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Merkblatt zur Umsetzung und Abrechnung - Raumplanung Steiermark

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Original-Zahlungsnachweis;<br />

GRUNDSÄTZLICH NICHT FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN<br />

Die nachstehende Auflistung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Die<br />

Förderfähigkeit von Kosten steht erst nach Abschluss der Prüfung fest.<br />

a) alle Ausgaben, die vor Beginn oder nach Ablauf des Zeitraums der Förderfähigkeit<br />

erbracht, bezahlt oder in Rechnung gestellt wurden<br />

b) Personalkosten, Diäten<br />

c) Ausgaben, die nicht direkt mit dem PT oder seinen finanzwirksamer PP zusammenhängen<br />

d) Ausgaben, die an Dritte weiterverrechnet werden <strong>und</strong> nicht vom PT oder seinen<br />

finanzwirksamen PP bezahlt werden<br />

e) Repräsentationsausgaben (Geschenke, Blumen, Grußkarten)<br />

f) Betriebskosten, laufende Kosten<br />

f) alkoholische Getränke<br />

g) Zinsen, Bankspesen, Finanzierungskosten, Wechselgebühren, etc.<br />

h) Skonto, Rabatte, Barnachlass; Garantiezahlung, Schadenersatz<br />

i) Kontogebühren, außer es gibt ein eigenes Projektkonto<br />

j) Schuldverschreibungszinsen oder Verzugszinsen<br />

k) Vergaben an einen rechtlich selbständigen Dritten, der aber vom Auftraggeber selbst<br />

kontrolliert wird (z.B.: der Vereinsvorstand vergibt an ein Vereinsmitglied; gilt auch für<br />

Gemeinden!!!)<br />

Alle Informationen, Dokumente, Vorlagen, Formulare, Logos unter:<br />

www.raumplanung.steiermark.at > Förderungen > GRENZ-FREI<br />

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