Merkblatt zur Umsetzung und Abrechnung - Raumplanung Steiermark
Merkblatt zur Umsetzung und Abrechnung - Raumplanung Steiermark
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Rechnungen des Projektträgers an sich selbst, seine Organe oder fix angestellten<br />
MitarbeiterInnen sind nicht förderfähig.<br />
Rechnungen von (ausländischen) Projektpartnern an den österreichischen Projektträger<br />
sind nicht förderfähig.<br />
Es ist empfehlenswert, jedoch nicht verpflichtend, ein eigenes Projektkonto ein<strong>zur</strong>ichten.<br />
Wechselkurse<br />
Bei Barzahlungen wird der Kurs lt. Beleg anerkannt, ansonsten wird der offizielle Tageskurs des<br />
Zahlungstages herangezogen.<br />
Übermittlung der <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen<br />
Die <strong>Abrechnung</strong>sprüfung erfolgt durch die Abteilung 7, Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst <strong>und</strong><br />
Haushaltsführung. Der Abschlussbericht <strong>und</strong> die <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen sind daher auch an diese<br />
zu übermitteln:<br />
Land <strong>Steiermark</strong>, Abteilung 7 – Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung,<br />
Stempfergasse 7, 8010 Graz<br />
e-mail: abteilung7@stmk.gv.at<br />
Betreff: „GRENZ-FREI – [Projekttitel]<br />
Sollten die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sein, wird der Projektträger binnen 3<br />
Wochen durch die Stabstelle aufgefordert, die entsprechenden Nachreichungen innerhalb von 2<br />
Wochen zu übermitteln.<br />
Aufbewahrungspflicht der Projektunterlagen<br />
Eine vollständige Belegsaufbewahrung sowie eine Auskunftspflicht hinsichtlich des Projektes sind<br />
7 Jahre nach offiziellem Projektabschluss durch den Projektträger oder des Rechtsnachfolgers<br />
sicher zu stellen.<br />
PUBLIZITÄTSVORSCHRIFTEN<br />
Der Projektträger verpflichtet sich <strong>zur</strong> Einhaltung folgender Publizitätsvorschriften:<br />
Der Projektträger ist verpflichtet, bei allen projektbezogenen Veröffentlichungen <strong>und</strong><br />
Informationsmaterialien (Werbemittel, Broschüren, Folder etc.) auf die Beteiligung der<br />
Förderstelle (Land <strong>Steiermark</strong>, Abteilung 7) hinzuweisen.<br />
Empfehlungen für die projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit:<br />
Vorzeitige Kontaktaufnahme mit der programmverantwortlichen Stelle;<br />
Vorlage von Korrekturmustern vor Ausführung der Vervielfältigung von projektbezogenen<br />
Produkten;<br />
Beilage einer angemessenen Anzahl von Belegexemplaren (aller Drucksorten etc.) zu den<br />
<strong>Abrechnung</strong>sunterlagen.<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
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