Die fünf unterschiedlichen Wohngruppen-Varianten und ihre ...
Die fünf unterschiedlichen Wohngruppen-Varianten und ihre ...
Die fünf unterschiedlichen Wohngruppen-Varianten und ihre ...
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<strong>Wohngruppen</strong>varianten/<br />
Rechtsfragen<br />
Heimgesetz<br />
§ 37 SGB V<br />
(Häusliche<br />
Krankenpflege)<br />
§ 36 SGB XI<br />
(Pflegesachleistung<br />
bei Häuslicher<br />
Pflege)<br />
§ 53 ff., 61ff. SGB XII<br />
(Sozialhilfe)<br />
<strong>Die</strong> <strong>fünf</strong> f nf <strong>unterschiedlichen</strong> <strong>Wohngruppen</strong>-<strong>Varianten</strong> <strong>Wohngruppen</strong> <strong>Varianten</strong> <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> juristische Einordnung<br />
1.<br />
Außenwohngruppen<br />
einer stationären<br />
Einrichtung<br />
Einrichtung i.S.d.<br />
§ 1 HeimG<br />
keine Leistung<br />
Handlungspflege<br />
gem. § 43 SGB XI<br />
keine Leistungen<br />
keine Leistungen<br />
strittig bei Eingliederungshilfe<br />
bisher<br />
ohne praktische<br />
Relevanz<br />
2.<br />
<strong>Wohngruppen</strong>struktur<br />
in Pflegeheimen<br />
(Hausgemeinschaftskonzept,<br />
<strong>Wohngruppen</strong>ko<br />
nzept)<br />
Einrichtung i.S.d.<br />
§ 1 HeimG<br />
keine Leistung<br />
Handlungspflege<br />
gem. § 43 SGB XI<br />
keine Leistungen<br />
keine Leistungen<br />
3.<br />
<strong>Wohngruppen</strong><br />
als<br />
Kleinstheim (statt<br />
vollstationär)<br />
Einrichtung i.S.d.<br />
§ 1 HeimG<br />
keine Leistung<br />
Handlungspflege<br />
gem. § 43 SGB XI<br />
keine Leistungen<br />
keine Leistungen<br />
4.<br />
<strong>Wohngruppen</strong> im<br />
Regime eines<br />
Pflegedienstes<br />
strittig ob<br />
Anwendung<br />
des Heim G<br />
Leistungen der<br />
häuslichen<br />
Krankenpflege<br />
Leistungen strittig<br />
Leistungen der<br />
Hilfe<br />
zur Pflege (<strong>und</strong><br />
ggf.<br />
Eingliederungshilf<br />
e)<br />
Vertrag gem. § 75<br />
SGB XII<br />
erforderlich<br />
5.<br />
<strong>Wohngruppen</strong> in der<br />
Verantwortung von<br />
Angehörigen oder<br />
bürgerschaftlich<br />
Engagierten<br />
keine Einrichtung<br />
i.S.d. Heim G<br />
Leistungen der<br />
häuslichen<br />
Krankenpflege<br />
Leistungen strittig<br />
eigene Häuslichkeit<br />
Individualisierungsprinzip<br />
Verrichtungsbezug<br />
zwecks Bindung<br />
§ 31 SGB XI<br />
Leistungen der Hilfe<br />
zur Pflege (<strong>und</strong> ggf.<br />
Eingliederungshilfe)<br />
Vertrag gem. § 75<br />
SGB XII erforderlich
<strong>Die</strong> Art der Versorgungsform ist für die<br />
Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen sek<strong>und</strong>är.<br />
Primär sind es die handelnden Akteure = wir selbst!
Hausmeistermodell<br />
Betreute<br />
Wohngemeinschaften<br />
auch für Demente<br />
Servicewohnen<br />
Altendorf<br />
(„Sun-City“)<br />
Formen des betreuten Wohnens<br />
Betreutes<br />
Wohnen zu<br />
Hause Pflegeheim<br />
angegliedert<br />
Formen des<br />
Betreuten Wohnens<br />
Wohnverb<strong>und</strong><br />
Hausgemeinschaft<br />
(in/bei Pflegeheimen)<br />
Integriertes<br />
Wohnen<br />
Wohnstift
Bedürfnisse der Nutzer<br />
Menschen wollen „nicht gelebt“ werden<br />
Selbstbestimmtes Leben<br />
Das Gefühl haben das eigene Leben zu meistern<br />
Erhalt von Selbständigkeit<br />
Wohn/-Hausgemeinschaften Wohn/ Hausgemeinschaften das kleinere Übel zum Heim (Übergangsszenario)<br />
(Übergangsszenario<br />
K<strong>und</strong>e will eine Pluralisierung der Versorgungsangebote<br />
(Verbraucherschutzrechte)
Zahlenübersicht<br />
Sachsen<br />
Quelle: Experten Kommission Verwaltungsreform Sachsen<br />
Stand 10.02.2005 <strong>und</strong> Statistisches Bandesamt vom 14.03.2007<br />
Anteile der über 60-Jährigen:<br />
60 Jährigen:<br />
2005: 4,273 Mio. Menschen<br />
2020: 3,7 Mio. Menschen<br />
Quelle: Statistisches Landesamt Freistaat Sachsen, Stand 21.02.2007)<br />
21.02.2007)<br />
25% im Jahr 2005: 1,075 Mio. Menschen<br />
30% im Jahr 2020: 1,1 Mio. Menschen<br />
Schlussfolgerung:<br />
Ansteigen der unter 60-Jährigen 60 Jährigen von 2005 auf 2020 um ca. 620T<br />
Kein wesentliches (250T) Ansteigen der über 60-Jährigen 60 Jährigen von 2005 auf 2020
Pflegebedürftige Ende 2005<br />
Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt Wiesbaden, Stand 14.03.2007)<br />
Sachsen: Sachsen<br />
119.905 Menschen insgesamt, d.h. 2,81%<br />
der Gesamtbevölkerung<br />
davon 36.953 männlich<br />
82.952 weiblich<br />
39.921 Heimbewohner = 33,3%<br />
79.984 zu Hause = 66,7%<br />
davon 31.310 ambulante Versorgung = 26,1%<br />
48.674 Versorgung durch Angehörige = 40,6%
30 30%<br />
25 25%<br />
20 20%<br />
15 15%<br />
10% 10<br />
5<br />
5 %<br />
0<br />
0 %<br />
Favorisierte Wohnformen<br />
Wohnen <strong>und</strong> Pflege im Ausland<br />
Wohnen <strong>und</strong> Pfege in Hausgemeinschaften mit gegenseitiger Unterstützung<br />
Wohnen in eigenen vier Wänden <strong>und</strong> Pflege durch Angehörige<br />
Wohnen in eigenen vier Wänden <strong>und</strong> Pflege durch ambulanten <strong>Die</strong>nst<br />
Wohnen <strong>und</strong> Pflege bei den Kindern, Verwandschaft<br />
Wohnen <strong>und</strong> Pflege in einem Heim<br />
Umfrage-Ergebnisse der Wirtschaftsakademie Hannover “Fachwirtschaft, Sozial- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen”<br />
aus der Region Hannover Ende 2006 mit 450 Personen, dabei 55,25 % der Gruppe 55-64 Jährigen<br />
34,08 % der Gruppe 18-49 Jährigen<br />
9,95 % der Gruppe 65-80 Jährigen<br />
•Entspricht auch aktuellen anderen Umfrageergebnissen
Wer sind heute <strong>und</strong> in der Zukunft unsere K<strong>und</strong>en?<br />
Welche Menschen mit Demenz werden außerhalb eines Heimes<br />
gepflegt <strong>und</strong> betreut?<br />
Welche Menschen mit Demenz sind ab wann auf das Heim angewiesen?<br />
angewiesen
Wir arbeiten <strong>und</strong> wirtschaften alle unter den selben<br />
gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
Warum gibt es aber unterschiedliche (gute, mittelmäßige,<br />
schlechte <strong>und</strong> nicht zu vertretende) Pflegequalitäten?<br />
Peter Dürrmann<br />
zur 10. Holler R<strong>und</strong>e<br />
März 2007
Es gibt nicht nur eine Wirklichkeit<br />
Wirklichkeiten entstehen durch Gesetzgebung, Verhandlungsführer der<br />
Kostenträger <strong>und</strong> Anforderungen prüfender Behörden<br />
(z.B. MDK, Heimaufsichten, u.a.)<br />
Sichtweise Sichtweise der Angehörigen<br />
Einschätzung Einschätzung der Pflege <strong>und</strong> Betreuung<br />
Bedürfnisse Bedürfnisse der K<strong>und</strong>en /der Nutzer<br />
Vorstellungen Vorstellungen des Trägers
Gegenwärtige Situation<br />
Prägung durch die vom Gesetzgeber, Kostenträgern u.ä.<br />
vorgegebenen <strong>und</strong> ausgeführten Rahmenbedingungen (Rahmenverträge,<br />
Heimgesetze, SGB V-IX-XI-XII, Pflegesätze)<br />
Anbieterorientierte Anbieterorientierte statt bedarfsorientierte Angebote<br />
Nicht Nicht ausreichend aufeinander abgestimmtes (lückenhaftes), segmentiertes<br />
segmentiertes<br />
Versorgungssystem<br />
Schwächen Schwächen in der ambulanten <strong>und</strong> teilstationären Betreuung<br />
(Qualitätsnachweis)<br />
Es Es mangelt an einem professionellen, übergreifenden Assessement <strong>und</strong><br />
einheitlicher Qualitätsparameter<br />
Fehlende Fehlende Beratungsangebote im Sinne eines modernen Case Management<br />
Kaum Kaum gerontopsychiatrische Kompetenzzentren<br />
Keine Keine zielgerichtete Prävention <strong>und</strong> geriatrische Rehabilitation, gesetzlich<br />
aber garantiert
Gesellschaftliche Herausforderung<br />
Zunahme der Menschen mit Demenz von heute r<strong>und</strong> 1,2 Millionen<br />
Betroffenen auf 1,7 Millionen im Jahr 2030<br />
Verdoppelung des Betreuungsaufwandes beim gleichzeitigen<br />
Schwinden der Familienstrukturen sowie einer zahlenmäßigen<br />
Abnahme jüngerer Menschen<br />
Zunahme der Menschen mit Demenz einerseits steht im Widerspruch<br />
zur Finanzausstattung des Pflegesystems.<br />
Es ist davon auszugehen, dass viel mehr Leistungen zu erbringen sind<br />
aber die Ressourcen nicht adäquat steigen<br />
Eine wesentliche Herausforderung ist die differenzierte Anpassung der<br />
Pflegeangebote an die zu erwartenden individuellen Pflegebedarfe
Institutionen <strong>und</strong> Menschen mit Demenz<br />
Menschen mit Demenz sind nicht mehr in der Lage sich den Vorgaben Vorgaben<br />
<strong>und</strong> Strukturen von ambulanter oder stationärer Pflege anzupassen<br />
<strong>Die</strong> jeweiligen Einrichtungen müssen sich an den Bedarfen <strong>und</strong><br />
Bedürfnissen der Bewohner orientieren<br />
Normalität in der Dementenbetreuung ist in erster Linie die Normalität Normalität<br />
<strong>und</strong> Wirklichkeitssicht, die die Bewohner empfinden. Es zählt die<br />
Erlebniswelt des Betreuten, nicht die des Betreuers
Es geht nicht um unsere subjektive (die eine, normierte) Normalität,<br />
Normalität,<br />
unsere Wertorientierungen <strong>und</strong> Vorstellungen von dem was (Alltags-) (Alltags )<br />
Normalität ist, sondern um die Bedürfnisse <strong>und</strong> Bedarfe unserer<br />
Bewohner, den Nutzern.<br />
Es geht um die Akzeptanz der Individualität, um die Möglichkeit<br />
„anders“ zu sein, anders zu denken <strong>und</strong> zu leben.<br />
<strong>Die</strong> bedarfsorientierte Ausrichtung der Pflegeheime auf<br />
Demenzerkrankte mit oder ohne besonderen Betreuungsbedarf ist eine eine<br />
Normalanforderung an die Institutionen.<br />
Der Gesetzgeber <strong>und</strong> die Träger sind gefordert zur besseren Verteilung Verteilung<br />
der vorhanden Ressourcen entsprechend des Pflegebedarfes (z.B.<br />
Personalbemessungsverfahren).
Woran erkennt man die letzte Lebensphase?<br />
Verlust der Fähigkeit zur selbständigen Nahrungsaufnahme, Auftreten Auftreten<br />
von Schluckbeschwerden mit Aspirationsrisiko; rapider Appetitverlust<br />
Appetitverlust<br />
Harn- Harn <strong>und</strong> Stuhlinkontinenz<br />
Muskelatrophien <strong>und</strong> –kontrakturen<br />
kontrakturen<br />
steigende Anfälligkeit für ein Delirium<br />
wiederkehrende Infekte, Lungenentzündung<br />
Verschlechterung des Hautzustandes <strong>und</strong> Dekubiti<br />
ambulant vor stationär?
Problembereich Heim<br />
Zukünftig kein einheitliches Heimgesetz, unterschiedliche<br />
Rahmenverträge - Personalanhaltszahlen, unterschiedliche<br />
Anerkennung der besonderen Demenzpflege/betreuung<br />
Demenzpflege/ betreuung<br />
U + V Kosten regional zu unterschiedlich<br />
Pflege <strong>und</strong> Betreuung zu preisintensiv (Fachkraftquote, Tarifbindung,<br />
Tarifbindung,<br />
mangelnde Flexibilität usw.)<br />
Nicht Anerkennung der sozialen Hilfeleistungen für Demente<br />
negative Medienberichte, geringe Akzeptanz, notwendiges Übel<br />
Übertragung der Heimaufsicht in der Alten- Alten <strong>und</strong> Behindertenhilfe von<br />
den Regierungspräsidien auf den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Herausforderung für die Heimpflege<br />
Weniger Geld für die Pflege im Heim<br />
Vermutliche Reduzierung in den Pflegestufen 1 <strong>und</strong> 2<br />
Damit Angleichung (auch Leistungen ?) der ambulanten an die<br />
stationäre Pflege, mit dem Ziel die ambulante Pflege attraktiver<br />
<strong>und</strong> vorrangiger zu machen<br />
Mögliche Einführung des personengeb<strong>und</strong>enen Budgets anstelle des<br />
Sachleistungsprinzips (Pflegebedürftige werden etwas „Wert“ - zunächst in<br />
Geld - sein)<br />
Heim am Ende der Leistungskette<br />
Konsens über nationale Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>und</strong> individueller<br />
Versorgungsansprüche zu Mehrkosten (Abschied von Pauschalierung)<br />
<strong>Die</strong> stationären Einrichtungen müssen sich den gesellschaftlichen<br />
Gegebenheiten anpassen <strong>und</strong> umstrukturieren. Umgestalten in kleinere kleinere<br />
Wohneinheiten, Dezentralisieren (Struktur der Wohn- Wohn <strong>und</strong> Pflegeangebote<br />
nach dem Grad der Demenz - Differenzierung).<br />
Mehr Selbstbestimmung <strong>und</strong> Einbeziehung/ Mitwirkung der<br />
Angehörigen <strong>und</strong> Ehrenamtlicher für soziale Hilfeleistungen
Homogenität der Bewohnergruppen<br />
Homogene Gruppen wirken sich auf Menschen mit Demenz günstig aus<br />
(u.a. Stressreduktion)<br />
Menschen mit leichter Demenz leiden erheblich unter Mitmenschen mit<br />
einer mittelschweren bis schweren Demenz<br />
Unterschiedliches Wahrnehmen, Erleben <strong>und</strong> Empfinden <strong>und</strong> somit<br />
unterschiedliches Verhalten<br />
Herausforderndes Verhalten bleibt weitergehend bestehen, wirkt aber aber<br />
kaum störend (eigene Lebenswelt)<br />
Wenn das soziale Umfeld nicht tragfähig ist bzw. sein kann, entsteht entsteht<br />
ein<br />
Leidensdruck für die Beteiligten (Schweregradunabhängig)
<strong>Die</strong> Struktur des Wohnangebotes im Seniorenzentrum Holle (ein<br />
mögliches Beispiel)<br />
► WB 1: 1:<br />
18 mobile Bewohner mit einer schweren Demenz <strong>und</strong><br />
einem ausgeprägten herausforderndem Verhalten<br />
(Besondere Stationäre Dementenbetreuung)<br />
► WB 2: 15 Bewohner mit einer mittelschweren bis schweren<br />
Demenz<br />
► WB 3: 15 Bewohner mit einer schweren Demenz, z.T. mit<br />
einer zunehmenden Immobilität<br />
► WB 4: 15 schwerstpflegebedürftige, immobile Bewohner mit<br />
einer weit fortgeschrittenen schweren Demenz<br />
► Oase: 6 schwerstpflegebedürftige, immobile Bewohner mit<br />
einer weit fortgeschrittenen schweren Demenz sowie<br />
ein außergewöhnlich hohen Pflegebedarf.
Problembereich<br />
Ambulant betreute Wohngemeinschaften<br />
Wann greifen die Bestimmungen des Heimgesetzes – Verbraucherschutz<br />
Ambulanter <strong>Die</strong>nst als <strong>Die</strong>nstleister – Wahlrecht<br />
Nachweis der eigenen Häuslichkeit<br />
Selbstorganisation der Mitglieder, Engagement der Angehörigen/Betreuer<br />
Begrenzung der Mieterzahl<br />
Qualitätssicherung<br />
wirtschaftliche Bedingungen
Ambulant betreute Wohngemeinschaften<br />
Definition:<br />
Unter einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für<br />
Demenzkranke versteht man eine Gemeinschaft aus 7 bis 12<br />
Personen mit Demenz, die in einer großen Wohnung als Mieter<br />
zusammen leben <strong>und</strong> dort von einem ambulanten Pflegedienst r<strong>und</strong><br />
um die Uhr betreut werden.<br />
Aufgaben, Rechte <strong>und</strong> Pflichten einer Wohngemeinschaft betreffen<br />
Menschen mit Demenz, Angehörige/rechtliche Betreuer <strong>und</strong><br />
ambulante Pflegedienste/Einrichtungen <strong>und</strong> es müssen in den<br />
Verträgen klare, zugeordnete Regeln getroffen werden.
Modelle für Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz<br />
Es gibt verschiedene Modelle:<br />
• Berliner Modell, dient als Gr<strong>und</strong>orientierung<br />
• Bielefelder Modell<br />
• Braunschweiger Modell<br />
Wesentliche Merkmale der Bewertung sind:<br />
• Konzeptziele<br />
• Zielgruppe<br />
• Gruppengröße<br />
• Wohnraum <strong>und</strong> Umfeldbezug<br />
• Finanzierung<br />
• Professionelle Hilfen<br />
• Qualitätssicherung
Neue DIN für betreutes Wohnen<br />
DIN 77800<br />
B<strong>und</strong>esweiter Standard für das Betreute Wohnen mit klaren<br />
Anforderungen an die <strong>Die</strong>nstleistungen, den Wohnraum <strong>und</strong> die<br />
Vertragsgestaltung<br />
• Klare Definition des Betreuten Wohnen <strong>und</strong> somit Abgrenzung gegenüber dem<br />
Heimgesetz.<br />
• Das betreute Wohnen wird definiert als „Leistungsprofil für ältere Menschen, die in<br />
einer barrierefreien Wohnung <strong>und</strong> Wohnanlage leben, das Gr<strong>und</strong>leistungen/allgemeine<br />
Betreuungsleistungen <strong>und</strong> Wahlleistungen/ weitergehende Betreuungsleistungen<br />
umfasst“.<br />
• Qualitative Zielsetzungen „Das Leistungsprofil unterstützt eine selbständige <strong>und</strong><br />
selbstbestimmte Haushalts- <strong>und</strong> Lebensführung <strong>und</strong> die Einbindung in soziale<br />
Strukturen der Hausgemeinschaft <strong>und</strong> des Wohnumfeldes. Das Leistungsprofil des<br />
Betreuten Wohnens orientiert sich nicht am Heim im Sinne des Heimgesetzes.“<br />
• Fünf Aufforderungskomplexe (Mindestanforderungen für den Wohnraum).<br />
Anforderungen an das betreute Wohnen in einer „urbanen Umgebung der kurzen<br />
Wege“, detaillierte Anforderungen an die Informationspflichten, Anforderung an Gr<strong>und</strong><strong>und</strong><br />
Wahlleistungen, an Kosten <strong>und</strong> Betreuungskonzept.<br />
• Transparenz der Leistungsangebote z.B. bei einer schweren Demenzform.<br />
• Qualitätssicherung der Bewohner- <strong>und</strong> Angehörigenbefragung,<br />
Beschwerdemanagement.<br />
Eine Zertifizierung wird bald zum Muss für Qualitätsanbieter.
Neue DIN für betreutes Wohnen<br />
Fünf Leitsätze zur Vertragsgestaltung<br />
Oberstes Ziel der Vertragsgestaltung ist der Schutz des älteren<br />
Menschen in seiner durch sein Alter geprägten Lebenssituation.<br />
Das Vertragswerk muss auf Langfristigkeit <strong>und</strong> Sicherheit für den<br />
Bewohner ausgelegt sein.<br />
Der Wohnraumnutzungs- <strong>und</strong> Betreuungsvertrag müssen eine klare<br />
Gliederung, übersichtliche Gestaltung <strong>und</strong> die transparente Zuordnung<br />
der Leistungen zu den (verschiedenen) Leistungserbringern <strong>und</strong><br />
Leistungskomplexen aufweisen.<br />
<strong>Die</strong> Vergütungsregelung muss klar <strong>und</strong> widerspruchsfrei sein,<br />
insbesondere müssen die Modalitäten einer Anpassung der<br />
Betreuungspauschale klar geregelt sein.<br />
<strong>Die</strong> Koppelung von Betreuungsvertrag <strong>und</strong><br />
Wohnraumnutzungsverhältnis ist faktisch zwingend; es muss jedoch<br />
absolute Wahlfreiheit bezüglich der Wahlleistungen gewährleistet sein.
Zuständigkeit des Heimgesetzes für eine Demenz WG<br />
• Entscheidende Frage:<br />
Geraten die Dementen in den<br />
Wohngemeinschaften, die durch ein Pflegedienst<br />
bis zu 24 St<strong>und</strong>en versorgt werden in eine strukturelle<br />
Abhängigkeit, die den Schutz der staatlichen<br />
Aufsichtsbehörde erforderlich macht.<br />
Es muss rechtlich <strong>und</strong> tatsächlich die Freiheit vorhanden sein, den<br />
Pflegedienst zu wechseln, ohne die Wohnung zu verlassen.<br />
Das Wahlrecht kann auch die Gemeinschaft vornehmen, wenn die<br />
Eigeninteressevertretung beachtet wird. Das heißt, ein förmlich<br />
vereinbarter <strong>und</strong> tatsächlich handlungsfähiger Zusammenschluss als<br />
Gemeinschaft muss sichergestellt sein.<br />
Sind die Merkmale der strukturellen Unabhängigkeit objektiv nicht zu<br />
erkennen wird der Bedarf des ordnungsrechtlichen Schutzes unterstellt.<br />
Das heißt, das Heimgesetz sowie alle relevanten Rechtsvorschriften<br />
kommen zur Anwendung.<br />
Prüfung des Sachverhaltes durch die Heimaufsicht.
Hauptkriterien für eine ambulant betreute Demenz WG<br />
außerhalb des Heimgesetztes<br />
- Vermieter <strong>und</strong> Erbringer der Pflegeleistungen müssen (zwei)<br />
unterschiedliche (juristische) Personen sein,<br />
- der Mietvertrag wird unabhängig von Verträgen zu<br />
Betreuungs-/Pflegeleistungen geschlossen,<br />
- kein Vorhandensein von Träger/Betreiber,<br />
- Wahlfreiheit bezüglich des Pflege-/Betreuungsanbieters,<br />
- Nachweis der eigenen Häuslichkeit (SGB V)/Haushaltsführung,<br />
- Selbstbestimmung der Mieter,<br />
- in verschiedenen B<strong>und</strong>esländern: Sicherung der Selbstbestimmung<br />
durch ein Angehörigengremium,<br />
- hinsichtlich der Zahl der Mieter schwanken die Angaben zwischen<br />
sieben <strong>und</strong> zwölf Personen.<br />
S. Tschainer,<br />
Vortrag 100 Jahre Alzheimer-Krankheit,<br />
Oktober 2006, Berlin
Ambulant betreute Wohngemeinschaften <strong>und</strong> das SGB V<br />
• <strong>Die</strong> Mieter benötigen meistens eine ambulante Versorgung mit Leistungen der häuslichen Krankenpflege<br />
• Streitpunkt mit den Kassen, ob für die Mitbewohner ein eigener Haushalt im Sinne § 37 Abs. 2 SGB V gilt.<br />
Erst durch Gerichtsentscheid durch das LSG Berlin vom 05.05.2004 konnte Herr Pawtletko durchsetzen,<br />
dass ein eigener Haushalt vorliegt.<br />
Das heißt, die Kosten der häusliche Krankenpflege werden im Rahmen der Behandlungspflege gem. § 37<br />
Abs. 2 SGB V im ärztlich verordneten Umfang übernommen.<br />
Aus der Urteilsbegründung[1]:<br />
►Unter einem Haushalt ist nach allgemeinem Sprachgebrauch die häusliche, wohnungsmäßige,<br />
familienhafte Wirtschaftsführung zu verstehen.<br />
►Der Haushalt befindet sich an dem Ort, an dem oder von dem aus menschliche Gr<strong>und</strong>bedürfnisse wie<br />
Ernährung, Kleidung, Körperpflege <strong>und</strong> Hygiene, Ruhe <strong>und</strong> Schlaf zumeist erfüllt werden, also<br />
regelmäßig in der Wohnung.<br />
►Angemietete Zimmer sowie genutzte Gemeinschaftsflächen (Bad, Küche, Wohnraum <strong>und</strong> Flur) in der<br />
Wohnung sind ein Haushalt in diesem Sinne.<br />
►An diesem Ort werden Gr<strong>und</strong>bedürfnisse erfüllt <strong>und</strong> zusammen mit den anderen Bewohnern der<br />
Wohnung der Lebensalltag selbst organisiert.<br />
►Sind aufgr<strong>und</strong> von Erkrankungen Entscheidungen nicht alle selbständig zu treffen, schließt dies nicht<br />
per se aus, dass das Tatbestandsmerkmal des eigenen Haushalts erfüllt ist, weil hier zum Beispiel<br />
die rechtliche Betreuung greift mit dem Zweck, die Selbstbestimmung des Betreuten soweit als<br />
möglich zu achten.
Klärende Fragen für ambulant betreute Demenz-WGs<br />
Demenz WGs<br />
Innovative Versorgungsangebote werden in<br />
Unterschiedlichen B<strong>und</strong>esländern in der Praxis erprobt, werden diskutiert<br />
<strong>und</strong> es ergeben sich folgende offenen Fragen:<br />
• Heimgesetz<br />
Zuständigkeit oder nicht Zuständigkeit der Heimaufsicht?<br />
<strong>Die</strong> neuen Wohn- <strong>und</strong> Versorgungsformen ist B<strong>und</strong>esweit nicht verbindlich geklärt.<br />
• Trifft die Definition „Haushalt“ im SGB V für eine Demenz-WG zu?<br />
• Kostengünstige Versorgungsform?<br />
SGB XII <strong>Die</strong> örtlichen Sozialhilfeträger sind verpflichtet bei den ambulanten<br />
oder stationären Angeboten die günstigste Versorgungsform zu wählen.<br />
• Pflegeleistungen nach SGB XI Wirtschaftlichkeit<br />
Der wirtschaftliche Betrieb ist unter welcher Bedingung realistisch?<br />
• Qualitätssicherung<br />
Können wirklich die Angehörigen die zugedachte Funktion der<br />
Qualitätssicherung erfüllen?<br />
• Sind andere Formen für den Verbraucherschutz erforderlich?
Freiburger Memorandum<br />
„<strong>Wohngruppen</strong> - in geteilter Verantwortung“<br />
Ein Experiment unter Mitwirkung von Prof. Dr. Thomas Klie, was im Ergebnis zwingend auf einen<br />
neuen Rechtsrahmen hinweist.<br />
Im Memorandum werden Gr<strong>und</strong>züge eines Verständigungsprozesses<br />
zwischen WG-Initiativen, Verbandsvertretern,<br />
Einrichtungs- <strong>und</strong> Kostenträgern sowie Wissenschaftlern<br />
zusammengefasst.<br />
<strong>Wohngruppen</strong> sind ein neues tragfähiges Versorgungskonzept für<br />
pflegebedürftige <strong>und</strong> behinderte Menschen. Sie zeichnen sich dadurch aus,<br />
dass sie „Verantwortungs- <strong>und</strong> Mitgestaltungsbereitschaft von<br />
Angehörigen, die Fachk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Managementfähigkeit von professionellen<br />
<strong>Die</strong>nsten sowie das bürgerschaftliche Engagement aufeinander beziehen“.<br />
Ordnungs- <strong>und</strong> sozialrechtliche Rahmenbedingungen müssen sich ändern:<br />
„<strong>Die</strong> strengen leistungsrechtlichen Differenzierungen passen ebenso wenig<br />
zu den <strong>Wohngruppen</strong> wie eine strenge Auslegung hinsichtlich des<br />
Leistungsortes <strong>und</strong> der Individualität der Leistungen“.
Bestimmungen im SGB V <strong>und</strong> SGB XI müssen zwingend geändert werden,<br />
denn stationäre Versorgungsformen passen nicht auf <strong>Wohngruppen</strong>, da<br />
diese stark auf die Mitwirkung von Angehörigen <strong>und</strong> Freiwilligen setzen<br />
<strong>und</strong> keine Qualitätsanforderungen gesetzlich zu erfüllen haben.<br />
Insbesondere das Heimrecht muss nach Auffassung der Experten in<br />
Freiburg generell überholt werden.<br />
„<strong>Die</strong> Wohn- <strong>und</strong> Pflegegruppenbewegung gibt wichtige Impulse für eine<br />
gr<strong>und</strong>regelnde Revision des geltenden Heimrechts zu Gunsten eines<br />
Rechts für Einrichtungen <strong>und</strong> <strong>Die</strong>nste“.<br />
„<strong>Die</strong> Länder haben die Möglichkeit, <strong>ihre</strong> <strong>unterschiedlichen</strong><br />
ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten im Bereich des öffentlichen<br />
Ges<strong>und</strong>heitsdienstes, der Hygiene, des Bauordnungsrechts sowie des<br />
Brandschutzes als Ordnungsrecht für Einrichtungen <strong>und</strong> <strong>Die</strong>nste zu<br />
verbinden“.
Ergebnisse eines dreijährigen Gemeinschaftsprojektes (2002-2005) der Bertelsmann<br />
Stiftung <strong>und</strong> des Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)<br />
„Leben <strong>und</strong> Wohnen im Alter“<br />
Bedarfsgerechte Wohnmodelle für die Zukunft:<br />
• Neue Herausforderungen an das Wohnen im Alter durch Zunahme der<br />
Lebenserwartung <strong>und</strong> damit Zunahme des Bedarfs an Pflege<br />
• Bestandsanalyse: Breites Spektrum an Wohnmöglichkeiten im Alter mit<br />
neuen Chancen <strong>und</strong> neuen Risiken<br />
• Zukünftige Anforderungen an das Wohnen im Alter<br />
– Stärkung des normalen selbständigen Wohnens in der eigenen Häuslichkeit<br />
– Verbreitung <strong>und</strong> Weiterentwicklung neuer alternativer selbständiger Wohnformen<br />
– Entwicklung <strong>und</strong> Verbreitung selbstbestimmter Wohnformen für Pflegebedürftige <strong>und</strong><br />
demenziell erkrankte Menschen<br />
Im Projekt kommt zum Ausdruck, dass für Pflegebedürftige, auch für Demenzkranke,<br />
Alternativen zum Heim angeboten werden müssen.<br />
Etabliert haben sich die ambulant betreuten Wohngemeinschaften, wo<br />
Angehörige/Vereine Initiatoren <strong>und</strong> Träger sind. Es bestehen rechtliche <strong>und</strong> finanzielle<br />
Hürden, es müssen neue Formen der Qualitätssicherung gef<strong>und</strong>en werden.
Bremer Heimstiftung<br />
Stiftsbrief soll Senioren lebenslanges Wohnrecht gewähren<br />
Schon vor 300 Jahren gab es in Bremen Stiftsbriefe für ältere Frauen, d.h. sie<br />
konnten in einem Stift oder in einem Kloster lebenslang wohnen.<br />
Damals soll so ein Brief 200 Reichstaler gekostet haben.<br />
• Heute will die Bremer Heimstiftung für ein 26 m² Appartement für eine weibliche, älter<br />
als 79 Jahre, ältere Person 48.000,00 €.<br />
Steigerung nach Alter, Geschlecht <strong>und</strong> Ansprüchen auch bis zu<br />
200.000,00 € möglich. Laut Herrn Künzel, Vorstand der Bremer<br />
Heimstiftung, lohnt sich das Modell nicht für Personen unter 70 Jahren.<br />
Es erfolgt eine Reihe von Festlegungen, Tabellen, u.a. zur Geldverwaltung.<br />
• Sollte doch ein Umzug in ein Heim erfolgen, wird der Restbetrag des Stiftsbriefes für<br />
den monatlichen Zuschuss der stationären Pflege verwendet.<br />
Hier kommt mit dem Bedürfnis, zum selbständigen Wohnen alter Menschen,<br />
die Wesenszüge des Kapitalismus zum Ausdruck.<br />
Erinnert mich sehr an meine diesbezüglichen Erfahrungen in den USA.
Mehrgenerationenhäuser<br />
Forschungsprojekt des B<strong>und</strong>esministeriums für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend<br />
• mittelbare <strong>und</strong> unmittelbare Transferleistungen zwischen den Generationen<br />
<strong>und</strong> über die Generationsgrenzen hinweg<br />
- Alt hilft Jung/ Jung hilft Alt/ Kinder- Jugend- <strong>und</strong> Altenbetreuung,<br />
Haushalthilfen, Wissenstransfer<br />
• Zentrum für bürgerschaftliches Engagement, freiwilligen Zentrum,<br />
Seniorentreff (mit dem Ziel zum Aufbau freiwilliger Hilfestrukturen zur<br />
Unterstützung Pflegebedürftiger im häuslichen Umfeld)<br />
• Kommune ist gefordert
Qualitätssicherung ambulanter Demenz-WGs<br />
Demenz WGs<br />
• B<strong>und</strong>esweite Diskussionen, wie die Qualität gesichert werden kann, ohne die<br />
Flexibilität <strong>und</strong> familiärer Häuslichkeit durch hohen<br />
Verwaltungsaufwand/bürokratische Kontrolle einzuschränken<br />
• verschiedene Leitfäden zur Qualitätssicherung sind veröffentlicht:<br />
– Alzheimer Gesellschaft Brandenburg e.V., Bayerisches Staatsministerium für<br />
Arbeit, Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen, B<strong>und</strong>esministerium für FSFJ,<br />
Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen<br />
• Anlässlich der laufenden Diskussionen ist die Sicherung eines Mindestmaßes an<br />
Verbraucherschutz, die Vermeidung von unverhältnismäßigen Profitdenken durch<br />
Vermieter, ambulante <strong>Die</strong>nste <strong>und</strong> Pflege<br />
• <strong>Die</strong> Angehörigen benötigen fachliche Anleitung <strong>und</strong> Moderation (Lernprozess), um<br />
die Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Demenzkranken gegenüber Dritten zu gewährleisten<br />
• Qualifizierte Fachkräfte müssen zum Einsatz kommen<br />
• Es müssen Instrumente der Qualitätssicherung für die Demenz-WG erarbeitet<br />
werden<br />
• <strong>Die</strong> Qualitätssicherung bedarf weiterer fachlich wissenschaftlichen Begleitung
Qualitätssicherung<br />
• ursprünglich sollten die Wohngemeinschaften für Menschen mit<br />
Demenz eine bessere Betreuung <strong>und</strong> Pflege gewährleisten als in einem<br />
Heim<br />
• <strong>Die</strong> Wohngemeinschaften sind keine Nischen mehr, es entstand eine<br />
b<strong>und</strong>esweite Entwicklung mit positiven <strong>und</strong> negativen Medienberichten<br />
zur Qualität <strong>und</strong> zu Preisen<br />
• die verschiedenen Anbieter erarbeiten eigene Modelle zur<br />
Qualitätssicherung für bauliche Ausführung <strong>und</strong> Umfeld,<br />
Serviceleistungen <strong>und</strong> Vertragsgestaltung<br />
• Fachleute befürworten Qualitätssicherungsmaßnahmen analog der<br />
stationären Pflege gemäß § 80 SGB XI<br />
Vorschlag aus Berlin von Herrn Pawtletko bzw. der Alzheimer<br />
Gesellschaft Brandenburg e.V. eine Unterteilung mit<br />
Regulierungszahlen vorzunehmen für<br />
Strukturqualität – Prozessqualität – Ergebnisqualität.<br />
Näheres unter www.swa-berlin.de
Aspekte einer Strukturqualität für ambulant betreute Demenz WGs<br />
► Trennung von Vermietung <strong>und</strong> Versorgungs-/Pflegeangebot Versorgungs /Pflegeangebot <strong>und</strong> der damit<br />
zusammenhängenden (prinzipiellen) Wahlfreiheit <strong>und</strong> verbraucherrechtlichen verbraucherrechtlichen<br />
Stärkung<br />
der Bewohner bezüglich des Anbieters pflegerischer <strong>Die</strong>nstleistungen<br />
<strong>Die</strong>nstleistungen<br />
► Recht auf Mitbestimmung beim Zuzug neuer Bewohner für die Wohngemeinschaft<br />
Wohngemeinschaft<br />
► Möglichkeit des Probewohnens<br />
► Beteiligung von Pflegediensten mit Versorgungsvertrag (dadurch transparente<br />
transparente<br />
Leistungen durch Vertrag <strong>und</strong> Dokumentation)<br />
► Etablierung einer festen aber freiwilligen Teamstruktur bei den eingesetzten<br />
Mitarbeitern<br />
► Regelmäßige <strong>Die</strong>nst- <strong>Die</strong>nst <strong>und</strong> Fallbesprechungen <strong>und</strong> ein Angebot von Supervision für<br />
Mitarbeiter<br />
► Quartiersbezug der Wohngemeinschaft (=“normale“ Nachbarschaft <strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
eine gute<br />
erreichbare, vielfältige Infrastruktur sowie Lage im angestammten Stadtteil)<br />
► Einzelzimmer für jeden Mieter<br />
► Mindestens zwei Bäder (bei sechs bis acht Mietern)<br />
► Große (Wohn) ( Wohn)- Küche, die die Mitarbeit von den demenzkranken Mietern erlaubt <strong>und</strong><br />
zentral gelegen ist<br />
► Großes zentrales Wohnzimmer (ersatzweise große Wohnküche), ebenfalls ebenfalls<br />
zentral<br />
gelegen<br />
► Laufwege, um dem Bewegungsdrang der Mieter entgegenzukommen<br />
► Ausstattung mit Freisitz (Garten, Terrasse, Balkon)<br />
► <strong>Die</strong> Gewährleistung der Pflege bis zum Lebensende
Aspekte einer Prozessqualität für ambulant betreute Demenz WGs<br />
► Doppelbesetzung (Präsenz von zwei Mitarbeitern) tagsüber (bis ca. ca.<br />
22.00 Uhr)<br />
► Orientierung der Tagesabläufe an den Gewohnheiten <strong>und</strong> dem Rhythmus Rhythmus<br />
der Mieter<br />
► Maximale Beteiligung der Mieter an alltäglichen Verrichtungen<br />
► Unterstützung von persönlichkeitsstabilisierenden Ritualen (Kleidung, (Kleidung,<br />
Umgangsform,<br />
Ess- Ess <strong>und</strong> Trinkgewohnheiten etc.)<br />
► Regelmäßige Abstimmung der Pflegehandlungen mit Angehörigen/ gesetzlichen<br />
gesetzlichen<br />
Betreuern der Mieter. <strong>Die</strong>s sollte auch in institutionalisierten, regelmäßigen<br />
Zusammenkünften der Beteiligten geschehen (sog. Angehörigentreffen)<br />
Angehörigentreffen)<br />
► <strong>Die</strong> Mitarbeiter sollten ein Repertoire an „unterhaltenden“, aktivitäts aktivitäts-<br />
<strong>und</strong><br />
mobilitätsfördernden Maßnahmen vorhalten<br />
► Minimierung von Psychopharmaka-Einsatz, Psychopharmaka Einsatz, enge Abstimmung mit Angehörigen <strong>und</strong><br />
Fachärzten<br />
► Enge Kooperation mit Haus- Haus <strong>und</strong> Fachärzten, Einbeziehung von therapeutischen Berufen<br />
<strong>und</strong> anderen Partnern
Aspekte einer Ergebnisqualität für ambulant betreute Demenz WGs<br />
► Guter körperlicher Status der betreuten Menschen mit Demenz<br />
► Guter Ernährungszustand<br />
► Schmerzfreier Zustand<br />
► Krankheitsangemessene (geringe) Medikation<br />
► Vertrauensvoller Bezug zum eingesetzten Personal<br />
► „Wohlbefinden“ <strong>und</strong> „Lebensfreude“ der Demenzkranken<br />
► Arbeitszufriedenheit bei den beteiligten Mitarbeitern
Verbindliche Qualitätssicherung ambulant betreuter<br />
Wohngemeinschaften<br />
Projekt des B<strong>und</strong>esministerium für Familien, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend <strong>und</strong> der Verein Fre<strong>und</strong>e alter<br />
Menschen e.V. in Zusammenarbeit mit der Alzheimergesellschaft Brandenburg für verbindliche<br />
Qualitätskriterien für Menschen mit Demenz in ambulant betreuten Wohngemeinschaften<br />
Es besteht Handlungs- <strong>und</strong> Entscheidungsbedarf zur langfristigen Absicherung<br />
der Wohn-<strong>und</strong> Lebensqualität in den Wohngemeinschaften.<br />
• Gehören die Wohngemeinschaften in ein bestimmtes Regelsystem?<br />
• Was sind Kriterien der Selbstbestimmung?<br />
• Ist eine Trägerkonstruktion gleichzeitig Garantie für Qualitätsmerkmale im<br />
Sinne der Versorgungsqualität für die Nutzer?<br />
Entwicklung von unabhängigen Verbraucherschutzelementen, Einbeziehung von<br />
involvierten begleitenden Vereinen, Beiräten.<br />
• <strong>Die</strong> Involvierung der Heimgesetzgebung auf Länderebene muss den <strong>Wohngruppen</strong> in<br />
Trägerverantwortung ein Weg zur Legalität ebnen.<br />
• Arbeitskreis erarbeitet verbindliche Qualitätskriterien inklusive Verfahren zur Überprüfung<br />
<strong>und</strong> Sicherung.<br />
• Letztlich wird der Verbraucher sich entscheiden, welche Wohn- <strong>und</strong> Betreuungsform die<br />
Beste ist.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften<br />
Qualitätssicherung in Wohngemeinschaften bleibt weiter ein Problem<br />
Günter Crößmann<br />
Sprecher Arbeitskreis Heimaufsichten „<strong>Die</strong> WGs sollten in die länderspezifischen Heimgesetze<br />
integriert werden.“<br />
Konsens auf einer Fachtagung in München am 23.01.2007<br />
Neben Entgelt- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarungen müssen auch Qualitätsvereinbarungen für ambulant<br />
betreute Wohngemeinschaften (Pflege WGs) getroffen werden.<br />
• 200 Teilnehmer aus den verschiedensten Bereichen aus mehreren B<strong>und</strong>esländern haben die<br />
verschiedenen Wege, Konzepte <strong>und</strong> Qualitätsanforderungen in den Pflege-WGs diskutiert.<br />
• Annette Schwarzenau (Verein für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter, Berlin) zeigte auf, dass<br />
Qualitätssicherung <strong>und</strong> Beschwerdemanagement in der Praxis schwer einzufordern sind.<br />
<strong>Die</strong> in Berlin <strong>und</strong> Brandenburg hierfür angestoßenen Projekte beinhalten u.a. Patenschaften für Pflege WGs<br />
• Unterschiedliche Tagessätze einzelner Sozialhilfeträger führt zu Verfahrensvereinfachung - aber die<br />
Individualität der Versorgung steht nicht mehr im Mittelpunkt<br />
• Einigkeit bestand, dass nicht nur Entgelt- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarungen sondern auch konkrete<br />
Qualitätsveränderungen für die WGs zu treffen sind. Kontrolle nicht nur durch Bewohner, Angehörige<br />
sondern auch durch Kostenträger.<br />
• Ambulant betreute WGs gewährleisten die Freiheit eine autonome Lebensführung, diese ist jedoch eng mit<br />
einer hohen Verantwortung <strong>und</strong> großen Engagement der Anbieter <strong>und</strong> Angehörigen verb<strong>und</strong>en.
Betreutes Wohnen unzureichend auf Zuwachs Dementer vorbereitet<br />
Ergebnis zweier Untersuchungen (2005 <strong>und</strong> 2006) der Gerontologen Prof. Winfried Saup <strong>und</strong><br />
Angela Eberhard (Universität Augsburg)<br />
Demenz wird im Betreuten Wohnen in den kommenden Jahren vermehrt zu<br />
Schwierigkeiten <strong>und</strong> Konflikten führen. Gegenwärtig stellen<br />
Demenzerkrankungen von Bewohnern für jede dritte betreute Einrichtung<br />
mittelgroße oder große Probleme dar. Für die Zukunft erwarten laut einer<br />
Befragung von Gerontologen der Universität Augsburg fast 30 Prozent der<br />
Betreuungskräfte große bis sehr große Probleme.<br />
Im Ergebnis bei 445 befragten Einrichtungen zeigten sich Defizite bei der<br />
Wohnungsversorgung, technische Hilfsmittel, räumliche Orientierung,<br />
Wissensdefizite des Personals über Demenz, keine besonderen Konzepte<br />
insbesondere zur sozialen Bertreuung, Schnittstellenproblematik.<br />
Prof. Saup: Betreiber brauchen besondere Konzepte für Demenz.<br />
„ Der Verbleib im Betreuten Wohnen ist nicht mehr möglich<br />
bei räumlicher Desorientierung, ständiger Sturzgefahr,<br />
Störung der Nachtruhe, Aggressionen gegen Mitbewohner<br />
<strong>und</strong> unselbständigem Essen <strong>und</strong> Trinken.“
Ergebnisse der Untersuchung von EuroFamCare:<br />
Lebensqualität von Angehörigen Dementer geringer<br />
Das EU Projekt untersuchte in 23 Ländern die Situation pflegender Angehöriger.<br />
Im deutschen Teil des Projektes durch das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf im<br />
März 2007 wird festgestellt:<br />
• wöchentliche Pflegezeit betrug 45,6 St<strong>und</strong>en<br />
• 77,8 Prozent gar kein <strong>Die</strong>nst in Anspruch genommen<br />
• 8,9 Prozent nutzen medizinische Beratungsleistungen<br />
• jeder <strong>fünf</strong>zigste besucht einen Pflegekurs<br />
• 3,2 Prozent suchen Informationen im Internet<br />
• Verhaltensprobleme führen bei den pflegenden Angehörigen zum Gefühl, in der<br />
Betreuungsbeziehung gefangen zu sein, zu negativen seelischen Auswirkungen, zu<br />
weniger Unterstützung durch Nachbarn <strong>und</strong> Bekannte, zu mehr<br />
Überforderungsgefühlen als bei Betreuten ohne Verhaltsauffälligkeiten, zur Minderung<br />
der Betreuungsmotivation, zu einer geringeren Wahrnehmung familiärer Unterstützung<br />
<strong>und</strong> zu einer geringer empf<strong>und</strong>enen Wertschätzung durch das Umfeld.<br />
• 20 Prozent der pflegenden Angehörigen von Patienten mit leichten kognitiven<br />
Störungen <strong>und</strong> leichter bis mittelschwerer Demenz haben ein behandlungsbedürftiges<br />
depressives Syndrom - „selbst, wenn der tägliche Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsbedarf noch<br />
bei moderaten zwei St<strong>und</strong>en lag“, so Dr. Sönke Arlt (Universitätsklinikum Hamburg<br />
Eppendorf). Jede dritte Betreuungsperson zeigte eine deutliche Depressivitätserhöhung<br />
gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt.
Rahmenkonzeption für besonderen Pflegebedarf Dementer<br />
Arbeitsgruppe in Hessen erarbeitet Bedingungen<br />
Der Rahmenvertrag zur vollstationären Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für<br />
Hessen gestattet in der Anlage zu § 3 Abs. 2 den Abschluss einer solchen<br />
Vereinbarung.<br />
• In der Rahmenkonzeption werden die Zugangskriterien für die betroffenen dementen<br />
Heimbewohner auch für Pflegestufe 1 festgelegt.<br />
• Höhere Vergütung nur bei Nachweis des höheren Aufwandes.<br />
• <strong>Die</strong> Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsleistungen werden in der Regel für eine<br />
(teil) segregativ versorgte Gruppe aus maximal 15 Personen vorgehalten.<br />
• Ausnahmen sind möglich, müssen aber mit der Heimaufsicht <strong>und</strong> den Kostenträgern<br />
abgesprochen werden.<br />
• Personen, die im Laufe der Fortentwicklung <strong>ihre</strong>r Krankheit nicht mehr an dem Angebot<br />
partizipieren können, sollen in einem zeitlich angemessenen Rahmen in einen anderen<br />
Bereich des jeweiligen Hauses umziehen.<br />
Für eine klar definierte Personengruppe werden besondere Konditionen<br />
vereinbart, unabhängig von der Pflegestufe kann ein zusätzlicher<br />
Personenbedarf von 1:5,9 geltend gemacht werden.
Diskussionsentwurf der Länder-Arbeitsgruppe Länder Arbeitsgruppe zur<br />
Heimgesetzgebung<br />
Einige B<strong>und</strong>esländer (Sachsen?) bildeten eine Arbeitsgruppe für Vorschläge der neuen<br />
Heimgesetzgebung.<br />
• Ziel, sich vom Begriff des Heimes lösen<br />
• besonderen Schutz der Bewohner gewährleisten<br />
• Kernkriterium: Fremdbestimmung bezüglich weitergehender<br />
Betreuung <strong>und</strong> Verpflegung<br />
Entscheidend könnte sein, ob die Bewohner tatsächlich den<br />
Leistungsanbieter wechseln können<br />
• diskutiert wird, ob von Pflegeanbietern initiierte Wohn- <strong>und</strong><br />
Betreuungsformen anzeigepflichtig sind<br />
• Leitbild des Verbraucherschutzes soll im Gesetz aufgenommen werden.<br />
Das Beratungspektrum der Behörde will die Arbeitsgruppe erweitern<br />
• Formen des bürgerschaftlichen Engagements unterstützen<br />
• Fachkraftquote will die Arbeitsgruppe festhalten - bis es ein geeignetes<br />
Verfahren zur Personalbemessung gibt<br />
• künftiges Ordnungsrecht wird auf ganz unterschiedliche Einrichtungen<br />
treffen, die sich beispielsweise bezüglich <strong>ihre</strong>r Zielgruppen,<br />
Versorgungsbedarfe <strong>und</strong> Größen unterscheiden<br />
• Erprobung neuer Konzepte stärken: Erprobungszeit auf bis zu sechs Jahre
Kurzdarstellung einer ambulant betreuten WG in Leipzig<br />
Am 07.03.2007 hat auf der 3. Fachtagung für Gerontopsychiatrie der Stadt Leipzig zum ein<br />
ambulanter <strong>Die</strong>nst zum ersten mal offiziell ein Konzept der Wohngemeinschaften vorgestellt<br />
– sie betreiben zur Zeit in Leipzig 4 Wohngemeinschaften.<br />
In dem Vortrag wird von der Leiterin des ambulanten Pflegedienstes behauptet:<br />
• Es besteht eine klare Trennung zwischen Vermietung <strong>und</strong> Pflege/Betreuung<br />
(Eine Umgehung des Heimgesetzes, siehe Tabelle von Prof. Dr. Klie, liegt nach unserer Meinung vor,<br />
Wahlfreiheit zum Wechsel des Pflegedienstes besteht nicht)<br />
• Das Pflegekonzept richtet sich nach Henderson <strong>und</strong> die Validation nach<br />
Neomi Feil – also jeder Bewohner lebt in seiner eigene Welt, die betreuende Person holt<br />
ihn dort nicht heraus – sondern begibt sich selbst, bewusst in diese Welt<br />
(Wird auch in guten stationären Einrichtungen gewährleistet)<br />
• Für Demente wird ausgeführt: „Was geschieht aber wenn gar nichts mehr geht?<br />
Wenn das Leben nur noch in der Vergangenheit existiert, wenn die ges<strong>und</strong>e<br />
Wahrnehmung des Ich nicht mehr vorhanden ist? Wenn Vergesslichkeit nicht nur erste<br />
Anzeichen, sondern fester Bestandteil des Lebens geworden ist? Dann gibt’s doch Pillen,<br />
oder? Genau das tun wir erstmal nicht.“<br />
(Wird ebenfalls in guten stationären Einrichtungen besonders durch kontinuierlichen Arztbesuch<br />
von Neurologen gewährleistet)
• Es kommt ein Personalschlüssel von fast 1:1 dann zur Anwendung! Dadurch Zeit für<br />
Streicheleinheiten, Gespräche, Beschäftigung.<br />
<strong>Die</strong>se Leistungen sind nicht abrechnungsfähig <strong>und</strong> führen zu einem monatlichem<br />
finanziellem Defizit.<br />
(Also 1:1 muss stark angezweifelt werden, diese fehlende Zeit muss durch Angehörige,<br />
Ehrenamtliche, Freiwillige, 1,- € Jobber, u.ä. erbracht werden)<br />
• „Wenn diese innovative Form der Pflege <strong>und</strong> Versorgung nicht durch<br />
steigende Löhne <strong>und</strong> Nebenkosten über kurz oder lang zum Scheitern<br />
verurteilt sein soll, ist die gesetzliche Anerkennung von<br />
Seniorenwohngemeinschaften innerhalb des Heimgesetzes, jedoch<br />
außerhalb der Heimmindestbauverordnung dringend notwendig <strong>und</strong><br />
finanzielle Besserung unabdingbar! Deshalb sind Tagessätze so wichtig!<br />
Ein gutes Beispiel ist die Seniorenwohngemeinschaft der Schäfer-Care-<br />
Management in Stuttgart. <strong>Die</strong>se Wohngemeinschaft unterliegt der<br />
Heimaufsicht <strong>und</strong> wurde von bestimmten Punkten der Verordnung zum<br />
Heimgesetz befreit. <strong>Die</strong> WG wird nicht vollstationär betrieben, sondern<br />
erhält auch ambulante Leistungen, die mit den Kassen abgerechnet<br />
werden. Auch ein gangbarer Weg.“<br />
• Sicherung der Qualität kann nur durch Anerkennung von mehr Personal<br />
erreicht werden.<br />
• Verbindliche Qualitätsmerkmale mit behördlichen Kontrollen (auch<br />
Heimaufsichten) müssen erarbeitet werden.<br />
• <strong>Die</strong> Spitzenverbände der Krankenkassen müssen die ambulant betreuten<br />
Wohngemeinschaften anerkennen – Beispiel der Häuslichkeit, Leistungen aus dem<br />
SGB V erstatten.
für Demente in Sachsen<br />
- Es bestätigen sich die Erfahrungen aus guten Beispielen der stationären<br />
stationären<br />
Pflege/Betreuung für Demente<br />
• Der Hilfebedarf wird ungenügend berücksichtigt<br />
- Zuwendung ist die beste Medizin!<br />
- <strong>Die</strong>se Leistung kann (auch mit dem Einsatz von aktiven Angehörigen Angehörigen<br />
<strong>und</strong><br />
Ehrenamtlichen) in Sachsen bei einem durchschnittlichen Personalschlüssel Personalschlüssel<br />
von 1:3,08<br />
nicht erbracht werden.<br />
- <strong>Die</strong> Mitarbeiter/-innen Mitarbeiter/ innen haben nicht die Zeit, die das jeweilige Krankheitsbild der<br />
Dementen erfordert. <strong>Die</strong>s hat nichts mit Unwillen, Unlust oder Vernachlässigung Vernachlässigung<br />
zu tun.<br />
- Es gibt das Personal, dass sich aufopferungsvoll um die Dementen kümmert - sie<br />
können das Pensum der Arbeit nicht so erbringen wie sie es gern möchten!!!<br />
- Es wird höchste Zeit, einen neuen Rahmenvertrag für die stationäre stationäre<br />
Pflege<br />
abzuschließen - mit Anerkennung der besonderen Pflege <strong>und</strong> Betreuung für<br />
Demenzkranke durch einen besseren, gestaffelten Personalschlüssel. Personalschlüssel.<br />
In anderen<br />
B<strong>und</strong>esländern ist das möglich, wird es erfolgreich zum Wohl- Wohl zur Verbesserung der<br />
Lebensqualität Demenzkranker - praktiziert.<br />
- <strong>Die</strong> Anerkennung von sozialen Hilfeleistungen für Demente müssen aber nicht zu<br />
finanziellen Lasten der Betroffenen führen<br />
- Ausbau <strong>und</strong> zusätzliche finanzielle Förderung von ehrenamtlichen Helfern<br />
- Für die ambulant betreuten Demenz WGs muss der „rechtlose“ Freiraum Freiraum<br />
beendet<br />
werde, in den neuen Regularien des sächsischen Heimgesetzes muss eine Klärung der<br />
Zuordnung inklusive verbindlicher Qualitätsmerkmale erfolgen.<br />
- Sowohl für ambulante als auch stationäre Einrichtungen müssen einfachere einfachere<br />
Regularien<br />
zum Ausbau der Tagespflege <strong>und</strong> längere (als 4 Wochen pro Jahr) Kurzzeitpflege<br />
Kurzzeitpflege<br />
getroffen werden.
Schlussfolgerungen<br />
Da weder im Heimrecht noch im Recht für Sozialleistungen klare Regelungen für die neuen<br />
Wohnformen enthalten sind, müssen diesbezüglich Überarbeitungen erfolgen.<br />
Durch die Verlagerung des Heimrechts auf Länderebene, also auch nach Dresden, besteht die<br />
Möglichkeit, den Anwendungsbereich des Heimgesetzes neu zu gestalten.<br />
Im Widerspruch dazu steht aber die geplante Verlagerung der Kontrollbehörde Heimaufsicht zum<br />
kommunalen Sozialverband. Weiterhin müssen die <strong>unterschiedlichen</strong> Versorgungskonzepte<br />
flexibler gestaltet werden (Prof. Dr. Klie spricht von der Entwicklung eines Einrichtungs- <strong>und</strong><br />
<strong>Die</strong>nstgesetzes).<br />
<strong>Die</strong>sbezüglich muss auch über radikalere Lösungen nachgedacht werden, z.B.<br />
trägerübergreifende Budgets gemäß § 17 SGB IX, wie in der Behindertenhilfe.<br />
Also Budgets für die Demenz Wohngemeinschaften wäre eine Alternative <strong>und</strong> würde<br />
Leistungsrechtliche Probleme (Zuständigkeitsgrenzen zwischen den Sozialleistungsträgern <strong>und</strong><br />
Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Leistungserbringern) lösen.<br />
Prof. Dr. Klie hat hierzu sehr gute Lösungsansätze veröffentlicht.<br />
Es kommt also darauf an, dass wir in Sachsen die notwendig dargelegten Veränderungen<br />
vornehmen, denn letztlich geht es nur um das Wohl der Betroffenen, den Verbraucherschutz mit<br />
verbindlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen.<br />
Denn das betreute Wohnen von Dementen soll nicht zum bereuten Wohnen werden.<br />
Neue Wohnformen verlangen neue gesetzliche Bestimmungen.
Hans-Werner Bärsch <strong>und</strong> Knut Bräunlich<br />
Forum 1: Neue Wohnformen für Menschen mit Demenz<br />
Neue Wohnformen für Menschen mit Demenz sind gekennzeichnet durch die zu<br />
erwartenden Änderungen der Versorgungssysteme, besonders Reform der<br />
Pflegeversicherung <strong>und</strong> Änderung der Heimgesetzgebung auf Länderebene.<br />
Begründet sind die notwendigen Änderungen durch die demographische Alterung<br />
der Bevölkerung, d.h. mit der Zunahme des Alters steigt der Bedarf von Pflege<br />
/Betreuung <strong>und</strong> gleichzeitig verringert sich aber die Zahl helfender Angehöriger,<br />
Familienstrukturen ändern sich <strong>und</strong> die Zahl der Angebote für Pflege/Betreuung<br />
reichen für die Zukunft nicht aus. <strong>Die</strong> bestehenden, sozialen Versorgungssysteme<br />
können finanziell die zu erwartenden Anforderungen nicht erfüllen!<br />
<strong>Die</strong> verschiedenen Studien, besonders die Ergebnisse eines 3-jährigen<br />
Gemeinschaftsprojektes der Bertelsmann Stiftung mit dem KDA (Kuratorium<br />
Deutsche Altershilfe) weisen neben der Stärkung des normalen, selbständigen<br />
Wohnens in der eigenen Häuslichkeit, der Verbreitung <strong>und</strong> Weiterentwicklung neuer<br />
alternativer selbständiger Wohnformen besonders auf die Entwicklung <strong>und</strong><br />
Verbreitung selbstbestimmter Wohnformen für Pflegebedürftige <strong>und</strong> dementiell<br />
erkrankte Menschen hin.<br />
Der erhöhte Aufwand von Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsbedarf, die Zunahme der<br />
Demenzerkrankung in <strong>ihre</strong>n Stadien (von leicht - mittelgradig - schwer mit somatisch-<br />
en Einschränkungen - schwer mit psychopathologischen Verhaltensauffälligkeiten)<br />
<strong>und</strong> der Wegfall sozialer Einbindungen setzt der Pflege zu Hause Grenzen <strong>und</strong> die<br />
Wohnformen müssen sich anpassen. <strong>Die</strong> stationären Einrichtungen müssen sich<br />
anpassen, müssen sich umstrukturieren - Umgestaltung in kleinere Wohneinheiten,<br />
Dezentralisieren (Struktur der Wohnangebote noch dem Grad der Demenz), mit mehr<br />
Selbstbestimmung <strong>und</strong> Einbeziehung der Angehörigen <strong>und</strong> Ehrenamtlicher.<br />
Als Alternative zum Heim bieten sich in den letzen Jahren ambulant betreute<br />
Wohngemeinschaften für Demente an. <strong>Die</strong>se Wohnform hat eine andere innere
Organisation; die Bewohner sind Mieter <strong>und</strong> haben ein Wahlrecht zum <strong>Die</strong>nst-<br />
leistungsanbieter.<br />
In den betreuten Wohngemeinschaften - oder auch Pflegewohngruppen, Pflegewoh-<br />
nungen, begleitendes Wohnen, Dementen WG - lebt eine kleine Gruppe pflege-<br />
hilfsbedürftiger Menschen in einer Wohnung, auf einer Etage, einem Haus. Es geht<br />
um Selbstorganisation der Mitglieder, Wohnen als selbständiger Mieter, Handlungs-<br />
fähigkeit der Gemeinschaft nach Innen <strong>und</strong> Außen; Beziehungen zum ambulanten<br />
<strong>Die</strong>nst, Engagement der Mitglieder <strong>und</strong> der Angehörigen im Rahmen der Pflege- <strong>und</strong><br />
Betreuungsleistungen.<br />
Folgende Fragen sind gegenwärtig offen:<br />
− SGB V / Heimgesetz<br />
Es gibt keine b<strong>und</strong>esweite, einheitliche Definition zur Gültigkeit des Heimgesetzes<br />
oder nicht Zuständigkeit der Heimaufsicht.<br />
Es gibt verschiedene Auslegungen zum Begriff „Haushalt“ des SGB V<br />
− Der wirtschaftliche Betrieb muss realistisch sein.<br />
− SGB XII verpflichtet den Sozialhilfeträger zu kostengünstigsten Versorgungs-<br />
formen, ambulant oder stationär.<br />
− <strong>Die</strong> Qualitätssicherung, der Verbraucherschutz ist nicht verbindlich gesichert.<br />
Reichen freiwilligen Qualitätssicherungen aus?<br />
Wissenschaftliche Studien haben bewiesen, dass Demente in den Wohngemein-<br />
schaften ungenügende, demenz-typische Lebensqualität erhalten. Wir sind für<br />
Dementen Wohngemeinschaften - aber bitte mit amtlichen Qualitätskontrollen wie in<br />
den Heimen <strong>und</strong> im Sinne des Verbraucherschutzes für die betroffenen Dementen,<br />
damit das betreute Wohnen von Dementen nicht zum bereuten Wohnen wird.<br />
Neue Wohnformen verlangen neue Gesetze - eine Forderung an die Politik <strong>und</strong> das<br />
Ministerium.
Protokoll zum 2. Sächsischen Altenhilfe-Kongress am 25.04.2007<br />
Forum 1:<br />
Thema: „Neue Wohnformen für Menschen mit Demenz“<br />
Referentinnen: Herr Bärsch <strong>und</strong> Herr Bräunlich<br />
1. Zunächst werden <strong>fünf</strong> unterschiedliche <strong>Wohngruppen</strong>varianten <strong>und</strong> deren<br />
juristische Einordnung vorgestellt.<br />
2. Herr Bärsch informiert, dass durch die veränderte<br />
Architektur/Raumgestaltung/Milieutherapie der <strong>Wohngruppen</strong> Probleme der<br />
Bewohner <strong>und</strong> Pflegenden in einem gewissen Maß minimiert werden können,<br />
diese aber trotzdem kein Allheilmittel darstellen. <strong>Die</strong> sozialen Strukturen müssen<br />
funktionieren.<br />
3. Anschließend stellt Herr Bräunlich seine Einrichtung in Rochlitz vor <strong>und</strong> verweist<br />
darauf, dass dort eine teilsegregative Betreuung für Demenzkranke möglich ist. Er<br />
bemerkt, dass die Entwicklung tagesstrukturierter Maßnahmen für Demenzkranke<br />
überall möglich ist <strong>und</strong> ein Überdenken der Einrichtungsstrukturen dringend<br />
notwendig. Sein Fazit lautet allerdings: Am wichtigsten für das Wohlbefinden der<br />
Bewohner sei die gerontopsychiatrische Ausbildung des Personals.<br />
4. Handlungsrichtlinien für das Pflegepersonal sind zwingend notwendig sowie die<br />
bessere Vernetzung zwischen den Heimen <strong>und</strong> Krankenhäusern. Zudem sollte<br />
darüber nachgedacht werden, den Heimbewohnern eine Lobby zu verschaffen,<br />
<strong>und</strong> deren optimale Versorgung dadurch zusätzlich zu unterstützen. Werden<br />
diese Faktoren nicht berücksichtigt, dann treten mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
ähnliche pflegerische Probleme wie in traditionellen stationären Heimen auf.<br />
5. Herr Bärsch berichtet über seine stationäre Einrichtung in Brandis. Dort werden<br />
die Bewohner segregativ betreut, zehn Menschen leben auf einer Etage<br />
zusammen. Er informiert über die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Sachsen<br />
<strong>und</strong> teilt mit, dass von denen 33% im Heim <strong>und</strong> 66% in häuslicher Umgebung<br />
gepflegt werden. An dieser Stelle weist er darauf hin, dass die ambulante Pflege<br />
nicht immer die beste ist (besonders im Endstadium), da dort Qualitätskontrollen<br />
nur sehr schwer möglich sind.<br />
6. Im weiteren Verlauf geht Herr Bärsch näher auf gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in der<br />
Pflege ein (Heimgesetz, SGB V, SGB IV, SGB XI). Er kritisiert, dass es keine<br />
einheitlichen Qualitätskriterien, kaum Case-Management oder<br />
gerontopsychiatrische Kompetenzzentren gibt. Er empfiehlt, dass sich die<br />
Einrichtungen an den Bedürfnissen der Demenzkranken orientieren sollten <strong>und</strong><br />
deren Individualität akzeptieren.<br />
1
7. Er charakterisiert die letzte Lebensphase dementer Menschen <strong>und</strong> stellt in<br />
diesem Zusammenhang das Seniorenzentrum „Holle“ in Niedersachsen vor, wo<br />
die Bewohner in vier Wohnbereichen, je nach Krankheitsstadium, versorgt<br />
werden.<br />
8. Anschließend gehen beide Referenten auf ambulant betreute<br />
Wohngemeinschaften für demenzkranke Menschen ein. Es werden verschiedene<br />
Modelle, z.B. das Berliner Modell, das Bielefelder Modell <strong>und</strong> das Braunschweiger<br />
Modell vorgestellt. Es wird der Frage nachgegangen, inwiefern das Heimgesetz<br />
für diese Wohngemeinschaften zuständig ist <strong>und</strong> dadurch eine Prüfung durch die<br />
Heimaufsicht möglich. Auch an dieser Stelle wird nochmals auf die fehlende<br />
Qualitätssicherung verwiesen.<br />
9. <strong>Die</strong> Schlussfolgerungen zu den ambulant betreuten Wohngemeinschaften lauten:<br />
In den Wohngemeinschaften wird der medizinische Hilfebedarf der<br />
Bewohner nur ungenügend berücksichtigt<br />
Den Mitarbeiter/innen fehlt die Zeit, ihr Arbeitspensum ordnungsgemäß zu<br />
erledigen<br />
Der rechtlose Freiraum der Wohngemeinschaften muss beendet werden.<br />
10. Herr Bärsch stellt fest, dass ambulant betreute Wohneinrichtungen nur<br />
unzureichend auf den Zuwachs dementer Menschen vorbereitet sind. Es gibt dort<br />
keine besonderen Konzepte, um geeignet mit dem herausfordernden Verhalten<br />
Demenzkranker umzugehen.<br />
11. Zusammenfassend lautet das Fazit des Forums:<br />
Zunächst sollte die Versorgung Demenzkranker in den traditionellen<br />
Wohnformen optimal ausgestaltet werden <strong>und</strong> problemlos erfolgen.<br />
Es ist mehr Vernetzung in der Versorgungskette erforderlich.<br />
Wohngemeinschaften sind im fortgeschrittenen Krankheitsstadium nicht<br />
mehr praktikabel.<br />
Neue Wohnformen sind schwer in den gegenwärtigen rechtlichen Kontext<br />
einzuordnen, sie verlangen nach neuen gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Es muss mehr in die Qualifizierung des Pflegepersonals investiert werden,<br />
um die Versorgung optimal zu gestalten.<br />
Es wurden Fragen zur ambulanten Vergütung (Sach-/ Geldleistungen) gestellt.<br />
2