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Merkblatt zur Umsetzung und Abrechnung - Raumplanung Steiermark

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Rechnungen des Projektträgers an sich selbst, seine Organe oder fix angestellten<br />

MitarbeiterInnen sind nicht förderfähig.<br />

Rechnungen von (ausländischen) Projektpartnern an den österreichischen Projektträger<br />

sind nicht förderfähig.<br />

Es ist empfehlenswert, jedoch nicht verpflichtend, ein eigenes Projektkonto ein<strong>zur</strong>ichten.<br />

Wechselkurse<br />

Bei Barzahlungen wird der Kurs lt. Beleg anerkannt, ansonsten wird der offizielle Tageskurs des<br />

Zahlungstages herangezogen.<br />

Übermittlung der <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen<br />

Die <strong>Abrechnung</strong>sprüfung erfolgt durch die Abteilung 7, Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst <strong>und</strong><br />

Haushaltsführung. Der Abschlussbericht <strong>und</strong> die <strong>Abrechnung</strong>sunterlagen sind daher auch an diese<br />

zu übermitteln:<br />

Land <strong>Steiermark</strong>, Abteilung 7 – Landes- <strong>und</strong> Gemeindeentwicklung,<br />

Stempfergasse 7, 8010 Graz<br />

e-mail: abteilung7@stmk.gv.at<br />

Betreff: „GRENZ-FREI – [Projekttitel]<br />

Sollten die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sein, wird der Projektträger binnen 3<br />

Wochen durch die Stabstelle aufgefordert, die entsprechenden Nachreichungen innerhalb von 2<br />

Wochen zu übermitteln.<br />

Aufbewahrungspflicht der Projektunterlagen<br />

Eine vollständige Belegsaufbewahrung sowie eine Auskunftspflicht hinsichtlich des Projektes sind<br />

7 Jahre nach offiziellem Projektabschluss durch den Projektträger oder des Rechtsnachfolgers<br />

sicher zu stellen.<br />

PUBLIZITÄTSVORSCHRIFTEN<br />

Der Projektträger verpflichtet sich <strong>zur</strong> Einhaltung folgender Publizitätsvorschriften:<br />

Der Projektträger ist verpflichtet, bei allen projektbezogenen Veröffentlichungen <strong>und</strong><br />

Informationsmaterialien (Werbemittel, Broschüren, Folder etc.) auf die Beteiligung der<br />

Förderstelle (Land <strong>Steiermark</strong>, Abteilung 7) hinzuweisen.<br />

Empfehlungen für die projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit:<br />

Vorzeitige Kontaktaufnahme mit der programmverantwortlichen Stelle;<br />

Vorlage von Korrekturmustern vor Ausführung der Vervielfältigung von projektbezogenen<br />

Produkten;<br />

Beilage einer angemessenen Anzahl von Belegexemplaren (aller Drucksorten etc.) zu den<br />

<strong>Abrechnung</strong>sunterlagen.<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

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