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Merkblatt zur Umsetzung und Abrechnung - Raumplanung Steiermark

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Investitionskosten<br />

Kleine Investitionen (z.B. Beschilderungen, Materialien, etc., sofern sie nur für das Projekt<br />

erstellt wurden)<br />

Nicht förderfähig sind<br />

Personalkosten, Diäten<br />

Repräsentationsausgaben (Geschenke, Blumen, Grußkarten);<br />

Betriebskosten, laufende Kosten<br />

alkoholische Getränke<br />

Zinsen, Bankspesen, Finanzierungskosten, Wechselgebühren, etc.<br />

Skonto, Rabatte, Barnachlass; Garantiezahlung, Schadenersatz<br />

Kontogebühren, außer es gibt ein eigenes Projektkonto<br />

Schuldverschreibungszinsen oder Verzugszinsen<br />

Vergaben an einen rechtlich selbständigen Dritten, der aber vom Auftraggeber selbst<br />

kontrolliert wird (z.B.: der Vereinsvorstand vergibt an ein Vereinsmitglied; gilt auch für<br />

Gemeinden!!!)<br />

Kosten des grenzüberschreitenden Antragstellers<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind sämtliche projektbezogenen <strong>und</strong> projektrelevanten Kosten des<br />

österreichischen Projektträgers förderfähig, wenn sie als solche im Antrag vorgesehen <strong>und</strong> im<br />

Vertrag fixiert worden sind; die entsprechenden Rechnungen müssen allerdings auf den<br />

Antragsteller/Projektträger ausgestellt sein. D. h. es können auch Kosten, die im Ausland anfallen<br />

(z.B. Workshop, Veranstaltung in Slowenien), förderfähig sein.<br />

Kosten der Projektleitung<br />

Kosten der Projektleitung sind nur dann förderfähig, wenn sie von externen Dienstleistern<br />

erbracht werden.<br />

Fahrtkostenaufstellungen<br />

Sobald im Rahmen eines Projektes Fahrtkosten beantragt <strong>und</strong> genehmigt wurden, sind diese von<br />

jeder einzelnen Person, für welche Fahrtkosten anfallen, in Form einer eigenen<br />

Fahrtkostenaufstellung nachzuweisen. Das km-Geld kann nur gefördert werden, wenn der<br />

Zahlungsfluss nachgewiesen werden kann, d.h., das km-Geld muss vom Projektträger an die<br />

jeweiligen fahrenden Personen ausbezahlt werden. Eine Auszahlungsbestätigung muss der<br />

Projektträger für eine etwaige Rechnungsprüfung aufheben. Es darf max. das steuerliche km-Geld<br />

verrechnet werden.<br />

Für die Anrechenbarkeit von Reisekosten der öffentlichen Verkehrsmittel sind entsprechende<br />

Belege (Tickets, etc.) vorzulegen.<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

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