Einladung zur Angebotslegung Inhaltsverzeichnis - EU ...
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<strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Angebotslegung</strong><br />
Externe Begleitung im Rahmen des Leitbildprozesses Südweststeiermark – 2013/14<br />
Ende der Angebotsfrist: 23. Juni 2013, 24:00 Uhr<br />
Verspätet eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden.<br />
<strong>Inhaltsverzeichnis</strong><br />
1. EINLEITUNG AUFTRAGGEBER ................................................................................................... 3<br />
1.1 <strong>EU</strong> – Regionalmanagement Südweststeiermark ........................................................................................... 3<br />
1.2 Regionalvorstand Südweststeiermark ............................................................................................................. 3<br />
2. AUFGABENSTELLUNG ................................................................................................................... 4<br />
2.1 Ausgangslage – Zielsetzung (sh. Beilage A7 – Land Steiermark) .............................................................. 4<br />
2.1.1 Strategischer Rahmen ............................................................................................................................... 4<br />
2.1.2 Darstellung des Gesamtprozesses .......................................................................................................... 5<br />
2.2 Gegenstand der Ausschreibung ....................................................................................................................... 5<br />
2.2.1 Ausgeschriebene Leistungen im Detail................................................................................................... 6<br />
2.2.2 Darstellung eines interdisziplinären Teams ........................................................................................... 7<br />
2.2.3 Zeitraum der Leistungserbringung ........................................................................................................... 8<br />
2.3 Rechtliche Grundlage ......................................................................................................................................... 8<br />
2.4 Beizubringende Unterlagen ............................................................................................................................... 8<br />
2.5 Vorgesehener Vergabeverlauf .......................................................................................................................... 8<br />
2.6 Vergabekriterien .................................................................................................................................................. 8
3. RAHMENBEDINGUNGEN, VERTRAGSBEDINGUNGEN .................................................... 9<br />
3.1 Einreichunterlagen .............................................................................................................................................. 9<br />
3.2 Abstimmung der Inhalte und Termine .............................................................................................................. 9<br />
3.3 Beauftragung v. Leistungen, Zusatzleistungen, Einstellung der Arbeiten .................................................. 9<br />
3.4 Honorar ................................................................................................................................................................. 9<br />
3.5 Zurückbehaltung und Leistungspflicht ........................................................................................................... 10<br />
3.6 Rechnungslegung ............................................................................................................................................. 10<br />
3.7 Zahlungsbedingungen/Zahlungsziel .............................................................................................................. 10<br />
3.8 Gerichtsstand .................................................................................................................................................... 10<br />
3.9 Rückfragen ......................................................................................................................................................... 10
1. Einleitung Auftraggeber<br />
1.1 <strong>EU</strong> – Regionalmanagement Südweststeiermark<br />
Die steirischen Regionalmanagements sind DER Netzwerkknoten für Regionalentwicklung<br />
in den steirischen Regionen. Seit der Gründung (1995/1996) zählen zu Ihren Aufgaben der<br />
Aufbau und das Management von regionalen Projekten, die Bereitstellung von<br />
Informationen und Wissen sowie die Begleitung von Netzwerken. Außerdem unterstützen<br />
die Regionalmanagements im Auftrag des Landes seit mehr als 15 Jahren die regionale<br />
Umsetzung von Förderprogrammen.<br />
Ein Jahr nach dem Beitritt <strong>zur</strong> Europäischen Union wurde durch die konstituierende<br />
Hauptversammlung der Regionalentwicklungsverein Süd-West-Steiermark - und somit das<br />
<strong>EU</strong>-Regionalmanagement - am 21. Juli 1996 gegründet. Das <strong>EU</strong>-Regionalmanagement<br />
Südweststeiermark wird von den Mitgliedsgemeinden, dem Land Steiermark und der<br />
Europäischen Kommission finanziert.<br />
Zu den Hauptaufgaben zählt seit 2009 die Betreuung der Region Südweststeiermark<br />
(Bezirke Leibnitz und Deutschlandsberg). Im Rahmen des Projektes Regionext wurden die<br />
neuen Regionen sowie die Betreuungsaufgaben des <strong>EU</strong>-Regionalmanagements im<br />
steirischen Raumordnungsgesetz gesetzlich verankert.<br />
Ergänzt wird dieser Schwerpunkte durch die Koordination des Regionalen<br />
Beschäftigungspaktes Südweststeiermark, sowie durch die Begleitung der regionalen<br />
LEADER-Gruppen.<br />
Außerdem tritt das <strong>EU</strong>-Regionalmanagement Südweststeiermark als Partner in<br />
strategischen <strong>EU</strong>-Projekten auf. Derzeit gibt es Projektpartnerschaften zu den Themen<br />
Demographie/Abwanderung Jugendlicher (YURA) sowie zum Thema grenzüberschreitende<br />
Standortentwicklung (BRIDGE).<br />
http://www.eu-regionalmanagement.at<br />
1.2 Regionalvorstand Südweststeiermark<br />
Die Regionalvorstände der steirischen Regionen wurden im STROG als Körperschaften<br />
öffentlichen Rechts gesetzlich verankert (KöR). Sie stellen das operative Gremium der<br />
Regionalversammlung dar und sind für die Begleitung und Erstellung des Leitbildes<br />
hauptverantwortlich.<br />
Im Rahmen seiner Tätigkeit bedient sich der Regionalvorstand Südweststeiermark für die<br />
operative Arbeit des <strong>EU</strong>-Regionalmanagements Südweststeiermark. In diesem Sinne ist<br />
auch geplant, in näherer Zukunft das <strong>EU</strong>-Regionalmanagement in eine GmbH<br />
umzuwandeln, welche dem Regionalvorstand als Alleingesellschafter gehört.<br />
Der Regionalvorstand Südweststeiermark setzt sich derzeit aus 20 Vertretern/innen der<br />
Kleinregionen, 7 Abgeordneten (Landtag u. Nationalrat) sowie Vertretern/innen der AK,<br />
LWK und WK zusammen. Ergänzt werden die stimmberechtigen Mitglieder zusätzlich durch<br />
kooptierte Institutionen und Experten/innen.<br />
Der derzeitige Vorsitzende ist LAbg. Bgm. Peter Tschernko (ÖVP), sein Stellvertreter ist<br />
Bgm. Ing. Karl Schober (SPÖ).
2. Aufgabenstellung<br />
2.1 Ausgangslage – Zielsetzung (sh. Beilage A7 – Land Steiermark)<br />
Mit Einführung der neuen Regionalstruktur in der Steiermark eröffnen sich große Chancen und<br />
Potentiale dafür, in der Projektentwicklung Synergien aus den unterschiedlichsten<br />
Themenbereichen auszuloten, zu koordinieren und im Sinne der Lebensqualität in den Region<br />
optimal einzusetzen.<br />
Der neu eingerichtete Regionalvorstand als operatives Gremium der Regionalversammlung<br />
soll sich dabei in Zukunft einer federführenden Institution der regionalen Entwicklung einer<br />
operativen Einheit (GmbH) bedienen, um effizient und effektiv regionale Projektentwicklung zu<br />
betreiben. Integriert werden können dabei regionale Institutionen, Entwicklungsvereine etc.<br />
Als zentrales Arbeitsinstrument für die Region ist das Regionale Entwicklungsleitleitbild zu<br />
sehen. Auch bisher gab es Prozesse auf regionaler Ebene <strong>zur</strong> Erstellung von Leitbildern wobei<br />
die Regionsgröße, die inhaltlichen Schwerpunkte, die Prozesse selbst und viele weitere<br />
Aspekte stark variierten. Zudem waren bzw. sind für verschiedene Instrumente wie z.B. die<br />
LEADER Managementpläne (REP ‐ Regionale Entwicklungspläne) sehr weitgehende<br />
Programmvorgaben bei der Erstellung zu beachten. Das vorliegende Anforderungsprofil ist für<br />
die regionale Ebene vorgesehen. Es sollen soweit als möglich innerregionale Prozesse<br />
integriert, Synergien genutzt und abgestimmte Ziele und Maßnahmen für alle räumlichen<br />
Ebenen erreicht werden.<br />
Ergänzend hierzu soll der derzeitige Entwicklungsstand in der Südweststeiermark kurz<br />
umrissen werden.<br />
Es gibt derzeit 4 übergeordnete Leitbilddokumente, welche durch das zu erarbeitende<br />
„Regionale Leitbild“ abgelöst werden sollen:<br />
Leitbild Bzk. Leibnitz (1997)<br />
Leitbild Bzk. Deutschlandsberg (2007)<br />
Entwicklungsstrategie LAG Schilcherland (2007/2008)<br />
Entwicklungsstrategie LAG Naturpark Südsteiermark (2007/2008)<br />
Ergänzend dazu gibt es korrespondierende Dokumente/Planungsdokumente, welche in<br />
Abstimmung mit dem Leitbild überarbeitet werden sollen (z.B. Verkehrskonzepte, REPRO,…)<br />
Bezüglich der strukturellen Bündelung von Regionalentwicklungsinstitutionen im Rahmen einer<br />
Regions-GmbH gibt es in der Südweststeiermark positive Signale. So wird das LAG<br />
Management des Schilcherlandes bereits seit 2001 vom <strong>EU</strong>-Regionalmanagement<br />
Südweststeiermark abgewickelt und seit 2011 gibt es eine strukturell und finanziell eng<br />
abgestimmte Arbeit mit der LAG Naturpark Südsteiermark.<br />
2.1.1 Strategischer Rahmen<br />
Das zu erstellende Leitbild hat sich in den strategischen Rahmen der <strong>EU</strong>, des Bundes und des<br />
Landes Steiermark einzufügen. Neben derzeit allgemein gültigen Strategien und Prozessen<br />
(Europa 2020, Strat.at 2020) sind vor allem folgende Aspekte zu beachten:<br />
Landesentwicklungsleitbild Steiermark<br />
Programmierung der GSR-Fonds<br />
Programmierung des zukünftigen LEADER-Programmes
2.1.2 Darstellung des Gesamtprozesses<br />
2.2 Gegenstand der Ausschreibung<br />
Seitens des Regionalvorstandes der Südweststeiermark wurde der oben dargestellte Prozess<br />
beschlossen. Die Gesamtverantwortung und Leitung des Leitbildprozesses obliegt dem <strong>EU</strong>-<br />
Regionalmanagement Südweststeiermark.<br />
Seitens des <strong>EU</strong>-Regionalmanagements Südweststeiermark wurden die ersten drei Phasen<br />
bereits bearbeitet und teilweise abgeschlossen. Für das Herzstück des Leitbildprozesses, den<br />
Beteiligungsprozess, wurde beschlossen mit einem Team externer Experten/innen<br />
zusammenzuarbeiten.<br />
Die Begleitung der thematischen Arbeitsgruppen sowie die Verschriftlichung der Ergebnisse<br />
obliegt den zugezogenen Expert/innen in enger Abstimmung mit dem <strong>EU</strong>-<br />
Regionalmanagement Südweststeiermark.<br />
Folgende thematische Arbeitsgruppen wurden seitens des Regionalvorstandes<br />
Südweststeiermark definiert und sollen durch Experten/innen moderiert bezüglich durch<br />
fachliche Inputs unterstützt werden.<br />
- Wirtschaft und Arbeitsmarkt<br />
- Marken und regionale Identität<br />
- Gesundheit und Soziales<br />
- Raumentwicklung<br />
- Gesellschaft und Bildung<br />
- Umwelt und Kulturlandschaft
Außerdem sollen folgende übergeordnete Themen, in allen Arbeitsgruppen mitbedacht oder<br />
mitbearbeitet werden:<br />
- Europa<br />
- Kooperation Slowenien – Österreich (Entwicklung Grenzraum)<br />
- Kooperation mit benachbarten Regionen (Stmk., Ktn.)<br />
- Inklusion/Diversität/Gender Mainstreaming/Barrierefreiheit<br />
- Jugend<br />
2.2.1 Ausgeschriebene Leistungen im Detail<br />
- Einbindung des Leitbilds in den strategischer Rahmen<br />
Die Einbindung des Leitbildes der Südweststeiermark ist im Rahmen der Berichtslegung<br />
schriftlich darzulegen.<br />
- SWOT-Analyse Region<br />
Auf Basis der vorliegenden Statistischen Daten und Auswertungen, sowie verschiedener<br />
vorliegender Projekt- und Evaluierungsergebnisse ist eine SWOT-Analyse für die Region<br />
Südweststeiermark zu erstellen.<br />
- Prozessverantwortung Phase 4<br />
Für das/die beauftragte Unternehmen/ARGE/Bietergemeinschaft ist eine hauptverantwortliche<br />
Person zu nennen. In Abstimmung mit dem <strong>EU</strong>-Regionalmanagement<br />
Südweststeiermark als gesamtverantwortlicher Stelle sind die beidseitig vereinbarten<br />
Aufgaben und Pflichten nach Auftragsvergabe zu definieren. Dieser Person wird auch die<br />
Verantwortung für die Koordination aller weiteren beigezogen Experten/innen übertragen.<br />
Ein finanzieller Posten für die wahrscheinlichen Koordinationsaufgaben ist jedenfalls zu<br />
berücksichtigen.<br />
- Moderation und inhaltliche Begleitung Arbeitsgruppen<br />
Das <strong>EU</strong>-Regionalmanagement Südweststeiermark wird während des<br />
Beteiligungsprozesses neutral an den Sitzungsterminen der unter 2.2. genannten<br />
Arbeitsgruppen teilnehmen. Deshalb soll die Moderation durch das/die beauftragte<br />
Unternehmen/ARGE/Bietergemeinschaft durchgeführt werden. Wünschenswert ist dabei<br />
inhaltliche Kompetenz der Moderator/innen zu den jeweiligen Themenfeldern. Diese soll<br />
auch im Angebot dargestellt werden.<br />
- Herausarbeiten von Leitthemen und Leitprojekten<br />
Im Zuge des Beteiligungsprozesses soll es zu einer Priorisierung von Leitthemen <strong>zur</strong><br />
Entwicklung der Region Südweststeiermark kommen. Diese sollen in der<br />
Dokumentation/Verschriftlichung des Prozesses hervorgehoben und durch geplante<br />
Leitprojekteideen unterstützt werden. Für die im Leitbild angeführten Projektideen sollen im<br />
Idealfall bei Fertigstellung des Leitbilds Projektträger- und Budgetierungsvorschläge<br />
vorhanden sein.
- Dokumentation und redaktionelle Arbeiten<br />
Der Auftragnehmer übernimmt die Dokumentation des Beteiligungsprozesses (Protokolle,<br />
TN-Listen, Fotodokumentation) sowie die Verschriftlichung der Ergebnisse. Außerdem<br />
zeichnet sich das/die beauftragte Unternehmen/ARGE/Bietergemeinschaft für die<br />
redaktionellen Arbeiten des Leitbilds, in Kooperation mit dem <strong>EU</strong>-Regionalmanagement<br />
Südweststeiermark, verantwortlich.<br />
- Strukturbild<br />
Teilziel des Leitbildprozesses ist die Entwicklung eines Strukturbilds bzw. die Präzisierung<br />
des steirischen Strukturbilds für die Region Südweststeiermark. Hierfür liegen beim <strong>EU</strong>-<br />
Regionalmanagement Südweststeiermark umfassende Vorarbeiten auf, auf die <strong>zur</strong>ückgegriffen<br />
werden soll.<br />
- Evaluierungsmethodik<br />
Eine Anforderung an das Leitbild ist es, Evaluierungsmöglichkeiten einerseits für die<br />
Projektauswahl und andererseits für Umsetzungserfolge festzulegen. Hierbei sind sowohl<br />
fachlich‐inhaltliche Methoden und Kriterien als auch finanzielle Kriterien zu berücksichtigen.<br />
Als (optionale) Module:<br />
- LEADER-Aktionspläne<br />
Da es sich bei dem neuen Leitbild um ein ganzheitliches Strategie- und Planungsdokument<br />
für die Region Südweststeiermark handelt, sollen auch der/die LEADER-Aktionspläne für<br />
eine etwaige Einreichung von (einer) LEADER – Region(en) für die Strukturperiode 2014+<br />
aus diesem Planungsdokument heraus abgeleitet werden. Nachdem die Ausformung dieser<br />
LEADER Region(en) sich im Zuge des Leitbildprozesses zeigen soll, ist dem Angebot ein<br />
optionales Modul beizufügen, das die redaktionellen Arbeiten bezüglich des LEADER-<br />
Aktionsplans/ der LEADER-Aktionspläne umfasst. Diese Kostenkategorie sollte<br />
untergeordnet sein, da es sich aufgrund des Vorliegens der Inhalte um eine rein<br />
redaktionelle Arbeit handelt.<br />
- Jugendbeteiligung<br />
Im Rahmen der Leitbildentwicklung sollen möglichst viele Jugendliche, unabhängig von<br />
Bildungsstand, Zugang und sozioökonomischer Schicht beteiligt werden. Auch eine<br />
ausgewogene Beteiligung von Mädchen und Jungen wird angestrebt. Um dies zu<br />
gewährleisten, soll ein Jugendbeteiligungskonzept realisiert werden, das möglichst<br />
flächendeckend über den Projektzeitraum begrenzt umgesetzt werden kann. Mögliche<br />
Umsetzungstools könnten z.B. ein Jugendforum, Open Space, Workshops, Online<br />
Beteiligungsmöglichkeiten bzw. eine Kombination verschiedener Methoden sein.<br />
Die Umsetzung beinhaltet Konzeption, Vernetzung, Moderation, Prozessbegleitung und<br />
Aufbereitung der Inhalte.<br />
2.2.2 Darstellung eines interdisziplinären Teams<br />
Um die oben genannten Themen und Aufgabenstellungen entsprechend bearbeiten zu<br />
können, wird ein interdisziplinäres Team benötigt. Diese Ausschreibung richtet sich daher<br />
neben Einzelunternehmen auch an Bietergemeinschaften/ARGE.
Um die Qualität des Beratungsteams bewerten zu können, erwarten wir uns eine Darstellung<br />
des gemeinsamen Beratungsansatzes. Für die vorgesehenen Projektmitarbeiter/innen bzw.<br />
Unternehmen sollte dem Angebot eine Übersicht der für den jeweiligen Themenbereich<br />
relevanten Referenzen beigelegt werden.<br />
2.2.3 Zeitraum der Leistungserbringung<br />
Für die Erbringung der Ausgeschriebenen Leistungen ist derzeit der Zeitraum zwischen 1. Juli<br />
2013 bis 31.Juni 2014 vorgesehen.<br />
Eine Änderung des Auftragszeitraumes ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
rechtzeitig zu vereinbaren.<br />
2.3 Rechtliche Grundlage<br />
Rechtliche Grundlage ist das Bundesvergabegesetz 2006 i.d.g.F. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass die Auftragsvergabe im Rahmen der Direktvergabe unter Einhaltung der gesetzlichen<br />
Schwellenwerte erfolgt.<br />
2.4 Beizubringende Unterlagen<br />
Es ist ein rechtsverbindlich unterfertigtes Angebot (bei ARGE oder Bietergemeinschaft inkl.<br />
ARGE-Vertrag) insbesondere unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Teile zu übermitteln:<br />
Umsetzungsvorschlag für die unter 2.2 beschriebene „Beteiligungsphase“ sowie für die<br />
redaktionellen Leistungen (Leitbilddokument und LEADER-Entwicklungspläne)<br />
Detaillierte Kostenübersicht (inkl. Leistungstagen), aufgegliedert nach den unter 2.2.1<br />
genannten Leistungen<br />
Darstellung der ARGE/Bietergemeinschaft/Subunternehmer<br />
Referenzen der angeführten Personen<br />
2.5 Vorgesehener Vergabeverlauf<br />
a.) Nach Ablauf der gesetzten Angebotsfrist gibt es eine Vorbegutachtung durch das<br />
Team des <strong>EU</strong>-Regionalmanagements sowie der LAG-Managements. Bereits in<br />
dieser Phase kann es zu vereinzelten Rückfragen kommen. (ab 24.06.2013)<br />
b.) Eine vom Regionalvorstand nominierte Kleingruppe wird unter Leitung des <strong>EU</strong>-<br />
Regionalmanagements eine Bewertung und Reihung der Angebote (nach unter 3.4<br />
angeführten Kriterien) vornehmen. (4. Juniwoche)<br />
c.) Mit der erstgereihten ARGE/Bietergemeinschaft wird vor einer möglichen<br />
Auftragsvergabe ein Gespräch geführt. Sollte es nach diesem Gespräch zu keiner<br />
Beauftragung kommen wird mit der nächstgereihten ARGE/Bietergemeinschaft ein<br />
Gespräch gesucht. (Anfang Juli)<br />
d.) Die Entscheidung bezüglich der Vergabe wird den teilnehmenden<br />
ARGE/Bietergemeinschaften per E-Mail bzw. auf dem Postweg übermittelt. (Mitte<br />
Juli)<br />
2.6 Vergabe<br />
Die Bewertung der eingelangten Angebote erfolgt in einer vom Regionalvorstand nominierten<br />
Kleingruppe unter Leitung des <strong>EU</strong>-Regionalmanagements. In der Bewertung werden das Konzept,<br />
die Zusammensetzung des Teams sowie die Kosten gleich stark gewichtet.
3. Rahmenbedingungen, Vertragsbedingungen<br />
3.1 Einreichunterlagen<br />
Das geistige Eigentumsrecht bleibt dem Verfasser gewährt. Der Auftraggeber erwirbt an<br />
eingereichten Unterlagen das physische Recht. Der Einsender erklärt ausdrücklich, dass an<br />
den eingereichten Werken, Dritte keine wie immer namenhabenden Rechte welcher Art auch<br />
immer zustehen.<br />
3.2 Abstimmung der Inhalte und Termine<br />
Die redaktionellen Inhalte und der Terminplan sind in enger Abstimmung mit den<br />
Auftraggebern einvernehmlich zu erstellen.<br />
3.3 Beauftragung v. Leistungen, Zusatzleistungen, Einstellung der Arbeiten<br />
• Der Auftragnehmer tritt als Generalunternehmer auf und haftet gegenüber dem<br />
Auftraggeber für die Leistungen der Subunternehmer. Weiters kann nur der<br />
Auftragnehmer und nicht die Subunternehmer Rechnungen an den Auftraggeber legen.<br />
Subunternehmer und Partner müssen dem Auftraggeber bekannt gegeben und<br />
genehmigt werden.<br />
• Sobald dem Auftragnehmer irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine<br />
vertragsmäßige Erfüllung des Auftrages infrage stellen können, hat er den Auftraggeber<br />
unverzüglich schriftlich über diese Umstände und allfällige von ihm zu erwägende<br />
Maßnahmen zu benachrichtigen.<br />
• Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag jederzeit bei Vorliegen wichtiger Gründe zu<br />
stornieren. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer in diesem Fall die bis dahin<br />
erbrachten Leistungen abzugelten. Anspruch auf Entgelt entgangener Leistungen und<br />
Gewinn sowie eine Berechtigung <strong>zur</strong> Durchführung sämtlicher angebotener Leistungen<br />
bestehen im Gegenstand nicht.<br />
• Zusatzleistungen: Wird im Zuge der Durchführung des Vertrages eine Leistung<br />
erforderlich, die in diesem Angebot nicht vorgesehen ist, so hat der Auftragnehmer vor<br />
deren Ausführung das Einvernehmen mit dem Auftraggeber hierüber herzustellen. Wird<br />
die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit dieser Leistung einvernehmlich festgestellt, so<br />
ist gleichzeitig die entsprechende Vergütung zu vereinbaren. Wird vom Auftragnehmer<br />
eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung<br />
der Vergütung erbracht, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, eine Vergütung für diese<br />
zu leisten.<br />
3.4 Honorar<br />
Das Angebot hat inkl. aller Spesen und Vergütungen zu erfolgen. Spesen des Auftragnehmers<br />
und seiner Mitarbeiter/innen wie z. B. Fahrtkosten, Nächtigungskosten, Tagesdiäten,<br />
Fahrtkostenpauschalen, Fahrtzeit etc. trägt der Auftragnehmer und sind daher<br />
einzukalkulieren. Diesbezüglich später eingeforderte Kosten werden vom Auftraggeber nicht<br />
anerkannt.
3.5 Zurückbehaltung und Leistungspflicht<br />
Im Streitfall ist der Auftragnehmer nicht berechtigt Lieferungen <strong>zur</strong>ückzubehalten oder<br />
Leistungen von sich aus einzustellen.<br />
3.6 Rechnungslegung<br />
Es können Teilrechnungen über abgeschlossene und ausgeführte Positionen sowie eine<br />
Schlussrechnung gelegt werden. Die Schlussrechnung hat eine den Positionen des<br />
Leistungsverzeichnisses entsprechende vollständige Leistungsaufstellung zu enthalten.<br />
Gesondert vereinbarte Vergütungen (Zusatzaufträge) sind auf einer eigenen Rechnung<br />
darzustellen.<br />
3.7 Zahlungsbedingungen/Zahlungsziel<br />
Alle Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungseingang zahlbar, so keine gesonderte<br />
Vereinbarung im beiderseitigen Einverständnis getroffen wurde.<br />
3.8 Gerichtsstand<br />
Es gilt österreichisches Recht. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden<br />
Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden<br />
Gerichte am Standort des Auftraggebers bzw. Graz vereinbart.<br />
3.9 Rückfragen<br />
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne DI Birgit Haring oder Mag. Lasse Kraack <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Sie erreichen uns telefonisch unter: Tel. +43 3452/84510<br />
oder per E-Mail:<br />
b.haring@eu-regionalmanagement.at<br />
l.kraack@eu-regionalmanagement.at