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LVM - Eureka24.de

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Verbraucher information<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter<br />

Kunde,<br />

die nachfolgenden Informationen erhalten<br />

Sie auf Grund der Verordnung über Informationspflichten<br />

bei Versicherungsverträgen.<br />

Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen,<br />

die Sie im Anschluss<br />

vorfinden, handelt es sich um Informatio -<br />

nen zum Ver sicherer, zur angebotenen Leis -<br />

tung, zum Vertrag und zum Rechtsweg.<br />

Vertragspartner<br />

Ihr Vertragspartner ist die<br />

<strong>LVM</strong> Krankenversicherungs-AG,<br />

Kolde-Ring 21, 48126 Münster<br />

mit Sitz in Münster. Registergericht:<br />

Amtsgericht Münster, HR B 1809<br />

Wir sind Erstversicherer im Bereich der<br />

privaten Krankenversicherung.<br />

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde<br />

ist die Bundesanstalt für Finanzdienst -<br />

leistungsaufsicht (BaFin),<br />

Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn,<br />

Telefon: 02 28/41 08-0,<br />

Telefax: 02 28/41 08-15 50.<br />

Garantiefonds<br />

Zur Absicherung der Ansprüche aus der<br />

Krankenversicherung dienen zunächst<br />

eigene Sicherheitsmittel, insbesondere das<br />

Eigenkapital der <strong>LVM</strong> Krankenversicherungs-AG.<br />

Daneben stehen erhebliche<br />

Rücklagen in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

zur Verfügung. Schließlich<br />

besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds<br />

(§§ 124 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes),<br />

der bei der Medicator AG,<br />

Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln, errichtet<br />

ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichts -<br />

behörde die Verträge auf den Sicherungsfonds<br />

übertragen. Geschützt von dem<br />

Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer<br />

und der versicherten Personen.<br />

Die <strong>LVM</strong> Krankenversicherungs-AG<br />

gehört dem Sicherungsfonds an.<br />

Wesentliche Merkmale Ihrer Versicherung,<br />

anwendbares Recht, Gesamtpreis<br />

und Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung<br />

sowie zusätzlich anfallende Kosten<br />

Auf das Versicherungsverhältnis finden die<br />

dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen<br />

ggf. einschließlich<br />

der Tarifbestimmungen und das Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland Anwendung.<br />

Daraus ergeben sich auch die Regelungen<br />

über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung<br />

unserer Leistung. Den zu entrichtenden<br />

Gesamtbeitrag können Sie entsprechend<br />

der gewünschten Zahlungsweise Ihrem<br />

Vorschlag/Antrag entnehmen.<br />

Erfüllt haben Sie Ihre Verpflichtung zur<br />

Beitragszahlung, wenn wir den Beitrag<br />

erhalten haben. Beim Lastschrifteinzugsverfahren<br />

tritt Erfüllung ein, wenn Ihr<br />

Konto wirksam belastet ist.<br />

Gültigkeitsdauer von Informationen<br />

Wenn unser Vorschlag, insbesondere im<br />

Hinblick auf den Beitrag, befristet ist, können<br />

Sie dies ggf. dem Vorschlag entnehmen.<br />

Wird die Krankenversicherung mehrere<br />

Monate vor dem Versicherungsbeginn<br />

abgeschlossen, kann es zu einer Beitragsanpassung<br />

ab Versicherungsbeginn kommen<br />

(siehe Abschnitt „Krankheitskosten<br />

und Beitragsentwicklung“).<br />

Zustandekommen des Vertrages, Bindefrist<br />

für Ihre Vertragserklärung<br />

Der Versicherungsvertrag kommt zustande,<br />

wenn wir Ihren Antrag annehmen. In der<br />

Regel geschieht dies durch Zugang des<br />

Versicherungsscheins bei Ihnen. Der Versicherungsschutz<br />

beginnt mit dem im Ver -<br />

sicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt<br />

(Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor<br />

Abschluss des Versicherungsvertrages und<br />

nicht vor Ablauf von ggf. vereinbarten<br />

Wartezeiten. Weitere Angaben zum Beginn<br />

der Versicherung und des Versicherungsschutzes<br />

können Sie den Ihrem Vertrag zu<br />

Grunde liegenden Bedingungen entnehmen.<br />

Sie sind an Ihre Vertragserklärung<br />

sechs Wochen gebunden. Die Bindefrist<br />

beginnt mit dem Tag der Antragstellung.<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb<br />

von 14 Tagen ohne Angabe von Grün -<br />

den in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie<br />

den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen<br />

einschließlich der Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen, die weiteren<br />

Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des<br />

Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung<br />

mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung<br />

und diese Belehrung<br />

jeweils in Textform erhalten haben.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die<br />

rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>LVM</strong> Krankenversicherungs-AG,<br />

Kolde-Ring 21, 48126 Münster,<br />

Telefax: 02 51/7 02 10 99,<br />

E-Mail: info@lvm.de<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet<br />

der Versicherungsschutz, und wir erstatten<br />

Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des<br />

Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages,<br />

wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz<br />

vor dem Ende der Widerrufsfrist<br />

beginnt. Den Teil des Beitrages,<br />

der auf die Zeit bis zum Zugang des<br />

Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem<br />

Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro<br />

Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden<br />

hat, um einen Betrag in Höhe des in<br />

Ihrem An trag bzw. Versicherungsschein<br />

aufgeführten Beitrags gemäß Zahlungsweise,<br />

geteilt durch die Anzahl der Tage<br />

des Zahlungsweisenzeitraums.<br />

Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge<br />

erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage<br />

nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der<br />

Versicherungsschutz nicht vor dem Ende<br />

der Widerrufsfrist, hat der wirksame Wider -<br />

ruf zur Folge, dass empfangene Leistungen<br />

zurückzugewähren und gezogene Nutzungen<br />

(z.B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />

Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen<br />

Der Vertrag wird pro Person und Tarif erstmals<br />

für zwei Versicherungsjahre (Kranken-<br />

5<br />

tagegeld- und Pflegezusatztagegeldversicherung<br />

ein Versicherungsjahr) abgeschlos -<br />

sen. Der Versicherungsbeginn ist in Ihrem<br />

Vorschlag/Antrag angegeben. Der Vertrag<br />

verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn<br />

er nicht von Ihnen oder von uns spätestens<br />

3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres<br />

gekündigt wird. Ein Kündigungsrecht<br />

des Versicherers besteht nur in<br />

der Krankentagegeld- und Krankenhaus -<br />

tagegeldversicherung, und nur wenn sie<br />

nicht neben einer Krankheitskostenvollversicherung<br />

geführt werden. Das Kündigungsrecht<br />

besteht in diesen Fällen darüber<br />

hinaus nur innerhalb der ersten drei<br />

Versicherungsjahre zum Ende eines Versicherungsjahres.<br />

Besondere Kündigungsrechte<br />

können im Einzelfall für Sie bestehen.<br />

Einzelheiten entnehmen Sie den Ihrem Ver -<br />

trag zu Grunde liegenden Versicherungs -<br />

bedingungen.<br />

Anwendbares Recht<br />

Auf Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen<br />

und uns, insbesondere auf einen Versicherungsvertrag<br />

ist ausschließlich das Recht<br />

der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.<br />

Regelungen bezüglich des zuständigen<br />

Gerichts können Sie Ihren Versicherungsbedingungen<br />

entnehmen.<br />

Sprache<br />

Die Vertragsbedingungen und die Vorab -<br />

informationen werden Ihnen in deutscher<br />

Sprache mitgeteilt. Wir werden die Kommunikation<br />

während der Laufzeit dieses<br />

Vertrages ebenfalls in deutscher Sprache<br />

mit Ihnen führen.<br />

Außergerichtliche Beschwerdestelle/<br />

Schlichtungsstelle<br />

Zuständig für ein kostenloses Streitschlichtungsverfahren<br />

im Zusammenhang mit der<br />

<strong>LVM</strong> Krankenversicherungs-AG ist der<br />

Ombudsmann der Privaten Kranken- und<br />

Pflegeversicherung.<br />

PKV Ombudsmann,<br />

Kronenstr. 13, 10117 Berlin,<br />

Tel.: 0 18 02/55 04 44, Fax: 0 30/20 45 89 31<br />

Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu<br />

beschreiten, bleibt hiervon unberührt.<br />

Neben der Möglichkeit, die Hilfe des<br />

Ombudsmanns in Anspruch zu nehmen,<br />

haben Sie auch die Möglichkeit, sich mit<br />

einer Beschwerde an die o.a. Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht zu wenden.<br />

Weitere Angaben für die substitutive<br />

Krankenversicherung<br />

Krankheitskosten und Beitragsentwick -<br />

lung<br />

Die allgemeine Preis- und Kostensteigerung,<br />

der medizinische Fortschritt und eine<br />

steigende Lebenserwartung sind unter<br />

anderem Gründe dafür, dass die Beiträge in<br />

der privaten Krankenversicherung in den<br />

vergangenen Jahren stärker als die allgemeinen<br />

Lebenshaltungskosten gestiegen<br />

sind. Beitragserhöhungen sind aus den

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