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Kaltreiniger - Eisenbahn-Unfallkasse

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setzt werden. Entsprechende Angaben enthalten die aktuellen Sicherheitsdatenblätter,<br />

die spätestens bei der ersten Lieferung vom Hersteller/Lieferanten<br />

kostenlos zu übermitteln sind. Manche <strong>Kaltreiniger</strong> sind nicht als<br />

Gefahrstoff eingestuft, haben aber trotzdem gefährliche Wirkungen, z.B.<br />

Hautgefährdung.<br />

Auch wenn kein Sicherheitsdatenblatt vorliegt, muss der Hersteller die<br />

notwendigen Informationen zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung<br />

stellen. Eigene Erfahrungen des Unternehmens bei Tätigkeiten mit <strong>Kaltreiniger</strong>n<br />

sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.<br />

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger unterstützen ihre Mitglieds–<br />

betriebe durch Beratungen und durch Veröffentlichungen z.B. von Regeln<br />

und Informationen (GUV-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“,<br />

BGVR-Online-Datenbank).<br />

Hinweise zum praktischen Umgang mit Sicherheitsdatenblättern stehen<br />

auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />

(BAuA) unter www.baua.de ) Gefahrstoffe ) Sicherheitsdatenblatt.<br />

Alle <strong>Kaltreiniger</strong> mit gefährlichen Eigenschaften sind in einem Gefahrstoffverzeichnis<br />

aufzulisten. Das Verzeichnis ist auf aktuellem Stand zu halten<br />

und allen betroffenen Beschäftigten zugänglich zu machen.<br />

An Angaben sollten darin mindestens enthalten sein:<br />

– Bezeichnung der Gefahrstoffe<br />

– Einstufung oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften<br />

– Vorhandene Mengen im Betrieb (Größenordnung)<br />

– Arbeitsbereiche, in denen mit den Gefahrstoffen umgegangen wird<br />

– aktueller Stand des Sicherheitsdatenblatts, Hersteller<br />

Die Sicherheitsdatenblätter müssen im Arbeitsbereich zur Verfügung stehen.<br />

In Anhang 2 ist das Muster eines Gefahrstoffverzeichnisses wiedergegeben.<br />

18<br />

Quelle

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