Vertrag e.wa Gas fix März `14 b - e.wa riss
Vertrag e.wa Gas fix März `14 b - e.wa riss
Vertrag e.wa Gas fix März `14 b - e.wa riss
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ORIGINAL bitte an e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> senden<br />
Erdgaslieferungsvertrag<br />
Sonderabkommen e.<strong>wa</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong> <strong>März</strong> ’14 b<br />
(GT*_FIX2B, Kundennummer )<br />
Ja, ich beauftrage die<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG (e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>),<br />
Freiburger Straße 6, 88400 Biberach,<br />
mit der ausschließlichen Belieferung meiner Anlage mit Erdgas.<br />
Auftraggeber<br />
Verbrauchsstelle<br />
<strong>Vertrag</strong>sbeginn und -dauer<br />
Der Erdgaslieferungsvertrag ist abgeschlossen, wenn die<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> die Annahme des Auftrags schriftlich bestätigt<br />
(<strong>Vertrag</strong>sbestätigung). Der <strong>Vertrag</strong> hat eine Erstlaufzeit bis<br />
31. <strong>März</strong> 2014.<br />
Preise<br />
Preise für den Jahresverbrauch in Kilo<strong>wa</strong>ttstunden:<br />
Jahresverbrauch<br />
Grundpreis<br />
Euro/Monat brutto (netto)<br />
Verbrauchspreis<br />
Cent/kWh brutto (netto)*<br />
bis 1.000 kWh 7,14 (6,00) 9,58 (7,50)<br />
ab 1.001 kWh 9,52 (8,00) 6,72 (5,10)<br />
ab 12.001 kWh 13,09 (11,00) 6,37 (4,80)<br />
ab 50.001 kWh 18,05 (15,17) 6,25 (4,70)<br />
ab 300.001 kWh 47,80 (40,17) 6,13 (4,60)<br />
Zuschlag auf Grundpreis ab 60 kW Nennwärmeleistung: 0,60 € je kW<br />
* Netto zuzüglich Energiesteuer von z. Z. 0,55 Ct/kWh.<br />
Die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer (derzeit 19 %) sind gerundet.<br />
An dieses Angebot hält sich die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> bis zum 31. Mai 2013<br />
gebunden.<br />
Zur Preisanpassung während oder nach Ablauf der Erstlaufzeit<br />
vergleichen Sie bitte Punkt 8 der beigefügten Allgemeinen Bestimmungen.<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Sonderabkommens<br />
bedürfen der Schriftform. Die beigefügten Allgemeinen<br />
Bestimmungen vom 1. November 2011 und die ergänzenden<br />
Bestimmungen der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>, in Ihrer jeweils gültigen Fassung,<br />
sind wesentlicher Bestandteil dieses <strong>Vertrag</strong>es und werden mit<br />
meiner Unterschrift anerkannt. Rabatte und Boni werden<br />
frühestens ab einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten gewährt.<br />
Sonstiges<br />
Für die genannte Zählernummer ersetzt dieser Erdgaslieferungsvertrag<br />
den bestehenden Erdgaslieferungsvertrag mit der<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>.<br />
Ich beauftrage die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> (oder einen von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />
Beauftragten) die vertragsgegenständliche(n) Messstelle(n) zu<br />
betreiben (Messstellenbetrieb) und die Messung durchzuführen<br />
(Messdienstleistung).<br />
Zählerstandsermittlung<br />
Mit Beginn des Belieferungsvertrages wird für die Rechnungsstellung<br />
der jeweilige Zählerstand benötigt. Zu diesem<br />
Zweck wird die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> meinen Zählerstand unter<br />
Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchssch<strong>wa</strong>nkungen<br />
rechnerisch ermitteln.<br />
Selbstverständlich habe ich auch die Möglichkeit meinen<br />
aktuellen Zählerstand selbst abzulesen und der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />
mitzuteilen.<br />
Mein Zählerstand beträgt heute am: ____.____.________<br />
Zählernummer:<br />
|_|_|_|_|_|_|_|,|_|_|_|<br />
Biberach, den<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG<br />
Carlo Urbano, Geschäftsführer<br />
Einzugsermächtigung wurde bereits erteilt<br />
Hiermit ermächtige ich die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG, die von mir<br />
zu zahlenden Beträge aus Abschlags- und Verbrauchsabrechnungen<br />
bis auf meinen schriftlichen Widerruf von meinem<br />
Bank- bzw. Girokonto abzubuchen.<br />
Kontonummer Bankleitzahl<br />
Geldinstitut Sitz/Ort<br />
Name des Kontoinhabers (falls abweichend)<br />
Umweltbeitrag <strong>Gas</strong> natur 10<br />
Ja, ich entscheide mich für <strong>Gas</strong> natur 10<br />
Bei Aus<strong>wa</strong>hl dieser Zusatzoption liefert die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> 10 % des<br />
Energiebedarfs als Bioerdgas. Daraus ergibt sich ein Zuschlag<br />
von 0,60 Ct/kWh brutto zum oben angegebenen Verbrauchspreis<br />
bezogen auf Ihren gesamten Energiebedarf. Die Zusatzoption<br />
endet mit Ablauf des vorliegenden Sonderabkommens.<br />
Einverständniserklärung<br />
Ich möchte in Zukunft über die neuen Tarife und Produkte der<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> postalisch informiert werden.<br />
Ja, ich bin einverstanden, dass die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> mich zu<br />
Aktionsangeboten anruft oder per E-Mail informiert und meine<br />
Daten für Werbezwecke und Marktforschung verwendet. Ich kann<br />
die Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.<br />
Ort, Datum, Rechtsverbindliche Unterschrift<br />
Telefonnummer für Rückfragen<br />
Geburtsdatum
KOPIE zum Verbleib beim Kunden<br />
Erdgaslieferungsvertrag<br />
Sonderabkommen e.<strong>wa</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong> <strong>März</strong> ’14 b<br />
(GT*_FIX2B, Kundennummer )<br />
Ja, ich beauftrage die<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG (e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>),<br />
Freiburger Straße 6, 88400 Biberach,<br />
mit der ausschließlichen Belieferung meiner Anlage mit Erdgas.<br />
Auftraggeber<br />
Verbrauchsstelle<br />
<strong>Vertrag</strong>sbeginn und -dauer<br />
Der Erdgaslieferungsvertrag ist abgeschlossen, wenn die<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> die Annahme des Auftrags schriftlich bestätigt<br />
(<strong>Vertrag</strong>sbestätigung). Der <strong>Vertrag</strong> hat eine Erstlaufzeit bis<br />
31. <strong>März</strong> 2014.<br />
Preise<br />
Preise für den Jahresverbrauch in Kilo<strong>wa</strong>ttstunden:<br />
Jahresverbrauch<br />
Grundpreis<br />
Euro/Monat brutto (netto)<br />
Verbrauchspreis<br />
Cent/kWh brutto (netto)*<br />
bis 1.000 kWh 7,14 (6,00) 9,58 (7,50)<br />
ab 1.001 kWh 9,52 (8,00) 6,72 (5,10)<br />
ab 12.001 kWh 13,09 (11,00) 6,37 (4,80)<br />
ab 50.001 kWh 18,05 (15,17) 6,25 (4,70)<br />
ab 300.001 kWh 47,80 (40,17) 6,13 (4,60)<br />
Zuschlag auf Grundpreis ab 60 kW Nennwärmeleistung: 0,60 € je kW<br />
* Netto zuzüglich Energiesteuer von z. Z. 0,55 Ct/kWh.<br />
Die Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer (derzeit 19 %) sind gerundet.<br />
An dieses Angebot hält sich die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> bis zum 31. Mai 2013<br />
gebunden.<br />
Zur Preisanpassung während oder nach Ablauf der Erstlaufzeit<br />
vergleichen Sie bitte Punkt 8 der beigefügten Allgemeinen Bestimmungen.<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Sonderabkommens<br />
bedürfen der Schriftform. Die beigefügten Allgemeinen<br />
Bestimmungen vom 1. November 2011 und die ergänzenden<br />
Bestimmungen der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>, in Ihrer jeweils gültigen Fassung,<br />
sind wesentlicher Bestandteil dieses <strong>Vertrag</strong>es und werden mit<br />
meiner Unterschrift anerkannt. Rabatte und Boni werden<br />
frühestens ab einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten gewährt.<br />
Sonstiges<br />
Für die genannte Zählernummer ersetzt dieser Erdgaslieferungsvertrag<br />
den bestehenden Erdgaslieferungsvertrag mit der<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>.<br />
Ich beauftrage die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> (oder einen von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />
Beauftragten) die vertragsgegenständliche(n) Messstelle(n) zu<br />
betreiben (Messstellenbetrieb) und die Messung durchzuführen<br />
(Messdienstleistung).<br />
Zählerstandsermittlung<br />
Mit Beginn des Belieferungsvertrages wird für die Rechnungsstellung<br />
der jeweilige Zählerstand benötigt. Zu diesem<br />
Zweck wird die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> meinen Zählerstand unter<br />
Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchssch<strong>wa</strong>nkungen<br />
rechnerisch ermitteln.<br />
Selbstverständlich habe ich auch die Möglichkeit meinen<br />
aktuellen Zählerstand selbst abzulesen und der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />
mitzuteilen.<br />
Mein Zählerstand beträgt heute am: ____.____.________<br />
Zählernummer:<br />
|_|_|_|_|_|_|_|,|_|_|_|<br />
Biberach, den<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG<br />
Carlo Urbano, Geschäftsführer<br />
Einzugsermächtigung wurde bereits erteilt<br />
Hiermit ermächtige ich die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG, die von mir<br />
zu zahlenden Beträge aus Abschlags- und Verbrauchsabrechnungen<br />
bis auf meinen schriftlichen Widerruf von meinem<br />
Bank- bzw. Girokonto abzubuchen.<br />
Kontonummer Bankleitzahl<br />
Geldinstitut Sitz/Ort<br />
Name des Kontoinhabers (falls abweichend)<br />
Umweltbeitrag <strong>Gas</strong> natur 10<br />
Ja, ich entscheide mich für <strong>Gas</strong> natur 10<br />
Bei Aus<strong>wa</strong>hl dieser Zusatzoption liefert die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> 10 % des<br />
Energiebedarfs als Bioerdgas. Daraus ergibt sich ein Zuschlag<br />
von 0,60 Ct/kWh brutto zum oben angegebenen Verbrauchspreis<br />
bezogen auf Ihren gesamten Energiebedarf. Die Zusatzoption<br />
endet mit Ablauf des vorliegenden Sonderabkommens.<br />
Einverständniserklärung<br />
Ich möchte in Zukunft über die neuen Tarife und Produkte der<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> postalisch informiert werden.<br />
Ja, ich bin einverstanden, dass die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> mich zu<br />
Aktionsangeboten anruft oder per E-Mail informiert und meine<br />
Daten für Werbezwecke und Marktforschung verwendet. Ich kann<br />
die Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.<br />
Ort, Datum, Rechtsverbindliche Unterschrift<br />
Telefonnummer für Rückfragen<br />
Geburtsdatum
Allgemeine Bestimmungen – e.<strong>wa</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong><br />
für die Lieferung von <strong>Gas</strong> an Kunden der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG, nachfolgend e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> genannt<br />
Stand: 1. November 2011<br />
1. Wie verhält es sich mit der Laufzeit Ihres <strong>Vertrag</strong>s?<br />
Was müssen Sie im Falle eines Umzugs beachten?<br />
(1) Nach Ende der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert<br />
sich Ihr <strong>Gas</strong>liefervertrag jeweils um 12 Monate, wenn<br />
weder Sie, noch die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> vom Kündigungsrecht<br />
Gebrauch machen. Sowohl Sie, als auch die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>,<br />
können mindestens 2 Monate vor Ende der Laufzeit in<br />
Textform (also z.B. per Brief, Fax oder E-mail) kündigen.<br />
Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> stellt ausdrücklich klar, dass im Fall einer<br />
Kündigung des <strong>Vertrag</strong>s, insbesondere wegen eines<br />
Wechsels des Lieferanten, von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> keine gesonderten<br />
Entgelte verlangt werden.<br />
(2) Wenn Sie umziehen, können sowohl Sie, als auch die<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>, den <strong>Gas</strong>liefervertrag jederzeit mit zweiwöchiger<br />
Frist zum Monatsende, frühestens jedoch zum Datum<br />
Ihres Auszugs, kündigen. Eine Übertragung dieses<br />
<strong>Gas</strong>liefervertrages auf die neue Abnahmestelle ist nicht<br />
möglich.<br />
2. Wie und in welchem Umfang liefert die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>?<br />
Für welche Zwecke dürfen Sie das <strong>Gas</strong> verwenden?<br />
Was gilt bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten<br />
in der <strong>Gas</strong>versorgung? Wie ist die Haftung geregelt?<br />
(1) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> schließt die Verträge, die für die Durchführung<br />
der <strong>Gas</strong>lieferung erforderlich sind, mit dem<br />
Netzbetreiber ab (Netznutzung, Messung, Abrechnung<br />
etc.). Dazu wird die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> mit <strong>Vertrag</strong>sschluss von<br />
Ihnen beauftragt. Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ergreift die ihr möglichen<br />
Maßnahmen, um Ihnen am Ende des von Ihnen genutzten<br />
Netzanschlusses <strong>Gas</strong> zu den jeweiligen Preisen und<br />
Bedingungen des <strong>Gas</strong>liefervertrags zu liefern. Ihre Berechtigung<br />
zur Nutzung des Netzanschlusses richtet sich<br />
nach der Niederdruckanschlussverordnung (BGBl I 2006,<br />
S. 2477, 2485).<br />
(2) Welche <strong>Gas</strong>art Ihnen geliefert wird, ergibt sich aus der<br />
<strong>Gas</strong>art des jeweiligen <strong>Gas</strong>versorgungsnetzes der allgemeinen<br />
Versorgung, an das die Anlage, über die Sie <strong>Gas</strong><br />
entnehmen, angeschlossen ist. Der Brennwert, mit der<br />
sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen<br />
ergebenden Sch<strong>wa</strong>nkungsbreite sowie der für ihre Belieferung<br />
maßgebende Ruhedruck des <strong>Gas</strong>es ergeben sich<br />
aus den ergänzenden Bestimmungen des Netzbetreibers<br />
zu den allgemeinen Netzanschlussbedingungen der<br />
Anlage, über die Sie <strong>Gas</strong> entnehmen.<br />
(3) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird Ihren gesamten leitungsgebundenen<br />
<strong>Gas</strong>bedarf im Rahmen des mit Ihnen geschlossenen<br />
<strong>Gas</strong>liefervertrags decken und Ihnen im vertraglich vorgesehenen<br />
Umfang jederzeit <strong>Gas</strong> zur Verfügung stellen. Von<br />
dieser Pflicht ist die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> jedoch befreit,<br />
a) soweit im <strong>Gas</strong>liefervertrag eine zeitliche Beschränkung<br />
der <strong>Gas</strong>lieferung festgelegt ist,<br />
b) soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss<br />
und die Nutzung des Anschlusses nach § 17 oder<br />
§ 24 Absatz 1, 2 und 5 der Niederdruckanschlussverordnung<br />
unterbrochen hat oder<br />
c) soweit und solange die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> an der Erzeugung,<br />
dem Bezug oder der Lieferung des <strong>Gas</strong>es entweder durch<br />
höhere Ge<strong>wa</strong>lt oder durch sonstige Umstände, deren<br />
Beseitigung der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> nicht möglich ist oder wirtschaftlich<br />
nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Bei der<br />
Beurteilung der Zumutbarkeit findet § 36 Absatz 1, Satz 2<br />
des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechende Anwendung.<br />
(4) a) Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung<br />
oder bei Unregelmäßigkeiten in der <strong>Gas</strong>versorgung sind,<br />
soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes<br />
einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber<br />
dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV).<br />
b) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung<br />
zusammenhängenden Tatsachen<br />
Auskunft geben, wenn sie ihr bekannt sind oder von ihr in<br />
zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der<br />
Kunde dies wünscht.<br />
c) In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der<br />
Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen<br />
für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen,<br />
soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei<br />
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung<br />
wesentlicher <strong>Vertrag</strong>spflichten, d. h. solcher Pflichten,<br />
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des<br />
<strong>Vertrag</strong>es überhaupt erst ermöglicht und auf deren<br />
Einhaltung der <strong>Vertrag</strong>spartner regelmäßig vertrauen darf<br />
(sog. Kardinalpflichten).<br />
d) Im Falle einer Verletzung wesentlicher <strong>Vertrag</strong>spflichten,<br />
welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />
beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den<br />
die haftende Partei bei Abschluss des <strong>Vertrag</strong>es als<br />
mögliche Folge der <strong>Vertrag</strong>sverletzung vorausgesehen<br />
hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sich<br />
kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.<br />
e) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes<br />
bleiben unberührt.<br />
(5) Wenn Ihre maximale stündliche Ausspeiseleistung<br />
mehr als 500 kW und Ihre maximale jährliche Entnahme<br />
mehr als 1,5 Millionen kWh beträgt, können sowohl Sie,<br />
als auch die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> in Textform verlangen, dass über<br />
eine Anpassung Ihres <strong>Vertrag</strong>s verhandelt wird. Sollten<br />
wir uns über diese Anpassung nicht innerhalb eines<br />
Monats einigen können, kann derjenige, der die Anpassung<br />
verlangt hat, den <strong>Vertrag</strong> mit einer Frist von einem<br />
Monat zum Monatsende kündigen.<br />
(6) Das von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> gelieferte <strong>Gas</strong> wird nur für die<br />
Zwecke Ihres eigenen Letztverbrauchs zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
3. In welchem Umfang beziehen Sie Ihr <strong>Gas</strong> bei der<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>? Was müssen Sie beachten, wenn Sie selbst<br />
<strong>Gas</strong> erzeugen?<br />
Sie beziehen von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> Ihren gesamten leitungsgebundenen<br />
<strong>Gas</strong>bedarf. Davon ausgenommen sind<br />
Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen.<br />
4. Wem müssen Sie Zutritt gestatten, damit Ihre<br />
Anlage geprüft werden kann?<br />
Sie sind verpflichtet, den mit einem Ausweis versehenen<br />
Beauftragten der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong>, des Netzbetreibers oder des<br />
Messstellenbetreibers Zutritt zu Ihrem Grundstück und<br />
Ihren Räumen zu ermöglichen. Dabei werden Sie mindestens<br />
eine Woche vorher durch einen Aushang an oder<br />
im Haus oder eine Mitteilung an Sie informiert. Gleichzeitig<br />
wird Ihnen mindestens ein Ersatztermin angeboten.<br />
Das Zutrittsrecht gilt, soweit dies zur Ermittlung preislicher<br />
Bemessungsgrundlagen, zur Ablesung der Messeinrichtungen<br />
oder nach Maßgabe von Punkt 11 dieser Allgemeinen<br />
Bestimmungen zur Unterbrechung der Belieferung<br />
erforderlich ist.<br />
5. Wer liest den Zählerstand ab und <strong>wa</strong>s müssen Sie<br />
dabei beachten?<br />
(1) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ist berechtigt, für Ihre Abrechnung die<br />
Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber<br />
erhalten hat.<br />
(2) Ihr Zählerstand wird von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> oder auf<br />
Wunsch der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> von Ihnen selbst abgelesen. Und<br />
z<strong>wa</strong>r dann, wenn es für eine Abrechnung nötig ist, aufgrund<br />
eines Lieferantenwechsels erfolgt oder ein berechtigtes<br />
Interesse der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> an einer Überprüfung der<br />
Ablesung besteht. Wenn es Ihnen nicht zumutbar ist, den<br />
Zählerstand selbst abzulesen, können Sie dieser Selbstablesung<br />
im Einzelfall widersprechen. Ist dieser Widerspruch<br />
berechtigt, wird die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> kein gesondertes<br />
Entgelt für eine eigene Ablesung verlangen.<br />
(3) Wenn der Zutritt zur Messeinrichtung nicht möglich ist,<br />
kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> Ihren Verbrauch auf Grundlage der<br />
letzten Ablesung schätzen. Sind Sie Neukunde, erfolgt die<br />
Schätzung nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden,<br />
unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen<br />
Verhältnisse. Ihr Verbrauch wird auch dann auf die eben<br />
ausgeführte Art geschätzt, wenn Sie eine Selbstablesung<br />
nicht oder aber verspätet vornehmen, obwohl Sie nach<br />
Absatz 2 hierzu verpflichtet sind.<br />
6. Dürfen Sie die Messeinrichtungen überprüfen<br />
lassen? Wer trägt die Kosten?<br />
Sie können jederzeit ein Nachprüfen der Messeinrichtung<br />
durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte<br />
Prüfstelle beim Messstellenbetreiber verlangen. Wenn Sie<br />
den Antrag auf Nachprüfung nicht bei der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />
stellen, müssen Sie die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> mit der Antragstellung<br />
informieren. Die Kosten der Prüfung werden von der e.<strong>wa</strong><br />
<strong>riss</strong> getragen, falls die Abweichung die gesetzlichen<br />
Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Ist dies nicht der<br />
Fall, so tragen Sie die Kosten der Prüfung.<br />
7. Wie werden Berechnungsfehler behandelt?<br />
(1) Ergibt die Nachprüfung der Messeinrichtung ein<br />
Überschreiten der Verkehrsfehlergrenzen oder werden<br />
Fehler an der Ermittlung des Rechnungsbetrags festgestellt,<br />
wird Ihnen der Betrag erstattet, den Sie zu viel<br />
bezahlt haben. Sollte der geleistete Betrag zu niedrig sein,<br />
so müssen Sie nachbezahlen. Ist das Ausmaß des<br />
Fehlers nicht ein<strong>wa</strong>ndfrei festzustellen oder zeigt eine<br />
Messeinrichtung nicht an, ermitteln die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> den<br />
Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung<br />
durch eine Schätzung. Die Schätzung für die Zeit<br />
seit der letzten fehlerfreien Ablesung erfolgt aus dem<br />
Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des<br />
der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums<br />
oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs. Die<br />
tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berück-<br />
sichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht<br />
ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung gilt<br />
Folgendes: Grundlage für die Nachberechnung ist der<br />
vom Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister<br />
ermittelte und Ihnen mitgeteilte korrigierte<br />
Verbrauch.<br />
(2) Ansprüche nach Punkt 7 Absatz 1 beschränken sich<br />
auf den letzten Ablesezeitraum vor Feststellung des<br />
Fehlers. Kann die Auswirkung des Fehlers jedoch über<br />
einen längeren Zeitraum festgestellt werden, sind die<br />
Ansprüche auf längstens 3 Jahre beschränkt.<br />
8. Wie setzen sich die <strong>Gas</strong>preise zusammen? Wann<br />
und wie kommt es zu Preisanpassungen?<br />
(1) Der <strong>Gas</strong>preis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis<br />
zusammen. Er enthält den Energiepreis, die Kosten für<br />
Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten<br />
der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> in Rechnung gestellt werden – das an den<br />
Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt sowie<br />
die Konzessionsabgaben.<br />
(2) Die Preise verstehen sich zuzüglich der Erdgas- und<br />
zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe<br />
(Bruttopreise).<br />
(3) Wird die Belieferung oder die Verteilung von <strong>Gas</strong> nach<br />
<strong>Vertrag</strong>sschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben<br />
belegt, kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> hieraus entstehende Mehrkosten<br />
an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht,<br />
soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres<br />
Entstehens bereits bei <strong>Vertrag</strong>sschluss konkret vorhersehbar<br />
<strong>wa</strong>ren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der<br />
Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf<br />
die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und<br />
Zweck der gesetzlichen Regelung (z.B. nach Kopf oder<br />
nach Verbrauch) dem einzelnen <strong>Vertrag</strong>sverhältnis<br />
zugeordnet werden können. Mit der neuen Steuer oder<br />
Abgabe korrespondierende Kostenentlastungen – z.B. der<br />
Wegfall einer anderen Steuer – sind anzurechnen. Eine<br />
Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden<br />
Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung<br />
spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.<br />
(4) Punkt 8 Absatz 3 gilt entsprechend, falls sich die Höhe<br />
einer nach Punkt 8 Absatz 3 weitergegebenen Steuer<br />
oder Abgabe ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung<br />
ist die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> zu einer Weitergabe verpflichtet.<br />
(5) Punkt 8 Absatz 3 und 4 gelten entsprechend, falls auf<br />
die Belieferung oder die Verteilung von <strong>Gas</strong> nach <strong>Vertrag</strong>sschluss<br />
eine hoheitlich auferlegte, allgemein verbindliche<br />
Belastung (d.h. keine Bußgelder o.ä.) entfällt, soweit<br />
diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach<br />
diesem <strong>Vertrag</strong> geschuldeten Leistungen hat.<br />
(6) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ist berechtigt/verpflichtet bei steigenden/fallenden<br />
oder neuen Steuern, öffentlich-rechtlichen<br />
Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen die in<br />
Rechnung gestellten Preise zu dem Datum hin, zu welchem<br />
die Steuern, Abgaben oder Belastungen in Kraft<br />
treten, entsprechend der Erhöhung/Absenkung zu erhöhen<br />
bzw. zu senken.<br />
(7) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird die auf der Grundlage dieses<br />
<strong>Vertrag</strong>es zu zahlenden Preise – mit Ausnahme der<br />
Änderungen der Erdgas- oder Umsatzsteuer – darüber<br />
hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der<br />
Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich<br />
sind. Eine Erhöhung oder Ermäßigung kommt insbesondere<br />
in Betracht, wenn sich die Kosten für die Beschaffung<br />
von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes<br />
ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen<br />
oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer<br />
veränderten Kostensituation führen (z.B. durch die Einführung<br />
von Netzzugangsentgelten für Einspeisungen). Die<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird bei Ausübung ihres billigen Ermessens<br />
Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen<br />
wie Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen<br />
mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden<br />
wie Kostenerhöhungen. Änderungen der Preise nach<br />
diesem Punkt sind erstmals nach Ablauf der Erstlaufzeit<br />
und nur auf den Zeitpunkt der <strong>Vertrag</strong>sverlängerung<br />
möglich. Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird dem Kunden die Änderungen<br />
mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 2 Monaten in<br />
Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten<br />
Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht,<br />
den <strong>Vertrag</strong> innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der<br />
Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung<br />
schriftlich zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von<br />
der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> in der Mitteilung gesondert hingewiesen.<br />
(8) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums<br />
die verbrauchsabhängigen Brutto-Preise, so wird der für<br />
die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig<br />
berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchssch<strong>wa</strong>nkungen sind<br />
auf der Grundlage der für die jeweilige Kundengruppe<br />
maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen.
9. Was müssen Sie zum Thema Abrechnung, Zahlungsweise,<br />
Abschlagszahlung und zu den Zahlungsbedingungen<br />
wissen?<br />
(1) Ihr <strong>Gas</strong>verbrauch wird jährlich erfasst. Mit diesen<br />
Werten wird die Jahresrechnung erstellt. Bestimmt sich<br />
der zu zahlende Verbrauchspreis pro Kilo<strong>wa</strong>ttstunde auf<br />
Basis einer Zoneneinteilung und ist der Abrechnungszeitraum<br />
kürzer oder länger als 365 Tage, so wird die jeweilige<br />
Zone durch eine rechnerische Ermittlung des Verbrauchs<br />
auf 365 Tage bestimmt. Während des Abrechnungsjahres<br />
kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> Abschlagszahlungen von<br />
Ihnen verlangen. Diese bestimmt die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> nach der<br />
Personenzahl in Ihrem Haushalt, Ihrem Jahresverbrauch<br />
und den allgemeinen Erfahrungswerten nach billigem<br />
Ermessen.<br />
(2) Ändern sich die Brutto-Preise, so können die daraufhin<br />
anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz<br />
der Preisänderung entsprechend angepasst werden.<br />
(3) Rechnungen und Abschlagszahlungen sind zu den<br />
von der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> angegebenen Terminen fällig. Frühestens<br />
jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung.<br />
Die Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen<br />
für das Folgejahr werden Ihnen in der Jahresabrechnung<br />
mitgeteilt. Als Zahlungsweise können Sie zwischen Banküberweisung<br />
und Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />
wählen.<br />
(4) Sollte die Jahresabrechnung ergeben, dass Sie zu<br />
hohe Abschläge bezahlt haben, wird Ihnen der Betrag<br />
unverzüglich erstattet oder spätestens mit der nächsten<br />
Abschlagszahlung verrechnet. Ist der <strong>Gas</strong>liefervertrag<br />
beendet, erhalten Sie zuviel gezahlte Abschläge unverzüglich<br />
zurück.<br />
(5) Wenn Sie Einwände gegen Rechnungen oder Abschlagsberechnungen<br />
haben, dürfen Sie die Zahlung nur<br />
dann aufschieben oder verweigern, wenn<br />
a) die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen<br />
Fehlers besteht oder,<br />
b) der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne<br />
ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der<br />
vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum.<br />
Darüber hinaus müssen Sie eine Nachprüfung der<br />
Messeinrichtung verlangt haben, im Rahmen derer die<br />
ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts noch nicht<br />
festgestellt wurde.<br />
(6) Wenn Sie im Zahlungsverzug sind, kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />
Sie erneut zur Zahlung auffordern oder den Betrag durch<br />
einen Beauftragten einziehen lassen. Die Kosten, die<br />
dabei entstehen, kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> für strukturell vergleichbare<br />
Fälle pauschal berechnen. Die Pauschale darf<br />
die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu er<strong>wa</strong>rtenden<br />
Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen weist die<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> die Berechnungsgrundlage der Pauschale nach.<br />
(7) Gegen Ansprüche der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> können Sie nur mit<br />
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen<br />
aufrechnen.<br />
10. Wann müssen Sie mit Vorauszahlungen oder<br />
Sicherheitsleistungen rechnen?<br />
(1) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> kann Vorauszahlungen verlangen, wenn<br />
Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen<br />
nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.<br />
Die Vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe Ihrer<br />
aktuellen monatlichen Abschlagszahlung. Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />
wird Ihnen den Beginn, die Höhe und die Gründe der<br />
Vorauszahlungen mitteilen und angeben unter welchen<br />
Voraussetzungen die Vorauszahlungen wieder entfallen<br />
können.<br />
(2) Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann die e.<strong>wa</strong><br />
<strong>riss</strong> beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler<br />
oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme einrichten.<br />
(3) Sollten Sie keine Vorauszahlungen leisten oder dies<br />
nicht können, so kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> Sicherheitsleistungen<br />
von Ihnen verlangen. Deren Höhe bemisst sich nach dem<br />
durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag. Leisten<br />
Sie die Sicherheit in bar, wird sie zum jeweiligen Basiszinssatz<br />
gemäß § 247 BGB verzinst.<br />
(4) Sind Sie im Zahlungsverzug und kommen nach<br />
erneuter Aufforderung Ihren Zahlungsverpflichtungen<br />
nicht unverzüglich nach, so kann die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> Ihre<br />
Sicherheitsleistung verwerten. Darauf werden Sie in der<br />
Zahlungsaufforderung hingewiesen. Kursverluste beim<br />
Verkauf von Wertpapieren gehen zu Ihren Lasten.<br />
(5) Sie erhalten Ihre Sicherheitsleistung zurück, wenn die<br />
Voraussetzungen dafür nicht mehr bestehen.<br />
11. Wann kann die <strong>Gas</strong>lieferung unterbrochen werden?<br />
Wann kommt es zur fristlosen Kündigung?<br />
(1) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ist berechtigt, die Belieferung ohne vorherige<br />
Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen<br />
zu lassen, wenn Sie gegen eine vertragliche Bestimmung<br />
in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandeln<br />
und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch<br />
von <strong>Gas</strong> unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung<br />
der Messeinrichtungen zu verhindern.<br />
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche<br />
vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der Nichterfüllung<br />
einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist<br />
die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> berechtigt, die Belieferung 4 Wochen nach<br />
Ankündigung unterbrechen zu lassen und den zuständigen<br />
Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Belieferung<br />
zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der<br />
Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung<br />
stehen oder Sie darlegen, dass hinreichende<br />
Aussicht besteht, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen.<br />
Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> kann mit der Mahnung zugleich<br />
die Unterbrechung der Belieferung ankündigen, sofern<br />
dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung<br />
steht. Wegen Zahlungsverzugs darf die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />
eine Unterbrechung unter genannten Voraussetzungen<br />
nur durchführen lassen, wenn Sie nach Abzug et<strong>wa</strong>iger<br />
Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens<br />
100 € in Verzug sind. Bei der Berechnung der Höhe<br />
dieses Betrags bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen<br />
außer Betracht, die Sie form- und fristgerecht<br />
sowie schlüssig begründet beanstandet haben. Ferner<br />
bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen<br />
einer Vereinbarung der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> mit Ihnen noch nicht<br />
fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht<br />
rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung resultieren.<br />
(3) Der Beginn der Unterbrechung wird Ihnen 3 Werktage<br />
im Voraus angekündigt.<br />
(4) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> hat die Belieferung unverzüglich wiederherstellen<br />
zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung<br />
entfallen sind und Sie die Kosten der Unterbrechung<br />
und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt<br />
haben. Die Kosten können für strukturell vergleichbare<br />
Fälle pauschal berechnet werden. Die Pauschale darf die<br />
nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu er<strong>wa</strong>rtenden<br />
Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen weist die e.<strong>wa</strong><br />
<strong>riss</strong> die Berechnungsgrundlage der Pauschale nach. Der<br />
Nachweis geringerer Kosten ist Ihnen gestattet.<br />
(5) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ist in den Fällen des Punkt 11 Absatz 1<br />
berechtigt, das <strong>Vertrag</strong>sverhältnis fristlos zu kündigen,<br />
wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der<br />
Belieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen<br />
nach Punkt 11 Absatz 2 ist die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />
zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie 2 Wochen<br />
vorher angekündigt wurde; Punkt 11 Absatz 2 Satz 2 und<br />
3 gilt entsprechend.<br />
12. Was geschieht mit Ihren persönlichen Daten?<br />
Ihre zur Durchführung des <strong>Gas</strong>lieferungsvertrags erforderlichen<br />
personenbezogenen Daten werden von den<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle<br />
nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben,<br />
verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an<br />
Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses<br />
z.B. mit dem Netzbetreiber oder zu<br />
Abrechnungszwecken notwendig ist. Ihre personenbezogenen<br />
Daten nutzt die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> darüber hinaus für<br />
allgemeine Informationen zum <strong>Vertrag</strong>sverhältnis.<br />
13. Wie erfolgen Änderungen der Allgemeinen Bestimmungen?<br />
(1) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> ist zu einer Änderung der Allgemeinen<br />
Bestimmungen berechtigt, wenn eine für die <strong>Vertrag</strong>sparteien<br />
unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder<br />
tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt sie keinen<br />
Einfluss hat, oder wenn eine oder mehrere Klauseln<br />
dieser Allgemeinen Bestimmungen durch eine Gesetzesänderung<br />
oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gegen die<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> unwirksam geworden sind oder ein sonstiges<br />
rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam zu werden<br />
drohen und diese Veränderung zu einer nicht unbedeutenden<br />
Störung der von den Parteien bei <strong>Vertrag</strong>sschluss<br />
zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im<br />
Hinblick auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung<br />
– führt, welche nicht durch die Anwendung einer<br />
gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann.<br />
Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen<br />
Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung<br />
notwendig ist. Durch die geänderten Bestimmungen<br />
darf der <strong>Vertrag</strong>spartner der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> gegenüber denjenigen<br />
Regelungen, die sie ersetzen, nicht wesentlich<br />
benachteiligt werden.<br />
(2) Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> wird Sie auf eine Änderung der Allgemeinen<br />
Bestimmungen in Textform rechtzeitig hinweisen.<br />
Die Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie ihr nicht<br />
binnen 2 Wochen in Textform widersprechen. Die geänderte<br />
Fassung der Allgemeinen Bestimmungen wird dann<br />
Bestandteil der weiteren <strong>Vertrag</strong>sbeziehung. Die e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong><br />
wird Sie bei der Bekanntgabe der Änderung auf diese<br />
Folgen besonders hinweisen. Die Frist ist ge<strong>wa</strong>hrt, wenn<br />
der Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe<br />
abgesandt worden ist.<br />
14. Haben Sie die Zusatzoption <strong>Gas</strong> natur 10 gewählt,<br />
gelten die nachstehenden besonderen Bedingungen<br />
zum <strong>Gas</strong>lieferungsvertrag der e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co.<br />
KG.<br />
(1) Bioerdgas wird in Deutschland vorwiegend aus Energiepflanzen<br />
(nach<strong>wa</strong>chsende Rohstoffe) gewonnen. Nach<br />
entsprechender Aufbereitung hat es die gleichen Eigenschaften<br />
wie Erdgas, so dass eine Umstellung der <strong>Gas</strong>-<br />
Heizung oder Zusatzinvestitionen nicht erforderlich sind.<br />
(2) Bei Aus<strong>wa</strong>hl des Produktes beziehen Sie 10% Ihres<br />
Energiebedarfs als Bioerdgas aus erneuerbaren Energiequellen.<br />
Dieses wird für Sie im Abrechnungszeitraum in<br />
das Erdgasnetz eingespeist. Die restliche von Ihnen<br />
benötigte Energiemenge wird aus herkömmlichen Erdgasquellen<br />
geliefert.<br />
(3) Die Einspeisung des Bioerdgases erfolgt unabhängig<br />
von Ihrem tatsächlichen Verbrauch.<br />
(4) Ansprüche auf Erdgassteuerrückerstattung sind<br />
bereits im Preis berücksichtigt.<br />
(5) Die Zusatzvereinbarung erlischt automatisch zum<br />
Ende der Laufzeit des Sonderabkommens e.<strong>wa</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong>.<br />
15. Fragen oder Beschwerden<br />
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer<br />
Energielieferung können an unseren Verbraucherservice<br />
per Post (e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG, Freiburger Str. 6,<br />
88400 Biberach), telefonisch (Telefonnummer 0800 9999<br />
804) oder per E-Mail (energieabrechnung@e<strong>wa</strong>-<strong>riss</strong>.de)<br />
gerichtet werden.<br />
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt<br />
Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte<br />
als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren<br />
für die Bereiche Elektrizität und <strong>Gas</strong> zur Verfügung und ist<br />
unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:<br />
Bundesnetzagentur für Elektrizität, <strong>Gas</strong>, Telekommunikation,<br />
Post, Eisenbahnen Verbraucherservice<br />
Postfach 8001<br />
53105 Bonn<br />
Tel.: 030 / 22480-500<br />
Fax: 030 / 22480-323<br />
Internet: www.bundesnetzagentur.de<br />
Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren<br />
bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt<br />
werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice<br />
unseres Unternehmens angerufen wurde und<br />
keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden<br />
wurde.<br />
Schlichtungsstelle Energie e.V.<br />
Friedrichstraße 133<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: 030 / 27 57 240 – 0<br />
Fax: 030 / 27 57 240 - 69<br />
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de<br />
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de<br />
16. Belehrung über das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen<br />
Sie können Ihre <strong>Vertrag</strong>serklärung innerhalb von 14<br />
Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.<br />
Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch<br />
nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der<br />
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht<br />
vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht<br />
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß<br />
Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht<br />
vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1<br />
S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 34 EGBGB. Zur Wahrung<br />
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />
des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
e.<strong>wa</strong> <strong>riss</strong> GmbH & Co. KG, Freiburger Str. 6,<br />
88400 Biberach, Telefax: 07351 / 3000-370, E-Mail:<br />
Vertrieb@e<strong>wa</strong>-<strong>riss</strong>.de<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits<br />
empfangenen Leistungen zurückzugewähren<br />
und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.<br />
Können Sie uns die empfangenen Leistungen<br />
sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder<br />
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand<br />
zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns<br />
insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur<br />
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30<br />
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der<br />
Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit<br />
deren Empfang.<br />
- Ende der Widerrufsbelehrung –