LVM - Eureka24.de
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Verbraucher information<br />
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter<br />
Kunde,<br />
die nachfolgenden Informationen erhalten<br />
Sie auf Grund der Verordnung über Informationspflichten<br />
bei Versicherungsverträgen.<br />
Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen,<br />
die Sie im Anschluss<br />
vorfinden, handelt es sich um Informatio -<br />
nen zum Ver sicherer, zur angebotenen Leis -<br />
tung, zum Vertrag und zum Rechtsweg.<br />
Vertragspartner<br />
Ihr Vertragspartner ist die<br />
<strong>LVM</strong> Krankenversicherungs-AG,<br />
Kolde-Ring 21, 48126 Münster<br />
mit Sitz in Münster. Registergericht:<br />
Amtsgericht Münster, HR B 1809<br />
Wir sind Erstversicherer im Bereich der<br />
privaten Krankenversicherung.<br />
Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde<br />
ist die Bundesanstalt für Finanzdienst -<br />
leistungsaufsicht (BaFin),<br />
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn,<br />
Telefon: 02 28/41 08-0,<br />
Telefax: 02 28/41 08-15 50.<br />
Garantiefonds<br />
Zur Absicherung der Ansprüche aus der<br />
Krankenversicherung dienen zunächst<br />
eigene Sicherheitsmittel, insbesondere das<br />
Eigenkapital der <strong>LVM</strong> Krankenversicherungs-AG.<br />
Daneben stehen erhebliche<br />
Rücklagen in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
zur Verfügung. Schließlich<br />
besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds<br />
(§§ 124 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes),<br />
der bei der Medicator AG,<br />
Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln, errichtet<br />
ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichts -<br />
behörde die Verträge auf den Sicherungsfonds<br />
übertragen. Geschützt von dem<br />
Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer<br />
und der versicherten Personen.<br />
Die <strong>LVM</strong> Krankenversicherungs-AG<br />
gehört dem Sicherungsfonds an.<br />
Wesentliche Merkmale Ihrer Versicherung,<br />
anwendbares Recht, Gesamtpreis<br />
und Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung<br />
sowie zusätzlich anfallende Kosten<br />
Auf das Versicherungsverhältnis finden die<br />
dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen<br />
ggf. einschließlich<br />
der Tarifbestimmungen und das Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.<br />
Daraus ergeben sich auch die Regelungen<br />
über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung<br />
unserer Leistung. Den zu entrichtenden<br />
Gesamtbeitrag können Sie entsprechend<br />
der gewünschten Zahlungsweise Ihrem<br />
Vorschlag/Antrag entnehmen.<br />
Erfüllt haben Sie Ihre Verpflichtung zur<br />
Beitragszahlung, wenn wir den Beitrag<br />
erhalten haben. Beim Lastschrifteinzugsverfahren<br />
tritt Erfüllung ein, wenn Ihr<br />
Konto wirksam belastet ist.<br />
Gültigkeitsdauer von Informationen<br />
Wenn unser Vorschlag, insbesondere im<br />
Hinblick auf den Beitrag, befristet ist, können<br />
Sie dies ggf. dem Vorschlag entnehmen.<br />
Wird die Krankenversicherung mehrere<br />
Monate vor dem Versicherungsbeginn<br />
abgeschlossen, kann es zu einer Beitragsanpassung<br />
ab Versicherungsbeginn kommen<br />
(siehe Abschnitt „Krankheitskosten<br />
und Beitragsentwicklung“).<br />
Zustandekommen des Vertrages, Bindefrist<br />
für Ihre Vertragserklärung<br />
Der Versicherungsvertrag kommt zustande,<br />
wenn wir Ihren Antrag annehmen. In der<br />
Regel geschieht dies durch Zugang des<br />
Versicherungsscheins bei Ihnen. Der Versicherungsschutz<br />
beginnt mit dem im Ver -<br />
sicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt<br />
(Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor<br />
Abschluss des Versicherungsvertrages und<br />
nicht vor Ablauf von ggf. vereinbarten<br />
Wartezeiten. Weitere Angaben zum Beginn<br />
der Versicherung und des Versicherungsschutzes<br />
können Sie den Ihrem Vertrag zu<br />
Grunde liegenden Bedingungen entnehmen.<br />
Sie sind an Ihre Vertragserklärung<br />
sechs Wochen gebunden. Die Bindefrist<br />
beginnt mit dem Tag der Antragstellung.<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb<br />
von 14 Tagen ohne Angabe von Grün -<br />
den in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />
widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie<br />
den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen<br />
einschließlich der Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen, die weiteren<br />
Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des<br />
Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung<br />
mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung<br />
und diese Belehrung<br />
jeweils in Textform erhalten haben.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die<br />
rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an:<br />
<strong>LVM</strong> Krankenversicherungs-AG,<br />
Kolde-Ring 21, 48126 Münster,<br />
Telefax: 02 51/7 02 10 99,<br />
E-Mail: info@lvm.de<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet<br />
der Versicherungsschutz, und wir erstatten<br />
Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des<br />
Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages,<br />
wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz<br />
vor dem Ende der Widerrufsfrist<br />
beginnt. Den Teil des Beitrages,<br />
der auf die Zeit bis zum Zugang des<br />
Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem<br />
Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro<br />
Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden<br />
hat, um einen Betrag in Höhe des in<br />
Ihrem An trag bzw. Versicherungsschein<br />
aufgeführten Beitrags gemäß Zahlungsweise,<br />
geteilt durch die Anzahl der Tage<br />
des Zahlungsweisenzeitraums.<br />
Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge<br />
erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage<br />
nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der<br />
Versicherungsschutz nicht vor dem Ende<br />
der Widerrufsfrist, hat der wirksame Wider -<br />
ruf zur Folge, dass empfangene Leistungen<br />
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen<br />
(z.B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />
Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen<br />
Der Vertrag wird pro Person und Tarif erstmals<br />
für zwei Versicherungsjahre (Kranken-<br />
5<br />
tagegeld- und Pflegezusatztagegeldversicherung<br />
ein Versicherungsjahr) abgeschlos -<br />
sen. Der Versicherungsbeginn ist in Ihrem<br />
Vorschlag/Antrag angegeben. Der Vertrag<br />
verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn<br />
er nicht von Ihnen oder von uns spätestens<br />
3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres<br />
gekündigt wird. Ein Kündigungsrecht<br />
des Versicherers besteht nur in<br />
der Krankentagegeld- und Krankenhaus -<br />
tagegeldversicherung, und nur wenn sie<br />
nicht neben einer Krankheitskostenvollversicherung<br />
geführt werden. Das Kündigungsrecht<br />
besteht in diesen Fällen darüber<br />
hinaus nur innerhalb der ersten drei<br />
Versicherungsjahre zum Ende eines Versicherungsjahres.<br />
Besondere Kündigungsrechte<br />
können im Einzelfall für Sie bestehen.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie den Ihrem Ver -<br />
trag zu Grunde liegenden Versicherungs -<br />
bedingungen.<br />
Anwendbares Recht<br />
Auf Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen<br />
und uns, insbesondere auf einen Versicherungsvertrag<br />
ist ausschließlich das Recht<br />
der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.<br />
Regelungen bezüglich des zuständigen<br />
Gerichts können Sie Ihren Versicherungsbedingungen<br />
entnehmen.<br />
Sprache<br />
Die Vertragsbedingungen und die Vorab -<br />
informationen werden Ihnen in deutscher<br />
Sprache mitgeteilt. Wir werden die Kommunikation<br />
während der Laufzeit dieses<br />
Vertrages ebenfalls in deutscher Sprache<br />
mit Ihnen führen.<br />
Außergerichtliche Beschwerdestelle/<br />
Schlichtungsstelle<br />
Zuständig für ein kostenloses Streitschlichtungsverfahren<br />
im Zusammenhang mit der<br />
<strong>LVM</strong> Krankenversicherungs-AG ist der<br />
Ombudsmann der Privaten Kranken- und<br />
Pflegeversicherung.<br />
PKV Ombudsmann,<br />
Kronenstr. 13, 10117 Berlin,<br />
Tel.: 0 18 02/55 04 44, Fax: 0 30/20 45 89 31<br />
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu<br />
beschreiten, bleibt hiervon unberührt.<br />
Neben der Möglichkeit, die Hilfe des<br />
Ombudsmanns in Anspruch zu nehmen,<br />
haben Sie auch die Möglichkeit, sich mit<br />
einer Beschwerde an die o.a. Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht zu wenden.<br />
Weitere Angaben für die substitutive<br />
Krankenversicherung<br />
Krankheitskosten und Beitragsentwick -<br />
lung<br />
Die allgemeine Preis- und Kostensteigerung,<br />
der medizinische Fortschritt und eine<br />
steigende Lebenserwartung sind unter<br />
anderem Gründe dafür, dass die Beiträge in<br />
der privaten Krankenversicherung in den<br />
vergangenen Jahren stärker als die allgemeinen<br />
Lebenshaltungskosten gestiegen<br />
sind. Beitragserhöhungen sind aus den