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Winterdienst auf den Gemeindestraßen - Gemeinde Faßberg

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<strong>Winterdienst</strong> <strong>auf</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>straßen</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong><br />

- Bauamt -<br />

<strong>Winterdienst</strong> <strong>auf</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>straßen</strong><br />

<strong>Faßberg</strong>, <strong>den</strong> 28.12.2010<br />

Mitarbeiter und Fahrzeuge des Bauhofes bis an die Grenzen der Belastbarkeit<br />

im Einsatz<br />

Seit Tagen sind Mitarbeiter des Bauhofes weit über die übliche Dienstzeit hinaus im<br />

Einsatz, um Straßen und Wege in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> möglichst schnee- und<br />

eisfrei zu halten. Dennoch gibt es derzeit etliche Anfragen und Beschwer<strong>den</strong> von<br />

Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere die Räumung von Straßen in<br />

Wohngebieten betreffen.<br />

Um die Arbeit des Bauhofes für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen<br />

und um für die Abfolge der <strong>Winterdienst</strong>einsätze Verständnis zu wecken, aber auch<br />

um die allgemeine Räum- und Streupflicht eines je<strong>den</strong> in Erinnerung zu rufen, sei<br />

hier kurz die Struktur des <strong>Winterdienst</strong>es in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> erläutert:<br />

Ruf- und Arbeitsbereitschaft des Bauhofes:<br />

Das Personal des Bauhofes ist in zwei <strong>Winterdienst</strong>gruppen <strong>auf</strong>geteilt, welche im<br />

wöchentlichen Wechsel die Ruf- und Arbeitsbereitschaft stellen und bei Erfordernis<br />

Räum- und Streueinsätze fahren. Arbeitsbeginn für die Mitarbeiter ist in diesem Fall<br />

zwischen 4:00 und 5:00 Uhr morgens, um zu Beginn des Berufsverkehrs die<br />

Hauptverkehrsadern in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> entsprechend abgearbeitet zu haben.<br />

Für <strong>den</strong> <strong>Winterdienst</strong> stehen dem Bauhof drei Räum- und Streufahrzeuge zur<br />

Verfügung. Ein weiteres Fahrzeug befindet sich mit Mitarbeitern im so genannten<br />

Handstreudienst im Einsatz, wobei insbesondere Schulen und Schulwege,<br />

Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Feuerwehrhäuser usw. schnee- und eisfrei<br />

gehalten wer<strong>den</strong>. Darüber hinaus befindet sich derzeit <strong>auf</strong>grund der hohen<br />

Schneemengen der Radlader des Bauhofes im Einsatz, um Schneeanhäufungen<br />

soweit wie möglich insbesondere aus Kreuzungs- und Einmündungsbereichen zu<br />

räumen bzw. abzufahren. Dieser Geräteeinsatz ist für eine Kommune wie die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> überdurchschnittlich hoch.<br />

All diese Arbeiten erfordern einen sehr hohen Einsatz an Personal, Fahrzeugen und<br />

Geräten. Die Mitarbeiter der Ruf- und Arbeitsbereitschaft sind teilweise bis zu 14<br />

Stun<strong>den</strong> am Tag im Einsatz.<br />

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<strong>Winterdienst</strong> <strong>auf</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>straßen</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong><br />

- Bauamt -<br />

Räum- und Streuplan:<br />

Der <strong>Winterdienst</strong>einsatz der Ruf- und Arbeitsbereitschaft des Bauhofes erfolgt nach<br />

einem festgelegten Räum- und Streuplan. Grundsätzlich erfolgt hierfür eine<br />

Einteilung des Straßen- und Wegenetzes in drei Dringlichkeitsstufen.<br />

Die Dringlichkeitsstufe I (vorrangiger <strong>Winterdienst</strong>einsatz) umfasst verkehrswichtige<br />

und gefährliche Stellen, wie z. B. <strong>den</strong> Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen,<br />

Straßen für ÖPNV und Schulbusse, Zufahrtstraßen zu Schulen und Feuerwehren,<br />

stark frequentierte Fußgängerüberwege und Bushaltestellen, bestimmte Radwege.<br />

Die Dringlichkeitsstufe II umfasst insbesondere Verbindungsstraßen und<br />

Wohnsammelstraßen.<br />

In der Dringlichkeitsstufe III sind Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen<br />

zusammengefasst.<br />

Allgemeine Räum- und Streupflicht:<br />

Die allgemeine Räum- und Streupflicht von Anliegern ergibt sich aus der<br />

Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Faßberg</strong>. Die wesentlichen Inhalte dieser Regelwerke sind im Bekanntmachungsblatt<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> veröffentlicht. Die Regelwerke können zudem während der<br />

üblichen Dienstzeit im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> eingesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Zuständigkeiten:<br />

Die <strong>Winterdienst</strong>einsätze, für die der Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> zuständig ist,<br />

wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Leiter des Bauhofes zusammen mit dem Fachbereich IV (Planen,<br />

Bauen und Entwicklung) koordiniert.<br />

Die ordnungsgemäße Durchführung der allgemeinen Räum- und Streupflicht der<br />

Anlieger wird durch <strong>den</strong> Fachbereich V (Bürgerservice/Ordnung) überwacht.<br />

Aktuelle Situation:<br />

Der Winterdienseinsatz in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> orientiert sich an dem o. g.<br />

Schema der Dringlichkeitsstufen. Vorrangig müssen somit Verkehrsflächen der<br />

Dringlichkeitsstufe I abgearbeitet wer<strong>den</strong>. Aufgrund des in <strong>den</strong> letzten Tagen und<br />

Wochen nahezu täglich neu hinzu kommen<strong>den</strong> Schnees konnten die<br />

Verkehrsflächen der Dringlichkeitsstufen II und III daher bis jetzt nicht oder nur<br />

deutlich eingeschränkt abgearbeitet wer<strong>den</strong>.<br />

Die Räumung der Nebenstraßen ist jedoch angewiesen und wird bereits seit einigen<br />

Tagen nach und nach vorgenommen und weiterhin durchgeführt.<br />

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<strong>Winterdienst</strong> <strong>auf</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>straßen</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong><br />

- Bauamt -<br />

Probleme bei der Räumung der Fahrbahnen in Nebenstraßen:<br />

Gemäß der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung ist<br />

Schnee von Gehwegen so abzulagern, dass der Verkehr nicht behindert wird. Dieses<br />

bedeutet beispielsweise auch, dass der Schnee von Gehwegen durch Anlieger nicht<br />

<strong>auf</strong> die Fahrbahn geschoben wer<strong>den</strong> darf. Dennoch ist dieses Vorgehen häufig zu<br />

beobachten. Nicht zuletzt hierdurch entstehen Schneeanhäufungen am Straßenrand,<br />

die letztendlich bei der Räumung der Fahrbahn in <strong>den</strong> Nebenstraßen zurück <strong>auf</strong> <strong>den</strong><br />

Gehweg oder in Hofeinfahrten geschoben wer<strong>den</strong>. Insofern sind Bürgerinnen und<br />

Bürger verpflichtet, diese Schneeanhäufungen in Eigenregie zu entfernen. Die<br />

Mitarbeiter des Bauhofes wer<strong>den</strong> diese Anhäufungen nicht räumen. Hierfür bitten wir<br />

Sie um Verständnis.<br />

Da gerade zu dem vg. Sachverhalt immer wieder Beschwerdeanrufe eingehen, sind<br />

nachfolgend zwei gegensätzliche Fotos zum Räumzustand der Gehwege zu fin<strong>den</strong>:<br />

Foto 1: ordnungsgemäße Räumung der Gehwege (Schnee nicht <strong>auf</strong> Straße<br />

geschoben)<br />

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<strong>Winterdienst</strong> <strong>auf</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>straßen</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong><br />

- Bauamt -<br />

Foto 2: nicht ordnungsgemäße Schneeverlagerung durch Anlieger <strong>auf</strong> die Fahrbahn,<br />

deutliche Einengung der Fahrbahn<br />

Um einen gefahrlosen Verkehrsfluss auch während der Winterzeit zu gewährleisten,<br />

sind Zeiteinsatz, Arbeit und Mühen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiter<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, insbesondere des Bauhofes, unumgänglich.<br />

Einschränkungen in der Mobilität sind hierbei nicht immer auszuschließen. Vielleicht<br />

tragen jedoch die obigen Ausführungen dazu bei, das Verständnis für die besondere<br />

Situation <strong>auf</strong> <strong>den</strong> Straßen zu wecken und vor dem nächsten Beschwerdeanruf im<br />

wahrsten Sinne des Wortes zunächst „vor der eigenen Tür zu kehren“.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

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