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Einladung zur Angebotslegung Inhaltsverzeichnis - EU ...

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<strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Angebotslegung</strong><br />

Externe Begleitung im Rahmen des Leitbildprozesses Südweststeiermark – 2013/14<br />

Ende der Angebotsfrist: 23. Juni 2013, 24:00 Uhr<br />

Verspätet eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden.<br />

<strong>Inhaltsverzeichnis</strong><br />

1. EINLEITUNG AUFTRAGGEBER ................................................................................................... 3<br />

1.1 <strong>EU</strong> – Regionalmanagement Südweststeiermark ........................................................................................... 3<br />

1.2 Regionalvorstand Südweststeiermark ............................................................................................................. 3<br />

2. AUFGABENSTELLUNG ................................................................................................................... 4<br />

2.1 Ausgangslage – Zielsetzung (sh. Beilage A7 – Land Steiermark) .............................................................. 4<br />

2.1.1 Strategischer Rahmen ............................................................................................................................... 4<br />

2.1.2 Darstellung des Gesamtprozesses .......................................................................................................... 5<br />

2.2 Gegenstand der Ausschreibung ....................................................................................................................... 5<br />

2.2.1 Ausgeschriebene Leistungen im Detail................................................................................................... 6<br />

2.2.2 Darstellung eines interdisziplinären Teams ........................................................................................... 7<br />

2.2.3 Zeitraum der Leistungserbringung ........................................................................................................... 8<br />

2.3 Rechtliche Grundlage ......................................................................................................................................... 8<br />

2.4 Beizubringende Unterlagen ............................................................................................................................... 8<br />

2.5 Vorgesehener Vergabeverlauf .......................................................................................................................... 8<br />

2.6 Vergabekriterien .................................................................................................................................................. 8


3. RAHMENBEDINGUNGEN, VERTRAGSBEDINGUNGEN .................................................... 9<br />

3.1 Einreichunterlagen .............................................................................................................................................. 9<br />

3.2 Abstimmung der Inhalte und Termine .............................................................................................................. 9<br />

3.3 Beauftragung v. Leistungen, Zusatzleistungen, Einstellung der Arbeiten .................................................. 9<br />

3.4 Honorar ................................................................................................................................................................. 9<br />

3.5 Zurückbehaltung und Leistungspflicht ........................................................................................................... 10<br />

3.6 Rechnungslegung ............................................................................................................................................. 10<br />

3.7 Zahlungsbedingungen/Zahlungsziel .............................................................................................................. 10<br />

3.8 Gerichtsstand .................................................................................................................................................... 10<br />

3.9 Rückfragen ......................................................................................................................................................... 10


1. Einleitung Auftraggeber<br />

1.1 <strong>EU</strong> – Regionalmanagement Südweststeiermark<br />

Die steirischen Regionalmanagements sind DER Netzwerkknoten für Regionalentwicklung<br />

in den steirischen Regionen. Seit der Gründung (1995/1996) zählen zu Ihren Aufgaben der<br />

Aufbau und das Management von regionalen Projekten, die Bereitstellung von<br />

Informationen und Wissen sowie die Begleitung von Netzwerken. Außerdem unterstützen<br />

die Regionalmanagements im Auftrag des Landes seit mehr als 15 Jahren die regionale<br />

Umsetzung von Förderprogrammen.<br />

Ein Jahr nach dem Beitritt <strong>zur</strong> Europäischen Union wurde durch die konstituierende<br />

Hauptversammlung der Regionalentwicklungsverein Süd-West-Steiermark - und somit das<br />

<strong>EU</strong>-Regionalmanagement - am 21. Juli 1996 gegründet. Das <strong>EU</strong>-Regionalmanagement<br />

Südweststeiermark wird von den Mitgliedsgemeinden, dem Land Steiermark und der<br />

Europäischen Kommission finanziert.<br />

Zu den Hauptaufgaben zählt seit 2009 die Betreuung der Region Südweststeiermark<br />

(Bezirke Leibnitz und Deutschlandsberg). Im Rahmen des Projektes Regionext wurden die<br />

neuen Regionen sowie die Betreuungsaufgaben des <strong>EU</strong>-Regionalmanagements im<br />

steirischen Raumordnungsgesetz gesetzlich verankert.<br />

Ergänzt wird dieser Schwerpunkte durch die Koordination des Regionalen<br />

Beschäftigungspaktes Südweststeiermark, sowie durch die Begleitung der regionalen<br />

LEADER-Gruppen.<br />

Außerdem tritt das <strong>EU</strong>-Regionalmanagement Südweststeiermark als Partner in<br />

strategischen <strong>EU</strong>-Projekten auf. Derzeit gibt es Projektpartnerschaften zu den Themen<br />

Demographie/Abwanderung Jugendlicher (YURA) sowie zum Thema grenzüberschreitende<br />

Standortentwicklung (BRIDGE).<br />

http://www.eu-regionalmanagement.at<br />

1.2 Regionalvorstand Südweststeiermark<br />

Die Regionalvorstände der steirischen Regionen wurden im STROG als Körperschaften<br />

öffentlichen Rechts gesetzlich verankert (KöR). Sie stellen das operative Gremium der<br />

Regionalversammlung dar und sind für die Begleitung und Erstellung des Leitbildes<br />

hauptverantwortlich.<br />

Im Rahmen seiner Tätigkeit bedient sich der Regionalvorstand Südweststeiermark für die<br />

operative Arbeit des <strong>EU</strong>-Regionalmanagements Südweststeiermark. In diesem Sinne ist<br />

auch geplant, in näherer Zukunft das <strong>EU</strong>-Regionalmanagement in eine GmbH<br />

umzuwandeln, welche dem Regionalvorstand als Alleingesellschafter gehört.<br />

Der Regionalvorstand Südweststeiermark setzt sich derzeit aus 20 Vertretern/innen der<br />

Kleinregionen, 7 Abgeordneten (Landtag u. Nationalrat) sowie Vertretern/innen der AK,<br />

LWK und WK zusammen. Ergänzt werden die stimmberechtigen Mitglieder zusätzlich durch<br />

kooptierte Institutionen und Experten/innen.<br />

Der derzeitige Vorsitzende ist LAbg. Bgm. Peter Tschernko (ÖVP), sein Stellvertreter ist<br />

Bgm. Ing. Karl Schober (SPÖ).


2. Aufgabenstellung<br />

2.1 Ausgangslage – Zielsetzung (sh. Beilage A7 – Land Steiermark)<br />

Mit Einführung der neuen Regionalstruktur in der Steiermark eröffnen sich große Chancen und<br />

Potentiale dafür, in der Projektentwicklung Synergien aus den unterschiedlichsten<br />

Themenbereichen auszuloten, zu koordinieren und im Sinne der Lebensqualität in den Region<br />

optimal einzusetzen.<br />

Der neu eingerichtete Regionalvorstand als operatives Gremium der Regionalversammlung<br />

soll sich dabei in Zukunft einer federführenden Institution der regionalen Entwicklung einer<br />

operativen Einheit (GmbH) bedienen, um effizient und effektiv regionale Projektentwicklung zu<br />

betreiben. Integriert werden können dabei regionale Institutionen, Entwicklungsvereine etc.<br />

Als zentrales Arbeitsinstrument für die Region ist das Regionale Entwicklungsleitleitbild zu<br />

sehen. Auch bisher gab es Prozesse auf regionaler Ebene <strong>zur</strong> Erstellung von Leitbildern wobei<br />

die Regionsgröße, die inhaltlichen Schwerpunkte, die Prozesse selbst und viele weitere<br />

Aspekte stark variierten. Zudem waren bzw. sind für verschiedene Instrumente wie z.B. die<br />

LEADER Managementpläne (REP ‐ Regionale Entwicklungspläne) sehr weitgehende<br />

Programmvorgaben bei der Erstellung zu beachten. Das vorliegende Anforderungsprofil ist für<br />

die regionale Ebene vorgesehen. Es sollen soweit als möglich innerregionale Prozesse<br />

integriert, Synergien genutzt und abgestimmte Ziele und Maßnahmen für alle räumlichen<br />

Ebenen erreicht werden.<br />

Ergänzend hierzu soll der derzeitige Entwicklungsstand in der Südweststeiermark kurz<br />

umrissen werden.<br />

Es gibt derzeit 4 übergeordnete Leitbilddokumente, welche durch das zu erarbeitende<br />

„Regionale Leitbild“ abgelöst werden sollen:<br />

Leitbild Bzk. Leibnitz (1997)<br />

Leitbild Bzk. Deutschlandsberg (2007)<br />

Entwicklungsstrategie LAG Schilcherland (2007/2008)<br />

Entwicklungsstrategie LAG Naturpark Südsteiermark (2007/2008)<br />

Ergänzend dazu gibt es korrespondierende Dokumente/Planungsdokumente, welche in<br />

Abstimmung mit dem Leitbild überarbeitet werden sollen (z.B. Verkehrskonzepte, REPRO,…)<br />

Bezüglich der strukturellen Bündelung von Regionalentwicklungsinstitutionen im Rahmen einer<br />

Regions-GmbH gibt es in der Südweststeiermark positive Signale. So wird das LAG<br />

Management des Schilcherlandes bereits seit 2001 vom <strong>EU</strong>-Regionalmanagement<br />

Südweststeiermark abgewickelt und seit 2011 gibt es eine strukturell und finanziell eng<br />

abgestimmte Arbeit mit der LAG Naturpark Südsteiermark.<br />

2.1.1 Strategischer Rahmen<br />

Das zu erstellende Leitbild hat sich in den strategischen Rahmen der <strong>EU</strong>, des Bundes und des<br />

Landes Steiermark einzufügen. Neben derzeit allgemein gültigen Strategien und Prozessen<br />

(Europa 2020, Strat.at 2020) sind vor allem folgende Aspekte zu beachten:<br />

Landesentwicklungsleitbild Steiermark<br />

Programmierung der GSR-Fonds<br />

Programmierung des zukünftigen LEADER-Programmes


2.1.2 Darstellung des Gesamtprozesses<br />

2.2 Gegenstand der Ausschreibung<br />

Seitens des Regionalvorstandes der Südweststeiermark wurde der oben dargestellte Prozess<br />

beschlossen. Die Gesamtverantwortung und Leitung des Leitbildprozesses obliegt dem <strong>EU</strong>-<br />

Regionalmanagement Südweststeiermark.<br />

Seitens des <strong>EU</strong>-Regionalmanagements Südweststeiermark wurden die ersten drei Phasen<br />

bereits bearbeitet und teilweise abgeschlossen. Für das Herzstück des Leitbildprozesses, den<br />

Beteiligungsprozess, wurde beschlossen mit einem Team externer Experten/innen<br />

zusammenzuarbeiten.<br />

Die Begleitung der thematischen Arbeitsgruppen sowie die Verschriftlichung der Ergebnisse<br />

obliegt den zugezogenen Expert/innen in enger Abstimmung mit dem <strong>EU</strong>-<br />

Regionalmanagement Südweststeiermark.<br />

Folgende thematische Arbeitsgruppen wurden seitens des Regionalvorstandes<br />

Südweststeiermark definiert und sollen durch Experten/innen moderiert bezüglich durch<br />

fachliche Inputs unterstützt werden.<br />

- Wirtschaft und Arbeitsmarkt<br />

- Marken und regionale Identität<br />

- Gesundheit und Soziales<br />

- Raumentwicklung<br />

- Gesellschaft und Bildung<br />

- Umwelt und Kulturlandschaft


Außerdem sollen folgende übergeordnete Themen, in allen Arbeitsgruppen mitbedacht oder<br />

mitbearbeitet werden:<br />

- Europa<br />

- Kooperation Slowenien – Österreich (Entwicklung Grenzraum)<br />

- Kooperation mit benachbarten Regionen (Stmk., Ktn.)<br />

- Inklusion/Diversität/Gender Mainstreaming/Barrierefreiheit<br />

- Jugend<br />

2.2.1 Ausgeschriebene Leistungen im Detail<br />

- Einbindung des Leitbilds in den strategischer Rahmen<br />

Die Einbindung des Leitbildes der Südweststeiermark ist im Rahmen der Berichtslegung<br />

schriftlich darzulegen.<br />

- SWOT-Analyse Region<br />

Auf Basis der vorliegenden Statistischen Daten und Auswertungen, sowie verschiedener<br />

vorliegender Projekt- und Evaluierungsergebnisse ist eine SWOT-Analyse für die Region<br />

Südweststeiermark zu erstellen.<br />

- Prozessverantwortung Phase 4<br />

Für das/die beauftragte Unternehmen/ARGE/Bietergemeinschaft ist eine hauptverantwortliche<br />

Person zu nennen. In Abstimmung mit dem <strong>EU</strong>-Regionalmanagement<br />

Südweststeiermark als gesamtverantwortlicher Stelle sind die beidseitig vereinbarten<br />

Aufgaben und Pflichten nach Auftragsvergabe zu definieren. Dieser Person wird auch die<br />

Verantwortung für die Koordination aller weiteren beigezogen Experten/innen übertragen.<br />

Ein finanzieller Posten für die wahrscheinlichen Koordinationsaufgaben ist jedenfalls zu<br />

berücksichtigen.<br />

- Moderation und inhaltliche Begleitung Arbeitsgruppen<br />

Das <strong>EU</strong>-Regionalmanagement Südweststeiermark wird während des<br />

Beteiligungsprozesses neutral an den Sitzungsterminen der unter 2.2. genannten<br />

Arbeitsgruppen teilnehmen. Deshalb soll die Moderation durch das/die beauftragte<br />

Unternehmen/ARGE/Bietergemeinschaft durchgeführt werden. Wünschenswert ist dabei<br />

inhaltliche Kompetenz der Moderator/innen zu den jeweiligen Themenfeldern. Diese soll<br />

auch im Angebot dargestellt werden.<br />

- Herausarbeiten von Leitthemen und Leitprojekten<br />

Im Zuge des Beteiligungsprozesses soll es zu einer Priorisierung von Leitthemen <strong>zur</strong><br />

Entwicklung der Region Südweststeiermark kommen. Diese sollen in der<br />

Dokumentation/Verschriftlichung des Prozesses hervorgehoben und durch geplante<br />

Leitprojekteideen unterstützt werden. Für die im Leitbild angeführten Projektideen sollen im<br />

Idealfall bei Fertigstellung des Leitbilds Projektträger- und Budgetierungsvorschläge<br />

vorhanden sein.


- Dokumentation und redaktionelle Arbeiten<br />

Der Auftragnehmer übernimmt die Dokumentation des Beteiligungsprozesses (Protokolle,<br />

TN-Listen, Fotodokumentation) sowie die Verschriftlichung der Ergebnisse. Außerdem<br />

zeichnet sich das/die beauftragte Unternehmen/ARGE/Bietergemeinschaft für die<br />

redaktionellen Arbeiten des Leitbilds, in Kooperation mit dem <strong>EU</strong>-Regionalmanagement<br />

Südweststeiermark, verantwortlich.<br />

- Strukturbild<br />

Teilziel des Leitbildprozesses ist die Entwicklung eines Strukturbilds bzw. die Präzisierung<br />

des steirischen Strukturbilds für die Region Südweststeiermark. Hierfür liegen beim <strong>EU</strong>-<br />

Regionalmanagement Südweststeiermark umfassende Vorarbeiten auf, auf die <strong>zur</strong>ückgegriffen<br />

werden soll.<br />

- Evaluierungsmethodik<br />

Eine Anforderung an das Leitbild ist es, Evaluierungsmöglichkeiten einerseits für die<br />

Projektauswahl und andererseits für Umsetzungserfolge festzulegen. Hierbei sind sowohl<br />

fachlich‐inhaltliche Methoden und Kriterien als auch finanzielle Kriterien zu berücksichtigen.<br />

Als (optionale) Module:<br />

- LEADER-Aktionspläne<br />

Da es sich bei dem neuen Leitbild um ein ganzheitliches Strategie- und Planungsdokument<br />

für die Region Südweststeiermark handelt, sollen auch der/die LEADER-Aktionspläne für<br />

eine etwaige Einreichung von (einer) LEADER – Region(en) für die Strukturperiode 2014+<br />

aus diesem Planungsdokument heraus abgeleitet werden. Nachdem die Ausformung dieser<br />

LEADER Region(en) sich im Zuge des Leitbildprozesses zeigen soll, ist dem Angebot ein<br />

optionales Modul beizufügen, das die redaktionellen Arbeiten bezüglich des LEADER-<br />

Aktionsplans/ der LEADER-Aktionspläne umfasst. Diese Kostenkategorie sollte<br />

untergeordnet sein, da es sich aufgrund des Vorliegens der Inhalte um eine rein<br />

redaktionelle Arbeit handelt.<br />

- Jugendbeteiligung<br />

Im Rahmen der Leitbildentwicklung sollen möglichst viele Jugendliche, unabhängig von<br />

Bildungsstand, Zugang und sozioökonomischer Schicht beteiligt werden. Auch eine<br />

ausgewogene Beteiligung von Mädchen und Jungen wird angestrebt. Um dies zu<br />

gewährleisten, soll ein Jugendbeteiligungskonzept realisiert werden, das möglichst<br />

flächendeckend über den Projektzeitraum begrenzt umgesetzt werden kann. Mögliche<br />

Umsetzungstools könnten z.B. ein Jugendforum, Open Space, Workshops, Online<br />

Beteiligungsmöglichkeiten bzw. eine Kombination verschiedener Methoden sein.<br />

Die Umsetzung beinhaltet Konzeption, Vernetzung, Moderation, Prozessbegleitung und<br />

Aufbereitung der Inhalte.<br />

2.2.2 Darstellung eines interdisziplinären Teams<br />

Um die oben genannten Themen und Aufgabenstellungen entsprechend bearbeiten zu<br />

können, wird ein interdisziplinäres Team benötigt. Diese Ausschreibung richtet sich daher<br />

neben Einzelunternehmen auch an Bietergemeinschaften/ARGE.


Um die Qualität des Beratungsteams bewerten zu können, erwarten wir uns eine Darstellung<br />

des gemeinsamen Beratungsansatzes. Für die vorgesehenen Projektmitarbeiter/innen bzw.<br />

Unternehmen sollte dem Angebot eine Übersicht der für den jeweiligen Themenbereich<br />

relevanten Referenzen beigelegt werden.<br />

2.2.3 Zeitraum der Leistungserbringung<br />

Für die Erbringung der Ausgeschriebenen Leistungen ist derzeit der Zeitraum zwischen 1. Juli<br />

2013 bis 31.Juni 2014 vorgesehen.<br />

Eine Änderung des Auftragszeitraumes ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

rechtzeitig zu vereinbaren.<br />

2.3 Rechtliche Grundlage<br />

Rechtliche Grundlage ist das Bundesvergabegesetz 2006 i.d.g.F. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass die Auftragsvergabe im Rahmen der Direktvergabe unter Einhaltung der gesetzlichen<br />

Schwellenwerte erfolgt.<br />

2.4 Beizubringende Unterlagen<br />

Es ist ein rechtsverbindlich unterfertigtes Angebot (bei ARGE oder Bietergemeinschaft inkl.<br />

ARGE-Vertrag) insbesondere unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Teile zu übermitteln:<br />

Umsetzungsvorschlag für die unter 2.2 beschriebene „Beteiligungsphase“ sowie für die<br />

redaktionellen Leistungen (Leitbilddokument und LEADER-Entwicklungspläne)<br />

Detaillierte Kostenübersicht (inkl. Leistungstagen), aufgegliedert nach den unter 2.2.1<br />

genannten Leistungen<br />

Darstellung der ARGE/Bietergemeinschaft/Subunternehmer<br />

Referenzen der angeführten Personen<br />

2.5 Vorgesehener Vergabeverlauf<br />

a.) Nach Ablauf der gesetzten Angebotsfrist gibt es eine Vorbegutachtung durch das<br />

Team des <strong>EU</strong>-Regionalmanagements sowie der LAG-Managements. Bereits in<br />

dieser Phase kann es zu vereinzelten Rückfragen kommen. (ab 24.06.2013)<br />

b.) Eine vom Regionalvorstand nominierte Kleingruppe wird unter Leitung des <strong>EU</strong>-<br />

Regionalmanagements eine Bewertung und Reihung der Angebote (nach unter 3.4<br />

angeführten Kriterien) vornehmen. (4. Juniwoche)<br />

c.) Mit der erstgereihten ARGE/Bietergemeinschaft wird vor einer möglichen<br />

Auftragsvergabe ein Gespräch geführt. Sollte es nach diesem Gespräch zu keiner<br />

Beauftragung kommen wird mit der nächstgereihten ARGE/Bietergemeinschaft ein<br />

Gespräch gesucht. (Anfang Juli)<br />

d.) Die Entscheidung bezüglich der Vergabe wird den teilnehmenden<br />

ARGE/Bietergemeinschaften per E-Mail bzw. auf dem Postweg übermittelt. (Mitte<br />

Juli)<br />

2.6 Vergabe<br />

Die Bewertung der eingelangten Angebote erfolgt in einer vom Regionalvorstand nominierten<br />

Kleingruppe unter Leitung des <strong>EU</strong>-Regionalmanagements. In der Bewertung werden das Konzept,<br />

die Zusammensetzung des Teams sowie die Kosten gleich stark gewichtet.


3. Rahmenbedingungen, Vertragsbedingungen<br />

3.1 Einreichunterlagen<br />

Das geistige Eigentumsrecht bleibt dem Verfasser gewährt. Der Auftraggeber erwirbt an<br />

eingereichten Unterlagen das physische Recht. Der Einsender erklärt ausdrücklich, dass an<br />

den eingereichten Werken, Dritte keine wie immer namenhabenden Rechte welcher Art auch<br />

immer zustehen.<br />

3.2 Abstimmung der Inhalte und Termine<br />

Die redaktionellen Inhalte und der Terminplan sind in enger Abstimmung mit den<br />

Auftraggebern einvernehmlich zu erstellen.<br />

3.3 Beauftragung v. Leistungen, Zusatzleistungen, Einstellung der Arbeiten<br />

• Der Auftragnehmer tritt als Generalunternehmer auf und haftet gegenüber dem<br />

Auftraggeber für die Leistungen der Subunternehmer. Weiters kann nur der<br />

Auftragnehmer und nicht die Subunternehmer Rechnungen an den Auftraggeber legen.<br />

Subunternehmer und Partner müssen dem Auftraggeber bekannt gegeben und<br />

genehmigt werden.<br />

• Sobald dem Auftragnehmer irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine<br />

vertragsmäßige Erfüllung des Auftrages infrage stellen können, hat er den Auftraggeber<br />

unverzüglich schriftlich über diese Umstände und allfällige von ihm zu erwägende<br />

Maßnahmen zu benachrichtigen.<br />

• Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag jederzeit bei Vorliegen wichtiger Gründe zu<br />

stornieren. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer in diesem Fall die bis dahin<br />

erbrachten Leistungen abzugelten. Anspruch auf Entgelt entgangener Leistungen und<br />

Gewinn sowie eine Berechtigung <strong>zur</strong> Durchführung sämtlicher angebotener Leistungen<br />

bestehen im Gegenstand nicht.<br />

• Zusatzleistungen: Wird im Zuge der Durchführung des Vertrages eine Leistung<br />

erforderlich, die in diesem Angebot nicht vorgesehen ist, so hat der Auftragnehmer vor<br />

deren Ausführung das Einvernehmen mit dem Auftraggeber hierüber herzustellen. Wird<br />

die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit dieser Leistung einvernehmlich festgestellt, so<br />

ist gleichzeitig die entsprechende Vergütung zu vereinbaren. Wird vom Auftragnehmer<br />

eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung<br />

der Vergütung erbracht, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, eine Vergütung für diese<br />

zu leisten.<br />

3.4 Honorar<br />

Das Angebot hat inkl. aller Spesen und Vergütungen zu erfolgen. Spesen des Auftragnehmers<br />

und seiner Mitarbeiter/innen wie z. B. Fahrtkosten, Nächtigungskosten, Tagesdiäten,<br />

Fahrtkostenpauschalen, Fahrtzeit etc. trägt der Auftragnehmer und sind daher<br />

einzukalkulieren. Diesbezüglich später eingeforderte Kosten werden vom Auftraggeber nicht<br />

anerkannt.


3.5 Zurückbehaltung und Leistungspflicht<br />

Im Streitfall ist der Auftragnehmer nicht berechtigt Lieferungen <strong>zur</strong>ückzubehalten oder<br />

Leistungen von sich aus einzustellen.<br />

3.6 Rechnungslegung<br />

Es können Teilrechnungen über abgeschlossene und ausgeführte Positionen sowie eine<br />

Schlussrechnung gelegt werden. Die Schlussrechnung hat eine den Positionen des<br />

Leistungsverzeichnisses entsprechende vollständige Leistungsaufstellung zu enthalten.<br />

Gesondert vereinbarte Vergütungen (Zusatzaufträge) sind auf einer eigenen Rechnung<br />

darzustellen.<br />

3.7 Zahlungsbedingungen/Zahlungsziel<br />

Alle Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungseingang zahlbar, so keine gesonderte<br />

Vereinbarung im beiderseitigen Einverständnis getroffen wurde.<br />

3.8 Gerichtsstand<br />

Es gilt österreichisches Recht. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden<br />

Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden<br />

Gerichte am Standort des Auftraggebers bzw. Graz vereinbart.<br />

3.9 Rückfragen<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne DI Birgit Haring oder Mag. Lasse Kraack <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Sie erreichen uns telefonisch unter: Tel. +43 3452/84510<br />

oder per E-Mail:<br />

b.haring@eu-regionalmanagement.at<br />

l.kraack@eu-regionalmanagement.at

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