Geschäftsbericht - Eisenbahn-Unfallkasse
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Sozialpolitische Entwicklung<br />
Auf der Grundlage der „Verordnung zur Bestimmung der<br />
Rentenwerte in der Gesetzlichen Rentenversicherung und in<br />
der Alterssicherung der Landwirte zum 01.07.2010“ erfolgte<br />
zum 01.07.2010 eine sogenannte „Nullanpassung“.<br />
Die bereits im Jahr 2009 geltenden Rentenwerte blieben<br />
demzufolge auch im Geschäftsjahr 2010 unverändert bestehen.<br />
Ebenso wenig verändert wurden die Pauschbeträge für Kleiderund<br />
Wäschemehrverschleiß, Führhundkosten usw.<br />
4.1 Rechtsentwicklung in<br />
den alten Bundesländern<br />
4.1.1<br />
Die Grundrentenbeträge nach § 31 Abs. 1 BVG, die für die<br />
Berechnung des Unfallausgleichs und für die Anrechnung von<br />
Verletztenrente auf die UV-Hinterbliebenenrente von Bedeutung<br />
sind, wurden zum 01.07.2010 nicht erhöht.<br />
Das Pflegegeld beträgt je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit<br />
zwischen 307 € und 1.228 € pro Monat.<br />
4.1.2<br />
Das Futtergeld für einen Blindenführhund bzw. die als Ersatz<br />
der Aufwendungen für fremde Führung zu gewährende<br />
Entschädigung beträgt 147 €.<br />
4.1.3<br />
Die monatlichen Rahmenbeträge für die Entschädigung<br />
für Kleider- und Wäschemehrverschleiß betragen 18 €<br />
bis 120 €.<br />
4.1.4<br />
Versicherte erhalten (gemäß §31 Abs. 1 BVG) eine monatliche<br />
Grundrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
um 30 vom Hundert von 123 € (109 €)<br />
um 40 vom Hundert von 168 € (149 €)<br />
um 50 vom Hundert von 226 € (200 €)<br />
um 60 vom Hundert von 286 € (254 €)<br />
um 70 vom Hundert von 396 € (351 €)<br />
um 80 vom Hundert von 479 € (425 €)<br />
um 90 vom Hundert von 576 € (511 €)<br />
bei Erwerbsunfähigkeit von 646 € (573 €)<br />
(Die für die neuen Bundesländer maßgeblichen Beträge<br />
sind jeweils in Klammern angegeben.)