Winterdienst auf den Gemeindestraßen - Gemeinde Faßberg
Winterdienst auf den Gemeindestraßen - Gemeinde Faßberg
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<strong>Winterdienst</strong> <strong>auf</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>straßen</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong><br />
- Bauamt -<br />
<strong>Winterdienst</strong> <strong>auf</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>straßen</strong><br />
<strong>Faßberg</strong>, <strong>den</strong> 28.12.2010<br />
Mitarbeiter und Fahrzeuge des Bauhofes bis an die Grenzen der Belastbarkeit<br />
im Einsatz<br />
Seit Tagen sind Mitarbeiter des Bauhofes weit über die übliche Dienstzeit hinaus im<br />
Einsatz, um Straßen und Wege in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> möglichst schnee- und<br />
eisfrei zu halten. Dennoch gibt es derzeit etliche Anfragen und Beschwer<strong>den</strong> von<br />
Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere die Räumung von Straßen in<br />
Wohngebieten betreffen.<br />
Um die Arbeit des Bauhofes für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen<br />
und um für die Abfolge der <strong>Winterdienst</strong>einsätze Verständnis zu wecken, aber auch<br />
um die allgemeine Räum- und Streupflicht eines je<strong>den</strong> in Erinnerung zu rufen, sei<br />
hier kurz die Struktur des <strong>Winterdienst</strong>es in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> erläutert:<br />
Ruf- und Arbeitsbereitschaft des Bauhofes:<br />
Das Personal des Bauhofes ist in zwei <strong>Winterdienst</strong>gruppen <strong>auf</strong>geteilt, welche im<br />
wöchentlichen Wechsel die Ruf- und Arbeitsbereitschaft stellen und bei Erfordernis<br />
Räum- und Streueinsätze fahren. Arbeitsbeginn für die Mitarbeiter ist in diesem Fall<br />
zwischen 4:00 und 5:00 Uhr morgens, um zu Beginn des Berufsverkehrs die<br />
Hauptverkehrsadern in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> entsprechend abgearbeitet zu haben.<br />
Für <strong>den</strong> <strong>Winterdienst</strong> stehen dem Bauhof drei Räum- und Streufahrzeuge zur<br />
Verfügung. Ein weiteres Fahrzeug befindet sich mit Mitarbeitern im so genannten<br />
Handstreudienst im Einsatz, wobei insbesondere Schulen und Schulwege,<br />
Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Feuerwehrhäuser usw. schnee- und eisfrei<br />
gehalten wer<strong>den</strong>. Darüber hinaus befindet sich derzeit <strong>auf</strong>grund der hohen<br />
Schneemengen der Radlader des Bauhofes im Einsatz, um Schneeanhäufungen<br />
soweit wie möglich insbesondere aus Kreuzungs- und Einmündungsbereichen zu<br />
räumen bzw. abzufahren. Dieser Geräteeinsatz ist für eine Kommune wie die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> überdurchschnittlich hoch.<br />
All diese Arbeiten erfordern einen sehr hohen Einsatz an Personal, Fahrzeugen und<br />
Geräten. Die Mitarbeiter der Ruf- und Arbeitsbereitschaft sind teilweise bis zu 14<br />
Stun<strong>den</strong> am Tag im Einsatz.<br />
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<strong>Winterdienst</strong> <strong>auf</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>straßen</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong><br />
- Bauamt -<br />
Räum- und Streuplan:<br />
Der <strong>Winterdienst</strong>einsatz der Ruf- und Arbeitsbereitschaft des Bauhofes erfolgt nach<br />
einem festgelegten Räum- und Streuplan. Grundsätzlich erfolgt hierfür eine<br />
Einteilung des Straßen- und Wegenetzes in drei Dringlichkeitsstufen.<br />
Die Dringlichkeitsstufe I (vorrangiger <strong>Winterdienst</strong>einsatz) umfasst verkehrswichtige<br />
und gefährliche Stellen, wie z. B. <strong>den</strong> Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen,<br />
Straßen für ÖPNV und Schulbusse, Zufahrtstraßen zu Schulen und Feuerwehren,<br />
stark frequentierte Fußgängerüberwege und Bushaltestellen, bestimmte Radwege.<br />
Die Dringlichkeitsstufe II umfasst insbesondere Verbindungsstraßen und<br />
Wohnsammelstraßen.<br />
In der Dringlichkeitsstufe III sind Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen<br />
zusammengefasst.<br />
Allgemeine Räum- und Streupflicht:<br />
Die allgemeine Räum- und Streupflicht von Anliegern ergibt sich aus der<br />
Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Faßberg</strong>. Die wesentlichen Inhalte dieser Regelwerke sind im Bekanntmachungsblatt<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> veröffentlicht. Die Regelwerke können zudem während der<br />
üblichen Dienstzeit im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> eingesehen wer<strong>den</strong>.<br />
Zuständigkeiten:<br />
Die <strong>Winterdienst</strong>einsätze, für die der Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> zuständig ist,<br />
wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Leiter des Bauhofes zusammen mit dem Fachbereich IV (Planen,<br />
Bauen und Entwicklung) koordiniert.<br />
Die ordnungsgemäße Durchführung der allgemeinen Räum- und Streupflicht der<br />
Anlieger wird durch <strong>den</strong> Fachbereich V (Bürgerservice/Ordnung) überwacht.<br />
Aktuelle Situation:<br />
Der Winterdienseinsatz in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong> orientiert sich an dem o. g.<br />
Schema der Dringlichkeitsstufen. Vorrangig müssen somit Verkehrsflächen der<br />
Dringlichkeitsstufe I abgearbeitet wer<strong>den</strong>. Aufgrund des in <strong>den</strong> letzten Tagen und<br />
Wochen nahezu täglich neu hinzu kommen<strong>den</strong> Schnees konnten die<br />
Verkehrsflächen der Dringlichkeitsstufen II und III daher bis jetzt nicht oder nur<br />
deutlich eingeschränkt abgearbeitet wer<strong>den</strong>.<br />
Die Räumung der Nebenstraßen ist jedoch angewiesen und wird bereits seit einigen<br />
Tagen nach und nach vorgenommen und weiterhin durchgeführt.<br />
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<strong>Winterdienst</strong> <strong>auf</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>straßen</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong><br />
- Bauamt -<br />
Probleme bei der Räumung der Fahrbahnen in Nebenstraßen:<br />
Gemäß der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung ist<br />
Schnee von Gehwegen so abzulagern, dass der Verkehr nicht behindert wird. Dieses<br />
bedeutet beispielsweise auch, dass der Schnee von Gehwegen durch Anlieger nicht<br />
<strong>auf</strong> die Fahrbahn geschoben wer<strong>den</strong> darf. Dennoch ist dieses Vorgehen häufig zu<br />
beobachten. Nicht zuletzt hierdurch entstehen Schneeanhäufungen am Straßenrand,<br />
die letztendlich bei der Räumung der Fahrbahn in <strong>den</strong> Nebenstraßen zurück <strong>auf</strong> <strong>den</strong><br />
Gehweg oder in Hofeinfahrten geschoben wer<strong>den</strong>. Insofern sind Bürgerinnen und<br />
Bürger verpflichtet, diese Schneeanhäufungen in Eigenregie zu entfernen. Die<br />
Mitarbeiter des Bauhofes wer<strong>den</strong> diese Anhäufungen nicht räumen. Hierfür bitten wir<br />
Sie um Verständnis.<br />
Da gerade zu dem vg. Sachverhalt immer wieder Beschwerdeanrufe eingehen, sind<br />
nachfolgend zwei gegensätzliche Fotos zum Räumzustand der Gehwege zu fin<strong>den</strong>:<br />
Foto 1: ordnungsgemäße Räumung der Gehwege (Schnee nicht <strong>auf</strong> Straße<br />
geschoben)<br />
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<strong>Winterdienst</strong> <strong>auf</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>straßen</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong><br />
- Bauamt -<br />
Foto 2: nicht ordnungsgemäße Schneeverlagerung durch Anlieger <strong>auf</strong> die Fahrbahn,<br />
deutliche Einengung der Fahrbahn<br />
Um einen gefahrlosen Verkehrsfluss auch während der Winterzeit zu gewährleisten,<br />
sind Zeiteinsatz, Arbeit und Mühen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiter<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, insbesondere des Bauhofes, unumgänglich.<br />
Einschränkungen in der Mobilität sind hierbei nicht immer auszuschließen. Vielleicht<br />
tragen jedoch die obigen Ausführungen dazu bei, das Verständnis für die besondere<br />
Situation <strong>auf</strong> <strong>den</strong> Straßen zu wecken und vor dem nächsten Beschwerdeanruf im<br />
wahrsten Sinne des Wortes zunächst „vor der eigenen Tür zu kehren“.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Faßberg</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
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