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Wichtige Information zu Ihrem Antrag auf<br />

Abschluss einer Krankenversicherung<br />

Damit wir Ihren Antrag prüfen und künftige Leistungsansprüche beurteilen können, benötigen wir möglicherweise Auskünfte von<br />

anderen Versicherungsunternehmen oder von Personen, die an Ihrer Heilbehandlung beteiligt waren. Diese Auskünfte dürfen wir<br />

nur einholen, wenn Sie diese Personen oder Unternehmen von ihrer Schweigepflicht entbinden. Dazu müssen Sie sich im Antragsformular<br />

für eine der nachfolgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen entscheiden.<br />

Generelle Schweigepflichtentbindung:<br />

Ich ermächtige den Versicherer, soweit dies<br />

für die Beurteilung des zu versichernden<br />

Risikos erforderlich ist, bei Ärzten, Krankenhäusern<br />

und sonstigen Krankenanstalten,<br />

Pflegeheimen und Pflegepersonen,<br />

anderen Personenversicherern und gesetzlichen<br />

Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften<br />

und Behörden, soweit ich dort<br />

in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung<br />

untersucht, beraten oder behandelt<br />

worden bin bzw. versichert war oder einen<br />

Antrag auf Versicherung gestellt habe,<br />

die von mir im Antrag ge machten Angaben<br />

zu überprüfen. Insofern entbinde ich die<br />

genannten Personen, Unternehmen und<br />

Behörden von ihrer Schweigepflicht.<br />

Einzelfallbezogene Schweigepflichtentbindung:<br />

Die vorstehende Erklärung möchte ich<br />

nicht abgeben. Ich wünsche, dass mich der<br />

Versicherer informiert, von welchen Per -<br />

sonen und Einrichtungen eine Auskunft<br />

benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden,<br />

ob ich die genannten Personen<br />

oder Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht<br />

schriftlich entbinde (Erteilung von<br />

Einzel ermächtigungen).<br />

Ergeben sich nach Vertragsschluss für den<br />

Versicherer konkrete Anhaltspunkte dafür,<br />

dass bei der Antragstellung unrichtige<br />

oder unvollständige Angaben gemacht<br />

wurden und damit die Risikobeurteilung<br />

beeinflusst wurde, gilt die Schweigepflichtentbindung<br />

entsprechend – und<br />

zwar bis zu 10 Jahren nach Vertragsschluss.<br />

Dies gilt auch über meinen Tod hinaus.<br />

Weiter ermächtige ich den Versicherer,<br />

zur Beurteilung seiner Leistungspflicht bei<br />

den genannten Personen, Unternehmen<br />

und Behörden die Angaben zu überprüfen,<br />

die ich zur Begründung etwaiger Ansprüche<br />

mache oder die sich aus den von mir<br />

eingereichten Unterlagen (z.B. Rechnungen,<br />

Verordnungen, Bescheinigungen,<br />

Atteste) sowie aus von mir veranlassten<br />

Mitteilungen eines Krankenhauses oder<br />

von Angehörigen eines Heilberufes ergeben.<br />

Auch insofern entbinde ich die genannten<br />

Personen, Unternehmen und Behörden von<br />

ihrer Schweigepflicht, auch über meinen<br />

Tod hinaus.<br />

Ich werde an der entsprechenden Stelle<br />

im Antragsformular ankreuzen, dass ich die<br />

generelle Schweigepflichtentbindung verweigere<br />

und einzelfallbezogene Schweigepflichtentbindungen<br />

erteilen werde.<br />

7<br />

Ich bin ferner damit einverstanden, dass<br />

der Versicherer die ihm zugegangenen<br />

medizinischen und sonstigen Unterlagen<br />

im Zuge der Leistungsprüfung auch von<br />

ihm beauftragten Ärzten und medizinischen<br />

Gutachtern zur Verfügung stellt.<br />

Die Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

gebe ich mit der Unterzeichnung dieses<br />

Antrags ab.<br />

Diese Erklärung gebe ich auch für meine<br />

mitzuversichernden Kinder sowie die von<br />

mir gesetzlich vertretenen mitzuversichernden<br />

Personen ab, welche die Bedeutung<br />

dieser Erklärung nicht selbst beurteilen<br />

können.<br />

Meine Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

kann ich jederzeit schriftlich wider -<br />

rufen. Zudem wird mich der Versicherer vor<br />

jeder geplanten Datenerhebung informieren<br />

und darauf hinweisen, dass ich der<br />

geplanten Datenerhebung widersprechen<br />

kann.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Die Entscheidung für diese Alternative kann<br />

zur Verzögerung der Antragsbearbeitung<br />

bzw. zur Ablehnung Ihres Antrags sowie zur<br />

Verzögerung der Leistungsregulierung, zur<br />

Leistungskürzung oder gar zur Leistungsfreiheit<br />

des Versicherers führen, sollte sich<br />

auf Grund der verbleibenden Informationsquellen<br />

das zu versichernde Risiko nicht<br />

abschätzen bzw. die Leistungspflicht sich<br />

nicht oder nur teilweise begründen lassen.<br />

Ferner ist der Versicherer, falls von Ihnen<br />

Einzelermächtigungen gewünscht sind,<br />

nach höchstrichterlicher Rechtsprechung<br />

grundsätzlich berechtigt, den hierdurch<br />

entstandenen Mehraufwand – unabhängig<br />

vom Ausgang der Prüfung – ersetzt zu<br />

verlangen.

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