Organe Mit Sicherheit in die Zukunft, denn „Sicher arbeiten – es lohnt zu leben“
Organe 2.1 Rechtsgrundlagen Entsprechend dem für die gesetzliche Sozialversicherung geltenden Selbstverwaltungsprinzip sind nach § 31 Sozialgesetzbuch IV - Gemeinsame Vorschriften - (SGB IV) die Selbstverwaltungsorgane, Vertreterversammlung (§ 33 SGB IV) und Vorstand (§ 35 SGB IV), gebildet worden. Die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane, deren Aufgabenstellung sowie die Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Sozialgesetzbuch (SGB IV) und in der Satzung der EUK geregelt. Im Jahr 1999 wurden im Rahmen der 9. Allgemeinen Sozialwahlen die Mitglieder der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger für einen Zeitraum von 6 Jahren gewählt bzw. bestimmt. Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen wechselt von Jahr zu Jahr jeweils am 1. Oktober zwischen den Vorsitzenden und ihren Stellvertretern. Die ehrenamtlichen Organe sind von der Stimmengewichtung paritätisch mit Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmervertreter besetzt. Neben den ehrenamtlichen Organen der Selbstverwaltung hat die EUK ein weiteres Organ, den hauptamtlichen Geschäftsführer. 2.2 Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung wird alle 6 Jahre, zuletzt im Jahr 1999, im Rahmen der Sozialwahlen gewählt. Sie hat primär über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrtarif und sonstiges autonomes Recht der EUK zu beschließen. Daneben ist die alljährliche Feststellung des Haushaltsplans eine zentrale Aufgabe der Vertreterversammlung. Mitglieder der Vertreterversammlung der EUK: Vertreter der Versicherten: Antesberger, Walter Boeker, Norbert Bräske, Wolfgang Dorneau, Hans-Jürgen Findeis, Bernhard Fleischmann, Ursula Huhn, Heinz Kaddatz, Horst Karmann, Hans Kausche, Wolfgang (bis 02.03.01) Klumpe, Heinrich (ab 09.10.01) Kochan, Rolf Krumrey, Hans Jürgen Kummerow, Udo Lehr, Georg Methling, Gerd Pferner, Manfred Prassl, Helgard Prill, Robert Rump, Wolfgang Schmidt, Burkhard Schnäpp, Reiner Stark, Vlatko Strauß, Andreas Theunert, Rainer Ulm, Erich Wachenheim, Marcel Weinhold, Ernst Weiß, Harald Wetzel, Ulrich Weselsky, Claus Vertreter der Arbeitgeber: Dr. Hartmann, Volker 1. Stellvertreter: Dr. Sattler, Helmut (bis 19.03.01) Grünert, Lothar (ab 19.03.01) 2. Stellvertreter: Grünert, Lothar (bis 19.03.01) Pensler, Hans-Jörg (ab 19.03.01) 3. Stellvertreter: Eube, Hugo 4. Stellvertreter Silvanus, Klaus (bis 19.03.01) Dr. Fröschl, Thomas (ab 19.03.01) Vorsitzender der Vertreterversammlung (alternierend): Kummerow, Udo Vertreter der Versicherten bis 01.10.2001 Dr. Hartmann, Volker Vertreter der Arbeitgeber ab 01.10.2001 Stellvertr. Vorsitzender der Vertreterversammlung (alternierend): Dr. Hartmann, Volker Vertreter der Arbeitgeber bis 01.10.2001 Kummerow, Udo Vertreter der Versicherten ab 01.10.2001 2.3 Vorstand Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er verwaltet die EUK entsprechend den in der Satzung im Einzelnen beschriebenen Aufgaben. Hierzu zählen u.a. die Aufstellung des Haushaltsplans sowie die Beschlussfassung über die Umlage. Mitglieder des Vorstandes der EUK: Vertreter der Versicherten: Abel, Monika (ehem. Mölke) Bäumler, Robert Dengler, Gabriele Faix, Hendrik Hannes, Joachim Herz, Rosa Horstig, Wolfgang Knoll, Günter Ludwig, Rudi Petzoldt, Peter 2 Vertreter der Arbeitgeber: Kaletsch, Otto 1. Stellvertreter: Breuning, Harald 2. Stellvertreter: Schnurbus, Hans-Joachim 3. Stellvertreter: von Niebelschütz, Günther Vorsitzender (alternierend): Kaletsch, Otto Vertreter der Arbeitgeber bis 01.10.2001 Ludwig, Rudi Vertreter der Versicherten ab 01.10.2001 Stellvertr. Vorsitzender (alternierend): Ludwig, Rudi Vertreter der Versicherten bis 01.10.2001 Kaletsch, Otto Vertreter der Arbeitgeber ab 01.10.2001 2.4 Geschäftsführer Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vertritt die EUK insoweit gerichtlich und außergerichtlich. Er ist unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Personals und Dienstvorgesetzter im Sinne des Disziplinarrechts. Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt. Der Geschäftsführer gehört dem Vorstand beratend an. Er ist neben den Organen Vertreterversammlung und Vorstand nach dem SGB IV ein weiteres Organ der EUK. Geschäftsführer (Gf): Kersten, Dieter Stellvertreter des Gf: Mohr, Dieter 12 13