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Merkblatt zur Umsetzung und Abrechnung - Raumplanung Steiermark

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<strong>Merkblatt</strong><br />

PROJEKTUMSETZUNG <strong>und</strong> ABRECHNUNG<br />

Im Rahmen des Grenzüberschreitenden Fonds für Regionale Initiativen<br />

Projektdurchführungszeitraum<br />

PROJEKTUMSETZUNG<br />

Der Projektdurchführungszeitraum darf maximal 1 Jahr betragen.<br />

Frühestmöglicher Projektstart ist das Eingangsdatum des Förderantrages für Projekte im<br />

Rahmen von GRENZ-FREI in der Abteilung 7 (Eingangstempel). Zur Anrechenbarkeit von Kosten<br />

im Zeitraum vor einer potenziellen Projektgenehmigung siehe Abschnitt „Förderfähige Kosten“.<br />

Eine Projektverlängerung ist möglich, allerdings nur auf schriftliche Anfrage unter der Angabe<br />

von Gründen. Die Genehmigung erfolgt schriftlich (e-mail ausreichend) durch die Abteilung 7.<br />

Die maximale Verlängerungszeit beträgt 6 Monate, wobei die Gesamtlaufzeit von einem Jahr<br />

nicht überschritten werden darf.<br />

Projektberichte<br />

Zwischenbericht<br />

Die Erstellung eines Zwischenberichtes ist gr<strong>und</strong>sätzlich optional, ermöglicht jedoch eine<br />

Zwischenabrechnung der Projektkosten. Diese ist dem Zwischenbericht (siehe Vorlage<br />

Projektbericht) beizulegen.<br />

Endbericht <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong><br />

Der Projektträger hat nach Abschluss des Projektes 1 Monat Zeit, sämtliche Rechnungen für<br />

projektbezogene Kosten zu bezahlen. Der Abschlussbericht (siehe Vorlage Projektbericht)<br />

gemeinsam mit sämtlichen <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen muss längstens 2 Monate nach<br />

Projektabschluss in der Abteilung 7, Stabstelle Controlling <strong>und</strong> Budget, eingereicht werden.<br />

FÖRDERFÄHIGE KOSTEN<br />

Zur Förderung anerkennbare Kosten müssen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

im Antrag vorgesehen <strong>und</strong> im Förderungsvertrag fixiert werden,<br />

projektbezogen sein,<br />

innerhalb des Projektdurchführungszeitraum angefallen <strong>und</strong> vom Projektträger<br />

vorfinanziert worden sein.<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

1


Offizielles Inkrafttreten des Fördervertrages ist das Eingangsdatum des vom Träger<br />

unterfertigten Fördervertrages in der Abteilung 7 (Datum des Eingangsstempels =<br />

Gültigkeitsdatum des Fördervertrages). Kosten, die vor diesem Datum angefallen sind, trägt der<br />

Projektträger auf eigenes Risiko: Im Falle einer Projektablehnung können diese Kosten nicht<br />

angerechnet werden.<br />

Das Projekt kann nur über ein (Projekt-) Konto des Antragstellers abgewickelt werden. Alle<br />

Rechnungen sind auf den Antragsteller = Projektträger auszustellen.<br />

Förderfähige Kosten<br />

Externe Dienstleistungen<br />

Sachkosten<br />

Investitionskosten<br />

Förderfähige externe Dienstleistungen<br />

Übersetzungs- <strong>und</strong> Dolmetschkosten (inkl. Technik)<br />

Honorare von externen BeraterInnen (nicht für Vereinsmitglieder, Organe etc.)<br />

Werkverträge, wenn sie sich ausschließlich auf das Projekt beziehen (z.B.<br />

Projektmanagement, -aufbereitung)<br />

Förderfähige Sachkosten<br />

Materialkosten (Mappen, Porto, externe Kopierkosten, etc.)<br />

Druckkosten (Broschüren, Folder, Informationsblätter, Plakate, etc.)<br />

Kosten für Öffentlichkeitsarbeit: Inserate, Einschaltungen, Pressekonferenzen, Roll-up,<br />

Give aways (nur wenn durch Logo auf GRENZ-FREI <strong>und</strong> Förderung durch das Land<br />

<strong>Steiermark</strong> hingewiesen wird), etc.<br />

Homepage (nur wenn eigens für das Kleinprojekt erstellt bzw. für jenen Teil, der für das<br />

Kleinprojekt erstellt wird inkl. Wartung für den Projektzeitraum)<br />

Externe Mietkosten (Raum, Bus, Mietwagen)<br />

Fahrtspesen (steuerliches km-Geld, primär: öffentliche Verkehrsmittel – Nachweis der<br />

Wirtschaftlichkeit)<br />

Verpflegung<br />

a. Verpflegung bei Partnertreffen, Projektbezogenen Veranstaltungen, etc.<br />

(Höchstsatz pro Mittag-/Abendessen/Buffet: max. € 15,--/Person).<br />

verpflichtende Beilage: Unterschriftenliste<br />

b. Verpflegung, wenn der Projektinhalt selbst eine Veranstaltung ist (z.B.<br />

grenzüberschreitendes Sportfest, Kulturfest etc.): Lebensmittel <strong>und</strong> Getränke bis zu<br />

€ 10,- pro Teilnehmer.<br />

verpflichtende Beilage: Fotodokumentation<br />

c. Seminarpauschalen (Höchstsatz pro Tag/Person: € 30,--; mit Nächtigung: € 100,--)<br />

Nächtigungskosten (max. € 70,--/Person inkl. Frühstück)<br />

Sonstige Sachkosten<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

2


Investitionskosten<br />

Kleine Investitionen (z.B. Beschilderungen, Materialien, etc., sofern sie nur für das Projekt<br />

erstellt wurden)<br />

Nicht förderfähig sind<br />

Personalkosten, Diäten<br />

Repräsentationsausgaben (Geschenke, Blumen, Grußkarten);<br />

Betriebskosten, laufende Kosten<br />

alkoholische Getränke<br />

Zinsen, Bankspesen, Finanzierungskosten, Wechselgebühren, etc.<br />

Skonto, Rabatte, Barnachlass; Garantiezahlung, Schadenersatz<br />

Kontogebühren, außer es gibt ein eigenes Projektkonto<br />

Schuldverschreibungszinsen oder Verzugszinsen<br />

Vergaben an einen rechtlich selbständigen Dritten, der aber vom Auftraggeber selbst<br />

kontrolliert wird (z.B.: der Vereinsvorstand vergibt an ein Vereinsmitglied; gilt auch für<br />

Gemeinden!!!)<br />

Kosten des grenzüberschreitenden Antragstellers<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind sämtliche projektbezogenen <strong>und</strong> projektrelevanten Kosten des<br />

österreichischen Projektträgers förderfähig, wenn sie als solche im Antrag vorgesehen <strong>und</strong> im<br />

Vertrag fixiert worden sind; die entsprechenden Rechnungen müssen allerdings auf den<br />

Antragsteller/Projektträger ausgestellt sein. D. h. es können auch Kosten, die im Ausland anfallen<br />

(z.B. Workshop, Veranstaltung in Slowenien), förderfähig sein.<br />

Kosten der Projektleitung<br />

Kosten der Projektleitung sind nur dann förderfähig, wenn sie von externen Dienstleistern<br />

erbracht werden.<br />

Fahrtkostenaufstellungen<br />

Sobald im Rahmen eines Projektes Fahrtkosten beantragt <strong>und</strong> genehmigt wurden, sind diese von<br />

jeder einzelnen Person, für welche Fahrtkosten anfallen, in Form einer eigenen<br />

Fahrtkostenaufstellung nachzuweisen. Das km-Geld kann nur gefördert werden, wenn der<br />

Zahlungsfluss nachgewiesen werden kann, d.h., das km-Geld muss vom Projektträger an die<br />

jeweiligen fahrenden Personen ausbezahlt werden. Eine Auszahlungsbestätigung muss der<br />

Projektträger für eine etwaige Rechnungsprüfung aufheben. Es darf max. das steuerliche km-Geld<br />

verrechnet werden.<br />

Für die Anrechenbarkeit von Reisekosten der öffentlichen Verkehrsmittel sind entsprechende<br />

Belege (Tickets, etc.) vorzulegen.<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

3


Projektbezogene Einnahmen<br />

Sind im Projekt Einnahmen vorgesehen, so sind diese schon bei Antragstellung bekannt zu geben<br />

<strong>und</strong> in ihrer Höhe zu kalkulieren. Im Rahmen der <strong>Abrechnung</strong> sind diese Einnahmen durch<br />

entsprechende Belege (z.B. unterschriebene Spendenlisten, Kontoauszüge, Förderzusagen,<br />

Kassaeingangsbelege, etc.) nachzuweisen.<br />

<strong>Abrechnung</strong>szeitpunkt<br />

ABRECHNUNG<br />

Der Projektträger hat nach Abschluss des Projektes einen Monat Zeit sämtliche Rechnungen für<br />

projektbezogene Kosten zu bezahlen. Der Abschlussbericht gemeinsam mit sämtlichen<br />

<strong>Abrechnung</strong>sunterlagen muss längstens 2 Monate nach Projektabschluss in der Abteilung 7,<br />

Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst <strong>und</strong> Haushaltsführung eingereicht werden.<br />

Durch die Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst <strong>und</strong> Haushaltsführung, als Prüfstelle für die<br />

GRENZ-FREI-Projekte, erfolgt die <strong>Abrechnung</strong>sprüfung innerhalb von zwei Monaten nach Eingang<br />

der vollständigen <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen.<br />

<strong>Abrechnung</strong>sunterlagen<br />

Die <strong>Abrechnung</strong> erfolgt anhand:<br />

eines Projektberichtes (Vorlage)<br />

einer unterfertigten Belegaufstellung inkl. Übersicht über die geplanten Kosten lt. Antrag<br />

<strong>und</strong> die tatsächlichen Kosten/Ausgaben (Vorlage).<br />

von Originalrechnungen <strong>und</strong> der dazugehörigen Zahlungsnachweise<br />

o Bei Überweisungen: Original-Rechnungen sowie Original-<br />

Überweisungsbelege <strong>und</strong> Original-Kontoauszüge<br />

o Bei Telebanking: Original-Rechnungen sowie Original-Buchungsprotokolle<br />

(der Rechnungsbetrag muss ersichtlich sein) <strong>und</strong> Original-Kontoauszüge<br />

o Bei Barzahlungen: Nachweis des Geldflusses durch Original-(Projekt-)<br />

Kassabuch mit Unterschrift des Projektträgers inkl. Beilage der Original-<br />

Rechnungen mit Empfangsbestätigung (d.h. mit dem Vermerk „Betrag bar<br />

erhalten“ mit Datum <strong>und</strong> Unterschrift des Empfängers)<br />

o Fahrtkosten: Öffentliche Verkehrsmittel: Ticket; Bei Kilometergeld:<br />

unterzeichnete Fahrtkostenaufstellung, Fahrtenbuch, Auszahlungsnachweis;<br />

Zusätzlich jeweils eine Erläuterung des dazugehörigen Anlasses mit Nachweis<br />

(Einladung, bei Vorhandensein Protokoll etc.)<br />

weiterführender Unterlagen<br />

o Vergleichsangebote: Bei Rechnungen/Aufträgen, bei denen der<br />

Rechnungsbetrag 1000,-- € übersteigt, sind immer 3 Angebote einzuholen<br />

<strong>und</strong> der <strong>Abrechnung</strong> beizulegen sowie ein Vergabevermerk zu erstellen.<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

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o Bei Beträgen unter € 1000,-- ist die Marktüblichkeit des Preises zumindest<br />

durch ein Preisangebot <strong>und</strong>/oder einen Preisvergleich nachzuweisen (z.B.<br />

Auszug aus dem Internet, Preise aus Katalogen, Angebote entsprechender<br />

Dienstleister <strong>und</strong> Unternehmer,…). Für diese Aufträge kann ein detaillierter<br />

Sammelaktenvermerk über alle Aufträge/Vergaben unter € 1.000,-- mit<br />

Erläuterungen erstellt <strong>und</strong> beigelegt werden.<br />

entsprechenden Anschauungsmaterials<br />

o Einladungen (zweisprachig)<br />

o Folder<br />

o Plakat<br />

o Publikationen<br />

o Protokolle, Aktennotizen (von Treffen <strong>und</strong> Besprechungen)<br />

o Tagungsmappen<br />

o TeilnehmerInnenlisten mit Originalunterschriften<br />

o Presseberichte (mind. einer ist obligatorisch bei people to people Projekten)<br />

o Fotos<br />

o Sonstiges Anschauungsmaterial (z.B. „give-aways“, falls solche produziert<br />

wurden)<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte jeder Projektträger bemüht sein, seine <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen vollständig<br />

<strong>und</strong> gesammelt (Ordner) an die Abteilung 7 zu übermitteln.<br />

Nach Eingang der Unterlagen in der Abteilung 7 - Stabstelle Controlling <strong>und</strong> Budget, werden diese<br />

auf Vollständigkeit geprüft <strong>und</strong> gegebenenfalls können Nachreichungen beim Projektträger<br />

angefordert werden. Für die Übermittlung der Nachreichungen wird dem Projektträger eine Frist<br />

von 2 Wochen eingeräumt.<br />

Was ist bei Rechnungen zu beachten?<br />

Alle Rechnungen müssen projektbezogen sein.<br />

Alle Rechnungen müssen auf den Namen <strong>und</strong> die Adresse des österreichischen<br />

Projektträgers lauten <strong>und</strong> von ihm bezahlt werden.<br />

Das Ausstellungs- <strong>und</strong> Lieferdatum muss innerhalb der Projektlaufzeit lt. Antrag liegen.<br />

Rechnungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich ab Projektbeginn förderfähig. Die Fördervereinbarung<br />

enthält das Datum des Projektbeginns.<br />

Alle Rechnungen müssen bis spätestens einen Monat nach Projektabschluss bezahlt<br />

worden sein.<br />

Es können Rechnungen aus dem Nachbarland angerechnet werden, sofern diese auf den<br />

österreichischen Projektträger ausgestellt sind <strong>und</strong> durch ihn bezahlt wurden.<br />

Fremdsprachige Rechnungen werden von Dolmetschern oder BeraterInnen übersetzt,<br />

wobei keine vollständige Übersetzung notwendig ist. Es muss lediglich eine Übersetzung<br />

der wichtigsten Fakten auf der Rechnung vermerkt werden.<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

5


Rechnungen des Projektträgers an sich selbst, seine Organe oder fix angestellten<br />

MitarbeiterInnen sind nicht förderfähig.<br />

Rechnungen von (ausländischen) Projektpartnern an den österreichischen Projektträger<br />

sind nicht förderfähig.<br />

Es ist empfehlenswert, jedoch nicht verpflichtend, ein eigenes Projektkonto ein<strong>zur</strong>ichten.<br />

Wechselkurse<br />

Bei Barzahlungen wird der Kurs lt. Beleg anerkannt, ansonsten wird der offizielle Tageskurs des<br />

Zahlungstages herangezogen.<br />

Übermittlung der <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen<br />

Die <strong>Abrechnung</strong>sprüfung erfolgt durch die Abteilung 7, Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst <strong>und</strong><br />

Haushaltsführung. Der Abschlussbericht <strong>und</strong> die <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen sind daher auch an diese<br />

zu übermitteln:<br />

Land <strong>Steiermark</strong>, Abteilung 7 – Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung,<br />

Stempfergasse 7, 8010 Graz<br />

e-mail: abteilung7@stmk.gv.at<br />

Betreff: „GRENZ-FREI – [Projekttitel]<br />

Sollten die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sein, wird der Projektträger binnen 3<br />

Wochen durch die Stabstelle aufgefordert, die entsprechenden Nachreichungen innerhalb von 2<br />

Wochen zu übermitteln.<br />

Aufbewahrungspflicht der Projektunterlagen<br />

Eine vollständige Belegsaufbewahrung sowie eine Auskunftspflicht hinsichtlich des Projektes sind<br />

7 Jahre nach offiziellem Projektabschluss durch den Projektträger oder des Rechtsnachfolgers<br />

sicher zu stellen.<br />

PUBLIZITÄTSVORSCHRIFTEN<br />

Der Projektträger verpflichtet sich <strong>zur</strong> Einhaltung folgender Publizitätsvorschriften:<br />

Der Projektträger ist verpflichtet, bei allen projektbezogenen Veröffentlichungen <strong>und</strong><br />

Informationsmaterialien (Werbemittel, Broschüren, Folder etc.) auf die Beteiligung der<br />

Förderstelle (Land <strong>Steiermark</strong>, Abteilung 7) hinzuweisen.<br />

Empfehlungen für die projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit:<br />

Vorzeitige Kontaktaufnahme mit der programmverantwortlichen Stelle;<br />

Vorlage von Korrekturmustern vor Ausführung der Vervielfältigung von projektbezogenen<br />

Produkten;<br />

Beilage einer angemessenen Anzahl von Belegexemplaren (aller Drucksorten etc.) zu den<br />

<strong>Abrechnung</strong>sunterlagen.<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

6


Mehrsprachigkeit<br />

Bei „people to people“ Projekten muss ein angemessener Teil der Publikationen zweisprachig sein<br />

(Deutsch <strong>und</strong> je nach Partner Ungarisch/Slowenisch/etc.); insbesondere gilt das für<br />

Einladungen<br />

Präsentationen (Power Point usw.) für Veranstaltungen<br />

Publikationen wie allgemeiner Projektfolder, Ergebnisse, etc.<br />

Ausgenommen sind Presseartikel.<br />

Öffentlichkeitsarbeit: Presseartikel, Pressekonferenzen, Veranstaltungen<br />

Die Vermarktung unter der maximalen Ausschöpfung der medialen Möglichkeiten (je nach<br />

Bedeutung des Projektthemas in Gemeindezeitungen, regionalen bzw. landesweiten Zeitungen,<br />

Fachzeitschriften, Radios <strong>und</strong> TV-Stationen) ist verpflichtend (d.h. mindestens ein Presseartikel<br />

zum Projekt mit Hinweis auf die Förderung muss vorliegen).<br />

Jegliche Form der Öffentlichkeitsarbeit (eigene Presseaussendungen oder bezahlte<br />

Öffentlichkeitsarbeit) hat unter der Einhaltung der vorliegenden Publizitätsvorschriften zu<br />

erfolgen <strong>und</strong> einen Hinweis auf die GRENZ-FREI-Förderung zu enthalten. Insbesonders sind<br />

Redakteure zu ersuchen, die GRENZ-FREI-Förderung zu erwähnen, um damit den europäischen<br />

Gedanken <strong>und</strong> den Gedanken der Überwindung von Grenzen bei den Bürgern zu vertiefen.<br />

Im Zuge der Organisation von Pressekonferenzen, Eröffnungsfeierlichkeiten etc. wird<br />

nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Termine frühzeitig mit der Abteilung 7 abzustimmen sind.<br />

Logos<br />

Die Logos sind gut sichtbar <strong>und</strong> in ihrer Größenrelation unverändert sowie gut lesbar anzubringen.<br />

Land <strong>Steiermark</strong><br />

GRENZ-FREI<br />

Darüber hinaus muss folgender Text gut sichtbar aufscheinen:<br />

„Gefördert durch das Land <strong>Steiermark</strong> im Rahmen des GRENZ-FREI Fonds“<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

7


CHECKLISTE für die ABRECHNUNG<br />

Diese Checkliste soll als Hilfestellung für die Aufbereitung einer Berichtslegung dienen. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine Zusammenfassung handelt. Falls<br />

erforderlich können jeder Zeit weitere Unterlagen/Dokumente <strong>zur</strong> Berichtslegung angefordert<br />

werden oder bei einer Vorortprüfung in Augenschein genommen werden.<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ist festzuhalten:<br />

Die Förderfähigkeit der Kosten steht erst nach Abschluss der Prüfung einer Berichtslegung<br />

durch die Abteilung 7 fest.<br />

Dokumentation der Einhaltung der Publikationsvorschriften (z.B.: Foto, Inventarliste,<br />

Belegexemplar) ist immer zu erbringen.<br />

Die Einhaltung der Vergabevorschriften, das Prinzip der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit ist<br />

jeder Berichtslegung (auch nachfolgender Teilabrechnungen) beizulegen.<br />

Zugunsten der leichteren Lesbarkeit wurde auf die geschlechtergerechter Formulierung<br />

verzichtet, die männliche Form bezieht sich auf beide Geschlechter.<br />

Berichts-Dokumente:<br />

sind jeder Berichtslegung digital <strong>und</strong> in unterfertigter Form beizulegen:<br />

Formloses Schreiben mit der Bitte um Prüfung ( in Form eines Schreibens des Projektpartners<br />

mit Angabe der Kontaktperson)<br />

Zwischen/End Bericht (im Original), genaue Beschreibung der Tätigkeiten/Aktivitäten mit<br />

dem Projektkostenblatt;<br />

Antrag (nur in Kopie)<br />

Belegverzeichnis (im Original); als Pdf per Mail<br />

Dokumentation der Tätigkeiten/Aktivitäten (Protokolle, Berichte , Einladungen, Fotos,<br />

Teilnehmerlisten, Dienstreiseantrag, Präsentationen,…);<br />

Erklärung über den Mehrwertsteuerstatus:<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich wird netto abgerechnet.<br />

bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung, legen Sie bitte eine Bestätigung vom Finanzamt<br />

oder eine letztgültige Umsatzsteuererklärung mit einer Nullmeldung bei;<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

8


1. externe Dienstleistungen<br />

Original-Rechnungen;<br />

Original-Zahlungsnachweis;<br />

Dokumentation des Vergabeverfahrens, des Prinzips der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

(siehe dazu Punkt c);<br />

Beilagen (z.B.: Leistungsnachweis, Konzept, Bericht, Werkvertrag <strong>und</strong> dessen Vergabe,...);<br />

Dokumentation der Einhaltung der Publikationsvorschriften (z.B.: Foto, Belegexemplar,…);<br />

2. Sachkosten<br />

Original-Rechnungen;<br />

Original-Zahlungsnachweis;<br />

Dokumentation des Vergabeverfahrens, des Prinzips der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

(siehe dazu Punkt c);<br />

Beilagen (z.B.: Leistungsnachweis, Konzept, Bericht, Fotos ,...);<br />

Dokumentation der Einhaltung der Publikationsvorschriften (z.B.: Foto, Belegexemplar,…);<br />

Dokumentation der Reise-/Veranstaltungsteilnahme: Reiseantrag/-genehmigung, Einladung,<br />

Anmeldeschein, Teilnehmerliste, Teilnahmebestätigung, Tagesordnung, Protokoll,<br />

Reiseberichtslegung, Foto,... (so umfangreich, dass die Projektrelevanz eindeutig erkennbar<br />

ist)<br />

Hintergr<strong>und</strong>rechnungen der entstandenen Kosten (z.B.: Mietauto, Hotelrechnung, Fahrkarte,<br />

detaillierte Aufschlüsselung von Pauschalen, ...) müssen im Original dokumentiert werden;<br />

3. Investitionen<br />

Original-Rechnungen;<br />

Original-Zahlungsnachweis ;<br />

Dokumentation des Vergabeverfahrens, des Prinzips der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

(siehe dazu Punkt 7);<br />

Dokumentation der Einhaltung der Publikationsvorschriften (z.B.: Foto, Belegexemplar,…);<br />

Vergabevorschriften, das Prinzip der Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit:<br />

Es sind immer das Anbot <strong>und</strong> zwei Vergleichsanbote beizulegen;<br />

die Kopie der Auftragserteilung;<br />

Direktvergabevermerk<br />

Bei Aufträgen unter € 1.000,--<br />

Dokumentation durch ein Preisangebot <strong>und</strong>/oder einen Preisvergleich nachzuweisen (z.B.<br />

Auszug aus dem Internet, Preise aus Katalogen, Angebote entsprechender Dienstleister <strong>und</strong><br />

Unternehmer,…). Für diese Aufträge kann ein detaillierter Sammelaktenvermerk über alle<br />

Aufträge/Vergaben unter € 1.000,-- mit Erläuterungen erstellt <strong>und</strong> beigelegt werden;<br />

Original-Rechnung;<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

9


Original-Zahlungsnachweis;<br />

GRUNDSÄTZLICH NICHT FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN<br />

Die nachstehende Auflistung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Die<br />

Förderfähigkeit von Kosten steht erst nach Abschluss der Prüfung fest.<br />

a) alle Ausgaben, die vor Beginn oder nach Ablauf des Zeitraums der Förderfähigkeit<br />

erbracht, bezahlt oder in Rechnung gestellt wurden<br />

b) Personalkosten, Diäten<br />

c) Ausgaben, die nicht direkt mit dem PT oder seinen finanzwirksamer PP zusammenhängen<br />

d) Ausgaben, die an Dritte weiterverrechnet werden <strong>und</strong> nicht vom PT oder seinen<br />

finanzwirksamen PP bezahlt werden<br />

e) Repräsentationsausgaben (Geschenke, Blumen, Grußkarten)<br />

f) Betriebskosten, laufende Kosten<br />

f) alkoholische Getränke<br />

g) Zinsen, Bankspesen, Finanzierungskosten, Wechselgebühren, etc.<br />

h) Skonto, Rabatte, Barnachlass; Garantiezahlung, Schadenersatz<br />

i) Kontogebühren, außer es gibt ein eigenes Projektkonto<br />

j) Schuldverschreibungszinsen oder Verzugszinsen<br />

k) Vergaben an einen rechtlich selbständigen Dritten, der aber vom Auftraggeber selbst<br />

kontrolliert wird (z.B.: der Vereinsvorstand vergibt an ein Vereinsmitglied; gilt auch für<br />

Gemeinden!!!)<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

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