27.08.2013 Aufrufe

PDF (12.3 MB) - Fachbuch-Journal

PDF (12.3 MB) - Fachbuch-Journal

PDF (12.3 MB) - Fachbuch-Journal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RECHT<br />

Gegenstand des 6. Kapitels sind Abtretungs- und Übertragungsverbote.<br />

Nach einem historischen Exkurs werden einzelne<br />

Verbote und Begrenzungen bei der Sonderrechtsnachfolge<br />

in Forderungen dargestellt, wobei ein besonderes Augenmerk<br />

auf Abtretungsverbote aufgrund kreditrechtlicher Schutzvorschriften<br />

und kreditaufsichtsrechtlicher Vorschriften gerichtet<br />

wird. Von besonderem Interesse sind die Erörterungen zur Frage,<br />

ob die drohende Verletzung von Geheimhaltungspflichten<br />

zu einem Abtretungsverbot führt. Ein eigener Abschnitt ist<br />

den Änderungen durch das Risikobegrenzungsgesetz gewidmet,<br />

das nach Auffassung Lendermanns zwar Schutzlücken<br />

geschlossen hat, die sich aus der Abstraktheit der Grundschuld<br />

ergeben, aber nichts unternommen hat, um das Interesse des<br />

Schuldners an einer Gläubigerkontinuität stärker zu schützen.<br />

Kapitel 7 widmet sich den Rechten des Darlehensnehmers bei<br />

Verletzung der Geheimhaltungspflichten. Während der Unterlassungsanspruch<br />

in der Regel zu spät kommt, dürfte es für<br />

einen grundsätzlich bestehenden Schadensersatzanspruch an<br />

einem messbaren Vermögensschaden fehlen. Allerdings bejaht<br />

der Verf. einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank, der<br />

darauf gerichtet ist, dass diese die Löschung und Rückgabe<br />

der Daten beim Datenempfänger bewirkt. Diskutiert werden<br />

ferner ein Zurückbehaltungsrecht des Darlehensnehmers an<br />

den Zins- und Tilgungsraten sowie ein Ausgleich des immateriellen<br />

Schadens. Daneben steht ein Sonderkündigungsrecht<br />

des Darlehensnehmers wegen Verletzung von Geheimhaltungspflichten<br />

im Raum.<br />

Nach den bisherigen umfangreichen Untersuchungen kann die<br />

Verletzung des Bankgeheimnisses und der übrigen Geheimhaltungspflichten<br />

präventiv abgewehrt, kompensiert und in<br />

beschränktem Maß auch sanktioniert werden. Im vorletzten,<br />

dem 8. Kapitel erörtert der Verf. Möglichkeiten, um bei Darlehensveräußerungen<br />

die wirtschaftliche Selbstbestimmung<br />

und die vertragliche Äquivalenz sicherzustellen. Denn durch<br />

die Veräußerbarkeit und die tatsächliche Veräußerung eines<br />

Darlehens verändert sich das klassische darlehensvertragliche<br />

Äquivalenzverhältnis. Nach Art. 247 § 9 Abs. 1 Satz 2 EGBGB<br />

muss bei Immobiliardarlehen die vorvertragliche Information<br />

auch einen deutlich gestalteten Hinweis darauf enthalten,<br />

dass der Darlehensgeber Forderungen aus dem Darlehensvertrag<br />

ohne Zustimmung des Darlehensnehmers abtreten und<br />

das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen darf, soweit<br />

nicht die Abtretung im Vertrag ausgeschlossen wird oder<br />

der Darlehensnehmer der Übertragung zustimmen muss. Bei<br />

Verletzung dieser Hinweispflicht kommen eine Restitution im<br />

Wege der Freistellung, eine Vertragsauflösung sowie ein Sonderkündigungsrecht<br />

in Betracht.<br />

Im Anschluss an die Erörterung der Rechtsprobleme wird im<br />

abschließenden 9. Kapitel ein formularmäßiges Regelwerk<br />

präsentiert, mit dem veräußerbare Darlehen zu fairen Konditionen<br />

angeboten werden können. Der Vorschlag beinhaltet<br />

– nach eingehender Diskussion AGB-rechtlicher Fragen – die<br />

Einholung einer Einwilligung in die Datenweitergabe an den<br />

Erwerber. Die informationelle Selbstbestimmung des Darlehensnehmers<br />

soll durch ein „Vorkaufsrecht“ an seinem Darlehen<br />

gewährleistet werden. Im Anhang wird dieser Vorschlag in<br />

eine formularmäßige Regelung umgesetzt.<br />

Lendermann spricht im Vorwort von seiner „Begeisterung“<br />

für das Thema. Dies dürfte keine Übertreibung sein, sondern<br />

in der Tat die Motivation für ein in Umfang und Inhalt<br />

beeindruckendes Werk.<br />

38 1 I 2013<br />

Wolfgang Vahldiek (Hrsg.). Datenschutz in der Bankpraxis.<br />

Verlag C.H. Beck, München 2012.<br />

ISBN 978-3-406-63924-1. XXVI, 217 S. kart., 79,– €.<br />

„Informationen über die<br />

Kunden sind Rohstoffe<br />

des Bankgewerbes“ – mit<br />

diesem prägnanten Satz<br />

weist das Vorwort auf die<br />

Bedeutung des Themas<br />

hin. Der Umgang mit personenbezogenen<br />

Daten<br />

stellt gleichsam den Kern<br />

der bankgeschäftlichen Tätigkeit<br />

dar. Wenn von Datenschutz<br />

in der Bankpraxis<br />

die Rede ist, denkt man zuerst<br />

an das Bankgeheimnis,<br />

worunter man die Pflicht<br />

des Kreditinstituts versteht,<br />

über alle kundenbezogenen<br />

Tatsachen und Wertungen,<br />

von denen es Kenntnis erlangt<br />

hat, Verschwiegenheit<br />

zu wahren. Das Bankgeheimnis<br />

soll zum einen den Kunden vor der Weitergabe von<br />

Informationen schützen, zum anderen für die Kreditinstitute<br />

eine Sphäre der Verschwiegenheit schaffen, die für das Betreiben<br />

des Bankgeschäfts unerlässlich ist. Mit der Verhaltenspflicht<br />

der Bank dem Kunden gegenüber, Geheimhaltung<br />

zu wahren, korrespondiert das Recht der Banken, gegenüber<br />

Dritten, insbesondere auch staatlichen Stellen, die Auskunft<br />

zu verweigern. Das Verschwiegenheitsgebot kann nicht unbegrenzt<br />

Geltung beanspruchen. Die Regelung in Nr. 2 Abs. 1 S.<br />

2 AGB-Banken nennt (deklaratorisch) drei Grenzen des Bankgeheimnisses:<br />

Gesetz, Einwilligung des Kunden und zulässige<br />

Bankauskunft.<br />

Bereits diese knappen Bemerkungen zum Bankgeheimnis<br />

zeigen die Konfliktlagen auf, denen die Banken im Hinblick<br />

auf Datenschutz ausgesetzt sein können und für die Vorsorge<br />

getroffen und Verhaltensregeln aufgestellt werden müssen.<br />

Dabei ist das Bankgeheimnis nur ein Aspekt; das vorliegende<br />

Werk greift weit darüber hinaus und befasst sich in neun Paragraphen<br />

mit allen Bereichen des Datenschutzes. Insgesamt<br />

acht Bearbeiter, zu denen auch der Herausgeber zählt, teilen<br />

sich den Stoff auf. Die einzelnen Autoren, ausgewiesene Experten<br />

des Datenschutzrechts, werden nach dem umfangreichen<br />

Literaturverzeichnis mit ihren beruflichen Schwerpunkten<br />

vorgestellt.<br />

Die Darstellung leitet der Chefsyndikus der Schufa-Holding<br />

Kamlah mit einer Übersicht über die Aufgaben und Befugnisse<br />

des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ein. Dabei werden<br />

nicht nur die Anforderungen an den betrieblichen (oder<br />

externen) Beauftragten aufgezeigt, sondern auch der Frage<br />

einer persönlichen Haftung nachgegangen. Der von RA Suhren<br />

verfasste § 2 mit dem Titel „Datenerhebung, Datenverarbeitung<br />

und Datenübermittlung“ verfolgt das Ziel, die Regelungssystematik<br />

der Datenschutzbestimmungen zu erfassen<br />

und an Praxisbeispielen aus dem Bankwesen zu verdeutlichen.<br />

Etwas deplatziert wirkt der abschließende „Vorschlag für ein<br />

datenschutzrechtliches Prüfungsschema“, das keine weiter-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!