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Verfahren für das 1. Jahr<br />
Versicherung<br />
Leitfaden für die Studierendenmobilität*<br />
Universität Toulouse Le Mirail UTM<br />
Zulassungsschreiben - Visum - Aufenthaltsgenehmigung für die beiden ersten<br />
Universitäten<br />
Das Zulassungschreiben und der Antrag auf ein französisches Visum für nichteuropäische<br />
StudentenInnen<br />
Außereuropäische StudentenInnen<br />
Es ist besser, gleich zu Beginn ein Schengenvisum für einen größeren Zeitraum zu<br />
beantragen. Denn da jedes Konsulat eigene Methoden hat, sollte man so früh wie<br />
möglich die nötigen Schritte einleiten. Das Zulassungsschreiben wird vom „Service<br />
des Relations Internationales de l'UTM“ versandt.<br />
Versicherung der CE für nicht-EU/Verfahren für EU-Studierende<br />
Europäische Studenten: müssen unbedingt im Besitz einer Versicherung sein und<br />
für die Länge des Aufenthaltes eine europäische Krankenkassenkarte beantragen (E<br />
111). Während Ihres Aufenthaltes in Europa versichert diese Karte – je nach<br />
geltender Gesetzeslage – eine Kostenübernahme der möglicherweise anfallenden<br />
medizinischen Betreuung. Diese Karte ist individuell und nicht übertragbar. Sie ist<br />
gültig für ein Jahr.<br />
Außereuropäische Studenten: Die außereuropäischen Studierenden erhalten eine von<br />
der Europäischen Kommission bereitgestellte Krankenversicherung MARSH<br />
(EMIS2)<br />
Kontakt :<br />
Melissa van Rooij<br />
Marsh S.A. | Public Entities<br />
Boulevard du Souverain / Vorstlaan 2,<br />
B-1170 Brussels, BELGIUM<br />
Phone: +3226749792| Fax:+32 2 674 99 22<br />
Melissa.VanRooij@marsh.com<br />
www.marsh.be/sip<br />
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