Merkblatt zur Umsetzung und Abrechnung - Raumplanung Steiermark
Merkblatt zur Umsetzung und Abrechnung - Raumplanung Steiermark
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Investitionskosten<br />
Kleine Investitionen (z.B. Beschilderungen, Materialien, etc., sofern sie nur für das Projekt<br />
erstellt wurden)<br />
Nicht förderfähig sind<br />
Personalkosten, Diäten<br />
Repräsentationsausgaben (Geschenke, Blumen, Grußkarten);<br />
Betriebskosten, laufende Kosten<br />
alkoholische Getränke<br />
Zinsen, Bankspesen, Finanzierungskosten, Wechselgebühren, etc.<br />
Skonto, Rabatte, Barnachlass; Garantiezahlung, Schadenersatz<br />
Kontogebühren, außer es gibt ein eigenes Projektkonto<br />
Schuldverschreibungszinsen oder Verzugszinsen<br />
Vergaben an einen rechtlich selbständigen Dritten, der aber vom Auftraggeber selbst<br />
kontrolliert wird (z.B.: der Vereinsvorstand vergibt an ein Vereinsmitglied; gilt auch für<br />
Gemeinden!!!)<br />
Kosten des grenzüberschreitenden Antragstellers<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind sämtliche projektbezogenen <strong>und</strong> projektrelevanten Kosten des<br />
österreichischen Projektträgers förderfähig, wenn sie als solche im Antrag vorgesehen <strong>und</strong> im<br />
Vertrag fixiert worden sind; die entsprechenden Rechnungen müssen allerdings auf den<br />
Antragsteller/Projektträger ausgestellt sein. D. h. es können auch Kosten, die im Ausland anfallen<br />
(z.B. Workshop, Veranstaltung in Slowenien), förderfähig sein.<br />
Kosten der Projektleitung<br />
Kosten der Projektleitung sind nur dann förderfähig, wenn sie von externen Dienstleistern<br />
erbracht werden.<br />
Fahrtkostenaufstellungen<br />
Sobald im Rahmen eines Projektes Fahrtkosten beantragt <strong>und</strong> genehmigt wurden, sind diese von<br />
jeder einzelnen Person, für welche Fahrtkosten anfallen, in Form einer eigenen<br />
Fahrtkostenaufstellung nachzuweisen. Das km-Geld kann nur gefördert werden, wenn der<br />
Zahlungsfluss nachgewiesen werden kann, d.h., das km-Geld muss vom Projektträger an die<br />
jeweiligen fahrenden Personen ausbezahlt werden. Eine Auszahlungsbestätigung muss der<br />
Projektträger für eine etwaige Rechnungsprüfung aufheben. Es darf max. das steuerliche km-Geld<br />
verrechnet werden.<br />
Für die Anrechenbarkeit von Reisekosten der öffentlichen Verkehrsmittel sind entsprechende<br />
Belege (Tickets, etc.) vorzulegen.<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
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