Merkblatt zur Umsetzung und Abrechnung - Raumplanung Steiermark
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<strong>Merkblatt</strong><br />
PROJEKTUMSETZUNG <strong>und</strong> ABRECHNUNG<br />
Im Rahmen des Grenzüberschreitenden Fonds für Regionale Initiativen<br />
Projektdurchführungszeitraum<br />
PROJEKTUMSETZUNG<br />
Der Projektdurchführungszeitraum darf maximal 1 Jahr betragen.<br />
Frühestmöglicher Projektstart ist das Eingangsdatum des Förderantrages für Projekte im<br />
Rahmen von GRENZ-FREI in der Abteilung 7 (Eingangstempel). Zur Anrechenbarkeit von Kosten<br />
im Zeitraum vor einer potenziellen Projektgenehmigung siehe Abschnitt „Förderfähige Kosten“.<br />
Eine Projektverlängerung ist möglich, allerdings nur auf schriftliche Anfrage unter der Angabe<br />
von Gründen. Die Genehmigung erfolgt schriftlich (e-mail ausreichend) durch die Abteilung 7.<br />
Die maximale Verlängerungszeit beträgt 6 Monate, wobei die Gesamtlaufzeit von einem Jahr<br />
nicht überschritten werden darf.<br />
Projektberichte<br />
Zwischenbericht<br />
Die Erstellung eines Zwischenberichtes ist gr<strong>und</strong>sätzlich optional, ermöglicht jedoch eine<br />
Zwischenabrechnung der Projektkosten. Diese ist dem Zwischenbericht (siehe Vorlage<br />
Projektbericht) beizulegen.<br />
Endbericht <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong><br />
Der Projektträger hat nach Abschluss des Projektes 1 Monat Zeit, sämtliche Rechnungen für<br />
projektbezogene Kosten zu bezahlen. Der Abschlussbericht (siehe Vorlage Projektbericht)<br />
gemeinsam mit sämtlichen <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen muss längstens 2 Monate nach<br />
Projektabschluss in der Abteilung 7, Stabstelle Controlling <strong>und</strong> Budget, eingereicht werden.<br />
FÖRDERFÄHIGE KOSTEN<br />
Zur Förderung anerkennbare Kosten müssen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
im Antrag vorgesehen <strong>und</strong> im Förderungsvertrag fixiert werden,<br />
projektbezogen sein,<br />
innerhalb des Projektdurchführungszeitraum angefallen <strong>und</strong> vom Projektträger<br />
vorfinanziert worden sein.<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
1
Offizielles Inkrafttreten des Fördervertrages ist das Eingangsdatum des vom Träger<br />
unterfertigten Fördervertrages in der Abteilung 7 (Datum des Eingangsstempels =<br />
Gültigkeitsdatum des Fördervertrages). Kosten, die vor diesem Datum angefallen sind, trägt der<br />
Projektträger auf eigenes Risiko: Im Falle einer Projektablehnung können diese Kosten nicht<br />
angerechnet werden.<br />
Das Projekt kann nur über ein (Projekt-) Konto des Antragstellers abgewickelt werden. Alle<br />
Rechnungen sind auf den Antragsteller = Projektträger auszustellen.<br />
Förderfähige Kosten<br />
Externe Dienstleistungen<br />
Sachkosten<br />
Investitionskosten<br />
Förderfähige externe Dienstleistungen<br />
Übersetzungs- <strong>und</strong> Dolmetschkosten (inkl. Technik)<br />
Honorare von externen BeraterInnen (nicht für Vereinsmitglieder, Organe etc.)<br />
Werkverträge, wenn sie sich ausschließlich auf das Projekt beziehen (z.B.<br />
Projektmanagement, -aufbereitung)<br />
Förderfähige Sachkosten<br />
Materialkosten (Mappen, Porto, externe Kopierkosten, etc.)<br />
Druckkosten (Broschüren, Folder, Informationsblätter, Plakate, etc.)<br />
Kosten für Öffentlichkeitsarbeit: Inserate, Einschaltungen, Pressekonferenzen, Roll-up,<br />
Give aways (nur wenn durch Logo auf GRENZ-FREI <strong>und</strong> Förderung durch das Land<br />
<strong>Steiermark</strong> hingewiesen wird), etc.<br />
Homepage (nur wenn eigens für das Kleinprojekt erstellt bzw. für jenen Teil, der für das<br />
Kleinprojekt erstellt wird inkl. Wartung für den Projektzeitraum)<br />
Externe Mietkosten (Raum, Bus, Mietwagen)<br />
Fahrtspesen (steuerliches km-Geld, primär: öffentliche Verkehrsmittel – Nachweis der<br />
Wirtschaftlichkeit)<br />
Verpflegung<br />
a. Verpflegung bei Partnertreffen, Projektbezogenen Veranstaltungen, etc.<br />
(Höchstsatz pro Mittag-/Abendessen/Buffet: max. € 15,--/Person).<br />
verpflichtende Beilage: Unterschriftenliste<br />
b. Verpflegung, wenn der Projektinhalt selbst eine Veranstaltung ist (z.B.<br />
grenzüberschreitendes Sportfest, Kulturfest etc.): Lebensmittel <strong>und</strong> Getränke bis zu<br />
€ 10,- pro Teilnehmer.<br />
verpflichtende Beilage: Fotodokumentation<br />
c. Seminarpauschalen (Höchstsatz pro Tag/Person: € 30,--; mit Nächtigung: € 100,--)<br />
Nächtigungskosten (max. € 70,--/Person inkl. Frühstück)<br />
Sonstige Sachkosten<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
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2
Investitionskosten<br />
Kleine Investitionen (z.B. Beschilderungen, Materialien, etc., sofern sie nur für das Projekt<br />
erstellt wurden)<br />
Nicht förderfähig sind<br />
Personalkosten, Diäten<br />
Repräsentationsausgaben (Geschenke, Blumen, Grußkarten);<br />
Betriebskosten, laufende Kosten<br />
alkoholische Getränke<br />
Zinsen, Bankspesen, Finanzierungskosten, Wechselgebühren, etc.<br />
Skonto, Rabatte, Barnachlass; Garantiezahlung, Schadenersatz<br />
Kontogebühren, außer es gibt ein eigenes Projektkonto<br />
Schuldverschreibungszinsen oder Verzugszinsen<br />
Vergaben an einen rechtlich selbständigen Dritten, der aber vom Auftraggeber selbst<br />
kontrolliert wird (z.B.: der Vereinsvorstand vergibt an ein Vereinsmitglied; gilt auch für<br />
Gemeinden!!!)<br />
Kosten des grenzüberschreitenden Antragstellers<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind sämtliche projektbezogenen <strong>und</strong> projektrelevanten Kosten des<br />
österreichischen Projektträgers förderfähig, wenn sie als solche im Antrag vorgesehen <strong>und</strong> im<br />
Vertrag fixiert worden sind; die entsprechenden Rechnungen müssen allerdings auf den<br />
Antragsteller/Projektträger ausgestellt sein. D. h. es können auch Kosten, die im Ausland anfallen<br />
(z.B. Workshop, Veranstaltung in Slowenien), förderfähig sein.<br />
Kosten der Projektleitung<br />
Kosten der Projektleitung sind nur dann förderfähig, wenn sie von externen Dienstleistern<br />
erbracht werden.<br />
Fahrtkostenaufstellungen<br />
Sobald im Rahmen eines Projektes Fahrtkosten beantragt <strong>und</strong> genehmigt wurden, sind diese von<br />
jeder einzelnen Person, für welche Fahrtkosten anfallen, in Form einer eigenen<br />
Fahrtkostenaufstellung nachzuweisen. Das km-Geld kann nur gefördert werden, wenn der<br />
Zahlungsfluss nachgewiesen werden kann, d.h., das km-Geld muss vom Projektträger an die<br />
jeweiligen fahrenden Personen ausbezahlt werden. Eine Auszahlungsbestätigung muss der<br />
Projektträger für eine etwaige Rechnungsprüfung aufheben. Es darf max. das steuerliche km-Geld<br />
verrechnet werden.<br />
Für die Anrechenbarkeit von Reisekosten der öffentlichen Verkehrsmittel sind entsprechende<br />
Belege (Tickets, etc.) vorzulegen.<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
3
Projektbezogene Einnahmen<br />
Sind im Projekt Einnahmen vorgesehen, so sind diese schon bei Antragstellung bekannt zu geben<br />
<strong>und</strong> in ihrer Höhe zu kalkulieren. Im Rahmen der <strong>Abrechnung</strong> sind diese Einnahmen durch<br />
entsprechende Belege (z.B. unterschriebene Spendenlisten, Kontoauszüge, Förderzusagen,<br />
Kassaeingangsbelege, etc.) nachzuweisen.<br />
<strong>Abrechnung</strong>szeitpunkt<br />
ABRECHNUNG<br />
Der Projektträger hat nach Abschluss des Projektes einen Monat Zeit sämtliche Rechnungen für<br />
projektbezogene Kosten zu bezahlen. Der Abschlussbericht gemeinsam mit sämtlichen<br />
<strong>Abrechnung</strong>sunterlagen muss längstens 2 Monate nach Projektabschluss in der Abteilung 7,<br />
Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst <strong>und</strong> Haushaltsführung eingereicht werden.<br />
Durch die Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst <strong>und</strong> Haushaltsführung, als Prüfstelle für die<br />
GRENZ-FREI-Projekte, erfolgt die <strong>Abrechnung</strong>sprüfung innerhalb von zwei Monaten nach Eingang<br />
der vollständigen <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen.<br />
<strong>Abrechnung</strong>sunterlagen<br />
Die <strong>Abrechnung</strong> erfolgt anhand:<br />
eines Projektberichtes (Vorlage)<br />
einer unterfertigten Belegaufstellung inkl. Übersicht über die geplanten Kosten lt. Antrag<br />
<strong>und</strong> die tatsächlichen Kosten/Ausgaben (Vorlage).<br />
von Originalrechnungen <strong>und</strong> der dazugehörigen Zahlungsnachweise<br />
o Bei Überweisungen: Original-Rechnungen sowie Original-<br />
Überweisungsbelege <strong>und</strong> Original-Kontoauszüge<br />
o Bei Telebanking: Original-Rechnungen sowie Original-Buchungsprotokolle<br />
(der Rechnungsbetrag muss ersichtlich sein) <strong>und</strong> Original-Kontoauszüge<br />
o Bei Barzahlungen: Nachweis des Geldflusses durch Original-(Projekt-)<br />
Kassabuch mit Unterschrift des Projektträgers inkl. Beilage der Original-<br />
Rechnungen mit Empfangsbestätigung (d.h. mit dem Vermerk „Betrag bar<br />
erhalten“ mit Datum <strong>und</strong> Unterschrift des Empfängers)<br />
o Fahrtkosten: Öffentliche Verkehrsmittel: Ticket; Bei Kilometergeld:<br />
unterzeichnete Fahrtkostenaufstellung, Fahrtenbuch, Auszahlungsnachweis;<br />
Zusätzlich jeweils eine Erläuterung des dazugehörigen Anlasses mit Nachweis<br />
(Einladung, bei Vorhandensein Protokoll etc.)<br />
weiterführender Unterlagen<br />
o Vergleichsangebote: Bei Rechnungen/Aufträgen, bei denen der<br />
Rechnungsbetrag 1000,-- € übersteigt, sind immer 3 Angebote einzuholen<br />
<strong>und</strong> der <strong>Abrechnung</strong> beizulegen sowie ein Vergabevermerk zu erstellen.<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
4
o Bei Beträgen unter € 1000,-- ist die Marktüblichkeit des Preises zumindest<br />
durch ein Preisangebot <strong>und</strong>/oder einen Preisvergleich nachzuweisen (z.B.<br />
Auszug aus dem Internet, Preise aus Katalogen, Angebote entsprechender<br />
Dienstleister <strong>und</strong> Unternehmer,…). Für diese Aufträge kann ein detaillierter<br />
Sammelaktenvermerk über alle Aufträge/Vergaben unter € 1.000,-- mit<br />
Erläuterungen erstellt <strong>und</strong> beigelegt werden.<br />
entsprechenden Anschauungsmaterials<br />
o Einladungen (zweisprachig)<br />
o Folder<br />
o Plakat<br />
o Publikationen<br />
o Protokolle, Aktennotizen (von Treffen <strong>und</strong> Besprechungen)<br />
o Tagungsmappen<br />
o TeilnehmerInnenlisten mit Originalunterschriften<br />
o Presseberichte (mind. einer ist obligatorisch bei people to people Projekten)<br />
o Fotos<br />
o Sonstiges Anschauungsmaterial (z.B. „give-aways“, falls solche produziert<br />
wurden)<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte jeder Projektträger bemüht sein, seine <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen vollständig<br />
<strong>und</strong> gesammelt (Ordner) an die Abteilung 7 zu übermitteln.<br />
Nach Eingang der Unterlagen in der Abteilung 7 - Stabstelle Controlling <strong>und</strong> Budget, werden diese<br />
auf Vollständigkeit geprüft <strong>und</strong> gegebenenfalls können Nachreichungen beim Projektträger<br />
angefordert werden. Für die Übermittlung der Nachreichungen wird dem Projektträger eine Frist<br />
von 2 Wochen eingeräumt.<br />
Was ist bei Rechnungen zu beachten?<br />
Alle Rechnungen müssen projektbezogen sein.<br />
Alle Rechnungen müssen auf den Namen <strong>und</strong> die Adresse des österreichischen<br />
Projektträgers lauten <strong>und</strong> von ihm bezahlt werden.<br />
Das Ausstellungs- <strong>und</strong> Lieferdatum muss innerhalb der Projektlaufzeit lt. Antrag liegen.<br />
Rechnungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich ab Projektbeginn förderfähig. Die Fördervereinbarung<br />
enthält das Datum des Projektbeginns.<br />
Alle Rechnungen müssen bis spätestens einen Monat nach Projektabschluss bezahlt<br />
worden sein.<br />
Es können Rechnungen aus dem Nachbarland angerechnet werden, sofern diese auf den<br />
österreichischen Projektträger ausgestellt sind <strong>und</strong> durch ihn bezahlt wurden.<br />
Fremdsprachige Rechnungen werden von Dolmetschern oder BeraterInnen übersetzt,<br />
wobei keine vollständige Übersetzung notwendig ist. Es muss lediglich eine Übersetzung<br />
der wichtigsten Fakten auf der Rechnung vermerkt werden.<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
5
Rechnungen des Projektträgers an sich selbst, seine Organe oder fix angestellten<br />
MitarbeiterInnen sind nicht förderfähig.<br />
Rechnungen von (ausländischen) Projektpartnern an den österreichischen Projektträger<br />
sind nicht förderfähig.<br />
Es ist empfehlenswert, jedoch nicht verpflichtend, ein eigenes Projektkonto ein<strong>zur</strong>ichten.<br />
Wechselkurse<br />
Bei Barzahlungen wird der Kurs lt. Beleg anerkannt, ansonsten wird der offizielle Tageskurs des<br />
Zahlungstages herangezogen.<br />
Übermittlung der <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen<br />
Die <strong>Abrechnung</strong>sprüfung erfolgt durch die Abteilung 7, Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst <strong>und</strong><br />
Haushaltsführung. Der Abschlussbericht <strong>und</strong> die <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen sind daher auch an diese<br />
zu übermitteln:<br />
Land <strong>Steiermark</strong>, Abteilung 7 – Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung,<br />
Stempfergasse 7, 8010 Graz<br />
e-mail: abteilung7@stmk.gv.at<br />
Betreff: „GRENZ-FREI – [Projekttitel]<br />
Sollten die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sein, wird der Projektträger binnen 3<br />
Wochen durch die Stabstelle aufgefordert, die entsprechenden Nachreichungen innerhalb von 2<br />
Wochen zu übermitteln.<br />
Aufbewahrungspflicht der Projektunterlagen<br />
Eine vollständige Belegsaufbewahrung sowie eine Auskunftspflicht hinsichtlich des Projektes sind<br />
7 Jahre nach offiziellem Projektabschluss durch den Projektträger oder des Rechtsnachfolgers<br />
sicher zu stellen.<br />
PUBLIZITÄTSVORSCHRIFTEN<br />
Der Projektträger verpflichtet sich <strong>zur</strong> Einhaltung folgender Publizitätsvorschriften:<br />
Der Projektträger ist verpflichtet, bei allen projektbezogenen Veröffentlichungen <strong>und</strong><br />
Informationsmaterialien (Werbemittel, Broschüren, Folder etc.) auf die Beteiligung der<br />
Förderstelle (Land <strong>Steiermark</strong>, Abteilung 7) hinzuweisen.<br />
Empfehlungen für die projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit:<br />
Vorzeitige Kontaktaufnahme mit der programmverantwortlichen Stelle;<br />
Vorlage von Korrekturmustern vor Ausführung der Vervielfältigung von projektbezogenen<br />
Produkten;<br />
Beilage einer angemessenen Anzahl von Belegexemplaren (aller Drucksorten etc.) zu den<br />
<strong>Abrechnung</strong>sunterlagen.<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
6
Mehrsprachigkeit<br />
Bei „people to people“ Projekten muss ein angemessener Teil der Publikationen zweisprachig sein<br />
(Deutsch <strong>und</strong> je nach Partner Ungarisch/Slowenisch/etc.); insbesondere gilt das für<br />
Einladungen<br />
Präsentationen (Power Point usw.) für Veranstaltungen<br />
Publikationen wie allgemeiner Projektfolder, Ergebnisse, etc.<br />
Ausgenommen sind Presseartikel.<br />
Öffentlichkeitsarbeit: Presseartikel, Pressekonferenzen, Veranstaltungen<br />
Die Vermarktung unter der maximalen Ausschöpfung der medialen Möglichkeiten (je nach<br />
Bedeutung des Projektthemas in Gemeindezeitungen, regionalen bzw. landesweiten Zeitungen,<br />
Fachzeitschriften, Radios <strong>und</strong> TV-Stationen) ist verpflichtend (d.h. mindestens ein Presseartikel<br />
zum Projekt mit Hinweis auf die Förderung muss vorliegen).<br />
Jegliche Form der Öffentlichkeitsarbeit (eigene Presseaussendungen oder bezahlte<br />
Öffentlichkeitsarbeit) hat unter der Einhaltung der vorliegenden Publizitätsvorschriften zu<br />
erfolgen <strong>und</strong> einen Hinweis auf die GRENZ-FREI-Förderung zu enthalten. Insbesonders sind<br />
Redakteure zu ersuchen, die GRENZ-FREI-Förderung zu erwähnen, um damit den europäischen<br />
Gedanken <strong>und</strong> den Gedanken der Überwindung von Grenzen bei den Bürgern zu vertiefen.<br />
Im Zuge der Organisation von Pressekonferenzen, Eröffnungsfeierlichkeiten etc. wird<br />
nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Termine frühzeitig mit der Abteilung 7 abzustimmen sind.<br />
Logos<br />
Die Logos sind gut sichtbar <strong>und</strong> in ihrer Größenrelation unverändert sowie gut lesbar anzubringen.<br />
Land <strong>Steiermark</strong><br />
GRENZ-FREI<br />
Darüber hinaus muss folgender Text gut sichtbar aufscheinen:<br />
„Gefördert durch das Land <strong>Steiermark</strong> im Rahmen des GRENZ-FREI Fonds“<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
7
CHECKLISTE für die ABRECHNUNG<br />
Diese Checkliste soll als Hilfestellung für die Aufbereitung einer Berichtslegung dienen. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine Zusammenfassung handelt. Falls<br />
erforderlich können jeder Zeit weitere Unterlagen/Dokumente <strong>zur</strong> Berichtslegung angefordert<br />
werden oder bei einer Vorortprüfung in Augenschein genommen werden.<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich ist festzuhalten:<br />
Die Förderfähigkeit der Kosten steht erst nach Abschluss der Prüfung einer Berichtslegung<br />
durch die Abteilung 7 fest.<br />
Dokumentation der Einhaltung der Publikationsvorschriften (z.B.: Foto, Inventarliste,<br />
Belegexemplar) ist immer zu erbringen.<br />
Die Einhaltung der Vergabevorschriften, das Prinzip der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit ist<br />
jeder Berichtslegung (auch nachfolgender Teilabrechnungen) beizulegen.<br />
Zugunsten der leichteren Lesbarkeit wurde auf die geschlechtergerechter Formulierung<br />
verzichtet, die männliche Form bezieht sich auf beide Geschlechter.<br />
Berichts-Dokumente:<br />
sind jeder Berichtslegung digital <strong>und</strong> in unterfertigter Form beizulegen:<br />
Formloses Schreiben mit der Bitte um Prüfung ( in Form eines Schreibens des Projektpartners<br />
mit Angabe der Kontaktperson)<br />
Zwischen/End Bericht (im Original), genaue Beschreibung der Tätigkeiten/Aktivitäten mit<br />
dem Projektkostenblatt;<br />
Antrag (nur in Kopie)<br />
Belegverzeichnis (im Original); als Pdf per Mail<br />
Dokumentation der Tätigkeiten/Aktivitäten (Protokolle, Berichte , Einladungen, Fotos,<br />
Teilnehmerlisten, Dienstreiseantrag, Präsentationen,…);<br />
Erklärung über den Mehrwertsteuerstatus:<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich wird netto abgerechnet.<br />
bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung, legen Sie bitte eine Bestätigung vom Finanzamt<br />
oder eine letztgültige Umsatzsteuererklärung mit einer Nullmeldung bei;<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
8
1. externe Dienstleistungen<br />
Original-Rechnungen;<br />
Original-Zahlungsnachweis;<br />
Dokumentation des Vergabeverfahrens, des Prinzips der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />
(siehe dazu Punkt c);<br />
Beilagen (z.B.: Leistungsnachweis, Konzept, Bericht, Werkvertrag <strong>und</strong> dessen Vergabe,...);<br />
Dokumentation der Einhaltung der Publikationsvorschriften (z.B.: Foto, Belegexemplar,…);<br />
2. Sachkosten<br />
Original-Rechnungen;<br />
Original-Zahlungsnachweis;<br />
Dokumentation des Vergabeverfahrens, des Prinzips der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />
(siehe dazu Punkt c);<br />
Beilagen (z.B.: Leistungsnachweis, Konzept, Bericht, Fotos ,...);<br />
Dokumentation der Einhaltung der Publikationsvorschriften (z.B.: Foto, Belegexemplar,…);<br />
Dokumentation der Reise-/Veranstaltungsteilnahme: Reiseantrag/-genehmigung, Einladung,<br />
Anmeldeschein, Teilnehmerliste, Teilnahmebestätigung, Tagesordnung, Protokoll,<br />
Reiseberichtslegung, Foto,... (so umfangreich, dass die Projektrelevanz eindeutig erkennbar<br />
ist)<br />
Hintergr<strong>und</strong>rechnungen der entstandenen Kosten (z.B.: Mietauto, Hotelrechnung, Fahrkarte,<br />
detaillierte Aufschlüsselung von Pauschalen, ...) müssen im Original dokumentiert werden;<br />
3. Investitionen<br />
Original-Rechnungen;<br />
Original-Zahlungsnachweis ;<br />
Dokumentation des Vergabeverfahrens, des Prinzips der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />
(siehe dazu Punkt 7);<br />
Dokumentation der Einhaltung der Publikationsvorschriften (z.B.: Foto, Belegexemplar,…);<br />
Vergabevorschriften, das Prinzip der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit:<br />
Es sind immer das Anbot <strong>und</strong> zwei Vergleichsanbote beizulegen;<br />
die Kopie der Auftragserteilung;<br />
Direktvergabevermerk<br />
Bei Aufträgen unter € 1.000,--<br />
Dokumentation durch ein Preisangebot <strong>und</strong>/oder einen Preisvergleich nachzuweisen (z.B.<br />
Auszug aus dem Internet, Preise aus Katalogen, Angebote entsprechender Dienstleister <strong>und</strong><br />
Unternehmer,…). Für diese Aufträge kann ein detaillierter Sammelaktenvermerk über alle<br />
Aufträge/Vergaben unter € 1.000,-- mit Erläuterungen erstellt <strong>und</strong> beigelegt werden;<br />
Original-Rechnung;<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
9
Original-Zahlungsnachweis;<br />
GRUNDSÄTZLICH NICHT FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN<br />
Die nachstehende Auflistung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Die<br />
Förderfähigkeit von Kosten steht erst nach Abschluss der Prüfung fest.<br />
a) alle Ausgaben, die vor Beginn oder nach Ablauf des Zeitraums der Förderfähigkeit<br />
erbracht, bezahlt oder in Rechnung gestellt wurden<br />
b) Personalkosten, Diäten<br />
c) Ausgaben, die nicht direkt mit dem PT oder seinen finanzwirksamer PP zusammenhängen<br />
d) Ausgaben, die an Dritte weiterverrechnet werden <strong>und</strong> nicht vom PT oder seinen<br />
finanzwirksamen PP bezahlt werden<br />
e) Repräsentationsausgaben (Geschenke, Blumen, Grußkarten)<br />
f) Betriebskosten, laufende Kosten<br />
f) alkoholische Getränke<br />
g) Zinsen, Bankspesen, Finanzierungskosten, Wechselgebühren, etc.<br />
h) Skonto, Rabatte, Barnachlass; Garantiezahlung, Schadenersatz<br />
i) Kontogebühren, außer es gibt ein eigenes Projektkonto<br />
j) Schuldverschreibungszinsen oder Verzugszinsen<br />
k) Vergaben an einen rechtlich selbständigen Dritten, der aber vom Auftraggeber selbst<br />
kontrolliert wird (z.B.: der Vereinsvorstand vergibt an ein Vereinsmitglied; gilt auch für<br />
Gemeinden!!!)<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
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