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Die Clearingstelle Deutschland dient seit Anfang des Jahres 2002 ...

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Brücke zur Schlichtung<br />

ohne Grenzen<br />

<strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.


TRÄGER DER CLEARINGSTELLE:<br />

Euro-Info-Verbraucher e.V.<br />

Rehfusplatz 11 D - 77694 Kehl<br />

Tel +49 7851 991 48 0 Fax +49 7851 991 48 11<br />

email: info@euroinfo-kehl.com http://www.eej-net.de<br />

Mitglied im außergerichtlichen Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren &<br />

Kompetenzzentrum für grenzüberschreitende und europäische Fragen<br />

<strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> wird mit Mitteln <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Justiz und der Europäischen Kommission gefördert.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 2 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.


<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> im EEJ-Net 1<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

A. Einleitung.............................................................................................................. 4<br />

B. Privilegierte Partnerschaft mit Frankreich .............................................................. 5<br />

C. Statistiken............................................................................................................. 6<br />

1. Steiler Anstieg der deutsch-ausländischen Verbraucherstreitigkeiten .................... 6<br />

2. Definitionen und Inhalte der „EEJ-Net“-Fälle .......................................................... 7<br />

3. Informationsanfragen und Reklamationen – auch hier wird geholfen ..................... 8<br />

4. Rechtsstreitigkeiten im Mittelpunkt der <strong>Clearingstelle</strong>n-Arbeit .............................. 8<br />

D. Brennpunkte der Arbeit ....................................................................................... 12<br />

E. Schlichtungsvermittlung : im Aufwind, aber noch nicht alle Segel gesetzt............ 14<br />

1. “Schlichten statt Richten” – erklärtes Ziel deutscher Politik .................................. 14<br />

2. <strong>Die</strong> Datenbank zu den Schlichtungseinrichtungen ............................................... 15<br />

3. Das Netz der Schlichtungsstellen wird engmaschiger .......................................... 16<br />

4. Weitere Abhilfe schaffen – Dialog mit (potenziellen) Trägern der Schlichtung<br />

suchen ................................................................................................................ 16<br />

5. Mehr Werbung für europäische Schlichtungsstandards vonnöten? ....................... 17<br />

6. Schlichtungsstellen verharren teilweise auf innerdeutschen Verfahrensmustern... 18<br />

7. Schlichtungsstellen sollten mehr Öffentlichkeitsarbeit wagen! ............................. 18<br />

8. Studien bringen bei verschiedenen Aspekten der Schlichtung Licht ins Dunkel .... 19<br />

F. Veranstaltungskalender....................................................................................... 20<br />

G. Wegweiserdienst ................................................................................................. 23<br />

H. Öffentlichkeitsarbeit: Weichen für noch mehr Bekanntheit sind gestellt ............... 24<br />

1. Informationsmaterialien ...................................................................................... 24<br />

2. Resonanzen: Printmedien, Fernsehen, Hörfunk und Internet<strong>seit</strong>en von Dritten ... 29<br />

I. Vorschau auf das Jahr 2005 ................................................................................ 31<br />

1 „EEJ-Net“ steht für European Extra-Judicial Network bzw. Europäisches Außergerichtliches Netzwerk für<br />

Verbraucherstreitigkeiten<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 3 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.


A. Einleitung<br />

<strong>Die</strong> Erleichterung <strong>des</strong> grenzüberschreitenden Zugangs zum Recht in der EU bildet die<br />

Leitlinie für die Arbeit der <strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong>. <strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> übernimmt daher in<br />

Fällen von grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten eine vermittelnde Position zwischen<br />

Verbrauchern, Unternehmern und Schlichtungsstellen mit dem Ziel, eine außergerichtliche<br />

Beilegung <strong>des</strong> Streits zu erreichen. <strong>Die</strong>sem Auftrag hat sich von Beginn <strong>des</strong> <strong>Jahres</strong> <strong>2002</strong> der Verein<br />

Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl gestellt – und zwar mit Unterstützung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

der Justiz sowie der Europäischen Kommission. <strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> in Kehl bildet<br />

zusammen mit 16 weiteren nationalen <strong>Clearingstelle</strong>n sowie über 400 registrierten<br />

Schlichtungseinrichtungen das Netzwerk EEJ-Net, das Europa von Reykjavik bis Athen überspannt.<br />

Mehr als 200 der genannten 400 Schlichtungseinrichtungen befinden sich in <strong>Deutschland</strong>. <strong>Die</strong>s<br />

rührt daher, dass die Schlichtungslandschaft in <strong>Deutschland</strong> in der Regel nach Branchen und<br />

Regionen aufgeteilt und dadurch stark diversifiziert ist (siehe dazu Kapitel D).<br />

Das Jahr 2004 der <strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> war durch drei bedeutende Entwicklungen<br />

gekennzeichnet:<br />

steiler Anstieg grenzüberschreitender Verbraucherstreitigkeiten,<br />

Gründung weiterer Schlichtungsstellen sowie<br />

Ansiedlung der französischen Schwesterorganisation unter demselben Dach, also dem<br />

„Centre d’échanges extrajudiciaire“; <strong>Die</strong>ses Centre erweitere sich zum <strong>Jahres</strong>wechsel 2004<br />

/ 2005 um das „Europäische Verbraucherzentrum Frankreich“<br />

Das Team der <strong>Clearingstelle</strong> im Jahr 2004 von links nach rechts:<br />

juristische Beraterin Stephanie Schmidt, Projektleiter RA Christian Moritz,<br />

juristische Beraterin Bianca Schulz und Europaassistentin Pascale Marrequeste.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 4 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.


B. Privilegierte Partnerschaft mit Frankreich<br />

Deutsche und Französische <strong>Clearingstelle</strong> <strong>seit</strong> 2004 Tür an Tür und unter einem Dach in Kehl:<br />

Synergie-Effekte durch Zusammenarbeit mit der <strong>Clearingstelle</strong> Frankreich<br />

Symbolische Besiegelung der<br />

Kooperation:<br />

Verbraucherschutzminister<br />

Christian Jacob und<br />

Parlamentarischer Staatssekretär<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Justiz<br />

Alfred Hartenbach in Kehl am<br />

15.11.2004<br />

Der besonderen deutsch-französischen Zusammenarbeit und engen Verzahnung beider Volkswirtschaften Rechnung<br />

tragend, befinden sich die <strong>Clearingstelle</strong>n Frankreich und <strong>Deutschland</strong> <strong>seit</strong> März 2004 am Standort <strong>des</strong> Trägervereins<br />

Euro-Info-Verbraucher in Kehl unter einem Dach. In dieser Konstellation bilden die beiden <strong>Clearingstelle</strong>n ein bislang<br />

einzigartiges Modell in Europa. <strong>Die</strong> direkte Zusammenarbeit, kurze Wege und die Zweisprachigkeit aller Mitarbeiter<br />

erzeugen zahlreiche Synergieeffekte: Dazu gehören die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur, eine gemeinsame<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Übersetzungstätigkeiten (Merkblätter, Falldokumente etc.) zugunsten der anderen Stelle sowie die<br />

ungehinderte und rasche Bearbeitung insbesondere deutsch-französischer Verbraucherstreitigkeiten einschließlich<br />

Schlichtungsverfahren.<br />

Euro-Info-Verbraucher e.V. wird zusätzlich französische <strong>Clearingstelle</strong><br />

<strong>Anfang</strong> 2004 hat der französische Staatssekretär für Verbraucherfragen, Renaud Dutreil, Euro-Info-Verbraucher e.V.<br />

mit der Wahrnehmung der Aufgaben der <strong>Clearingstelle</strong> Frankreich betraut. Nachdem bereits <strong>Anfang</strong> <strong>2002</strong> das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> bei dem Verein angesiedelt hatte, legte Frankreich mit<br />

dieser Entscheidung den Grundstein für ein innovatives Konzept. Es hat zum Ziel die Kräfte beider Staaten in einem<br />

wichtigen Bereich <strong>des</strong> (wirtschaftlichen) Verbraucherschutzes zu bündeln. Auch die Europäische Kommission begrüßte<br />

diese neue Dimension der Zusammenarbeit.<br />

Euro-Info-Verbraucher e.V. wird Europäisches Verbraucherzentrum für Frankreich<br />

Den Höhepunkt <strong>des</strong> <strong>Jahres</strong> 2004 bildete das Zusammenkommen <strong>des</strong> parlamentarischen Staatssekretärs bei der<br />

Bun<strong>des</strong>ministerin der Justiz Alfred Hartenbach mit dem französischen Verbraucherschutzminister Christian Jacob<br />

anlässlich der offiziellen Eröffnung der französischen <strong>Clearingstelle</strong> in der Stadthalle in Kehl am 15. November. Unter<br />

den rund 80 geladenen Gästen aus Politik und Wirtschaft war mit Agne Pantelouri auch die Europäische Kommission<br />

vertreten, von der die <strong>Clearingstelle</strong> ko-finanziert wird. Agne Pantelouri ist bei der Brüsseler Generaldirektion<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz die Leiterin <strong>des</strong> Referats, das für das EEJ-Net zuständig ist. Bei seinem Besuch am<br />

15. November in Kehl kündigte der französische Minister außerdem an, dass Euro-Info-Verbraucher e.V. von Januar<br />

2005 auch Europäisches Verbraucherzentrum für Frankreich wird.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 5 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.


C. Statistiken<br />

Doppelte Funktion: Sowohl deutsche Verbraucher bei einem Rechtsstreit mit einem Unternehmen<br />

mit Sitz im EU-Ausland (einschließlich den EWR-Staaten Island und Norwegen), als auch<br />

Verbraucher aus dem EU-Ausland im Streit mit einem Unternehmen mit Sitz in <strong>Deutschland</strong><br />

finden zur außergerichtlichen Konfliktlösung in der <strong>Clearingstelle</strong> den passenden Ansprechpartner.<br />

Ebenso werden Reklamationen und Informationsanfragen im Vorfeld eines Streits an die zum<br />

Zwecke der Streitvermeidung Rechtsauskünfte gebende <strong>Clearingstelle</strong> gerichtet. Insgesamt lag der<br />

Arbeitsschwerpunkt der <strong>Clearingstelle</strong> auftragsgemäß eindeutig im sogenannten reaktiven<br />

Verbraucherschutz: Der Verbraucher wird nach dem Auftreten eines Rechtsstreits bei der<br />

außergerichtlichen Beilegung dieses Streits ganz konkret unterstützt.<br />

Zu beobachten war, dass Betroffene sowohl weiterhin auf konventionellem Weg über Briefpost,<br />

Fax, Telefon – und persönlichen Vorsprechens, als auch vermehrt über die elektronische Post, also<br />

E-Mail, – Kontakt mit der <strong>Clearingstelle</strong> aufgenommen haben.<br />

Uebermittlung durch andere <strong>Clearingstelle</strong>n<br />

Uebermittlung direkt durch Verbraucher<br />

davon Kontaktaufnahme per Post<br />

davon Kontaktaufnahme per Fax<br />

davon persoenliche Kontaktaufnahme<br />

davon Kontaktaufnahme per Telefon<br />

davon Kontaktaufnahme per Mail<br />

Wege der Übermittlung<br />

3<br />

14<br />

39<br />

43<br />

43<br />

1. Steiler Anstieg der deutsch-ausländischen Verbraucherstreitigkeiten<br />

<strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> verzeichnete im Jahr 2004 mit 416 neuen Verbraucherstreitigkeiten eine<br />

erhebliche Steigerung gegenüber den Vorjahren: im Jahr <strong>2002</strong> waren es 226, 2003 236<br />

Streitigkeiten. Mögliche Gründe für den Anstieg bilden einer<strong>seit</strong>s die zunehmende Bekanntheit der<br />

<strong>Clearingstelle</strong>, anderer<strong>seit</strong>s die verstärkte Bereitschaft der Verbraucher im EU-Ausland<br />

einzukaufen.<br />

2004<br />

2003<br />

<strong>2002</strong><br />

142<br />

274<br />

Entwicklung der Rechtsstreitigkeiten<br />

236<br />

226<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 6 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.<br />

416


Zu der gesteigerten Bekanntheit der <strong>Clearingstelle</strong> dürften nicht zuletzt die vermehrten Verlinkungen<br />

auf anderen Seiten <strong>des</strong> weltweiten Datennetzes geführt haben (Einzelheiten hierzu im Kapitel H.).<br />

Eine verstärkte grenzüberschreitende Aktivität der Verbraucher wiederum ermöglicht schon die<br />

Verbreitung <strong>des</strong> Internets. Allein <strong>Deutschland</strong> brachte es im Jahr 2004 auf 34,4 Millionen Nutzer.<br />

Hinzu kommen zum einen die Auswirkungen der Gemeinschaftswährung, zum anderen die<br />

ungebrochene Reisefreudigkeit der Deutschen – mit pro Jahr 65 Millionen Auslandsurlaubsreisen<br />

von über fünf Tagen Dauer.<br />

Schließlich ist <strong>Deutschland</strong> mit 82 Millionen Einwohnern das Land mit der höchsten<br />

Einwohnerzahl. in der EU. Innerhalb der Union weist <strong>Deutschland</strong> zudem die meisten<br />

Binnengrenzen auf. Neben der Schweiz grenzen <strong>seit</strong> der Erweiterung der Europäischen Union im<br />

Mai 2004 acht EU-Staaten an <strong>Deutschland</strong>. Dabei zählt die deutsch-französische Grenzregion zu<br />

den wirtschaftlich dynamischsten Regionen Europas. Da beim grenzüberschreitenden Einkauf<br />

Streitigkeiten leider nicht ausbleiben, potenziert sich auch hier der zur Streitbeilegung notwendige<br />

Beratungsbedarf.<br />

Vor diesem Hintergrund ist von einer hohen Dunkelziffer nicht erfasster Fälle auszugehen, die weit<br />

über die Zahl von 416 bei der <strong>Clearingstelle</strong>n im Jahr 2004 registrierten und bearbeiteten<br />

grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten hinausgeht. Darüber hinaus besteht nach wie vor auf<br />

Seiten der Verbraucher je nach Streitwerthöhe und finanzieller Möglichkeiten eine gewisse<br />

Hemmschwelle, Ansprüche über Grenzen hinweg zu verfolgen.<br />

2. Definitionen und Inhalte der „EEJ-Net“-Fälle<br />

Nach der Definition der Europäischen Kommission bestehen mit „Informationsanfragen“,<br />

„Reklamationen“ und „Rechtsstreitigkeiten“ insgesamt drei Kategorien von EEJ-Net Fällen 2 :<br />

Eine „Informationsanfrage“ ist gegeben, wenn der Verbraucher sich ohne<br />

Bezug zu einer Beschwerde über ein bestimmtes Thema informieren will.<br />

Eine „Reklamation“ ist gegeben, wenn der Verbraucher seine<br />

Unzufriedenheit hinsichtlich eines bestimmten grenzüberschreitenden<br />

Geschäfts ausdrückt.<br />

Ein „Rechtsstreit“ ist gegeben, wenn die grenzüberschreitende<br />

Reklamation nach direktem Kontakt zwischen Verbraucher und<br />

Unternehmer weiterhin ungelöst bleibt und die <strong>Clearingstelle</strong> ggf. mit Hilfe<br />

einer Schlichtungsstelle die außergerichtliche Streitbeilegung betreibt.<br />

2 „Fall“ ist der Oberbegriff für „Informationsanfragen“, „Beschwerden“ und „Rechtsstreitigkeiten“, die von einer<br />

<strong>Clearingstelle</strong> bearbeitet worden sind.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 7 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.


Rechtsstreitigkeiten<br />

Reklamationen<br />

Informationsanfragen<br />

103<br />

144<br />

EEJ-Net Fälle - 2004<br />

3. Informationsanfragen und Reklamationen – auch hier wird geholfen<br />

Das Gros der Informationsanfragen und Reklamationen stammt von deutschen Verbrauchern: 115<br />

der insgesamt 144 Informationsanfragen bzw. 76 der insgesamt 103 Reklamationen. Thematisch<br />

gab es bei den Informationsanfragen und Reklamationen keinen wesentlichen Unterschied zu den<br />

Rechtsstreitigkeiten. <strong>Die</strong> meisten Informationsanfragen – beispielsweise zum anwendbaren Recht –<br />

konnten durch die drei Juristen der <strong>Clearingstelle</strong> unmittelbar beantwortet werden. <strong>Die</strong> übrigen<br />

Anfragen wurden in Zusammenarbeit mit anderen Stellen bearbeitet (Details hierzu unter G.<br />

„Wegweiserdienst“).<br />

Bei der Bearbeitung der Reklamationen stand die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund der Arbeit:<br />

Ziel dabei ist, dass die Verbraucher nach entsprechender Beratung eigenständig ihre Rechte und<br />

Beanstandungen gegenüber dem beteiligten Unternehmer im Ausland geltend machen können. Das<br />

in allen Amtsprachen der EU erhältliche Europäische Beschwerdeformblatt leistet weiterhin<br />

bewährte <strong>Die</strong>nste bei der sprachlichen Verständigung zwischen den Parteien. Erst wenn dieser<br />

Versuch der unmittelbaren Streitbeilegung zwischen den Parteien scheitert, interveniert die<br />

<strong>Clearingstelle</strong> zur Vermittlung einer außergerichtlichen Einigung. <strong>Die</strong> Vorgehensweise der<br />

<strong>Clearingstelle</strong> richtet sich nach dem Grundsatz der stufenweisen Steigerung der Maßnahmen zur<br />

Geltendmachung von Ansprüchen (Eskalationsgrundsatz), das heißt die vorrangige<br />

Inanspruchnahme <strong>des</strong> mil<strong>des</strong>ten bzw. am wenigsten aufwändigen aber prinzipiell geeigneten<br />

Mittels zur Streitbeilegung.<br />

Aus der stufenweisen Steigerung folgt die sukzessive Anwendung der folgenden Maßnahmen:<br />

Reklamieren (durch Verbraucher selbst),<br />

Hilfestellung beim Einigungsversuch der Parteien<br />

416<br />

Hilfestellung beim Schlichtungsverfahren und notfalls<br />

Hilfestellung bei der Vorbereitung von Gerichtsverfahren.<br />

4. Rechtsstreitigkeiten im Mittelpunkt der <strong>Clearingstelle</strong>n-Arbeit<br />

<strong>Die</strong> Bearbeitung der Rechtsstreitigkeiten von Verbrauchern bildet das Kernstück der Arbeit der<br />

<strong>Clearingstelle</strong>. Hervorzuheben ist die zügige Bearbeitung: Von 416 Rechtsstreitigkeiten, die im<br />

Laufe <strong>des</strong> <strong>Jahres</strong> 2004 eingingen, wurden 330 bis zum <strong>Jahres</strong>ende abgeschlossen. Lediglich 86<br />

offene Fälle wurden in das Jahr 2005 übertragen. 3<br />

3 ohne die offenen Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Jahr 2003 in das Jahr 2004 übertragen wurden.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 8 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.


Ziel bei der Bearbeitung der Rechtsstreitigkeiten ist eine außergerichtliche Streitbeilegung - sei es<br />

in Form eines förmlichen Schlichterspruchs oder einer gütlichen Einigung zwischen dem<br />

Verbraucher und dem Unternehmen.<br />

Hat das beteiligte Unternehmen nicht seinen Sitz in <strong>Deutschland</strong>, sondern in einem anderen Land<br />

der EU, so wird der Fall an die <strong>Clearingstelle</strong> dieses Lan<strong>des</strong> weitergeleitet. Besteht Verdacht auf<br />

wettbewerbswidrige oder strafbare Handlungen durch das Unternehmen, so kommt auch eine<br />

Weiterleitung an die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. oder die<br />

Strafverfolgungsbehörden in Betracht (siehe weitergeleitete Akten).<br />

Insgesamt beendet 2004<br />

Direkte Einigung mit Unternehmer<br />

Weitergeleitete Akten<br />

Entscheidung von Schlichtungsstelle<br />

Andere Beendigung<br />

Ergebnisse der Fallbearbeitung 2004<br />

32<br />

85<br />

90<br />

123<br />

<strong>Die</strong> Streitwerte der Rechtsstreitigkeiten lagen nicht nur im Bagatellbereich, sondern gingen<br />

teilweise, insbesondere bei Streitigkeiten aus dem Baugewerbe und dem<br />

Gebrauchtwagenhandelssektor, weit über 500 € hinaus.<br />

unbekannt<br />

Über 500 €<br />

200-500 €<br />

Unter 200 €<br />

18%<br />

19%<br />

32%<br />

31%<br />

Streitwerte<br />

<strong>Die</strong> Streitigkeiten betreffen die verschiedensten Branchen, wobei klar der klassische<br />

Verbrauchsgüterkauf – und hier im speziellen der Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges – und die<br />

Flugreisen herausragen:<br />

Unbekannt<br />

Sonstige<br />

Andere <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

Andere Waren<br />

Finanzdienstleistungen<br />

Miete / Hotelbranche<br />

andere Transportmittel<br />

Fluggesellschaften<br />

Mietwagen<br />

Pauschalreisen<br />

Autokauf<br />

4<br />

3<br />

7<br />

2<br />

13<br />

31<br />

37<br />

36<br />

61<br />

Themenbereiche<br />

74<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 9 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.<br />

150<br />

330


Auch wenn es um den Beschwerdegrund geht, variieren die Inhalte stark: Meist geht es um<br />

Mängel bei Warenkäufen oder <strong>Die</strong>nstleistungen. Probleme ergaben sich aber auch daraus,<br />

dass die Lieferung der Ware auf sich warten ließ oder der Verbraucher beispielsweise zu viel<br />

gezahltes Geld nicht vom Unternehmen erstattet bekam.<br />

Gliederung nach Streitgegenstände<br />

Sonstige<br />

Art der Gewährleistung<br />

Preis und Zahlung<br />

Verkaufsbedingungen (z.B. irreführende Werbung)<br />

Vertragsbedingungen<br />

Lieferschwierigkeiten<br />

Produkt oder <strong>Die</strong>nstleistung ( z.B. mangelhaft, nicht<br />

bestellt, falsch beschrieben)<br />

9,62%<br />

0,25%<br />

7,93%<br />

27,64%<br />

6,01%<br />

20,67%<br />

27,88%<br />

In der Arbeit der <strong>Clearingstelle</strong> spiegelt sich auch der Internetboom wider: Eine gestiegene<br />

Zahl von Verträgen, die zu Streitigkeiten geführt haben, sind über das Internet geschlossen<br />

worden. Anders als es in der Grafik den Anschein hat, ist auch die Anzahl der per Post,<br />

Telefon oder Fax zu Stande gekommenen Verträge deutlich gestiegen. <strong>Die</strong>se wurden erst <strong>seit</strong><br />

Ende <strong>des</strong> <strong>Jahres</strong> 2004 getrennt statistisch erfasst. Eine große Zahl dieser so genannten<br />

Fernabsatzverträge war zuvor – und in der Grafik – unter „andere“ eingegangen.<br />

Andere / Unbekannt<br />

Reise in ein anderes Land<br />

E-Commerce<br />

Abschluss per Post / Fax / Telefon<br />

Umstände <strong>des</strong> Vertragsabschlusses<br />

18%<br />

2%<br />

31%<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 10 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.<br />

48%


<strong>Die</strong> Übersichten zur Herkunft der Verbraucher und der Unternehmen demonstrieren<br />

eindrucksvoll die Schwergewichte von Frankreich und <strong>Deutschland</strong> im<br />

grenzüberschreitenden Konsum mit zusammen 140 Millionen Verbrauchern, 14<br />

Außengrenzen und Spitzenstellungen in den grenzüberschreitenden Bereichen <strong>des</strong> Tourismus<br />

und <strong>des</strong> Versandhandels:<br />

<strong>Deutschland</strong><br />

Frankreich<br />

Niederlande<br />

Schweden<br />

Luxemburg<br />

Spanien<br />

Finnland<br />

Oesterreich<br />

Italien<br />

Daenemark<br />

Belgien<br />

11<br />

11<br />

11<br />

10<br />

10<br />

10<br />

16<br />

<strong>Deutschland</strong><br />

Frankreich<br />

Niederlande<br />

Spanien<br />

Oesterreich<br />

Italien<br />

Ausserhalb der EU<br />

Luxemburg<br />

Grossbritannien<br />

Belgien<br />

Irland<br />

Lettland<br />

Slowenien<br />

Schweden<br />

22<br />

21<br />

26<br />

11<br />

8<br />

7<br />

2<br />

2<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

4<br />

55<br />

Herkunft der Verbraucher<br />

94<br />

162<br />

Herkunft der Unternehmer<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 11 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.<br />

296


D. Brennpunkte der Arbeit<br />

Unter die Lupe genommen: was Verbrauchern auf den Nägeln brennt...<br />

Eine Vielzahl von Beschwerden betraf im Berichtsjahr 2004 zum einen die Reisebranche, zum<br />

anderen den Versandhandel. Darüber hinaus sorgte wie schon in den Vorjahren der deutsche<br />

Gebrauchtwagenhandel nicht nur für viele Streitigkeiten, sondern auch für Kritik an einigen Kfz-<br />

Schiedsstellen, deren Funktionsweisen und Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Fällen<br />

Wünsche offen ließen (vgl. S. 31 <strong>des</strong> <strong>Jahres</strong>berichts von 2003). Der Kfz-Sektor und das<br />

Funktionieren seiner Schlichtungsstellen wird daher zu Beginn <strong>des</strong> <strong>Jahres</strong> 2005 von der<br />

<strong>Clearingstelle</strong> untersucht.<br />

• Reisebranche – europäische Verbraucher sind mobil<br />

Neue Schlichtungsstelle braucht(e) das Land<br />

Beispiel<br />

<strong>Die</strong> im Steigflug befindlichen Rechtsstreitigkeiten im<br />

Reisesektor beruhen vor allem auf Mängeln bei<br />

Reisepaketleistungen, Überbuchungen von Flügen,<br />

Gepäckbeschädigungen oder –verlust sowie<br />

Flugverspätungen und -annullierungen.<br />

So musste ein Rückflug aus Portugal mit einem deutschen Flugunternehmen auf Grund<br />

heftiger Turbulenzen wie auch eines Getriebeschadens auf den folgenden Tag verschoben<br />

werden. <strong>Die</strong> Fluggesellschaft hatte den betroffenen Verbrauchern, die dadurch eine Nacht<br />

länger in Portugal verweilen mussten, weder ein Hotel oder eine sonstige Unterstützung zur<br />

Verfügung gestellt. <strong>Die</strong> selbst getragenen Mehrkosten für Hotelübernachtung, Verpflegung,<br />

etc. forderten die Verbraucher von der Fluggesellschaft zurück - zunächst ohne Erfolg. Nach<br />

Intervention der <strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> konnte eine zumin<strong>des</strong>t kleine<br />

Entschädigungszahlung für die Verbraucher erreicht werden. <strong>Die</strong>ses Beispiel zeigt erneut,<br />

wie dringend eine Schlichtungseinrichtung in dieser wichtigen Branche in <strong>Deutschland</strong><br />

benötigt wird.<br />

Neue Entwicklungen<br />

Zu beachten ist zudem, dass durch die am 11. Februar 2004 erlassene Verordnung (EG)<br />

Nr. 261/2004 <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates die Rechte der Flugreisenden<br />

weiter gestärkt wurden. Da für Flugpassagiere, die innerhalb der EU von Überbuchungen<br />

und Annullierungen betroffen werden, ab dem 17. Februar 2005 novellierte Regeln gelten,<br />

bleibt abzuwarten, welcher Schlichtungsbedarf sich künftig in der Praxis ergibt.<br />

Erforderlichenfalls kann auf die Schlichtungsstelle für Transportdienstleistungen zurück<br />

gegriffen werden. <strong>Die</strong>se Stelle hatten das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verbraucherschutz und der<br />

Verkehrsclub <strong>Deutschland</strong> VCD e.V. im Dezember 2004 ins Leben gerufen. Vom Ausgang<br />

der ersten Verfahren dieser Schlichtungsstelle „Mobilität“ wird die <strong>Clearingstelle</strong> im Jahr<br />

2005 berichten.<br />

• Versandhandel – auch die Waren sind mobil<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 12 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.


Verbraucher europaweit auf der Suche nach den günstigsten Angeboten<br />

<strong>Die</strong> Anzahl der Verbraucherbeschwerden aus dem Bereich <strong>des</strong><br />

Versandhandels ist im Jahre 2004 abermals gestiegen (s. Statistiken in<br />

Kapitel C). <strong>Die</strong>s verwundert nicht, da die Verbraucher – europaweit die<br />

Europreise vergleichend – auch zum Kauf eines weit entfernt liegenden<br />

“Schnäppchens” nur eines Mausclicks bedürfen. Wie im Vorjahr wurde<br />

entweder nach Vorkasse nicht geleistet, oder die Gewährleistung warf Probleme auf. <strong>Die</strong> besondere<br />

Leichtigkeit beim Vertragsschluss kehrt sich in diesen Fällen in besondere Schwierigkeiten bei der<br />

Durchsetzung der aus dem Vertrag resultierenden Rechte um – nicht zuletzt aufgrund der oft großen<br />

Entfernung zwischen den Vertragsparteien, der fremden Sprachen, Gepflogenheiten und<br />

Rechtsordnungen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> erhielt in erster Linie Beschwerden von ausländischen<br />

Verbrauchern, die bei deutschen Online-Shops, bei (gewerblichen) eBay-Verkäufern sowie auf<br />

weiteren deutschen Internetmarktplätzen Ware bestellt hatten. <strong>Die</strong> ausländischen Verbraucher<br />

hatten allesamt Grund zur Beanstandung der Leistung ihres Vertragspartners. Umgekehrt<br />

beschwerten sich nur wenige deutsche Verbraucher über Probleme mit Internetverkäufern im<br />

Ausland. In vielen Fällen half die <strong>Clearingstelle</strong> bereits dadurch, dass sie den Internethändler zur<br />

Erfüllung seiner Pflichten aufrief: So kam es zu einer gütlichen Einigung, ohne dass überhaupt ein<br />

förmliches Schlichtungsverfahren eingeleitet werden musste.<br />

Beispiel<br />

Eine französische Verbraucherin bestellte bei einem deutschen Online-Shop CDs, erhielt<br />

jedoch nach Zahlung die Ware nicht geliefert. Nach mehreren Beschwerden der<br />

Verbraucherin wurde ihr vom Unternehmen zunächst ein Guthaben in Höhe <strong>des</strong> gezahlten<br />

Betrages in Aussicht gestellt. Als die Verbraucherin dieses Guthaben in Anspruch nehmen<br />

wollte, verlangte das Unternehmen die Zahlung weiterer Versandkosten. Dabei hatte sie<br />

einfach noch ein Mal dieselbe Ware bestellt, so dass auch die Versandkosten unverändert<br />

geblieben waren. <strong>Die</strong> Verbraucherin wandte sich Hilfe suchend an die <strong>Clearingstelle</strong><br />

<strong>Deutschland</strong>, die den Internetombudsmann mit dem Fall betraute. <strong>Die</strong>ser kontaktierte<br />

umgehend das Unternehmen und die Verbraucherin erhielt die gewünschte Ware innerhalb<br />

von 10 Tagen –ohne zusätzliche Versandkosten.<br />

Neue Entwicklungen<br />

Durch die enge Verbindung zu dem deutschen Ombudsmann für Internetstreitigkeiten<br />

(www.ombudsmann.de) steht der <strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> für solche Fälle nunmehr ein –<br />

wenn auch noch nicht im EEJ-Net notifizierter – Schlichter zur Verfügung, wenn es um<br />

Verbraucherstreitigkeiten aus Internetverträgen geht. Derzeit übernimmt dieser bun<strong>des</strong>weit<br />

zuständige Schlichter nur ausnahmsweise Beschwerden ausländischer Verbraucher und dies<br />

auch nur in Fragen <strong>des</strong> Internethandels. <strong>Die</strong> bisherigen Erfahrungen mit<br />

Schlichtungsverfahren <strong>des</strong> Ombudsmannes zeigen, dass eine sehr rasche Bearbeitung der<br />

Fälle möglich und üblich ist. Das Unternehmen wird innerhalb kürzester Zeit nach dem<br />

Eintreffen der Beschwerde kontaktiert, so dass es in der Folge allein den Parteien überlassen<br />

bleibt, wie schnell das Schlichtungsverfahren vorangetrieben wird. Erleichternd kommt<br />

hinzu, dass das gesamte Verfahren mit Hilfe einer elektronischen Akte abgewickelt wird –<br />

diese ist für die Verfahrensbeteiligten jederzeit im Internet zugänglich, was erheblich zur<br />

Effizienz und Transparenz <strong>des</strong> Verfahrens beiträgt.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 13 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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E. Schlichtungsvermittlung : im Aufwind, aber noch nicht<br />

alle Segel gesetzt<br />

1. “Schlichten statt Richten” – erklärtes Ziel deutscher Politik<br />

Mehr „Schlichten statt Richten”! <strong>Die</strong>ses Postulat resultiert nicht allein aus den jüngsten<br />

Entscheidungen der Politik: Schließlich war zum 1. Januar 2000 das Gesetz zur Förderung der<br />

(obligatorischen) außergerichtlichen Streitbeilegung (BGBl. 1999 I, 2400) in Kraft getreten, und<br />

mehrere Lan<strong>des</strong>gesetzgeber machten von der Öffnungsklausel <strong>des</strong> § 15a EGZPO zur Einführung<br />

der obligatorischen Streitschlichtung in bestimmten Fällen – auch in Verbraucherstreitigkeiten –<br />

Gebrauch. Vielmehr ist angesichts der weiterhin steigenden Zahl der Klagen vor Gericht<br />

inzwischen verstärkt die Rede von einer notwendigen Änderung der Streitkultur. Hierbei geht es<br />

ebenfalls darum, die knappen Ressourcen der Justiz effizienter zu nutzen.<br />

Schiefes Verhältnis der obligatorischen zur fakultativen Streitschlichtung<br />

Weitere Maßnahmen zur Förderung – insbesondere der fakultativen – Streitschlichtung<br />

müssten folgen. Bislang richten sich die Maßnahmen <strong>des</strong> Gesetzgebers lediglich auf<br />

Bagatell-Streitigkeiten bis zur Streitwerthöhe von 750 € sowie nur auf Streitparteien, die im<br />

selben Bun<strong>des</strong>land bzw. Landgerichtsbezirk ihren Wohnsitz bzw. Sitz haben. Insofern<br />

bedürften insbesondere die grenzüberschreitenden Streitigkeiten, die oft über Bagatell-<br />

Streitwerte hinausgehen, der Einbeziehung in die Förderung bzw. in die<br />

Zuständigkeitskompetenz der sogenannten Schlichtungsstellen nach § 15a EGZPO. Denn<br />

konträr zur Ratio <strong>des</strong> o.g. Gesetzes zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung<br />

reduzierten eine Reihe von Schlichtungsstellen, die vor dem Jahr 2000 in allen<br />

vermögensrechtlichen Verbraucherstreitigkeiten unabhängig von der Höhe <strong>des</strong> Streitwertes<br />

und <strong>des</strong> Sitzes der Parteien nunmehr ihre Zuständigkeiten auf Fälle der sogenannten<br />

obligatorischen Streitschlichtung. <strong>Die</strong>ses paradoxe Ergebnis bedeutet, dass gerade<br />

grenzüberschreitende Streitigkeiten und solche, die die 750 € - Wertgrenze überschreiten,<br />

wegen selbst verursachter Unzuständigkeit abgelehnt werden. 4 <strong>Die</strong>se Beschneidung der<br />

Kompetenzen stellt nicht den einzigen Nachteil für die fakultative Schlichtung dar. Hinzu<br />

kommt, dass aus den geschlossenen Schlichtungsvereinbarungen nicht – wie dies bei der<br />

obligatorischen Streitschlichtung der Fall ist – die Zwangsvollstreckung nach § 794 Abs. 1<br />

Nr.1 ZPO stattfinden kann.<br />

<strong>Die</strong> Aktivitäten der Justizministerien<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz, nationaler Kofinanzierer der <strong>Clearingstelle</strong>, verfolgt<br />

weiterhin aktiv die Stärkung der Schlichtung und damit die Entlastung der Justiz – auch von<br />

den regelmäßig aufwändigen grenzüberschreitenden Fällen. Ebenso fördern die<br />

Justizministerien der Bun<strong>des</strong>länder etwa mit Hilfe von Broschüren oder öffentlichen<br />

Debatten die Schlichtung. Der Justizminister <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Baden-Württemberg beispielsweise<br />

wirbt selbst aktiv in seinem Land dafür, noch stärker als bisher auf außergerichtliche<br />

Einrichtungen zurück zu greifen. Bei einer seiner öffentlichen Veranstaltungen zur<br />

Schlichtungsthematik wird die <strong>Clearingstelle</strong> Gelegenheit haben, die Aufmerksamkeit auf<br />

4 Als Beispiel sei hier die in diesem Sinne geänderte Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer Nord<br />

Westfalen zur Beilegung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten vom 13. März 2001 erwähnt.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 14 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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die ständig steigende Zahl von grenzüberschreitenden Streitigkeiten und die<br />

Schlichtungsmöglichkeiten zu lenken.<br />

<strong>Die</strong> Aktivitäten der Europäischen Union<br />

Auch auf europäischer Ebene genießt die außergerichtliche Streitbeilegung spätestens <strong>seit</strong><br />

der Ratssitzung in Tampere im Jahr 1999 und den Empfehlungen zur<br />

Verbraucherstreitschlichtung aus den Jahren 1998 und 2001 Priorität: So ist der Entwurf für<br />

eine Richtlinie zur Mediation ebenso im Gespräch wie ein europäischer Verhaltenskodex für<br />

die Alternative Streitbeilegung. Schließlich verspricht sich die Europäische Kommission mit<br />

der <strong>seit</strong> <strong>Anfang</strong> <strong>2002</strong> auch im Berichtsjahr fortgesetzten Förderung der <strong>Clearingstelle</strong>n einen<br />

Gewinn von Vertrauen auf Seiten der Verbraucher, die ihre Einkäufe im Binnenmarkt der<br />

EU tätigen.<br />

2. <strong>Die</strong> Datenbank zu den Schlichtungseinrichtungen<br />

Damit sich Verbraucher im europäischen Schlichtungsstellen-“Wirrwarr” künftig besser zurecht<br />

finden, hat die Europäische Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten eine Datenbank<br />

aufgebaut. So sind in <strong>Deutschland</strong> bislang 203 Schlichtungsstellen 5 bei der Europäischen<br />

Kommission notifiziert. Europaweit liegt die Zahl bei insgesamt 400 Stellen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> hat im Laufe <strong>des</strong> Berichtsjahres durch über 60 gezielte Anfragen bei<br />

den Schlichtungsstellen bzw. im Zuge betreuter Schlichtungsverfahren Informationen dazu<br />

recherchiert, welche Verfahrensordnungen jeweils verfügbar sind. Wesentliche Basisinformationen<br />

über die Trägerstruktur der Schlichtungsstellen wurden zusammen getragen.<br />

Somit können Verbraucher und ausländische <strong>Clearingstelle</strong>n von Kehl aus rasch und umfassend<br />

informiert werden, sowohl über die Zuständigkeiten, Strukturen und Verfahren der zuständigen<br />

Stellen, als auch über die jeweils anfallenden Kosten. Es versteht sich, dass der Informationsfluss<br />

auch in der Gegenrichtung gewährleistet wurde: <strong>Die</strong> Schlichtungsbroschüre, zwei Faltblätter und<br />

der <strong>Jahres</strong>bericht 2003 wurden an über 500 Schlichtungsstellen respektive deren Dachverbände<br />

verteilt.<br />

5 „Schlichtungsstelle“ oder „Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle“ (ADR) ist jede Einrichtung, die von den EEJ-Net-<br />

Mitgliedstaaten für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten gemeldet sind und entweder die Empfehlung<br />

1998/257/EC oder die Empfehlung 2001/310/EC respektieren und anwenden.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 15 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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<strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> ordnet die Schlichtungsstellen nach acht Branchen:<br />

Banken, <strong>Die</strong>nstleister, Einzelhandel, Handwerk, Freie<br />

Berufe, Kfz-Gewerbe, Mietsachen und Versicherungen<br />

3. Das Netz der Schlichtungsstellen wird engmaschiger<br />

Das Berichtsjahr war in <strong>Deutschland</strong> zugleich das erste Projektjahr für zwei bereits angesprochene<br />

Schlichtungsstellen. Das ist zum einen der Internetombudsmann (mit der Verbraucherinitiative e.V.<br />

als seinem Träger) und zum anderen die Schlichtungsstelle “Mobilität” (getragen vom Verkehrsclub<br />

<strong>Deutschland</strong> e.V.). Damit konnte in zwei Schlüsselbereichen <strong>des</strong> grenzüberschreitenden<br />

Geschäftsverkehrs, namentlich in der Personenbeförderung mit allen Verkehrsmitteln und beim<br />

Interneteinzelhandel, erstmals auf bun<strong>des</strong>weit zuständige Schlichtungsstellen zurück gegriffen<br />

werden.<br />

Deren Notifizierungen gegenüber der Europäischen Kommission stehen noch aus. <strong>Die</strong><br />

<strong>Clearingstelle</strong> befürwortet eine solche Notifizierung dieser neuen Schlichter, sofern die<br />

institutionalisierte Einhaltung der Min<strong>des</strong>tstandards der europäischen Empfehlung 257/98/EK<br />

gegeben ist. Schon in den Vorjahren hatte die <strong>Clearingstelle</strong> - bei Konferenzen sowie im<br />

<strong>Jahres</strong>bericht 2003 - die Notwendigkeit von Schlichtungsstellen in den genannten Bereichen betont.<br />

4. Weitere Abhilfe schaffen – Dialog mit (potenziellen) Trägern der<br />

Schlichtung suchen<br />

Lücken verbleiben in<strong>des</strong> u.a. in anderen Sektoren:<br />

♦ Versandhandel,<br />

♦ Einzelhandel (Vor-Ort-Einkauf),<br />

♦ Reiseveranstaltungen bzw. –Vermittlung,<br />

♦ Telekommunikation,<br />

♦ (nicht in den Innungen organisierter) Gebrauchtwagenhandel sowie<br />

♦ Hotel- und Gaststättengewerbe.<br />

Um hier Lücken zu schließen, knüpft die <strong>Clearingstelle</strong> in Kehl Verbindungen zu den in Frage<br />

kommenden Trägern und Stellen, die Schlichtung betreiben. Ziel dabei ist, sie an die europäischen<br />

Empfehlungen heranzuführen und so neue Schlichtungsstellen im EEJ-Netz entstehen zu lassen. Es<br />

versteht sich, dass solche Träger auf Wunsch von der <strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> beraten werden,<br />

wobei die im Internet unter www.eej-net.de hinterlegte Musterschlichtungsordnung eine wichtige<br />

Hilfe bietet.<br />

Vor allem im Versandhandel – dann, wenn Bestellungen per Telefon, Fax, Post und durch TV-<br />

Shopping zu Stande kommen – müssen Verbraucher bislang ohne eine geeignete streitbeilegende<br />

Stelle auskommen. <strong>Die</strong> Bemühungen der <strong>Clearingstelle</strong>, den Bun<strong>des</strong>verband <strong>des</strong> Deutschen<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 16 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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Versandhandels e.V. zur Änderung seiner Verfahrensordnung und zur Beteiligung am EEJ-Net zu<br />

bewegen, führten bislang nicht zum erhofften Erfolg.<br />

Ein Kontakt wurde auch zur Schlichtungsstelle <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> der Bergungs- und<br />

Abschleppunternehmen hergestellt: Ihr fehlt nach eigener Aussage nur noch eine aktualisierte und<br />

formelle Schlichtungsordnung. Ebenso wurde ein Kontakt zum Deutschen Multimedia Verband<br />

(dmmv) e. V. hergestellt, um zu eruieren, inwieweit die ihm angeschlossene – allerdings mit<br />

Verfahrenskosten verbundene – Schlichtungsstelle für Multimedia-Streitigkeiten notifiziert werden<br />

kann.<br />

Ferner steht die Notifizierung der Schlichtungsstelle für Fahrschulangelegenheiten zeitnah bevor.<br />

Deren Geschäfts- und Verfahrensordnung befanden der Träger der Stelle selbst und genau so die<br />

<strong>Clearingstelle</strong> für tauglich, so dass einer Teilnahme am EEJ-Netzwerk in der Zukunft nichts im<br />

Wege steht. So kurios es erscheinen mag: Auch zu den Berufsverbänden der Partnervermittler<br />

sowie zu denen der Bestatter wurde Kontakt aufgenommen, denn auch diese Bereiche sind für<br />

grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten mit Zunahme der bi-nationalen Familien „anfällig“.<br />

5. Mehr Werbung für europäische Schlichtungsstandards vonnöten?<br />

Neben eines engeren Schlichtungsstellennetzes bedürfte es auch einer höheren Sensibilität<br />

bezüglich der europäischen Min<strong>des</strong>tstandards – gemeint ist hier wiederum die Empfehlung<br />

257/98/EK (ABl.EG Nr L 155 S 31). Es sei darauf hingewiesen, dass die sieben Standards dieser<br />

Empfehlung keine unüberwindbaren Hürden bürokratischer oder finanzieller Art für die deutschen<br />

Schlichtungsstellen darstellen. Bei diesen europäischen Standards handelt es sich vielmehr nur um<br />

Grundprinzipien, die auch dem nationalen Verfahrensrecht nicht fremd sind, im Einzelnen:<br />

Unabhängigkeit der Schlichter,<br />

Transparenz der Verfahren,<br />

Kontradiktorische Verfahrensweise,<br />

Effizienz der Verfahren,<br />

Rechtmäßigkeit der Enscheidung,<br />

Handlungsfreiheit der Parteien und<br />

Vertretungsmöglichkeit der Parteien<br />

Auf Basis dieser Standards verfasste die <strong>Clearingstelle</strong> als mögliches Modell eine<br />

Musterschlichtungsordnung für angehende oder reformbereite Schlichtungsstellen. <strong>Die</strong>se ist wie<br />

erwähnt unter www.eej-net.de allen Interessierten zugänglich. Bei der Abfassung wurde die den<br />

Anforderungen von § 14 Absatz 2 <strong>des</strong> Unterlassungsklagegesetzes genügende Schlichtungs-<br />

Verfahrensordnung berücksichtigt und zwar in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.07.<strong>2002</strong><br />

(BGBl. I S. 2577-2580).<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 17 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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6. Schlichtungsstellen verharren teilweise auf innerdeutschen<br />

Verfahrensmustern<br />

Mehrere Beobachtungen deuten darauf hin, dass Verfahrensordnungen und Praxis deutscher<br />

Schlichtungsstellen noch vornehmlich auf Sachverhalte innerhalb <strong>Deutschland</strong>s ausgerichtet sind.<br />

Auf grenzüberschreitende Streitfälle scheint eine ganze Reihe von Schlichtungsstellen noch nicht<br />

systematisch vorbereitet zu sein.<br />

<strong>Die</strong>s betrifft im Einzelnen:<br />

fehlen<strong>des</strong> (auch passives) Fremdsprachenvermögen (Englisch oder Französisch),<br />

zu kurze Ausschlussfristen für Schlichtungsanträge (kürzer als die<br />

entsprechenden Fristen, Ansprüche gerichtlich geltend zu machen),<br />

ablehnende Haltung gegenüber ausländischen Sachverständigengutachten<br />

Festhalten an mündlichen Präsenzverhandlungen – und das trotz großer<br />

Entfernungen zwischen den Parteien<br />

schwieriger Zugang zu Informationen zum Ablauf der Schlichtungsverfahren<br />

Beschränkung auf die obligatorische Streitschlichtung, die bislang nur bei<br />

innerdeutschen Fällen möglich ist (mit Nachteilen bei Verjährung und<br />

Vollstreckung)<br />

<strong>Die</strong>sen Defiziten steht die Beobachtung gegenüber, dass Anbieter von <strong>Die</strong>nstleistungen und<br />

Händler ausländische EU-Bürger längst als (zusätzliche) Kunden entdeckt haben, und zwar<br />

insbesondere beim Gebrauchtwagen- und beim Interneteinzelhandel. Dabei tragen die betroffenen<br />

Unternehmen, wenn auch auf dem Umweg der Innungen und Handelskammern, die teilweise auf<br />

innerdeutsche Verfahrensmuster verharrenden Schlichtungsstellen mit. <strong>Die</strong> nachvertragliche<br />

Kundenbetreuung greift so in vielen Fällen zu kurz, und zwar insofern, als für Streitigkeiten mit<br />

ausländischen Kunden nicht immer passende Schlichtungsverfahren zur Verfügung stehen.<br />

7. Schlichtungsstellen sollten mehr Öffentlichkeitsarbeit wagen!<br />

Das enorme Potenzial der zahlreichen deutschen Schlichtungsstellen wird bislang noch nicht vom<br />

Recht suchenden Publikum ausreichend wahrgenommen - sofern die Schlichtungseinrichtungen –<br />

mit Ausnahme der Kfz-Schiedsttellen und Bankenombudsleute – überhaupt bekannt sind. Hier sind<br />

die Gesetzgeber gefragt, Anreize für mehr Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere der<br />

branchengeführten Schlichtungsstellen und damit Voraussetzungen für steigende Falleingänge, zu<br />

schaffen. <strong>Die</strong> Notwendigkeit für entsprechende Öffentlichkeitsarbeit haben auch die Verfasser von<br />

Artikel 32 Absatz 5 <strong>des</strong> Vorschlags der Europäischen Kommission zu einer Richtlinie über<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen im Binnenmarkt erkannt. Sie schreiben dies den Mitgliedsstaaten wie folgt ins<br />

Stammbuch:<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 18 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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“<strong>Die</strong> Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, damit die<br />

<strong>Die</strong>nstleistungserbringer die Berufsverbänden oder –organisationen angehören, welche<br />

außergerichtliche Verfahren der Streitbeilegung vorsehen, die <strong>Die</strong>nstleistungsempfänger<br />

davon in Kenntnis setzen und in allen ausführlichen Informationsunterlagen über ihre<br />

Tätigkeit darauf hinweisen; dabei ist ferner anzugeben, wie ausführliche Informationen über<br />

dieses Streitbeilegungsverfahren und die Bedingungen für seine Inanspruchnahme erlangt<br />

werden können.”<br />

8. Studien bringen bei verschiedenen Aspekten der Schlichtung Licht ins<br />

Dunkel<br />

Das Bewusstsein über die Möglichkeiten und insbesondere die<br />

Auswirkungen eines Schlichtungsverfahrens ist selbst in<br />

Fachkreisen noch ungeschärft. Fallbezogene Erfahrungen im<br />

Rahmen von Schlichtungsverfahren geben konkrete Anstöße für<br />

Studien, um Problemen auf den Grund zu gehen und Vorschläge<br />

zur Abhilfe zu entwicklen. Besondere Aufmerksamkeit im Jahr<br />

2004 ver<strong>dient</strong>en zwei stets wiederkehrende Aspekte der<br />

Schlichtung:<br />

♦ Verjährung und (zwangsweise) Durchsetzung von Ansprüchen bei außergerichtlichen<br />

Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen<br />

Aus den verschiedenen Wirtschaftssektoren (Banken, <strong>Die</strong>nstleistungen, Handel, Freie Berufe,<br />

Handwerk, Versicherungsgewerbe, Mietsachen) wurde das<br />

♦ Schlichtungssystem der Banken und Sparkassen<br />

ausgewählt; um es einer genauen Untersuchung zu unterziehen.<br />

<strong>Die</strong> Ergebnisse aller drei Studien stehen auf Anfrage interessierten Kreisen zur Verfügung.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 19 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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F. Veranstaltungskalender<br />

12. Januar, 26. Februar, 15. Juli und 25. Oktober:<br />

Arbeitstreffen mit den Europäischen Verbraucherzentren Düsseldorf<br />

und Kiel<br />

30. Januar: Konferenz zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Brüssel<br />

Das Jahr 2004 begann mit der Präsentation <strong>des</strong> deutschen Systems der Schlichtung und der offiziellen Notifizierung<br />

entsprechender Einrichtungen. <strong>Die</strong> Europäische Kommission lud die Mitgliedstaaten zur Diskussion nach Brüssel<br />

ein, in der neben <strong>Deutschland</strong> auch Frankreich und Großbritannien die Gelegenheit zur Darstellung ihrer<br />

Schlichtungssysteme nutzten.<br />

18. Februar: Präsentation der <strong>Clearingstelle</strong> bei der Verbraucherzentrale Baden-<br />

Württemberg in Stuttgart<br />

15. März: Teilnahme am Europäischen Tag der Verbraucher in Dublin<br />

16. März, 30. Juni, 1. Juli, 13. Oktober:<br />

Sitzungen der Europäischen Verbraucherzentren und <strong>Clearingstelle</strong>n<br />

sowie der Kommissions- und Regierungsvertreter in Dublin und Brüssel<br />

25. März: Expertengespräch mit den Landtagsabgeordneten Schäfer und<br />

Schreiner aus Rheinland-Pfalz in Kehl<br />

5. April: Besuch <strong>des</strong> Deutsch-Französischen Polizeizentrums in Kehl:<br />

Vorstellung der Arbeit der <strong>Clearingstelle</strong><br />

6. Mai: Vorstellung der Arbeit der <strong>Clearingstelle</strong> anlässlich <strong>des</strong> „Tag der offenen<br />

Tür“ <strong>des</strong> Kompetenzzentrums für grenzüberschreitende und<br />

europäische Fragen in Kehl<br />

9. Mai: Vorstellung der <strong>Clearingstelle</strong> beim „Tag der offenen Tür“ im<br />

Europäischen Parlament in Straßburg<br />

28. Juni: Seminar zur Online-Schlichtung in Kehl<br />

Mit diesem Seminar in Kehl brachte die deutsche und französische <strong>Clearingstelle</strong> zusammen mit der deutschen<br />

eCommerce-Verbindungsstelle die Internetombudsleute Österreichs und <strong>Deutschland</strong>s sowie die österreichische<br />

eCommerce-Verbindungsstelle zur Diskussion über die künftige Kooperation zusammen. <strong>Die</strong>se Sitzung stellte zum<br />

einen die Weichen für die privilegierte Nutzung <strong>des</strong> Online-Schlichtungssystems zugunsten der <strong>Clearingstelle</strong>n und<br />

veranlasste zum anderen den deutschen Internetombudsmann zur zukünftigen Teilnahme am EEJ-Net. Im<br />

Vordergrund stand bei diesem Treffen, neben einer Vorstellung der einzelnen Einrichtungen und ihrer Arbeitsweisen<br />

vor allem ein reger Austausch über die im letzten Jahr im Bereich <strong>des</strong> eCommerce von den Teilnehmern behandelten<br />

Themenschwerpunkte. Wert wurde insbesondere auf Möglichkeiten der zukünftigen Zusammenarbeit gelegt. Das<br />

Treffen bot die Gelegenheit für einen Vergleich der Lösungsansätze für die häufigsten Probleme im eCommerce in<br />

den Ländern <strong>Deutschland</strong> und Österreich. Dabei konnten auch Erkenntnisse für eine zukünftige Entwicklung eines<br />

europäischen Schlichtungswesens im Bereich <strong>des</strong> elektronischen Geschäftsverkehrs gewonnen werden. Im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Treffens wurde auch die Möglichkeit einer Notifizierung der Ombudsleute als nationale Schlichtungsstellen im<br />

europäischen Netzwerk für außergerichtliche Streitbeilegung angesprochen. Dabei stellte sich heraus, dass in<br />

Österreich diese Frage bereits diskutiert und die notwendigen Schritte hierfür veranlasst wurden, so dass eine<br />

Notifizierung demnächst erfolgen soll. Auch in <strong>Deutschland</strong> wird hierüber nachgedacht.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 20 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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6. Juli: Vorstellung der Arbeit der <strong>Clearingstelle</strong> beim Pressetag zum Thema<br />

„Verbraucher in Europa“ bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M.<br />

11. – 18. Juli. Präsentationsstand der <strong>Clearingstelle</strong> im Rahmen der<br />

Lan<strong>des</strong>gartenschau Kehl-Strasbourg<br />

4./5. September: Infostand der <strong>Clearingstelle</strong> bei der Europa-Messe in Straßburg<br />

24. September: Präsentation der <strong>Clearingstelle</strong> bei der <strong>Jahres</strong>tagung der Deutsch-<br />

Französischen Juristenvereinigung in Kehl<br />

4. Oktober: Cooperation Day in Brüssel<br />

<strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> nahm an einem „Cooperation Day“ der 14 Europäischen Verbraucherzentren und 17 europäischen<br />

<strong>Clearingstelle</strong>n teil. Dabei stand das Engagement in der Arbeitsgruppe „Case-handling“ im Vordergrund. Eine<br />

Befragung und Beratung der Teilnehmer führte zu einer Einigung in vielen Punkten. Leitender Diskussionsgedanke<br />

bildete die weitere Steigerung der Effizienz bei Bearbeitung und Weiterleitung von grenzüberschreitenden<br />

Rechtsstreitigkeiten. So konnten im Laufe der Diskussion die bestehenden Bedürfnisse der grenzüberschreitenden<br />

Fallbearbeitung erkannt und befriedigt werden. Ziel ist es nun in einem abschließendem Treffen ein für alle<br />

Europäischen Verbraucherzentren und <strong>Clearingstelle</strong>n verbindliches Protokoll für eine einheitliche Verfahrensweise<br />

zu erstellen.<br />

9. Oktober: Darstellung der Arbeit der <strong>Clearingstelle</strong> beim Kontaktstudium Europa<br />

der Fachhochschule in Kehl<br />

15. Oktober: Empfang <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>presseamtes in Kehl<br />

Mit dem Bun<strong>des</strong>presseamt wurden die regelmäßige Aufnahme von Besuchergruppen aus Berlin und von den<br />

Bun<strong>des</strong>tagsabgeordneten zur Darstellung der Tätigkeiten der <strong>Clearingstelle</strong> vereinbart. <strong>Die</strong> ersten drei Besuche von<br />

drei Abgeordneten in der ersten Hälfte im Jahr 2005 sind geplant.<br />

11./ 28. Oktober: Expertengespräche mit Evelyne Gebhardt (SPD) und Dr. Andreas<br />

Schwab (CDU) Mitglieder <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong><br />

Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Kehl<br />

9./10. November: Generalversammlung der Verbraucherschutzeinrichtungen in Brüssel<br />

<strong>Die</strong> Verbraucherschutzeinrichtungen in Europa versammelten sich unter dem Motto „<strong>Die</strong> Zukunft der<br />

Verbraucherpolitik in einem erweiterten Europa“. <strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> knüpfte hier Verbindungen zu Vertretern der<br />

neuen Mitgliedstaaten, die dabei sind, ihre <strong>Clearingstelle</strong>n aufzubauen. Mit den Staaten Polen und Slowakei ist ein<br />

entsprechen<strong>des</strong> Austauschprogramm für das Jahr 2005 vorgesehen. <strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> nahm an den Arbeitsgruppen<br />

„Definition, Struktur, Auftrag und Finanzierung von Verbraucherorganisationen“ sowie „Spezifische Projekte“ teil.<br />

12. November: Expertengespräch der Friedrich Ebert Stiftung zum Thema<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen ohne Grenzen in Stuttgart<br />

Im Rahmen dieser öffentlichen Diskussionsrunde präsentierte die <strong>Clearingstelle</strong> ihre Aufgaben und nahm zu dem<br />

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie im <strong>Die</strong>nstleistungssektor Stellung. Hierbei stand die Rolle<br />

und Funktion der außergerichtlichen Streitbeilegung bei grenzüberschreitenden <strong>Die</strong>nstleistungen im Sinne <strong>des</strong> Artikels<br />

32 <strong>des</strong> Richtlinienvorschlags im Vordergrund.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 21 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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15. November: Eröffnung der französischen <strong>Clearingstelle</strong> in Kehl<br />

Den Höhepunkt <strong>des</strong> <strong>Jahres</strong> 2004 bildete das Zusammenkommen <strong>des</strong> deutschen parlamentarischen Staatssekretärs bei<br />

der Bun<strong>des</strong>ministerin der Justiz Alfred Hartenbach und <strong>des</strong> französischen Verbraucherschutzminister Christian Jacob<br />

anlässlich der feierlichen Eröffnung der französischen <strong>Clearingstelle</strong> in der Stadthalle in Kehl am 15. November. Unter<br />

den rund 80 Gästen aus Politik und Wirtschaft war auch mit Agne Pantelouri, Leiterin <strong>des</strong> für das EEJ-Nets zuständigen<br />

Abteilung B bei der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, die die <strong>Clearingstelle</strong> ko-finanzierende<br />

Europäische Kommission vertreten. Der französische Minister kündigte zudem an, dass Euro-Info-Verbraucher e.V. ab<br />

Januar 2005 außerdem Europäisches Verbraucherzentrums für Frankreich wird.<br />

22. November: Vorstellung der <strong>Clearingstelle</strong> beim Arbeitskreis Eurodistrikt in Kehl<br />

25./26. November: Vorstellung der <strong>Clearingstelle</strong> bei SOLVIT <strong>Deutschland</strong>, EBAY<br />

<strong>Deutschland</strong> und Europäische Stabsstelle <strong>des</strong> VZBV in Berlin<br />

3. Dezember: Vorstellung der Aktivitäten der <strong>Clearingstelle</strong> beim Tag <strong>des</strong><br />

Eurodistrikts in Offenburg<br />

9./10. Dezember: Arbeitstreffen mit den <strong>Clearingstelle</strong>n Luxemburg, Belgien, <strong>Deutschland</strong><br />

und Frankreich in Luxemburg<br />

Als produktiv erwies sich auch ein Zusammentreffen der geographisch nah beieinander angesiedelten <strong>Clearingstelle</strong>n<br />

Luxemburgs, Belgiens, Frankreichs und <strong>Deutschland</strong>s in Luxemburg. <strong>Die</strong> jeweiligen Referenten für die<br />

außergerichtliche Streitbeilegung nahmen insbesondere die Schlichtung und Abwicklung von Streitigkeiten im<br />

Gebrauchtwagenhandel und in der Baubranche ins Visier. Zum einen wurde der Rahmen für eine vergleichende Studie<br />

im Gebrauchtwagensektor der beteiligten Länder festgesteckt. <strong>Die</strong>se Studie soll die verbleibenden Schwächen und die<br />

übertragenswerten Stärken der jeweiligen nationalen Schlichtungssysteme bei Handel und Reparatur im<br />

Gebrauchtwagensektor offen legen und die Grundlage für Verbesserungsvorschläge bilden. Zum anderen arbeiten die<br />

<strong>Clearingstelle</strong>n <strong>Deutschland</strong> und Luxemburg auf die Zusammenarbeit <strong>des</strong> luxemburgischen Centre de Médiation du<br />

Barreau (Schlichtungsstelle der Anwaltskammer) und der deutschen Bauschlichtungsstelle in Trier hin. Insbesondere<br />

die Fremdsprachenproblematik und die Frage der gegen<strong>seit</strong>igen Anerkennungsfähigkeit ausländischer<br />

Sachverständigengutachten spielen hier eine wesentliche Rolle. Zur Erleichterung der sprachlichen Abwicklung<br />

grenzüberschreitender Streitfälle stellte die <strong>Clearingstelle</strong> als erste Maßnahme der Bauschlichtungsstelle eine ins<br />

Französische übersetzte Fassung der Verfahrensordnung zur Verfügung. Der Bedarf an enger Zusammenarbeit und an<br />

fremdsprachlichen Formularen der Schlichtungsstellen ergibt sich aus der verstärkten Beauftragung deutscher<br />

Bauhandwerker oder Bauunternehmer durch luxemburgische Verbraucher. Nicht selten kommt es dabei zwischen<br />

Verbrauchern und Unternehmen bzw. Handwerkern zu Streitigkeiten über Werkmängel.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 22 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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G. Wegweiserdienst<br />

Anfragen, die nicht grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten betreffen oder nicht<br />

außergerichtlich beigelegt werden können, wurden an die kompetenten Stellen gelotst. <strong>Die</strong><br />

<strong>Clearingstelle</strong> steht hierzu im engen Kontakt mit den jeweiligen Ansprechpartnern.<br />

Im Berichtsjahr wurden insbesondere zu folgenden Stellen Verbindungen geknüpft:<br />

SOLVIT-Stelle (bei Binnenmarktbeschwerden),<br />

Kontaktstelle für das Europäische Justizielle Netzwerk/ EJN (bei Anfragen zur gerichtlichen<br />

Anspruchsdurchsetzung),<br />

Nationale Verbraucherzentralen (bei innerdeutschen Verbraucheranfragen),<br />

Europäische Verbraucherzentralen (bei europäischen Informationsanfragen)<br />

Deutsch-Ausländische Juristenvereinigungen (bei Spezialistensuche),<br />

Strafverfolgungsbehörden (bei kriminellen Sachverhalten)<br />

Industrie- und Handelskammern/ Euro-Info-Centren (bei Anfragen von Unternehmen)<br />

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (bei wettbewerbswidrigem Verhalten)<br />

Insbesondere das Europäische Justizielle Netzwerk (EJN) spielt neben dem Europäischen Netzwerk der<br />

außergerichtlichen Streitbeilegung (EEJ-Net/ <strong>Clearingstelle</strong>n) als zweites Netzwerk für Bürger bei Fragen<br />

zur grenzüberschreitenden Durchsetzung ihrer Ansprüche eine Schlüsselrolle. <strong>Die</strong> Verwandtschaft beider<br />

Netzwerke beruht nicht nur auf dem ähnlichen Namen, sondern auch auf dem Umstand, dass beide<br />

Netzwerke den grenzüberschreitenden Zugang zum Recht erleichtern wollen. So informiert das EJN neben<br />

den justiziellen Apekten der Streitbeilegung gemäß Artikel 15 Absatz 2 g) der Ratsentscheidung vom<br />

28.05.2001 (2001/470/EG) auch über die Aspekte der außergerichtlichen Streitbeilegung. Gleiches gilt für<br />

die <strong>Clearingstelle</strong>, die vorrangig über die außergerichtlichen Verfahren informiert, jedoch sich auch von Zeit<br />

zu Zeit veranlasst sieht, ratsuchende Verbraucher über die Möglichkeiten grenzüberschreitender<br />

Prozesskostenhilfe und grenzüberschreitender Mahnverfahren aufzuklären.<br />

Dahinter steht die Überlegung, die in einen Rechtsstreit verwickelten Bürger frei und auf der Grundlage<br />

ausreichender Information entscheiden zu lassen, welches Instrument der Anspruchsdurchsetzung sie<br />

wählen, das ihnen den Zugang zum Recht eröffnet, namentlich Gerichts- oder (zunächst)<br />

Schlichtungsverfahren.<br />

Das EJN steht bislang aufgrund begrenzter Kapazitäten grundsätzlich nur der Richterschaft zur Verfügung.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> vereinbarte daher eine Kooperation mit der beim Bun<strong>des</strong>zentralregister in Bonn<br />

angesiedelten deutschen Kontaktstelle <strong>des</strong> EJN, die ihr eine direkte Konsultation mit den Experten <strong>des</strong> EJN<br />

erlaubt. <strong>Die</strong> Beteiligung der <strong>Clearingstelle</strong> an einer Tagung der 16 deutschen EJN-Kontaktstellen der<br />

Bun<strong>des</strong>länder in Bonn im Februar 2005 gibt Gelegenheit, diese Kooperation auf die Bun<strong>des</strong>länder<br />

auszudehnen und ggf. als offizielles Verbindungsmitglied im EJN nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der<br />

o.g. Ratsentscheidung teilzunehmen. Eine über <strong>Deutschland</strong> hinaus gehende Verbindung der Netzwerke EEJ<br />

und EJN ist im Jahr 2005 mit den französischen Pendants geplant.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 23 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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H. Öffentlichkeitsarbeit: Weichen für noch mehr Bekanntheit<br />

sind gestellt<br />

Zum einen brachte allein schon die Verbreitung einer Reihe von Materialien das Angebot der<br />

<strong>Clearingstelle</strong> auf unterschiedlichen Wegen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Dazu zählen<br />

<strong>Jahres</strong>bericht, Faltblätter, Broschüren und Poster sowie ein erstmals erstelltes Video über ein<br />

typisches Anliegen eines Verbrauchers und die Herangehensweise der <strong>Clearingstelle</strong> (siehe unter 1).<br />

Neben der Präsenz bei Großveranstaltungen sind die zahlreichen Berichte in den Medien zu nennen,<br />

die durch eine immerhin punktuell verstärkte Pressearbeit im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten<br />

ausgelöst werden konnten (siehe 2).<br />

1. Informationsmaterialien<br />

<strong>Jahres</strong>bericht<br />

Der <strong>Jahres</strong>bericht <strong>des</strong> <strong>Jahres</strong> 2003 informierte ausführlich über die Arbeit und Entwicklung<br />

der <strong>Clearingstelle</strong> sowie über neue Aspekte der grenzüberschreitenden Schlichtung. Neben<br />

Fallstatistiken enthielt der Bericht auch Angaben über die Presseresonanz. Empfänger der<br />

insgesamt 500 Exemplare waren u.a. die deutschen Schlichtungsstellen, <strong>Clearingstelle</strong>n,<br />

Ministerien, Abgeordnete und Verbraucherzentralen.<br />

Faltblätter<br />

<strong>Die</strong> Aufgaben der <strong>Clearingstelle</strong> übersichtlich darzustellen war das Ziel eines drei<strong>seit</strong>igen farbigen<br />

Faltblatts (siehe Ausschnitt auf der folgenden Seite), das in Kooperation mit der französischen<br />

Schwesterorganisation konzipiert und publiziert wurde. Es beschreibt die Rolle der Beteiligten und<br />

enthält ein Schaubild. 2.500 Exemplare allein in deutscher Sprache wurden teils interessierten<br />

Verbraucher zur Verfügung gestellt, teils an öffentlichen Stellen ausgelegt, wie etwa Büchereien,<br />

Beratungscentern und – last but not least – Amts- und Landgerichten. Eine PDF-Version steht der<br />

Öffentlichkeit auf der Internet<strong>seit</strong>e der <strong>Clearingstelle</strong> als Download auch für den Ausdruck zur<br />

Verfügung.<br />

Daneben wurde ein farbiges (Hochglanz-)Faltblatt erstellt, das alle Einrichtungen <strong>des</strong> Vereins<br />

vorstellt. <strong>Die</strong> Verteilung erfolgte nach dem selben Verfahren wie oben für das Faltblatt beschrieben.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 24 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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Faltblatt<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 25 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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Broschüre<br />

Ferner sorgte die ins Englische übersetzte deutsche Originalfassung der bewährten<br />

30<strong>seit</strong>igen Broschüre der <strong>Clearingstelle</strong> im handlichen Standardbriefformat „Schlichtung –<br />

eine Anleitung für den schnellen Weg zum Recht!“ aus dem Jahre 2003 für eine umfassende<br />

Information der ausländischen Verbraucher über die Angebote und Funktionsweise der<br />

Schlichtungseinrichtungen in <strong>Deutschland</strong>. 500 Exemplare hiervon fanden im Rahmen von<br />

Veranstaltungen und Versendungen den Weg zu interessierten Empfängern bei den<br />

<strong>Clearingstelle</strong>n der Partnerländer. Daneben wurde die zielgerichtete Verteilung der<br />

Restauflage der deutschsprachigen Ausgabe fortgesetzt. Eine Neuauflage wäre notwendig<br />

und wünschenswert.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 26 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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Kurzfilm<br />

Zur regelmäßigen Vorführung bei Veranstaltungen wurde zudem – dies jedoch ausschließlich mit<br />

Mitteln der französischen <strong>Clearingstelle</strong> - ein fünfminütiges Video produziert. Genauso wie es über<br />

die Tätigkeiten <strong>des</strong> Trägervereins Euro-Info-Verbraucher e.V. informiert, klärt es über die Funktion<br />

der <strong>Clearingstelle</strong> auf.<br />

Poster & Infostand<br />

<strong>Die</strong> zusammen mit der französischen <strong>Clearingstelle</strong> produzierten Werbeträger waren gleich<br />

mehrfach ein Erfolg: Poster und Infostand wurden bei Veranstaltungen, Expertenrunden und<br />

Besuchen bei anderen öffentlichen Stellen eingesetzt bzw. verteilt. Damit sind<br />

Verbraucherberatungsstellen gemeint, aber auch Büchereien, Gerichte, Bürgerämter und<br />

sogar Tourismusbüros.<br />

EEJ-Net Türschild<br />

Auch auf Veranstaltungen mit großem<br />

Publikumsandrang wie der<br />

grenzüberschreitenden Lan<strong>des</strong>gartenschau<br />

Baden-Württemberg/ Elsaß und dem Tag<br />

der offen Tür im Europäischen Parlament in<br />

Straßburg stellte die <strong>Clearingstelle</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> – ausgerüstet mit Infostand,<br />

Plakaten und vertreten durch juristisch<br />

kompetente Berater – ihre<br />

Serviceleistungen vor.<br />

Besuchern weist <strong>seit</strong> dem 15. November<br />

2004 das neue Türschild an gut<br />

sichtbarer Stelle den Weg zu den Büros<br />

der deutschen und französischen<br />

<strong>Clearingstelle</strong>n. An diesem Tag waren<br />

neben Vertretern der Europäischen<br />

Kommission auch die für die<br />

Zusammenarbeit verantwortlichen<br />

Politiker aus Paris und Berlin zu Gast<br />

(siehe auch unter Kapitel A und F). Das<br />

Schild wurde mit französischen Mitteln<br />

erworben.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 27 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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<strong>Die</strong> Web<strong>seit</strong>e – Portal für Verbraucher und Fachpublikum<br />

2.<br />

Ein neues Interneteingangsportal veranschaulicht die deutsch-französische Kooperation der<br />

<strong>Clearingstelle</strong>n und führt den Verbraucher zu „seiner“ richtigen <strong>Clearingstelle</strong> (www.eejnet.info).<br />

<strong>Die</strong> deutsche <strong>Clearingstelle</strong> aktualisierte im Laufe <strong>des</strong> <strong>Jahres</strong> 2004 ihre eigenen<br />

Web<strong>seit</strong>en mit den Rubriken<br />

„Aufgaben“, „Beschwerdeweg“, „EEJ-Net“, „<strong>Clearingstelle</strong>n“, „Schlichtungsstellen“,<br />

„Dokumentation“, „<strong>Jahres</strong>bericht“, „Kalender“, „Links“, „Literatur“, „Presse“,<br />

„Beispielfälle“, „Tipps“, „Clearinghouse France“, „Impressum“, „So finden Sie uns“,<br />

„Kontakt“, und „über Euro-Info-Verbraucher e.V..<br />

<strong>Die</strong> Seiten stehen je nach Inhalten dem Laien- und Fachpublikum zur Verfügung. Für sie<br />

steht auch eine umfassende neue Linksammlung in drei Sprachen (Deutsch, Französisch,<br />

Englisch) bereit. Alle Grundlagendokumentationen, Informationen über Verfahren und<br />

Hintergründe zum EEJ-Net und die <strong>Clearingstelle</strong>n sind nun auch in englischer Fassung<br />

abrufbar.<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 28 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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2. Resonanzen: Printmedien, Fernsehen, Hörfunk und Internet<strong>seit</strong>en<br />

von Dritten<br />

<strong>Die</strong> ungewöhnliche Ansiedlung der<br />

französischen <strong>Clearingstelle</strong> in Kehl,<br />

mithin auf deutschem Boden, konnte gleich<br />

zwei Mal zur Werbung für den<br />

Schlichtungsgedanken genutzt werden:<br />

sowohl anlässlich der offiziellen<br />

Ernennung Kehls zum Standort der<br />

französischen Stelle (am 22. Januar 2004),<br />

als auch bei der bereits erwähnten<br />

feierlichen Einweihung der Stelle am 15.<br />

November. <strong>Die</strong> Zusammenarbeit mit einem<br />

Redakteur und Pressereferenten auf Basis<br />

einer probehalber erfolgten Hospitanz blieb<br />

dabei nicht ohne Wirkung: Sie führte bei<br />

der Vorbereitung zur wirkungsvollen<br />

Überarbeitung <strong>des</strong> Presseverteilers sowie<br />

zu einer Reihe neuer Presse- und<br />

Hintergrundtexte, die die wegweisende<br />

Kooperation im europäischen<br />

Verbraucherschutz in Kehl sowie typische<br />

Fälle und die besonderen Kompetenzen der<br />

Juristen in Kehl herausstellen.<br />

Im Ergebnis führte die in dieser Phase<br />

mögliche sehr strukturierte Begleitung trotz<br />

<strong>des</strong> engen Zeitfensters für die mediale<br />

Aufmerksamkeit und trotz <strong>des</strong> Umstands,<br />

dass die französische Stelle die eigentliche<br />

„Hauptrolle“ spielte, zu einer für die<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> wichtigen<br />

Resonanz. Sie reichte nicht zuletzt dank<br />

eines dpa-Vorberichts von der überregionalen<br />

Presse (FAZ siehe links) über<br />

Hörfunk- und TV-Beiträge in den aktuellen<br />

Programmen und Nachrichten <strong>des</strong> SWR<br />

bis hin zu nur schwer quantifizierbaren<br />

Abdrucken in den regionalen<br />

Abonnementzeitungen – darunter etwa in<br />

den „Ostfriesischen Nachrichten“ genauso<br />

wie in der „Passauer Neue Presse“, der<br />

„Märkische(n) Allgemeine(n)“ in<br />

Brandenburg oder im Ruhrgebiet der<br />

„Westdeutsche Zeitung“ (WZ) und sowie<br />

im „Kölner Stadtanzeiger“.<br />

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15.11.04<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 29 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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Mit den vorhandenen Kapazitäten wurde auch über das Jahr verteilt nach Kräften bun<strong>des</strong>weite<br />

Pressearbeit betrieben. Ergebnis dieser Anstrengungen: 31 Berichte in nationalen, regionalen und<br />

lokalen Zeitungen und Branchenzeitschriften – darunter abermals in der „Frankfurter Allgemeine<br />

Zeitung“, der „Welt am Sonntag“ sowie außerdem in der „Berliner Morgenpost“, im „Finanztest“<br />

und im Handwerkermagazin - online wie offline.<br />

Daneben reihen sich informative Auftritte in Fernsehsendungen der ARD („ARD-Buffe“t am<br />

27.05.2004) bzw. einer Hörfunksendung <strong>des</strong> SWR 3 („Tee oder Kaffee“ am 20.09.2004). Bei<br />

beiden Sendungen konnte ein Massenpublikum erreicht werden.<br />

Schließlich boten insgesamt 12 Hörfunkinterviews wirksame Foren, um möglichst viele<br />

Verbraucher über die Tätigkeit der <strong>Clearingstelle</strong> und das europäische Netzwerk zu unterrichten.<br />

Darüber hinaus verfolgte die <strong>Clearingstelle</strong> weiterhin die Strategie der Verlinkung ihrer eigenen<br />

Internet<strong>seit</strong>e auf Web<strong>seit</strong>en von öffentlichen Einrichtungen im weltweiten Datennetz, so dass<br />

Ratsuchende beim Recherchieren im Netz an so vielen prominenten Stellen wie möglich auf die<br />

<strong>Clearingstelle</strong> stoßen. Als ebenso gelungenes wie unverzichtbares Beispiel sei die Internet<strong>seit</strong>e zur<br />

außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz zu nennen.<br />

Web<strong>seit</strong>e <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums der Justiz mit Verlinkung zur <strong>Clearingstelle</strong><br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 30 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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I. Vorschau auf das Jahr 2005<br />

Das Jahr 2005 verspricht eine Reihe positiver Entwicklungen. So werden beispielsweise die zuletzt<br />

zur EU hinzugekommenen Mitgliedstaaten ihre jeweiligen <strong>Clearingstelle</strong>n aufbauen, so dass sich<br />

die bewährte Kooperation auf die gesamte gewachsene Europäische Union ausdehnen kann.<br />

Höhepunkt <strong>des</strong> Veranstaltungsjahr 2005 wird eine internationale Tagung zu den Themen<br />

eCommerce und Online-Schlichtung bilden.<br />

Zusätzliche Mitglieder im EEJ-Netzwerk<br />

<strong>Die</strong> deutsche <strong>Clearingstelle</strong> wird insbesondere den neuen EU-Mitgliedstaaten Slowakei und Polen<br />

unterstützend zur Seite stehen. Unbefriedigend ist demgegenüber weiterhin das Fehlen der Schweiz<br />

im Netzwerk der <strong>Clearingstelle</strong>n mit seinen wirtschaftlich europaweit aktiven Unternehmen und<br />

Verbrauchern. Ansprechpartner für grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten mit Schweizer<br />

Beteiligung sind daher noch nicht vorhanden.<br />

Neue Schlichtungsstellen braucht das Land<br />

Angesichts der noch verbleibenden Lücken im deutschen Schlichtungsstellennetz wird die<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> weiter darauf drängen, dass neue Einrichtungen gegründet bzw. die<br />

Zuständigkeiten bereits bestehender Einrichtungen ausgeweitet werden.<br />

Internationale Tagung zur Online-Schlichtung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> wird in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbraucherzentrum/<strong>Clearingstelle</strong><br />

Frankreich und der eCommerce-Verbindungsstelle <strong>Deutschland</strong> im Juni 2005<br />

eine internationale Tagung zum Thema Online-Schlichtung in Kehl organisieren. Erörtert wird,<br />

welche Beschwerden besonders häufig beim Einkauf im Internet zu verzeichnen sind und wie hier<br />

Abhilfe zu schaffen ist. Im Rahmen dieser Tagung wollen die Europäischen Verbraucherzentren<br />

Schweden und Irland ihren Bericht zu Verbraucherbeschwerden bezüglich <strong>des</strong> Einkaufs im Internet<br />

präsentieren.<br />

Start <strong>des</strong> gemeinsamen Intranets der <strong>Clearingstelle</strong>n<br />

Das von der Europäischen Kommission entwickelte internetbasierte Fallbearbeitungsprogramm soll<br />

in der ersten <strong>Jahres</strong>hälfte an den Start gehen. Ziel ist ein noch schnellerer Datenaustausch zwischen<br />

den <strong>Clearingstelle</strong>n. Grenzüberschreitende Fälle sollen auf diese zeitgemäße Weise noch zeitnäher<br />

bearbeitet werden können.<br />

Mehr Werbung für das Netzwerk auf EU-Ebene angekündigt<br />

<strong>Die</strong> Europäische Kommission hat darüber hinaus Aktivitäten auf europäischer Ebene angekündigt,<br />

um das Netzwerk als solches im gesamten Binnenmarkt noch bekannter zu machen. <strong>Die</strong>s scheint<br />

angesichts der beschränkten PR-Ressourcen der einzelnen <strong>Clearingstelle</strong>n in der Tat sinnvoll, um<br />

möglichst viele der immerhin 450 Mio. Verbraucher der EU zu erreichen.<br />

Neue Arbeitsteilung mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Düsseldorf/Kiel<br />

<strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> in Kehl bildet zukünftig zusammen mit den Zentren in Düsseldorf<br />

und Kiel das Europäische Verbraucherzentrum <strong>Deutschland</strong>:<br />

Während die Standorte Düsseldorf und Kiel insbesondere für den proaktiven Verbraucherschutz<br />

arbeiten und den Verbrauchern bei Fragestellungen zum grenzüberschreitenden Einkauf oder bei<br />

der Inanspruchnahme von <strong>Die</strong>nstleistungen unterstützend zur Seite stehen, bietet der Standort Kehl<br />

den Verbrauchern weiterhin den (reaktiven) spezialisierten Service der grenzüberschreitenden<br />

Streitbeilegung.<br />

Kehl, 25. Februar 2005<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 31 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

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<strong>Die</strong>nste der <strong>Clearingstelle</strong> bei der<br />

Schlichtung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Clearingstelle</strong> betreut grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten von Verbrauchern wie folgt:<br />

Prüfung der Beschwerdevorbringen auf Schlüssigkeit<br />

Hinwirken auf Vollständigkeit der anspruchsbegründenden bzw. – ausfüllenden Unterlagen<br />

Prognose der Erfolgsaussichten der Beschwerdeanträge<br />

Kontrolle der Verjährungsfristen<br />

Übersetzung von verfahrensrelevanten Dokumenten und Anträgen<br />

Ermittlung und Benennung der zuständigen Schlichtungsstellen<br />

Information über<br />

Voraussetzungen, Ablauf, Kosten sowie Vor- und Nachteile eines Verfahrens,<br />

Art und Wirkung der Schlichtungsentscheidungen,<br />

Möglichkeit der Verfahrensbetreuung durch die <strong>Clearingstelle</strong>,<br />

andere, insbesondere gerichtliche Wege zur Anspruchsdurchsetzung und<br />

den voraussichtlichen zeitlichen Rahmen der Maßnahmen<br />

<strong>Clearingstelle</strong> <strong>Deutschland</strong> Seite 32 von 32 <strong>Jahres</strong>bericht 2004<br />

c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.

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