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Vertrag e.wa Gas fix März `14 b - e.wa riss

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ORIGINAL bitte an e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> senden<br />

Erdgaslieferungsvertrag<br />

Sonderabkommen e.<strong>wa</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong> <strong>März</strong> ’14 b<br />

(GT*_FIX2B, Kundennummer )<br />

Ja, ich beauftrage die<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG (e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>),<br />

Freiburger Straße 6, 88400 Biberach,<br />

mit der ausschließlichen Belieferung meiner Anlage mit Erdgas.<br />

Auftraggeber<br />

Verbrauchsstelle<br />

<strong>Vertrag</strong>sbeginn und -dauer<br />

Der Erdgaslieferungsvertrag ist abgeschlossen, wenn die<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> die Annahme des Auftrags schriftlich bestätigt<br />

(<strong>Vertrag</strong>sbestätigung). Der <strong>Vertrag</strong> hat eine Erstlaufzeit bis<br />

31. <strong>März</strong> 2014.<br />

Preise<br />

Preise für den Jahresverbrauch in Kilo<strong>wa</strong>ttstunden:<br />

Jahresverbrauch<br />

Grundpreis<br />

Euro/Monat brutto (netto)<br />

Verbrauchspreis<br />

Cent/kWh brutto (netto)*<br />

bis 1.000 kWh 7,14 (6,00) 9,58 (7,50)<br />

ab 1.001 kWh 9,52 (8,00) 6,72 (5,10)<br />

ab 12.001 kWh 13,09 (11,00) 6,37 (4,80)<br />

ab 50.001 kWh 18,05 (15,17) 6,25 (4,70)<br />

ab 300.001 kWh 47,80 (40,17) 6,13 (4,60)<br />

Zuschlag auf Grundpreis ab 60 kW Nennwärmeleistung: 0,60 € je kW<br />

* Netto zuzüglich Energiesteuer von z. Z. 0,55 Ct/kWh.<br />

Die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer (derzeit 19 %) sind gerundet.<br />

An dieses Angebot hält sich die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> bis zum 31. Mai 2013<br />

gebunden.<br />

Zur Preisanpassung während oder nach Ablauf der Erstlaufzeit<br />

vergleichen Sie bitte Punkt 8 der beigefügten Allgemeinen Bestimmungen.<br />

Änderungen oder Ergänzungen dieses Sonderabkommens<br />

bedürfen der Schriftform. Die beigefügten Allgemeinen<br />

Bestimmungen vom 1. November 2011 und die ergänzenden<br />

Bestimmungen der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>, in Ihrer jeweils gültigen Fassung,<br />

sind wesentlicher Bestandteil dieses <strong>Vertrag</strong>es und werden mit<br />

meiner Unterschrift anerkannt. Rabatte und Boni werden<br />

frühestens ab einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten gewährt.<br />

Sonstiges<br />

Für die genannte Zählernummer ersetzt dieser Erdgaslieferungsvertrag<br />

den bestehenden Erdgaslieferungsvertrag mit der<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>.<br />

Ich beauftrage die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> (oder einen von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />

Beauftragten) die vertragsgegenständliche(n) Messstelle(n) zu<br />

betreiben (Messstellenbetrieb) und die Messung durchzuführen<br />

(Messdienstleistung).<br />

Zählerstandsermittlung<br />

Mit Beginn des Belieferungsvertrages wird für die Rechnungsstellung<br />

der jeweilige Zählerstand benötigt. Zu diesem<br />

Zweck wird die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> meinen Zählerstand unter<br />

Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchssch<strong>wa</strong>nkungen<br />

rechnerisch ermitteln.<br />

Selbstverständlich habe ich auch die Möglichkeit meinen<br />

aktuellen Zählerstand selbst abzulesen und der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />

mitzuteilen.<br />

Mein Zählerstand beträgt heute am: ____.____.________<br />

Zählernummer:<br />

|_|_|_|_|_|_|_|,|_|_|_|<br />

Biberach, den<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG<br />

Carlo Urbano, Geschäftsführer<br />

Einzugsermächtigung wurde bereits erteilt<br />

Hiermit ermächtige ich die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG, die von mir<br />

zu zahlenden Beträge aus Abschlags- und Verbrauchsabrechnungen<br />

bis auf meinen schriftlichen Widerruf von meinem<br />

Bank- bzw. Girokonto abzubuchen.<br />

Kontonummer Bankleitzahl<br />

Geldinstitut Sitz/Ort<br />

Name des Kontoinhabers (falls abweichend)<br />

Umweltbeitrag <strong>Gas</strong> natur 10<br />

Ja, ich entscheide mich für <strong>Gas</strong> natur 10<br />

Bei Aus<strong>wa</strong>hl dieser Zusatzoption liefert die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> 10 % des<br />

Energiebedarfs als Bioerdgas. Daraus ergibt sich ein Zuschlag<br />

von 0,60 Ct/kWh brutto zum oben angegebenen Verbrauchspreis<br />

bezogen auf Ihren gesamten Energiebedarf. Die Zusatzoption<br />

endet mit Ablauf des vorliegenden Sonderabkommens.<br />

Einverständniserklärung<br />

Ich möchte in Zukunft über die neuen Tarife und Produkte der<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> postalisch informiert werden.<br />

Ja, ich bin einverstanden, dass die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> mich zu<br />

Aktionsangeboten anruft oder per E-Mail informiert und meine<br />

Daten für Werbezwecke und Marktforschung verwendet. Ich kann<br />

die Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.<br />

Ort, Datum, Rechtsverbindliche Unterschrift<br />

Telefonnummer für Rückfragen<br />

Geburtsdatum


KOPIE zum Verbleib beim Kunden<br />

Erdgaslieferungsvertrag<br />

Sonderabkommen e.<strong>wa</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong> <strong>März</strong> ’14 b<br />

(GT*_FIX2B, Kundennummer )<br />

Ja, ich beauftrage die<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG (e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>),<br />

Freiburger Straße 6, 88400 Biberach,<br />

mit der ausschließlichen Belieferung meiner Anlage mit Erdgas.<br />

Auftraggeber<br />

Verbrauchsstelle<br />

<strong>Vertrag</strong>sbeginn und -dauer<br />

Der Erdgaslieferungsvertrag ist abgeschlossen, wenn die<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> die Annahme des Auftrags schriftlich bestätigt<br />

(<strong>Vertrag</strong>sbestätigung). Der <strong>Vertrag</strong> hat eine Erstlaufzeit bis<br />

31. <strong>März</strong> 2014.<br />

Preise<br />

Preise für den Jahresverbrauch in Kilo<strong>wa</strong>ttstunden:<br />

Jahresverbrauch<br />

Grundpreis<br />

Euro/Monat brutto (netto)<br />

Verbrauchspreis<br />

Cent/kWh brutto (netto)*<br />

bis 1.000 kWh 7,14 (6,00) 9,58 (7,50)<br />

ab 1.001 kWh 9,52 (8,00) 6,72 (5,10)<br />

ab 12.001 kWh 13,09 (11,00) 6,37 (4,80)<br />

ab 50.001 kWh 18,05 (15,17) 6,25 (4,70)<br />

ab 300.001 kWh 47,80 (40,17) 6,13 (4,60)<br />

Zuschlag auf Grundpreis ab 60 kW Nennwärmeleistung: 0,60 € je kW<br />

* Netto zuzüglich Energiesteuer von z. Z. 0,55 Ct/kWh.<br />

Die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer (derzeit 19 %) sind gerundet.<br />

An dieses Angebot hält sich die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> bis zum 31. Mai 2013<br />

gebunden.<br />

Zur Preisanpassung während oder nach Ablauf der Erstlaufzeit<br />

vergleichen Sie bitte Punkt 8 der beigefügten Allgemeinen Bestimmungen.<br />

Änderungen oder Ergänzungen dieses Sonderabkommens<br />

bedürfen der Schriftform. Die beigefügten Allgemeinen<br />

Bestimmungen vom 1. November 2011 und die ergänzenden<br />

Bestimmungen der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>, in Ihrer jeweils gültigen Fassung,<br />

sind wesentlicher Bestandteil dieses <strong>Vertrag</strong>es und werden mit<br />

meiner Unterschrift anerkannt. Rabatte und Boni werden<br />

frühestens ab einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten gewährt.<br />

Sonstiges<br />

Für die genannte Zählernummer ersetzt dieser Erdgaslieferungsvertrag<br />

den bestehenden Erdgaslieferungsvertrag mit der<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>.<br />

Ich beauftrage die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> (oder einen von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />

Beauftragten) die vertragsgegenständliche(n) Messstelle(n) zu<br />

betreiben (Messstellenbetrieb) und die Messung durchzuführen<br />

(Messdienstleistung).<br />

Zählerstandsermittlung<br />

Mit Beginn des Belieferungsvertrages wird für die Rechnungsstellung<br />

der jeweilige Zählerstand benötigt. Zu diesem<br />

Zweck wird die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> meinen Zählerstand unter<br />

Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchssch<strong>wa</strong>nkungen<br />

rechnerisch ermitteln.<br />

Selbstverständlich habe ich auch die Möglichkeit meinen<br />

aktuellen Zählerstand selbst abzulesen und der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />

mitzuteilen.<br />

Mein Zählerstand beträgt heute am: ____.____.________<br />

Zählernummer:<br />

|_|_|_|_|_|_|_|,|_|_|_|<br />

Biberach, den<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG<br />

Carlo Urbano, Geschäftsführer<br />

Einzugsermächtigung wurde bereits erteilt<br />

Hiermit ermächtige ich die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG, die von mir<br />

zu zahlenden Beträge aus Abschlags- und Verbrauchsabrechnungen<br />

bis auf meinen schriftlichen Widerruf von meinem<br />

Bank- bzw. Girokonto abzubuchen.<br />

Kontonummer Bankleitzahl<br />

Geldinstitut Sitz/Ort<br />

Name des Kontoinhabers (falls abweichend)<br />

Umweltbeitrag <strong>Gas</strong> natur 10<br />

Ja, ich entscheide mich für <strong>Gas</strong> natur 10<br />

Bei Aus<strong>wa</strong>hl dieser Zusatzoption liefert die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> 10 % des<br />

Energiebedarfs als Bioerdgas. Daraus ergibt sich ein Zuschlag<br />

von 0,60 Ct/kWh brutto zum oben angegebenen Verbrauchspreis<br />

bezogen auf Ihren gesamten Energiebedarf. Die Zusatzoption<br />

endet mit Ablauf des vorliegenden Sonderabkommens.<br />

Einverständniserklärung<br />

Ich möchte in Zukunft über die neuen Tarife und Produkte der<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> postalisch informiert werden.<br />

Ja, ich bin einverstanden, dass die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> mich zu<br />

Aktionsangeboten anruft oder per E-Mail informiert und meine<br />

Daten für Werbezwecke und Marktforschung verwendet. Ich kann<br />

die Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.<br />

Ort, Datum, Rechtsverbindliche Unterschrift<br />

Telefonnummer für Rückfragen<br />

Geburtsdatum


Allgemeine Bestimmungen – e.<strong>wa</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong><br />

für die Lieferung von <strong>Gas</strong> an Kunden der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG, nachfolgend e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> genannt<br />

Stand: 1. November 2011<br />

1. Wie verhält es sich mit der Laufzeit Ihres <strong>Vertrag</strong>s?<br />

Was müssen Sie im Falle eines Umzugs beachten?<br />

(1) Nach Ende der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert<br />

sich Ihr <strong>Gas</strong>liefervertrag jeweils um 12 Monate, wenn<br />

weder Sie, noch die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> vom Kündigungsrecht<br />

Gebrauch machen. Sowohl Sie, als auch die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>,<br />

können mindestens 2 Monate vor Ende der Laufzeit in<br />

Textform (also z.B. per Brief, Fax oder E-mail) kündigen.<br />

Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> stellt ausdrücklich klar, dass im Fall einer<br />

Kündigung des <strong>Vertrag</strong>s, insbesondere wegen eines<br />

Wechsels des Lieferanten, von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> keine gesonderten<br />

Entgelte verlangt werden.<br />

(2) Wenn Sie umziehen, können sowohl Sie, als auch die<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>, den <strong>Gas</strong>liefervertrag jederzeit mit zweiwöchiger<br />

Frist zum Monatsende, frühestens jedoch zum Datum<br />

Ihres Auszugs, kündigen. Eine Übertragung dieses<br />

<strong>Gas</strong>liefervertrages auf die neue Abnahmestelle ist nicht<br />

möglich.<br />

2. Wie und in welchem Umfang liefert die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>?<br />

Für welche Zwecke dürfen Sie das <strong>Gas</strong> verwenden?<br />

Was gilt bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten<br />

in der <strong>Gas</strong>versorgung? Wie ist die Haftung geregelt?<br />

(1) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> schließt die Verträge, die für die Durchführung<br />

der <strong>Gas</strong>lieferung erforderlich sind, mit dem<br />

Netzbetreiber ab (Netznutzung, Messung, Abrechnung<br />

etc.). Dazu wird die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> mit <strong>Vertrag</strong>sschluss von<br />

Ihnen beauftragt. Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ergreift die ihr möglichen<br />

Maßnahmen, um Ihnen am Ende des von Ihnen genutzten<br />

Netzanschlusses <strong>Gas</strong> zu den jeweiligen Preisen und<br />

Bedingungen des <strong>Gas</strong>liefervertrags zu liefern. Ihre Berechtigung<br />

zur Nutzung des Netzanschlusses richtet sich<br />

nach der Niederdruckanschlussverordnung (BGBl I 2006,<br />

S. 2477, 2485).<br />

(2) Welche <strong>Gas</strong>art Ihnen geliefert wird, ergibt sich aus der<br />

<strong>Gas</strong>art des jeweiligen <strong>Gas</strong>versorgungsnetzes der allgemeinen<br />

Versorgung, an das die Anlage, über die Sie <strong>Gas</strong><br />

entnehmen, angeschlossen ist. Der Brennwert, mit der<br />

sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen<br />

ergebenden Sch<strong>wa</strong>nkungsbreite sowie der für ihre Belieferung<br />

maßgebende Ruhedruck des <strong>Gas</strong>es ergeben sich<br />

aus den ergänzenden Bestimmungen des Netzbetreibers<br />

zu den allgemeinen Netzanschlussbedingungen der<br />

Anlage, über die Sie <strong>Gas</strong> entnehmen.<br />

(3) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird Ihren gesamten leitungsgebundenen<br />

<strong>Gas</strong>bedarf im Rahmen des mit Ihnen geschlossenen<br />

<strong>Gas</strong>liefervertrags decken und Ihnen im vertraglich vorgesehenen<br />

Umfang jederzeit <strong>Gas</strong> zur Verfügung stellen. Von<br />

dieser Pflicht ist die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> jedoch befreit,<br />

a) soweit im <strong>Gas</strong>liefervertrag eine zeitliche Beschränkung<br />

der <strong>Gas</strong>lieferung festgelegt ist,<br />

b) soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss<br />

und die Nutzung des Anschlusses nach § 17 oder<br />

§ 24 Absatz 1, 2 und 5 der Niederdruckanschlussverordnung<br />

unterbrochen hat oder<br />

c) soweit und solange die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> an der Erzeugung,<br />

dem Bezug oder der Lieferung des <strong>Gas</strong>es entweder durch<br />

höhere Ge<strong>wa</strong>lt oder durch sonstige Umstände, deren<br />

Beseitigung der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> nicht möglich ist oder wirtschaftlich<br />

nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Bei der<br />

Beurteilung der Zumutbarkeit findet § 36 Absatz 1, Satz 2<br />

des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechende Anwendung.<br />

(4) a) Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung<br />

oder bei Unregelmäßigkeiten in der <strong>Gas</strong>versorgung sind,<br />

soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes<br />

einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber<br />

dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV).<br />

b) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung<br />

zusammenhängenden Tatsachen<br />

Auskunft geben, wenn sie ihr bekannt sind oder von ihr in<br />

zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der<br />

Kunde dies wünscht.<br />

c) In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der<br />

Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen<br />

für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen,<br />

soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei<br />

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung<br />

wesentlicher <strong>Vertrag</strong>spflichten, d. h. solcher Pflichten,<br />

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des<br />

<strong>Vertrag</strong>es überhaupt erst ermöglicht und auf deren<br />

Einhaltung der <strong>Vertrag</strong>spartner regelmäßig vertrauen darf<br />

(sog. Kardinalpflichten).<br />

d) Im Falle einer Verletzung wesentlicher <strong>Vertrag</strong>spflichten,<br />

welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />

beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den<br />

die haftende Partei bei Abschluss des <strong>Vertrag</strong>es als<br />

mögliche Folge der <strong>Vertrag</strong>sverletzung vorausgesehen<br />

hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sich<br />

kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.<br />

e) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes<br />

bleiben unberührt.<br />

(5) Wenn Ihre maximale stündliche Ausspeiseleistung<br />

mehr als 500 kW und Ihre maximale jährliche Entnahme<br />

mehr als 1,5 Millionen kWh beträgt, können sowohl Sie,<br />

als auch die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> in Textform verlangen, dass über<br />

eine Anpassung Ihres <strong>Vertrag</strong>s verhandelt wird. Sollten<br />

wir uns über diese Anpassung nicht innerhalb eines<br />

Monats einigen können, kann derjenige, der die Anpassung<br />

verlangt hat, den <strong>Vertrag</strong> mit einer Frist von einem<br />

Monat zum Monatsende kündigen.<br />

(6) Das von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> gelieferte <strong>Gas</strong> wird nur für die<br />

Zwecke Ihres eigenen Letztverbrauchs zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

3. In welchem Umfang beziehen Sie Ihr <strong>Gas</strong> bei der<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>? Was müssen Sie beachten, wenn Sie selbst<br />

<strong>Gas</strong> erzeugen?<br />

Sie beziehen von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> Ihren gesamten leitungsgebundenen<br />

<strong>Gas</strong>bedarf. Davon ausgenommen sind<br />

Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen.<br />

4. Wem müssen Sie Zutritt gestatten, damit Ihre<br />

Anlage geprüft werden kann?<br />

Sie sind verpflichtet, den mit einem Ausweis versehenen<br />

Beauftragten der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>, des Netzbetreibers oder des<br />

Messstellenbetreibers Zutritt zu Ihrem Grundstück und<br />

Ihren Räumen zu ermöglichen. Dabei werden Sie mindestens<br />

eine Woche vorher durch einen Aushang an oder<br />

im Haus oder eine Mitteilung an Sie informiert. Gleichzeitig<br />

wird Ihnen mindestens ein Ersatztermin angeboten.<br />

Das Zutrittsrecht gilt, soweit dies zur Ermittlung preislicher<br />

Bemessungsgrundlagen, zur Ablesung der Messeinrichtungen<br />

oder nach Maßgabe von Punkt 11 dieser Allgemeinen<br />

Bestimmungen zur Unterbrechung der Belieferung<br />

erforderlich ist.<br />

5. Wer liest den Zählerstand ab und <strong>wa</strong>s müssen Sie<br />

dabei beachten?<br />

(1) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ist berechtigt, für Ihre Abrechnung die<br />

Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber<br />

erhalten hat.<br />

(2) Ihr Zählerstand wird von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> oder auf<br />

Wunsch der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> von Ihnen selbst abgelesen. Und<br />

z<strong>wa</strong>r dann, wenn es für eine Abrechnung nötig ist, aufgrund<br />

eines Lieferantenwechsels erfolgt oder ein berechtigtes<br />

Interesse der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> an einer Überprüfung der<br />

Ablesung besteht. Wenn es Ihnen nicht zumutbar ist, den<br />

Zählerstand selbst abzulesen, können Sie dieser Selbstablesung<br />

im Einzelfall widersprechen. Ist dieser Widerspruch<br />

berechtigt, wird die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> kein gesondertes<br />

Entgelt für eine eigene Ablesung verlangen.<br />

(3) Wenn der Zutritt zur Messeinrichtung nicht möglich ist,<br />

kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> Ihren Verbrauch auf Grundlage der<br />

letzten Ablesung schätzen. Sind Sie Neukunde, erfolgt die<br />

Schätzung nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden,<br />

unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen<br />

Verhältnisse. Ihr Verbrauch wird auch dann auf die eben<br />

ausgeführte Art geschätzt, wenn Sie eine Selbstablesung<br />

nicht oder aber verspätet vornehmen, obwohl Sie nach<br />

Absatz 2 hierzu verpflichtet sind.<br />

6. Dürfen Sie die Messeinrichtungen überprüfen<br />

lassen? Wer trägt die Kosten?<br />

Sie können jederzeit ein Nachprüfen der Messeinrichtung<br />

durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte<br />

Prüfstelle beim Messstellenbetreiber verlangen. Wenn Sie<br />

den Antrag auf Nachprüfung nicht bei der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />

stellen, müssen Sie die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> mit der Antragstellung<br />

informieren. Die Kosten der Prüfung werden von der e.<strong>wa</strong><br />

<strong>riss</strong> getragen, falls die Abweichung die gesetzlichen<br />

Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Ist dies nicht der<br />

Fall, so tragen Sie die Kosten der Prüfung.<br />

7. Wie werden Berechnungsfehler behandelt?<br />

(1) Ergibt die Nachprüfung der Messeinrichtung ein<br />

Überschreiten der Verkehrsfehlergrenzen oder werden<br />

Fehler an der Ermittlung des Rechnungsbetrags festgestellt,<br />

wird Ihnen der Betrag erstattet, den Sie zu viel<br />

bezahlt haben. Sollte der geleistete Betrag zu niedrig sein,<br />

so müssen Sie nachbezahlen. Ist das Ausmaß des<br />

Fehlers nicht ein<strong>wa</strong>ndfrei festzustellen oder zeigt eine<br />

Messeinrichtung nicht an, ermitteln die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> den<br />

Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung<br />

durch eine Schätzung. Die Schätzung für die Zeit<br />

seit der letzten fehlerfreien Ablesung erfolgt aus dem<br />

Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des<br />

der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums<br />

oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs. Die<br />

tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berück-<br />

sichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht<br />

ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung gilt<br />

Folgendes: Grundlage für die Nachberechnung ist der<br />

vom Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister<br />

ermittelte und Ihnen mitgeteilte korrigierte<br />

Verbrauch.<br />

(2) Ansprüche nach Punkt 7 Absatz 1 beschränken sich<br />

auf den letzten Ablesezeitraum vor Feststellung des<br />

Fehlers. Kann die Auswirkung des Fehlers jedoch über<br />

einen längeren Zeitraum festgestellt werden, sind die<br />

Ansprüche auf längstens 3 Jahre beschränkt.<br />

8. Wie setzen sich die <strong>Gas</strong>preise zusammen? Wann<br />

und wie kommt es zu Preisanpassungen?<br />

(1) Der <strong>Gas</strong>preis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis<br />

zusammen. Er enthält den Energiepreis, die Kosten für<br />

Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten<br />

der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> in Rechnung gestellt werden – das an den<br />

Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt sowie<br />

die Konzessionsabgaben.<br />

(2) Die Preise verstehen sich zuzüglich der Erdgas- und<br />

zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe<br />

(Bruttopreise).<br />

(3) Wird die Belieferung oder die Verteilung von <strong>Gas</strong> nach<br />

<strong>Vertrag</strong>sschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben<br />

belegt, kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> hieraus entstehende Mehrkosten<br />

an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht,<br />

soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres<br />

Entstehens bereits bei <strong>Vertrag</strong>sschluss konkret vorhersehbar<br />

<strong>wa</strong>ren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der<br />

Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf<br />

die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und<br />

Zweck der gesetzlichen Regelung (z.B. nach Kopf oder<br />

nach Verbrauch) dem einzelnen <strong>Vertrag</strong>sverhältnis<br />

zugeordnet werden können. Mit der neuen Steuer oder<br />

Abgabe korrespondierende Kostenentlastungen – z.B. der<br />

Wegfall einer anderen Steuer – sind anzurechnen. Eine<br />

Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden<br />

Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung<br />

spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.<br />

(4) Punkt 8 Absatz 3 gilt entsprechend, falls sich die Höhe<br />

einer nach Punkt 8 Absatz 3 weitergegebenen Steuer<br />

oder Abgabe ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung<br />

ist die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> zu einer Weitergabe verpflichtet.<br />

(5) Punkt 8 Absatz 3 und 4 gelten entsprechend, falls auf<br />

die Belieferung oder die Verteilung von <strong>Gas</strong> nach <strong>Vertrag</strong>sschluss<br />

eine hoheitlich auferlegte, allgemein verbindliche<br />

Belastung (d.h. keine Bußgelder o.ä.) entfällt, soweit<br />

diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach<br />

diesem <strong>Vertrag</strong> geschuldeten Leistungen hat.<br />

(6) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ist berechtigt/verpflichtet bei steigenden/fallenden<br />

oder neuen Steuern, öffentlich-rechtlichen<br />

Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen die in<br />

Rechnung gestellten Preise zu dem Datum hin, zu welchem<br />

die Steuern, Abgaben oder Belastungen in Kraft<br />

treten, entsprechend der Erhöhung/Absenkung zu erhöhen<br />

bzw. zu senken.<br />

(7) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird die auf der Grundlage dieses<br />

<strong>Vertrag</strong>es zu zahlenden Preise – mit Ausnahme der<br />

Änderungen der Erdgas- oder Umsatzsteuer – darüber<br />

hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der<br />

Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich<br />

sind. Eine Erhöhung oder Ermäßigung kommt insbesondere<br />

in Betracht, wenn sich die Kosten für die Beschaffung<br />

von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes<br />

ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen<br />

oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer<br />

veränderten Kostensituation führen (z.B. durch die Einführung<br />

von Netzzugangsentgelten für Einspeisungen). Die<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird bei Ausübung ihres billigen Ermessens<br />

Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen<br />

wie Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen<br />

mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden<br />

wie Kostenerhöhungen. Änderungen der Preise nach<br />

diesem Punkt sind erstmals nach Ablauf der Erstlaufzeit<br />

und nur auf den Zeitpunkt der <strong>Vertrag</strong>sverlängerung<br />

möglich. Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird dem Kunden die Änderungen<br />

mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 2 Monaten in<br />

Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten<br />

Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht,<br />

den <strong>Vertrag</strong> innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der<br />

Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung<br />

schriftlich zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von<br />

der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> in der Mitteilung gesondert hingewiesen.<br />

(8) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums<br />

die verbrauchsabhängigen Brutto-Preise, so wird der für<br />

die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig<br />

berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchssch<strong>wa</strong>nkungen sind<br />

auf der Grundlage der für die jeweilige Kundengruppe<br />

maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen.


9. Was müssen Sie zum Thema Abrechnung, Zahlungsweise,<br />

Abschlagszahlung und zu den Zahlungsbedingungen<br />

wissen?<br />

(1) Ihr <strong>Gas</strong>verbrauch wird jährlich erfasst. Mit diesen<br />

Werten wird die Jahresrechnung erstellt. Bestimmt sich<br />

der zu zahlende Verbrauchspreis pro Kilo<strong>wa</strong>ttstunde auf<br />

Basis einer Zoneneinteilung und ist der Abrechnungszeitraum<br />

kürzer oder länger als 365 Tage, so wird die jeweilige<br />

Zone durch eine rechnerische Ermittlung des Verbrauchs<br />

auf 365 Tage bestimmt. Während des Abrechnungsjahres<br />

kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> Abschlagszahlungen von<br />

Ihnen verlangen. Diese bestimmt die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> nach der<br />

Personenzahl in Ihrem Haushalt, Ihrem Jahresverbrauch<br />

und den allgemeinen Erfahrungswerten nach billigem<br />

Ermessen.<br />

(2) Ändern sich die Brutto-Preise, so können die daraufhin<br />

anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz<br />

der Preisänderung entsprechend angepasst werden.<br />

(3) Rechnungen und Abschlagszahlungen sind zu den<br />

von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> angegebenen Terminen fällig. Frühestens<br />

jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung.<br />

Die Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen<br />

für das Folgejahr werden Ihnen in der Jahresabrechnung<br />

mitgeteilt. Als Zahlungsweise können Sie zwischen Banküberweisung<br />

und Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />

wählen.<br />

(4) Sollte die Jahresabrechnung ergeben, dass Sie zu<br />

hohe Abschläge bezahlt haben, wird Ihnen der Betrag<br />

unverzüglich erstattet oder spätestens mit der nächsten<br />

Abschlagszahlung verrechnet. Ist der <strong>Gas</strong>liefervertrag<br />

beendet, erhalten Sie zuviel gezahlte Abschläge unverzüglich<br />

zurück.<br />

(5) Wenn Sie Einwände gegen Rechnungen oder Abschlagsberechnungen<br />

haben, dürfen Sie die Zahlung nur<br />

dann aufschieben oder verweigern, wenn<br />

a) die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen<br />

Fehlers besteht oder,<br />

b) der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne<br />

ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der<br />

vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum.<br />

Darüber hinaus müssen Sie eine Nachprüfung der<br />

Messeinrichtung verlangt haben, im Rahmen derer die<br />

ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts noch nicht<br />

festgestellt wurde.<br />

(6) Wenn Sie im Zahlungsverzug sind, kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />

Sie erneut zur Zahlung auffordern oder den Betrag durch<br />

einen Beauftragten einziehen lassen. Die Kosten, die<br />

dabei entstehen, kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> für strukturell vergleichbare<br />

Fälle pauschal berechnen. Die Pauschale darf<br />

die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu er<strong>wa</strong>rtenden<br />

Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen weist die<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> die Berechnungsgrundlage der Pauschale nach.<br />

(7) Gegen Ansprüche der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> können Sie nur mit<br />

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen<br />

aufrechnen.<br />

10. Wann müssen Sie mit Vorauszahlungen oder<br />

Sicherheitsleistungen rechnen?<br />

(1) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> kann Vorauszahlungen verlangen, wenn<br />

Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.<br />

Die Vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe Ihrer<br />

aktuellen monatlichen Abschlagszahlung. Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />

wird Ihnen den Beginn, die Höhe und die Gründe der<br />

Vorauszahlungen mitteilen und angeben unter welchen<br />

Voraussetzungen die Vorauszahlungen wieder entfallen<br />

können.<br />

(2) Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann die e.<strong>wa</strong><br />

<strong>riss</strong> beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler<br />

oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme einrichten.<br />

(3) Sollten Sie keine Vorauszahlungen leisten oder dies<br />

nicht können, so kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> Sicherheitsleistungen<br />

von Ihnen verlangen. Deren Höhe bemisst sich nach dem<br />

durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag. Leisten<br />

Sie die Sicherheit in bar, wird sie zum jeweiligen Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 BGB verzinst.<br />

(4) Sind Sie im Zahlungsverzug und kommen nach<br />

erneuter Aufforderung Ihren Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht unverzüglich nach, so kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> Ihre<br />

Sicherheitsleistung verwerten. Darauf werden Sie in der<br />

Zahlungsaufforderung hingewiesen. Kursverluste beim<br />

Verkauf von Wertpapieren gehen zu Ihren Lasten.<br />

(5) Sie erhalten Ihre Sicherheitsleistung zurück, wenn die<br />

Voraussetzungen dafür nicht mehr bestehen.<br />

11. Wann kann die <strong>Gas</strong>lieferung unterbrochen werden?<br />

Wann kommt es zur fristlosen Kündigung?<br />

(1) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ist berechtigt, die Belieferung ohne vorherige<br />

Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen<br />

zu lassen, wenn Sie gegen eine vertragliche Bestimmung<br />

in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandeln<br />

und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch<br />

von <strong>Gas</strong> unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung<br />

der Messeinrichtungen zu verhindern.<br />

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche<br />

vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der Nichterfüllung<br />

einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist<br />

die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> berechtigt, die Belieferung 4 Wochen nach<br />

Ankündigung unterbrechen zu lassen und den zuständigen<br />

Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Belieferung<br />

zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der<br />

Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung<br />

stehen oder Sie darlegen, dass hinreichende<br />

Aussicht besteht, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen.<br />

Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> kann mit der Mahnung zugleich<br />

die Unterbrechung der Belieferung ankündigen, sofern<br />

dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung<br />

steht. Wegen Zahlungsverzugs darf die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />

eine Unterbrechung unter genannten Voraussetzungen<br />

nur durchführen lassen, wenn Sie nach Abzug et<strong>wa</strong>iger<br />

Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens<br />

100 € in Verzug sind. Bei der Berechnung der Höhe<br />

dieses Betrags bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen<br />

außer Betracht, die Sie form- und fristgerecht<br />

sowie schlüssig begründet beanstandet haben. Ferner<br />

bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen<br />

einer Vereinbarung der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> mit Ihnen noch nicht<br />

fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht<br />

rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung resultieren.<br />

(3) Der Beginn der Unterbrechung wird Ihnen 3 Werktage<br />

im Voraus angekündigt.<br />

(4) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> hat die Belieferung unverzüglich wiederherstellen<br />

zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung<br />

entfallen sind und Sie die Kosten der Unterbrechung<br />

und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt<br />

haben. Die Kosten können für strukturell vergleichbare<br />

Fälle pauschal berechnet werden. Die Pauschale darf die<br />

nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu er<strong>wa</strong>rtenden<br />

Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen weist die e.<strong>wa</strong><br />

<strong>riss</strong> die Berechnungsgrundlage der Pauschale nach. Der<br />

Nachweis geringerer Kosten ist Ihnen gestattet.<br />

(5) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ist in den Fällen des Punkt 11 Absatz 1<br />

berechtigt, das <strong>Vertrag</strong>sverhältnis fristlos zu kündigen,<br />

wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der<br />

Belieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen<br />

nach Punkt 11 Absatz 2 ist die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />

zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie 2 Wochen<br />

vorher angekündigt wurde; Punkt 11 Absatz 2 Satz 2 und<br />

3 gilt entsprechend.<br />

12. Was geschieht mit Ihren persönlichen Daten?<br />

Ihre zur Durchführung des <strong>Gas</strong>lieferungsvertrags erforderlichen<br />

personenbezogenen Daten werden von den<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle<br />

nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben,<br />

verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an<br />

Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses<br />

z.B. mit dem Netzbetreiber oder zu<br />

Abrechnungszwecken notwendig ist. Ihre personenbezogenen<br />

Daten nutzt die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> darüber hinaus für<br />

allgemeine Informationen zum <strong>Vertrag</strong>sverhältnis.<br />

13. Wie erfolgen Änderungen der Allgemeinen Bestimmungen?<br />

(1) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ist zu einer Änderung der Allgemeinen<br />

Bestimmungen berechtigt, wenn eine für die <strong>Vertrag</strong>sparteien<br />

unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder<br />

tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt sie keinen<br />

Einfluss hat, oder wenn eine oder mehrere Klauseln<br />

dieser Allgemeinen Bestimmungen durch eine Gesetzesänderung<br />

oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gegen die<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> unwirksam geworden sind oder ein sonstiges<br />

rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam zu werden<br />

drohen und diese Veränderung zu einer nicht unbedeutenden<br />

Störung der von den Parteien bei <strong>Vertrag</strong>sschluss<br />

zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im<br />

Hinblick auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung<br />

– führt, welche nicht durch die Anwendung einer<br />

gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann.<br />

Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen<br />

Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung<br />

notwendig ist. Durch die geänderten Bestimmungen<br />

darf der <strong>Vertrag</strong>spartner der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> gegenüber denjenigen<br />

Regelungen, die sie ersetzen, nicht wesentlich<br />

benachteiligt werden.<br />

(2) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird Sie auf eine Änderung der Allgemeinen<br />

Bestimmungen in Textform rechtzeitig hinweisen.<br />

Die Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie ihr nicht<br />

binnen 2 Wochen in Textform widersprechen. Die geänderte<br />

Fassung der Allgemeinen Bestimmungen wird dann<br />

Bestandteil der weiteren <strong>Vertrag</strong>sbeziehung. Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />

wird Sie bei der Bekanntgabe der Änderung auf diese<br />

Folgen besonders hinweisen. Die Frist ist ge<strong>wa</strong>hrt, wenn<br />

der Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe<br />

abgesandt worden ist.<br />

14. Haben Sie die Zusatzoption <strong>Gas</strong> natur 10 gewählt,<br />

gelten die nachstehenden besonderen Bedingungen<br />

zum <strong>Gas</strong>lieferungsvertrag der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co.<br />

KG.<br />

(1) Bioerdgas wird in Deutschland vorwiegend aus Energiepflanzen<br />

(nach<strong>wa</strong>chsende Rohstoffe) gewonnen. Nach<br />

entsprechender Aufbereitung hat es die gleichen Eigenschaften<br />

wie Erdgas, so dass eine Umstellung der <strong>Gas</strong>-<br />

Heizung oder Zusatzinvestitionen nicht erforderlich sind.<br />

(2) Bei Aus<strong>wa</strong>hl des Produktes beziehen Sie 10% Ihres<br />

Energiebedarfs als Bioerdgas aus erneuerbaren Energiequellen.<br />

Dieses wird für Sie im Abrechnungszeitraum in<br />

das Erdgasnetz eingespeist. Die restliche von Ihnen<br />

benötigte Energiemenge wird aus herkömmlichen Erdgasquellen<br />

geliefert.<br />

(3) Die Einspeisung des Bioerdgases erfolgt unabhängig<br />

von Ihrem tatsächlichen Verbrauch.<br />

(4) Ansprüche auf Erdgassteuerrückerstattung sind<br />

bereits im Preis berücksichtigt.<br />

(5) Die Zusatzvereinbarung erlischt automatisch zum<br />

Ende der Laufzeit des Sonderabkommens e.<strong>wa</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong>.<br />

15. Fragen oder Beschwerden<br />

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer<br />

Energielieferung können an unseren Verbraucherservice<br />

per Post (e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG, Freiburger Str. 6,<br />

88400 Biberach), telefonisch (Telefonnummer 0800 9999<br />

804) oder per E-Mail (energieabrechnung@e<strong>wa</strong>-<strong>riss</strong>.de)<br />

gerichtet werden.<br />

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt<br />

Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte<br />

als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren<br />

für die Bereiche Elektrizität und <strong>Gas</strong> zur Verfügung und ist<br />

unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:<br />

Bundesnetzagentur für Elektrizität, <strong>Gas</strong>, Telekommunikation,<br />

Post, Eisenbahnen Verbraucherservice<br />

Postfach 8001<br />

53105 Bonn<br />

Tel.: 030 / 22480-500<br />

Fax: 030 / 22480-323<br />

Internet: www.bundesnetzagentur.de<br />

Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren<br />

bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt<br />

werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice<br />

unseres Unternehmens angerufen wurde und<br />

keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden<br />

wurde.<br />

Schlichtungsstelle Energie e.V.<br />

Friedrichstraße 133<br />

10117 Berlin<br />

Tel.: 030 / 27 57 240 – 0<br />

Fax: 030 / 27 57 240 - 69<br />

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de<br />

Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de<br />

16. Belehrung über das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen<br />

Sie können Ihre <strong>Vertrag</strong>serklärung innerhalb von 14<br />

Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.<br />

Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />

nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch<br />

nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der<br />

wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht<br />

vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht<br />

vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß<br />

Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht<br />

vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1<br />

S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 34 EGBGB. Zur Wahrung<br />

der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />

des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG, Freiburger Str. 6,<br />

88400 Biberach, Telefax: 07351 / 3000-370, E-Mail:<br />

Vertrieb@e<strong>wa</strong>-<strong>riss</strong>.de<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits<br />

empfangenen Leistungen zurückzugewähren<br />

und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.<br />

Können Sie uns die empfangenen Leistungen<br />

sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder<br />

teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand<br />

zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns<br />

insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur<br />

Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30<br />

Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der<br />

Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit<br />

deren Empfang.<br />

- Ende der Widerrufsbelehrung –

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