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Die fünf unterschiedlichen Wohngruppen-Varianten und ihre ...

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<strong>Wohngruppen</strong>varianten/<br />

Rechtsfragen<br />

Heimgesetz<br />

§ 37 SGB V<br />

(Häusliche<br />

Krankenpflege)<br />

§ 36 SGB XI<br />

(Pflegesachleistung<br />

bei Häuslicher<br />

Pflege)<br />

§ 53 ff., 61ff. SGB XII<br />

(Sozialhilfe)<br />

<strong>Die</strong> <strong>fünf</strong> f nf <strong>unterschiedlichen</strong> <strong>Wohngruppen</strong>-<strong>Varianten</strong> <strong>Wohngruppen</strong> <strong>Varianten</strong> <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> juristische Einordnung<br />

1.<br />

Außenwohngruppen<br />

einer stationären<br />

Einrichtung<br />

Einrichtung i.S.d.<br />

§ 1 HeimG<br />

keine Leistung<br />

Handlungspflege<br />

gem. § 43 SGB XI<br />

keine Leistungen<br />

keine Leistungen<br />

strittig bei Eingliederungshilfe<br />

bisher<br />

ohne praktische<br />

Relevanz<br />

2.<br />

<strong>Wohngruppen</strong>struktur<br />

in Pflegeheimen<br />

(Hausgemeinschaftskonzept,<br />

<strong>Wohngruppen</strong>ko<br />

nzept)<br />

Einrichtung i.S.d.<br />

§ 1 HeimG<br />

keine Leistung<br />

Handlungspflege<br />

gem. § 43 SGB XI<br />

keine Leistungen<br />

keine Leistungen<br />

3.<br />

<strong>Wohngruppen</strong><br />

als<br />

Kleinstheim (statt<br />

vollstationär)<br />

Einrichtung i.S.d.<br />

§ 1 HeimG<br />

keine Leistung<br />

Handlungspflege<br />

gem. § 43 SGB XI<br />

keine Leistungen<br />

keine Leistungen<br />

4.<br />

<strong>Wohngruppen</strong> im<br />

Regime eines<br />

Pflegedienstes<br />

strittig ob<br />

Anwendung<br />

des Heim G<br />

Leistungen der<br />

häuslichen<br />

Krankenpflege<br />

Leistungen strittig<br />

Leistungen der<br />

Hilfe<br />

zur Pflege (<strong>und</strong><br />

ggf.<br />

Eingliederungshilf<br />

e)<br />

Vertrag gem. § 75<br />

SGB XII<br />

erforderlich<br />

5.<br />

<strong>Wohngruppen</strong> in der<br />

Verantwortung von<br />

Angehörigen oder<br />

bürgerschaftlich<br />

Engagierten<br />

keine Einrichtung<br />

i.S.d. Heim G<br />

Leistungen der<br />

häuslichen<br />

Krankenpflege<br />

Leistungen strittig<br />

eigene Häuslichkeit<br />

Individualisierungsprinzip<br />

Verrichtungsbezug<br />

zwecks Bindung<br />

§ 31 SGB XI<br />

Leistungen der Hilfe<br />

zur Pflege (<strong>und</strong> ggf.<br />

Eingliederungshilfe)<br />

Vertrag gem. § 75<br />

SGB XII erforderlich


<strong>Die</strong> Art der Versorgungsform ist für die<br />

Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen sek<strong>und</strong>är.<br />

Primär sind es die handelnden Akteure = wir selbst!


Hausmeistermodell<br />

Betreute<br />

Wohngemeinschaften<br />

auch für Demente<br />

Servicewohnen<br />

Altendorf<br />

(„Sun-City“)<br />

Formen des betreuten Wohnens<br />

Betreutes<br />

Wohnen zu<br />

Hause Pflegeheim<br />

angegliedert<br />

Formen des<br />

Betreuten Wohnens<br />

Wohnverb<strong>und</strong><br />

Hausgemeinschaft<br />

(in/bei Pflegeheimen)<br />

Integriertes<br />

Wohnen<br />

Wohnstift


Bedürfnisse der Nutzer<br />

Menschen wollen „nicht gelebt“ werden<br />

Selbstbestimmtes Leben<br />

Das Gefühl haben das eigene Leben zu meistern<br />

Erhalt von Selbständigkeit<br />

Wohn/-Hausgemeinschaften Wohn/ Hausgemeinschaften das kleinere Übel zum Heim (Übergangsszenario)<br />

(Übergangsszenario<br />

K<strong>und</strong>e will eine Pluralisierung der Versorgungsangebote<br />

(Verbraucherschutzrechte)


Zahlenübersicht<br />

Sachsen<br />

Quelle: Experten Kommission Verwaltungsreform Sachsen<br />

Stand 10.02.2005 <strong>und</strong> Statistisches Bandesamt vom 14.03.2007<br />

Anteile der über 60-Jährigen:<br />

60 Jährigen:<br />

2005: 4,273 Mio. Menschen<br />

2020: 3,7 Mio. Menschen<br />

Quelle: Statistisches Landesamt Freistaat Sachsen, Stand 21.02.2007)<br />

21.02.2007)<br />

25% im Jahr 2005: 1,075 Mio. Menschen<br />

30% im Jahr 2020: 1,1 Mio. Menschen<br />

Schlussfolgerung:<br />

Ansteigen der unter 60-Jährigen 60 Jährigen von 2005 auf 2020 um ca. 620T<br />

Kein wesentliches (250T) Ansteigen der über 60-Jährigen 60 Jährigen von 2005 auf 2020


Pflegebedürftige Ende 2005<br />

Quelle: Statistisches B<strong>und</strong>esamt Wiesbaden, Stand 14.03.2007)<br />

Sachsen: Sachsen<br />

119.905 Menschen insgesamt, d.h. 2,81%<br />

der Gesamtbevölkerung<br />

davon 36.953 männlich<br />

82.952 weiblich<br />

39.921 Heimbewohner = 33,3%<br />

79.984 zu Hause = 66,7%<br />

davon 31.310 ambulante Versorgung = 26,1%<br />

48.674 Versorgung durch Angehörige = 40,6%


30 30%<br />

25 25%<br />

20 20%<br />

15 15%<br />

10% 10<br />

5<br />

5 %<br />

0<br />

0 %<br />

Favorisierte Wohnformen<br />

Wohnen <strong>und</strong> Pflege im Ausland<br />

Wohnen <strong>und</strong> Pfege in Hausgemeinschaften mit gegenseitiger Unterstützung<br />

Wohnen in eigenen vier Wänden <strong>und</strong> Pflege durch Angehörige<br />

Wohnen in eigenen vier Wänden <strong>und</strong> Pflege durch ambulanten <strong>Die</strong>nst<br />

Wohnen <strong>und</strong> Pflege bei den Kindern, Verwandschaft<br />

Wohnen <strong>und</strong> Pflege in einem Heim<br />

Umfrage-Ergebnisse der Wirtschaftsakademie Hannover “Fachwirtschaft, Sozial- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen”<br />

aus der Region Hannover Ende 2006 mit 450 Personen, dabei 55,25 % der Gruppe 55-64 Jährigen<br />

34,08 % der Gruppe 18-49 Jährigen<br />

9,95 % der Gruppe 65-80 Jährigen<br />

•Entspricht auch aktuellen anderen Umfrageergebnissen


Wer sind heute <strong>und</strong> in der Zukunft unsere K<strong>und</strong>en?<br />

Welche Menschen mit Demenz werden außerhalb eines Heimes<br />

gepflegt <strong>und</strong> betreut?<br />

Welche Menschen mit Demenz sind ab wann auf das Heim angewiesen?<br />

angewiesen


Wir arbeiten <strong>und</strong> wirtschaften alle unter den selben<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

Warum gibt es aber unterschiedliche (gute, mittelmäßige,<br />

schlechte <strong>und</strong> nicht zu vertretende) Pflegequalitäten?<br />

Peter Dürrmann<br />

zur 10. Holler R<strong>und</strong>e<br />

März 2007


Es gibt nicht nur eine Wirklichkeit<br />

Wirklichkeiten entstehen durch Gesetzgebung, Verhandlungsführer der<br />

Kostenträger <strong>und</strong> Anforderungen prüfender Behörden<br />

(z.B. MDK, Heimaufsichten, u.a.)<br />

Sichtweise Sichtweise der Angehörigen<br />

Einschätzung Einschätzung der Pflege <strong>und</strong> Betreuung<br />

Bedürfnisse Bedürfnisse der K<strong>und</strong>en /der Nutzer<br />

Vorstellungen Vorstellungen des Trägers


Gegenwärtige Situation<br />

Prägung durch die vom Gesetzgeber, Kostenträgern u.ä.<br />

vorgegebenen <strong>und</strong> ausgeführten Rahmenbedingungen (Rahmenverträge,<br />

Heimgesetze, SGB V-IX-XI-XII, Pflegesätze)<br />

Anbieterorientierte Anbieterorientierte statt bedarfsorientierte Angebote<br />

Nicht Nicht ausreichend aufeinander abgestimmtes (lückenhaftes), segmentiertes<br />

segmentiertes<br />

Versorgungssystem<br />

Schwächen Schwächen in der ambulanten <strong>und</strong> teilstationären Betreuung<br />

(Qualitätsnachweis)<br />

Es Es mangelt an einem professionellen, übergreifenden Assessement <strong>und</strong><br />

einheitlicher Qualitätsparameter<br />

Fehlende Fehlende Beratungsangebote im Sinne eines modernen Case Management<br />

Kaum Kaum gerontopsychiatrische Kompetenzzentren<br />

Keine Keine zielgerichtete Prävention <strong>und</strong> geriatrische Rehabilitation, gesetzlich<br />

aber garantiert


Gesellschaftliche Herausforderung<br />

Zunahme der Menschen mit Demenz von heute r<strong>und</strong> 1,2 Millionen<br />

Betroffenen auf 1,7 Millionen im Jahr 2030<br />

Verdoppelung des Betreuungsaufwandes beim gleichzeitigen<br />

Schwinden der Familienstrukturen sowie einer zahlenmäßigen<br />

Abnahme jüngerer Menschen<br />

Zunahme der Menschen mit Demenz einerseits steht im Widerspruch<br />

zur Finanzausstattung des Pflegesystems.<br />

Es ist davon auszugehen, dass viel mehr Leistungen zu erbringen sind<br />

aber die Ressourcen nicht adäquat steigen<br />

Eine wesentliche Herausforderung ist die differenzierte Anpassung der<br />

Pflegeangebote an die zu erwartenden individuellen Pflegebedarfe


Institutionen <strong>und</strong> Menschen mit Demenz<br />

Menschen mit Demenz sind nicht mehr in der Lage sich den Vorgaben Vorgaben<br />

<strong>und</strong> Strukturen von ambulanter oder stationärer Pflege anzupassen<br />

<strong>Die</strong> jeweiligen Einrichtungen müssen sich an den Bedarfen <strong>und</strong><br />

Bedürfnissen der Bewohner orientieren<br />

Normalität in der Dementenbetreuung ist in erster Linie die Normalität Normalität<br />

<strong>und</strong> Wirklichkeitssicht, die die Bewohner empfinden. Es zählt die<br />

Erlebniswelt des Betreuten, nicht die des Betreuers


Es geht nicht um unsere subjektive (die eine, normierte) Normalität,<br />

Normalität,<br />

unsere Wertorientierungen <strong>und</strong> Vorstellungen von dem was (Alltags-) (Alltags )<br />

Normalität ist, sondern um die Bedürfnisse <strong>und</strong> Bedarfe unserer<br />

Bewohner, den Nutzern.<br />

Es geht um die Akzeptanz der Individualität, um die Möglichkeit<br />

„anders“ zu sein, anders zu denken <strong>und</strong> zu leben.<br />

<strong>Die</strong> bedarfsorientierte Ausrichtung der Pflegeheime auf<br />

Demenzerkrankte mit oder ohne besonderen Betreuungsbedarf ist eine eine<br />

Normalanforderung an die Institutionen.<br />

Der Gesetzgeber <strong>und</strong> die Träger sind gefordert zur besseren Verteilung Verteilung<br />

der vorhanden Ressourcen entsprechend des Pflegebedarfes (z.B.<br />

Personalbemessungsverfahren).


Woran erkennt man die letzte Lebensphase?<br />

Verlust der Fähigkeit zur selbständigen Nahrungsaufnahme, Auftreten Auftreten<br />

von Schluckbeschwerden mit Aspirationsrisiko; rapider Appetitverlust<br />

Appetitverlust<br />

Harn- Harn <strong>und</strong> Stuhlinkontinenz<br />

Muskelatrophien <strong>und</strong> –kontrakturen<br />

kontrakturen<br />

steigende Anfälligkeit für ein Delirium<br />

wiederkehrende Infekte, Lungenentzündung<br />

Verschlechterung des Hautzustandes <strong>und</strong> Dekubiti<br />

ambulant vor stationär?


Problembereich Heim<br />

Zukünftig kein einheitliches Heimgesetz, unterschiedliche<br />

Rahmenverträge - Personalanhaltszahlen, unterschiedliche<br />

Anerkennung der besonderen Demenzpflege/betreuung<br />

Demenzpflege/ betreuung<br />

U + V Kosten regional zu unterschiedlich<br />

Pflege <strong>und</strong> Betreuung zu preisintensiv (Fachkraftquote, Tarifbindung,<br />

Tarifbindung,<br />

mangelnde Flexibilität usw.)<br />

Nicht Anerkennung der sozialen Hilfeleistungen für Demente<br />

negative Medienberichte, geringe Akzeptanz, notwendiges Übel<br />

Übertragung der Heimaufsicht in der Alten- Alten <strong>und</strong> Behindertenhilfe von<br />

den Regierungspräsidien auf den Kommunalen Sozialverband Sachsen


Herausforderung für die Heimpflege<br />

Weniger Geld für die Pflege im Heim<br />

Vermutliche Reduzierung in den Pflegestufen 1 <strong>und</strong> 2<br />

Damit Angleichung (auch Leistungen ?) der ambulanten an die<br />

stationäre Pflege, mit dem Ziel die ambulante Pflege attraktiver<br />

<strong>und</strong> vorrangiger zu machen<br />

Mögliche Einführung des personengeb<strong>und</strong>enen Budgets anstelle des<br />

Sachleistungsprinzips (Pflegebedürftige werden etwas „Wert“ - zunächst in<br />

Geld - sein)<br />

Heim am Ende der Leistungskette<br />

Konsens über nationale Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>und</strong> individueller<br />

Versorgungsansprüche zu Mehrkosten (Abschied von Pauschalierung)<br />

<strong>Die</strong> stationären Einrichtungen müssen sich den gesellschaftlichen<br />

Gegebenheiten anpassen <strong>und</strong> umstrukturieren. Umgestalten in kleinere kleinere<br />

Wohneinheiten, Dezentralisieren (Struktur der Wohn- Wohn <strong>und</strong> Pflegeangebote<br />

nach dem Grad der Demenz - Differenzierung).<br />

Mehr Selbstbestimmung <strong>und</strong> Einbeziehung/ Mitwirkung der<br />

Angehörigen <strong>und</strong> Ehrenamtlicher für soziale Hilfeleistungen


Homogenität der Bewohnergruppen<br />

Homogene Gruppen wirken sich auf Menschen mit Demenz günstig aus<br />

(u.a. Stressreduktion)<br />

Menschen mit leichter Demenz leiden erheblich unter Mitmenschen mit<br />

einer mittelschweren bis schweren Demenz<br />

Unterschiedliches Wahrnehmen, Erleben <strong>und</strong> Empfinden <strong>und</strong> somit<br />

unterschiedliches Verhalten<br />

Herausforderndes Verhalten bleibt weitergehend bestehen, wirkt aber aber<br />

kaum störend (eigene Lebenswelt)<br />

Wenn das soziale Umfeld nicht tragfähig ist bzw. sein kann, entsteht entsteht<br />

ein<br />

Leidensdruck für die Beteiligten (Schweregradunabhängig)


<strong>Die</strong> Struktur des Wohnangebotes im Seniorenzentrum Holle (ein<br />

mögliches Beispiel)<br />

► WB 1: 1:<br />

18 mobile Bewohner mit einer schweren Demenz <strong>und</strong><br />

einem ausgeprägten herausforderndem Verhalten<br />

(Besondere Stationäre Dementenbetreuung)<br />

► WB 2: 15 Bewohner mit einer mittelschweren bis schweren<br />

Demenz<br />

► WB 3: 15 Bewohner mit einer schweren Demenz, z.T. mit<br />

einer zunehmenden Immobilität<br />

► WB 4: 15 schwerstpflegebedürftige, immobile Bewohner mit<br />

einer weit fortgeschrittenen schweren Demenz<br />

► Oase: 6 schwerstpflegebedürftige, immobile Bewohner mit<br />

einer weit fortgeschrittenen schweren Demenz sowie<br />

ein außergewöhnlich hohen Pflegebedarf.


Problembereich<br />

Ambulant betreute Wohngemeinschaften<br />

Wann greifen die Bestimmungen des Heimgesetzes – Verbraucherschutz<br />

Ambulanter <strong>Die</strong>nst als <strong>Die</strong>nstleister – Wahlrecht<br />

Nachweis der eigenen Häuslichkeit<br />

Selbstorganisation der Mitglieder, Engagement der Angehörigen/Betreuer<br />

Begrenzung der Mieterzahl<br />

Qualitätssicherung<br />

wirtschaftliche Bedingungen


Ambulant betreute Wohngemeinschaften<br />

Definition:<br />

Unter einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für<br />

Demenzkranke versteht man eine Gemeinschaft aus 7 bis 12<br />

Personen mit Demenz, die in einer großen Wohnung als Mieter<br />

zusammen leben <strong>und</strong> dort von einem ambulanten Pflegedienst r<strong>und</strong><br />

um die Uhr betreut werden.<br />

Aufgaben, Rechte <strong>und</strong> Pflichten einer Wohngemeinschaft betreffen<br />

Menschen mit Demenz, Angehörige/rechtliche Betreuer <strong>und</strong><br />

ambulante Pflegedienste/Einrichtungen <strong>und</strong> es müssen in den<br />

Verträgen klare, zugeordnete Regeln getroffen werden.


Modelle für Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz<br />

Es gibt verschiedene Modelle:<br />

• Berliner Modell, dient als Gr<strong>und</strong>orientierung<br />

• Bielefelder Modell<br />

• Braunschweiger Modell<br />

Wesentliche Merkmale der Bewertung sind:<br />

• Konzeptziele<br />

• Zielgruppe<br />

• Gruppengröße<br />

• Wohnraum <strong>und</strong> Umfeldbezug<br />

• Finanzierung<br />

• Professionelle Hilfen<br />

• Qualitätssicherung


Neue DIN für betreutes Wohnen<br />

DIN 77800<br />

B<strong>und</strong>esweiter Standard für das Betreute Wohnen mit klaren<br />

Anforderungen an die <strong>Die</strong>nstleistungen, den Wohnraum <strong>und</strong> die<br />

Vertragsgestaltung<br />

• Klare Definition des Betreuten Wohnen <strong>und</strong> somit Abgrenzung gegenüber dem<br />

Heimgesetz.<br />

• Das betreute Wohnen wird definiert als „Leistungsprofil für ältere Menschen, die in<br />

einer barrierefreien Wohnung <strong>und</strong> Wohnanlage leben, das Gr<strong>und</strong>leistungen/allgemeine<br />

Betreuungsleistungen <strong>und</strong> Wahlleistungen/ weitergehende Betreuungsleistungen<br />

umfasst“.<br />

• Qualitative Zielsetzungen „Das Leistungsprofil unterstützt eine selbständige <strong>und</strong><br />

selbstbestimmte Haushalts- <strong>und</strong> Lebensführung <strong>und</strong> die Einbindung in soziale<br />

Strukturen der Hausgemeinschaft <strong>und</strong> des Wohnumfeldes. Das Leistungsprofil des<br />

Betreuten Wohnens orientiert sich nicht am Heim im Sinne des Heimgesetzes.“<br />

• Fünf Aufforderungskomplexe (Mindestanforderungen für den Wohnraum).<br />

Anforderungen an das betreute Wohnen in einer „urbanen Umgebung der kurzen<br />

Wege“, detaillierte Anforderungen an die Informationspflichten, Anforderung an Gr<strong>und</strong><strong>und</strong><br />

Wahlleistungen, an Kosten <strong>und</strong> Betreuungskonzept.<br />

• Transparenz der Leistungsangebote z.B. bei einer schweren Demenzform.<br />

• Qualitätssicherung der Bewohner- <strong>und</strong> Angehörigenbefragung,<br />

Beschwerdemanagement.<br />

Eine Zertifizierung wird bald zum Muss für Qualitätsanbieter.


Neue DIN für betreutes Wohnen<br />

Fünf Leitsätze zur Vertragsgestaltung<br />

Oberstes Ziel der Vertragsgestaltung ist der Schutz des älteren<br />

Menschen in seiner durch sein Alter geprägten Lebenssituation.<br />

Das Vertragswerk muss auf Langfristigkeit <strong>und</strong> Sicherheit für den<br />

Bewohner ausgelegt sein.<br />

Der Wohnraumnutzungs- <strong>und</strong> Betreuungsvertrag müssen eine klare<br />

Gliederung, übersichtliche Gestaltung <strong>und</strong> die transparente Zuordnung<br />

der Leistungen zu den (verschiedenen) Leistungserbringern <strong>und</strong><br />

Leistungskomplexen aufweisen.<br />

<strong>Die</strong> Vergütungsregelung muss klar <strong>und</strong> widerspruchsfrei sein,<br />

insbesondere müssen die Modalitäten einer Anpassung der<br />

Betreuungspauschale klar geregelt sein.<br />

<strong>Die</strong> Koppelung von Betreuungsvertrag <strong>und</strong><br />

Wohnraumnutzungsverhältnis ist faktisch zwingend; es muss jedoch<br />

absolute Wahlfreiheit bezüglich der Wahlleistungen gewährleistet sein.


Zuständigkeit des Heimgesetzes für eine Demenz WG<br />

• Entscheidende Frage:<br />

Geraten die Dementen in den<br />

Wohngemeinschaften, die durch ein Pflegedienst<br />

bis zu 24 St<strong>und</strong>en versorgt werden in eine strukturelle<br />

Abhängigkeit, die den Schutz der staatlichen<br />

Aufsichtsbehörde erforderlich macht.<br />

Es muss rechtlich <strong>und</strong> tatsächlich die Freiheit vorhanden sein, den<br />

Pflegedienst zu wechseln, ohne die Wohnung zu verlassen.<br />

Das Wahlrecht kann auch die Gemeinschaft vornehmen, wenn die<br />

Eigeninteressevertretung beachtet wird. Das heißt, ein förmlich<br />

vereinbarter <strong>und</strong> tatsächlich handlungsfähiger Zusammenschluss als<br />

Gemeinschaft muss sichergestellt sein.<br />

Sind die Merkmale der strukturellen Unabhängigkeit objektiv nicht zu<br />

erkennen wird der Bedarf des ordnungsrechtlichen Schutzes unterstellt.<br />

Das heißt, das Heimgesetz sowie alle relevanten Rechtsvorschriften<br />

kommen zur Anwendung.<br />

Prüfung des Sachverhaltes durch die Heimaufsicht.


Hauptkriterien für eine ambulant betreute Demenz WG<br />

außerhalb des Heimgesetztes<br />

- Vermieter <strong>und</strong> Erbringer der Pflegeleistungen müssen (zwei)<br />

unterschiedliche (juristische) Personen sein,<br />

- der Mietvertrag wird unabhängig von Verträgen zu<br />

Betreuungs-/Pflegeleistungen geschlossen,<br />

- kein Vorhandensein von Träger/Betreiber,<br />

- Wahlfreiheit bezüglich des Pflege-/Betreuungsanbieters,<br />

- Nachweis der eigenen Häuslichkeit (SGB V)/Haushaltsführung,<br />

- Selbstbestimmung der Mieter,<br />

- in verschiedenen B<strong>und</strong>esländern: Sicherung der Selbstbestimmung<br />

durch ein Angehörigengremium,<br />

- hinsichtlich der Zahl der Mieter schwanken die Angaben zwischen<br />

sieben <strong>und</strong> zwölf Personen.<br />

S. Tschainer,<br />

Vortrag 100 Jahre Alzheimer-Krankheit,<br />

Oktober 2006, Berlin


Ambulant betreute Wohngemeinschaften <strong>und</strong> das SGB V<br />

• <strong>Die</strong> Mieter benötigen meistens eine ambulante Versorgung mit Leistungen der häuslichen Krankenpflege<br />

• Streitpunkt mit den Kassen, ob für die Mitbewohner ein eigener Haushalt im Sinne § 37 Abs. 2 SGB V gilt.<br />

Erst durch Gerichtsentscheid durch das LSG Berlin vom 05.05.2004 konnte Herr Pawtletko durchsetzen,<br />

dass ein eigener Haushalt vorliegt.<br />

Das heißt, die Kosten der häusliche Krankenpflege werden im Rahmen der Behandlungspflege gem. § 37<br />

Abs. 2 SGB V im ärztlich verordneten Umfang übernommen.<br />

Aus der Urteilsbegründung[1]:<br />

►Unter einem Haushalt ist nach allgemeinem Sprachgebrauch die häusliche, wohnungsmäßige,<br />

familienhafte Wirtschaftsführung zu verstehen.<br />

►Der Haushalt befindet sich an dem Ort, an dem oder von dem aus menschliche Gr<strong>und</strong>bedürfnisse wie<br />

Ernährung, Kleidung, Körperpflege <strong>und</strong> Hygiene, Ruhe <strong>und</strong> Schlaf zumeist erfüllt werden, also<br />

regelmäßig in der Wohnung.<br />

►Angemietete Zimmer sowie genutzte Gemeinschaftsflächen (Bad, Küche, Wohnraum <strong>und</strong> Flur) in der<br />

Wohnung sind ein Haushalt in diesem Sinne.<br />

►An diesem Ort werden Gr<strong>und</strong>bedürfnisse erfüllt <strong>und</strong> zusammen mit den anderen Bewohnern der<br />

Wohnung der Lebensalltag selbst organisiert.<br />

►Sind aufgr<strong>und</strong> von Erkrankungen Entscheidungen nicht alle selbständig zu treffen, schließt dies nicht<br />

per se aus, dass das Tatbestandsmerkmal des eigenen Haushalts erfüllt ist, weil hier zum Beispiel<br />

die rechtliche Betreuung greift mit dem Zweck, die Selbstbestimmung des Betreuten soweit als<br />

möglich zu achten.


Klärende Fragen für ambulant betreute Demenz-WGs<br />

Demenz WGs<br />

Innovative Versorgungsangebote werden in<br />

Unterschiedlichen B<strong>und</strong>esländern in der Praxis erprobt, werden diskutiert<br />

<strong>und</strong> es ergeben sich folgende offenen Fragen:<br />

• Heimgesetz<br />

Zuständigkeit oder nicht Zuständigkeit der Heimaufsicht?<br />

<strong>Die</strong> neuen Wohn- <strong>und</strong> Versorgungsformen ist B<strong>und</strong>esweit nicht verbindlich geklärt.<br />

• Trifft die Definition „Haushalt“ im SGB V für eine Demenz-WG zu?<br />

• Kostengünstige Versorgungsform?<br />

SGB XII <strong>Die</strong> örtlichen Sozialhilfeträger sind verpflichtet bei den ambulanten<br />

oder stationären Angeboten die günstigste Versorgungsform zu wählen.<br />

• Pflegeleistungen nach SGB XI Wirtschaftlichkeit<br />

Der wirtschaftliche Betrieb ist unter welcher Bedingung realistisch?<br />

• Qualitätssicherung<br />

Können wirklich die Angehörigen die zugedachte Funktion der<br />

Qualitätssicherung erfüllen?<br />

• Sind andere Formen für den Verbraucherschutz erforderlich?


Freiburger Memorandum<br />

„<strong>Wohngruppen</strong> - in geteilter Verantwortung“<br />

Ein Experiment unter Mitwirkung von Prof. Dr. Thomas Klie, was im Ergebnis zwingend auf einen<br />

neuen Rechtsrahmen hinweist.<br />

Im Memorandum werden Gr<strong>und</strong>züge eines Verständigungsprozesses<br />

zwischen WG-Initiativen, Verbandsvertretern,<br />

Einrichtungs- <strong>und</strong> Kostenträgern sowie Wissenschaftlern<br />

zusammengefasst.<br />

<strong>Wohngruppen</strong> sind ein neues tragfähiges Versorgungskonzept für<br />

pflegebedürftige <strong>und</strong> behinderte Menschen. Sie zeichnen sich dadurch aus,<br />

dass sie „Verantwortungs- <strong>und</strong> Mitgestaltungsbereitschaft von<br />

Angehörigen, die Fachk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Managementfähigkeit von professionellen<br />

<strong>Die</strong>nsten sowie das bürgerschaftliche Engagement aufeinander beziehen“.<br />

Ordnungs- <strong>und</strong> sozialrechtliche Rahmenbedingungen müssen sich ändern:<br />

„<strong>Die</strong> strengen leistungsrechtlichen Differenzierungen passen ebenso wenig<br />

zu den <strong>Wohngruppen</strong> wie eine strenge Auslegung hinsichtlich des<br />

Leistungsortes <strong>und</strong> der Individualität der Leistungen“.


Bestimmungen im SGB V <strong>und</strong> SGB XI müssen zwingend geändert werden,<br />

denn stationäre Versorgungsformen passen nicht auf <strong>Wohngruppen</strong>, da<br />

diese stark auf die Mitwirkung von Angehörigen <strong>und</strong> Freiwilligen setzen<br />

<strong>und</strong> keine Qualitätsanforderungen gesetzlich zu erfüllen haben.<br />

Insbesondere das Heimrecht muss nach Auffassung der Experten in<br />

Freiburg generell überholt werden.<br />

„<strong>Die</strong> Wohn- <strong>und</strong> Pflegegruppenbewegung gibt wichtige Impulse für eine<br />

gr<strong>und</strong>regelnde Revision des geltenden Heimrechts zu Gunsten eines<br />

Rechts für Einrichtungen <strong>und</strong> <strong>Die</strong>nste“.<br />

„<strong>Die</strong> Länder haben die Möglichkeit, <strong>ihre</strong> <strong>unterschiedlichen</strong><br />

ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten im Bereich des öffentlichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsdienstes, der Hygiene, des Bauordnungsrechts sowie des<br />

Brandschutzes als Ordnungsrecht für Einrichtungen <strong>und</strong> <strong>Die</strong>nste zu<br />

verbinden“.


Ergebnisse eines dreijährigen Gemeinschaftsprojektes (2002-2005) der Bertelsmann<br />

Stiftung <strong>und</strong> des Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)<br />

„Leben <strong>und</strong> Wohnen im Alter“<br />

Bedarfsgerechte Wohnmodelle für die Zukunft:<br />

• Neue Herausforderungen an das Wohnen im Alter durch Zunahme der<br />

Lebenserwartung <strong>und</strong> damit Zunahme des Bedarfs an Pflege<br />

• Bestandsanalyse: Breites Spektrum an Wohnmöglichkeiten im Alter mit<br />

neuen Chancen <strong>und</strong> neuen Risiken<br />

• Zukünftige Anforderungen an das Wohnen im Alter<br />

– Stärkung des normalen selbständigen Wohnens in der eigenen Häuslichkeit<br />

– Verbreitung <strong>und</strong> Weiterentwicklung neuer alternativer selbständiger Wohnformen<br />

– Entwicklung <strong>und</strong> Verbreitung selbstbestimmter Wohnformen für Pflegebedürftige <strong>und</strong><br />

demenziell erkrankte Menschen<br />

Im Projekt kommt zum Ausdruck, dass für Pflegebedürftige, auch für Demenzkranke,<br />

Alternativen zum Heim angeboten werden müssen.<br />

Etabliert haben sich die ambulant betreuten Wohngemeinschaften, wo<br />

Angehörige/Vereine Initiatoren <strong>und</strong> Träger sind. Es bestehen rechtliche <strong>und</strong> finanzielle<br />

Hürden, es müssen neue Formen der Qualitätssicherung gef<strong>und</strong>en werden.


Bremer Heimstiftung<br />

Stiftsbrief soll Senioren lebenslanges Wohnrecht gewähren<br />

Schon vor 300 Jahren gab es in Bremen Stiftsbriefe für ältere Frauen, d.h. sie<br />

konnten in einem Stift oder in einem Kloster lebenslang wohnen.<br />

Damals soll so ein Brief 200 Reichstaler gekostet haben.<br />

• Heute will die Bremer Heimstiftung für ein 26 m² Appartement für eine weibliche, älter<br />

als 79 Jahre, ältere Person 48.000,00 €.<br />

Steigerung nach Alter, Geschlecht <strong>und</strong> Ansprüchen auch bis zu<br />

200.000,00 € möglich. Laut Herrn Künzel, Vorstand der Bremer<br />

Heimstiftung, lohnt sich das Modell nicht für Personen unter 70 Jahren.<br />

Es erfolgt eine Reihe von Festlegungen, Tabellen, u.a. zur Geldverwaltung.<br />

• Sollte doch ein Umzug in ein Heim erfolgen, wird der Restbetrag des Stiftsbriefes für<br />

den monatlichen Zuschuss der stationären Pflege verwendet.<br />

Hier kommt mit dem Bedürfnis, zum selbständigen Wohnen alter Menschen,<br />

die Wesenszüge des Kapitalismus zum Ausdruck.<br />

Erinnert mich sehr an meine diesbezüglichen Erfahrungen in den USA.


Mehrgenerationenhäuser<br />

Forschungsprojekt des B<strong>und</strong>esministeriums für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend<br />

• mittelbare <strong>und</strong> unmittelbare Transferleistungen zwischen den Generationen<br />

<strong>und</strong> über die Generationsgrenzen hinweg<br />

- Alt hilft Jung/ Jung hilft Alt/ Kinder- Jugend- <strong>und</strong> Altenbetreuung,<br />

Haushalthilfen, Wissenstransfer<br />

• Zentrum für bürgerschaftliches Engagement, freiwilligen Zentrum,<br />

Seniorentreff (mit dem Ziel zum Aufbau freiwilliger Hilfestrukturen zur<br />

Unterstützung Pflegebedürftiger im häuslichen Umfeld)<br />

• Kommune ist gefordert


Qualitätssicherung ambulanter Demenz-WGs<br />

Demenz WGs<br />

• B<strong>und</strong>esweite Diskussionen, wie die Qualität gesichert werden kann, ohne die<br />

Flexibilität <strong>und</strong> familiärer Häuslichkeit durch hohen<br />

Verwaltungsaufwand/bürokratische Kontrolle einzuschränken<br />

• verschiedene Leitfäden zur Qualitätssicherung sind veröffentlicht:<br />

– Alzheimer Gesellschaft Brandenburg e.V., Bayerisches Staatsministerium für<br />

Arbeit, Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen, B<strong>und</strong>esministerium für FSFJ,<br />

Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen<br />

• Anlässlich der laufenden Diskussionen ist die Sicherung eines Mindestmaßes an<br />

Verbraucherschutz, die Vermeidung von unverhältnismäßigen Profitdenken durch<br />

Vermieter, ambulante <strong>Die</strong>nste <strong>und</strong> Pflege<br />

• <strong>Die</strong> Angehörigen benötigen fachliche Anleitung <strong>und</strong> Moderation (Lernprozess), um<br />

die Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Demenzkranken gegenüber Dritten zu gewährleisten<br />

• Qualifizierte Fachkräfte müssen zum Einsatz kommen<br />

• Es müssen Instrumente der Qualitätssicherung für die Demenz-WG erarbeitet<br />

werden<br />

• <strong>Die</strong> Qualitätssicherung bedarf weiterer fachlich wissenschaftlichen Begleitung


Qualitätssicherung<br />

• ursprünglich sollten die Wohngemeinschaften für Menschen mit<br />

Demenz eine bessere Betreuung <strong>und</strong> Pflege gewährleisten als in einem<br />

Heim<br />

• <strong>Die</strong> Wohngemeinschaften sind keine Nischen mehr, es entstand eine<br />

b<strong>und</strong>esweite Entwicklung mit positiven <strong>und</strong> negativen Medienberichten<br />

zur Qualität <strong>und</strong> zu Preisen<br />

• die verschiedenen Anbieter erarbeiten eigene Modelle zur<br />

Qualitätssicherung für bauliche Ausführung <strong>und</strong> Umfeld,<br />

Serviceleistungen <strong>und</strong> Vertragsgestaltung<br />

• Fachleute befürworten Qualitätssicherungsmaßnahmen analog der<br />

stationären Pflege gemäß § 80 SGB XI<br />

Vorschlag aus Berlin von Herrn Pawtletko bzw. der Alzheimer<br />

Gesellschaft Brandenburg e.V. eine Unterteilung mit<br />

Regulierungszahlen vorzunehmen für<br />

Strukturqualität – Prozessqualität – Ergebnisqualität.<br />

Näheres unter www.swa-berlin.de


Aspekte einer Strukturqualität für ambulant betreute Demenz WGs<br />

► Trennung von Vermietung <strong>und</strong> Versorgungs-/Pflegeangebot Versorgungs /Pflegeangebot <strong>und</strong> der damit<br />

zusammenhängenden (prinzipiellen) Wahlfreiheit <strong>und</strong> verbraucherrechtlichen verbraucherrechtlichen<br />

Stärkung<br />

der Bewohner bezüglich des Anbieters pflegerischer <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen<br />

► Recht auf Mitbestimmung beim Zuzug neuer Bewohner für die Wohngemeinschaft<br />

Wohngemeinschaft<br />

► Möglichkeit des Probewohnens<br />

► Beteiligung von Pflegediensten mit Versorgungsvertrag (dadurch transparente<br />

transparente<br />

Leistungen durch Vertrag <strong>und</strong> Dokumentation)<br />

► Etablierung einer festen aber freiwilligen Teamstruktur bei den eingesetzten<br />

Mitarbeitern<br />

► Regelmäßige <strong>Die</strong>nst- <strong>Die</strong>nst <strong>und</strong> Fallbesprechungen <strong>und</strong> ein Angebot von Supervision für<br />

Mitarbeiter<br />

► Quartiersbezug der Wohngemeinschaft (=“normale“ Nachbarschaft <strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

eine gute<br />

erreichbare, vielfältige Infrastruktur sowie Lage im angestammten Stadtteil)<br />

► Einzelzimmer für jeden Mieter<br />

► Mindestens zwei Bäder (bei sechs bis acht Mietern)<br />

► Große (Wohn) ( Wohn)- Küche, die die Mitarbeit von den demenzkranken Mietern erlaubt <strong>und</strong><br />

zentral gelegen ist<br />

► Großes zentrales Wohnzimmer (ersatzweise große Wohnküche), ebenfalls ebenfalls<br />

zentral<br />

gelegen<br />

► Laufwege, um dem Bewegungsdrang der Mieter entgegenzukommen<br />

► Ausstattung mit Freisitz (Garten, Terrasse, Balkon)<br />

► <strong>Die</strong> Gewährleistung der Pflege bis zum Lebensende


Aspekte einer Prozessqualität für ambulant betreute Demenz WGs<br />

► Doppelbesetzung (Präsenz von zwei Mitarbeitern) tagsüber (bis ca. ca.<br />

22.00 Uhr)<br />

► Orientierung der Tagesabläufe an den Gewohnheiten <strong>und</strong> dem Rhythmus Rhythmus<br />

der Mieter<br />

► Maximale Beteiligung der Mieter an alltäglichen Verrichtungen<br />

► Unterstützung von persönlichkeitsstabilisierenden Ritualen (Kleidung, (Kleidung,<br />

Umgangsform,<br />

Ess- Ess <strong>und</strong> Trinkgewohnheiten etc.)<br />

► Regelmäßige Abstimmung der Pflegehandlungen mit Angehörigen/ gesetzlichen<br />

gesetzlichen<br />

Betreuern der Mieter. <strong>Die</strong>s sollte auch in institutionalisierten, regelmäßigen<br />

Zusammenkünften der Beteiligten geschehen (sog. Angehörigentreffen)<br />

Angehörigentreffen)<br />

► <strong>Die</strong> Mitarbeiter sollten ein Repertoire an „unterhaltenden“, aktivitäts aktivitäts-<br />

<strong>und</strong><br />

mobilitätsfördernden Maßnahmen vorhalten<br />

► Minimierung von Psychopharmaka-Einsatz, Psychopharmaka Einsatz, enge Abstimmung mit Angehörigen <strong>und</strong><br />

Fachärzten<br />

► Enge Kooperation mit Haus- Haus <strong>und</strong> Fachärzten, Einbeziehung von therapeutischen Berufen<br />

<strong>und</strong> anderen Partnern


Aspekte einer Ergebnisqualität für ambulant betreute Demenz WGs<br />

► Guter körperlicher Status der betreuten Menschen mit Demenz<br />

► Guter Ernährungszustand<br />

► Schmerzfreier Zustand<br />

► Krankheitsangemessene (geringe) Medikation<br />

► Vertrauensvoller Bezug zum eingesetzten Personal<br />

► „Wohlbefinden“ <strong>und</strong> „Lebensfreude“ der Demenzkranken<br />

► Arbeitszufriedenheit bei den beteiligten Mitarbeitern


Verbindliche Qualitätssicherung ambulant betreuter<br />

Wohngemeinschaften<br />

Projekt des B<strong>und</strong>esministerium für Familien, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend <strong>und</strong> der Verein Fre<strong>und</strong>e alter<br />

Menschen e.V. in Zusammenarbeit mit der Alzheimergesellschaft Brandenburg für verbindliche<br />

Qualitätskriterien für Menschen mit Demenz in ambulant betreuten Wohngemeinschaften<br />

Es besteht Handlungs- <strong>und</strong> Entscheidungsbedarf zur langfristigen Absicherung<br />

der Wohn-<strong>und</strong> Lebensqualität in den Wohngemeinschaften.<br />

• Gehören die Wohngemeinschaften in ein bestimmtes Regelsystem?<br />

• Was sind Kriterien der Selbstbestimmung?<br />

• Ist eine Trägerkonstruktion gleichzeitig Garantie für Qualitätsmerkmale im<br />

Sinne der Versorgungsqualität für die Nutzer?<br />

Entwicklung von unabhängigen Verbraucherschutzelementen, Einbeziehung von<br />

involvierten begleitenden Vereinen, Beiräten.<br />

• <strong>Die</strong> Involvierung der Heimgesetzgebung auf Länderebene muss den <strong>Wohngruppen</strong> in<br />

Trägerverantwortung ein Weg zur Legalität ebnen.<br />

• Arbeitskreis erarbeitet verbindliche Qualitätskriterien inklusive Verfahren zur Überprüfung<br />

<strong>und</strong> Sicherung.<br />

• Letztlich wird der Verbraucher sich entscheiden, welche Wohn- <strong>und</strong> Betreuungsform die<br />

Beste ist.


Ambulant betreute Wohngemeinschaften<br />

Qualitätssicherung in Wohngemeinschaften bleibt weiter ein Problem<br />

Günter Crößmann<br />

Sprecher Arbeitskreis Heimaufsichten „<strong>Die</strong> WGs sollten in die länderspezifischen Heimgesetze<br />

integriert werden.“<br />

Konsens auf einer Fachtagung in München am 23.01.2007<br />

Neben Entgelt- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarungen müssen auch Qualitätsvereinbarungen für ambulant<br />

betreute Wohngemeinschaften (Pflege WGs) getroffen werden.<br />

• 200 Teilnehmer aus den verschiedensten Bereichen aus mehreren B<strong>und</strong>esländern haben die<br />

verschiedenen Wege, Konzepte <strong>und</strong> Qualitätsanforderungen in den Pflege-WGs diskutiert.<br />

• Annette Schwarzenau (Verein für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter, Berlin) zeigte auf, dass<br />

Qualitätssicherung <strong>und</strong> Beschwerdemanagement in der Praxis schwer einzufordern sind.<br />

<strong>Die</strong> in Berlin <strong>und</strong> Brandenburg hierfür angestoßenen Projekte beinhalten u.a. Patenschaften für Pflege WGs<br />

• Unterschiedliche Tagessätze einzelner Sozialhilfeträger führt zu Verfahrensvereinfachung - aber die<br />

Individualität der Versorgung steht nicht mehr im Mittelpunkt<br />

• Einigkeit bestand, dass nicht nur Entgelt- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarungen sondern auch konkrete<br />

Qualitätsveränderungen für die WGs zu treffen sind. Kontrolle nicht nur durch Bewohner, Angehörige<br />

sondern auch durch Kostenträger.<br />

• Ambulant betreute WGs gewährleisten die Freiheit eine autonome Lebensführung, diese ist jedoch eng mit<br />

einer hohen Verantwortung <strong>und</strong> großen Engagement der Anbieter <strong>und</strong> Angehörigen verb<strong>und</strong>en.


Betreutes Wohnen unzureichend auf Zuwachs Dementer vorbereitet<br />

Ergebnis zweier Untersuchungen (2005 <strong>und</strong> 2006) der Gerontologen Prof. Winfried Saup <strong>und</strong><br />

Angela Eberhard (Universität Augsburg)<br />

Demenz wird im Betreuten Wohnen in den kommenden Jahren vermehrt zu<br />

Schwierigkeiten <strong>und</strong> Konflikten führen. Gegenwärtig stellen<br />

Demenzerkrankungen von Bewohnern für jede dritte betreute Einrichtung<br />

mittelgroße oder große Probleme dar. Für die Zukunft erwarten laut einer<br />

Befragung von Gerontologen der Universität Augsburg fast 30 Prozent der<br />

Betreuungskräfte große bis sehr große Probleme.<br />

Im Ergebnis bei 445 befragten Einrichtungen zeigten sich Defizite bei der<br />

Wohnungsversorgung, technische Hilfsmittel, räumliche Orientierung,<br />

Wissensdefizite des Personals über Demenz, keine besonderen Konzepte<br />

insbesondere zur sozialen Bertreuung, Schnittstellenproblematik.<br />

Prof. Saup: Betreiber brauchen besondere Konzepte für Demenz.<br />

„ Der Verbleib im Betreuten Wohnen ist nicht mehr möglich<br />

bei räumlicher Desorientierung, ständiger Sturzgefahr,<br />

Störung der Nachtruhe, Aggressionen gegen Mitbewohner<br />

<strong>und</strong> unselbständigem Essen <strong>und</strong> Trinken.“


Ergebnisse der Untersuchung von EuroFamCare:<br />

Lebensqualität von Angehörigen Dementer geringer<br />

Das EU Projekt untersuchte in 23 Ländern die Situation pflegender Angehöriger.<br />

Im deutschen Teil des Projektes durch das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf im<br />

März 2007 wird festgestellt:<br />

• wöchentliche Pflegezeit betrug 45,6 St<strong>und</strong>en<br />

• 77,8 Prozent gar kein <strong>Die</strong>nst in Anspruch genommen<br />

• 8,9 Prozent nutzen medizinische Beratungsleistungen<br />

• jeder <strong>fünf</strong>zigste besucht einen Pflegekurs<br />

• 3,2 Prozent suchen Informationen im Internet<br />

• Verhaltensprobleme führen bei den pflegenden Angehörigen zum Gefühl, in der<br />

Betreuungsbeziehung gefangen zu sein, zu negativen seelischen Auswirkungen, zu<br />

weniger Unterstützung durch Nachbarn <strong>und</strong> Bekannte, zu mehr<br />

Überforderungsgefühlen als bei Betreuten ohne Verhaltsauffälligkeiten, zur Minderung<br />

der Betreuungsmotivation, zu einer geringeren Wahrnehmung familiärer Unterstützung<br />

<strong>und</strong> zu einer geringer empf<strong>und</strong>enen Wertschätzung durch das Umfeld.<br />

• 20 Prozent der pflegenden Angehörigen von Patienten mit leichten kognitiven<br />

Störungen <strong>und</strong> leichter bis mittelschwerer Demenz haben ein behandlungsbedürftiges<br />

depressives Syndrom - „selbst, wenn der tägliche Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsbedarf noch<br />

bei moderaten zwei St<strong>und</strong>en lag“, so Dr. Sönke Arlt (Universitätsklinikum Hamburg<br />

Eppendorf). Jede dritte Betreuungsperson zeigte eine deutliche Depressivitätserhöhung<br />

gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt.


Rahmenkonzeption für besonderen Pflegebedarf Dementer<br />

Arbeitsgruppe in Hessen erarbeitet Bedingungen<br />

Der Rahmenvertrag zur vollstationären Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für<br />

Hessen gestattet in der Anlage zu § 3 Abs. 2 den Abschluss einer solchen<br />

Vereinbarung.<br />

• In der Rahmenkonzeption werden die Zugangskriterien für die betroffenen dementen<br />

Heimbewohner auch für Pflegestufe 1 festgelegt.<br />

• Höhere Vergütung nur bei Nachweis des höheren Aufwandes.<br />

• <strong>Die</strong> Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsleistungen werden in der Regel für eine<br />

(teil) segregativ versorgte Gruppe aus maximal 15 Personen vorgehalten.<br />

• Ausnahmen sind möglich, müssen aber mit der Heimaufsicht <strong>und</strong> den Kostenträgern<br />

abgesprochen werden.<br />

• Personen, die im Laufe der Fortentwicklung <strong>ihre</strong>r Krankheit nicht mehr an dem Angebot<br />

partizipieren können, sollen in einem zeitlich angemessenen Rahmen in einen anderen<br />

Bereich des jeweiligen Hauses umziehen.<br />

Für eine klar definierte Personengruppe werden besondere Konditionen<br />

vereinbart, unabhängig von der Pflegestufe kann ein zusätzlicher<br />

Personenbedarf von 1:5,9 geltend gemacht werden.


Diskussionsentwurf der Länder-Arbeitsgruppe Länder Arbeitsgruppe zur<br />

Heimgesetzgebung<br />

Einige B<strong>und</strong>esländer (Sachsen?) bildeten eine Arbeitsgruppe für Vorschläge der neuen<br />

Heimgesetzgebung.<br />

• Ziel, sich vom Begriff des Heimes lösen<br />

• besonderen Schutz der Bewohner gewährleisten<br />

• Kernkriterium: Fremdbestimmung bezüglich weitergehender<br />

Betreuung <strong>und</strong> Verpflegung<br />

Entscheidend könnte sein, ob die Bewohner tatsächlich den<br />

Leistungsanbieter wechseln können<br />

• diskutiert wird, ob von Pflegeanbietern initiierte Wohn- <strong>und</strong><br />

Betreuungsformen anzeigepflichtig sind<br />

• Leitbild des Verbraucherschutzes soll im Gesetz aufgenommen werden.<br />

Das Beratungspektrum der Behörde will die Arbeitsgruppe erweitern<br />

• Formen des bürgerschaftlichen Engagements unterstützen<br />

• Fachkraftquote will die Arbeitsgruppe festhalten - bis es ein geeignetes<br />

Verfahren zur Personalbemessung gibt<br />

• künftiges Ordnungsrecht wird auf ganz unterschiedliche Einrichtungen<br />

treffen, die sich beispielsweise bezüglich <strong>ihre</strong>r Zielgruppen,<br />

Versorgungsbedarfe <strong>und</strong> Größen unterscheiden<br />

• Erprobung neuer Konzepte stärken: Erprobungszeit auf bis zu sechs Jahre


Kurzdarstellung einer ambulant betreuten WG in Leipzig<br />

Am 07.03.2007 hat auf der 3. Fachtagung für Gerontopsychiatrie der Stadt Leipzig zum ein<br />

ambulanter <strong>Die</strong>nst zum ersten mal offiziell ein Konzept der Wohngemeinschaften vorgestellt<br />

– sie betreiben zur Zeit in Leipzig 4 Wohngemeinschaften.<br />

In dem Vortrag wird von der Leiterin des ambulanten Pflegedienstes behauptet:<br />

• Es besteht eine klare Trennung zwischen Vermietung <strong>und</strong> Pflege/Betreuung<br />

(Eine Umgehung des Heimgesetzes, siehe Tabelle von Prof. Dr. Klie, liegt nach unserer Meinung vor,<br />

Wahlfreiheit zum Wechsel des Pflegedienstes besteht nicht)<br />

• Das Pflegekonzept richtet sich nach Henderson <strong>und</strong> die Validation nach<br />

Neomi Feil – also jeder Bewohner lebt in seiner eigene Welt, die betreuende Person holt<br />

ihn dort nicht heraus – sondern begibt sich selbst, bewusst in diese Welt<br />

(Wird auch in guten stationären Einrichtungen gewährleistet)<br />

• Für Demente wird ausgeführt: „Was geschieht aber wenn gar nichts mehr geht?<br />

Wenn das Leben nur noch in der Vergangenheit existiert, wenn die ges<strong>und</strong>e<br />

Wahrnehmung des Ich nicht mehr vorhanden ist? Wenn Vergesslichkeit nicht nur erste<br />

Anzeichen, sondern fester Bestandteil des Lebens geworden ist? Dann gibt’s doch Pillen,<br />

oder? Genau das tun wir erstmal nicht.“<br />

(Wird ebenfalls in guten stationären Einrichtungen besonders durch kontinuierlichen Arztbesuch<br />

von Neurologen gewährleistet)


• Es kommt ein Personalschlüssel von fast 1:1 dann zur Anwendung! Dadurch Zeit für<br />

Streicheleinheiten, Gespräche, Beschäftigung.<br />

<strong>Die</strong>se Leistungen sind nicht abrechnungsfähig <strong>und</strong> führen zu einem monatlichem<br />

finanziellem Defizit.<br />

(Also 1:1 muss stark angezweifelt werden, diese fehlende Zeit muss durch Angehörige,<br />

Ehrenamtliche, Freiwillige, 1,- € Jobber, u.ä. erbracht werden)<br />

• „Wenn diese innovative Form der Pflege <strong>und</strong> Versorgung nicht durch<br />

steigende Löhne <strong>und</strong> Nebenkosten über kurz oder lang zum Scheitern<br />

verurteilt sein soll, ist die gesetzliche Anerkennung von<br />

Seniorenwohngemeinschaften innerhalb des Heimgesetzes, jedoch<br />

außerhalb der Heimmindestbauverordnung dringend notwendig <strong>und</strong><br />

finanzielle Besserung unabdingbar! Deshalb sind Tagessätze so wichtig!<br />

Ein gutes Beispiel ist die Seniorenwohngemeinschaft der Schäfer-Care-<br />

Management in Stuttgart. <strong>Die</strong>se Wohngemeinschaft unterliegt der<br />

Heimaufsicht <strong>und</strong> wurde von bestimmten Punkten der Verordnung zum<br />

Heimgesetz befreit. <strong>Die</strong> WG wird nicht vollstationär betrieben, sondern<br />

erhält auch ambulante Leistungen, die mit den Kassen abgerechnet<br />

werden. Auch ein gangbarer Weg.“<br />

• Sicherung der Qualität kann nur durch Anerkennung von mehr Personal<br />

erreicht werden.<br />

• Verbindliche Qualitätsmerkmale mit behördlichen Kontrollen (auch<br />

Heimaufsichten) müssen erarbeitet werden.<br />

• <strong>Die</strong> Spitzenverbände der Krankenkassen müssen die ambulant betreuten<br />

Wohngemeinschaften anerkennen – Beispiel der Häuslichkeit, Leistungen aus dem<br />

SGB V erstatten.


für Demente in Sachsen<br />

- Es bestätigen sich die Erfahrungen aus guten Beispielen der stationären<br />

stationären<br />

Pflege/Betreuung für Demente<br />

• Der Hilfebedarf wird ungenügend berücksichtigt<br />

- Zuwendung ist die beste Medizin!<br />

- <strong>Die</strong>se Leistung kann (auch mit dem Einsatz von aktiven Angehörigen Angehörigen<br />

<strong>und</strong><br />

Ehrenamtlichen) in Sachsen bei einem durchschnittlichen Personalschlüssel Personalschlüssel<br />

von 1:3,08<br />

nicht erbracht werden.<br />

- <strong>Die</strong> Mitarbeiter/-innen Mitarbeiter/ innen haben nicht die Zeit, die das jeweilige Krankheitsbild der<br />

Dementen erfordert. <strong>Die</strong>s hat nichts mit Unwillen, Unlust oder Vernachlässigung Vernachlässigung<br />

zu tun.<br />

- Es gibt das Personal, dass sich aufopferungsvoll um die Dementen kümmert - sie<br />

können das Pensum der Arbeit nicht so erbringen wie sie es gern möchten!!!<br />

- Es wird höchste Zeit, einen neuen Rahmenvertrag für die stationäre stationäre<br />

Pflege<br />

abzuschließen - mit Anerkennung der besonderen Pflege <strong>und</strong> Betreuung für<br />

Demenzkranke durch einen besseren, gestaffelten Personalschlüssel. Personalschlüssel.<br />

In anderen<br />

B<strong>und</strong>esländern ist das möglich, wird es erfolgreich zum Wohl- Wohl zur Verbesserung der<br />

Lebensqualität Demenzkranker - praktiziert.<br />

- <strong>Die</strong> Anerkennung von sozialen Hilfeleistungen für Demente müssen aber nicht zu<br />

finanziellen Lasten der Betroffenen führen<br />

- Ausbau <strong>und</strong> zusätzliche finanzielle Förderung von ehrenamtlichen Helfern<br />

- Für die ambulant betreuten Demenz WGs muss der „rechtlose“ Freiraum Freiraum<br />

beendet<br />

werde, in den neuen Regularien des sächsischen Heimgesetzes muss eine Klärung der<br />

Zuordnung inklusive verbindlicher Qualitätsmerkmale erfolgen.<br />

- Sowohl für ambulante als auch stationäre Einrichtungen müssen einfachere einfachere<br />

Regularien<br />

zum Ausbau der Tagespflege <strong>und</strong> längere (als 4 Wochen pro Jahr) Kurzzeitpflege<br />

Kurzzeitpflege<br />

getroffen werden.


Schlussfolgerungen<br />

Da weder im Heimrecht noch im Recht für Sozialleistungen klare Regelungen für die neuen<br />

Wohnformen enthalten sind, müssen diesbezüglich Überarbeitungen erfolgen.<br />

Durch die Verlagerung des Heimrechts auf Länderebene, also auch nach Dresden, besteht die<br />

Möglichkeit, den Anwendungsbereich des Heimgesetzes neu zu gestalten.<br />

Im Widerspruch dazu steht aber die geplante Verlagerung der Kontrollbehörde Heimaufsicht zum<br />

kommunalen Sozialverband. Weiterhin müssen die <strong>unterschiedlichen</strong> Versorgungskonzepte<br />

flexibler gestaltet werden (Prof. Dr. Klie spricht von der Entwicklung eines Einrichtungs- <strong>und</strong><br />

<strong>Die</strong>nstgesetzes).<br />

<strong>Die</strong>sbezüglich muss auch über radikalere Lösungen nachgedacht werden, z.B.<br />

trägerübergreifende Budgets gemäß § 17 SGB IX, wie in der Behindertenhilfe.<br />

Also Budgets für die Demenz Wohngemeinschaften wäre eine Alternative <strong>und</strong> würde<br />

Leistungsrechtliche Probleme (Zuständigkeitsgrenzen zwischen den Sozialleistungsträgern <strong>und</strong><br />

Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Leistungserbringern) lösen.<br />

Prof. Dr. Klie hat hierzu sehr gute Lösungsansätze veröffentlicht.<br />

Es kommt also darauf an, dass wir in Sachsen die notwendig dargelegten Veränderungen<br />

vornehmen, denn letztlich geht es nur um das Wohl der Betroffenen, den Verbraucherschutz mit<br />

verbindlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen.<br />

Denn das betreute Wohnen von Dementen soll nicht zum bereuten Wohnen werden.<br />

Neue Wohnformen verlangen neue gesetzliche Bestimmungen.


Hans-Werner Bärsch <strong>und</strong> Knut Bräunlich<br />

Forum 1: Neue Wohnformen für Menschen mit Demenz<br />

Neue Wohnformen für Menschen mit Demenz sind gekennzeichnet durch die zu<br />

erwartenden Änderungen der Versorgungssysteme, besonders Reform der<br />

Pflegeversicherung <strong>und</strong> Änderung der Heimgesetzgebung auf Länderebene.<br />

Begründet sind die notwendigen Änderungen durch die demographische Alterung<br />

der Bevölkerung, d.h. mit der Zunahme des Alters steigt der Bedarf von Pflege<br />

/Betreuung <strong>und</strong> gleichzeitig verringert sich aber die Zahl helfender Angehöriger,<br />

Familienstrukturen ändern sich <strong>und</strong> die Zahl der Angebote für Pflege/Betreuung<br />

reichen für die Zukunft nicht aus. <strong>Die</strong> bestehenden, sozialen Versorgungssysteme<br />

können finanziell die zu erwartenden Anforderungen nicht erfüllen!<br />

<strong>Die</strong> verschiedenen Studien, besonders die Ergebnisse eines 3-jährigen<br />

Gemeinschaftsprojektes der Bertelsmann Stiftung mit dem KDA (Kuratorium<br />

Deutsche Altershilfe) weisen neben der Stärkung des normalen, selbständigen<br />

Wohnens in der eigenen Häuslichkeit, der Verbreitung <strong>und</strong> Weiterentwicklung neuer<br />

alternativer selbständiger Wohnformen besonders auf die Entwicklung <strong>und</strong><br />

Verbreitung selbstbestimmter Wohnformen für Pflegebedürftige <strong>und</strong> dementiell<br />

erkrankte Menschen hin.<br />

Der erhöhte Aufwand von Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsbedarf, die Zunahme der<br />

Demenzerkrankung in <strong>ihre</strong>n Stadien (von leicht - mittelgradig - schwer mit somatisch-<br />

en Einschränkungen - schwer mit psychopathologischen Verhaltensauffälligkeiten)<br />

<strong>und</strong> der Wegfall sozialer Einbindungen setzt der Pflege zu Hause Grenzen <strong>und</strong> die<br />

Wohnformen müssen sich anpassen. <strong>Die</strong> stationären Einrichtungen müssen sich<br />

anpassen, müssen sich umstrukturieren - Umgestaltung in kleinere Wohneinheiten,<br />

Dezentralisieren (Struktur der Wohnangebote noch dem Grad der Demenz), mit mehr<br />

Selbstbestimmung <strong>und</strong> Einbeziehung der Angehörigen <strong>und</strong> Ehrenamtlicher.<br />

Als Alternative zum Heim bieten sich in den letzen Jahren ambulant betreute<br />

Wohngemeinschaften für Demente an. <strong>Die</strong>se Wohnform hat eine andere innere


Organisation; die Bewohner sind Mieter <strong>und</strong> haben ein Wahlrecht zum <strong>Die</strong>nst-<br />

leistungsanbieter.<br />

In den betreuten Wohngemeinschaften - oder auch Pflegewohngruppen, Pflegewoh-<br />

nungen, begleitendes Wohnen, Dementen WG - lebt eine kleine Gruppe pflege-<br />

hilfsbedürftiger Menschen in einer Wohnung, auf einer Etage, einem Haus. Es geht<br />

um Selbstorganisation der Mitglieder, Wohnen als selbständiger Mieter, Handlungs-<br />

fähigkeit der Gemeinschaft nach Innen <strong>und</strong> Außen; Beziehungen zum ambulanten<br />

<strong>Die</strong>nst, Engagement der Mitglieder <strong>und</strong> der Angehörigen im Rahmen der Pflege- <strong>und</strong><br />

Betreuungsleistungen.<br />

Folgende Fragen sind gegenwärtig offen:<br />

− SGB V / Heimgesetz<br />

Es gibt keine b<strong>und</strong>esweite, einheitliche Definition zur Gültigkeit des Heimgesetzes<br />

oder nicht Zuständigkeit der Heimaufsicht.<br />

Es gibt verschiedene Auslegungen zum Begriff „Haushalt“ des SGB V<br />

− Der wirtschaftliche Betrieb muss realistisch sein.<br />

− SGB XII verpflichtet den Sozialhilfeträger zu kostengünstigsten Versorgungs-<br />

formen, ambulant oder stationär.<br />

− <strong>Die</strong> Qualitätssicherung, der Verbraucherschutz ist nicht verbindlich gesichert.<br />

Reichen freiwilligen Qualitätssicherungen aus?<br />

Wissenschaftliche Studien haben bewiesen, dass Demente in den Wohngemein-<br />

schaften ungenügende, demenz-typische Lebensqualität erhalten. Wir sind für<br />

Dementen Wohngemeinschaften - aber bitte mit amtlichen Qualitätskontrollen wie in<br />

den Heimen <strong>und</strong> im Sinne des Verbraucherschutzes für die betroffenen Dementen,<br />

damit das betreute Wohnen von Dementen nicht zum bereuten Wohnen wird.<br />

Neue Wohnformen verlangen neue Gesetze - eine Forderung an die Politik <strong>und</strong> das<br />

Ministerium.


Protokoll zum 2. Sächsischen Altenhilfe-Kongress am 25.04.2007<br />

Forum 1:<br />

Thema: „Neue Wohnformen für Menschen mit Demenz“<br />

Referentinnen: Herr Bärsch <strong>und</strong> Herr Bräunlich<br />

1. Zunächst werden <strong>fünf</strong> unterschiedliche <strong>Wohngruppen</strong>varianten <strong>und</strong> deren<br />

juristische Einordnung vorgestellt.<br />

2. Herr Bärsch informiert, dass durch die veränderte<br />

Architektur/Raumgestaltung/Milieutherapie der <strong>Wohngruppen</strong> Probleme der<br />

Bewohner <strong>und</strong> Pflegenden in einem gewissen Maß minimiert werden können,<br />

diese aber trotzdem kein Allheilmittel darstellen. <strong>Die</strong> sozialen Strukturen müssen<br />

funktionieren.<br />

3. Anschließend stellt Herr Bräunlich seine Einrichtung in Rochlitz vor <strong>und</strong> verweist<br />

darauf, dass dort eine teilsegregative Betreuung für Demenzkranke möglich ist. Er<br />

bemerkt, dass die Entwicklung tagesstrukturierter Maßnahmen für Demenzkranke<br />

überall möglich ist <strong>und</strong> ein Überdenken der Einrichtungsstrukturen dringend<br />

notwendig. Sein Fazit lautet allerdings: Am wichtigsten für das Wohlbefinden der<br />

Bewohner sei die gerontopsychiatrische Ausbildung des Personals.<br />

4. Handlungsrichtlinien für das Pflegepersonal sind zwingend notwendig sowie die<br />

bessere Vernetzung zwischen den Heimen <strong>und</strong> Krankenhäusern. Zudem sollte<br />

darüber nachgedacht werden, den Heimbewohnern eine Lobby zu verschaffen,<br />

<strong>und</strong> deren optimale Versorgung dadurch zusätzlich zu unterstützen. Werden<br />

diese Faktoren nicht berücksichtigt, dann treten mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

ähnliche pflegerische Probleme wie in traditionellen stationären Heimen auf.<br />

5. Herr Bärsch berichtet über seine stationäre Einrichtung in Brandis. Dort werden<br />

die Bewohner segregativ betreut, zehn Menschen leben auf einer Etage<br />

zusammen. Er informiert über die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Sachsen<br />

<strong>und</strong> teilt mit, dass von denen 33% im Heim <strong>und</strong> 66% in häuslicher Umgebung<br />

gepflegt werden. An dieser Stelle weist er darauf hin, dass die ambulante Pflege<br />

nicht immer die beste ist (besonders im Endstadium), da dort Qualitätskontrollen<br />

nur sehr schwer möglich sind.<br />

6. Im weiteren Verlauf geht Herr Bärsch näher auf gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in der<br />

Pflege ein (Heimgesetz, SGB V, SGB IV, SGB XI). Er kritisiert, dass es keine<br />

einheitlichen Qualitätskriterien, kaum Case-Management oder<br />

gerontopsychiatrische Kompetenzzentren gibt. Er empfiehlt, dass sich die<br />

Einrichtungen an den Bedürfnissen der Demenzkranken orientieren sollten <strong>und</strong><br />

deren Individualität akzeptieren.<br />

1


7. Er charakterisiert die letzte Lebensphase dementer Menschen <strong>und</strong> stellt in<br />

diesem Zusammenhang das Seniorenzentrum „Holle“ in Niedersachsen vor, wo<br />

die Bewohner in vier Wohnbereichen, je nach Krankheitsstadium, versorgt<br />

werden.<br />

8. Anschließend gehen beide Referenten auf ambulant betreute<br />

Wohngemeinschaften für demenzkranke Menschen ein. Es werden verschiedene<br />

Modelle, z.B. das Berliner Modell, das Bielefelder Modell <strong>und</strong> das Braunschweiger<br />

Modell vorgestellt. Es wird der Frage nachgegangen, inwiefern das Heimgesetz<br />

für diese Wohngemeinschaften zuständig ist <strong>und</strong> dadurch eine Prüfung durch die<br />

Heimaufsicht möglich. Auch an dieser Stelle wird nochmals auf die fehlende<br />

Qualitätssicherung verwiesen.<br />

9. <strong>Die</strong> Schlussfolgerungen zu den ambulant betreuten Wohngemeinschaften lauten:<br />

In den Wohngemeinschaften wird der medizinische Hilfebedarf der<br />

Bewohner nur ungenügend berücksichtigt<br />

Den Mitarbeiter/innen fehlt die Zeit, ihr Arbeitspensum ordnungsgemäß zu<br />

erledigen<br />

Der rechtlose Freiraum der Wohngemeinschaften muss beendet werden.<br />

10. Herr Bärsch stellt fest, dass ambulant betreute Wohneinrichtungen nur<br />

unzureichend auf den Zuwachs dementer Menschen vorbereitet sind. Es gibt dort<br />

keine besonderen Konzepte, um geeignet mit dem herausfordernden Verhalten<br />

Demenzkranker umzugehen.<br />

11. Zusammenfassend lautet das Fazit des Forums:<br />

Zunächst sollte die Versorgung Demenzkranker in den traditionellen<br />

Wohnformen optimal ausgestaltet werden <strong>und</strong> problemlos erfolgen.<br />

Es ist mehr Vernetzung in der Versorgungskette erforderlich.<br />

Wohngemeinschaften sind im fortgeschrittenen Krankheitsstadium nicht<br />

mehr praktikabel.<br />

Neue Wohnformen sind schwer in den gegenwärtigen rechtlichen Kontext<br />

einzuordnen, sie verlangen nach neuen gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Es muss mehr in die Qualifizierung des Pflegepersonals investiert werden,<br />

um die Versorgung optimal zu gestalten.<br />

Es wurden Fragen zur ambulanten Vergütung (Sach-/ Geldleistungen) gestellt.<br />

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