim forstlichen Wegebau scheint der Qualitätsaspekt eine große Rolle zu spielen. Fast alle<br />

dazu Befragten erkannten die Notwendigkeit einer Erschließung; sie hätten diese Maßnahme <strong>des</strong>-<br />

465


466<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

halb auch ohne <strong>Förderung</strong> ausgeführt, allerdings ausnahmslos in einem geringeren Qualitätsstandard.<br />

Im Bereich der Marktstrukturförderung konnten vom zuständigen Evaluierungsteam aus methodischen<br />

und zeitlichen Gründen kein Aussagen zu Mitnahmeeffekten getroffen werden (vgl. hierzu die Ausführungen<br />

in Abschnitt 8.1.2). Für die Ausgleichszulage lassen sich Mitnahmeeffekte nicht ausschließen (vgl. Fußnote<br />

268), ein exakte Quantifizierung erfolgte <strong>bis</strong>her jedoch noch nicht.<br />

Maximierung von vorteilhaften indirekten Auswirkungen (insbesondere auf der Angebotsseite) (Kriterium<br />

Q 6-5)<br />

Indirekte Auswirkungen ergeben sich in erster Linie aus Investitionen, die durch die <strong>Förderung</strong> ausgelöst<br />

wurden:<br />

• Die Maßnahmen im Bereich Forstwirtschaft haben folgende zusätzliche Umsätze bei Unternehmen im<br />

ländlichen Raum ausgelöst:<br />

- Forstbaumschulen: 5,6 Mio. € für Pflanzenmaterial;<br />

- Landschaftsplanungsbüros/Landschaftsarchitekten: 3,89 Mio. € (Standortkartierungen);<br />

- Unternehmen <strong>des</strong> Bauhauptgewerbes: 9,047 Mio. € für Walderschließung/forstlichen Wegebau.<br />

• Die Realisierung der Maßnahmen Flurneuordnung und Dorferneuerung ermöglichte Bauunternehmen<br />

im ländlichen Raum zusätzliche Einnahmen von über 225 Mio. €. Diese Umsätze flossen in Form von<br />

Vorleistungskäufen, Löhnen, Gehältern und Investitionen der Unternehmen zu einem großen <strong>Teil</strong> in<br />

die regionalen Wirtschaftskreisläufe und sorgten für eine indirekte Belebung der Wirtschaft im ländlichen<br />

Raum.<br />

• Auch die Diversifizierungsförderung hatte positive regionalwirtschaftliche Auswirkungen. Sie lassen<br />

sich jedoch angesichts der geringen Zahl von abgeschlossenen Förderfällen noch nicht quantifizieren.<br />

11.3 Fallstudie zur Akzeptanz und Umsetzung von Fördermaßnahmen<br />

Bestandteil der Halbzeitbewertung ist eine Fallstudie zur Akzeptanz und Umsetzung strukturpolitischer Förderprogramme.<br />

Hierbei wurde in erster Linie untersucht,<br />

- Art und Höhe <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> der Antragsteller und Bewilligungsbehörden für die Beantragung, Bewilligung<br />

und Abwicklung einzelner Förderprogramme;<br />

- Auswirkungen dieses Aufwan<strong>des</strong> auf die Akzeptanz und Effizienz von Förderprogrammen;<br />

- Möglichkeiten zur Vereinfachung der Förderabwicklung.<br />

Die Fallstudie wird in einem gesonderten Dokument veröffentlicht. Als Ergänzung zur Beantwortung <strong>des</strong><br />

Kriteriums Q 6-2 (Zusammenhang zwischen teilnehmenden Betrieben und deren Potenzial bzw. Bedarf)<br />

enthält der folgende Abschnitt ausgewählte Ergebnisse dieser Fallstudie für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm<br />

sowie für die Diversifizierungsförderung gemäß Art. 33, Tiret 7.<br />

11.3.1 Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm<br />

Methodik<br />

Für die Fallstudie wurden 50 Betriebe, die bereits in die Halbzeitbewertung einbezogen waren, nochmals<br />

intensiv anhand eines strukturierten Fragebogens zu Akzeptanz, Antragsverfahren, Qualität der Beratung,<br />

Programmzielen und Wirkung interviewt. Die Auswahl der Agrargebiete und Gemeinden repräsentiert die


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

unterschiedlichen Produktionsstandorte in Bayern (vgl. Abschn. 7.2). Die Betriebe wurden nach Programmteilnahme,<br />

früherer <strong>Teil</strong>nahme, Betriebsgröße und Betriebsform ausgewählt (geschichtete Stichprobe).<br />

Beschreibung/Typisierung der direkt Begünstigten (Indikator Q 6.2.1)<br />

Vor allem Grünland-, Milchvieh- und extensive Ackerbaubetriebe zählen zu den Begünstigten <strong>des</strong> KULAP A,<br />

da die eingesetzten finanziellen Mittel zu 55% für die Grünlandprämie (K33/K34) und zu je 13% für die <strong>Förderung</strong><br />

der Maßnahmen „Ökologischer Landbau“ (K14) und „Extensive Fruchtfolge“ (K31) aufgewendet<br />

werden (vgl. Kapitel 7.3.4, Punkt: Inhaltliche Verteilung der Förderfälle).<br />

Die <strong>Teil</strong>nahmehäufigkeit an einzelnen Programmmaßnahmen wird deutlich von der jeweiligen Region und<br />

deren Strukturverhältnissen beeinflusst. So findet z. B. die „Extensive Fruchtfolge“ K31 hauptsächlich im<br />

Fränkischen Raum statt und die „Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitauflage“ K51 nimmt in Richtung<br />

Nordbayern zu (vgl. Kapitel 7.3.4, Punkt: Regionale Verteilung der <strong>Förderung</strong>). Dass 78 % der Kulap-<br />

<strong>Teil</strong>nehmer einen Gewinn von weniger als 25.000 € im Jahr erwirtschaften und dieser Anteil mit steigendem<br />

Gewinn sinkt ist ein Indiz dafür, dass sich vorrangig einkommensschwächere Betriebe in zumeist benachteiligter<br />

Lage an dieser Agrarumweltmaßnahme beteiligen.<br />

Das Programm dient dazu, Einkommenseinbußen auszugleichen, die durch eine Extensivierung der Bewirtschaftung<br />

bzw. durch die Vermeidung einer Intensivierung entstehen. Unter dem Vorbehalt, dass Mitnahmeeffekte<br />

nicht ganz auszuschließen sind, ist den teilnehmenden Landwirten ein Bedarf für einen Einkommensausgleich<br />

zu unterstellen.<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht wären die Maßnahmen vor allem in ökologischen „Problemgebieten“ durchzuführen.<br />

Primär aus ökonomischen Gründen sind diese „Problemgebiete“ jedoch nicht deckungsgleich mit<br />

der aktuellen regionalen Verteilung der Förderfälle. Insbesondere in intensiver bewirtschafteten Ackerlagen<br />

findet das Kulap wenig Zuspruch. In welchem Umfang das Programm in den stärker durch Grünland und<br />

ungünstigere natürliche Bedingungen charakterisierten Regionen den fachlichen Zielsetzungen gerecht wird,<br />

kann leider nicht eindeutig festgestellt werden, weil im Programm-Monitoring lediglich die <strong>Teil</strong>nahmen am<br />

Programm, nicht jedoch die Auswirkung dieser <strong>Teil</strong>nahme auf die Entwicklung von Natur und Umwelt erfasst<br />

werden. Als Folge der “Wahlfreiheit“ der Landwirte ist jedoch davon auszugehen, dass nicht alle gefährdeten<br />

Flächen auch aus ökologischer Sicht angemessen bewirtschaftet werden.<br />

Effektivität der Umsetzung (Indikator Q 6-2.2)<br />

Aufwand für den Fördermittelempfänger<br />

Der Zeitaufwand der Fördermittelempfänger für Antragstellung, betriebliche Verwaltung sowie für Kontrollen<br />

betrug in der überwiegenden Zahl (78 %) der befragten Landwirte weniger als 3 Stunden pro Antrag. Die<br />

zeitlichen und organisatorischen Belastungen für Kontrollen, die zusätzliche Dokumentation <strong>des</strong> Pflanzenschutzmittel-Einsatzes<br />

bzw. die Erstellung einer Nährstoffbilanz bei Wirtschaftsdüngern (Maßnahmen K10,<br />

K33 oder K34) wurden durchweg als gering eingestuft.<br />

Beratung<br />

Der überwiegende <strong>Teil</strong> der Landwirte (86%; 24 von 28 Antworten) war mit der Programm bezogenen Information<br />

und Beratung durch die staatlichen Verwaltungsstellen zufrieden. Nur vier Landwirte bedauerten,<br />

dass sie nicht noch offensiver und ausführlicher beraten wurden. Zu folgenden Themen wurden unzureichende<br />

Informations- oder Beratungsleistungen angemerkt: Programm- und Richtlinienänderungen, Auswirkungen<br />

<strong>des</strong> Programms auf Pflanzenbestand und Qualität <strong>des</strong> Futters sowie regelmäßige betriebsorganisatorische<br />

Beratung.<br />

Informationsmedien und Verständlichkeit<br />

Knapp die Hälfte der befragten Landwirte (46%) gab an, dass die Antragstellung und die Richtlinien <strong>des</strong><br />

KULAP A schwer verständlich seien. Dabei wurde die komplizierte Formulierung in den einzelnen Dokumen-<br />

467


468<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

ten (z.B. Richtlinien oder Merkblatt zum KULAP A) genannt und der häufige Wechsel von Maßnahmen, Vorraussetzungen<br />

und Auflagen. Für 54% war die Antragstellung problemlos verständlich.<br />

Hemmfaktoren für die <strong>Teil</strong>nahme<br />

Als wichtigste Gründe für die Nichtteilnahme am Programm wurden die spezifische Betriebsorganisation, die<br />

GV-Begrenzung bzw. die nicht ausreichende Flächenausstattung der Betriebe (Grundfutterknappheit) und<br />

der Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren genannt. Die Prämienhöhe ist dagegen offensichtlich nicht ausschlaggebend<br />

für die Nichtteilnahme; lediglich bei der Maßnahme "Mulchsaat“ K32 könnte die Akzeptanz<br />

durch eine höhere Prämie verbessert werden.<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Antragsverfahrens<br />

Die Komplexität <strong>des</strong> Programms bereitet, nicht zuletzt eine Folge der Maßnahmenvielfalt, durch häufige<br />

Programmänderungen und die unterschiedlichen Laufzeiten der einzelnen Maßnahmen vielfach Probleme in<br />

der Umsetzung. Hier ist u. a. der Umfang der Dokumente zu nennen und der bei den Landwirten entstehende<br />

Beratungsbedarf (s. o.). Eine Lösung wäre die Vereinfachung <strong>des</strong> Programms und ein Ausbau der Beratungs-<br />

und Informationsangebote für Landwirte und Berater. Auch wäre zu prüfen, ob die unterschiedlichen<br />

Laufzeiten der Verträge eines Landwirtes synchronisiert werden könnten. Dies hätte den Vorteil, dass für die<br />

Landwirte die Übersichtlichkeit und ein einfacheres Management <strong>des</strong> Programms erreicht würde.<br />

Die Maßnahmenvielfalt könnte durch Streichung oder Zusammenfassen einzelner Maßnahmen reduziert<br />

werden. So könnte z.B. ohne nennenswerte Nachteile die Maßnahme „Umweltorientiertes Betriebsmanagement“<br />

K10 ganz gestrichen oder in andere Maßnahmenblöcke integriert werden. Die „Grünlandprämien“ K33<br />

und K34 könnten zusammengefasst und eventuell sogar mit einer Schnittzeitpunktauflage versehen werden.<br />

Viele Landwirte stehen der Möglichkeit der „online–Antragstellung“, als Alternative zur herkömmlichen Antragstellung,<br />

positiv gegenüber. Momentan sind die Ämter und auch viele Landwirte dafür noch nicht ausreichend<br />

ausgestattet. Es liegen keine Erfahrungswerte vor, ob die „online-Antragstellung“ zu einer Entzerrung<br />

und Arbeitsentlastung bei der Bearbeitung an den Ämtern führen könnte.<br />

11.3.2 Diversifizierungsförderung<br />

Methodik<br />

Für die Fallstudie wurden 10 Betriebe, die an der Diversifizierungsförderung nach Art. 33 teilgenommen haben,<br />

zur Programmumsetzung und –abwicklung befragt. Es handelte es sich ausschließlich um Betriebe,<br />

die auch für die Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen interviewt wurden. Auf diese Weise<br />

konnten die zusätzlich gewonnenen Daten mit den vorhandenen Grundinformationen verschnitten und daraus<br />

Rückschlüsse gezogen werden.<br />

Beschreibung/Typisierung der direkt Begünstigten (Indikator Q 6.2.1)<br />

Bei der Charakterisierung der begünstigten Betriebe muss zwischen geförderten Biogasanlagen und sonstigen<br />

Diversifizierungsinvestitionen unterschieden werden. Da die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage mit<br />

der Größe <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Betriebes sowie der Anzahl der gehaltenen GV tendenziell zunimmt,<br />

investierten vor allem größere und intensiver wirtschaftende Haupterwerbsbetriebe in Biogasanlagen. Die<br />

Betreiber der untersuchten Anlagen hielten im Durchschnitt 122 GV und bewirtschafteten 93 ha LF. Dies<br />

gewährleistet eine ausreichende Versorgung mit kostengünstigem betriebseigenen Substrat und somit einen<br />

wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen.<br />

Die sonstigen <strong>Teil</strong>nehmer an der Diversifizierungsförderung bewirtschafteten mit im Schnitt 39 ha LF bzw. 26<br />

GV deutlich kleinere Betriebe. Angesichts begrenzter Wachstumsmöglichkeiten im landwirtschaftlichen Bereich<br />

versuchten diese Betriebe, durch die Aufnahme oder den Ausbau außerlandwirtschaftlicher betriebsgebundener<br />

Tätigkeiten ihre Einkommensbasis zu verbreitern. Sie verfügten in den meisten Fällen bereits


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

über gewisse Vorkenntnisse und Erfahrungen in außerlandwirtschaftlichen Erwerbsfeldern, einige waren<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Förderung</strong> sogar schon in außerlandwirtschaftlichen Erwerbsfeldern aktiv. Die <strong>Förderung</strong><br />

konnte gemäß den Richtlinien zwar nicht zum Ausbau vorhandener Diversifizierungen verwendet werden;<br />

dennoch wurden in vielen Fällen existierende Erwerbszweige durch Investitionen in verwandte Bereiche<br />

indirekt unterstützt. Dies führte zu einer Professionalisierung der gesamten Diversifizierung <strong>des</strong> Betriebes<br />

sowie zu innerbetrieblichen Synergieeffekten.<br />

Die außerbetrieblichen Investitionen dienten hauptsächlich der Stabilisierung und Verbesserung der Haushaltseinkommen.<br />

Sie waren in vielen Betrieben nötig, weil die konventionelle Agrarproduktion längerfristig<br />

kein ausreichen<strong>des</strong> Einkommen liefern kann und/oder der Einkommensbedarf und das Arbeitskräftepotenzial<br />

der Haushalte durch den Eintritt einer neuen Generation in das Erwerbsleben angestiegen ist. Hier wirkt<br />

die Diversifizierung durch die Bereitstellung zusätzlicher Einkommen einem berufsbedingten Auspendeln<br />

oder der Abwanderung der Nachfolgegeneration grundsätzlich entgegen.<br />

Parallel zum Ausbau der Diversifizierung kristallisierten sich folgende Entwicklungsmuster heraus:<br />

• In der Mehrzahl der Fälle wurde die Landwirtschaft gezielt extensiviert bzw. reduziert, um sich stärker<br />

auf das zweite Standbein zu konzentrieren;<br />

• Die Diversifizierung ermöglichte zusammen mit der Umstrukturierung/Extensivierung der Landwirtschaft<br />

in Einzelfällen auch die Aufrechterhaltung der abhängigen Beschäftigung und der Landbewirtschaftung.<br />

Diese wäre andernfalls aufgrund <strong>des</strong> Ausscheidens der älteren Generation aus dem Erwerbsleben<br />

aufgegeben worden;<br />

• In einem Fall führte die Diversifizierung zur Aufgabe der abhängigen Beschäftigung sowohl <strong>des</strong> Betriebsleiters<br />

als auch der Betriebsleiterin, um sich voll auf die geförderte selbständige Tätigkeit<br />

konzentrieren zu können.<br />

Effektivität der Umsetzung (Indikator Q 6.2.2)<br />

Aufwand für den Fördermittelempfänger<br />

Der Zeitaufwand der Fördermittelempfänger für Antragstellung, betriebliche Verwaltung sowie für Kontrollen<br />

wurde von den befragten Betrieben als gering eingestuft. Der sechsseitige Förderantrag enthält allgemeine<br />

Angaben über den Betrieb und Haushalt sowie eine Beschreibung der geplanten Maßnahme incl. Kosten-<br />

und Finanzierungsplan. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen und Nachweise beigelegt werden: 271<br />

• Steuerbescheide der beiden letzten Jahre;<br />

• Kostenvoranschläge/Angebote;<br />

• Genehmigter Bauplan;<br />

• Amtlicher Lageplan und Skizze;<br />

• Bargeldnachweise und Verbindlichkeiten;<br />

• Buchführungsabschlüsse;<br />

• Investitionskonzept und Wirtschaftlichkeitsberechnung;<br />

• Kreditbereitschaftserklärung;<br />

• Gesellschaftsvertrag;<br />

• Konzeptbeschreibung;<br />

• Pachtverträge und<br />

• „De-minimus“-Bescheinigung.<br />

Ein Großteil der geforderten Nachweise liegt den Landwirten ohnehin vor bzw. ist Voraussetzung für eine<br />

sachgerechte Planung der Investition, so dass sich der Aufwand zu deren Beschaffung in Grenzen hält.<br />

271 Abhängig vom Förderinhalt müssen nicht immer alle Unterlagen beigefügt werden.<br />

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470<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Beratung, Informationsmedien und Verständlichkeit<br />

Die inhaltliche Umsetzung der Diversifizierungsförderung erfolgt über die „Ländlichen Entwicklungsgruppen“<br />

der Landwirtschaftsämter. Sie gewährleisten eine umfassende Begleitung der Landwirte bei der Planung,<br />

Kalkulation, Beantragung und Umsetzung der Maßnahmen. Die Fördermittelempfänger waren mit der<br />

Betreuung überwiegend zufrieden und fühlten sich auch durch die sonstigen Medien ausreichend und verständlich<br />

über die Fördermöglichkeit und die Konditionen informiert. Verständlicherweise können die Landwirtschaftsämter<br />

bzw. Ländlichen Entwicklungsgruppen nicht in allen Diversifizierungsbereichen das jeweils<br />

erforderliche Fachwissen vorhalten, was andererseits einige Antragsteller – unrealistischer Weise - erwarteten.<br />

Positiv wurde die umfassende Beratung und Betreuung bei den regenerativen Energien herausgehoben.<br />

Neben den Landwirtschaftsämtern existiert mittlerweile ein flächendecken<strong>des</strong> Netz an staatlichen und privaten<br />

Beratungsagenturen, welche Planung, Erstellung und Betrieb der Biogas- und Hackschnitzel-Anlagen<br />

begleiten.<br />

Hemmfaktoren für die <strong>Teil</strong>nahme<br />

Da im Rahmen der Fallstudie keine Betriebe befragt wurden, die gezielt nicht an der Diversifizierungsförderung<br />

teilgenommen haben, stützen sich die Aussagen ausschließlich auf Angaben von <strong>Teil</strong>nehmern. Diese<br />

nannten sowohl den relativ geringen Fördersatz von 15 % der förderfähigen Kosten als auch die niedrige<br />

Förderobergrenze von 51.000 € je Betrieb als hemmend für eine <strong>Teil</strong>nahme. Zudem stellt das Verbot der<br />

<strong>Förderung</strong> vorhandener Diversifizierungen, auch wenn hierdurch die Kapazitäten vergrößert oder Strukturen<br />

professionalisiert werden, ein im Sinne der Programmziele kontraproduktives Ausschlusskriterium dar. Viele<br />

Landwirte sammeln vor größeren Investitionen bzw. vor einem professionellen Einstieg gezielt Erfahrungen,<br />

um Risiken gering zu halten, Märkte zu testen, sich Fähigkeiten anzueignen usw. Somit steigen sie zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Förderung</strong> nicht mehr neu in den Betriebszweig ein, was sie von einer Programmteilnahme<br />

grundsätzlich ausschließt.<br />

Auszahlung der Fördermittel<br />

U.a. wegen der relativ späten Genehmigung <strong>des</strong> Bayerischen Entwicklungsplans entstanden Verzögerungen<br />

in der verwaltungstechnischen Umsetzung der Diversifizierungsförderung. Dies führte dazu, dass in der<br />

zweiten Hälfte <strong>des</strong> Jahres 2001 zwar Projekte begonnen werden konnten (Genehmigung <strong>des</strong> vorzeitigen<br />

Baubeginns), die Fördermittel aufgrund noch nicht funktionierender verwaltungstechnischer Strukturen jedoch<br />

erst ab der zweiten Hälfte <strong>des</strong> Jahres 2002 ausgezahlt werden konnten. Dieser lange Zeitraum zwischen<br />

Investition/Baubeginn und der Auszahlung der Fördermittel führte bei den betroffenen Landwirten<br />

mitunter zu Unverständnis. Nach der Lösung dieser Anlaufprobleme im Jahr 2002 konnte der Zeitraum zwischen<br />

Abruf und Auszahlung der Fördermittel auf ein geringes Maß reduziert werden. Seither wird die finanztechnische<br />

Abwicklung der <strong>Förderung</strong> von den Landwirten durchweg positiv beurteilt.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

12 Literaturverzeichnis<br />

Abschnitt 6 (Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen)<br />

AMTSBLATT DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Nr. L 074 vom 15.03.2002, VO (EG) Nr.<br />

445/2002 der Kommission vom 26. Februar 2002 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 1257/1999<br />

<strong>des</strong> Rates über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs-<br />

und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), S. 1-34.<br />

AMTSBLATT DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Nr. L 128 vom 19.05.1975, Richtlinie (EWG)<br />

268/1975 <strong>des</strong> Rates vom 28. April 1975 über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten<br />

Gebieten, S. 1-7.<br />

AMTSBLATT DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Nr. L 142/1 vom 02.06.1997, Verordnung (EG)<br />

Nr. 950/97 <strong>des</strong> Rates vom 20.05.1997 zur Verbesserung der Effizienz der Agrarstruktur<br />

AMTSBLATT DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Nr. L 160 vom 26.06.1999, Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom 17. Mai 1999 über die <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes durch<br />

den Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung<br />

bestimmter Verordnungen<br />

AMTSBLATT DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Nr. L 161 vom 26.06.1999, VO (EG) Nr.<br />

1260/1999 <strong>des</strong> Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds S. 1-42.<br />

AMTSBLATT DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Nr. L 193/5 vom 31.07.1993, Verordnung (EWG)<br />

Nr. 2081/93 <strong>des</strong> Rates vom 20.07.1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 über Aufgaben<br />

und Effizienz von Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit<br />

denen der Europäischen Investitionsbank und der anderen vorhandenen Finanzinstrumente<br />

AMTSBLATT DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Nr. L 218/1 vom 06.08.1991, Verordnung (EWG)<br />

Nr. 2328/91 <strong>des</strong> Rates vom 15.07.1991 zur Verbesserung der Effizienz der Agrarstruktur<br />

AMTSBLATT DER <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Nr. L 273 vom 22. Oktober 1999 zur Änderung<br />

der Verordnung (EG) Nr. 1663/95 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 729/70<br />

<strong>des</strong> Rates bzgl. <strong>des</strong> Rechnungsabschlussverfahrens <strong>des</strong> EAGFL, Abteilung Garantie<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN, 2000.<br />

Plan zur <strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländliches Raumes in Bayern 2000-2006 gemäß VO (EG)<br />

1257/1999, München<br />

BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG, Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise<br />

und Gemeinden, Ausgabe 1998, Band 1, Bonn 1998<br />

BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG: Raumordnungsbericht 2000. Band 7, Bonn 2000<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN, versch. Jgg. Die Verbesserung<br />

der Agrarstruktur in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland – Bericht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder über<br />

den Vollzug der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“ (sog.<br />

Agrarstrukturbericht)<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN, versch. Jgg. Agrarbericht<br />

der Bun<strong>des</strong>regierung, Bonn<br />

471


472<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

BURGATH A., DOLL H., FASTERDING F., GRENZEBACH M., KLARE K., PLANKL R., WARNEBOLDT S.:<br />

Ex-post-Evaluation von Maßnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 950/97 für den Förderzeitraum<br />

1994 <strong>bis</strong> 1999 in Deutschland. Braunschweig, November 2001 (unveröffentlichter Evaluationsbericht), 442 S<br />

+ Materialband ca. 1000 Tabellenseiten.<br />

DAX UND HELLEGERS, 2000. Policies for less favoured areas. in: CAP regimes and the European countryside:<br />

prospects for integration between agricultural, regional, and environmental policies/ ed. Floor Brouwer<br />

CABI Publikation. S.179-197<br />

D<strong>EU</strong>TSCHER BUNDESTAG (Hrsg.), versch. Jgg. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“ für den Zeitraum 19.. <strong>bis</strong> 20.., Drucksache 14/1634, Bonn<br />

DITTES H., WINKLER-OTTO A., versch. Jgg. Die Finanzierungshilfen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Länder und der internationalen<br />

Institutionen, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Sonderausgabe, Heft 3, Frankfurt am<br />

Main<br />

<strong>EU</strong>ROPÄISCHE KOMMISSION, Dokument VI/12004/00 endg., Generaldirektion Landwirtschaft, Dezember<br />

2000.<br />

<strong>EU</strong>ROPÄISCHE KOMMISSION, Dokument VI/4351/02-DE, Generaldirektion Landwirtschaft, 2002.<br />

<strong>EU</strong>ROPÄISCHE KOMMISSION, Leitlinien für die Durchführung der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen<br />

bei den Maßnahmen zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes gemäß der Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 <strong>des</strong> Rates – Aus dem EAGFL-Garantie finanzierten Maßnahmen, VI/10535/99 – DE Rev. 7 vom<br />

23.07.2002, S. 10.<br />

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN, 2000, Entwicklungsplan<br />

für den ländlichen Raum im Land Hessen<br />

LANDESRECHNUNGSHOF SCHLESWIG-HOLSTEIN, 1996. Bericht zur Lan<strong>des</strong>haushaltsrechnung 1994,<br />

Kiel, 28. März 1996, S. 227-232.<br />

LANGENDORF U., 1982. Vergleichende Untersuchung der Wirkungen der Ausgleichszulage gemäß RL<br />

75/268/EWG, Titel II, in ausgewählten benachteiligten Gebieten der Europäischen Gemeinschaft. Bericht<br />

aus dem Institut für Strukturforschung im Auftrag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, S. 8 f.<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES SACHSEN-<br />

ANHALT, 2000. Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes für den Interventionsbereich<br />

<strong>des</strong> EAGFL-G im Förderzeitraum 2000-2006, Magdeburg<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN DES LANDES SACHSEN-<br />

ANHALT, 2000. Strukturförderung 2000-2006, Operationelles Programm Sachsen-Anhalt, Magdeburg<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND FISCHEREI MECKLENBURG-<br />

VORPOMMERN, 2000. Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg-Vorpommern zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes<br />

2000-2006, Abteilung Garantie, Schwerin<br />

MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE RÄUME, LANDESPLANUNG, LANDWIRTSCHAFT UND TOURISMUS<br />

DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2000. Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-Holstein zur Entwicklung <strong>des</strong><br />

ländlichen Raumes, Kiel


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES<br />

BRANDENBURG, 2000. Entwicklungsplan für ländlichen Raum im Land Brandenburg bezogen auf die Flankierenden<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> EAGFL, Abteilung Garantie gem. VO (EG) Nr. 1257/99 Art. 35 (1) Förderperiode<br />

2000-2006, Potsdam<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ<br />

DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN, 2000. Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raums<br />

MINISTERIUM LÄNDLICHER RAUM, 2000. Maßnahmen und Entwicklungsplan Ländlicher Raum 2000-<br />

2006, Stuttgart<br />

PLANKL, R., 1989. Entwicklung der Ausgleichszulage in der Bun<strong>des</strong>republik: Ziele, Ausgestaltung und Mittelaufwand,<br />

Arbeitsbericht 2/1989, Institut für Strukturforschung Bun<strong>des</strong>anstalt für Landwirtschaft, Braunschweig-Völkenrode<br />

PLANKL R., 1994 Zur Wirksamkeit der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland. Agrarwirtschaft Jg. 43, Juni 1994, S.236 – 243.<br />

REFARDT M., 1999. Betriebswirtschaftliche Auswertungen <strong>des</strong> BML-Jahresabschlusses. Schriftenreihe <strong>des</strong><br />

HLBS, H. 154, S. 257 ff.<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT (SMUL): Buchführungsergebnisse<br />

der Landwirtschaft im Freistaat Sachsen, Wirtschaftsjahr 1999/2000, Dresden, April 2001.<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT, 2000. Entwicklungsplan<br />

für den ländlichen Raum <strong>des</strong> Mitgliedstaates der Europäischen Union Bun<strong>des</strong>republik Deutschland für den<br />

Freistaat Sachsen 2000-2006, Dresden<br />

SENATOR FÜR WIRTSCHAFT UND HÄFEN, 2000. Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Bremen zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes, Bremen<br />

SENATSVERWALTUNG FÜR WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE, 2000. Plan zur Entwicklung ländlicher<br />

Räume <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin, Berlin<br />

STATISTISCHE ÄMTER DER LÄNDER UND DES BUNDES, Kreiszahlen – Ausgewählte Regionaldaten für<br />

Deutschland. Ausgabe 1999.<br />

STATISTISCHES BUNDESAMT, 1999. Tabellenprogramm zur Landwirtschaftszählung 1999 (einschl. Agrarstrukturerhebung)<br />

– Arbeitsunterlage, S. 6, Wiesbaden<br />

STATISTISCHES BUNDESAMT, 2000. Landwirtschaftszählung 1999 (<strong>bis</strong>her unveröffentlicht), Wiesbaden<br />

THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT, 2000. Entwicklungsplan<br />

für den ländlichen Raum 2000-2006, EAGFL – Abteilung Garantie, Erfurt<br />

THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND UMWELT, 2000. Operationelles<br />

Programm <strong>des</strong> Freistaates Thüringen für den Einsatz der Europäischen Strukturfonds in der Periode<br />

von 2000-2006, Erfurt<br />

473


474<br />

Abschnitt 7.3 (Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm <strong>Teil</strong> A)<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

ALKEMEIER, F. (2002): Wiesenbrüterkartierung 2002 im Bereich Wiesmet (Altmühltal zwischen Muhr am<br />

See und Ornbau). Regierung von Mittelfranken, unveröffentlicht.<br />

AUERSWALD, K. (2002): Daten zur Erosionsgefährdung, mündl. Mitteilung.<br />

AUERSWALD, K. und F. SCHMIDT (1989): Atlas der Erosionsgefährdung in Bayern. Karten zum flächenhaften<br />

Bodenabtrag durch Regen. GLA Fachberichte 1. Bayerisches Geologisches Lan<strong>des</strong>amt, München<br />

BARBAND, D., T. V. ELSEN, R. OPPERMANN und S. HAACK (2003): Ökologisch bewirtschaftete Ackerflächen<br />

- eine ökologische Leistung? - Ein ergebnisorientierter Ansatz für die Praxis. Beiträge zur 7. Wissenschaftstagung<br />

zum Ökologischen Landbau: Ökologischer Landbau der Zukunft, Wien.<br />

BASTIAN, O. und K.-F. SCHREIBER (1994): Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft. Gustav<br />

Fischer Verlag, Stuttgart<br />

BAYLFSTAD (1999): Betriebsstruktur in der Landwirtschaft Bayerns 1999. Ausgewählte Ergebnisse für Gemeinden<br />

aus der Landwirtschaftszählung/Agrarstrukturerhebung 1999. Beiträge zur Statistik Bayerns. Heft<br />

528<br />

BRANDHUBER, R., R. RIPPEL und J. KREITMAYR (2002): Bodenerosion und Gefahrenabwehr. Arbeitshilfen<br />

zur Umsetzung von § 8 BodSchV in Bayern. Bayerische Lan<strong>des</strong>anstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau.<br />

(http://www.lfl.bayern.de/).<br />

DORFNER, G. (1999): Wechselwirkungen zwischen dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm und dem<br />

landwirtschaftlichen Strukturwandel. Dissertation, Freising-Weihenstephan<br />

FREDE, H. G. (1986): Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft. KTBL-Arbeitspapier. 104. 104, Kuratorium<br />

für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), Darmstadt<br />

GEIER, U. (2000): Anwendung der Ökobilanz-Methode in der Landwirtschaft - dargestellt am Beispiel einer<br />

Prozeß-Ökobilanz konventioneller und organischer Bewirtschaftung. P. D. U. K. (Hrsg.). Schriftenreihe Institut<br />

für organischen Landbau. 13. 13, Verlag Dr. Köster, Berlin<br />

GEIER, U., G. URFEI und J. WEIS (1996): Stand der Umsetzung einer umweltfreundlichen Bodennutzung in<br />

der Landwirtschaft. Analyse der Empfehlungen <strong>des</strong> Schwä<strong>bis</strong>ch Haller Agrarkolloquiums der Robert Bosch<br />

Stiftung. Verlag Dr. Köster, Berlin<br />

GEROWITT, B. und M. WILDENHAYN (1997): Ökologische und ökonomische Auswirkungen von Extensivierungsmaßnahmen<br />

im Ackerbau. Ergebnisse <strong>des</strong> Göttinger INDEX-Projektes 1990-1994. BMU und Universität<br />

Göttingen,<br />

HEGE, U., FISCHER und OFFENBERGER (2003): Nährstoffsalden und Nitratgehalte <strong>des</strong> Sickerwassers in<br />

ökologisch und üblich bewirtschafteten Ackerflächen. Schriftenreihe 03/03.<br />

HEGE, U. und G. POMMER (1998): Auswirkungen unterschiedlicher Intensitäten im Ackerbau auf den Nitratgehalt<br />

<strong>des</strong> Sickerwassers. B. L. f. B. u. P. (LBP) (Hrsg.): Schriftenreihe der LBP. Freising-München.<br />

ISSELSTEIN, J., G. STIPPICH und W. WAHMHOFF (1991): Umweltwirkungen von Extensivierungsmaßnahmen<br />

im Ackerbau - Eine Übersicht. Berichte der Landwirtschaft 69. 379-413


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

KNAUER, N. (1993): Ökologie und Landwirtschaft, Situation, Konflikte, Lösungen. Eugen Ulmer Verlag,<br />

Stuttgart<br />

KNICKEL, K., B. JANSSEN, J. SCHRAMEK und K. KÄPPEL (2001): Naturschutz und Landwirtschaft: Kriterienkatalog<br />

zur "Guten fachlichen Praxis". Angewandte Landschaftsökologie Heft 41, Bun<strong>des</strong>amt für Naturschutz<br />

2001.<br />

KONOLD, W. und H.-G. WEHLING (1994): Naturlandschaft-Kulturlandschaft. Naturlandschaft - Kulturlandschaft.<br />

Der Bürger im Staat. Lan<strong>des</strong>zentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Heft 1 1<br />

KÖPKE, U. und B. FRIEBEN (1998): Untersuchungen zur <strong>Förderung</strong> Arten- und Biotopschutzgerechter Nutzung<br />

und ökologischer Strukturvielfalt im Ökologischen Landbau. Schriftenreihe Institut für organischen<br />

Landbau. 60<br />

KRIEGBAUM, H. (1999): Erfolgskontrollen <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> in Bayern - eine Übersicht <strong>bis</strong>heriger Ergebnisse.<br />

Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz (Hrsg.): Effizienzkontrollen im Naturschutz. Beiträge zum<br />

Artenschutz 22. Schriftenreihe Heft 150. Schriftenreihe Heft 150, Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz,<br />

Augsburg<br />

LBA (1999): Erläuterungen zur Landwirtschaftlichen Standortkartierung (LSK) in Bayern.<br />

LBA (2002): Buchführungsergebnisse <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 2001/2002. H. B. L. f. B. u. Agrarstruktur. München<br />

LEP (2002): Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm Bayern 2002.<br />

LFW (2003): Berichtsentwurf "Grundwasserbeschaffenheit in Bayern 1998-2002" <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Wasserwirtschaft.<br />

München.<br />

LINDENAU, G. (2001): Die Entwicklung der Agrarlandschaften in Südbayern und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung.<br />

Dissertation zur Erlangung <strong>des</strong> Doktorgra<strong>des</strong> am Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung<br />

und Umwelt der Technischen Universität München in Freising-Weihenstephan.<br />

LSK (1982): Landwirtschaftliche Standortkartierung (LSK) in Bayern. H. B. L. f. B. u. P. s. f. B. u. Agrarstruktur.<br />

München 1982<br />

MAIDL, F.-X. und H. BRUNNER (1998): Strategien zur Umsetzung einer flächendeckend gewässerschonenden<br />

Landbewirtschaftung. Freising-Weihenstephan<br />

NIEBERG, H. (1995): Produktionstechnische und wirtschaftliche Folgen der Umstellung auf ökologischen<br />

Landbau - Ergebnisüberblick über die ersten vier Untersuchungsjahre der ökonomischen Begleitforschung<br />

zum EG-Extensivierungsprogramm. I. (Hrsg). Bun<strong>des</strong>forschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-<br />

Völkenrode (FAL), Braunschweig-Völkenrode<br />

OSTERBURG, B., U. STRATMANN (2002): Die regionale Agrarumweltpolitik in Deutschland unter dem Einfluss<br />

der Förderangebote der Europäischen Union. Agrarwirtschaft 51. Heft 5 259-279<br />

PIORR, A. und W. WERNER (1998): Nachhaltige landwirtschaftliche Produktionssysteme im Vergleich: Bewertung<br />

anhand von Umweltindikatoren. Schriftenreihe Agrarspectrum. Band 28<br />

475


476<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

RAMSAUER, U. (1998): Landwirtschaft und Ökologie. Forum Umweltrecht. Band 28. Band 28, Nomos Verlagsgesellschaft,<br />

Baden-Baden<br />

RÖTZER, T., R. WÜRLÄNDER, H. HÄCKEL und U.A. (1997): Agrar- und Umweltklimatologische Atlas von<br />

Bayern (1961-1990). Deutscher Wetterdienst Weihenstephan.<br />

SCHWERTMANN, VOGL und KAINZ (1990): Bodenerosion durch Wasser. Vorhersage <strong>des</strong> Abtrags und<br />

Bewertung von Gegenmaßnahmen. 2. Auflage. 2. Auflage, Ulmer, Stuttgart<br />

SRU (2003): Für eine Stärkung und Neuorientierung <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>. Natur und Landschaft. Heft 2, 72-76<br />

STACHOW, U., G. BERGER und A. WERNER (2002): Folgenabschätzung landwirtschaftlicher Produktionstechnik<br />

auf die Habitatqualität von Ackerflächen und Agrarlandschaften. Schriftenreiche <strong>des</strong> BMVEL, Heft<br />

494 "Biologische Vielfalt mit der Land- und Forstwirtschaft?" 120-126<br />

STMLF (2000): Programm 2000. Leistungen für Land und Leute. B. S. f. L. u. F. (Hrsg.). München<br />

STMLF (2002a): Bayerischer Agrarbericht 2002.<br />

STMLF (2002b): Daten aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS).<br />

STMLF (2002c): Land Bayern. Lagebericht gem. Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002 für den Plan zur<br />

<strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes in Bayern gem. Verordnung (EG) Nr. 1257/1999.<br />

STMLF (2003): Förderdaten KULAP-A gem. VO (EG) 1257/99, ab Verpflichtungsbeginn 2000, Auszahlung<br />

2002.<br />

STMLU (2002): Förderdaten <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms der Jahre 1996-2002 gem. VO (EG)<br />

1257/99.<br />

TISCHNER, H. und B. SCHENKEL (2002): Intensität <strong>des</strong> Pflanzenschutzmitteleinsatzes in landwirtschaftlichen<br />

Naturräumen. Schule und Beratung, 4/02. 8-14<br />

VOGL, W. (1995): Tolerierbare Bodenerosion - Grenzwerte für den Bodenschutz. www.uvm.badenwuerttemberg.de/bofaweb/berichte/mzb04/mzb0493.htm.<br />

WALDHARDT, R., D. SIMMERING, K. FUHR-BOßDORF und A. OTTE (2000): Beziehungen zwischen der<br />

Vielfalt von Flora und Vegetation und der Landnutzung in einer peripheren Kulturlandschaft. Korn, Horst und<br />

Ute Feit (Bearb.): Treffpunkt Biologische Vielfalt. Bun<strong>des</strong>amt für Naturschutz 2001. 221-227<br />

WELLER, F. (1992): Geschichte, Funktionen und künftige Entwicklungsmöglichkeiten <strong>des</strong> Streuobstbaues in<br />

Baden-Württemberg. Beihefte zu den Veröffentlichungen für Naturschutz und Landschaftspflege in Baden-<br />

Württemberg, 66.<br />

WETTERICH, F. und G. HAAS (1999): Ökobilanz Allgäuer Grünlandbetriebe; Intensiv-Extensiv-Ökologisch.<br />

P. D. U. K. (Hrsg.). Schriftenreihe Institut für organischen Landbau. 12. 12, Verlag Dr. Köster, Berlin<br />

WISCHMEIER, W, und D. SMITH (1978): Predicting rainfall erosion losses – a guide to conservation planning.<br />

Agricultural Handbook No. 537. US Department of Agriculture. Washington D.C.


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

Abschnitt 7.5 (Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm)<br />

ACHTZIGER, R., H. NICKEL und R. SCHREIBER (1999): Auswirkungen von Extensivierungsmaßnahmen<br />

auf Zikaden, Wanzen, Heuschrecken und Tagfalter im Feuchtgrünland. Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz.<br />

Effizienzkontrollen im Naturschutz. Schriftenreihe Heft 150.<br />

ALKEMEIER, F. (2002): Wiesenbrüterkartierung 2002 im Bereich Wiesmet (Altmühltal zwischen Muhr am<br />

See und Ornbau). Regierung von Mittelfranken, unveröffentlicht.<br />

BASTIAN, O. und K.-F. SCHREIBER (1994): Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft. Stuttgart.<br />

Gustav Fischer Verlag.<br />

EBERHERR, T. (2003): mündliche Mitteilung, StMLU.<br />

FISCHER, H. S. (1999): Auswirkungen <strong>des</strong> Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms auf die Vegetationsentwicklung<br />

von Feuchtgrünland. Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz. Effizienzkontrollen im Naturschutz.<br />

Schriftenreihe Heft 150.<br />

GEIER, U., G. URFEI und J. WEIS (1996): Stand der Umsetzung einer umweltfreundlichen Bodennutzung in<br />

der Landwirtschaft. Analyse der Empfehlungen <strong>des</strong> Schwä<strong>bis</strong>ch Haller Agrarkolloquiums der Robert Bosch<br />

Stiftung. Berlin. Verlag Dr. Köster.<br />

GÜTHLER, W., C. KRETSCHMAR und D. PASCH (2003): Vertragsnaturschutz in Deutschland: Verwaltungs-<br />

und Kontrollprobleme sowie mögliche Lösungsansätze. BfN-Skripten 86.<br />

ISSELSTEIN, J., G. STIPPICH und W. WAHMHOFF (1991): Umweltwirkungen von Extensivierungsmaßnahmen<br />

im Ackerbau - Eine Übersicht. Berichte der Landwirtschaft 69.: 379-413.<br />

KNAUER, N. (1993): Ökologie und Landwirtschaft, Situation, Konflikte, Lösungen. Stuttgart. Eugen Ulmer<br />

Verlag.<br />

KNICKEL, K., B. JANSSEN, J. SCHRAMEK und K. KÄPPEL (2001): Naturschutz und Landwirtschaft: Kriterienkatalog<br />

zur "Guten fachlichen Praxis". Angewandte Landschaftsökologie Heft 41, Bun<strong>des</strong>amt für Naturschutz<br />

2001.<br />

KRIEGBAUM, H. (1999): Erfolgskontrollen <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> in Bayern - eine Übersicht <strong>bis</strong>heriger Ergebnisse.<br />

Augsburg, Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz (Hrsg.): Effizienzkontrollen im Naturschutz. Beiträge<br />

zum Artenschutz 22. Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz.<br />

LFU (1999): Effizienzkontrollen im Naturschutz. Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz, Beiträge zum<br />

Artenschutz 22,.<br />

LINDENAU, G. (2001): Die Entwicklung der Agrarlandschaften in Südbayern und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung.<br />

Dissertation zur Erlangung <strong>des</strong> Doktorgra<strong>des</strong> am Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung<br />

und Umwelt der Technischen Universität München in Freising-Weihenstephan.<br />

PIORR, A. und W. WERNER (1998): Nachhaltige landwirtschaftliche Produktionssysteme im Vergleich: Bewertung<br />

anhand von Umweltindikatoren. Schriftenreihe Agrarspectrum. Band 28.<br />

SCHWEPPE-KRAFT, B. (2003): Naturschutz durch Vermarktung naturverträglich erzeugter Güter und<br />

Dienstleistungen - ein Überblick zum vorliegenden Schwerpunktheft. Natur und Landschaft. Heft 7: 293-294.<br />

477


478<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

SRU (1996): Sondergutachten Landnutzung. Konzepte einer dauerhaften umweltgerechten Nutzung ländlicher<br />

Räume. http://www.umweltrat.de/son96kf.htm. Abrufdatum 6.05.2003.<br />

SRU (2003): Für eine Stärkung und Neuorientierung <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>. Natur und Landschaft. Heft 2: 72-<br />

76.<br />

STMLF (2002a): Bayerischer Agrarbericht 2002.<br />

STMLF (2002b): Land Bayern. Lagebericht gem. Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002 für den Plan zur<br />

<strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes in Bayern gem. Verordnung (EG) Nr. 1257/1999.<br />

STMLF (2002a): Land Bayern. Lagebericht gem. Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002 für den Plan zur<br />

<strong>Förderung</strong> der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes in Bayern gem. Verordnung (EG) Nr. 1257/1999.<br />

WALDHARDT, R., D. SIMMERING, K. FUHR-BOßDORF und A. OTTE (2000): Beziehungen zwischen der<br />

Vielfalt von Flora und Vegetation und der Landnutzung in einer peripheren Kulturlandschaft. Korn, Horst und<br />

Ute Feit (Bearb.): Treffpunkt Biologische Vielfalt. Bun<strong>des</strong>amt für Naturschutz 2001. 221-227.<br />

Abschnitt 8 (Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse)<br />

ELF (2000): Bayerischer Agrarbericht 2000; Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten. München<br />

ELF (2002): Bayerischer Agrarbericht 2002; Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten. München<br />

LFE (2001): Vieh- und Fleischwirtschaft in Bayern 2001; Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft<br />

und Forsten. München<br />

LFE (2001): Statistik der Bayerischen Milchwirtschaft 2001; Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft<br />

und Forsten. München<br />

GRASER, S./HUBER, J. (2002): Das bayerische Ernährungsgewerbe im Jahr 2001; (LFE) Bayerische Lan<strong>des</strong>anstalt<br />

für Ernährung. München<br />

FAL 2002 : Ex-Post Bericht <strong>Teil</strong> Bayern<br />

Abschnitt 9 (Forstwirtschaftliche Maßnahmen)<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN: Bayerischer Agrarbericht<br />

1998. München 1999<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN: Bayerischer Agrarbericht<br />

2002 München 2003<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN: Jahresbericht der Bayerischen<br />

Staatsforstverwaltung 2001. München 2002


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN: Das potenzielle Rohholzaufkommen<br />

in Deutschland <strong>bis</strong> zum Jahr 2020. Bonn 1996<br />

BERICHTE FREIBURGER FORSTLICHE FORSCHUNG: Testbetriebsnetze der Forstwirtschaft in Baden-<br />

Württemberg. Heft 34. Freiburg 2001<br />

BÖSWALD, K. (1996): Zur Bedeutung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> und der Forstwirtschaft im Kohlenstoffhaushalt, eine Analyse<br />

am Beispiel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> Bayern. Forstliche Forschungsberichte. München 1996.<br />

INSTITUT DER D<strong>EU</strong>TSCHEN WIRTSCHAFT KÖLN (2003): Deutschland in Zahlen. Köln 2003.<br />

JENSSEN, M., HOFMANN, G. (2002): Pflanzenartenvielfalt, Naturnähe und ökologischer Waldumbau.<br />

AFZ/DerWald, Heft 8, 2002, S. 402 - 405<br />

OHRNER, G. (1999): Wie wirtschaftliche arbeiten Harvester? Forst und Holz, Heft 23, 1999, S. 727 – 732<br />

PERSCHL, H., BECK, R., OHRNER, G.: Welche Holzmengen kommen aus dem Kleinprivatwald Bayerns.<br />

LWFaktuell, Heft 36, 2002, S. 7 - 9<br />

RITTERSHOFER, F.(1994): Waldpflege und Waldbau. Rittershoferverlag Freising 1994.<br />

SCHAFFNER, S. (2001): Die Waldbesitzerlandschaft Ostbayerns heute und vor 20 Jahren. LWFaktuell, Heft<br />

32, 2001, S. 9 - 11<br />

THOMAS, F.: Die Rolle schnellwachsender Baumarten bei der CO2-Bindung und Klimaverbesserung.<br />

Forst und Holz Heft 3, 2001, S. 81 - 85<br />

VOGL, R. (2001): Waldpädagogische Angebote für Städte und Gemeinden. AFZ/Der Wald, Heft 8,<br />

2001, S. 415 - 416<br />

WALDGESETZ FÜR BAYERN (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 1997 (GVBl. S. 853, 856, 857)<br />

ZERLE, HEIN, BRINKMANN, FOERST, STÖCKEL (1974/2000): Forstrecht in Bayern. München 2000.<br />

Abschnitt 10 (<strong>Förderung</strong> der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten)<br />

AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN (1993): Loseblattsammlung Weinzierl „Entschädigungsbewertung<br />

bei Landentzug“, München<br />

BAYERISCHER KLIMAFORSCHUNGSVERBUND (BayFORKLIM) 1999: Klimaänderungen in Bayern und<br />

ihre Auswirkungen. Abschlussbericht <strong>des</strong> Bayerischen Klimaforschungsbun<strong>des</strong>. München.<br />

BAYERISCHER NATURSCHUTZFONDS (1999): Förderrichtlinien vom 01. Juli 1999.<br />

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG (2001): Statistisches Jahrbuch<br />

für Bayern 2001, München<br />

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG (2003): Statistische Berichte<br />

E2110J 200200: Bauhauptgewerbe in Bayern im Jahre 2002, München<br />

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480<br />

Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUMS FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (1981):<br />

Bekanntmachung vom 18. Dezember 1981 Nr. 7441-933-845.<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUMS FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (1983):<br />

Bekanntmachung vom 23. März 1983 Nr. 7311-95-4565.<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (2003):<br />

Nachhaltiger Hochwasserschutz in Bayern - Aktionsprogramm 2020 für Donau- und Maingebiet. Internetzugriff<br />

im Juli 2003: www.umweltministerium.bayern. de/bereiche/wasser/speicher/strategie.html<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1991): Beschäftigungseffekte<br />

durch Flurbereinigung und Dorferneuerung in Bayern. Ergebnisbericht zur Untersuchung <strong>des</strong><br />

ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung. In: Materialien zur Ländlichen Neuordnung, Heft 24, München<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN: Der Einfluss der Flurbereinigung<br />

auf die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe in Bayern. Materialien zur Flurbereinigung<br />

– Heft 16.<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (2000): Programm 2000<br />

- Leistungen für Land und Leute<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (2002): Jahresbericht<br />

der Bayerischen Staatsforstverwaltung 2001, München<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND TECHNOLOGIE (2002):<br />

Jahresbericht 2002 vom 26.06.2003 <strong>des</strong> Referats III/1 S. 10 ff.<br />

BECKMANN, T. UND HUTH, E. (1983): Bestimmung der An- und Durchschneidungsschäden mit tatsächlichen<br />

Bewirtschaftungsdaten (Richtwerte). Schriftenreihe <strong>des</strong> HLBS, Heft 94, Bonn<br />

BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG (1998): Leitfibel vorbeugender Hochwasserschutz.<br />

Modellvorhaben zum vorbeugenden Hochwasserschutz Rhein-Maas im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit<br />

in der Raumordnung (INTERREG IIC). Bonn,<br />

D<strong>EU</strong>TSCHER BUNDESTAG (2002): Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur<br />

und <strong>des</strong> Küstenschutzes" für den Zeitraum 2003 <strong>bis</strong> 2006, Berlin<br />

Ebble für Windows, Version 4.1. Bedienungsanleitung Stand 12.04.2002. Erhältlich unter www.ebble.de.<br />

ENTSCHÄDIGUNGSRICHTLINIEN LANDWIRTSCHAFT – LandR 78 – i.d.F. vom 28.07.1978<br />

GEIßENDÖRFER, M., THOMAS, M., SEIBERT, O. (1999): Weitere wissenschaftliche Begleitung der Ziel 5b<br />

II-Strukturförderung in Bayern. Analyse <strong>des</strong> <strong>bis</strong>herigen Förderinstrumentariums zur Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes mit Vorschlägen zu <strong>des</strong>sen Weiterentwicklung. Triesdorf<br />

GEIßENDÖRFER, M., THOMAS, M., SEIBERT, O. (2002): Ex post-Evaluierung <strong>des</strong> Ziel 5b II-Programms<br />

Bayern, Triesdorf<br />

GOERGENS, M. (2001): Kosten der Direktvermarktung. Skript für das Bun<strong>des</strong>kernobstseminar 2001 an der<br />

Obstbauversuchsanstalt Jork der Landwirtschaftskammer Hannover. Hannover


Halbzeitbewertung EPLR Bayern<br />

HANS-BÖCKLER-STIFTUNG: Tarifarchiv <strong>des</strong> Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) unter<br />

http://www.tarifarchiv.de<br />

KREDITANSTALT FÜR WIEDERAUFBAU KfW (2003): Programm Nr. 128: Programm zur <strong>Förderung</strong> erneuerbarer<br />

Energien, Frankfurt<br />

KURATORIUM FÜR TECHNIK UND BAUWESEN IN DER LANDWIRTSCHAFT(2001): Abschlussbericht<br />

zum Projekt „Anpassung der deutschen Methodik zur rechnerischen Emissionsermittlung an internationale<br />

Richtlinien.<br />

LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER 1995: Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz,<br />

Stuttgart. Im Internet als Download unter www.lawa.de<br />

WEIGER, H. (2003): Mehr Überflutungsflächen und keine Staustufen an der Donau. Internet:<br />

www.bundnaturschutz.de/projekte/donau/donauhochwasser.html.<br />

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