Frankreich (FR) - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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TOURISMUS IN <strong>FR</strong>ANKREICH<br />
Netzwerk der Europäischen<br />
Verbraucherzentren<br />
Diese Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick über<br />
Hotels und Campingplätze in <strong>Frankreich</strong>. Sie beinhaltet<br />
praktische und rechtliche Hinweise für verschiedene<br />
Bereiche. Wir haben versucht, alle relevanten Aspekte für<br />
Ihre Reise und Ihren Aufenthalt in <strong>Frankreich</strong> zu<br />
berücksichtigen. Nichtsdestotrotz sind die vorliegenden<br />
Informationen nicht allumfassend und sollten eher als<br />
Leitfaden und nicht als wörtliche Darstellung der Rechtslage<br />
gesehen werden.<br />
Hotels<br />
Touristensteuer<br />
Während ihres Aufenthalts in <strong>Frankreich</strong> müssen Touristen in der Regel eine<br />
Touristensteuer zahlen, deren Höhe von den Gemeinden festgelegt wird und, abhängig<br />
von Qualität und Ausstattung der Unterkunft, zwischen 0,15 und 1,07 % pro Person und<br />
Tag beträgt.<br />
In Ferienorten, wo die Touristensteuer nicht pauschal berechnet wird, sind Kinder unter<br />
4 Jahren von der Steuer ausgenommen, für Kinder unter 10 Jahren wird der halbe Preis<br />
verlangt.<br />
Die Touristensteuer ist in Ihrer Hotelrechung oder dem Mietpreis inbegriffen.<br />
Hotelreservierung<br />
Französische Hotels werden von den zuständigen Behörden beurteilt, überprüft und in 5<br />
Kategorien unterteilt: 1 bis 5 Sterne (neue Regelung seit Oktober 2009; gültig für fünf<br />
Jahre). Jedes Hotel ist verpflichtet, seine Preise (inklusive Mehrwertsteuer) außerhalb<br />
des Hotels und in jedem Raum auszustellen.<br />
Wenn Sie sich nicht selbst um die Buchung kümmern möchten, können Sie die<br />
Touristeninformation oder ein Reisebüro beauftragen, dies für Sie zu erledigen.<br />
Für die Hochsaison (Anfang Juli bis Ende August) ist es empfehlenswert, im Voraus zu<br />
buchen.
Vor der Abreise<br />
Wenn Sie ein Zimmer in einem Hotel buchen, kann das Hotel von Ihnen eine Anzahlung,<br />
auf Französisch „acompte“ oder „arrhes“, verlangen.<br />
Definition:<br />
„Arrhes“: Wenn Sie Ihren Aufenthalt absagen müssen, erhalten Sie Ihre Anzahlung<br />
nicht zurück, es sei denn, die Absage beruht auf höherer Gewalt.<br />
(Zu Ihrer Information: Gemäß dem französischen Conseil d’État und dem Europäischen<br />
Gerichtshof werden die „arrhes“ als Entschädigung und nicht als Dienstleistung des<br />
Hotels angesehen. Aus diesem Grund fällt hierfür keine Mehrwertsteuer an.)<br />
Ist das Hotel jedoch gezwungen, Ihren Aufenthalt zu stornieren, erhalten Sie das<br />
Doppelte der Anzahlung zurück.<br />
„Acompte“ (die gebräuchlichere Methode für Anzahlungen in <strong>Frankreich</strong>): Wenn Sie<br />
Ihren Aufenthalt absagen müssen, kann von Ihnen das Doppelte der Anzahlung verlangt<br />
werden. Wenn das Hotel jedoch Ihren Aufenthalt storniert, haben sie Anspruch auf<br />
Entschädigung.<br />
In <strong>Frankreich</strong> müssen Buchungen zwei Wochen vor der geplanten Ankunft<br />
bestätigt werden, damit sichergegangen werden kann, dass die Reservierung<br />
registriert und das gebuchte Zimmer nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.<br />
Wenn Sie Ihren Aufenthalt jedoch absagen müssen, sind Sie verpflichtet, das Hotel<br />
mindestens 24 Stunden vor Ihrer geplanten Ankunft hierüber zu informieren; andernfalls<br />
kann das Hotel von Ihnen die Bezahlung für eine Übernachtung verlangen.<br />
Wenn Sie Ihren Hotelaufenthalt über ein Reisebüro gebucht haben, muss das Reisebüro<br />
Ihnen eine Beschreibung der von Ihnen gebuchten Unterkunft mit Informationen über<br />
Versicherungsschutz, Verwaltungs-, Umwelt- und Gesundheitsformalitäten zukommen<br />
lassen.<br />
Die übliche Ankunftszeit liegt in der Regel bei 19 Uhr (oder 20 Uhr bei<br />
Kurzaufenthalten), die genaue Zeit ist aber von Hotel zu Hotel verschieden. Am besten<br />
erkundigen Sie sich vorher beim Hotel oder lesen die Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen. Beachten Sie, dass Sie nicht erwarten können, vor 17 Uhr Zutritt<br />
zu Ihrem Hotelzimmer zu haben, es sei denn, Sie haben dies mit dem Hotel vorher<br />
vereinbart.<br />
Wenn Sie sich verspäten und bei Ihrer Buchung eine Anzahlung („arrhes“) geleistet<br />
haben, darf das Hotel Ihr Zimmer erst am nächsten Tag ab 11 oder 12 Uhr anderweitig<br />
vergeben (obwohl die Anzahlung als Zahlung für eine Übernachtung natürlich<br />
einbehalten werden kann).<br />
Der Check-out sollte in der Regel bis zum späten Vormittag erfolgt sein, es sei denn,<br />
Sie haben mit dem Hotel eine andere Vereinbarung getroffen.
Was kann ich tun, wenn das Hotel bei meiner Ankunft nicht meinen Erwartungen<br />
entspricht?<br />
Wenn das Hotel Sie vor Ihrer Anreise mit sämtlichen notwendigen Informationen,<br />
beispielsweise durch Prospekte oder Webseiten, versorgt hat, können Sie aufgrund von<br />
irreführender Werbung Entschädigung verlangen (z.B. Preisminderung).<br />
Wenn Sie das Hotel übers Internet gebucht haben, dann können Sie sich bei dem<br />
Inhaber der Webseite, auf der die Leistung angeboten wurde, beschweren. Allerdings<br />
nur, wenn es tatsächlich um die Reservierung geht, die nicht zu Ihrer Zufriedenheit war.<br />
Geht es um Dienstleistungen des Hotels (z.B. unhygienische Zimmer), müssen Sie sich<br />
mit Ihrer Beschwerde an das Hotel selbst wenden. Gemäß dem Gesetz vom 21. Juni<br />
2001 haftet jede Person, die Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, dem<br />
Verbraucher für die korrekte Vollstreckung der aus dem Vertrag resultierenden<br />
Verpflichtung – auch wenn diese Verpflichtung durch eine dritte Person ausgeführt wird.<br />
Der Inhaber einer Webseite kann seine Haftungspflicht nicht umgehen, indem er<br />
behauptet, nur von anderen Personen gelieferte Beschreibungen zu veröffentlichen.<br />
Seine einzige Möglichkeit, sich zu exkulpieren, ist, dass das Problem auf den Kunden<br />
oder aber auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.<br />
Wenn Sie den Hotelaufenthalt über ein Reisebüro gebucht haben, haftet das Reisebüro<br />
gemäß dem Gesetz vom 13. Juli 1992, wonach Sie Anspruch auf Entschädigung oder auf<br />
ein Zimmer in einem Hotel haben, das dem von Ihnen gebuchten in etwa entspricht.<br />
Beachten Sie: Das Reisebüro haftet nur, wenn die Buchung mindestens zwei<br />
Dienstleistungen, wie beispielsweise Beförderung und Unterkunft, umfasst (Gesetz vom<br />
13. Juli 1992).<br />
Ich bin Opfer eines Diebstahls im Hotel oder in Hotelnähe - was kann ich tun?<br />
Gemäß Artikel 1952 ff. des französischen Zivilgesetzbuches haften Hotels für Diebstahl<br />
und Schäden am Eigentum ihrer Gäste. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der<br />
Diebstahl oder die Beschädigung im Hotel oder auf dem Parkplatz zugetragen hat, es sei<br />
denn, das Hotel kann das Verschulden des Gastes oder aber höhere Gewalt nachweisen.<br />
Um Entschädigung zu erhalten, muss der Hotelgast belegen, wie der Schaden verursacht<br />
wurde, und möglichst den Wert des gestohlenen oder beschädigten Gegenstands<br />
nachweisen können.<br />
Die vom Hotel zu zahlende Entschädigung ist bei Diebstahl oder Beschädigung innerhalb<br />
des Hotels jedoch auf das 100-fache der Kosten für eine Übernachtung begrenzt. Bei<br />
Diebstahl oder Beschädigung auf dem Hotelparkplatz kann die Entschädigung das bis zu<br />
50-fache der Kosten für eine Übernachtung betragen. Diese Einschränkung ist bei<br />
Verschulden des Hotels ungültig.<br />
„Ausschlussklauseln”, nach denen das Hotel von seiner Haftung für Diebstahl und<br />
Schäden befreit ist, sind unwirksam und können Ihrem Anspruch nicht<br />
entgegengehalten werden.<br />
Tipp: Verfassen Sie im Fall eines Diebstahls einen Bericht und bitten Sie das<br />
Hotelmanagement, diesen zu bestätigen. Gehen Sie dann zur nächsten Polizeidienststelle<br />
und erstatten Sie Anzeige. Warten Sie damit nicht, bis Sie wieder zuhause sind!
Ferienwohnungen<br />
Mieten einer Ferienwohnung<br />
Definition: Mieten einer Immobilie für eine maximale Dauer von 90 Tagen.<br />
Mietbestimmungen<br />
Bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird, muss der Vermieter oder die Mietagentur dem<br />
Mieter ein Schreiben mit folgenden Informationen zukommen lassen:<br />
- geographische Lage der Wohnung und die Entfernung bis zur nächsten Stadt<br />
- Anzahl der Zimmer<br />
- Inventar<br />
- im Mietpreis enthaltene Leistungen<br />
- Fotografien vom Mietobjekt<br />
Unabhängig davon, ob der Mietvertrag von einem Reisebüro oder dem Eigentümer<br />
aufgesetzt wird, muss der Vertrag in jedem Fall in schriftlicher Form dar liegen und<br />
folgende Informationen enthalten:<br />
- Name des Mieters und des Vermieters<br />
- Anreise- und Abreisetag (jeweils mit genauer Uhrzeit)<br />
- Höhe der Miete und Auflistung der einzelnen Kosten<br />
- Höhe der Anzahlung<br />
Geben sie als Mieter auf unfaire Mietbedingungen Acht, wie beispielsweise:<br />
- die Angabe des Vermieters, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand<br />
ist, ohne dass der Mieter sie sich genauer angesehen oder die Einrichtung<br />
inspizieren konnte<br />
- die geforderte Einwilligung des Mieters, die von ihm bezahlte Kaution erst 60<br />
Tage nach seiner Abreise zurückzuerhalten – auch wenn die Wohnung in einem<br />
einwandfreien Zustand hinterlassen wurde<br />
- die vom Vermieter verweigerte Wohnungsabnahme am Abreisetag<br />
Wenn der Mietvertrag zwischen zwei Privatpersonen zustande kommt, ist ein schriftlicher<br />
Vertrag nicht zwingend vorgeschrieben, aber durchaus empfehlenswert.<br />
Beachten Sie: Wenn der Mietvertrag aufgehoben wird, richten sich die Konsequenzen<br />
danach, ob Sie einen „acompte“ oder einen „arrhes“ (Unterscheidung siehe Broschüre<br />
über französische Hotels und Campingplätze) als Anzahlung geleistet haben.<br />
Wenn der Mietvertrag mit einer Firma geschlossen wurde, kann die Anzahlung<br />
höchstens 25 % des Gesamtpreises betragen und frühestens sechs Monate vor der<br />
Beziehung des Mietobjekts verlangt werden.<br />
Nebenkosten zu Lasten des Mieters können beispielsweise für Strom, Wasser und<br />
Benutzung des Telefons anfallen.
Versicherung: verpflichtend für das Mieten von Ferienwohnungen in <strong>Frankreich</strong><br />
Jeder Mieter ist (auch wenn es sich nur um einen kurzen Aufenthalt handelt) gesetzlich<br />
verpflichtet, sich gegen Brand-, Wasser-, Eis- und Sturmschäden zu versichern<br />
(„assurance habitation“). Sollte der Mieter keine Versicherung abgeschlossen haben,<br />
muss er gegebenenfalls für während seines Aufenthalts auftretende Schäden haften und<br />
kann bei einem Unfall keine Entschädigung verlangen.<br />
Herkömmliche Versicherungen reichen in der Regel nicht aus; informieren Sie sich vor<br />
der Unterzeichnung des Mietvertrags hierüber bei Ihrer Versicherung. Es werden<br />
teilweise auch spezielle Versicherungen für Ihren Aufenthalt in <strong>Frankreich</strong> angeboten.<br />
Bestandsaufnahme (état des lieux)<br />
Mieter und Vermieter sollten gemeinsam die Ferienwohnung inspizieren und eine<br />
Bestandsaufnahme des Mobiliars machen. Es ist wichtig, dass Schäden (Schimmel,<br />
lockerer Duschkopf, usw.) schriftlich festgehalten werden Auch eine Inventur des<br />
vorhandenen Inventars sollte durchgeführt werden, damit fehlende Gegenstände und<br />
sichtbare Mängel registriert werden. Wenn Sie danach noch weitere Probleme<br />
feststellen, sollten Sie umgehend den Eigentümer oder das Reisebüro kontaktieren;<br />
andernfalls müssen Sie für den Schaden aufkommen, indem die entsprechende Summe<br />
von Ihrer Kaution einbehalten wird.<br />
Was kann ich tun, wenn die Unterkunft bei meiner Ankunft nicht meinen<br />
Erwartungen entspricht?<br />
Wenn die Ferienwohnung nicht der Beschreibung entspricht, müssen Sie alle<br />
Unterschiede (was beispielsweise das Mobiliar oder die Anzahl der Zimmer angeht) auf<br />
dem Inventurformular festhalten. Sie sollten die Miete erst dann überweisen, wenn Sie<br />
das Problem mit dem Eigentümer oder seinem Vertreter gelöst haben. Vergessen sie<br />
nicht, Beweisfotos für einen eventuellen Rechtsstreit zu machen.<br />
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag<br />
Der Mieter muss die Miete zum im Mietvertrag angegebenen Datum überweisen.<br />
Das Mietobjekt muss der gelieferten Beschreibung entsprechen; der Eigentümer muss<br />
eventuell Reparaturen durchführen oder mangelhaftes Inventar ersetzen. Er darf die<br />
Wohnung nur auf Wunsch des Mieters betreten, wenn beispielsweise Reparaturen<br />
erforderlich sind.<br />
Beachten Sie: Der Mieter haftet mit Ausnahme von den natürlichen<br />
Verschleißerscheinungen für alle Schäden, die während seines Aufenthalts entstanden<br />
sind. Wenn am Anreisetag keine Bestandsaufnahme durchgeführt wurde, wird<br />
vorausgesetzt, dass dem Mieter das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand<br />
übergeben wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Mieter gegebenenfalls für<br />
Schäden haften, die von Vormietern verursacht wurden.
Abreise<br />
Genau wie am Anreisetag sollten Sie vor Ihrer Abreise eine Bestandsaufnahme<br />
durchführen, damit Sie nicht für Schäden haften müssen, die nicht von Ihnen verursacht<br />
wurden. Wenn Sie das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand hinterlassen, muss<br />
der Vermieter Ihnen umgehend Ihre Kaution zurückgeben. Sie können vom Vermieter<br />
auch einen „reçu pour solde de tout compte“ verlangen, der beweist, dass Sie sämtliche<br />
Kosten beglichen haben.<br />
Wenn Sie noch ausstehende Rechnungen begleichen müssen oder Schäden festgestellt<br />
wurden, muss die Kaution innerhalb eines angemessenen Zeitraums (im Recht zwei<br />
Monate) zurückgezahlt werden – natürlich abzüglich der anfallenden Kosten.<br />
Der Mieter hat das Recht, Nachweise (beispielsweise Kopien von Kostenvoranschlägen<br />
oder Rechnungen) über ihm zugerechnete Kosten zu verlangen.<br />
Wenn am Abreisetag keine Bestandsaufnahme durchgeführt wird, wird vorausgesetzt,<br />
dass der Mieter das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand hinterlassen hat; der<br />
Eigentümer kann aus diesem Grund keine weiteren Zahlungen für Schäden verlangen,<br />
die der Mieter während seines Aufenthalts eventuell verursacht hat.<br />
Camping<br />
Campingplätze<br />
In <strong>Frankreich</strong> gibt es mehr als 8000 Campingplätze, von Plätzen auf ländlich gelegenen<br />
Bauernhöfen bis hin zu großen Feriendörfern, die in 0 bis 4 Sterne unterteilt sind. Einen<br />
offiziellen Campingführer erhalten Sie in jedem Buchladen.<br />
Die Platzordnung muss am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption<br />
aushängen.<br />
Aus Hygiene- und Umweltschutzgründen muss jeder Campingplatz im Rathaus oder bei<br />
der Präfektur angemeldet werden. Anschließend findet eine objektive Bewertung statt,<br />
infolge derer dem Platz je nach Erfüllungsgrad der bestehenden Kriterien bis zu 4 Sterne<br />
verliehen werden können. Diese Bewertungen werden recht streng gehandhabt;<br />
Beispiele für die geforderten Kriterien sind Gesamtgröße, Ausstattung und<br />
Annehmlichkeiten des Campingplatzes, Anzahl und Größe der Stellplätze sowie Anzahl<br />
der sanitären Einrichtungen.<br />
Aspekte wie Sauberkeit und Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeiter sind hingegen<br />
keine Bewertungskriterien.<br />
Campingplätze, die Ihnen Wasser, Strom und Abwasserentsorgung zur Verfügung<br />
stellen, können sich mit dem Prädikat „confort caravane“ schmücken.<br />
Möblierte Wohnwagen und Bungalows zum Mieten unterliegen den Vorschriften für das<br />
Mieten von Ferienwohnungen. Die Mietobjekte müssen demnach voll ausgestattet sein,<br />
außerdem ist eine Bestandsaufnahme des Inventars und des Zustandes des Mietobjekts<br />
verpflichtend.
„Tourisme“ und „Loisirs“<br />
Wenn mehr als die Hälfte der Stellplätze nur für Kurzaufenthalte (von einer Nacht bis zu<br />
einem Monat) gedacht sind und den Campern auf diesen Plätzen kein längerer<br />
Aufenthalt gestattet wird, erhält der Campingplatz die Bezeichnung „Tourisme“.<br />
Wenn mehr als 50 % der Stellplätze für längere Aufenthalte (ein Monat und mehr) oder<br />
für Dauercamper in Mobile Homes (kein Hauptwohnsitz) gedacht sind, erhält der<br />
Campingplatz die Bezeichnung „Loisirs“.<br />
„Parcs résidentiels de loisirs“<br />
Auf diesen Plätzen können Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzer eine eigene Parzelle<br />
mieten oder auch kaufen, wenn sie einen dauerhaften Stellplatz suchen. Dort können<br />
auch Mobile Homes aufgestellt werden.<br />
„Camping à la ferme”<br />
Landwirte können bis zu 6 Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile auf ihrem Grundstück<br />
beherbergen; Voraussetzung hierfür ist lediglich die Anmeldung beim Rathaus. Das<br />
Grundstück muss zu diesem Zweck mindestens 300 qm groß sein.<br />
Wie oben beschrieben muss der Platz von der Präfektur entweder als klassischer<br />
Campingplatz (1-4 Sterne) oder als „Aire naturelle de camping“ (Saisoncampingplatz mit<br />
moderater Ausstattung, der nach der Schließung wieder in seinen ursprünglichen<br />
naturbelassenen Zustand zurückversetzt wird) eingestuft werden. Ein solcher Platz kann<br />
bis zu 6 Monate (nicht zwangsläufig am Stück) geöffnet sein, hat maximal 25 Stellplätze<br />
und kann bis zu 1 Hektar groß sein.<br />
Wenn der Campingplatz als „saisonal“ eingestuft wird, ist er in der Regel nur zwei<br />
Monate im Jahr geöffnet, kann aber bis zu 1,5 Hektar groß sein.<br />
Am Eingang müssen die folgenden Informationen aushängen: Klassifizierung, Preise,<br />
Höhe der Kaution (falls eine verlangt wird), Unterbringungsmöglichkeiten, Platzordnung<br />
sowie Ursprung und Qualität des Trinkwassers.<br />
Wildes Campen<br />
Überzeugen Sie sich davon, dass das Kampieren erlaubt ist (beispielsweise in<br />
waldbrandgefährdeten Gebieten) und dass Sie die Erlaubnis des Besitzers haben.<br />
Andernfalls droht Ihnen eine Geldbuße! Grundsätzlich ist wildes Campen an Stränden,<br />
Straßen oder in Naturschutzgebieten untersagt.<br />
Campingplätze und Versicherung<br />
Nur Gegenstände, die in abgeschlossenen Behältern aufbewahrt oder ständig überwacht<br />
werden, sind gegen Diebstahl gesichert. Zu keiner Zeit sollten Camper ihre Wertsachen<br />
unbeaufsichtigt lassen. Bestimmte Versicherungen decken den Verlust von
Campingausrüstung ab, aber sie schließen grundsätzlich die Haftung für den Diebstahl<br />
von Gepäck und anderen persönlichen Gegenständen aus, die sich im Zelt befanden.<br />
Wenn Sie sich als ausländischer Verbraucher von einem französischen Unternehmer schlecht<br />
behandelt fühlen, werden Ihnen die Europäischen Verbraucherzentren (EVZs) gerne behilflich<br />
sein, Ihren Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen.<br />
Weitere Informationen sowie eine Liste aller EVZs finden Sie unter:<br />
http://europa.eu.int/comm/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm<br />
EVZ <strong>Frankreich</strong> (Französisch/Englisch/Deutsch)<br />
+49 7851/991 480 oder 0820 200 999 für Anrufe aus<br />
<strong>Frankreich</strong> für nur 9 Cent pro Minute<br />
EVZ <strong>Deutschland</strong> (Deutsch/Englisch/Französisch)<br />
+49 7851/991480 oder +49 211/3809101 oder +49 431<br />
9719350