Merkblatt zur Umsetzung und Abrechnung - Raumplanung Steiermark
Merkblatt zur Umsetzung und Abrechnung - Raumplanung Steiermark
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Original-Zahlungsnachweis;<br />
GRUNDSÄTZLICH NICHT FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN<br />
Die nachstehende Auflistung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Die<br />
Förderfähigkeit von Kosten steht erst nach Abschluss der Prüfung fest.<br />
a) alle Ausgaben, die vor Beginn oder nach Ablauf des Zeitraums der Förderfähigkeit<br />
erbracht, bezahlt oder in Rechnung gestellt wurden<br />
b) Personalkosten, Diäten<br />
c) Ausgaben, die nicht direkt mit dem PT oder seinen finanzwirksamer PP zusammenhängen<br />
d) Ausgaben, die an Dritte weiterverrechnet werden <strong>und</strong> nicht vom PT oder seinen<br />
finanzwirksamen PP bezahlt werden<br />
e) Repräsentationsausgaben (Geschenke, Blumen, Grußkarten)<br />
f) Betriebskosten, laufende Kosten<br />
f) alkoholische Getränke<br />
g) Zinsen, Bankspesen, Finanzierungskosten, Wechselgebühren, etc.<br />
h) Skonto, Rabatte, Barnachlass; Garantiezahlung, Schadenersatz<br />
i) Kontogebühren, außer es gibt ein eigenes Projektkonto<br />
j) Schuldverschreibungszinsen oder Verzugszinsen<br />
k) Vergaben an einen rechtlich selbständigen Dritten, der aber vom Auftraggeber selbst<br />
kontrolliert wird (z.B.: der Vereinsvorstand vergibt an ein Vereinsmitglied; gilt auch für<br />
Gemeinden!!!)<br />
Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />
www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />
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