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B.3 DIE INSPEKTOREN/INNEN DER EUROPÄISCHEN SCHULEN ...

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Europäische Schulen 4<br />

4. Funktionen im Zusammenhang mit dem Europäischen Abitur<br />

Der Inspektionsausschuß für den Sekundarbereich überwacht die Umsetzung des Regelwerks im<br />

Zusammenhang mit dem Abitur und berücksichtigt entsprechende Änderungsvorschläge. Er befaßt<br />

sich mit Freistellungen und Beschwerden und beurteilt den Gesamtverlauf der Prüfungen. Nach<br />

Artikel 6 des Anhangs zur Abiturprüfungsordnung hat der Vorsitzende der Abiturprüfungen eine<br />

Lehrkraft aus dem Hochschulwesen zu sein, der von den Inspektoren/innen unterstützt wird, die als<br />

stellv. Vorsitzende auftreten. Der Vorsitzende des Inspektionsausschusses hat dem Vorsitzenden des<br />

Abiturprüfungsausschusses anläßlich der Schulbesuche während der Prüfungszeit in beratender<br />

Rolle beizustehen.<br />

Die Inspektoren/innen gewährleisten die Qualität des Abiturs in mancherlei Hinsicht, und zwar:<br />

1. Vor den eigentlichen Prüfungen<br />

wählen sie "Sachverständige" und Prüfer. Dies erfolgt üblicherweise in den Mitgliedstaaten und<br />

bedarf der einzigen Koordination des Büros des Vertreters des Obersten Rates. Dies umfaßt die<br />

Auswahl angemessen qualifizierter "Sachverständiger" und Prüfer.<br />

koordinieren sie die Wahl der Fragen und legen mit Unterstützung der "Sachverständigen"<br />

die Prüfungsfragen für jene Fächer fest, für die sie zuständig sind. Sie bieten den Inhalt aller<br />

Prüfungsfragen und Alternativfragen in einer Sprache an. Sie sorgen gleichfalls für angemessene<br />

Bewertungs- und Notenstrukturen. Das BVOR ist zuständig für die Reproduktion des Inhalts aller<br />

Prüfungsfragen in vereinbartem Format und Qualität, ggf. unter Heranziehung der Unterstützung<br />

der Mitgliedstaaten. Dies beinhaltet die Unterstützung anläßlich der vorbereitenden Sitzungen, der<br />

Niederschrift, des Korrekturlesens, der Abänderungen, der Übersetzungen, der Bereitstellung<br />

hochwertiger Grafiken und der Gewährleistung der Genauigkeit und Qualität der Reproduktionen<br />

auf den endgültigen Prüfungsblättern. Die Inspektoren/innen sind zuständig für eine allerletzte<br />

Überprüfung und die Druckgenehmigung aller Prüfungsblätter. Sie haben dem Vorsitzenden des<br />

Abiturprüfungsausschusses die Prüfungsblätter ebenfalls anläßlich einer geheimen Sitzung<br />

vorzulegen.<br />

2. Während der Prüfungen<br />

treten sie für den Vorsitzenden des Abiturprüfungsausschusses auf, indem sie die Regelwerke<br />

im Problemfall auslegen, d.h. wenn Schüler erkrankt sind, zu spät eintreffen, etc. (vgl. Artikel 5.2.<br />

der Durchführungsbestimmungen zum Europäischen Abitur). Falls der/die Inspektor/in beachtliche<br />

Arbeiten auf nationaler Ebene zu verrichten hat und daher nicht an der Schule verweilen kann, wird<br />

diese Rolle auf den/die Direktor/in übertragen. Die Inspektoren/innen können während des<br />

Prüfungsverlaufs jederzeit auf die Unterstützung des BVOR zurückgreifen.<br />

3. Für die schriftlichen Prüfungen:<br />

a) Überwachung der verwaltungstechnischen Vorkehrungen: Überwachung der Öffnung der<br />

Prüfungsumschläge vor jeder Prüfung, erforderlichenfalls Kontaktlegung oder -genehmigung mit<br />

dem fächerzuständigen Inspektor; Überprüfung der Vorkehrungen bzgl. des Beginns und<br />

Abschlusses der Prüfungen, der Aufsicht und des Einsatzes von Taschenrechnern und sonstiger<br />

Hilfsmittel, etc. (6.3.5./6/7/8/9). Dies setzt eine vollzeitige Anwesenheit von mindestens einem/<br />

einer Inspektor/in an jeder Schule während der beiden ersten Tage der schriftlichen<br />

Abiturprüfungen voraus, um zu überprüfen, ob die Vorkehrungen zufriedenstellend ausfallen. Die<br />

nachfolgenden Anwesenheiten brauchen nicht vollzeitig zu sein. Falls mehrere Inspektoren/innen<br />

an einer großen Schule ernannt werden, haben die Inspektoren/innen ihre Anwesenheit zu<br />

Organe der Schulen 10.10.01

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