Kaltreiniger - Eisenbahn-Unfallkasse
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Verschüttete und ausgelaufene <strong>Kaltreiniger</strong> sind unverzüglich gefahrlos zu<br />
beseitigen, indem sie mit geeigneten Bindemitteln (Blähglimmer, Kieselgur<br />
usw.) aufgenommen und sachgerecht entsorgt werden.<br />
Trotz der genannten technischen Maßnahmen werden diese Reinigungsarbeiten<br />
in weitem Maß von Hand durchgeführt. Daher müssen Schutzhandschuhe,<br />
die gegen die eingesetzten <strong>Kaltreiniger</strong> beständig sind, und<br />
gegebenenfalls weitere persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, Atemschutz)<br />
verwendet werden (siehe Abschnitt 9.4).<br />
9.2.8 Entsorgen von Abfällen und Rückständen<br />
Verunreinigte <strong>Kaltreiniger</strong> werden im Allgemeinen durch Destillation zur<br />
Wiederverwendung aufbereitet. Bei einigen Kohlenwasserstoffen ist die<br />
destillative Aufarbeitung problematisch. Diese <strong>Kaltreiniger</strong> sowie die<br />
Abfälle aus der Destillation, verunreinigte Leergebinde sowie sonstige kaltreinigerhaltige<br />
Abfälle müssen sachgemäß als besonders überwachungsbedürftiger<br />
Abfall entsorgt werden. Dies kann durch Rückgabe an den<br />
Lieferanten oder Beauftragung eines Entsorgungsbetriebes geschehen.<br />
Dem Einsatz von Mehrwegsystemen ist der Vorzug zu geben, da nach dem<br />
„Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“ die Verwertung gegenüber der<br />
Beseitigung vorzuziehen ist.<br />
Informationen zur Entsorgung von <strong>Kaltreiniger</strong>n enthalten auch die<br />
Sicherheitsdatenblätter.<br />
Ein Verzeichnis der für die Entsorgung zuständigen Landesbehörden,<br />
Auskunftstellen und Abfallverwertungs- bzw. -beseitigungsanlagen ist im<br />
„Handbuch der Verwerterbetriebe für industrielle Rückstände“ zusammengestellt.<br />
Zur Kennzeichnung von Abfällen zur Entsorgung siehe Abschnitt 9.3.3.<br />
Mit <strong>Kaltreiniger</strong>n, Öl und Fett getränkte Putzmaterialien können zusammen<br />
mit dem Sauerstoff der Luft Wärme entwickeln und sich selbst entzünden.<br />
Gebrauchte Putztücher zur Wiederverwendung oder Entsorgung dürfen<br />
nur in widerstandsfähigen, dicht verschlossenen Behältern gesammelt,<br />
gelagert und transportiert werden. Widerstandsfähige Behältnisse sind<br />
z.B. Behälter aus Metall und hochmolekularem Niederdruck-Polyethylen.<br />
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Quelle