Kaltreiniger - Eisenbahn-Unfallkasse
Kaltreiniger - Eisenbahn-Unfallkasse
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Beim Umfüllen von <strong>Kaltreiniger</strong>n mit Flammpunkten, die nicht ausreichend<br />
sicher über der Verarbeitungs- oder Umgebungstemperatur liegen (siehe<br />
TRBS 2152 Teil 1, Abschnitt 3.2 bzw. EX-RL), sind die verwendeten Behälter<br />
zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung zu erden.<br />
Zur Kennzeichnung von Entnahmestellen an Behältern siehe Abschnitt 9.3.3.<br />
Bei der Probenahme ist darauf zu achten, dass eine Gefährdung durch<br />
<strong>Kaltreiniger</strong> vermieden wird. Eine offene Probenahme z.B. für die Qualitätsüberwachung<br />
eines Reingungsbades ist nach dem heutigen Stand der<br />
Sicherheitstechnik möglich, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig<br />
erfüllt sind:<br />
– der Arbeitsplatzgrenzwert wird eingehalten<br />
– das System ist drucklos<br />
– es kann sich keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden.<br />
Beispiel hierfür ist die Probenahme an einem Reinigungstisch bei der<br />
Verwendung von <strong>Kaltreiniger</strong>n mit Flammpunkten, die ausreichend sicher<br />
über der Verarbeitungs- bzw. Umgebungstemperatur liegen.<br />
9.2.5 Aufbewahren, Lagern, Transport<br />
<strong>Kaltreiniger</strong> sind unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere<br />
der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regeln<br />
für brennbare Flüssigkeiten (TRbF), so aufzubewahren und zu lagern, dass<br />
Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.<br />
Es sind Vorkehrungen zu treffen, um Mißbrauch oder Fehlgebrauch zu<br />
verhindern.<br />
An Arbeitsplätzen dürfen <strong>Kaltreiniger</strong> nur in Mengen vorhanden sein, die<br />
für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. <strong>Kaltreiniger</strong>fässer, die<br />
nicht in Reinigungstischen oder -anlagen integriert sind, dürfen hier nicht<br />
gelagert werden.<br />
In Arbeitsräumen dürfen <strong>Kaltreiniger</strong> nur gelagert werden, wenn die<br />
Lagerung mit dem Schutz der Arbeitnehmer vereinbar ist und in besonderen<br />
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Quelle<br />
, <br />
<br />
<br />
, <br />
§8