Kaltreiniger - Eisenbahn-Unfallkasse
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setzt werden. Entsprechende Angaben enthalten die aktuellen Sicherheitsdatenblätter,<br />
die spätestens bei der ersten Lieferung vom Hersteller/Lieferanten<br />
kostenlos zu übermitteln sind. Manche <strong>Kaltreiniger</strong> sind nicht als<br />
Gefahrstoff eingestuft, haben aber trotzdem gefährliche Wirkungen, z.B.<br />
Hautgefährdung.<br />
Auch wenn kein Sicherheitsdatenblatt vorliegt, muss der Hersteller die<br />
notwendigen Informationen zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung<br />
stellen. Eigene Erfahrungen des Unternehmens bei Tätigkeiten mit <strong>Kaltreiniger</strong>n<br />
sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.<br />
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger unterstützen ihre Mitglieds–<br />
betriebe durch Beratungen und durch Veröffentlichungen z.B. von Regeln<br />
und Informationen (GUV-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“,<br />
BGVR-Online-Datenbank).<br />
Hinweise zum praktischen Umgang mit Sicherheitsdatenblättern stehen<br />
auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
(BAuA) unter www.baua.de ) Gefahrstoffe ) Sicherheitsdatenblatt.<br />
Alle <strong>Kaltreiniger</strong> mit gefährlichen Eigenschaften sind in einem Gefahrstoffverzeichnis<br />
aufzulisten. Das Verzeichnis ist auf aktuellem Stand zu halten<br />
und allen betroffenen Beschäftigten zugänglich zu machen.<br />
An Angaben sollten darin mindestens enthalten sein:<br />
– Bezeichnung der Gefahrstoffe<br />
– Einstufung oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften<br />
– Vorhandene Mengen im Betrieb (Größenordnung)<br />
– Arbeitsbereiche, in denen mit den Gefahrstoffen umgegangen wird<br />
– aktueller Stand des Sicherheitsdatenblatts, Hersteller<br />
Die Sicherheitsdatenblätter müssen im Arbeitsbereich zur Verfügung stehen.<br />
In Anhang 2 ist das Muster eines Gefahrstoffverzeichnisses wiedergegeben.<br />
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Quelle