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Lärmmesstechnik-Ermittlung des Lärmexpositionspegels am ...

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echnen. Man bestimmt also den Tages-Lärmexpositionspegel<br />

für die Woche mit der höheren Lärmexposition<br />

(ein oder mehrere laute Tage) sowie für die übrigen<br />

Wochen mit der geringeren Lärmexposition. Daraus<br />

kann sich z. B. ergeben, dass ein Beschäftigter an x<br />

Wochen im Jahr einer Gehör gefährdenden Lärmbelastung<br />

ausgesetzt ist, während er die übrigen Wochen<br />

nicht gefährdet ist.<br />

Auch an Arbeitsplätzen, an denen die Lärmbelastung<br />

großen saisonalen Schwankungen unterliegt, z. B. bei<br />

Winterdiensten, ist es zweckmäßig, mehrere repräsentative<br />

Arbeitstage zu unterscheiden, z. B. die Winterzeit und<br />

die übrige Jahreszeit. Die Ergebnisse und die d<strong>am</strong>it verbundenen<br />

Maßnahmen sind dann für die unterschiedenen<br />

repräsentativen Arbeitstage getrennt zu betrachten.<br />

Es sei angemerkt, dass in den hier beschriebenen Fällen<br />

jeweils vom Tages-Lärmexpositionspegel und nicht vom<br />

Wochen-Lärmexpositionspegel gesprochen wird, obwohl<br />

die Lärmexposition <strong>des</strong> repräsentativen Arbeitstages mit<br />

der mittleren Lärmexposition der üblichen Arbeitswoche<br />

gleichgesetzt wurde (siehe auch DIN EN ISO 9612, Abschnitt<br />

7.3). Wie in dem folgenden Abschnitt ausgeführt,<br />

bedarf es bei Anwendung <strong>des</strong> Wochen-<strong>Lärmexpositionspegels</strong><br />

nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung<br />

einer speziellen Genehmigung durch die zuständige<br />

Behörde.<br />

5.8.3 Wochen-Lärmexpositionspegel<br />

Der Wochen-Lärmexpositionspegel ergibt sich aus der<br />

Mittelung der Geräuschimmission über eine typische<br />

(repräsentative) Arbeitswoche und Bezug auf die für die<br />

Arbeitswoche festgelegte Bezugszeit von 40 Stunden.<br />

Bezüglich der Berechnung <strong>des</strong> Wochen-<strong>Lärmexpositionspegels</strong><br />

sei auf den Abschnitt 5.9.4 verwiesen.<br />

Nach der TRLV Lärm kann zur Beschreibung einer<br />

Lärmsituation <strong>am</strong> Arbeitsplatz die <strong>Ermittlung</strong> <strong>des</strong><br />

Wochen-<strong>Lärmexpositionspegels</strong> erforderlich sein,<br />

„wenn die Lärmexposition von einem Tag zum anderen<br />

so stark schwankt, dass sich keine typische<br />

Lärmexposition für den Arbeitstag angeben lässt“<br />

(TRLV Lärm, Teil 2, Abschnitt 6.2.3 (2)).<br />

Die DIN EN ISO 9612 empfiehlt für genau diese Situation,<br />

den repräsentativen Arbeitstag als Mittelwert über<br />

mehrere Tage zu definieren und den Tages-Lärmexpositionspegel<br />

z. B. als Mittelwert für eine Woche zu bestimmen<br />

(DIN EN ISO 9612, Abschnitt 7.3). D<strong>am</strong>it wird<br />

zwar rein rechnerisch der Wochen-Lärmexpositionspegel<br />

bestimmt, dieser aber definitionsgemäß als Tages-<br />

Lärmexpositionspegel nach DIN EN ISO 9612 bezeichnet.<br />

In der Regel sollten sich ohnehin keine großen<br />

Unterschiede zwischen dem Wochen-Lärmexpositionspegel<br />

und dem Tages-Lärmexpositionspegel ergeben,<br />

wenn man eine sorgfältige Arbeitsanalyse durchführt<br />

und den Tages-Lärmexpositionspegel für den repräsentativen<br />

Arbeitstag als Mittelwert über mehrere Tage<br />

bestimmt (siehe auch ISO 1999).<br />

Der Wochen-Lärmexpositionspegel ist vor allem dann<br />

von Bedeutung, falls die Wochenarbeitszeit von fünf<br />

Tagen abweicht. So kann der Wochen-Lärmexpositionspegel<br />

z. B. bei einer siebentägigen Arbeitswoche auf<br />

einem Seeschiff oder einer Bohrinsel um ca. 1,5 dB<br />

höher ausfallen als der entsprechende Tages-Lärmexpositionspegel.<br />

Deshalb wurde in dem Entwurf der TRLV<br />

Lärm für diesen Fall die zusätzliche <strong>Ermittlung</strong> <strong>des</strong> Wochen-<strong>Lärmexpositionspegels</strong><br />

gefordert. Diese einvernehmlich<br />

beschlossene, durchaus sinnvolle Regelung<br />

wurde dann aber in der Endfassung wieder gestrichen.<br />

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung<br />

erlaubt die Anwendung <strong>des</strong> Wochen-<strong>Lärmexpositionspegels</strong><br />

im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nur in<br />

besonderen Fällen: „Bei von einem Arbeitstag zum<br />

anderen erheblich schwankenden Lärmexpositionen<br />

kann der Arbeitgeber die Anwendung <strong>des</strong> Wochen-<strong>Lärmexpositionspegels</strong><br />

gemäß § 15 (2) LärmVibrations-<br />

ArbSchV bei der zuständigen Behörde beantragen. Die<br />

zuständige Behörde kann die Anwendung <strong>des</strong> Wochen-<br />

<strong>Lärmexpositionspegels</strong> nur genehmigen, falls dieser<br />

85 dB(A) nicht überschreitet“.<br />

5.8.4 Beispiel zur Anwendung <strong>des</strong> Tages- und <strong>des</strong> Wochen-<br />

<strong>Lärmexpositionspegels</strong><br />

Um die Anwendung <strong>des</strong> Tages- und <strong>des</strong> Wochen-<strong>Lärmexpositionspegels</strong><br />

zu verdeutlichen, sei hier der Lärmexpositionspegel<br />

<strong>am</strong> Beispiel eines Gießerei-Maurers<br />

berechnet, der alle drei Wochen einer besonders hohen<br />

Lärmbelastung ausgesetzt ist. Bezüglich der hier genutzten<br />

Rechenformeln muss allerdings auf den folgenden<br />

Abschnitte 5.9.4 verwiesen werden.<br />

Gießerei-Maurer<br />

Situation:<br />

• Überwiegend übliche Gießerei-Arbeiten, wie Formen,<br />

Gießen, bei einem mittleren Schalldruckpegel<br />

LAeq = 83 dB.<br />

• Alle 3 Wochen Sch<strong>am</strong>otte der Gießofen-Rinne ausstemmen<br />

– 5 h an einem Arbeitstag bei einem Pegel<br />

LAeq = 102 dB.<br />

• Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 h.<br />

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