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Geschäftsbericht - Eisenbahn-Unfallkasse

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22<br />

Sozialpolitische Entwicklung<br />

Auf der Grundlage der „Verordnung zur Bestimmung der<br />

Rentenwerte in der Gesetzlichen Rentenversicherung und in<br />

der Alterssicherung der Landwirte zum 01.07.2010“ erfolgte<br />

zum 01.07.2010 eine sogenannte „Nullanpassung“.<br />

Die bereits im Jahr 2009 geltenden Rentenwerte blieben<br />

demzufolge auch im Geschäftsjahr 2010 unverändert bestehen.<br />

Ebenso wenig verändert wurden die Pauschbeträge für Kleiderund<br />

Wäschemehrverschleiß, Führhundkosten usw.<br />

4.1 Rechtsentwicklung in<br />

den alten Bundesländern<br />

4.1.1<br />

Die Grundrentenbeträge nach § 31 Abs. 1 BVG, die für die<br />

Berechnung des Unfallausgleichs und für die Anrechnung von<br />

Verletztenrente auf die UV-Hinterbliebenenrente von Bedeutung<br />

sind, wurden zum 01.07.2010 nicht erhöht.<br />

Das Pflegegeld beträgt je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit<br />

zwischen 307 € und 1.228 € pro Monat.<br />

4.1.2<br />

Das Futtergeld für einen Blindenführhund bzw. die als Ersatz<br />

der Aufwendungen für fremde Führung zu gewährende<br />

Entschädigung beträgt 147 €.<br />

4.1.3<br />

Die monatlichen Rahmenbeträge für die Entschädigung<br />

für Kleider- und Wäschemehrverschleiß betragen 18 €<br />

bis 120 €.<br />

4.1.4<br />

Versicherte erhalten (gemäß §31 Abs. 1 BVG) eine monatliche<br />

Grundrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

um 30 vom Hundert von 123 € (109 €)<br />

um 40 vom Hundert von 168 € (149 €)<br />

um 50 vom Hundert von 226 € (200 €)<br />

um 60 vom Hundert von 286 € (254 €)<br />

um 70 vom Hundert von 396 € (351 €)<br />

um 80 vom Hundert von 479 € (425 €)<br />

um 90 vom Hundert von 576 € (511 €)<br />

bei Erwerbsunfähigkeit von 646 € (573 €)<br />

(Die für die neuen Bundesländer maßgeblichen Beträge<br />

sind jeweils in Klammern angegeben.)

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