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Frankreich (FR) - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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TOURISMUS IN <strong>FR</strong>ANKREICH<br />

Netzwerk der Europäischen<br />

Verbraucherzentren<br />

Diese Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick über<br />

Hotels und Campingplätze in <strong>Frankreich</strong>. Sie beinhaltet<br />

praktische und rechtliche Hinweise für verschiedene<br />

Bereiche. Wir haben versucht, alle relevanten Aspekte für<br />

Ihre Reise und Ihren Aufenthalt in <strong>Frankreich</strong> zu<br />

berücksichtigen. Nichtsdestotrotz sind die vorliegenden<br />

Informationen nicht allumfassend und sollten eher als<br />

Leitfaden und nicht als wörtliche Darstellung der Rechtslage<br />

gesehen werden.<br />

Hotels<br />

Touristensteuer<br />

Während ihres Aufenthalts in <strong>Frankreich</strong> müssen Touristen in der Regel eine<br />

Touristensteuer zahlen, deren Höhe von den Gemeinden festgelegt wird und, abhängig<br />

von Qualität und Ausstattung der Unterkunft, zwischen 0,15 und 1,07 % pro Person und<br />

Tag beträgt.<br />

In Ferienorten, wo die Touristensteuer nicht pauschal berechnet wird, sind Kinder unter<br />

4 Jahren von der Steuer ausgenommen, für Kinder unter 10 Jahren wird der halbe Preis<br />

verlangt.<br />

Die Touristensteuer ist in Ihrer Hotelrechung oder dem Mietpreis inbegriffen.<br />

Hotelreservierung<br />

Französische Hotels werden von den zuständigen Behörden beurteilt, überprüft und in 5<br />

Kategorien unterteilt: 1 bis 5 Sterne (neue Regelung seit Oktober 2009; gültig für fünf<br />

Jahre). Jedes Hotel ist verpflichtet, seine Preise (inklusive Mehrwertsteuer) außerhalb<br />

des Hotels und in jedem Raum auszustellen.<br />

Wenn Sie sich nicht selbst um die Buchung kümmern möchten, können Sie die<br />

Touristeninformation oder ein Reisebüro beauftragen, dies für Sie zu erledigen.<br />

Für die Hochsaison (Anfang Juli bis Ende August) ist es empfehlenswert, im Voraus zu<br />

buchen.


Vor der Abreise<br />

Wenn Sie ein Zimmer in einem Hotel buchen, kann das Hotel von Ihnen eine Anzahlung,<br />

auf Französisch „acompte“ oder „arrhes“, verlangen.<br />

Definition:<br />

„Arrhes“: Wenn Sie Ihren Aufenthalt absagen müssen, erhalten Sie Ihre Anzahlung<br />

nicht zurück, es sei denn, die Absage beruht auf höherer Gewalt.<br />

(Zu Ihrer Information: Gemäß dem französischen Conseil d’État und dem Europäischen<br />

Gerichtshof werden die „arrhes“ als Entschädigung und nicht als Dienstleistung des<br />

Hotels angesehen. Aus diesem Grund fällt hierfür keine Mehrwertsteuer an.)<br />

Ist das Hotel jedoch gezwungen, Ihren Aufenthalt zu stornieren, erhalten Sie das<br />

Doppelte der Anzahlung zurück.<br />

„Acompte“ (die gebräuchlichere Methode für Anzahlungen in <strong>Frankreich</strong>): Wenn Sie<br />

Ihren Aufenthalt absagen müssen, kann von Ihnen das Doppelte der Anzahlung verlangt<br />

werden. Wenn das Hotel jedoch Ihren Aufenthalt storniert, haben sie Anspruch auf<br />

Entschädigung.<br />

In <strong>Frankreich</strong> müssen Buchungen zwei Wochen vor der geplanten Ankunft<br />

bestätigt werden, damit sichergegangen werden kann, dass die Reservierung<br />

registriert und das gebuchte Zimmer nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.<br />

Wenn Sie Ihren Aufenthalt jedoch absagen müssen, sind Sie verpflichtet, das Hotel<br />

mindestens 24 Stunden vor Ihrer geplanten Ankunft hierüber zu informieren; andernfalls<br />

kann das Hotel von Ihnen die Bezahlung für eine Übernachtung verlangen.<br />

Wenn Sie Ihren Hotelaufenthalt über ein Reisebüro gebucht haben, muss das Reisebüro<br />

Ihnen eine Beschreibung der von Ihnen gebuchten Unterkunft mit Informationen über<br />

Versicherungsschutz, Verwaltungs-, Umwelt- und Gesundheitsformalitäten zukommen<br />

lassen.<br />

Die übliche Ankunftszeit liegt in der Regel bei 19 Uhr (oder 20 Uhr bei<br />

Kurzaufenthalten), die genaue Zeit ist aber von Hotel zu Hotel verschieden. Am besten<br />

erkundigen Sie sich vorher beim Hotel oder lesen die Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen. Beachten Sie, dass Sie nicht erwarten können, vor 17 Uhr Zutritt<br />

zu Ihrem Hotelzimmer zu haben, es sei denn, Sie haben dies mit dem Hotel vorher<br />

vereinbart.<br />

Wenn Sie sich verspäten und bei Ihrer Buchung eine Anzahlung („arrhes“) geleistet<br />

haben, darf das Hotel Ihr Zimmer erst am nächsten Tag ab 11 oder 12 Uhr anderweitig<br />

vergeben (obwohl die Anzahlung als Zahlung für eine Übernachtung natürlich<br />

einbehalten werden kann).<br />

Der Check-out sollte in der Regel bis zum späten Vormittag erfolgt sein, es sei denn,<br />

Sie haben mit dem Hotel eine andere Vereinbarung getroffen.


Was kann ich tun, wenn das Hotel bei meiner Ankunft nicht meinen Erwartungen<br />

entspricht?<br />

Wenn das Hotel Sie vor Ihrer Anreise mit sämtlichen notwendigen Informationen,<br />

beispielsweise durch Prospekte oder Webseiten, versorgt hat, können Sie aufgrund von<br />

irreführender Werbung Entschädigung verlangen (z.B. Preisminderung).<br />

Wenn Sie das Hotel übers Internet gebucht haben, dann können Sie sich bei dem<br />

Inhaber der Webseite, auf der die Leistung angeboten wurde, beschweren. Allerdings<br />

nur, wenn es tatsächlich um die Reservierung geht, die nicht zu Ihrer Zufriedenheit war.<br />

Geht es um Dienstleistungen des Hotels (z.B. unhygienische Zimmer), müssen Sie sich<br />

mit Ihrer Beschwerde an das Hotel selbst wenden. Gemäß dem Gesetz vom 21. Juni<br />

2001 haftet jede Person, die Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, dem<br />

Verbraucher für die korrekte Vollstreckung der aus dem Vertrag resultierenden<br />

Verpflichtung – auch wenn diese Verpflichtung durch eine dritte Person ausgeführt wird.<br />

Der Inhaber einer Webseite kann seine Haftungspflicht nicht umgehen, indem er<br />

behauptet, nur von anderen Personen gelieferte Beschreibungen zu veröffentlichen.<br />

Seine einzige Möglichkeit, sich zu exkulpieren, ist, dass das Problem auf den Kunden<br />

oder aber auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.<br />

Wenn Sie den Hotelaufenthalt über ein Reisebüro gebucht haben, haftet das Reisebüro<br />

gemäß dem Gesetz vom 13. Juli 1992, wonach Sie Anspruch auf Entschädigung oder auf<br />

ein Zimmer in einem Hotel haben, das dem von Ihnen gebuchten in etwa entspricht.<br />

Beachten Sie: Das Reisebüro haftet nur, wenn die Buchung mindestens zwei<br />

Dienstleistungen, wie beispielsweise Beförderung und Unterkunft, umfasst (Gesetz vom<br />

13. Juli 1992).<br />

Ich bin Opfer eines Diebstahls im Hotel oder in Hotelnähe - was kann ich tun?<br />

Gemäß Artikel 1952 ff. des französischen Zivilgesetzbuches haften Hotels für Diebstahl<br />

und Schäden am Eigentum ihrer Gäste. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der<br />

Diebstahl oder die Beschädigung im Hotel oder auf dem Parkplatz zugetragen hat, es sei<br />

denn, das Hotel kann das Verschulden des Gastes oder aber höhere Gewalt nachweisen.<br />

Um Entschädigung zu erhalten, muss der Hotelgast belegen, wie der Schaden verursacht<br />

wurde, und möglichst den Wert des gestohlenen oder beschädigten Gegenstands<br />

nachweisen können.<br />

Die vom Hotel zu zahlende Entschädigung ist bei Diebstahl oder Beschädigung innerhalb<br />

des Hotels jedoch auf das 100-fache der Kosten für eine Übernachtung begrenzt. Bei<br />

Diebstahl oder Beschädigung auf dem Hotelparkplatz kann die Entschädigung das bis zu<br />

50-fache der Kosten für eine Übernachtung betragen. Diese Einschränkung ist bei<br />

Verschulden des Hotels ungültig.<br />

„Ausschlussklauseln”, nach denen das Hotel von seiner Haftung für Diebstahl und<br />

Schäden befreit ist, sind unwirksam und können Ihrem Anspruch nicht<br />

entgegengehalten werden.<br />

Tipp: Verfassen Sie im Fall eines Diebstahls einen Bericht und bitten Sie das<br />

Hotelmanagement, diesen zu bestätigen. Gehen Sie dann zur nächsten Polizeidienststelle<br />

und erstatten Sie Anzeige. Warten Sie damit nicht, bis Sie wieder zuhause sind!


Ferienwohnungen<br />

Mieten einer Ferienwohnung<br />

Definition: Mieten einer Immobilie für eine maximale Dauer von 90 Tagen.<br />

Mietbestimmungen<br />

Bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird, muss der Vermieter oder die Mietagentur dem<br />

Mieter ein Schreiben mit folgenden Informationen zukommen lassen:<br />

- geographische Lage der Wohnung und die Entfernung bis zur nächsten Stadt<br />

- Anzahl der Zimmer<br />

- Inventar<br />

- im Mietpreis enthaltene Leistungen<br />

- Fotografien vom Mietobjekt<br />

Unabhängig davon, ob der Mietvertrag von einem Reisebüro oder dem Eigentümer<br />

aufgesetzt wird, muss der Vertrag in jedem Fall in schriftlicher Form dar liegen und<br />

folgende Informationen enthalten:<br />

- Name des Mieters und des Vermieters<br />

- Anreise- und Abreisetag (jeweils mit genauer Uhrzeit)<br />

- Höhe der Miete und Auflistung der einzelnen Kosten<br />

- Höhe der Anzahlung<br />

Geben sie als Mieter auf unfaire Mietbedingungen Acht, wie beispielsweise:<br />

- die Angabe des Vermieters, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand<br />

ist, ohne dass der Mieter sie sich genauer angesehen oder die Einrichtung<br />

inspizieren konnte<br />

- die geforderte Einwilligung des Mieters, die von ihm bezahlte Kaution erst 60<br />

Tage nach seiner Abreise zurückzuerhalten – auch wenn die Wohnung in einem<br />

einwandfreien Zustand hinterlassen wurde<br />

- die vom Vermieter verweigerte Wohnungsabnahme am Abreisetag<br />

Wenn der Mietvertrag zwischen zwei Privatpersonen zustande kommt, ist ein schriftlicher<br />

Vertrag nicht zwingend vorgeschrieben, aber durchaus empfehlenswert.<br />

Beachten Sie: Wenn der Mietvertrag aufgehoben wird, richten sich die Konsequenzen<br />

danach, ob Sie einen „acompte“ oder einen „arrhes“ (Unterscheidung siehe Broschüre<br />

über französische Hotels und Campingplätze) als Anzahlung geleistet haben.<br />

Wenn der Mietvertrag mit einer Firma geschlossen wurde, kann die Anzahlung<br />

höchstens 25 % des Gesamtpreises betragen und frühestens sechs Monate vor der<br />

Beziehung des Mietobjekts verlangt werden.<br />

Nebenkosten zu Lasten des Mieters können beispielsweise für Strom, Wasser und<br />

Benutzung des Telefons anfallen.


Versicherung: verpflichtend für das Mieten von Ferienwohnungen in <strong>Frankreich</strong><br />

Jeder Mieter ist (auch wenn es sich nur um einen kurzen Aufenthalt handelt) gesetzlich<br />

verpflichtet, sich gegen Brand-, Wasser-, Eis- und Sturmschäden zu versichern<br />

(„assurance habitation“). Sollte der Mieter keine Versicherung abgeschlossen haben,<br />

muss er gegebenenfalls für während seines Aufenthalts auftretende Schäden haften und<br />

kann bei einem Unfall keine Entschädigung verlangen.<br />

Herkömmliche Versicherungen reichen in der Regel nicht aus; informieren Sie sich vor<br />

der Unterzeichnung des Mietvertrags hierüber bei Ihrer Versicherung. Es werden<br />

teilweise auch spezielle Versicherungen für Ihren Aufenthalt in <strong>Frankreich</strong> angeboten.<br />

Bestandsaufnahme (état des lieux)<br />

Mieter und Vermieter sollten gemeinsam die Ferienwohnung inspizieren und eine<br />

Bestandsaufnahme des Mobiliars machen. Es ist wichtig, dass Schäden (Schimmel,<br />

lockerer Duschkopf, usw.) schriftlich festgehalten werden Auch eine Inventur des<br />

vorhandenen Inventars sollte durchgeführt werden, damit fehlende Gegenstände und<br />

sichtbare Mängel registriert werden. Wenn Sie danach noch weitere Probleme<br />

feststellen, sollten Sie umgehend den Eigentümer oder das Reisebüro kontaktieren;<br />

andernfalls müssen Sie für den Schaden aufkommen, indem die entsprechende Summe<br />

von Ihrer Kaution einbehalten wird.<br />

Was kann ich tun, wenn die Unterkunft bei meiner Ankunft nicht meinen<br />

Erwartungen entspricht?<br />

Wenn die Ferienwohnung nicht der Beschreibung entspricht, müssen Sie alle<br />

Unterschiede (was beispielsweise das Mobiliar oder die Anzahl der Zimmer angeht) auf<br />

dem Inventurformular festhalten. Sie sollten die Miete erst dann überweisen, wenn Sie<br />

das Problem mit dem Eigentümer oder seinem Vertreter gelöst haben. Vergessen sie<br />

nicht, Beweisfotos für einen eventuellen Rechtsstreit zu machen.<br />

Verpflichtungen aus dem Mietvertrag<br />

Der Mieter muss die Miete zum im Mietvertrag angegebenen Datum überweisen.<br />

Das Mietobjekt muss der gelieferten Beschreibung entsprechen; der Eigentümer muss<br />

eventuell Reparaturen durchführen oder mangelhaftes Inventar ersetzen. Er darf die<br />

Wohnung nur auf Wunsch des Mieters betreten, wenn beispielsweise Reparaturen<br />

erforderlich sind.<br />

Beachten Sie: Der Mieter haftet mit Ausnahme von den natürlichen<br />

Verschleißerscheinungen für alle Schäden, die während seines Aufenthalts entstanden<br />

sind. Wenn am Anreisetag keine Bestandsaufnahme durchgeführt wurde, wird<br />

vorausgesetzt, dass dem Mieter das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand<br />

übergeben wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Mieter gegebenenfalls für<br />

Schäden haften, die von Vormietern verursacht wurden.


Abreise<br />

Genau wie am Anreisetag sollten Sie vor Ihrer Abreise eine Bestandsaufnahme<br />

durchführen, damit Sie nicht für Schäden haften müssen, die nicht von Ihnen verursacht<br />

wurden. Wenn Sie das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand hinterlassen, muss<br />

der Vermieter Ihnen umgehend Ihre Kaution zurückgeben. Sie können vom Vermieter<br />

auch einen „reçu pour solde de tout compte“ verlangen, der beweist, dass Sie sämtliche<br />

Kosten beglichen haben.<br />

Wenn Sie noch ausstehende Rechnungen begleichen müssen oder Schäden festgestellt<br />

wurden, muss die Kaution innerhalb eines angemessenen Zeitraums (im Recht zwei<br />

Monate) zurückgezahlt werden – natürlich abzüglich der anfallenden Kosten.<br />

Der Mieter hat das Recht, Nachweise (beispielsweise Kopien von Kostenvoranschlägen<br />

oder Rechnungen) über ihm zugerechnete Kosten zu verlangen.<br />

Wenn am Abreisetag keine Bestandsaufnahme durchgeführt wird, wird vorausgesetzt,<br />

dass der Mieter das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand hinterlassen hat; der<br />

Eigentümer kann aus diesem Grund keine weiteren Zahlungen für Schäden verlangen,<br />

die der Mieter während seines Aufenthalts eventuell verursacht hat.<br />

Camping<br />

Campingplätze<br />

In <strong>Frankreich</strong> gibt es mehr als 8000 Campingplätze, von Plätzen auf ländlich gelegenen<br />

Bauernhöfen bis hin zu großen Feriendörfern, die in 0 bis 4 Sterne unterteilt sind. Einen<br />

offiziellen Campingführer erhalten Sie in jedem Buchladen.<br />

Die Platzordnung muss am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption<br />

aushängen.<br />

Aus Hygiene- und Umweltschutzgründen muss jeder Campingplatz im Rathaus oder bei<br />

der Präfektur angemeldet werden. Anschließend findet eine objektive Bewertung statt,<br />

infolge derer dem Platz je nach Erfüllungsgrad der bestehenden Kriterien bis zu 4 Sterne<br />

verliehen werden können. Diese Bewertungen werden recht streng gehandhabt;<br />

Beispiele für die geforderten Kriterien sind Gesamtgröße, Ausstattung und<br />

Annehmlichkeiten des Campingplatzes, Anzahl und Größe der Stellplätze sowie Anzahl<br />

der sanitären Einrichtungen.<br />

Aspekte wie Sauberkeit und Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeiter sind hingegen<br />

keine Bewertungskriterien.<br />

Campingplätze, die Ihnen Wasser, Strom und Abwasserentsorgung zur Verfügung<br />

stellen, können sich mit dem Prädikat „confort caravane“ schmücken.<br />

Möblierte Wohnwagen und Bungalows zum Mieten unterliegen den Vorschriften für das<br />

Mieten von Ferienwohnungen. Die Mietobjekte müssen demnach voll ausgestattet sein,<br />

außerdem ist eine Bestandsaufnahme des Inventars und des Zustandes des Mietobjekts<br />

verpflichtend.


„Tourisme“ und „Loisirs“<br />

Wenn mehr als die Hälfte der Stellplätze nur für Kurzaufenthalte (von einer Nacht bis zu<br />

einem Monat) gedacht sind und den Campern auf diesen Plätzen kein längerer<br />

Aufenthalt gestattet wird, erhält der Campingplatz die Bezeichnung „Tourisme“.<br />

Wenn mehr als 50 % der Stellplätze für längere Aufenthalte (ein Monat und mehr) oder<br />

für Dauercamper in Mobile Homes (kein Hauptwohnsitz) gedacht sind, erhält der<br />

Campingplatz die Bezeichnung „Loisirs“.<br />

„Parcs résidentiels de loisirs“<br />

Auf diesen Plätzen können Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzer eine eigene Parzelle<br />

mieten oder auch kaufen, wenn sie einen dauerhaften Stellplatz suchen. Dort können<br />

auch Mobile Homes aufgestellt werden.<br />

„Camping à la ferme”<br />

Landwirte können bis zu 6 Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile auf ihrem Grundstück<br />

beherbergen; Voraussetzung hierfür ist lediglich die Anmeldung beim Rathaus. Das<br />

Grundstück muss zu diesem Zweck mindestens 300 qm groß sein.<br />

Wie oben beschrieben muss der Platz von der Präfektur entweder als klassischer<br />

Campingplatz (1-4 Sterne) oder als „Aire naturelle de camping“ (Saisoncampingplatz mit<br />

moderater Ausstattung, der nach der Schließung wieder in seinen ursprünglichen<br />

naturbelassenen Zustand zurückversetzt wird) eingestuft werden. Ein solcher Platz kann<br />

bis zu 6 Monate (nicht zwangsläufig am Stück) geöffnet sein, hat maximal 25 Stellplätze<br />

und kann bis zu 1 Hektar groß sein.<br />

Wenn der Campingplatz als „saisonal“ eingestuft wird, ist er in der Regel nur zwei<br />

Monate im Jahr geöffnet, kann aber bis zu 1,5 Hektar groß sein.<br />

Am Eingang müssen die folgenden Informationen aushängen: Klassifizierung, Preise,<br />

Höhe der Kaution (falls eine verlangt wird), Unterbringungsmöglichkeiten, Platzordnung<br />

sowie Ursprung und Qualität des Trinkwassers.<br />

Wildes Campen<br />

Überzeugen Sie sich davon, dass das Kampieren erlaubt ist (beispielsweise in<br />

waldbrandgefährdeten Gebieten) und dass Sie die Erlaubnis des Besitzers haben.<br />

Andernfalls droht Ihnen eine Geldbuße! Grundsätzlich ist wildes Campen an Stränden,<br />

Straßen oder in Naturschutzgebieten untersagt.<br />

Campingplätze und Versicherung<br />

Nur Gegenstände, die in abgeschlossenen Behältern aufbewahrt oder ständig überwacht<br />

werden, sind gegen Diebstahl gesichert. Zu keiner Zeit sollten Camper ihre Wertsachen<br />

unbeaufsichtigt lassen. Bestimmte Versicherungen decken den Verlust von


Campingausrüstung ab, aber sie schließen grundsätzlich die Haftung für den Diebstahl<br />

von Gepäck und anderen persönlichen Gegenständen aus, die sich im Zelt befanden.<br />

Wenn Sie sich als ausländischer Verbraucher von einem französischen Unternehmer schlecht<br />

behandelt fühlen, werden Ihnen die Europäischen Verbraucherzentren (EVZs) gerne behilflich<br />

sein, Ihren Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen.<br />

Weitere Informationen sowie eine Liste aller EVZs finden Sie unter:<br />

http://europa.eu.int/comm/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm<br />

EVZ <strong>Frankreich</strong> (Französisch/Englisch/Deutsch)<br />

+49 7851/991 480 oder 0820 200 999 für Anrufe aus<br />

<strong>Frankreich</strong> für nur 9 Cent pro Minute<br />

EVZ <strong>Deutschland</strong> (Deutsch/Englisch/Französisch)<br />

+49 7851/991480 oder +49 211/3809101 oder +49 431<br />

9719350

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